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#1701
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Selbst wenn Du also Bedarf sehen würdest, dort zu radeln, wärest Du, der Radverkehr, durch sich öffnende Autotüren gefährdet, also darfst Du nicht! Wo wir gerade bei Goldwaage sind: dass da kein Schutz- sondern ein Radfahrstreifen ist/sein soll, hast du gemerkt, oder? ![]() (Meinen üblichen Disclaimer zur redaktionellen Schlampigkeit der StVO-Autoren, weil sie bei der Novelle Schutzstreifen anstatt Schutzstreifenmarkierung geschrieben haben, mal außenvor gelassen...) |
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#1702
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 ![]() |
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#1703
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Dann gibt es auch keinen Radweg mehr. Zumal wenn er eh komplett zugepark wird? Was soll man als Radler machen? Ducken und drunter her?
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#1704
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Manchmal am liebsten drüber. Mit Spikereifen.
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#1705
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7874 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
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#1706
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Hallo allerseits,
Dies wird ein etwas längerer Beitrag über die Situation des Radverkehrs um die Leipziger Innenstadt herum. Warum dazu ein Beitrag? Die Stadt betreibt seit Jahren ein Konzept, die Innenstadt fast ausschließlich für den Fußgängerverkehr vorzubehalten. Eigentlich eine ganz gute Idee, sie krankt bloß an zwei Aspekten - erstens dem Einrichten von Parkhäusern fast ausschließlich in dieser Sicherheitszone, was für doch recht regen Fahrzeugverkehr sorgt und zweitens dem stiefmütterlichen Umgang mit Fahrradfahrern. 2009 wurde dafür ein Flyer mit dem Titel "Autoarme Innenstadt" veröffentlicht, welcher sich jedoch fast zur Hälfte mit der "radfahrerarmen Innenstadt" beschäftigt. Die Querungsmöglichkeiten für Radfahrer, dabei unter anderem die Studenten des Hauptcampus der Universität, wurden immer weiter eingeschränkt. Es fehlen einfach Kanalisierungen des Radverkehrs in Form einer durchgängigen Ost-West- bzw. Nord-Süd-Verbindung, da eine durchgängige Befahrung parallel zum Ring nicht möglich ist. Lange Jahre wurde ein Befahren der Ringbahn mittels Richtgeschwindigkeiten von 40 km/h verhindert, mittlerweile erfüllen Z. 254 (Verbot für Radverkehr) diesen Zweck. Entlang dieses Innenstadtringes sind einige merkwürdige Lösungen gegen den Radverkehr gefunden worden, sodass sich mein Beitrag recht gut in den Radweg-Mecker-Thread einfügen lässt. Am Ende sind es drei Probleme, welche die Strecke sehr unangenehm machen. Es fängt damit an, dass man als motorisierter Verkehrsteilnehmer eine Strecke von 3,5 km zurücklegen muss, um einmal um den Ring zu fahren. Mit dem Fahrrad ist es, wenn man regelkonform unterwegs ist, fast 1 km mehr. Auch schön, mit dem Fahrrad hat man dabei 25 Ampeln zu überwinden, mit dem Auto 8 Stück weniger. Außerdem sind weite Strecken mittels Z. 1022-10 (Radfahrer frei) beschildert, während der Kfz-Verkehr dreispurig je Richtung mit 50 km/h unterwegs ist. Ein paar nette Detaillösungen möchte ich als Beispiele dazu geben. ![]() Anfangen möchte ich mit der Situation vor dem Hauptbahnhof. Der Fußweg ist auch hier durch Zusatzzeichen freigegeben, theoretisch wohl die Fahrbahnnutzung möglich, wenn auch nur zweimal für je 20 Meter. Hier werden Radfahrer auf Kollisionskurs mit über 100.000 Fußgängern geschickt, verstärkt dadurch, dass zumindest ein baulicher Radweg erkennbar sein könnte. Der örtliche ADFC versucht ständig, die Situation entschärften zu lassen, beißt aber auf Granit. _______________ ![]() Hier wurde schlicht und ergreifend ein Z. 1022-10 vergessen, aus der Zufahrtstraße kommend und in Gegenrichtung ist es gegeben. Verfolgt man den Weg dennoch weiter, erreicht man den allseits beliebten Zebrastreifen mit Z. 205 und "Radfahrer absteigen (Bild 1), fährt man regelkonform weiter, gelangt man auf einen gemeinsamen Fuß- und Radweg, welcher für Lieferverkehr (trotz unübersichtlicher Häuserkanten) freigegeben wurde (Bild 2). Hinzu kommt, dass die nächste Kreuzung aufgrund der Funktion als Parkhauszubringer derzeit mit Dauerstau und wilden Fahrmanövern aufwartet. ![]() ![]() _______________ ![]() Der Spaß geht weiter. Hier muss man recht abbiegen und einen Umweg in Kauf nehmen. Nur wie kann man auf die Fahrbahn gelangen? Den Fußweg weiter folgen lohnt auch nicht, da man kaum zwischen den geparkten Fahrzeugen durchkommt und der Weg nicht unbedingt breiter wird. _______________ ![]() Eine von mehreren Stellen, an welchen aufgrund von Entschilderungen durch Baustellen derzeit die Ringbefahrung theoretisch möglich ist. Das andere Stück (Südbahn Tröndlinring) befahren täglich mehrere zehntausend Kraftfahrzeuge, der Radweg daneben ist allerdings nicht fahrbahnbegleitend. Allerdings verlangt es schon einiges Selbstvertrauen sich dort auf die Fahrbahn zu begeben, da von allen Seiten kommuniziert wird, dass Radfahrer auf der Ringfahrbahn nichts zu suchen haben. Trotzdem sind solche Lücken im System vorhanden. _______________ ![]() Zum Abschluss noch ein Bild aus der allseits beliebten Baustellenbetrachtung. Radfahrer wurden man wieder vergessen. Die Umleitung (nicht ausgeschildert) ist so unübersichtlich, dass selbst ich als Einheimischer mich dabei verfahren habe. _______________ ![]() Aber, werden jetzt viele sagen, die Stadt macht doch etwas für Radfahrer, es wurden sogar Fahrradstraßen angelegt. Ja, nur müssen sich Radler das verbliebene Drittel der Fahbahnbreite auch noch mit dem Kraftverkehr teilen. Zudem wurde dadurch die innerringliche Höchstgeschwindigkeit von 20 auf 30 km/h erhöht. Und Radfahrer fahren dort auch nicht wirklich viele, da die Strecke nicht unbedingt nützlich und leicht zu erreichen ist. Es fehlt schlicht ein Gesamtkonzept. Entweder man hält Radfahrer aus der Innenstadt heraus und beitet ihnen vernünftige Möglichkeiten der Unfahrung an, oder man ermöglicht ihnen die Querung. Im weiteren Stadtgebiet werden hin und wieder sehr durchdachte Lösungen gebaut. Wenn aber sogar Situationen verschlechtert werden, einzig weil Zusatzschilder vergessen wurden, zeugt dies nicht gerade von einem erklärten Willen, den Radverkehr zu fördern. Aus dem Konzept der autoarmen Innenstadt ist eine Lösung zur Abschreckung des Radverkehrs geworden. |
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#1707
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
![]() Anfangen möchte ich mit der Situation vor dem Hauptbahnhof. Der Fußweg ist auch hier durch Zusatzzeichen freigegeben, theoretisch wohl die Fahrbahnnutzung möglich, wenn auch nur zweimal für je 20 Meter. Hier werden Radfahrer auf Kollisionskurs mit über 100.000 Fußgängern geschickt, verstärkt dadurch, dass zumindest ein baulicher Radweg erkennbar sein könnte. Der örtliche ADFC versucht ständig, die Situation entschärften zu lassen, beißt aber auf Granit. ![]() Der Spaß geht weiter. Hier muss man recht abbiegen und einen Umweg in Kauf nehmen. Nur wie kann man auf die Fahrbahn gelangen? Den Fußweg weiter folgen lohnt auch nicht, da man kaum zwischen den geparkten Fahrzeugen durchkommt und der Weg nicht unbedingt breiter wird. ![]() ![]() Eine von mehreren Stellen, an welchen aufgrund von Entschilderungen durch Baustellen derzeit die Ringbefahrung theoretisch möglich ist. Das andere Stück (Südbahn Tröndlinring) befahren täglich mehrere zehntausend Kraftfahrzeuge, der Radweg daneben ist allerdings nicht fahrbahnbegleitend. Allerdings verlangt es schon einiges Selbstvertrauen sich dort auf die Fahrbahn zu begeben, da von allen Seiten kommuniziert wird, dass Radfahrer auf der Ringfahrbahn nichts zu suchen haben. Trotzdem sind solche Lücken im System vorhanden. ![]() ![]() Zum Abschluss noch ein Bild aus der allseits beliebten Baustellenbetrachtung. Radfahrer wurden man wieder vergessen. Die Umleitung (nicht ausgeschildert) ist so unübersichtlich, dass selbst ich als Einheimischer mich dabei verfahren habe. ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1708
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Der Spaß geht weiter. Hier muss man recht abbiegen und einen Umweg in Kauf nehmen. Nur wie kann man auf die Fahrbahn gelangen? Laut Google-Streetview stand zumindest im Sommer 2008 das VZ254 noch nicht da. Ist diese Straße (Tröndlinring) tatsächlich nicht für den Fahrradverkehr gewidmet? Ansonsten wäre nämlich das dauerhafte Aussperren von Fahrrädern schlicht rechtswidrig, vgl. Beschluss des BayVGH. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#1709
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
-------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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#1710
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Der Planer, der das "verbrochen"
![]() ![]() -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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#1711
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6222 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Gruseliger Ampelmischmasch. Und man muss nicht nur herausfinden welche Ampel gilt, sondern wo sich jeweils der freigegebene Bereich befindet (davor/dahinter).
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#1712
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Der Planer, der das "verbrochen" ![]() ![]() Das hier kann doch nur ein schlechter Scherz sein ![]() BTW: in anderen Städten beendet man ![]() ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1713
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7874 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
BTW: in anderen Städten beendet man 241 so da der Gehweg ja weiterhin ein Gehweg bleiben soll Wenn man auf dem Gehweg direkt am Schild vorbei gerade durch läuft, ist der Gehweg aber auch ziemlich am Ende gewesen ... Von daher ... ![]() ![]() |
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#1714
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
Damit beendet man doch etwas völlig anderes als man angefangen hat. Es endet der Getrennte Fuß- und Radweg, also Z241 + ZZ "Ende". Wenn dann ein Gehweg beginnt und die Klarstellung notwendig ist kommt Z239. Ich kann doch nicht einfach mit einem VZ plus "Ende" nur einen Teil eines anderen VZ für beendet erklären. |
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#1715
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wenn dann ein Gehweg beginnt und die Klarstellung notwendig ist kommt Z239. So etwa ![]() ![]() ![]() ![]() Ich kann doch nicht einfach mit einem VZ plus "Ende" nur einen Teil eines anderen VZ für beendet erklären. Das hängt meiner bescheidenen Meinung nach überwiegend vom optischen Gesamteindruck des Sonderwegs ab ![]() Was macht man eigentlich, wenn man das Ende einer freigegebenen Einbahnstraße nicht fahrend erreichen kann: Wuppertal ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1716
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
Wenn ich als zu Fuß gehender vor
![]() ![]() stehe, woher weiß ich, dass der Weg mal so ![]() begonnen wurde und ich deshalb weitergehen darf (und das auch noch an einer Stelle, wo eine Klarstellung notwendig ist)? |
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#1717
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Weil dieser so beschilderte Straßenabschnitt nicht allzu lang ist und man auch in anderen Straßen immer vorher am
![]() vorbeigekommen sein muß ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1718
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
Da werden wir uns nicht einig. Man kann mMn nichts beenden, was es nie gab.
Z. B. würde ein ![]() ![]() Oder gar ein ![]() ![]() ![]() |
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#1719
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Man kann mMn nichts beenden, was es nie gab. Klar gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg unmittelbar links neben einem Gehweg und nur der Radweg soll hiermit beendet werden: ![]() ![]() Der Gehweg daneben soll aber nicht beendet werden, diese Kombination unten würde aber beide auf einmal beenden: ![]() ![]() Das ist nicht erwünscht, da es weiterhin einen Gehweg geben soll, auf dem kein Fahrzeugverkehr zugelassen ist ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1720
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Wie wäre es einfach nur mit
![]() Es soll doch ab dort nur noch ein Gehweg sein. Warum mehr Schilder aufstellen als nötig? Ist doch eh nicht erlaubt. ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#1721
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Klar gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg unmittelbar links neben einem Gehweg und nur der Radweg soll hiermit beendet werden: ![]() Eine Radbahn braucht man nicht durch ein Verkehrszeichn zu beenden. Eine Radbahnende ordnet sich immer von selbst an, allein dadurch, dass die erkennbar als solche gebaute Radbahn aufhört zu sein. Eine Radbahn hört umgekehrt auch nicht einfach auf, eine solche zu sein, wenn man eine beliebige "Ende"-Kombination wohinstellt. Ebenso wird aus einer offensichtlichen Gehbahn per Verkehrszeichen auch keine Radbahn. Was man mit Verkehrszeichen beenden kann, ist also allein eine Benutzungspflicht i Fällen, wo die Radbahn noch erkennbar weiterführt. Der benutzungspflichtige Radweg ist aber ansonsten schon allein dadurch weg, sobald die jeweilige Radbahn weg ist. Ja, ich weiß, dass man auf der Straße einen anderen Eindruck gewinnen kann, weil die Behörden nicht checken, dass diese Rechtslage spätestens seit der StVO von 1997 so ist. So werden z.B. die "Ende"-Zeichen normalerweise dort aufgestellt, wo es ein ungesichert in den Fließverkehr auf der Fahrbahn führendes Radwegende gibt. Das einzige, was dadurch über das Offensichtliche hinaus "klargestellt" wird, ist, dass hier eine Behörde ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachzukommen gedenkt. |
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#1722
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Klar gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg unmittelbar links neben einem Gehweg und nur der Radweg soll hiermit beendet werden: Mit dem Vz 241 wird ein (-1-) Weg gekennzeichnet. Und zwar einer, der die Verkehrsströme Radler und Fußlinge getrennt aufnimmt. Es ist ein Weg in trennender Ausführung, nicht zwei Wege nebeneinander.Daher kann man nicht nur den Radteil beenden. Zum Beenden bleiben daher nur Vz 239 oder Vz 241 + Ende (wenn der Radweg bleibt aber die RWBP beendet werden soll). |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#1723
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Ebenso wird aus einer offensichtlichen Gehbahn per Verkehrszeichen auch keine Radbahn. Doch, das geht, nämlich mit Zeichen 240. Dadurch wird der Bürgersteig zum Radweg. Ich habe aber auch noch was: ![]() Ist es nicht eigentlich so, dass die Benutzungspflicht erst nach dem Ende der Tempo-30-Zone beginnen darf? |
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#1724
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#1725
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Guests ![]() |
dachte ich bei dem Foto auch, an der Kreuzung ist aber eine Auffahrmöglickeit
Google-Maps: Hier, wo das Fahrradsymbol ist - auf meinem Foto sieht man die Wartelinie, die auch auf dem Luftbild zu erkennen ist. |
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#1726
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Ebenso wird aus einer offensichtlichen Gehbahn per Verkehrszeichen auch keine Radbahn. Doch, das geht, nämlich mit Zeichen 240. Dadurch wird der Bürgersteig zum Radweg. Vorsicht! Wirf bitte nicht Radbahn und Radweg durcheinander. Das erste ist -wie auch Fahr- oder Gehbahnen- immer nur ein generell gültiges straßenbauliches Objekt, das andere bisweilen auch erst ein Produkt örtlicher verkehrsregelnder Maßnahmen. Eine Radbahn ist gleichzeitig immer auch (exklusiver) Radweg. Wegen der entsprechenden Gehweg- und Fahrbahnbenutzungspflichten besteht hier auch ganz ohne Beschilderung in sämtlichen Verkehrsrichtungen ein striktes Benutzungsverbot für Fußgänger und Kraftfahrer. Sofern die Radbahn mit Z.241 oder 237 beschildert ist, resultiert hieraus nur (richtungsabhängig!) zusätzlich eine entsprechende Benutzungspflicht für den Radverkehr. Als Benutzungsverbot für Fußgänger und Kraftfahrer sind die Verkehrszeichen aber weder notwendig, noch (sollten sie in Zweifelsfällen trotzdem zur vermeintlichen Klarstellung zweckentfremdet werden...) effektiv wirksam. Ein Z.240 bestimmt dagegen, dass Radfahrer auf der Gehbahn fahren sollen. Sie macht die Gehbahn dadurch zum benutzungspflichtigen Radweg i.S. von § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO. Die Fläche wird aber dadurch eben gerade keine Radbahn, was man z.B. daran erkennen kann, dass Fußgänger -aber eben keine Fahrzeugführer- die Fläche aus der unbeschilderten Gegenrichtung benutzen können, ohne dass es hierfür eines Z.239 bedürfte. |
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#1727
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
dachte ich bei dem Foto auch, an der Kreuzung ist aber eine Auffahrmöglickeit Na und. Die RWBP kommt erst nach der Auffahrmöglichkeit. An der Auffahrmöglichkeit besteht noch keine RWBP, also darf man auf der Fahrbahn weiter radeln. Und wo später die RWBP gilt, gibt es keine Auffahrt.Google-Maps: Hier, wo das Fahrradsymbol ist - auf meinem Foto sieht man die Wartelinie, die auch auf dem Luftbild zu erkennen ist. -> Beschilderung zwar unzulässig nach StVO, aber für den willigen Radler irrelevant |
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#1728
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
@granny: Ist die Unterscheidung Radbahn und Radweg jetzt von Dir oder gibt es die irgendwo in der StVO?
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#1729
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Ich verstehe Radbahn als Synonym für baulich angelegten Radweg. Eine Radbahn ist also immer automatisch auch Radweg, wobei nicht jeder Radweg immer auf einer Radbahn verläuft.
![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#1730
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
@granny: Ist die Unterscheidung Radbahn und Radweg jetzt von Dir oder gibt es die irgendwo in der StVO? Die Betonung der Begrifflichkeiten zur Vermeidung von Verwirrungen und Missverständnissen ist von mir. Radbahn ist allerdings, ebenso wie Gehbahn, ein Begriff aus dem Straßenbau, der dort und im Widmungsrecht durchaus in meinem Sinne verwendet wird. Die Möglichkeit und Notwendigkeit der Unterscheidung der baulichen Radbahn vom Radweg als Ort einer verkehrsrechtlichen Anordnung ergab sich überhaupt erst seit 1970, als der "gemeinsame Geh- und Radweg" Einzug in die StVO hielt. Verschärft wurde der Differenzierungsbedarf durch die seit ca. Mitte der 80er Jahre explodierende Zahl der "gemeinsamen" Wege und die Einführung des "anderen" Radweges 1997. Bis heute herrscht aber weitgehend Konsens, dass eine bauliche Gehbahn stets ein Gehweg und eben nie "gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht" ist, und selbst eine explizit mit Zusatzzeichen "RF frei" für den Radverkehr geöffnete Gehbahn wird man wohl kaum als "Radweg" bezeichnen. |
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#1731
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
Das habe ich soweit verstanden. Ich habe mich nur gefragt, ob mir als gewöhnlichen VT diese Unterscheidung bekannt sein muss.
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#1732
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Wenn ich als zu Fuß gehender vor ![]() ![]() stehe, woher weiß ich, dass der Weg mal so ![]() begonnen wurde und ich deshalb weitergehen darf (und das auch noch an einer Stelle, wo eine Klarstellung notwendig ist)? Das Schild sagt auch nicht aus ob dahinter nicht trotzdem noch ein Radweg weitergeht. Ein Radweg ohne Benutzungspflicht. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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#1733
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
Was macht das für einen Unterschied?
Ich bleib dabei: Man kann nicht einfach etwas beenden was nirgends begonnen hat. Mitleser hat es ja hier recht schön begründet. |
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#1734
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Das habe ich soweit verstanden. Ich habe mich nur gefragt, ob mir als gewöhnlichen VT diese Unterscheidung bekannt sein muss. Ich meine schon, dass es zu den üblichen Alltagsfertigkeiten gehört, dass man eine Radbahn auch als solche erkennen kann. Der Gesetzgeber scheint jedenfalls ebenso dieser Ansicht zu sein, denn ansonsten hätte er erstens nicht 1997 den "anderen" Radweg erfunden und zweitens schon lange vorher ein obligatorisches Verkehrsverbotsschild für alle anderen Verkehrsteilnehmer für Radwege in der Gegenrichtung einführen müssen. Ob man für das "Dingens" den exakten Fachausdruck kennt, ist aber unerheblich. "Entscheidend ist auf dem Platz" spricht der Weise. |
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Beitrag
#1735
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Was macht das für einen Unterschied? Steht man als Fussgänger vor so einem Schild ![]() ![]() muss man davon ausgehen, dass man bis jetzt auf einem Radweg gegangen ist. Sieht der Weg hinter dem Schild genau so aus wie vorher kann man wieder davon ausgehen, dass ein Radweg dort weiter geht. Nur eben mit dem Unterschied, dass Radfahrer ihn nicht benutzen müssen. Allerdings weiss ich nicht ob Fussgänger nicht benutzungspflichtige Radwege (andere Radwege) benutzen dürfen. Würde ich als Radfahrer vor so einem Schild stehen ![]() muss ich ja auch davon ausgehen, dass ich bis dorthin auf einer Autobahn geradelt bin. Sieht die Strasse dahinter genau so aus wie vor dem Schild, kann man wieder davon ausgehen, dass das eine normale Landstrasse ist und kein Fussweg. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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#1736
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Steht man als Fussgänger vor so einem Schild Der zu Fuß Gehende ist doch vorher an Zeichen 241 vorbeigekommen:![]() ![]() muss man davon ausgehen, dass man bis jetzt auf einem Radweg gegangen ist. ![]() ![]() ![]() Die Benutzungspflicht für Rad Fahrende ist beendet, der Gehweg nicht, warum sollte man also diese Kombination aufstellen lassen: ![]() ![]() Diese Schilderkombination kann man an das Ende eines gemeinsamen Rad-Gehweges stellen, wenn aber nur eine der beiden Verkehrsarten nicht mehr zugelassen sein soll ist es doch eindeutiger, nur das entsprechende Zeichen alleine aufstellen zu lassen damit der jeweils andere weiß, dass es hier für ihn noch weitergeht. Würde ich als Radfahrer vor so einem Schild stehen Man kann dieses ![]() muss ich ja auch davon ausgehen, dass ich bis dorthin auf einer Autobahn geradelt bin. Sieht die Strasse dahinter genau so aus wie vor dem Schild, kann man wieder davon ausgehen, dass das eine normale Landstrasse ist und kein Fussweg. ![]() ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1737
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
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#1738
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1739
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
Kenne ich bei mir in der Gegend auch und halte ich, aus den genannten Gründen, dennoch für falsch.
Edit meint noch, dass in Deinen beiden Beispielen ![]() ![]() genauso funktioniert hätte, da der Gehweg klar als solcher erkennbar ist. |
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#1740
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
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#1741
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Es ist ein Weg in trennender Ausführung, nicht zwei Wege nebeneinander. Bei Zeichen 241 gehe ich von zwei Wegen, die nebeneinander verlaufen aus, auch wenn du das anders siehst. Daher kann man nicht nur den Radteil beenden. ![]() Schließlich ist da eine imaginäre Mauer dazwischen ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1742
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Das sind jedenfalls 1A Belege dafür, dass Blau-"Ende" v.a. dazu missbraucht wird, um damit die Baubehörden aus ihrer Verkehrssicherungspflicht zu entlassen. Ansonsten gilt, dass auf der Straße blauschildmäßig so viel Bockmist rumsteht, dass man damit wohl ausnahmslos jede beliebige Ansicht über eine vermeintlich regelgerechte Beschilderungspraxis "beweisen" könnte. Was machen eigentlich die ganzen Falschparker auf dem nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg im ersten Bild? |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#1743
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#1744
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Auf 70 cm kann ich auch ohne Zusatzhindernisse nicht fahren. Da ragt immer irgend etwas seitlich hinaus. ->
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Gast_münsterland-radler_* |
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#1745
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Ich habe nicht nachgemessen, daher das Foto mit den Pflastersteinen - manche hier können ja anhand derer die Breite "nachzählen".
Mitleser schätzt sie auf 70cm. Da auch mein Fahrrad 70cm breit ist (das habe ich irgendwann mal nachgemessen), müsste er eigentlich zum Ergebnis "Ja, ist ausreichend" kommen. Daher @Mitleser: Warum sind die 70cm deiner Meinung nach nicht ausreichend? Ziemlich schmal finde ich es auch, aber ich möchte ja auch etwas objektive Betrachtung, die von meinem subjektiven Empfinden unabhängig ist. Vor allem: Warum finden ihn die Münsteraner breit genug, um darauf nebeneinander zu fahren? (Denn das tun sie schließlich.) |
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#1746
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70 cm auf 70 cm passt nicht, da man ua beim Fahren Pendelbewegungen macht und darüber hinaus nicht auf den cm genau spurtreu mittig fahren kann.
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Gast_münsterland-radler_* |
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#1747
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Okay, und was mache ich dann da jetzt? Der Weg gehört zu meinem Weg zur Uni hin, ich möchte da also öfters mal lang.
Fahrbahn? Das habe ich probiert, ich wurde dort bisher nicht angehupt. Aber eine Verwarnung von der Polizei beispielsweise könnte ich kaum abstreiten. Schließlich stehen da Schilder und fast alle anderen Radfahrer benutzen den Radweg dort ja auch (habe dort nur einen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sehen). (Andererseits führt der Weg zum Landgericht, da könnte man das ja im Falle eines Falles spontan klären lassen. ![]() |
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#1748
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Der Weg ist unbenutzbar schmal, das hast Du hier über den Mecker-Foto-Thread nunmehr geklärt. Ein "Was mache ich bei nicht benutzbarem Radweg, drohen Knöllchen, wären diese berechtigt?" passt mMn nicht mehr in einen Foto-Thread.
[Zumal es erfahrungsgemäß zu einer langen und wenig fruchtbaren Diskussion mit Dir führen würde]. ![]() |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#1749
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Okay. Zumindest hat mich mein subjektives Empfinden dann doch nicht getäuscht
![]() Dann im Sinne dieses Threads: ![]() ![]() (ist ja schließlich ein Mecker-Thread) |
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#1750
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Aber eine Verwarnung von der Polizei beispielsweise könnte ich kaum abstreiten. Schließlich stehen da Schilder und fast alle anderen Radfahrer benutzen den Radweg dort ja auch (habe dort nur einen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sehen). Ich kann gar keine weißen Linien erkennen, die den Rad- und Gehweg optisch trennen ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 02:45 |