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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
mir
Beitrag 23.10.2013, 20:04
Beitrag #1551


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Und der geübte Radfahrer nimmt ohnehin die Fahrbahn, weil der Radweg nirgendwo hinführt und somit auch nur benutzt werden muß, wenn man lediglich zum Anfang des Zebrastreifens will.


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sigggi
Beitrag 23.10.2013, 22:32
Beitrag #1552


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Zitat (Explosiv @ 23.10.2013, 20:51) *
Ist doch klar, was der Schildbürger sich vorstellt: Radler steigt ab, schiebt brav über die Überwege und steigt erst beim nächsten Blauschild wieder auf.
Hat halt nur gemerkt, dass das Schild "Radfahrer absteigen" für ihn unbegreiflich verpönt ist und probiert es halt so.

bye
Explosiv sad.gif

Die Radweg ist dort in beide Richtungen benutzungspflichtig.
Die Radfahrer aus der Gegenrichtung haben dort kein Schild mit Ende oder Absteigen.

Schlimm an der Kreuzung ist, dass man mit allen Mitteln versucht unklare Situationen zu schaffen.
Erst mal stellt man so ein unsinniges Schild (ENDE) auf und dann lässt man den Radweg noch geradewegs in einen Zebrastreifen münden.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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granny
Beitrag 24.10.2013, 08:07
Beitrag #1553


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Zitat (sigggi @ 23.10.2013, 23:32) *
Die Radweg ist dort in beide Richtungen benutzungspflichtig.
Die Radfahrer aus der Gegenrichtung haben dort kein Schild mit Ende oder Absteigen.

Schlimm an der Kreuzung ist, dass man mit allen Mitteln versucht unklare Situationen zu schaffen.

Schlimm ist erstens, dass sich an der Stelle offensichtlich bereits mindestens ein schwerwiegender Unfall ereignet hat. Solche perplexen Beschilderungen sind -genau wie diese Rechtsabbieger-Trixi-Spiegel- immer auch gleichzeitig ein Radwegopfer-Mahnmal.

Schlimm ist außerdem, dass das Beharren auf der Benutzung solcher 1A Fallen mit dem verlogenen Argument "ist notwendig wegen der Sicherheit" eigentlich vor allem die Botschaft vermittelt "Wen interessiert § 5? Auf der Fahrbahn erklären wir euch für vogelfrei.".
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treasure
Beitrag 25.10.2013, 22:20
Beitrag #1554


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Also heute in Berlin musste ich wieder mal feststellen warum ich Radler in der Stadt nicht leiden kann.

Die fahren bei Rot über "meine grüne "Linksabbiegerspur, rechts und links an mir vorbei und wenn ich dann mal ganz rechts am Bordstein gehalten habe geht es eben über den Gehweg.
Also die fahren eigentlich prinziepiell bei rot. ranting.gif
Ein Wunder dass ich keinen umgepusstet habe whistling.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.10.2013, 17:56
Beitrag #1555


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Jeder Rad fahrende Mitmensch ist ein KFZ-Führer weniger der Platz auf der Straße zum Fahren und Parken für sein Fortbewegungsmittel beansprucht - so sehe ich das immer wavey.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Hick-Hack
Beitrag 26.10.2013, 18:45
Beitrag #1556


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Ich hatte heute den gesamten Tag eine (langweilige) Tagung mit Fensterplatz, sodass ich einen schönen Blick auf diesen Radstreifen hatte. Sieht ja relativ unspektakulär aus. Spannend wird es aber, wenn ein Linksabbieger Richtung Tankstelle darauf wartet, dass er abbiegen kann. Dies ist etwa bei jeder dritten Ampelphase der Fall.

Es hat in zehn Stunden genau EIN einziger Kraftfahrer hinter dem Wartenden gehalten, mehrere Hundert Fahrzeuge fuhren über den Radstreifen. Was dies bedeutet, musste ich selbst schon erleben, denn leider interessiert es kaum einen, ob sich ein Radfahrer auf dem Weg befindet. Allein mir sind an dieser Stelle sechs Unfälle, davon wie gesagt ein eigener, durch dieses Verhalten bekannt.

Die objektive, reproduzierbar zu messende Quote automobilen Fehlverhaltens in dieser Situation liegt also bei über 99,irgendwas Prozent. Derzeit ist dort zudem besonders viel Verkehr, da die Marschnerstraße alternativlose Hauptumeitungsstrecke für mehrere Stadtteile ist.
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sigggi
Beitrag 26.10.2013, 19:36
Beitrag #1557


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Zitat (Hick-Hack @ 26.10.2013, 19:45) *
...ein Linksabbieger Richtung Tankstelle...

Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.
Von wo aus links abbiegen?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 26.10.2013, 19:48
Beitrag #1558





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Da man Linksabbieger rechts überholen soll, ist das Fahren über den Radstreifen richtig. Es liegt kein Fehlverhalten vor.

Zitat (treasure @ 25.10.2013, 23:20) *
Also heute in Berlin musste ich wieder mal feststellen warum ich Radler in der Stadt nicht leiden kann.

Die fahren bei Rot über "meine grüne "Linksabbiegerspur, rechts und links an mir vorbei und wenn ich dann mal ganz rechts am Bordstein gehalten habe geht es eben über den Gehweg.
Also die fahren eigentlich prinziepiell bei rot. ranting.gif
Ein Wunder dass ich keinen umgepusstet habe whistling.gif

Erst schreibst du, die Radfahrer fuhren bei Grün.
Dann fuhren sie plötzlich doch bei Rot.
Was denn nun, war es Rot oder Grün?
Und was für ein "Gehweg" war das? Wo war(en) der/die Radweg(e)? Welche Verkehrsführung war für Radfahrer vorgesehen, welche Straßenseiten sollten jeweils benutzt werden und welche wurden benutzt?

Zitat (sigggi @ 26.10.2013, 20:36) *
Zitat (Hick-Hack @ 26.10.2013, 19:45) *
...ein Linksabbieger Richtung Tankstelle...

Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.
Von wo aus links abbiegen?

Ich habe es so verstanden, dass am Ende der durchgezogenen Mittellinie nach links aufs Tankstellengelände abgebogen wird. Also hier, wo die gestrichelte Linie beginnt.
Der Linksabbieger wartet den Gegenverkehr ab und wird rechts überholt, wobei die Überholer den Radstreifen mitnutzen (weil sonst zu wenig Platz ist).
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granny
Beitrag 26.10.2013, 20:52
Beitrag #1559


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Zitat (münsterland-radler @ 26.10.2013, 20:48) *
Da man Linksabbieger rechts überholen soll, ist das Fahren über den Radstreifen richtig. Es liegt kein Fehlverhalten vor.

Das ist ein Radfahrstreifen, kein Schutzstreifen. Also kein "bei Bedarf" Überfahren, sondern doppeltes Benutzungsverbot (durch Z.237 und Z.295). wavey.gif

Zitat (sigggi @ 26.10.2013, 20:36) *
Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.
Von wo aus links abbiegen?

Die fragliche Stelle sieht man vermutlich hier besser.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 26.10.2013, 21:27
Beitrag #1560





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Außer, dass es ein Sonderweg (237), der durch eine Fahrbahnbegrenzung (295) markiert ist, kann ich kein Benutzungsverbot entdecken.
Da zum Überholen auf der Fahrbahn nicht genug Platz ist, muss der Sonderweg mitgenutzt werden - wie willst du es denn sonst machen? Den Linksabbieger links überholen darf man nicht, also muss man rechts vorbei.

Autofahrer dürfen das strenggenommen nicht, aber für Radfahrer sehe ich kein Problem, wenn sie den Linksabbieger rechts überholen und dabei den Fahrradstreifen nutzen.
Ich sehe aber bei beiden Fällen kein Fehlverhalten.
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Rico Chet
Beitrag 26.10.2013, 21:58
Beitrag #1561


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OMG es gibt keine Überholpflicht, der ein KFZler auch dann nachzugehen hat, wenn dazu eine VOwi begehen muss.


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Heinz Wäscher
Beitrag 26.10.2013, 23:25
Beitrag #1562


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Zitat (münsterland-radler @ 26.10.2013, 22:27) *
Außer, dass es ein Sonderweg (237), der durch eine Fahrbahnbegrenzung (295) markiert ist, kann ich kein Benutzungsverbot entdecken.
think.gif
Zitat
laufende Nummer 68:

Zeichen 295 Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
3)b) Grenzt sie einen Sonderweg ab, darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind und das Benutzen von Sonderwegen weder gefährdet noch behindert wird.


Zitat (münsterland-radler @ 26.10.2013, 22:27) *
Ich sehe aber bei beiden Fällen kein Fehlverhalten.
Kostet aber je nachdem 15 - 25 € wavey.gif
Immer daran denken: der benutzungspflichtige Radweg wurde dort angelegt weil das Fahren für Rad fahrende Mitmenschen auf der Fahrbahn viel zu gefährlich ist whistling.gif


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Explosiv
Beitrag 27.10.2013, 06:01
Beitrag #1563


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Zitat (münsterland-radler @ 26.10.2013, 22:27) *
Außer, dass es ein Sonderweg (237), der durch eine Fahrbahnbegrenzung (295) markiert ist, kann ich kein Benutzungsverbot entdecken.
Da zum Überholen auf der Fahrbahn nicht genug Platz ist, muss der Sonderweg mitgenutzt werden - wie willst du es denn sonst machen? Den Linksabbieger links überholen darf man nicht, also muss man rechts vorbei.


Hi
der KFZler darf den dicken, durchgezogenen Strich nicht überfahren. Steht vor ihm ein Linksabbieger und er hat nicht genügend Platz, um auf seinem Fahrstreifen an ihm vorbei zu fahren, muss er halt warten. An der Stelle sind offenbar mindestens schon 6 Unfälle durch ungeduldige Autofahrer verursacht worden. Das belegt wie wichtig es ist, auch solches "Bagatelldeliktverhalten" der KFZler zu ahnden, oder, besser noch, auf solche Radfahrstreifen, die nur eine scheinbare Sicherheit versprechen, zu verzichten. Ist dort kein Radfahrstreifen, rechnet jeder Radler mit KFZlern, die selbstverständlich rechts an Linksabbiegern vorbei wollen, und stellt sich darauf ein. So vertrauen sie auf ihren Streifen und kommen unter die Räder.


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mir
Beitrag 27.10.2013, 08:44
Beitrag #1564


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Die dicke durchgezogene Linie links vom Fahrstreifen für Kfz ist doch eine Fahrstreifenbegrenzung, oder? Dann dürften die Tankwilligen dort gar nicht nach links auf die Tankstelle fahren.


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granny
Beitrag 27.10.2013, 09:13
Beitrag #1565


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Zitat (mir @ 27.10.2013, 09:44) *
Die dicke durchgezogene Linie links vom Fahrstreifen für Kfz ist doch eine Fahrstreifenbegrenzung, oder? Dann dürften die Tankwilligen dort gar nicht nach links auf die Tankstelle fahren.

Es gibt Unterbrechungen: siehe Link in meinem Beitrag #1559
Oder meinst du die Linie zwischen Fahrbahn und Radfahrstreifen der Gegenrichtung? Dann gilt:
Zitat (StVO Anlage 2 zu § 41 StVO)
c) Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.
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mir
Beitrag 27.10.2013, 10:01
Beitrag #1566


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Ich dachte, es ginge um die andere Einfahrt der Tankstelle. crybaby.gif


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hugo790
Beitrag 27.10.2013, 12:41
Beitrag #1567


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Zitat (münsterland-radler @ 26.10.2013, 21:27) *
Autofahrer dürfen das strenggenommen nicht...
Ich sehe aber ... kein Fehlverhalten.

Kannst du das mal genauer erklären?

Im Falle eines liegengebliebenen Autos würde ich es genauso sehen. Weil dann abwarten keine Option ist und die StVB diese Situation nicht vorhersehen konnte.
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Hick-Hack
Beitrag 27.10.2013, 14:30
Beitrag #1568


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Die StreetView-Links zeigen genau die Stelle, welche ich meine. Der Radstreifen ist nicht So schlecht angelegt, es zeigt sich aber, dass in der Praxis Probleme auftauchen, die in der Theorie nicht wirklich eine Rolle gespielt haben. Wer rechnet denn im Amt mit einer Gefährdung von Radfahrern, weil ganze Kolonnen von Kraftfahrzeugen Sonderwege ignorieren?
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granny
Beitrag 27.10.2013, 18:15
Beitrag #1569


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Zitat (Hick-Hack @ 27.10.2013, 15:30) *
Wer rechnet denn im Amt mit einer Gefährdung von Radfahrern, weil ganze Kolonnen von Kraftfahrzeugen Sonderwege ignorieren?

Immerhin rechnen sie im Amt mit einer Gefährdung von Radfahrern, weil ganze Kolonnen von Kraftfahrzeugführern (nicht "Kraftfahrzeugen") § 5 StVO ignorieren, wenn man keinen Streifen pinselt. thread.gif

Wer kann da auch ahnen, dass diese Rabauken hinterher immer noch die StVO ignorieren? whistling.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 27.10.2013, 19:19
Beitrag #1570





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Zitat (hugo790 @ 27.10.2013, 12:41) *
Zitat (münsterland-radler @ 26.10.2013, 21:27) *
Autofahrer dürfen das strenggenommen nicht...
Ich sehe aber ... kein Fehlverhalten.

Kannst du das mal genauer erklären?

Es ist verboten, aber es ist nicht falsch.
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mir
Beitrag 27.10.2013, 19:21
Beitrag #1571


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Habe ich eine Chance bei Dir, wenn ich eine Argumentation darauf basieren lasse, daß es nur richtig oder falsch, aber nichts drittes gibt?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 27.10.2013, 19:25
Beitrag #1572





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Nein, natürlich nicht.

Die Unterschiede in der Bewertung liegen in den Grundlagen.
Juristisch gesehen ist es verboten = illegal.
Gesellschaftlich ist es aber anerkannt, so zu handeln, wenn nicht sogar erwünscht = nicht falsch.
Moralisch? weiß ich auch nicht so recht

Es muss also zunächst die Bewertungsgrundlage definiert werden, wenn man ein eindeutiges Ergebnis haben will.
Da ich die juristische für genau so wichtig wie die gesellschaftliche Grundlage halte, komme ich zum Ergebnis "verboten, aber nicht falsch".
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mir
Beitrag 27.10.2013, 19:33
Beitrag #1573


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Wenn Handeln nicht falsch ist, ist es richtig. Wenn richtiges Handeln verboten ist, ist die Vorschrift, die das richtige Handeln verbietet, Willkür.


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masseur81
Beitrag 28.10.2013, 11:48
Beitrag #1574


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Zitat (münsterland-radler @ 27.10.2013, 20:25) *
Gesellschaftlich ist es aber anerkannt, so zu handeln, wenn nicht sogar erwünscht = nicht falsch.


Sorry, aber da unterscheide zumindest ich mich von der Gesellschaft. Wenn eine durchgezogene Linie angemalt ist, dann fahr ich da nicht drüber. Und wenn ich warten muss, dann warte ich. Ist doch nur ein Linksabbieger, der wird zur Not schon reingelassen.
Das ist ansonsten genauso eine Unsitte wie dieses "schnell mal übern Bordstein vorbeifahren".

An der konkreten Stelle könnte man das Linksabbiegen untersagen, dann wäre dieses Problem erstmal, d.h. an dieser Stelle gelöst.
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Cabronito
Beitrag 28.10.2013, 12:47
Beitrag #1575


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Zitat (masseur81 @ 28.10.2013, 11:48) *
An der konkreten Stelle könnte man das Linksabbiegen untersagen, dann wäre dieses Problem erstmal, d.h. an dieser Stelle gelöst.

Von was träumst du nachts?
Zitat (granny @ 27.10.2013, 18:15) *
Wer kann da auch ahnen, dass diese Rabauken hinterher immer noch die StVO ignorieren? whistling.gif

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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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hugo790
Beitrag 29.10.2013, 17:34
Beitrag #1576


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Schilda oder Radweg?

Der benutzungspflichtige Zebradweg:
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helmet lampshade
Beitrag 29.10.2013, 18:14
Beitrag #1577


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Ein Zebrastreifen nur für Radfahrer blink.gif

Nein im Ernst, ich würde im Zebrastreifen den Hinweis sehen, dass die RWBP hier nicht mehr gilt und auf die Fahrbahn wechseln, wenn ich da nicht sowieso schon bin
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senfeuter
Beitrag 08.11.2013, 12:29
Beitrag #1578


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So beginnt bei uns ein linksseitiger Radweg:

Der Weg führt am ZOB vorbei, über eine ZOB Ausfahrt, eine ZOB Einfahrt. Hinter dem ZOB ist dann am Zaun Schluß.
Und so schaut das von der anderen Seite aus:


Man beachte: In Gegenrichtung kein Radweg, wie sollte man den auch erreichen blink.gif
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Mitleser
Beitrag 08.11.2013, 13:50
Beitrag #1579


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Gibt es denn nach Ende der Geländer in der Poeler Straße ein Blauschild? Ansonsten sieht das für mich sehr nach einem vergessenen Überbleibsel nach Gitteraufstellung aus.

Was macht eigentlich im zweiten Bild der wegfahrende Rote auf dem Bussonderfahrstreifen? thread.gif
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Baghira
Beitrag 09.11.2013, 18:04
Beitrag #1580


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In Hamburg werden ja seit 1-2 Jahren die Velorouten ausgebaut, die ein schnelles fahren verwirklichen sollen.
Die Veloroute führt durch eine Grünanlage auf eine Straße zu. Um zu verhindern, das die Radfahrer zu schnell auf die Straße kommen, haben die eine astreine Schikane eingebaut. Ich hoffe, man kann die erhöhte Mittelinsel sehen.
Zumindest ist diese Schikane eine Verbesserung. Bevor dort die Veloroute gebaut worden ist, war dort ein schönes Drängelgitter



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Gruß Christian


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oscar_the_grouch
Beitrag 09.11.2013, 19:24
Beitrag #1581


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verstehe gar nicht, warum man solche cleveren Ideen nicht auch bei AB Baustellen im Verschwenkungsbereich einbaut ? Bisschen höher für LKW Reifen und jeder würde langsamer fahren ph34r.gif
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Dlarah
Beitrag 09.11.2013, 19:27
Beitrag #1582


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Ich würd ja gern mal sehen, wie sie dieses Konstrukt im Winter geräumt kriegen. Da rumpelt das städtische Multicar einmal feste drüber, verzieht sich den Räumschild und kommt nie wieder. Oder hebt den Schild und lässt ne Eisplatte ungeräumt. Und ob sie herbstens dafür sorgen, dass kein Laub das Erkennen des Felgenableiters verhindert? Aber Radwege machen ja das Radfahren sooo sicher. ranting.gif

Ich halte jede Wette, dass Herr/Frau Bürgermeister dort nie mit den Kids im Radanhänger angetroffen werden wird.



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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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willi
Beitrag 09.11.2013, 19:29
Beitrag #1583


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Da kann man ja schön auf die Nase fallen. wacko.gif wallbash.gif
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Baghira
Beitrag 09.11.2013, 19:48
Beitrag #1584


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Zitat (Dlarah @ 09.11.2013, 19:27) *
Ich würd ja gern mal sehen, wie sie dieses Konstrukt im Winter geräumt kriegen. Da rumpelt das städtische Multicar einmal feste drüber, verzieht sich den Räumschild und kommt nie wieder. Oder hebt den Schild und lässt ne Eisplatte ungeräumt. Und ob sie herbstens dafür sorgen, dass kein Laub das Erkennen des Felgenableiters verhindert? ranting.gif

Ich halte jede Wette, dass Herr/Frau Bürgermeister dort nie mit den Kids im Radanhänger angetroffen werden wird.

Wie Radwege räumen? Das ist doch der Abstellplatz für den Schnee. Die Radfahrer haben gefälligst auf dem (halbwegs) geräumten Gehweg zu fahren. Das wollte zumindest mal ein Staatsrat.

Es wird sich zeigen, ob die Veloroute eine so hohe Priorität hat, das die Stadt diese Route räumt.


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Heinz Wäscher
Beitrag 09.11.2013, 21:16
Beitrag #1585


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[Polemikmodus]
Zitat (Dlarah @ 09.11.2013, 19:27) *
Ich würd ja gern mal sehen, wie sie dieses Konstrukt im Winter geräumt kriegen. Da rumpelt das städtische Multicar einmal feste drüber, verzieht sich den Räumschild und kommt nie wieder.
Da bei Schneefall bzw. danach sowieso kein Mensch mit dem Rad fährt braucht man Radwege generell auch nicht zu räumen.

Zitat (Dlarah @ 09.11.2013, 19:27) *
Ich halte jede Wette, dass Herr/Frau Bürgermeister dort nie mit den Kids im Radanhänger angetroffen werden wird.
Wer kann sich heutzutage noch Kinder leisten whistling.gif
[/Polemikmodus]


Zitat (willi @ 09.11.2013, 19:29) *
Da kann man ja schön auf die Nase fallen. wacko.gif wallbash.gif
Das scheint vollste Absicht zu sein, wie wird darauf bei Dunkelheit hingewiesen?

Zitat
§ 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

...



--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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sigggi
Beitrag 09.11.2013, 22:30
Beitrag #1586


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Zitat (Heinz Wäscher @ 09.11.2013, 22:16) *
Zitat
§ 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

...



In diesem Fall geplant und gemacht also eindeutig Vorsatz.
Jeder Fluglotse oder Autobahnplaner würde in den Knast gehen wenn er zugeben würde so etwas in voller Absicht geplant zu haben wenn dadurch Menschen zu Schaden gekommen wären.
Doch so lange es sich nur um Radfahrer handelt klatscht unsere Justiz sogar noch Beifall und erfindet schnell mal neue Gesetze um dem Radfahrer die Schuld zu geben falls es doch mal kracht.



--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Replica
Beitrag 09.11.2013, 22:42
Beitrag #1587


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Der Vollständigkeitshalber:

Der Landesbetrieb Straßen.NRW blockiert die Entschilderung von Radwegen:

Dieser 2-Richtungs-Radweg an einer Landesstraße, seinerzeit durch Bürgerengagement gebaut:
Zitat (Replica @ 03.07.2013, 18:43) *

wurde von Landesbetrieb Straßen.NRW nicht übernommen, die Baulast dafür liegt bei der Gemeinde.

Jetzt hat der Kreis als zuständige StVB unbürokratisch die Benutzungspflicht zurückgenommen. Vom Input über die Entscheidung bis hin zur Demontage der Schilder verging eine Woche etwa.
Hier in der Presse

Tja, wenn da nicht dieses 100m-Stückchen wäre:
Zitat (Replica @ 03.07.2013, 21:22) *

Diese ersten 100m vom Ort aus sind asphaltiert und in die Baulast von Straßen.NRW übergegangen. Und siehe da, Straßen.NRW stellt sich bockig und so "darf" der Radler ohne Querungshilfe o.ä. 2x auf 100m die Straßenseite wechseln. Die haben sogar ein abmonttiertes Schild hergenommen und an den Übergang Schotter/Asphalt - wo vorher mangels Einmündung gar kein Schild stand - hingestellt.

Jetzt weiß ich wenigstens, warum die StVB nicht erst seit gestern erwähnt, in Sachen Benutzungspflicht 'was tun zu wollen', neuerdings sogar in der Presse zu lesen, aber dennoch einfach gar nichts passiert, außer wie jetzt ausnahmsweise nach pressewirksamer Kritik.
Habt ihr Erfahrungen mit Straßen.NRW gemacht?

Und noch ein anders "Schmankerl":


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Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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Ichtyos
Beitrag 09.11.2013, 23:00
Beitrag #1588


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Ein rund 6 - 7 Meter breiter kombinierter Rad- und Fußweg. rofl1.gif

Die Beschilderung an der anderen Seite ist wohl nicht so gelungen - der PKW dürfte ja nicht da sein. whistling.gif


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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senfeuter
Beitrag 12.11.2013, 16:39
Beitrag #1589


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Zitat (Mitleser @ 08.11.2013, 13:50) *
Gibt es denn nach Ende der Geländer in der Poeler Straße ein Blauschild? Ansonsten sieht das für mich sehr nach einem vergessenen Überbleibsel nach Gitteraufstellung aus.

Was macht eigentlich im zweiten Bild der wegfahrende Rote auf dem Bussonderfahrstreifen? thread.gif


Um die Ecke schaut das so aus:


Die Sache ist, dass auf der gegenüberliegenden Seite (wo der Pfeil hin zeigt) der Radweg teilweise fortgeführt wird, jedenfalls so ca. 10m.
Dann kommt die Kreuzung dort im Bild, dann ein normaler Gehweg.
Die gerade Verbindung der ursprünglichen Straße hat aber dann keinen Radweg mehr, auch keinen sonstigen.

Was die Radfahrer machen sieht man auf diesem Bild auch ganz gut unsure.gif

der "wegfahrende Rote" ist nicht auf dem Busfahrstreifen. der Beginnt dort rechts hinter dem Schild erst.
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Mitleser
Beitrag 12.11.2013, 22:15
Beitrag #1590


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Zitat (senfeuter @ 12.11.2013, 16:39) *
Zitat (Mitleser @ 08.11.2013, 13:50) *
Gibt es denn nach Ende der Geländer in der Poeler Straße ein Blauschild? Ansonsten sieht das für mich sehr nach einem vergessenen Überbleibsel nach Gitteraufstellung aus.
Um die Ecke schaut das so aus:
Also doch kein Überbleibsel, sondern eine grob rechtswidrige Flickschusterei. crybaby.gif

Zitat (senfeuter @ 12.11.2013, 16:39) *
Zitat (Mitleser @ 08.11.2013, 13:50) *
Was macht eigentlich im zweiten Bild der wegfahrende Rote auf dem Bussonderfahrstreifen? thread.gif
der "wegfahrende Rote" ist nicht auf dem Busfahrstreifen. der Beginnt dort rechts hinter dem Schild erst.
Das sagt Dir Dein gMV, aber auch nur der. thread.gif
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Nerari
Beitrag 13.11.2013, 10:09
Beitrag #1591


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Zitat (Mitleser @ 12.11.2013, 22:15) *
Das sagt Dir Dein gMV, aber auch nur der. thread.gif


Solange einem der gMV wirklich(!) sagt, was gemeint ist, finde ich solche Beschilderung ok. Wir befinden uns in der Realität, und Kommunikation läuft in ganz vielen Fällen so, dass eine Aussage erst im Kontext eindeutig wird. Ich weiß, das wird hier im Forum gerne anders gesehen.
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senfeuter
Beitrag 14.11.2013, 17:29
Beitrag #1592


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Ich habe gerade eine Antwort (Bescheid) auf einen anderen Antrag (vom 25.04.2013) auf Aufhebung der Anordnung Z 241 auf dem Tisch.
Unter anderem gibt es auf jener Strecke folgende Situation:

Die Straße kommt hier aus einem ca 3 - 4%igem Gefälle und geht dort vorne hinter der Hecke in eine kräftige Steigung über.
Radfahrer holen gerne mit der Bergabfahrt ordentlich Schwung für die folgende Steigung.

Der Radweg ist mir Zeichen 241 beschildert. Dort wo der Pfeil ist liegt eine Ausfahrt. der Gehweg soll das rechts neben dem roten Pflaster sein. Hier sind die Leute oft mit Hunden unterwegs. Der Grundstückseigentümer hat aus Angst an beiden Seiten seiner Ausfahrt Spiegel angebaut, um die Radfahrer von links und rechts sehen zu können. Denn auch von rechts kommen oft Geisterradler die Straße runtergefahren!
Für Fußgänger bleiben hier maximal 70cm Platz ohne jeden Sicherheitsraum zum Radweg, der angeleinte Hund sollte möglichst getragen werden, weil mit reicht der Platz in der Breite nicht aus.

Weiter vorne in diesem Thread hatte ich dieses Bild gezeigt, welches ebenfalls auf der Gefällestrecke gemacht wurde.

Die Behörde lehnt die Aufhebung der Benutzungspflicht ab. Begründet wir das mit den Verkehrszahlen aus einer extra gemachten Verkehrszählung:
  • 7000 bis 8000 Kfz täglich
  • über 400 Kfz je Stunde (7 Uhr bis 18 Uhr)
  • maximal 600 bis 700 Kfz von 15 bis 16 Uhr
  • ca. 4,5 % Schwerverkehrsanteil

Diese Verkehsbelastung zusammen mit der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und einer Breite der Fahrbahn von 6,50m veranlasst die Behörde eine außerordentliche Gefahrenlage zu erkennen.
Die schreiben allen Ernstes:
Zitat ( original StVB)
Es ist auf Grund der Verkehrsbelastung, der vorhandenen Fahrbahnbreite und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von einer, das allgemeine Risiko erheblich übersteigenden Gefahrenlage für das Führen des Radfahrers auf der Straße auszugehen.

Daraus konstatiert sie dann, dass die ERA 2010 bei dieser Belastung eine benutzungspflichtige Führung des Radverkehrs empfiehlt. think.gif

Meine Bedenken zu den in den Bildern gezeigten Situationen zerstreut die Behörde mit folgender Begründung:
Zitat (original StVB)
Die Überprüfung des Radweges stadtauswärts .... hat folgendes Ergebnis erbracht:
Die Radwegbreite ist konstant mit 1,5 m gegeben. Somit kann ich Ihre Aussage, dass der Radweg zu schmal ist nicht bestätigen. Auch die Sichtverhältnisse an der Einmündung L...straße erscheinen als ausreichend. Beim Benutzen des Radweges kommt es ca. 20m vor der Einmündung zum Sichtkontakt mit ausfahrenden Kfz. Durch die Markierung (Radweg rot eingefärbt) auf der Fahrbahn und der Beschilderung (Verkehrszeichen 206 Halt. Vorfahrt gewähren - Stopschild) wird die Vorfahrtsberechtigung des Radfahrers signalisiert. In Höhe der Busswendeschleife [Anm. liegt gegenüber dem roten Pfeil im oberen Bild] wurde die Radwegbreite eingehalten. Auf Grund von Grundstücksverhältnissen konnte aber nicht der Gehweg in der vollen Breite ausgebaut werden. Auf Grund der örtlichen Situation ist davon auszugehen, dass der Fußgänger hier nicht in Größenordnungen auftritt. Die letzte Grundstückszufahrt wurde durch den Eigentümer mit zwei Verkehrsspiegel ausgestattet, so dass der ausfahrende jeweils Sicht nach links bzw. rechts auf die Nebenanlagen hat.

so weit crybaby.gif
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helmet lampshade
Beitrag 14.11.2013, 17:43
Beitrag #1593


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Zitat (senfeuter @ 14.11.2013, 17:29) *
  • 7000 bis 8000 Kfz täglich
  • über 400 Kfz je Stunde (7 Uhr bis 18 Uhr)
  • maximal 600 bis 700 Kfz von 15 bis 16 Uhr
  • ca. 4,5 % Schwerverkehrsanteil

Diese Verkehsbelastung zusammen mit der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und einer Breite der Fahrbahn von 6,50m veranlasst die Behörde eine außerordentliche Gefahrenlage zu erkennen.

Was soll den daran außer-ordentlich sein? Die Verkehrsbelastung ist im bundesdeutschen Maßstab mäßig, der Schwerverkehrsanteil unbedeutend und die Straßenbreite normal. Ist das irgendwo in der Walachei?
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senfeuter
Beitrag 14.11.2013, 17:49
Beitrag #1594


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Nordwestmecklenburg - Hansestadt Wismar in der 99% aller Radwege ein Blauschild haben. wavey.gif

Und Autos sind doch gefährlich oder? thread.gif
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sigggi
Beitrag 14.11.2013, 18:13
Beitrag #1595


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Zitat (senfeuter @ 14.11.2013, 17:29) *
Weiter vorne in diesem Thread hatte ich dieses Bild gezeigt, welches ebenfalls auf der Gefällestrecke gemacht wurde.

Dieser Radweg ist nach dem neuen Aberglauben um Radverkehrsanlagen nicht benutzungspflichtig.
Der Radweg hat nicht die gleichen Vorfahrtsrechte wie die Fahrbahn.
Die Fahrbahn hat das Zeichen 306 (Vorfahrtstrasse)
Der Radweg hat kein Zeichen, daher gilt für ihn rechts vor links.
Ausserdem führt der Radweg über einen abgesenkten Bordstein hier gilt die Regel Radfahrer zum Abschuss freigegeben.


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Heinz Wäscher
Beitrag 14.11.2013, 18:29
Beitrag #1596


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Die Aufstellung von Zeichen 306 sagt auch schon viel darüber aus, dass der KFZ-Verkehr auf der Fahrbahn bevorrechtigt wird, in anderen Städten hängt man Zeichen 306 einfach mit an die Ampel und nicht unmittelbar neben den Radweg wo bei Dunkelheit eine Kollisionsgefahr besteht crybaby.gif


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senfeuter
Beitrag 14.11.2013, 18:31
Beitrag #1597


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Immerhin steht der Ampelmast mal ausnahmsweise nicht auch noch auf dem Radweg. scared.gif
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ulm
Beitrag 14.11.2013, 19:08
Beitrag #1598


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...die Radlinge haben keine Haltlinie, dürfen die dann die zu Fuß gehenden über den Haufen fahren?
Die rote Pflasterung geht auch nach links. Gibt´s dann Fahrradsymbole in der Ampel?
Wo führt denn der Radweg nach links hin?

Einfach nur dämlich gemacht!
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senfeuter
Beitrag 14.11.2013, 19:10
Beitrag #1599


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Die Ampel im Bild ist eine Bedarfsampel für Fußgänger welche die Hauptstraße überqueren wollen.
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hugo790
Beitrag 15.11.2013, 11:09
Beitrag #1600


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Zitat (sigggi @ 14.11.2013, 18:13) *
Dieser Radweg ist nach dem neuen Aberglauben um Radverkehrsanlagen nicht benutzungspflichtig.
Der Radweg hat nicht die gleichen Vorfahrtsrechte wie die Fahrbahn.

Nur fürs Protokoll: Das sagt das Gerichtsurteil nicht aus.

Wenn auf der Fahrbahn ein Schild Vorfahrt steht und auf dem Radweg ein Schild Vorfahrt achten, ist das ein Widerspruch, der nur aufgelöst werden kann, indem man von zwei unterschiedlichen Straßen ausgeht (also nicht fahrbahnbegleitend).

Aber wenn es nur ein Schild gibt, bezieht sich das erstmal auf die ganze Straße und es gibt überhaupt keinen Widerspruch.

Mit deiner Argumentation bräuchte man auch bei mehrspurigen Straßen für jede Spur ein Schild. Das ist aber defintiv nicht so.
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