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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Ostfriese69
Beitrag 15.11.2013, 11:16
Beitrag #1601


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Nun das Gericht hat aber den abgesenkten Bordstein als eindeutiges Indiz wahrgenommen, dass der Radfahrer nach §10 StVO wartepflichtig ist.
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mgka
Beitrag 15.11.2013, 14:25
Beitrag #1602


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... zusammen mit den nicht vorhandenen Furtmarkierungen. Die gibt es in diesem Fall aber, sogar rot eingefärbt.


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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Mitleser
Beitrag 15.11.2013, 14:33
Beitrag #1603


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Nicht "zusammen"; der abgesenkte Bordstein genügt(e) alleine.
Zitat (OLG Hamm, Urteil vom 17.07.2012 - 9 U 200/11 - gekürzt)
An den Querungsstellen befindet sich ein abgesenkter Bordstein. Nach § 10 S. 1, 1. Hs. StVO hat u. a. derjenige, der über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren will, sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Daraus folgt, dass ihm keine Vorfahrt zusteht. Die Regelung des § 10 S. 1 StVO gilt auch für einen Radfahrer, der von einem Radweg über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße fährt. Hinzu kommt, dass sich auf der Fahrbahn keine Markierungen für einen querenden Radweg befinden.
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hugo790
Beitrag 15.11.2013, 14:36
Beitrag #1604


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Zitat (Ostfriese69 @ 15.11.2013, 11:16) *
Nun das Gericht hat aber den abgesenkten Bordstein als eindeutiges Indiz wahrgenommen, dass der Radfahrer nach §10 StVO wartepflichtig ist.

Als Folge bei einem nicht fahrbahnbegleitenden Radweg. Aber der Radweg ist fahrbahnbegleitend.
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Mitleser
Beitrag 15.11.2013, 14:55
Beitrag #1605


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Wo geht das OLG Hamm denn auf nicht fahrbahnbegleitend ein. Und wieso "als Folge" daraus?

P.S.: Das hier ist der Foto-Thread. Wir sollten im Urteils-Thread weiter diskutieren.
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hugo790
Beitrag 15.11.2013, 15:27
Beitrag #1606


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Ich habe das hier als nicht fahrbahnbegleitend verstanden:
Zitat
Danach haben die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeugführer nur dem auf der eigentlichen Kreisfahrbahn befindlichen Verkehr Vorfahrt zu gewähren. Nur dann macht die vorhandene Beschilderung Sinn.
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Mitleser
Beitrag 15.11.2013, 15:34
Beitrag #1607


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Meine Antwort ist in der Urteilsdiskussion. wavey.gif
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sigggi
Beitrag 15.11.2013, 17:44
Beitrag #1608


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Zitat (hugo790 @ 15.11.2013, 11:09) *
Nur fürs Protokoll: Das sagt das Gerichtsurteil nicht aus.

Wenn auf der Fahrbahn ein Schild Vorfahrt steht und auf dem Radweg ein Schild Vorfahrt achten, ist das ein Widerspruch, der nur aufgelöst werden kann, indem man von zwei unterschiedlichen Straßen ausgeht (also nicht fahrbahnbegleitend).

Aber wenn es nur ein Schild gibt, bezieht sich das erstmal auf die ganze Straße und es gibt überhaupt keinen Widerspruch.

Hier mal ein Bild von diesem Kreisverkehr.
Ich sehe da kein Schild auf der begleitenden Kreisfahrbahn, also nur ein 'Schild. Trotzdem geht das Gericht davon aus, dass auch der Ausfahrende Vorrang vor dem Radweg hat.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Baghira
Beitrag 01.12.2013, 07:05
Beitrag #1609


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Zitat (Baghira @ 09.11.2013, 18:04) *
In Hamburg werden ja seit 1-2 Jahren die Velorouten ausgebaut, die ein schnelles fahren verwirklichen sollen.
Die Veloroute führt durch eine Grünanlage auf eine Straße zu. Um zu verhindern, das die Radfahrer zu schnell auf die Straße kommen, haben die eine astreine Schikane eingebaut. Ich hoffe, man kann die erhöhte Mittelinsel sehen.
Zumindest ist diese Schikane eine Verbesserung. Bevor dort die Veloroute gebaut worden ist, war dort ein schönes Drängelgitter



Update
Das war wohl noch nicht ganz fertig:








Die Kanten sind auch noch ein wenig angefast(ca. 1cm)


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Gruß Christian


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dopero
Beitrag 01.12.2013, 09:29
Beitrag #1610


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Zitat (Baghira @ 01.12.2013, 07:05) *

Ist doch super. Die aus der Richtung des Fotographen kommenden werden innerhalb weniger Tage eine befahrbare Spur über der Grünstreifen legen und die aus der Gegenrichtung werden den Gehweg benutzen. Genau so wird es der Planer wohl auch beabsichtigt haben. narr.gif
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sigggi
Beitrag 01.12.2013, 16:19
Beitrag #1611


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Zitat (Baghira @ 01.12.2013, 07:05) *
Update
Das war wohl noch nicht ganz fertig:








Die Kanten sind auch noch ein wenig angefast(ca. 1cm)


Wären Radfahrer Tiere wären solche Fallen verboten.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Odenwälder
Beitrag 01.12.2013, 22:01
Beitrag #1612


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Warum? Das ist doch nur die kleinere Ausführung von so etwas: fremdes Bild


--------------------
Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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klausimausi
Beitrag 02.12.2013, 08:17
Beitrag #1613


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Fahr mal nachts durch so etwas durch.
Oder noch besser: Lass es die nächsten Tage mal leicht schneien. So etwa ein bis zwei Zentimeter.

Und im Gegensatz zu Autofahrer, die im allgemeinen ledigliche verbeultes Blech bekommen, wenn sie die Kurve bei so was nicht kriegen, wird es für Radfahrer schnell sehr schmerzhaft bis lebensgefährlich ranting.gif

Sowas ist mit Sicherheit im Schadensfall etwas für die Gerichte - leider wird aber in den seltensten Fälle persönlich zu Schadensersatz verdonnert ...

ich könnte heulen crybaby.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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mir
Beitrag 02.12.2013, 10:10
Beitrag #1614


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Es wird ja vorher schon interessant: Wie will die Stadt denn dieses Gebilde räumen? Die üblichen Geräte sind zu breit, um da durchzufahren.


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Heinz Wäscher
Beitrag 02.12.2013, 14:26
Beitrag #1615


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Ich frage mich ja, warum weiße Linien als optische Verengung nicht gereicht hätten?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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.Andi.
Beitrag 02.12.2013, 14:37
Beitrag #1616


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Zitat (mir @ 02.12.2013, 10:10) *
Es wird ja vorher schon interessant: Wie will die Stadt denn dieses Gebilde räumen? Die üblichen Geräte sind zu breit, um da durchzufahren.

Radwege und räumen rofl1.gif
Irgendwo müssen ja die Schneemassen von Gehweg und Straße hin ... wallbash.gif
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mir
Beitrag 02.12.2013, 15:32
Beitrag #1617


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Wenn Radwege nicht geräumt werden, sollte man mal nachfragen, was das soll. Da legt man extra teure Radwege an, damit Radfahrer "sicherer" fahren, und dann sollen die gerade in der Zeit, in der das Radfahren am gefährlichsten ist, auf der Fahrbahn fahren?

Ein Argumentativer KO-Schlag führt zwar nicht immer zu Verbesserung, macht aber Spaß wink.gif

P.S.: Auf den Gegenzug "Aber im Winter fährt doch niemand Rad" kann man spielen "Räumen Sie mal die Autobahn bei Schnee und Glätte systematisch nicht, und sie werden sehen, da fährt dann auch keiner mehr Auto."


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Baghira
Beitrag 02.12.2013, 16:41
Beitrag #1618


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Zitat (.Andi. @ 02.12.2013, 14:37) *
Zitat (mir @ 02.12.2013, 10:10) *
Es wird ja vorher schon interessant: Wie will die Stadt denn dieses Gebilde räumen? Die üblichen Geräte sind zu breit, um da durchzufahren.
Radwege und räumen rofl1.gif Irgendwo müssen ja die Schneemassen von Gehweg und Straße hin ... wallbash.gif

Die Stadt Hamburg räumt 150 km Radwege im Winter,wovon ich allerdings nichts mitbekommen habe.
Da dies ein Stück von einer Veloroute ist, muesste die "Bremsschikane"geräumt werden.
Die Karte Schnee Räumung Hamburg
Die Stelle bleibt ungeraeumt...


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Gruß Christian


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Dlarah
Beitrag 02.12.2013, 22:53
Beitrag #1619


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Zitat (Baghira @ 02.12.2013, 16:41) *

Kann man die irgendwo mit der Gesamtheit der blau beschilderten Radwege abgleichen? Sooo dermaßen "zwingend erforderlich", dass man die RWBP erklärt, können gewisse Radwege ja nicht sein, wenn man sie nicht zu räumen gedenkt whistling.gif


Zum Rest zitier ich mal meine eigene Wenigkeit:

Zitat (Dlarah @ 09.11.2013, 19:27) *
Ich würd ja gern mal sehen, wie sie dieses Konstrukt im Winter geräumt kriegen. Da rumpelt das städtische Multicar einmal feste drüber, verzieht sich den Räumschild und kommt nie wieder. Oder hebt den Schild und lässt ne Eisplatte ungeräumt. Und ob sie herbstens dafür sorgen, dass kein Laub das Erkennen des Felgenableiters verhindert? Aber Radwege machen ja das Radfahren sooo sicher. ranting.gif

Ich halte jede Wette, dass Herr/Frau Bürgermeister dort nie mit den Kids im Radanhänger angetroffen werden wird.
-- Also, die Auflösung ist jetzt bekannt: sie kommen gar nicht erst mit dem Multicar oder womit auch immer.



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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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danke_mama
Beitrag 23.12.2013, 22:02
Beitrag #1620


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Hatten wir den hier schon? Ich habe die Meldung eben erst entdeckt.
Erst habe ich sehr gelacht - bis mir das Lachen im Hals steckenblieb, als mir auffiel, dass ich da vielleicht mal lang muss.

Meine Fragen dazu (die könnt ihr euch wohl schon denken):
1. Soweit ich weiß, ist die ganze Kieler Straße gebläut. Aber kann ein Radweg, der, wie die Verkehrsbehörde freimütig erzählt, gegenüber der Fahrbahn einen Umweg über eine 50 m entfernte provisorische Ampel macht, die einige Jahre dort stehen wird (das wären ca. 100 m Umweg?), überhaupt benutzungspflichtig sein?
2. Muss man das Gitter nicht besser absichern? Ich stelle mir gerade vor, wie man bei Dunkelheit auf den Platz zuradelt - am besten noch ehemals ortskundig ... die Führung durchs Gitter hindurch ist doch sehr suggestiv, oder?


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Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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Mitleser
Beitrag 23.12.2013, 22:22
Beitrag #1621


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Deine Gedanken sind schon richtig.
Nur die Auflösung von 1. erfolgt nicht auf dem richtigen Weg. Dank der physischen Sperrung ist die durchgehende Nutzung des Radweges der Kieler Straße nicht möglich, der Benutzungspflicht des Blauschildes kann man daher nicht nachkommen, weswegen das Blauschild in diesem Bereich nichtig ist.
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Kai R.
Beitrag 23.12.2013, 22:23
Beitrag #1622


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Benutzungspflichtig kann er sein, aber fahrbahnbegleitend ist er nicht mehr. Nimm die Straße.

Schön, mal wieder von Dir zu lesen wavey.gif


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Hane
Beitrag 23.12.2013, 22:39
Beitrag #1623


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Zitat (danke_mama @ 23.12.2013, 22:02) *
Hatten wir den hier schon?
ranting.gif Ich wollte dort bei Gelegenheit vorbei und ein paar Knipser bilden und das dann in den Radweg-Lob-Thread packen.

Das gesperrte Stück findet sich hier. Es ist das diagonale Stück gegenüber der (für mich auffälligen) schraffierten Fläche.

Wenn man Geisterfahrer ausser acht lässt, dient es nur den Linksabbiegern vom Eimsbüttler Marktplatz auf die Kieler Straße Richtung Süden und vom Holstenkamp auf die Kieler Straße Richtung Norden. Die müssen jetzt die Ochsentour um den recht weitläufigen Kreuzungsplatz machen.

Es werden also keine durchgehenden Radwege abgeschnitten. Es führt auch kein Radweg stumpf auf die Gitter zu. Das Stück führt an beiden Enden abknickend von einen durchgehen Radweg weg.

Da das Stück nur für Abbieger einen legalen Sinn macht, spielt auch die Benutzungsplicht auch keine Rolle. Abbiegen darf man immer direkt.


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Mitleser
Beitrag 23.12.2013, 22:46
Beitrag #1624


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Ok, habe mich vom Foto täuschen lassen; dachte fälschlicher Weise an eine normale Kreuzung, an der nicht das Abbiegen sondern die Geradeausfahrt blockiert ist. Hier mal die Strecke per GoogleMaps.

Das Drängelgitter, nicht quer sondern längs zum eigentlichen Radweg, wird man kaum mehr sichern müssen. Auch wenn es ggf. sinnig wäre.
Ansonsten kommt es wohl auf die Position der neuen Querungsmöglichkeit an. Einen Anspruch zur Nutzung einer Schnellabbiegerspur gibt es mMn nicht. Es ist durchaus legal, bei rechtmäßiger RWBP den Radler am Straßenrand der Kreuzung zu führen und ihm die Abkürzung zu verweigern. Die Wege sind weiterhin fahrbahnbegleitend Primärstraßenbestandteil und man muss seine gewünschte Straße nicht verlassen um sein Ziel zu erreichen.
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Replica
Beitrag 27.12.2013, 23:41
Beitrag #1625


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Zeit für ne kleine Diashow.

Obwohl die hiesige StVB die Maßgabe ausgegeben hat, keine neuen Benutzungspflichten mehr auszuweisen und bestehende doch mal bei sich bietenden Gelegenheiten anzuschauen, hat sich in der Nähe jetzt ein unglaublicher Schilderwald-Flickenteppisch ergeben.

Diese Kreuzung plus etwa 300m des "Tiefen Weg" wurde monatelang umgestaltet. Neue Fahrbahnoberfläche plus Ampelanlage. Achja, Radwege dürfen natürlich nicht fehlen.

Ich fang mal an mit der Ibbenbürener Straße. Von Osten - also ortseinwärts - kommt man seit je her auf einem Geh- und Radweg (Vz. 240) daher, der 100m vor dem Kreisverkehr, also an der Einmündung Herthaseestraße, beginnt. Direkt hinter dem Kreisel ist er dann aber wieder zuende:

Benutzungspflicht Ende und Überleitung auf den Seitenstreifen. Alter Zustand der dann kommenden Kreuzung: Fahrbahn, Seitenstreifen, fertig. Neuer Zustand nach Umbau an der Kreuzung mit dem Tiefen Weg:

Ein Stummelradweg mit Benutzungspflicht nur für die Kreuzung. Gerade da, wo Radwege besonders kritisch sind. Und nein, es gibt keine getrennten Ampelphasen. Natürlich bleibt die Vollampel wesentlich länger grün als die Rad/Fuß-LSA. Man sieht auch, dass direkt hinter der Kreuzung die Benutzungspflicht aufgehoben wird und vom Hochbord auf den schon vorher existenten Seitenstreifen übergeleitet. Hier nochmal Nahaufnahme des Endes:

Ein paar hundert Meter weiter beginnt dann wieder ein Radweg/Radfahrstreifen, aber das ist Altbestand.

Weitergehts mit der Gegenrichtung aus dem Ort kommend:

Dies ist Altbestand 200m vor der Kreuzung. Der Radfahrstreifen und dessen Benutzungspoflicht endet und weiter gehts mit nem simplen Seitenstreifen.
Früher: mit dem Seitenstreifen gings bis über die Kreuzung. Jetzt:

Also das gleiche Spiel wie vorhin auf der anderen Straßenseite. Stummelradweg mit Benutzungspflicht, der direkt jenseits der Furt schon wieder beendet wird. Aber dazu später mehr.
Man beachte - wie auch auf der anderen Straßenseite - die Zweifarbigkeit (Rot/Grau). Die Behörden scheinen also der Ansicht zu sein, die Farbe an sich begründet verkehrsrechtlich 2 getrennte Wege (Vz. 241).

Biegen wir als nächstes nach rechts ab in den Tiefen Weg. Hier wird auf die Fahrbahn übergeleitet. Es gibt wie vorher keinen Radweg, aber so einen unsäglichenSch(m)utzstreifen:

Nach geschätzt 250m gehts wieder rüber auf den Bürgersteig (ab hier Altbestand). Natürlich weiterhin mit Benutzungspflicht:

Nur eine handvoll Meter nach dem letzten Bild dieses Schild hier:

Huch, was will dieses Vz. 241 denn nun sagen, wo doch ein ungetrennter Bürgersteig vorliegt? Und kurz später dann wieder ein gemeinsamer Weg (Vz.240):


Besonders wild wirds auf den 250m der neugestalteten Gegenseite zu der Kreuzung hinfahrend. Hier gehts los:

Der 2-farbige benutzungspflichtige Bürgersteig, der damals als Radweg kurz danach aufhörte, ist jetzt weitergebaut worden. Weiterhin 2-farbig, aber nanu? Jetzt plötzlich Vz. 240, wo doch -siehe oben- 2 Farben untrügerischer Hinweis auf zwei getrennte Wege waren? Aber womöglich ist das Gebilde einfach zuschmal gewesen für 2 getrennte Wege. Mit Vz. 240 kommt man wohl so just gerade auf die erforderlichen 2,50 Meter? Wenn überhaupt.
An der Position des obigen Bildes ein kleiner Linksschwenk, um den linke Straßenseite (Fahrtrichtung Kreuzung) mit aufs Bild zu kriegen:

Wo der oben schon gezeigte Schutzstreifen ist, ist der Bürgersteig reiner Gehweg und war es auch vorher schon. Nur in linker Fahrtrichtung ist - wie auf dem Bild zu sehen - der Bürgersteig ein sehr schmaler linker benutzungspflichtiger Radweg gewesen. Und dieses Schild hat man nicht abmontiert, einfach stehen gelassen. Kann mir keiner erzählen, dass sowas bei einem Ortstermin den Experten nicht auffällt.

Zurück zur rechten Straßenseite in der Zufahrt zur Kreuzung. Auf dem Vorletzten Bild mit dem Beginn des umgebauten Bereichs sieht man, dass dem dortigen Vz. 240 schon kurz später der nächste Blaulolli folgt. Dieser hier in der Nahaufnahme:

Jetzt gibts zu dem Vz. 240 auch den passenden uni-Bürgersteig.
Man sieht schon bereits den nächsten Blaulolli. Dieser hier in Nahaufnahme, wo man dann auch schon die 2 nächsten "Klopper" sieht:

Und schon endet der Radweg wieder. Der Radfahrer möge bitte absteigen und schieben. Und schon 20m oder so später bereits wieder ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg mit Vz. 240. Man sieht aber bereits ein Gehwegs-Schild, das Schlag auf Schlag folgt. Das Gehweg-Schild hier in Groß:

Dort also die nächste Führungsänderung, ein Schutzstreifen. Aber auch der währt nicht lang, denn hinter der leichten Kurve liegt dann die Ampelkreuzung, bei der der Radfahrer wieder auf den Bürgersteig aufgeleitet wird:

Huch, hier wurde wohl ein Schild vergessen.

Die letzten 2,3 Bilder folgen...


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Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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Replica
Beitrag 28.12.2013, 00:06
Beitrag #1626


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Bleibt zum Schluss noch ein Rechtsabbiegen übrig. Also die Situation an der Ibbenbürener Straße ortsauswärts Richtung Kreisverkehr.
Damals sah es nach rechts so aus:
Zitat (Replica @ 15.06.2011, 22:44) *
[/url]
,
Man kam auf der Ibbenbürener Straße auf dem Seitenstreifen daher und "durfte" nach der Kreuzung auf den Radweg auffahren. Hier hat sich jetzt durchaus was verbessert, wenn auch nur halbherzig:

Wie gesagt endet der Bürgersteig und die Benutzungspflicht direkt nach der Kreuzung wieder und der damals benutzungspflichtige abgesetzte Sonderweg hat jetzt - nach reichtlich Gegenwind - keine Benutzungspflicht mehr.
Dass dieses Vz. 240 verschwunden ist, ist ein totales Novum hier. Aber es wurde nur absolut halbherzig gemacht. Offenbar nur um an dieser sichtbaren Stelle den Anschein zu erwecken "Wir tun doch was in Sachen Benutzungspflicht aufheben". Denn schon am nach 100m einmündenden Weg und in Gegenrichtung auf kompletter linksseitiger Strecke ist er mit Vz. 240 benutzungspflichtig:



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mir
Beitrag 28.12.2013, 00:33
Beitrag #1627


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Die Nebendiskussion zur RWBP und Abbiegen findet sich nun hier wavey.gif


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wijo45
Beitrag 28.12.2013, 20:19
Beitrag #1628


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Da ich ja ganzjährig mit meinem Segway unterwegs bin, habe ich in dieser Jahreszeit abends Probleme mit den Radwegen agO, weil vereist oder nicht mehr geräumt. Könnte es zum Ärger mit den cop.gif führen, wenn ich ca 3 km auf die Landstrasse ausweiche? Grüße von Bodensee Willi
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Beitrag 28.12.2013, 20:51
Beitrag #1629


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Segway und Radweg?
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Arthur Dent
Beitrag 28.12.2013, 21:01
Beitrag #1630


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Zitat (Mitleser @ 28.12.2013, 20:51) *
Segway und Radweg?

Ja, siehe §7 MobHV


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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mir
Beitrag 28.12.2013, 21:12
Beitrag #1631


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Zitat (wijo45 @ 28.12.2013, 20:19) *
Da ich ja ganzjährig mit meinem Segway unterwegs bin, habe ich in dieser Jahreszeit abends Probleme mit den Radwegen agO, weil vereist oder nicht mehr geräumt. Könnte es zum Ärger mit den cop.gif führen, wenn ich ca 3 km auf die Landstrasse ausweiche? Grüße von Bodensee Willi

Land- oder Landesstraßen?

agO darf nicht mal auf Landesstraßen gefahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind, sondern eben nur auf Gemeindeverbindungsstraßen. Falls Du rechtssicher auf einer Landesstraße fahren willst, kannst Du die Straßenverkehrsbehörde um eine Ausnahmegenehmigung bitten.


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Mitleser
Beitrag 28.12.2013, 23:07
Beitrag #1632


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Ok, Danke @Arthur Dent.

Dann dürfte auch bei Unbenutzbarkeit der Radwege nur auf solchen Fahrbahnen gefahren werden, die nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind.
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wijo45
Beitrag 30.12.2013, 23:09
Beitrag #1633


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hmm Landesstrasse ist es, könnte ja dann nur ne Taxe rufen, damit ich nachhause komme.
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Aqua-Cross
Beitrag 06.01.2014, 11:41
Beitrag #1634


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Zitat (mir @ 28.12.2013, 21:12) *
Land- oder Landesstraßen?


Wo ist denn da der Unterschied?
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Mitleser
Beitrag 06.01.2014, 11:54
Beitrag #1635


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Der § 7 MobHV stellt auf die Klassifizierung der Straßen (BAB ...; B ..., K...) ab. Nicht aber auf bestimmte Straßenbegriffe (Wirtschaftsweg, Landstraße, Ortsverbindungsstraße).
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Aqua-Cross
Beitrag 06.01.2014, 12:08
Beitrag #1636


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Achso ... ich käme nicht auf die Idee eine gemeindeeigene Straße als Land- oder Landesstraße zu bezeichnen. Für mich (fachgeschädigten Menschen) gibt es nur die offizielle Klassifizierung. wink.gif
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wijo45
Beitrag 09.01.2014, 06:40
Beitrag #1637


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habe zwar ne Ausnahmegenehmigung, die sich auf VZ 239, 240, 241 und 242 bezieht, wird aber hier keine Gültigkeit haben, nehm ich mal an. think.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 13.01.2014, 14:44
Beitrag #1638


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KLICK

Es handelt sich natürlich um einen Zweirichtungsradweg. Was sonst? Fazit: Taugt nichts, aber schön beleuchtet.
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Arthur Dent
Beitrag 13.01.2014, 17:16
Beitrag #1639


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Öhm...wo soll denn der Weg denn da nun genau sein? think.gif


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Cabronito
Beitrag 13.01.2014, 19:01
Beitrag #1640


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Was macht denn das Auto da im Hintergrund auf dem geimeinsamen Radweg? thread.gif

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.01.2014, 14:30
Beitrag #1641


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Es ist ein U P D A T E zu vermelden!


Dieses

Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.01.2013, 16:21) *
... ...Ende des Radwegs... blink.gif




... ist mittlerweile keines mehr - und so sieht das jetzt aus:




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Heinz Wäscher
Beitrag 18.01.2014, 14:57
Beitrag #1642


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Das verkleinerte Zeichen 205 ist wieder mal spitze whistling.gif
Aus dem Kreisverkehr Ausfahrende sollen für zu Fuß Gehende bremsen und für Rad Fahrende nicht - die Logik dahinter werde ich wohl nie verstehen wacko.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Dlarah
Beitrag 19.01.2014, 19:04
Beitrag #1643


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Na, die Logik ist, dass ein schnell daher zischender Rad Fahrender jenseits der Erfahrungswelt eines Auto Fahrenden ist und deswegen große Gefahr läuft, unter die Räder zu kommen. Es ist daher notwendig, ersteren herunter zu bremsen und zu einem watschelnden Rad Schiebenden (ohne Anhänger) und Zerrenden (mit Anhänger) zu machen, der Ewigkeiten zum Queren der Fahrbahn benötigt (dafür braucht man nicht mal einen Hüftschaden) und der somit deutlich länger im Beobachtungsbereich des zweiteren verbleibt. So wird Gelegenheit zur Muße und Besinnung gegeben, es wird Ruhe in das hektische Verkehrsgeschehen gebracht. Ferner wird der größeren Reaktionszeit der doch deutlich erkennbar älter werdenden VT (auf allen beteiligten Fzg) Rechnung getragen, und irgendwo scheint neuerdings geschrieben zu stehen, dass sich die schwächeren vor den stärkeren zu schützen haben.

Jetzt ist mir aber mehr zum Kotzen als zum Lachen zumute.

à propos: Hat der Dobrindt eigentlich schon zu erkennen gegeben, wo für ihn die schlimmeren Rambos stecken?



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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.01.2014, 20:27
Beitrag #1644


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Der im Nachbardorf gelegene Fast-Food-Tempel liegt igO an einem Kreisverkehr einer Bundestraße mit zul. 70 km/h bzw. 50 km/h.
Ein PKW-Führer hatte beim Ausfahren aus dem bei Dunkelheit schlecht beleuchteten Keisverkehr letztens doch tatsächlich für zu Fuß Gehende gebremst die sich auf dem Weg zum gelben Doppelbogen befanden.
Und schon hing ein weiterer Fahrzeugführer im durch ihn kaltverformeten Fahrzeugheck des Wartenden weil beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr normalerweise halt nicht angehalten wird.

Zu Fuß Gehende gibt es da übrigens relativ selten, die meisten Frittenfetischisten reisen mit einem KFZ an whistling.gif


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Cabronito
Beitrag 19.01.2014, 23:47
Beitrag #1645


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Wäre der zu Fuß Gehende Frittenfetischist dann auch Unfallbeteiligter? Schon, oder?

wavey.gif


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Aqua-Cross
Beitrag 20.01.2014, 09:02
Beitrag #1646


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Zitat (Heinz Wäscher @ 18.01.2014, 14:57) *
Das verkleinerte Zeichen 205 ist wieder mal spitze whistling.gif
Aus dem Kreisverkehr Ausfahrende sollen für zu Fuß Gehende bremsen und für Rad Fahrende nicht - die Logik dahinter werde ich wohl nie verstehen wacko.gif


Da der Radweg von der Kreislbahn deutlich abgesetzt ist, muß es sich um einen komplett eigenen Weg handeln. Daher muß für Fußgänger nicht gebremst werden. Aber ich frage mich eh, was Radwege an Kreiseln sollen. Diese Funktionieren, weil es wenig Konfliktpunkte zwischen den unterschiedlichen Fahrtrichtunegn gibt. Durch einen Radweg werden diese jedoch in ihrer Anzwahl häufig verdreifacht.
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Mitleser
Beitrag 20.01.2014, 09:05
Beitrag #1647


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Der Geh-und Radweg kann nicht zur selben Straße wie die Fahbahn gehören. Denn es ist eine Kraftfahrstraße, welche für Radler/Fußlinge Tabu ist.
Deswegen sind die Fußlinge tatsächlich nicht bevorrechtigt. Und den Radlern "muss" ihr rvl genommen werden.
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Heinz Wäscher
Beitrag 20.01.2014, 13:54
Beitrag #1648


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Zitat (Mitleser @ 20.01.2014, 09:05) *
Denn es ist eine Kraftfahrstraße, welche für Radler/Fußlinge Tabu ist.
Deswegen sind die Fußlinge tatsächlich nicht bevorrechtigt. Und den Radlern "muss" ihr rvl genommen werden.


Ganz sicher? think.gif

Zitat
§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(9) Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.

Da steht jetzt aber nix zu Rad Fahrenden - die sollen also das Fahrrad schiebend die Fahrbahnen überqueren? thread.gif


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Mitleser
Beitrag 20.01.2014, 14:05
Beitrag #1649


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Es wird dort (Foto) nicht die Kraftfahrstraße gequert. Vielmehr läuft ein Geh- / Radweg parallel. Und dieser Weg und die Kraftfahrstraße können verkehrsrechtlich keine Einheit sein.
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Heinz Wäscher
Beitrag 20.01.2014, 14:08
Beitrag #1650


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Und diese verkehrsrechtliche Besonderheit kennen alle aus dem Kreisverkehr ausfahrenden KFZ-Führer und bremsen demzufolge nicht für zu Fuß Gehende? whistling.gif

Und wo stehen eigentlich diese Verkehrszeichen für Ausfahrende?


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 23:59