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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
granny
Beitrag 25.03.2014, 11:52
Beitrag #1701


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Zitat (Mueck @ 25.03.2014, 11:21) *
Selbst wenn Du also Bedarf sehen würdest, dort zu radeln, wärest Du, der Radverkehr, durch sich öffnende Autotüren gefährdet, also darfst Du nicht!

Wo wir gerade bei Goldwaage sind: dass da kein Schutz- sondern ein Radfahrstreifen ist/sein soll, hast du gemerkt, oder? whistling.gif

(Meinen üblichen Disclaimer zur redaktionellen Schlampigkeit der StVO-Autoren, weil sie bei der Novelle Schutzstreifen anstatt Schutzstreifenmarkierung geschrieben haben, mal außenvor gelassen...)
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columbo
Beitrag 25.03.2014, 15:07
Beitrag #1702


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Zitat (Crownsilver @ 25.03.2014, 09:48) *
Bin da lange nicht mehr gefahren. Sieht doch einigermassen ok aus.


Wie gesagt: Die sog. Radwegmarkierung ist heute über weite Strecken nicht mehr erkennbar, weil hier die sog. Fahrbahn jedes Jahr geflickt wird.
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Aqua-Cross
Beitrag 25.03.2014, 16:15
Beitrag #1703


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Dann gibt es auch keinen Radweg mehr. Zumal wenn er eh komplett zugepark wird? Was soll man als Radler machen? Ducken und drunter her?
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hugo790
Beitrag 25.03.2014, 16:57
Beitrag #1704


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Manchmal am liebsten drüber. Mit Spikereifen.
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Mueck
Beitrag 25.03.2014, 17:04
Beitrag #1705


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Zitat (granny @ 25.03.2014, 11:52) *
Wo wir gerade bei Goldwaage sind: dass da kein Schutz- sondern ein Radfahrstreifen ist/sein soll, hast du gemerkt, oder? whistling.gif
Oh ... So oft, wie das Teil unterbrochen ist, konnte man das leicht velwechsern ... whistling.gif
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Hick-Hack
Beitrag 03.05.2014, 15:22
Beitrag #1706


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Hallo allerseits,

Dies wird ein etwas längerer Beitrag über die Situation des Radverkehrs um die Leipziger Innenstadt herum. Warum dazu ein Beitrag? Die Stadt betreibt seit Jahren ein Konzept, die Innenstadt fast ausschließlich für den Fußgängerverkehr vorzubehalten. Eigentlich eine ganz gute Idee, sie krankt bloß an zwei Aspekten - erstens dem Einrichten von Parkhäusern fast ausschließlich in dieser Sicherheitszone, was für doch recht regen Fahrzeugverkehr sorgt und zweitens dem stiefmütterlichen Umgang mit Fahrradfahrern. 2009 wurde dafür ein Flyer mit dem Titel "Autoarme Innenstadt" veröffentlicht, welcher sich jedoch fast zur Hälfte mit der "radfahrerarmen Innenstadt" beschäftigt.

Die Querungsmöglichkeiten für Radfahrer, dabei unter anderem die Studenten des Hauptcampus der Universität, wurden immer weiter eingeschränkt. Es fehlen einfach Kanalisierungen des Radverkehrs in Form einer durchgängigen Ost-West- bzw. Nord-Süd-Verbindung, da eine durchgängige Befahrung parallel zum Ring nicht möglich ist. Lange Jahre wurde ein Befahren der Ringbahn mittels Richtgeschwindigkeiten von 40 km/h verhindert, mittlerweile erfüllen Z. 254 (Verbot für Radverkehr) diesen Zweck. Entlang dieses Innenstadtringes sind einige merkwürdige Lösungen gegen den Radverkehr gefunden worden, sodass sich mein Beitrag recht gut in den Radweg-Mecker-Thread einfügen lässt.

Am Ende sind es drei Probleme, welche die Strecke sehr unangenehm machen. Es fängt damit an, dass man als motorisierter Verkehrsteilnehmer eine Strecke von 3,5 km zurücklegen muss, um einmal um den Ring zu fahren. Mit dem Fahrrad ist es, wenn man regelkonform unterwegs ist, fast 1 km mehr. Auch schön, mit dem Fahrrad hat man dabei 25 Ampeln zu überwinden, mit dem Auto 8 Stück weniger. Außerdem sind weite Strecken mittels Z. 1022-10 (Radfahrer frei) beschildert, während der Kfz-Verkehr dreispurig je Richtung mit 50 km/h unterwegs ist.

Ein paar nette Detaillösungen möchte ich als Beispiele dazu geben.



Anfangen möchte ich mit der Situation vor dem Hauptbahnhof. Der Fußweg ist auch hier durch Zusatzzeichen freigegeben, theoretisch wohl die Fahrbahnnutzung möglich, wenn auch nur zweimal für je 20 Meter. Hier werden Radfahrer auf Kollisionskurs mit über 100.000 Fußgängern geschickt, verstärkt dadurch, dass zumindest ein baulicher Radweg erkennbar sein könnte. Der örtliche ADFC versucht ständig, die Situation entschärften zu lassen, beißt aber auf Granit.

_______________



Hier wurde schlicht und ergreifend ein Z. 1022-10 vergessen, aus der Zufahrtstraße kommend und in Gegenrichtung ist es gegeben. Verfolgt man den Weg dennoch weiter, erreicht man den allseits beliebten Zebrastreifen mit Z. 205 und "Radfahrer absteigen (Bild 1), fährt man regelkonform weiter, gelangt man auf einen gemeinsamen Fuß- und Radweg, welcher für Lieferverkehr (trotz unübersichtlicher Häuserkanten) freigegeben wurde (Bild 2). Hinzu kommt, dass die nächste Kreuzung aufgrund der Funktion als Parkhauszubringer derzeit mit Dauerstau und wilden Fahrmanövern aufwartet.




_______________



Der Spaß geht weiter. Hier muss man recht abbiegen und einen Umweg in Kauf nehmen. Nur wie kann man auf die Fahrbahn gelangen? Den Fußweg weiter folgen lohnt auch nicht, da man kaum zwischen den geparkten Fahrzeugen durchkommt und der Weg nicht unbedingt breiter wird.

_______________



Eine von mehreren Stellen, an welchen aufgrund von Entschilderungen durch Baustellen derzeit die Ringbefahrung theoretisch möglich ist. Das andere Stück (Südbahn Tröndlinring) befahren täglich mehrere zehntausend Kraftfahrzeuge, der Radweg daneben ist allerdings nicht fahrbahnbegleitend. Allerdings verlangt es schon einiges Selbstvertrauen sich dort auf die Fahrbahn zu begeben, da von allen Seiten kommuniziert wird, dass Radfahrer auf der Ringfahrbahn nichts zu suchen haben. Trotzdem sind solche Lücken im System vorhanden.

_______________



Zum Abschluss noch ein Bild aus der allseits beliebten Baustellenbetrachtung. Radfahrer wurden man wieder vergessen. Die Umleitung (nicht ausgeschildert) ist so unübersichtlich, dass selbst ich als Einheimischer mich dabei verfahren habe.

_______________



Aber, werden jetzt viele sagen, die Stadt macht doch etwas für Radfahrer, es wurden sogar Fahrradstraßen angelegt. Ja, nur müssen sich Radler das verbliebene Drittel der Fahbahnbreite auch noch mit dem Kraftverkehr teilen. Zudem wurde dadurch die innerringliche Höchstgeschwindigkeit von 20 auf 30 km/h erhöht. Und Radfahrer fahren dort auch nicht wirklich viele, da die Strecke nicht unbedingt nützlich und leicht zu erreichen ist.

Es fehlt schlicht ein Gesamtkonzept. Entweder man hält Radfahrer aus der Innenstadt heraus und beitet ihnen vernünftige Möglichkeiten der Unfahrung an, oder man ermöglicht ihnen die Querung. Im weiteren Stadtgebiet werden hin und wieder sehr durchdachte Lösungen gebaut. Wenn aber sogar Situationen verschlechtert werden, einzig weil Zusatzschilder vergessen wurden, zeugt dies nicht gerade von einem erklärten Willen, den Radverkehr zu fördern. Aus dem Konzept der autoarmen Innenstadt ist eine Lösung zur Abschreckung des Radverkehrs geworden.
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.05.2014, 16:03
Beitrag #1707


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Zitat (Hick-Hack @ 03.05.2014, 16:22) *


Anfangen möchte ich mit der Situation vor dem Hauptbahnhof. Der Fußweg ist auch hier durch Zusatzzeichen freigegeben, theoretisch wohl die Fahrbahnnutzung möglich, wenn auch nur zweimal für je 20 Meter. Hier werden Radfahrer auf Kollisionskurs mit über 100.000 Fußgängern geschickt, verstärkt dadurch, dass zumindest ein baulicher Radweg erkennbar sein könnte. Der örtliche ADFC versucht ständig, die Situation entschärften zu lassen, beißt aber auf Granit.
Ich sehe keine Problem mit zu Fuß Gehenden vor dem HBF da hier bereits der überbreite Radweg vor dem HBF anfängt den kein zu Fuß Gehender betreten darf.

Zitat (Hick-Hack @ 03.05.2014, 16:22) *


Der Spaß geht weiter. Hier muss man recht abbiegen und einen Umweg in Kauf nehmen. Nur wie kann man auf die Fahrbahn gelangen? Den Fußweg weiter folgen lohnt auch nicht, da man kaum zwischen den geparkten Fahrzeugen durchkommt und der Weg nicht unbedingt breiter wird.
Nein, man soll absteigen und als zu Fuß Gehender das Fahrzeug, welches man mitführt, am Fahrbahnrand schieben - so einfach ist das whistling.gif

Zitat (Hick-Hack @ 03.05.2014, 16:22) *


Eine von mehreren Stellen, an welchen aufgrund von Entschilderungen durch Baustellen derzeit die Ringbefahrung theoretisch möglich ist. Das andere Stück (Südbahn Tröndlinring) befahren täglich mehrere zehntausend Kraftfahrzeuge, der Radweg daneben ist allerdings nicht fahrbahnbegleitend. Allerdings verlangt es schon einiges Selbstvertrauen sich dort auf die Fahrbahn zu begeben, da von allen Seiten kommuniziert wird, dass Radfahrer auf der Ringfahrbahn nichts zu suchen haben. Trotzdem sind solche Lücken im System vorhanden.
Aber man wird nicht absichtlich angefahren, oder think.gif Wenn nicht würde ich dort auf der Fahrbahn radeln.


Zitat (Hick-Hack @ 03.05.2014, 16:22) *


Zum Abschluss noch ein Bild aus der allseits beliebten Baustellenbetrachtung. Radfahrer wurden man wieder vergessen. Die Umleitung (nicht ausgeschildert) ist so unübersichtlich, dass selbst ich als Einheimischer mich dabei verfahren habe.
Hast du mal bei der Stadt Leipzig nachgefragt wann die Straße für den Verkehr mit Rad Fahrenden darauf entwidmet wurde think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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mgka
Beitrag 03.05.2014, 20:04
Beitrag #1708


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Zitat (Hick-Hack @ 03.05.2014, 16:22) *
Der Spaß geht weiter. Hier muss man recht abbiegen und einen Umweg in Kauf nehmen. Nur wie kann man auf die Fahrbahn gelangen?

Laut Google-Streetview stand zumindest im Sommer 2008 das VZ254 noch nicht da. Ist diese Straße (Tröndlinring) tatsächlich nicht für den Fahrradverkehr gewidmet? Ansonsten wäre nämlich das dauerhafte Aussperren von Fahrrädern schlicht rechtswidrig, vgl. Beschluss des BayVGH.


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"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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sigggi
Beitrag 12.05.2014, 14:53
Beitrag #1709


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Köln Clevischer Ring - neue Radspuren.



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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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klausimausi
Beitrag 12.05.2014, 15:53
Beitrag #1710


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Der Planer, der das "verbrochen" wallbash.gif hat, sollte zur Strafe 100mal seine eigene Radführung mit enem Hollandrad nutzen müssen ranting.gif


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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helmet lampshade
Beitrag 12.05.2014, 16:06
Beitrag #1711


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Gruseliger Ampelmischmasch. Und man muss nicht nur herausfinden welche Ampel gilt, sondern wo sich jeweils der freigegebene Bereich befindet (davor/dahinter).
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.05.2014, 20:25
Beitrag #1712


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Zitat (klausimausi @ 12.05.2014, 16:53) *
Der Planer, der das "verbrochen" wallbash.gif hat, sollte zur Strafe 100mal seine eigene Radführung mit enem Hollandrad nutzen müssen ranting.gif

Das hier kann doch nur ein schlechter Scherz sein blink.gif

BTW: in anderen Städten beendet man so da der Gehweg ja weiterhin ein Gehweg bleiben soll think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Mueck
Beitrag 13.05.2014, 20:37
Beitrag #1713


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Zitat (Heinz Wäscher @ 13.05.2014, 21:25) *
BTW: in anderen Städten beendet man 241 so da der Gehweg ja weiterhin ein Gehweg bleiben soll think.gif
Wenn man auf dem Gehweg direkt am Schild vorbei gerade durch läuft, ist der Gehweg aber auch ziemlich am Ende gewesen ... Von daher ... whistling.gif
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iru
Beitrag 13.05.2014, 21:18
Beitrag #1714


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Zitat (Heinz Wäscher @ 13.05.2014, 21:25) *
BTW: in anderen Städten beendet man so da der Gehweg ja weiterhin ein Gehweg bleiben soll think.gif

Damit beendet man doch etwas völlig anderes als man angefangen hat. Es endet der Getrennte Fuß- und Radweg, also Z241 + ZZ "Ende". Wenn dann ein Gehweg beginnt und die Klarstellung notwendig ist kommt Z239. Ich kann doch nicht einfach mit einem VZ plus "Ende" nur einen Teil eines anderen VZ für beendet erklären.
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.05.2014, 21:39
Beitrag #1715


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Zitat (iru @ 13.05.2014, 22:18) *
Wenn dann ein Gehweg beginnt und die Klarstellung notwendig ist kommt Z239.
So etwa blink.gif




Zitat (iru @ 13.05.2014, 22:18) *
Ich kann doch nicht einfach mit einem VZ plus "Ende" nur einen Teil eines anderen VZ für beendet erklären.
Das hängt meiner bescheidenen Meinung nach überwiegend vom optischen Gesamteindruck des Sonderwegs ab whistling.gif


Was macht man eigentlich, wenn man das Ende einer freigegebenen Einbahnstraße nicht fahrend erreichen kann: Wuppertal think.gif


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iru
Beitrag 13.05.2014, 21:51
Beitrag #1716


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Wenn ich als zu Fuß gehender vor




stehe, woher weiß ich, dass der Weg mal so



begonnen wurde und ich deshalb weitergehen darf (und das auch noch an einer Stelle, wo eine Klarstellung notwendig ist)?
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.05.2014, 21:56
Beitrag #1717


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Weil dieser so beschilderte Straßenabschnitt nicht allzu lang ist und man auch in anderen Straßen immer vorher am

vorbeigekommen sein muß wavey.gif




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iru
Beitrag 13.05.2014, 22:24
Beitrag #1718


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Da werden wir uns nicht einig. Man kann mMn nichts beenden, was es nie gab.

Z. B. würde ein das ein beenden soll im Schilda-Thread zurecht zerrissen.

Oder gar ein das nur den absoluten Anteil von beendet think.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.05.2014, 00:08
Beitrag #1719


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Zitat (iru @ 13.05.2014, 23:24) *
Man kann mMn nichts beenden, was es nie gab.

Klar gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg unmittelbar links neben einem Gehweg und nur der Radweg soll hiermit beendet werden:



Der Gehweg daneben soll aber nicht beendet werden, diese Kombination unten würde aber beide auf einmal beenden:


Das ist nicht erwünscht, da es weiterhin einen Gehweg geben soll, auf dem kein Fahrzeugverkehr zugelassen ist wavey.gif


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Cabronito
Beitrag 14.05.2014, 00:48
Beitrag #1720


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Wie wäre es einfach nur mit
?
Es soll doch ab dort nur noch ein Gehweg sein. Warum mehr Schilder aufstellen als nötig? Ist doch eh nicht erlaubt.

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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granny
Beitrag 14.05.2014, 06:55
Beitrag #1721


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Zitat (Heinz Wäscher @ 14.05.2014, 00:08) *
Klar gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg unmittelbar links neben einem Gehweg und nur der Radweg soll hiermit beendet werden:

Eine Radbahn braucht man nicht durch ein Verkehrszeichn zu beenden. Eine Radbahnende ordnet sich immer von selbst an, allein dadurch, dass die erkennbar als solche gebaute Radbahn aufhört zu sein. Eine Radbahn hört umgekehrt auch nicht einfach auf, eine solche zu sein, wenn man eine beliebige "Ende"-Kombination wohinstellt. Ebenso wird aus einer offensichtlichen Gehbahn per Verkehrszeichen auch keine Radbahn.

Was man mit Verkehrszeichen beenden kann, ist also allein eine Benutzungspflicht i Fällen, wo die Radbahn noch erkennbar weiterführt. Der benutzungspflichtige Radweg ist aber ansonsten schon allein dadurch weg, sobald die jeweilige Radbahn weg ist.

Ja, ich weiß, dass man auf der Straße einen anderen Eindruck gewinnen kann, weil die Behörden nicht checken, dass diese Rechtslage spätestens seit der StVO von 1997 so ist. So werden z.B. die "Ende"-Zeichen normalerweise dort aufgestellt, wo es ein ungesichert in den Fließverkehr auf der Fahrbahn führendes Radwegende gibt. Das einzige, was dadurch über das Offensichtliche hinaus "klargestellt" wird, ist, dass hier eine Behörde ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachzukommen gedenkt.
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Mitleser
Beitrag 14.05.2014, 07:47
Beitrag #1722


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Zitat (Heinz Wäscher @ 14.05.2014, 01:08) *
Klar gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg unmittelbar links neben einem Gehweg und nur der Radweg soll hiermit beendet werden:
Mit dem Vz 241 wird ein (-1-) Weg gekennzeichnet. Und zwar einer, der die Verkehrsströme Radler und Fußlinge getrennt aufnimmt. Es ist ein Weg in trennender Ausführung, nicht zwei Wege nebeneinander.
Daher kann man nicht nur den Radteil beenden.
Zum Beenden bleiben daher nur Vz 239 oder Vz 241 + Ende (wenn der Radweg bleibt aber die RWBP beendet werden soll).
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 14.05.2014, 08:55
Beitrag #1723





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Zitat (granny @ 14.05.2014, 07:55) *
Ebenso wird aus einer offensichtlichen Gehbahn per Verkehrszeichen auch keine Radbahn.

Doch, das geht, nämlich mit Zeichen 240.
Dadurch wird der Bürgersteig zum Radweg.

Ich habe aber auch noch was:

Ist es nicht eigentlich so, dass die Benutzungspflicht erst nach dem Ende der Tempo-30-Zone beginnen darf?
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Mitleser
Beitrag 14.05.2014, 08:59
Beitrag #1724


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Zitat (münsterland-radler @ 14.05.2014, 09:55) *
Ist es nicht eigentlich so, dass die Benutzungspflicht erst nach dem Ende der Tempo-30-Zone beginnen darf?
yes.gif
Aber da es an der Stelle keine Auffahrmöglichkeit von der Fahrbahn zum Radweg zu geben scheint, ist das nur ein theoretisches Problem. whistling.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 14.05.2014, 09:13
Beitrag #1725





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dachte ich bei dem Foto auch, an der Kreuzung ist aber eine Auffahrmöglickeit

Google-Maps: Hier, wo das Fahrradsymbol ist - auf meinem Foto sieht man die Wartelinie, die auch auf dem Luftbild zu erkennen ist.
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granny
Beitrag 14.05.2014, 09:18
Beitrag #1726


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Zitat (münsterland-radler @ 14.05.2014, 08:55) *
Zitat (granny @ 14.05.2014, 07:55) *
Ebenso wird aus einer offensichtlichen Gehbahn per Verkehrszeichen auch keine Radbahn.

Doch, das geht, nämlich mit Zeichen 240.
Dadurch wird der Bürgersteig zum Radweg.

Vorsicht! Wirf bitte nicht Radbahn und Radweg durcheinander. Das erste ist -wie auch Fahr- oder Gehbahnen- immer nur ein generell gültiges straßenbauliches Objekt, das andere bisweilen auch erst ein Produkt örtlicher verkehrsregelnder Maßnahmen. Eine Radbahn ist gleichzeitig immer auch (exklusiver) Radweg. Wegen der entsprechenden Gehweg- und Fahrbahnbenutzungspflichten besteht hier auch ganz ohne Beschilderung in sämtlichen Verkehrsrichtungen ein striktes Benutzungsverbot für Fußgänger und Kraftfahrer.

Sofern die Radbahn mit Z.241 oder 237 beschildert ist, resultiert hieraus nur (richtungsabhängig!) zusätzlich eine entsprechende Benutzungspflicht für den Radverkehr. Als Benutzungsverbot für Fußgänger und Kraftfahrer sind die Verkehrszeichen aber weder notwendig, noch (sollten sie in Zweifelsfällen trotzdem zur vermeintlichen Klarstellung zweckentfremdet werden...) effektiv wirksam.

Ein Z.240 bestimmt dagegen, dass Radfahrer auf der Gehbahn fahren sollen. Sie macht die Gehbahn dadurch zum benutzungspflichtigen Radweg i.S. von § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO. Die Fläche wird aber dadurch eben gerade keine Radbahn, was man z.B. daran erkennen kann, dass Fußgänger -aber eben keine Fahrzeugführer- die Fläche aus der unbeschilderten Gegenrichtung benutzen können, ohne dass es hierfür eines Z.239 bedürfte.
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Mitleser
Beitrag 14.05.2014, 09:27
Beitrag #1727


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Zitat (münsterland-radler @ 14.05.2014, 10:13) *
dachte ich bei dem Foto auch, an der Kreuzung ist aber eine Auffahrmöglickeit

Google-Maps: Hier, wo das Fahrradsymbol ist - auf meinem Foto sieht man die Wartelinie, die auch auf dem Luftbild zu erkennen ist.
Na und. Die RWBP kommt erst nach der Auffahrmöglichkeit. An der Auffahrmöglichkeit besteht noch keine RWBP, also darf man auf der Fahrbahn weiter radeln. Und wo später die RWBP gilt, gibt es keine Auffahrt.

-> Beschilderung zwar unzulässig nach StVO, aber für den willigen Radler irrelevant
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Speichenkarussell
Beitrag 14.05.2014, 09:53
Beitrag #1728


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@granny: Ist die Unterscheidung Radbahn und Radweg jetzt von Dir oder gibt es die irgendwo in der StVO?
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Cabronito
Beitrag 14.05.2014, 09:57
Beitrag #1729


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Ich verstehe Radbahn als Synonym für baulich angelegten Radweg. Eine Radbahn ist also immer automatisch auch Radweg, wobei nicht jeder Radweg immer auf einer Radbahn verläuft.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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granny
Beitrag 14.05.2014, 10:32
Beitrag #1730


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Zitat (Speichenkarussell @ 14.05.2014, 09:53) *
@granny: Ist die Unterscheidung Radbahn und Radweg jetzt von Dir oder gibt es die irgendwo in der StVO?

Die Betonung der Begrifflichkeiten zur Vermeidung von Verwirrungen und Missverständnissen ist von mir.

Radbahn ist allerdings, ebenso wie Gehbahn, ein Begriff aus dem Straßenbau, der dort und im Widmungsrecht durchaus in meinem Sinne verwendet wird.

Die Möglichkeit und Notwendigkeit der Unterscheidung der baulichen Radbahn vom Radweg als Ort einer verkehrsrechtlichen Anordnung ergab sich überhaupt erst seit 1970, als der "gemeinsame Geh- und Radweg" Einzug in die StVO hielt. Verschärft wurde der Differenzierungsbedarf durch die seit ca. Mitte der 80er Jahre explodierende Zahl der "gemeinsamen" Wege und die Einführung des "anderen" Radweges 1997. Bis heute herrscht aber weitgehend Konsens, dass eine bauliche Gehbahn stets ein Gehweg und eben nie "gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht" ist, und selbst eine explizit mit Zusatzzeichen "RF frei" für den Radverkehr geöffnete Gehbahn wird man wohl kaum als "Radweg" bezeichnen.
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Speichenkarussell
Beitrag 14.05.2014, 11:01
Beitrag #1731


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Das habe ich soweit verstanden. Ich habe mich nur gefragt, ob mir als gewöhnlichen VT diese Unterscheidung bekannt sein muss.
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sigggi
Beitrag 14.05.2014, 16:03
Beitrag #1732


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Zitat (iru @ 13.05.2014, 22:51) *
Wenn ich als zu Fuß gehender vor




stehe, woher weiß ich, dass der Weg mal so



begonnen wurde und ich deshalb weitergehen darf (und das auch noch an einer Stelle, wo eine Klarstellung notwendig ist)?


Das Schild sagt auch nicht aus ob dahinter nicht trotzdem noch ein Radweg weitergeht. Ein Radweg ohne Benutzungspflicht.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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iru
Beitrag 14.05.2014, 16:54
Beitrag #1733


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Was macht das für einen Unterschied?

Ich bleib dabei: Man kann nicht einfach etwas beenden was nirgends begonnen hat.
Mitleser hat es ja hier recht schön begründet.
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granny
Beitrag 14.05.2014, 17:19
Beitrag #1734


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Zitat (Speichenkarussell @ 14.05.2014, 11:01) *
Das habe ich soweit verstanden. Ich habe mich nur gefragt, ob mir als gewöhnlichen VT diese Unterscheidung bekannt sein muss.

Ich meine schon, dass es zu den üblichen Alltagsfertigkeiten gehört, dass man eine Radbahn auch als solche erkennen kann. Der Gesetzgeber scheint jedenfalls ebenso dieser Ansicht zu sein, denn ansonsten hätte er erstens nicht 1997 den "anderen" Radweg erfunden und zweitens schon lange vorher ein obligatorisches Verkehrsverbotsschild für alle anderen Verkehrsteilnehmer für Radwege in der Gegenrichtung einführen müssen.

Ob man für das "Dingens" den exakten Fachausdruck kennt, ist aber unerheblich. "Entscheidend ist auf dem Platz" spricht der Weise.
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sigggi
Beitrag 14.05.2014, 17:52
Beitrag #1735


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Zitat (iru @ 14.05.2014, 17:54) *
Was macht das für einen Unterschied?

Steht man als Fussgänger vor so einem Schild




muss man davon ausgehen, dass man bis jetzt auf einem Radweg gegangen ist. Sieht der Weg hinter dem Schild genau so aus wie vorher kann man wieder davon ausgehen, dass ein Radweg dort weiter geht. Nur eben mit dem Unterschied, dass Radfahrer ihn nicht benutzen müssen.
Allerdings weiss ich nicht ob Fussgänger nicht benutzungspflichtige Radwege (andere Radwege) benutzen dürfen.

Würde ich als Radfahrer vor so einem Schild stehen



muss ich ja auch davon ausgehen, dass ich bis dorthin auf einer Autobahn geradelt bin. Sieht die Strasse dahinter genau so aus wie vor dem Schild, kann man wieder davon ausgehen, dass das eine normale Landstrasse ist und kein Fussweg.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.05.2014, 20:24
Beitrag #1736


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Zitat (sigggi @ 14.05.2014, 18:52) *
Steht man als Fussgänger vor so einem Schild


muss man davon ausgehen, dass man bis jetzt auf einem Radweg gegangen ist.
Der zu Fuß Gehende ist doch vorher an Zeichen 241 vorbeigekommen:
= +


Die Benutzungspflicht für Rad Fahrende ist beendet, der Gehweg nicht, warum sollte man also diese Kombination aufstellen lassen:


Diese Schilderkombination kann man an das Ende eines gemeinsamen Rad-Gehweges stellen, wenn aber nur eine der beiden Verkehrsarten nicht mehr zugelassen sein soll ist es doch eindeutiger, nur das entsprechende Zeichen alleine aufstellen zu lassen damit der jeweils andere weiß, dass es hier für ihn noch weitergeht.

Zitat (sigggi @ 14.05.2014, 18:52) *
Würde ich als Radfahrer vor so einem Schild stehen



muss ich ja auch davon ausgehen, dass ich bis dorthin auf einer Autobahn geradelt bin. Sieht die Strasse dahinter genau so aus wie vor dem Schild, kann man wieder davon ausgehen, dass das eine normale Landstrasse ist und kein Fussweg.
Man kann dieses normalerweise nicht legal als zu Fuß Gehender erreichen bzw. passieren, da von dort keine zu Fuß Gehenden zugelassen sind wavey.gif


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iru
Beitrag 14.05.2014, 20:41
Beitrag #1737


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Zitat (Heinz Wäscher @ 14.05.2014, 21:24) *
Man kann dieses normalerweise nicht legal als zu Fuß Gehender erreichen bzw. passieren, da von dort keine zu Fuß Gehenden zugelassen sind wavey.gif

Wie bei




whistling.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.05.2014, 20:55
Beitrag #1738


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Gegenbeispiel wavey.gif Bild


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iru
Beitrag 14.05.2014, 21:07
Beitrag #1739


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Kenne ich bei mir in der Gegend auch und halte ich, aus den genannten Gründen, dennoch für falsch.

Edit meint noch, dass in Deinen beiden Beispielen


genauso funktioniert hätte, da der Gehweg klar als solcher erkennbar ist.
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Mitleser
Beitrag 14.05.2014, 22:08
Beitrag #1740


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Zitat (Heinz Wäscher @ 14.05.2014, 21:24) *
Die Benutzungspflicht für Rad Fahrende ist beendet, der Gehweg nicht, warum sollte man also diese Kombination aufstellen lassen:

Meine, kurz vor Deinem Posting auch nochmal von @iru erwähnte, Begründung hast Du gesehen?
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.05.2014, 22:27
Beitrag #1741


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Zitat (Mitleser @ 14.05.2014, 08:47) *
Es ist ein Weg in trennender Ausführung, nicht zwei Wege nebeneinander.
Daher kann man nicht nur den Radteil beenden.
Bei Zeichen 241 gehe ich von zwei Wegen, die nebeneinander verlaufen aus, auch wenn du das anders siehst. wavey.gif
Schließlich ist da eine imaginäre Mauer dazwischen thread.gif


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granny
Beitrag 15.05.2014, 08:12
Beitrag #1742


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Zitat (Heinz Wäscher @ 14.05.2014, 20:55) *

Das sind jedenfalls 1A Belege dafür, dass Blau-"Ende" v.a. dazu missbraucht wird, um damit die Baubehörden aus ihrer Verkehrssicherungspflicht zu entlassen.
Ansonsten gilt, dass auf der Straße blauschildmäßig so viel Bockmist rumsteht, dass man damit wohl ausnahmslos jede beliebige Ansicht über eine vermeintlich regelgerechte Beschilderungspraxis "beweisen" könnte.

Was machen eigentlich die ganzen Falschparker auf dem nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg im ersten Bild?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 20.05.2014, 20:21
Beitrag #1743





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Radwege Hüfferstraße (Münster)


(alles auf den Bildern Gezeigte ist als benutzungspflichtig beschildert)

Ist die Breite ausreichend? (Dem Verhalten der Münsteraner Radfahrer zu urteilen nach Ja, denn viele fahren dort nebeneinander - ich jedoch empfinde den Radweg als zu schmal)
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Mitleser
Beitrag 20.05.2014, 20:29
Beitrag #1744


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Auf 70 cm kann ich auch ohne Zusatzhindernisse nicht fahren. Da ragt immer irgend etwas seitlich hinaus. -> no.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 20.05.2014, 20:38
Beitrag #1745





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Ich habe nicht nachgemessen, daher das Foto mit den Pflastersteinen - manche hier können ja anhand derer die Breite "nachzählen".

Mitleser schätzt sie auf 70cm. Da auch mein Fahrrad 70cm breit ist (das habe ich irgendwann mal nachgemessen), müsste er eigentlich zum Ergebnis "Ja, ist ausreichend" kommen.
Daher @Mitleser: Warum sind die 70cm deiner Meinung nach nicht ausreichend?

Ziemlich schmal finde ich es auch, aber ich möchte ja auch etwas objektive Betrachtung, die von meinem subjektiven Empfinden unabhängig ist.
Vor allem: Warum finden ihn die Münsteraner breit genug, um darauf nebeneinander zu fahren? (Denn das tun sie schließlich.)
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Mitleser
Beitrag 20.05.2014, 20:43
Beitrag #1746


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70 cm auf 70 cm passt nicht, da man ua beim Fahren Pendelbewegungen macht und darüber hinaus nicht auf den cm genau spurtreu mittig fahren kann.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 20.05.2014, 20:52
Beitrag #1747





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Okay, und was mache ich dann da jetzt? Der Weg gehört zu meinem Weg zur Uni hin, ich möchte da also öfters mal lang.
Fahrbahn? Das habe ich probiert, ich wurde dort bisher nicht angehupt. Aber eine Verwarnung von der Polizei beispielsweise könnte ich kaum abstreiten. Schließlich stehen da Schilder und fast alle anderen Radfahrer benutzen den Radweg dort ja auch (habe dort nur einen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sehen).

(Andererseits führt der Weg zum Landgericht, da könnte man das ja im Falle eines Falles spontan klären lassen. happy.gif )
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Mitleser
Beitrag 20.05.2014, 20:57
Beitrag #1748


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Der Weg ist unbenutzbar schmal, das hast Du hier über den Mecker-Foto-Thread nunmehr geklärt. Ein "Was mache ich bei nicht benutzbarem Radweg, drohen Knöllchen, wären diese berechtigt?" passt mMn nicht mehr in einen Foto-Thread.
[Zumal es erfahrungsgemäß zu einer langen und wenig fruchtbaren Diskussion mit Dir führen würde].

wavey.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 20.05.2014, 21:04
Beitrag #1749





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Okay. Zumindest hat mich mein subjektives Empfinden dann doch nicht getäuscht smile.gif

Dann im Sinne dieses Threads:
ranting.gif Der Radweg da ist viel zu schmal! ranting.gif
(ist ja schließlich ein Mecker-Thread)
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Heinz Wäscher
Beitrag 20.05.2014, 21:14
Beitrag #1750


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Zitat (münsterland-radler @ 20.05.2014, 21:52) *
Aber eine Verwarnung von der Polizei beispielsweise könnte ich kaum abstreiten. Schließlich stehen da Schilder und fast alle anderen Radfahrer benutzen den Radweg dort ja auch (habe dort nur einen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sehen).

Ich kann gar keine weißen Linien erkennen, die den Rad- und Gehweg optisch trennen think.gif


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