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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Mitleser
Beitrag 20.01.2014, 14:13
Beitrag #1651


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Darum geht es in diesem Radler-Thread nicht. whistling.gif
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Crownsilver
Beitrag 20.01.2014, 14:14
Beitrag #1652


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Gibt es eigentlich zu den Vorfahrt achten Schildern auf dem Radweg auch eine Positivbeschilderung auf der kreuzenden Strasse? Wenn nicht woher wissen Fahrzeugführer dort von ihrer Vorfahrt an der Stelle?
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Aqua-Cross
Beitrag 20.01.2014, 14:31
Beitrag #1653


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Genauso wie man in NRW an freilaufenden Rechtsabbiegern seine Vorfahrt erratenkennen kann. An der Rückseite des Zeichens 205.
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granny
Beitrag 20.01.2014, 14:32
Beitrag #1654


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Zitat (Crownsilver @ 20.01.2014, 14:14) *
[fehlende Positivbeschilderung]Wenn nicht woher wissen Fahrzeugführer dort von ihrer Vorfahrt an der Stelle?

Die Unkenntnis der Ausfahrenden ist bei solchen Konstrukten IMO durchaus gezielt eingeplant. Letztlich ist die Hoffnung ja wohl die, dass man gerade durch die Ungewissheitheit mehr Sicherheit schafft, weil bei solchen Zweideutigkeiten die Wahrscheinlichkeit am Größten ist, dass wenigstens einer der beiden Konfliktpartner bremst und ggf. anhält.

Ob das so funktioniert, muss die Zukunft noch zeigen, denn bislang sind solche Vorfahrtnahmen gegenüber der bislang üblichen Nicht-Beschilderung noch in der großen Minderheit. Abbiegerunfälle sind zwar insgesamt relativ häufig, jedoch bezogen auf einzelne Kreuzungen denn doch selten genug, als dass man binnen Jahresfrist schon signifikante Unfallzahlen zusammenbekäme.

Insbesondere ist aber abzuwarten, wie sich künftig das Unfallgeschehen an Kreuzungen mit klassischer Nicht-Beschilderung entwickeln wird, wenn sich die abbiegenden Kraftfahrer daran gewöhnt haben, dass geradeausfahrende Radfahrer woanders regelmäßig brav anhalten...
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Aqua-Cross
Beitrag 20.01.2014, 14:38
Beitrag #1655


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Zitat (Heinz Wäscher @ 20.01.2014, 14:08) *
Und diese verkehrsrechtliche Besonderheit kennen alle aus dem Kreisverkehr ausfahrenden KFZ-Führer und bremsen demzufolge nicht für zu Fuß Gehende? whistling.gif


Ich gehe davon aus, daß es das bekannt durcheinander gibt. Der eine hält an, der andere nicht. Das haben schlechte Lösungen halt so an sich.

Zitat (granny @ 20.01.2014, 14:32) *
Zitat (Crownsilver @ 20.01.2014, 14:14) *
[fehlende Positivbeschilderung]Wenn nicht woher wissen Fahrzeugführer dort von ihrer Vorfahrt an der Stelle?

Die Unkenntnis der Ausfahrenden ist bei solchen Konstrukten IMO durchaus gezielt eingeplant. Letztlich ist die Hoffnung ja wohl die, dass man gerade durch die Ungewissheitheit mehr Sicherheit schafft, weil bei solchen Zweideutigkeiten die Wahrscheinlichkeit am Größten ist, dass wenigstens einer der beiden Konfliktpartner bremst und ggf. anhält.


Auf das Argument habe ich gewartet. Gegenfrage: Warum streut man diese Unsicherheit nicht auch untereinander im Kraftverkehr?!

Es stimmt sogar, daß solche gezielten Verunsicherungen in bestimmten Situationen Unfälle verhindern können. Aber ich bestreite mal, daß dies an Einmündungen und Ausfahren die eh zu den Unfallschwerpunkten im Radverkehr zählen wirklich etwas nutzt. Zumindest sollte man dies erst einmal untersuchen bevor man großflächig mit Feldversuchen beginnt. Das wären ja menschliche Versuchskaninchen.

Viel naheliegender ist jedoch die Vermutung, dass es gar keine gewollte Verunsicherung ist und es besten Falls nicht interessiert. „Da fahren eh so wenig mit dem Rad, die können ruhig warten. Woraufhin sich noch weniger diese Radstrecke antun werden. Die Henne und das Ei halt.
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Dlarah
Beitrag 10.02.2014, 18:33
Beitrag #1656


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Die Unsicherheit wird aber von ziemlich weit oben gewollt.

Soeben passiert: ich quere gerade an einer Kombination Zebrastreifen + Radfahrende-Furt (mit neckisch-kleinem Z.205 verziert) die Ausfahrt aus einem Kreisel. Ein Kombi kommt da heraus und wird langsamer. Da ertönt aus erhöhter Position eine etwas blechern klingende Stimme laut vernehmlich "Fußgängerüberweg!"
Ich dreh mich um und sehe, dass der Kombi einen Lichterbalken auf dem Dach und die Türen mit police.gif beschriftet hat. Dass ich im Rollermodus mit beiden Füßen zur linken Seite war, haben sie nicht mitgekriegt, und sie waren so schnell weg, dass sie an der nächsten Ampel nicht mehr zu sehen waren. Sozusagen: vergebliche Nacheile laugh.gif . Hätte gerne ein paar Details besprochen.

Und nein, das sehe ich nicht als Kuriosität an. Das gehört schon hier hinein mad.gif


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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sigggi
Beitrag 10.02.2014, 19:10
Beitrag #1657


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Zitat (Dlarah @ 10.02.2014, 18:33) *
ich quere gerade an einer Kombination Zebrastreifen + Radfahrende-Furt (mit neckisch-kleinem Z.205 verziert) die Ausfahrt aus einem Kreisel

Das volle Programm also.
Egal was dir dort passiert, Du bekommst immer Schuld.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Crownsilver
Beitrag 10.02.2014, 19:18
Beitrag #1658


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Zitat (sigggi @ 10.02.2014, 19:10) *
Das volle Programm also. Egal was dir dort passiert, Du bekommst immer Schuld.

"Working as intended" würden unsere englischsprachigen Freunde sagen.
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masseur81
Beitrag 21.02.2014, 14:54
Beitrag #1659


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Zitat (Aqua-Cross @ 20.01.2014, 14:38) *
Gegenfrage: Warum streut man diese Unsicherheit nicht auch untereinander im Kraftverkehr?!


Macht man doch!
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hugo790
Beitrag 21.02.2014, 15:06
Beitrag #1660


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Gerade drüber gestolpert:
Quatsch

Links Radweg, dann Gehweg (Zeichen 241), dann Radfahrstreifen (Zeichen 237), dann darf man nur geradeaus fahren und links abbiegen und direkt danach Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). Weil die Radfahrer verwirrt sind, wird vor ihnen gewarnt (Zeichen 138).
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.02.2014, 15:47
Beitrag #1661


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Soll das hier eine eigene Linksabbiegerspur für Rad Fahrende darstellen, das Zeichen 237 weiter hinten ist ja nur aufgepinselt worden think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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sigggi
Beitrag 21.02.2014, 16:55
Beitrag #1662


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Zitat (Heinz Wäscher @ 21.02.2014, 15:47) *
Soll das hier eine eigene Linksabbiegerspur für Rad Fahrende darstellen, das Zeichen 237 weiter hinten ist ja nur aufgepinselt worden think.gif

Ich fahre dort grundsätzlich mit dem Rad geradeaus weiter und ignoriere das Zeichen 254.
Die Bahnunterführung kann man probelmlos mit dem Rad durchfahren. Fährt man oben geht es durch Drängelgitter, mit einem Fahrradanhänger unpassierbar.


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hugo790
Beitrag 21.02.2014, 17:22
Beitrag #1663


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Zitat (Heinz Wäscher @ 21.02.2014, 15:47) *
Soll das hier eine eigene Linksabbiegerspur für Rad Fahrende darstellen, das Zeichen 237 weiter hinten ist ja nur aufgepinselt worden think.gif


Was es sein soll, kann ich dir beantworten:
Man will dass die Radfahrer verbotswidrig den linken Radweg befahren. Dann sollen sie den VBB befahren, danach über das Drängelgitter beim Bahnübergang (mit Ampel), um anschliessend auf einer Nebenfahrbahn zu landen.

Die Alternative ist durch die Unterführung, offiziell heisst es dazu:
Zitat
Der Buchheimer Ring ist als Kreisstraße (K17) klassifiziert und stellt eine wichtige innerörtliche Verbindungsstraße zwischen den Ortsteilen Mülheim und Kalk dar. Die Verkehrsbelastung des Buchheimer Ring liegt bei ca. 14.000-15.000 Fahrzeugen (Fhz)/24h. Die Spitzenstundenbelastung in den Abendstunden liegt bei ca. 1.300 Fhz/h. Die Belastung mit Schwerverkehr liegt geschätzt bei ca. 1.200 Fhz/24h. Eine detaiierte Überprüfung der Benutzungspflicht am Buchheimer Ring konnte aus dienstlichen Gründen noch nicht erfolgen, ist aber geplant. Die vorliegenden Zahlen weisen dennoch auf die grundsätzliche Erforderlichkeit der Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht hin.
Die Durchfahrt für Radfahrer durch die Unterführung ... ist mittels Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) der StVO aus Sicherheitsgründen untersagt.


Zitat (sigggi @ 21.02.2014, 16:55) *
Die Bahnunterführung kann man probelmlos mit dem Rad durchfahren. Fährt man oben geht es durch Drängelgitter, mit einem Fahrradanhänger unpassierbar.

Ich fahr da auch immer durch. Man sollte aber mindestens einmal oben langfahren. Soviele Ampeln wie dort habe ich noch nie bei zwei Bahnschienen gesehen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.02.2014, 17:25
Beitrag #1664


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Zitat
Die Durchfahrt für Radfahrer durch die Unterführung ... ist mittels Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) der StVO aus Sicherheitsgründen untersagt.

Und warum dürfen zu Fuß Gehende weiterhin Fahrzeuge durch die Unterführung schieben think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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sigggi
Beitrag 21.02.2014, 17:32
Beitrag #1665


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Zitat (Heinz Wäscher @ 21.02.2014, 17:25) *
Und warum dürfen zu Fuß Gehende weiterhin Fahrzeuge durch die Unterführung schieben think.gif

Genauso wie dort Mofas mit 25 Km/h durchtuckern dürfen.

In Köln klammert man sich eben an jeden Strohhalm um Radfahrern das Leben schwer zu machen.
Radfahrer die das nicht einsehen können was erleben.



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masseur81
Beitrag 21.02.2014, 20:26
Beitrag #1666


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Wo ist eigentlich hier der Radweg? Auf der Straße oder auf dem Fußweg? think.gif
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Dlarah
Beitrag 22.02.2014, 00:06
Beitrag #1667


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Zitat (masseur81 @ 21.02.2014, 20:26) *
Auf der Straße oder [...]
Fahrbahn. Du meinst "Fahrbahn". "Straße" ist alles vom linken Graben bis zum rechten Graben. Zur Frage: auf der Fahrbahn kann es ja eigentlich nicht sein. In das Gebilde, das durch das Gemälde angedeutet wird, passt niemals nicht ein Fahrrad hinein.


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Mueck
Beitrag 22.02.2014, 13:26
Beitrag #1668


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Zitat (masseur81 @ 21.02.2014, 20:26) *
Wo ist eigentlich hier der Radweg?
Auf der Straße

Sowieso, siehe Dlarah

Zitat (masseur81 @ 21.02.2014, 20:26) *
oder auf dem Fußweg? think.gif

Fußweg? Wo siehst Du einen Fußweg?!?!???ßßß wink.gif
Zitat (StVO § 39)
Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.


Ähm, falls Du Dich fragst, was das auf der Fahrbahn ist:
Zitat (StVO § 12)
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen

... also ein Parkstreifen für Radfahrer ... wink.gif
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rapit
Beitrag 21.03.2014, 18:25
Beitrag #1669


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zur Auflockerung mal wieder ein VZ250er-Fernradweg:

Wobei man glaube ich dem hier "als SVB" Agierenden keinen so großen Vorwurf machen kann, jedenfalls keine Absicht unterstellen kann. Da liegt noch ganz anderes im argen...


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Mueck
Beitrag 21.03.2014, 22:25
Beitrag #1670


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Zitat (rapit @ 21.03.2014, 18:25) *
zur Auflockerung mal wieder ein VZ250er-Fernradweg:

Anlieger frei, also kein Problem, da Du ja den nächsten R5-Wegweiser besuchen willst und dann den übernächsten ... ;-)
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rapit
Beitrag 21.03.2014, 23:39
Beitrag #1671


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na jaa, das "Anlieger frei" bezieht sich freilich nur auf die Geschwindigkeitsbeschränkung, gell... Aber MSJWGI crybaby.gif


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senfeuter
Beitrag 22.03.2014, 21:55
Beitrag #1672


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Für alle Bildergucker mal wieder eine gerade von der Behörde überarbeitete Radwegführung. Wir schreiben 2014 und das wurde gerade einschl. Benutzungspflicht links und in beide Richtungen neu angeordnet!
Die Fahrbahn wurde saniert, in bestem Bitumen. Radverkehr wird auf den Gehweg mitverlegt.


Von hier kommen die Radfahrer auf einem ca 1,80m breitem Zweirichtungsrad- und Gehweg auf die Kreuzung (Einmündung) zu. Der Radler sieht nix von dem was von links kommt. Da kommen einem in der Saison sicher auch noch Radler entgegen!


Hier die Ansicht aus der Seitenstraße mit allem was die Fahrzeugführer so sehen von den von recht kommenden Radfahrern und auch von der von rechts kommenden Fahrbahn. Das ist schon so eine total bescheuerte einzusehende Kreuzung. Ich hätte hier sowiso ein STOPP Schild erwartet. Aber den Radweg auch noch da drüber zu führen ist schon eine tolle Leistung. Mal sehen, wie sich die Unfallstatistik dieses Jahr so entwickelt.
Die Behörde schreibt mir als Begründung wörtlich:

Zitat
“Die untere Verkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenbuirg, als zuständige Behörde für die Anordnung, hält auch nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes die ergangene Anordnung für rechtmäßig und ermessensfehlerfrei.”
In der knappen Begründung heißt es: “Sichtverhältnisse und Ausbaubreite wurden durch untere Verkehrsbehörden, Polizei und Baulastträger geprüft.”


Was bitte rauchen die in ihren Büros?

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Hick-Hack
Beitrag 22.03.2014, 22:34
Beitrag #1673


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Würde ich schlicht nicht befahren. Und traurig, wenn nachts das Z. 240 von "irgendwelchen betrunkenen Jugendlichen" abmontiert werden würde, wäre ich auch nicht. Wie man auf dem ersten Bild erahnen kann, überblickt man als Autofahrer wirklich erst den Radweg, wenn man mit der Motorhaube an der Furt angekommen ist. Selbst wenn er sich vorbildlich hineintastet, für die geschätzten 4 m bis zur hypothetischen Kollision braucht ein 30 km/h schneller Radler nicht einmal eine halbe Sekunde. Bei 5 km/h ragt man da schon fast 70 cm in die Furt hinein, zumal die meisten eh bis zur Sichtlinie mit der Fahrbahn durchfahren werden.

Wäre es möglich, den Verantwortlichen mit einem Liegerad die Kreuzung befahren zu lassen?
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sigggi
Beitrag 23.03.2014, 15:50
Beitrag #1674


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Zitat (senfeuter @ 22.03.2014, 21:55) *
Zitat
“Die untere Verkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenbuirg, als zuständige Behörde für die Anordnung, hält auch nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes die ergangene Anordnung für rechtmäßig und ermessensfehlerfrei.”
In der knappen Begründung heißt es: “Sichtverhältnisse und Ausbaubreite wurden durch untere Verkehrsbehörden, Polizei und Baulastträger geprüft.”


Was bitte rauchen die in ihren Büros?
Daher muss beim ersten schweren Unfall der Verantwortliche der Verkehrsbehörde vor Gericht stehen und zur Verantwortung gezogen werden.
Das ist schon seit Jahren meine Meinung.
Diese Leute planen Todesfallen und zwingen ihre Mitbürger auch noch diese zu benutzen.



Zitat (Hick-Hack @ 22.03.2014, 22:34) *
Würde ich schlicht nicht befahren.
Du nicht und ich auch nicht.
Aber Kinder und "Otto-Normalradler" fahren dort und sie fühlen sich sicher.


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oscar_the_grouch
Beitrag 23.03.2014, 18:10
Beitrag #1675


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Zitat (senfeuter @ 22.03.2014, 21:55) *
Für alle Bildergucker mal wieder eine gerade von der Behörde überarbeitete Radwegführung. Wir schreiben 2014 und das wurde gerade einschl. Benutzungspflicht links und in beide Richtungen neu angeordnet!


Ich leihe mir mal deine Einleitung und vervollständige. Vorher gar kein Raddingsbums, jetzt neuAusbau der Strasse und eine lustige Abwechslung von Zeichen und Benutzungspflicht.
Am liebsten sind mir aber die benutzungspflichtigen Strassenbahnhaltestellen. (Es fehlt leider das erste Bild, welches nach einer Kreuzung mit bpfl Radweg anfängt, der in ein Zeichen 340 ausläuft und dann so weitergeht wie unten zu sehen)
Offensichtlich ändert sich die Gefahrenlage auch streckenabschnittsweise, schön auch der ständige Wechsel zwischen Z340 u Z295
Ich wage es nicht zu fragen, ist das halbwegs ok so, oder kann/sollte man da mal bei der Behörde "nachfragen"?

























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Heinz Wäscher
Beitrag 23.03.2014, 18:39
Beitrag #1676


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Zitat (oscar_the_grouch @ 23.03.2014, 18:10) *
Ich wage es nicht zu fragen, ist das halbwegs ok so, oder kann/sollte man da mal bei der Behörde "nachfragen"?
Warum ist das Radfahren auf einer sanierten Fahrbahn gefährlicher als vorher bzw. wo kommt auf einmal die Gefährdung für Rad Fahrende her die es ja vorher nicht gab?

Zitat (oscar_the_grouch @ 23.03.2014, 18:10) *

Der Linienbus soll beim Halten an der Haltestelle den Sonderfahrstreifen für Rad Fahrende befahren bzw. auf ihm halten und so Rad Fahrenden den Weg blockieren?
_______________________________________________________________________________

Zitat (oscar_the_grouch @ 23.03.2014, 18:10) *

Die Zeichen 605 sind falsch:

Zitat
Anlage 4

Abschnitt 1 Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen

Ge- oder Verbot
Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei.

...


Zitat
VWV-StVO

Zu Absatz 3 Anlage 4 Abschnitte 2 und 3
5 I. Leitplatten werden angeordnet bei Hindernissen auf oder neben der Fahrbahn. Statt Leitplatten können auch Leitbaken (Zeichen 605) verwendet werden. Die Zeichen sind so aufzustellen, dass die Streifen nach der Seite fallen, auf der an dem Hindernis vorbeizufahren ist.


--------------------
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oscar_the_grouch
Beitrag 23.03.2014, 19:28
Beitrag #1677


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Deswegen steht ja da das Blauschild mickey.gif
Und das mit der Bushaltestelle ist Standard in der Stadt der Irren, wo auch immer neue Radfahrdingsbums eingerichtet werden. Mal mit Überfahren von Zeichen 295, mal 340
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Hick-Hack
Beitrag 23.03.2014, 19:43
Beitrag #1678


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Zitat (oscar_the_grouch @ 23.03.2014, 18:10) *

Den Sinn von Seitenstreifen mit Radfahrersymbolen habe ich noch nie verstanden, befahre aber diesen hier täglich allein um den sozialen Frieden beizubehalten. Aber die klammen Komunen wollen mit ihrem Verzicht auf Wiederholung der Beschilderung bestimmt nur Kosten einsparen.

Zitat (oscar_the_grouch @ 23.03.2014, 18:10) *

Mit diesen Haltestellencaps wird bloß versucht, sich vor wirklich funktionierenden Lösungen der Radverkehrsführung zu drücken. Nichts gegen ebenerdige Zugänge für Bahnnutzer, Radfahrer haben dort aber mMn nichts zu suchen. Besonders spaßig wird es immer, wenn man wie hier gleichzeitig mit der einfahrenden Bahn an der Haltestelle ankommt und kein Mensch begreift, dass man eigentlich erst den Radweg betreten sollte, wenn die Straßenbahn zum Stillstand gekommen ist. Bei Autofahrbahnen wie hier werden merkwürdigerweise schlafende Ampeln aufgestellt, damit solche Konflikte vermieden werden, Radfahrer schickt man aber munter ins Gewimmel.
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.03.2014, 19:52
Beitrag #1679


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Zitat (oscar_the_grouch @ 23.03.2014, 19:28) *
Deswegen steht ja da das Blauschild mickey.gif
Zeichen 605-30 war wohl gerade ausverkauft???

Zitat
Unzulässig: Die "Blechbake"
Laut StVO ist die Leitbake das Zeichen 605 und damit als Verkehrszeichen in 2mm Aluminiumausführung erhältlich. In Kombination mit einem Metall- oder Kunststoffrohr und Klemmschellen war das lange Zeit der Standard.

Mit Einführung der TL- Leitbaken 87 sowie der Neuauflage TL- Leitbaken 97 wurden die Sicherheitsbaken aus Kunststoff verbindlich eingeführt. Auch zwanzig Jahre danach werden ihre Vorgänger aus Blech immer noch verwendet, obwohl sie nicht dem Stand der Technik entsprechen und daher im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr verwendet werden sollten.

Über den Einsatz von Kunststoffbaken mit oder ohne TL- Zulassung kann man durchaus streiten, die Blechbake jedoch gehört eindeutig der Vergangenheit an.
crybaby.gif




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Replica
Beitrag 24.03.2014, 07:09
Beitrag #1680


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Zitat (sigggi @ 23.03.2014, 15:50) *
Zitat (senfeuter @ 22.03.2014, 21:55) *
Zitat
“Die untere Verkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenbuirg, als zuständige Behörde für die Anordnung, hält auch nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes die ergangene Anordnung für rechtmäßig und ermessensfehlerfrei.”
In der knappen Begründung heißt es: “Sichtverhältnisse und Ausbaubreite wurden durch untere Verkehrsbehörden, Polizei und Baulastträger geprüft.”


Was bitte rauchen die in ihren Büros?
Daher muss beim ersten schweren Unfall der Verantwortliche der Verkehrsbehörde vor Gericht stehen und zur Verantwortung gezogen werden.
Das ist schon seit Jahren meine Meinung.
Diese Leute planen Todesfallen und zwingen ihre Mitbürger auch noch diese zu benutzen.

Das sehe ich durchaus auch so, besonders weil andersrum, also wenn die Behörde sich gegen die Erlaubnis des Fahrbahnfahrens wehren will, gerne heißt: "Wenn dann aber da was passiert, sind wir dran." Mal so, mal so geht natürlich nicht. Und wie Wahrscheinlichkeit, dass was passiert ist, verteilt ist, ist so schwer nicht zu erahnen.


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masseur81
Beitrag 24.03.2014, 08:37
Beitrag #1681


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Naja, gibt Schlimmeres. Die Bushaltestelle in der Ausführung hab ich schon öfter gesehen. Bei der StraBa-Haltestelle hätte man den Radweg auch hintenrum führen können, dann gibt es aber vielleicht Probleme mit der direkt dahinterliegenden Kreuzung (§9 und Abstand des Radwegs von der Kreuzung...). Außerdem bin ich der Meinung, dass für Radfahrer durchaus dieselben Regeln gelten wie für PKW-Fahrer. Wenn eine StraBa dort hält und Fahrgäste ein-/aussteigen, muss der rechtsüberholende Verkehr eben warten. wavey.gif
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Maddini
Beitrag 24.03.2014, 08:58
Beitrag #1682


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Dann wäre es aber imho schlauer gewesen den Radstreifen ganz enden zu lassen. Zugegeben hat man dann im Winter, im Herbst...bei Regen...die Gefahr mit den Tramgleisen.
Also eigentlich finde ich das auch so okay interessant wäre wie das in der Praxis aussieht. Die Haltestelle scheint nicht so belebt zu sein dass ein Bremsen von Radfahrern erzwungen wird (mal vorrausgesetzt sie müssen sich tatsächlich so verhalten)
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senfeuter
Beitrag 24.03.2014, 09:47
Beitrag #1683


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Hallo Oscar,

ich finde die Situation mit den Tramschinen nicht so sonderlich schlecht gelöst. Sicher hätte man sich mehr Stetigkeit gewünscht, also entweder Schutzstreifen oder Radfahrstreifen, aber es schaut nach den Bildern doch recht aufgeräumt, stetig und geradlinig aus. Bei Straßenbahnschienen sind selbst Richter Geneigt, von einer vorhandenen besonderen Gefahrenlage auszugehen, so dass die Radwegteile an der Haltestelle durchgehen werden. Die Lösung mit dem Auf und Ab finde ich persönlich doof. Es gilt wirklich das von masseur81 geschriebene.
Zitat
Außerdem bin ich der Meinung, dass für Radfahrer durchaus dieselben Regeln gelten wie für PKW-Fahrer. Wenn eine StraBa dort hält und Fahrgäste ein-/aussteigen, muss der rechtsüberholende Verkehr eben warten.


Zu meiner Straßenverkehrsbehörde noch kurz:
Ich hoffe das nach einem Unfall an jener Kreuzung eines der Opfer mal auf meine Blog Seite schaut und dann die Behörden in Haftung nimmt. Ich habe allerdings Hoffnung, das dieses Konstrukt von der Widerspruchsbehörde gekippt wird. Wenn das nicht der Fall ist, wird geklagt.... wavey.gif
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granny
Beitrag 24.03.2014, 10:26
Beitrag #1684


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Zitat (Hick-Hack @ 23.03.2014, 19:43) *
Mit diesen Haltestellencaps wird bloß versucht, sich vor wirklich funktionierenden Lösungen der Radverkehrsführung zu drücken. Nichts gegen ebenerdige Zugänge für Bahnnutzer, Radfahrer haben dort aber mMn nichts zu suchen.

Ich halte die gezeigte "Lösung", bei der die Straßenbahnschienen plötzlich bis auf wenige Zentimeter an die Bordsteinkante rücken, vor allem für ausgesprochen Kraftrad-(insbesondere Mofa-)feindlich.

Zitat (StVO Anlage 4 zu § 41 Abs. 2 StVO)
Ge- oder Verbot
Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei.

Und da stellt sich mir auch die Frage, ob man nicht auch als Radfahrer an der "linksweisenden" Bake links vorbei fahren muss? whistling.gif
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klausimausi
Beitrag 24.03.2014, 10:44
Beitrag #1685


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Zitat (granny @ 24.03.2014, 10:26) *
Zitat (Hick-Hack @ 23.03.2014, 19:43) *
Mit diesen Haltestellencaps wird bloß versucht, sich vor wirklich funktionierenden Lösungen der Radverkehrsführung zu drücken. Nichts gegen ebenerdige Zugänge für Bahnnutzer, Radfahrer haben dort aber mMn nichts zu suchen.

Ich halte die gezeigte "Lösung", bei der die Straßenbahnschienen plötzlich bis auf wenige Zentimeter an die Bordsteinkante rücken, vor allem für ausgesprochen Kraftrad-(insbesondere Mofa-)feindlich.
ich halte die Lösung für kompletten Murks.

Glücklicherweise haben sie anderorts bereits erkannt, wie man es richtig machen kann: Schienen mal in "sicher"
wavey.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Hick-Hack
Beitrag 24.03.2014, 11:27
Beitrag #1686


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Zitat (granny @ 24.03.2014, 10:26) *
Ich halte die gezeigte "Lösung", bei der die Straßenbahnschienen plötzlich bis auf wenige Zentimeter an die Bordsteinkante rücken, vor allem für ausgesprochen Kraftrad-(insbesondere Mofa-)feindlich.

Kann ich mir vorstellen. Bei Haltestellencaps ohne Radverkehrsführungen betrifft es dann auch wieder unmotorisierte Zweiräder, wobei nicht das Überqueren der Schiene das Problem ist, sondern das Quasi-Einordnen in den nachfolgenden Verkehr. Wesentlich besser ist es gelöst, wenn ohne Radverkehrsführung die gesamte Fahrbahn erhöht wird und trotzdem ein ebenerdiger Zustieg möglich ist.

Zitat (granny @ 24.03.2014, 10:26) *
Und da stellt sich mir auch die Frage, ob man nicht auch als Radfahrer an der "linksweisenden" Bake links vorbei fahren muss? whistling.gif

Sehr schöner Gedankengang thread.gif
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Mueck
Beitrag 24.03.2014, 11:51
Beitrag #1687


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Zitat (masseur81 @ 24.03.2014, 08:37) *
Bei der StraBa-Haltestelle hätte man den Radweg auch hintenrum führen können,

... und die Zufahrt und insgesamt breiter anlegen. Das scheint mir optisch a weng eng für Anhänger etc.

Zitat (masseur81 @ 24.03.2014, 08:37) *
dann gibt es aber vielleicht Probleme mit der direkt dahinterliegenden Kreuzung (§9 und Abstand des Radwegs von der Kreuzung...).
Je nachdem, wo die dortigen Bahnen ihre erste Tür haben, kriegt man den Radweg evtl. rechtzeitig wieder zurück an die Fahrbahn ...
Muss mal ein Bild von Karlsruher Halten raussuchen, bspw. Kolpingplatz ...

Zitat (senfeuter @ 24.03.2014, 09:47) *
Bei Straßenbahnschienen sind selbst Richter Geneigt, von einer vorhandenen besonderen Gefahrenlage auszugehen, so dass die Radwegteile an der Haltestelle durchgehen werden.
Eben. Ganz ungefährlich sind schleifende Schnitte beim Queren einer Schiene nicht ...
Karlsruhe hat ja reichlich Schienen und ich versuche die Zahl der Querungen zu minimieren.
Wenn dann vereinzelt rechts der Schiene Autos zu weit links stehen, bleibe ich dann halt zur Freude der Autler auch zwischend en Autos lieber zwischen den beiden Schienen ...

Zitat (granny @ 24.03.2014, 10:26) *
Zitat
Ge- oder Verbot
Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei.

Und da stellt sich mir auch die Frage, ob man nicht auch als Radfahrer an der "linksweisenden" Bake links vorbei fahren muss? whistling.gif

Da die Richtung der Streifen nicht direkt in der StVO steht, sondern in Verordnungen, die sich eigentlich nicht "an den Endverbraucher" richten, sondern an die Aufsteller, klappt das wohl nicht. Da müsste schon ein 222 stehen und das wird man sich vberkneifen ... Es sichert ja nur den Bordstein gegen das Anbumsen durch Autos ...


Zitat ( @ 24.03.2014, 10:44) *
Glücklicherweise haben sie anderorts bereits erkannt, wie man es richtig machen kann: Schienen mal in "sicher"

Das taugt aber nur für selten befahrene Gleise, wie nur sporadisch befahrene Anschlussgleise wie dieses? Aber sicher nicht für alle paar min befahrene Straßenbahngleise, da ist dann das Gummi relativ schnell hopps ...
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Maddini
Beitrag 24.03.2014, 13:50
Beitrag #1688


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Zitat (senfeuter @ 22.03.2014, 21:55) *


Etwas weg vom eigentlichen Fahrradwegthema aber warum bitte soll das da überhaupt eine abknickende Vorfahrt sein?
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oscar_the_grouch
Beitrag 24.03.2014, 17:31
Beitrag #1689


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Zitat (Mueck @ 24.03.2014, 11:51) *
Wenn dann vereinzelt rechts der Schiene Autos zu weit links stehen, bleibe ich dann halt zur Freude der Autler auch zwischend en Autos lieber zwischen den beiden Schienen ...

.... warum auch nicht whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 24.03.2014, 21:43
Beitrag #1690


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Zitat (Maddini @ 24.03.2014, 13:50) *
Zitat (senfeuter @ 22.03.2014, 21:55) *
Etwas weg vom eigentlichen Fahrradwegthema aber warum bitte soll das da überhaupt eine abknickende Vorfahrt sein?
Ich "rate" mal: Weil
  • das Foto über den Straßenverlauf täuscht,
  • der natürliche Straßenverlauf zur expliziten Beschilderung als abknickend verpflichtet,
  • es etwas ungewöhnlich ist, dass die höherangige Straße bei der Einmündung einer niederangigeren nachrangig ist,
  • die Verkehrsbelastung gerade in den Bademonaten diese Regelung gebietet,
  • ...
wavey.gif
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senfeuter
Beitrag 24.03.2014, 21:44
Beitrag #1691


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Zitat (Maddini @ 24.03.2014, 13:50) *
Etwas weg vom eigentlichen Fahrradwegthema aber warum bitte soll das da überhaupt eine abknickende Vorfahrt sein?
Scheinbar hatte man kein anderes Schild, dass die Situation mit dem Teich und der Kurve abbildet. think.gif
Hier die Stelle bei Google Maps
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Mitleser
Beitrag 24.03.2014, 21:48
Beitrag #1692


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Das war (zeitlich) knapp gap.gif
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Maddini
Beitrag 24.03.2014, 21:59
Beitrag #1693


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Okay den Luftbildern nach täuscht das wirklich für mich lag die Kurve einfach hinter einer normalen T-Kreuzung.
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Mueck
Beitrag 24.03.2014, 22:06
Beitrag #1694


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Zitat (oscar_the_grouch @ 24.03.2014, 17:31) *
Eben! Völlgi normal! ;-)

Zitat (Mueck @ 24.03.2014, 11:51) *
Muss mal ein Bild von Karlsruher Halten raussuchen, bspw. Kolpingplatz ...



Hier isser, der Karlsruher Kolpingplatz, Ende sieht man auf der anderen Seite. Bahnsteig breiter, Radweg weiter weg davon. Müste mal schauen, ob sich die Fußgänger inzwischen dran gewöhnt haben ...


Etwas andere Lösung an der Werderstraße, dort war auch noch Platz für eine Anliegerfahrbahn.
Frage dazu: Wie ist das Verhältnis zwischen Rechtsabbieger und Geradeausradler? Noch § 9 oder schon § 10?
EIn Bild aus Gegenrichtung habe ich zwar, find's aber gerade nicht ...


Noch ein Leckerli (das im selben Verzeichnis lag), das ich schon mal an anderer Stelle erwähnte.
Durchgestrichenes Radfahrverbot, also doppelte Negierung, ist doch eine Radfahrerlaubnis?! whistling.gif
Klick drauf ergibt die Gesamtanlage und warum die Radfahrerlaubnis sinnvoll ist wink.gif
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Mitleser
Beitrag 24.03.2014, 22:15
Beitrag #1695


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Zitat (Mueck @ 24.03.2014, 22:06) *
http://daten.mueck.de1.cc/verkehr/DSCF2638s.jpg
Hier isser, der Karlsruher Kolpingplatz, Ende sieht man auf der anderen Seite. Bahnsteig breiter, Radweg weiter weg davon. Müste mal schauen, ob sich die Fußgänger inzwischen dran gewöhnt haben ...
Irgendwie drängt sich bei mir auf, dass da das falsche Blauschild steht.

Zitat (Mueck @ 24.03.2014, 22:06) *
http://daten.mueck.de1.cc/verkehr/DSCF3212s.jpg
Etwas andere Lösung an der Werderstraße, dort war auch noch Platz für eine Anliegerfahrbahn.
Frage dazu: Wie ist das Verhältnis zwischen Rechtsabbieger und Geradeausradler? Noch § 9 oder schon § 10?
Der "Radweg" ist Teil der Straße. Daher Abbiegerregelung. Das Einfahren als lex specialis wird von der hM an solchen Stellen nicht für anwendbar erachtet.
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columbo
Beitrag 25.03.2014, 09:08
Beitrag #1696


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Was sagen die Experten denn zu diesem Radweg? Der Zustand der Markierung hat sich seit den Guggel Striehtfiuh-Aufnahmen noch verschlechtert, so dass sie über weite Strecken nicht mehr vorhanden sind. Außerdem wird er zusammen mit dem Grünstreifen zwischen "Radweg" und Gehweg regelmäßig als Parkplatz benutzt (das sind nicht vereinzelte Parker, sondern dort parken alle, die da arbeiten. Und das sind nicht wenige).
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Crownsilver
Beitrag 25.03.2014, 09:48
Beitrag #1697


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Bin da lange nicht mehr gefahren. Sieht doch einigermassen ok aus. Wenn mir da zu viele falschparkende Fahrzeuge in den Schutzstreifen ragen, würde ich auf der Fahrbahn fahren, wobei mein Rad für den Streifen sowieso etwas zu breit ist. Den Autofahrern kann man das Falschparken da eigentlich nicht verdenken. Von einer legalen Parkmöglichkeit aus muss man da ein gutes Stück laufen.
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granny
Beitrag 25.03.2014, 10:40
Beitrag #1698


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Zitat (columbo @ 25.03.2014, 09:08) *
Was sagen die Experten denn zu diesem Radweg?

Da, wo das Schild steht, ist der Streifen noch mit Blockmarkierung getrennt. Folglich weist das Verkehrszeichen nicht den mit Fahrradpiktogrammen verzierten Seitenstreifen als benutzungspflichtig aus, sondern die Gehbahn rechts der Bordsteinkante. whistling.gif

Zitat (Anlage 2 zu Z.295 zu § 41 Abs. 2 StVO)
c) Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.

Kann mir mal jemand erklären, warum man an Grundstückszufahrten das Z.295 offensichtlich dennoch immer durch Blockmarkierungen ersetzen muss? Ich meine, dass eine durchgehende Markierung dem Vorrang des Radfahrstreifens besser gerecht würde. think.gif
Und im übrigen bin ich der Meinung, dass der Seitenstreifen durch eine Blockmarkierung aufhört, Sonderweg zu sein, und damit automatisch ohne Neubeschilderung bei wieder durchgehender Markierung seine Benutzungspflicht verloren hat. laugh2.gif
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Arthur Dent
Beitrag 25.03.2014, 11:21
Beitrag #1699


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Zitat (Mueck @ 24.03.2014, 11:51) *
Zitat ( @ 24.03.2014, 10:44) *
Glücklicherweise haben sie anderorts bereits erkannt, wie man es richtig machen kann: Schienen mal in "sicher"

Das taugt aber nur für selten befahrene Gleise, wie nur sporadisch befahrene Anschlussgleise wie dieses? Aber sicher nicht für alle paar min befahrene Straßenbahngleise, da ist dann das Gummi relativ schnell hopps ...

Richtig, das gezeigte Gleis in Herdecke ist das Anschlußgleis des Pumpspeicherkraftwerk "Koepchenwerk" am Hengsteysee und wird nur alle Jubeljahre befahren, z.B. wenn an den Turbinen größere teile ausgetauscht werden müssen.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Mueck
Beitrag 25.03.2014, 11:21
Beitrag #1700


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Zitat (Crownsilver @ 25.03.2014, 09:48) *
Wenn mir da zu viele falschparkende Fahrzeuge in den Schutzstreifen ragen, würde ich auf der Fahrbahn fahren,...
Streng ausgelegt mit den Worten auf der Goldwaage muss man sogar:
Zitat (StVO zu Z. 340)
Wer ein Fahrzeug [sic! Auch der Radler also!] führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

Selbst wenn Du also Bedarf sehen würdest, dort zu radeln, wärest Du, der Radverkehr, durch sich öffnende Autotüren gefährdet, also darfst Du nicht!
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