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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Mitleser
Beitrag 20.05.2014, 21:17
Beitrag #1751


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Stimmt, dieses unnötige und den schmalen Radweg noch schmaler machende Konstrukt hat man zum Glück nicht auch noch aufgebracht.
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Mueck
Beitrag 20.05.2014, 21:37
Beitrag #1752


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Zitat (Mitleser @ 20.05.2014, 22:17) *
Stimmt, dieses unnötige und den schmalen Radweg noch schmaler machende Konstrukt hat man zum Glück nicht auch noch aufgebracht.
Ich meine, der Strich zählt zum Radweg dazu. Ist es nicht so zumind. bei Radspuren?
Ich dachte ja zunächst, auf dem einen Bild einen verblassten Rest eines Striches erkannt zu haben, der den Weg verbreitern täte, aber das waren wohl nur die Spuren des vom Vordach tropfenden Regenwassers?
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Mitleser
Beitrag 20.05.2014, 21:41
Beitrag #1753


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Zitat (Mueck @ 20.05.2014, 22:37) *
Ich meine, der Strich zählt zum Radweg dazu. Ist es nicht so zumind. bei Radspuren?
"Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren." -> würde den Radweg nur noch mehr verengen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 20.05.2014, 21:49
Beitrag #1754


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VWV-StVO whistling.gif
Zitat
Zu Zeichen 241 Getrennter Rad- und Gehweg

1 I. Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann. Zur Radwegebenutzungspflicht vgl. zu § 2 Absatz 4 Satz 2; Randnummer 8 ff.


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 20.05.2014, 22:55
Beitrag #1755





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Die Zuordnung der Verkehrsflächen kann doch zweifelsfrei erfolgen? Das rote ist der Radweg und das graue der Gehweg.

@Mueck: Meinst du bei der Baustelle auf dem ersten Bild? Das ist die normale Gehwegfarbe, schau mal weiter hinten. Durch das Gerüst kommt kein Schmutz auf den Gehweg darunter.
Das ist das gleiche wie wenn du einen Aufkleber vom Schrank abmachst oder von der Wand Bilder abhängst. Die dann zum Vorschein kommende Fläche scheint eine andere Farbe zu haben.
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Heinz Wäscher
Beitrag 20.05.2014, 23:04
Beitrag #1756


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Zitat (münsterland-radler @ 20.05.2014, 21:21) *

Ach sooooo - das links ist der Radweg blink.gif


--------------------
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Mueck
Beitrag 20.05.2014, 23:07
Beitrag #1757


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Zitat (Mitleser @ 20.05.2014, 22:41) *
"Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren." -> würde den Radweg nur noch mehr verengen.
Meinjanur wg VwV "Radfahrstreifen (einschließlich Breite des Zeichens 295)" dann wäre sie ja nur 1,60 bzw. 1,25 breit, schmäler als die Radwegmindestbreite ...

Zitat (münsterland-radler @ 20.05.2014, 23:55) *
@Mueck: Meinst du bei der Baustelle auf dem ersten Bild?

Nö, das zweite
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.05.2014, 00:28
Beitrag #1758





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Ah jetzt seh' ich's auch.

@Mods: Ich konnte das Foto leider nicht bearbeiten, weil mein PC das bei Handy-Fotos nicht zulässt. Daher konnte ich die hübsche Frau auf dem Bild nicht anonymisieren. Ich hoffe, das ist ausnahmsweise mal okay. Andernfalls darf das gerne bearbeitet werden, falls es für notwendig erachtet wird oder gelöscht und ich mache ein neues Bild, falls es gegen die Forenregeln verstößt.
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Mitleser
Beitrag 21.05.2014, 07:48
Beitrag #1759


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Zitat (Mueck @ 21.05.2014, 00:07) *
Zitat (Mitleser @ 20.05.2014, 22:41) *
"Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren." -> würde den Radweg nur noch mehr verengen.
Meinjanur wg VwV "Radfahrstreifen (einschließlich Breite des Zeichens 295)" dann wäre sie ja nur 1,60 bzw. 1,25 breit, schmäler als die Radwegmindestbreite ...
Nö, da steht doch, dass das die Mindestbreite ist.
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granny
Beitrag 21.05.2014, 08:30
Beitrag #1760


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Zitat (münsterland-radler @ 20.05.2014, 22:55) *
Die Zuordnung der Verkehrsflächen kann doch zweifelsfrei erfolgen? Das rote ist der Radweg und das graue der Gehweg.

Dieses "zweifelsfrei" bedeutet nicht, dass auf die entsprechende Suggestivfrage 'würden Sie zustimmen, wenn ich behaupte, dass diese Fläche ein Radweg sein könnte?' von einer Mehrheit der Befragten nach reiflicher Überlegung die vermeintlich richtige Antwort gegeben werden muss. "Zweifelsfrei" heißt, dass die überwiegende Mehrheit der Leute (und zwar nicht nur Radfahrer oder erwachsene Personen mit Führerschein, sondern buchstäblich "jedermann") die Fläche als solche schon ohne großes Nachdenken erkennt und dies zeigt, indem sie sie auch als solche respektiert. Und das wird bei dieser mangelhaften Trennung definitiv nicht der Fall sein.

Wenn andererseits solch ein schwacher Kontrast bereits zwei getrennte Sonderwege zweifelsfrei anzeigen würde, dann wäre damit jedenfalls die häufigen Z.240, die man andernorts an solchen Wegen findet, automatisch als paradoxe Beschilderung nichtig und unbeachtlich. think.gif

Zitat (Heinz Wäscher @ 20.05.2014, 23:04) *
Ach sooooo - das links ist der Radweg blink.gif

Links wovon? Von der Pfostenreihe? whistling.gif
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Crownsilver
Beitrag 21.05.2014, 08:49
Beitrag #1761


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Ich denke links vom Bordstein. Autos sind da ja auch nicht zu sehen. Da musste der Fotograf bestimmt lange darauf warten wenn die Strasse so stark befahren ist, dass ein benutzungspflichtiger Radweg zwingend geboten ist. rolleyes.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.05.2014, 09:03
Beitrag #1762





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Ich denke, dass der rote schmale Streifen der Radweg sein soll, ist eindeutig und dürfte außerhalb des VP auch von niemandem bestritten werden.

Zitat (Crownsilver @ 21.05.2014, 09:49) *
Autos sind da ja auch nicht zu sehen.

Ach, deshalb werde ich da nicht angehupt, wenn ich dort auf der Fahrbahn fahre ... da sind einfach keine potentiellen Huper ...
Die Autos sieht man auf dem anderen Bild, ich schrieb das schon mal, dass ich einfach lieber Bilder ohne Autos mache um weniger oder gar keine Arbeit mit dem Anonymisieren zu haben. Die im ersten Bild (dem mit der Baustelle) zu sehende Lichtzeichenanlage war wohl noch Rot, weshalb auf dem Foto keine Pkw und Fahrräder zu sehen sind (es zeigt den Radweg hinter der LZA). Insgesamt ist dort aber recht viel Pkw- und Fahrrad-Verkehr.

Zitat
Da musste der Fotograf bestimmt lange darauf warten wenn die Strasse so stark befahren ist das ein benutzungspflichtiger Radweg zwingend geboten ist. rolleyes.gif

Ich denke, dass ich einfach während der Rotphase fotografiert hatte.
Wenn ich Verkehrsteilnehmer fotografiere, denke ich immer, dass sie sich erwischt fühlen könnten (wobei auch immer, vielleicht lag ja ein Verstoß vor). Um das zu vermeiden, mache ich lieber Fotos ohne Verkehrsteilnehmer, wenn das möglich ist. Die Fußgängerin hatte ich trotzdem versehentlich mit draufbekommen aufs Foto.
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granny
Beitrag 21.05.2014, 09:45
Beitrag #1763


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Zitat (münsterland-radler @ 21.05.2014, 09:03) *
Ich denke, dass der rote schmale Streifen der Radweg sein soll, ist eindeutig und dürfte außerhalb des VP auch von niemandem bestritten werden.

Bestritten werden dürfte zumindest von Vielen hier, dass das rote Streiflein auch dann noch Radweg bliebe, wenn man das Schild entfernen würde. Und spätestens dies zeigt, dass der Tatbestand der "zweifelsfreien" Zuordnung eben definitiv nicht erfüllt ist. Die Anordnung des Z.241 zur Klarstellung ist weder erlaubt noch (wie man auch an der Dame im Foto sehen kann) irgendwie sichtbar wirksam.
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Mitleser
Beitrag 21.05.2014, 09:54
Beitrag #1764


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Zitat (granny @ 21.05.2014, 10:45) *
Bestritten werden dürfte zumindest von Vielen hier, ...
Von Vielen hier vielleicht. Außerhalb der Hardcore*-Radler-Fraktion hier im VP oder in anderen einschlägigen Internettreffs, dürfte das Durchschnittsempfinden nicht klar contra Radweg sein.


* = Disclaimer: Hardcore ungleich Rambo
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helmet lampshade
Beitrag 21.05.2014, 09:58
Beitrag #1765


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Eben wer da Schwierigkeiten hat, kann eben nicht radfahren
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granny
Beitrag 21.05.2014, 10:03
Beitrag #1766


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Zitat (Mitleser @ 21.05.2014, 09:54) *
Zitat (granny @ 21.05.2014, 10:45) *
Bestritten werden dürfte zumindest von Vielen hier, ...
Von Vielen hier vielleicht. Außerhalb der Hardcore*-Radler-Fraktion hier im VP oder in anderen einschlägigen Internettreffs, dürfte das Durchschnittsempfinden nicht klar contra Radweg sein.

Die selben Leute würden aber dann auch auf die entsprechende Suggestiv-Nachfrage (nur) den roten Streifen als "den Radweg" erkennen, wenn das Hochbord mit Z.240 (oder gar 239, egal ob mit oder ohne "RF frei") gekennzeichnet wäre. Und spätestens da streikt zumindest mein Logikmodul endgültig.
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Wulff77
Beitrag 21.05.2014, 14:44
Beitrag #1767


Neuling


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Hallo zusammen,

hier mal ein kleines Quiz für Euch:

Wo gehen wohl die ganzen Personen, die hier am Straßenrand parken?



Richtig! Natürlich auf dem Gehweg, welcher ja problemlos zugänglich ist. Man muss nur mehrere Meter Grünstreifen (je nach Jahreszeit auch mal Schneestreifen oder Sumpfstreifen) überwinden.


Aber mal Spaß beiseite, ist sowas überhaupt zulässig (die Schilder scheinen ja schon ne Weile da zuhängen)? Hier kommt es doch zwangsläufig zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern.
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helmet lampshade
Beitrag 21.05.2014, 16:15
Beitrag #1768


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Am besten wäre es, den Weg zum Parkstreifen umzufunktionieren
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ulm
Beitrag 21.05.2014, 17:59
Beitrag #1769


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Zitat (Wulff77 @ 21.05.2014, 15:44) *
Richtig! Natürlich auf dem Gehweg, welcher ja problemlos zugänglich ist. Man muss nur mehrere Meter Grünstreifen (je nach Jahreszeit auch mal Schneestreifen oder Sumpfstreifen) überwinden.

Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Naja, dort klappt das recht gut, denn frontal kannst Du ja auswählen, welcher Sonderweg der Richtige für Dich ist.
Nennenswerten Querverkehr von zu Fuß gehenden gibt es dort nicht, da ja das angrenzenden HOGAKA-Gelände eh keinerlei Zugänge hat. Und am anderen Ende der Magirus-Deutz-Straße gibt es ja sogar eine Querungshilfe über die Einsteinstraße.


***

Ätsch @Mapleser: Ich weiss auch so, wo das fotografiert wurde... laugh2.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.05.2014, 18:51
Beitrag #1770


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Zitat (helmet lampshade @ 21.05.2014, 10:58) *
Eben wer da Schwierigkeiten hat, kann eben nicht radfahren
Solche Beschilderungen richten sich ja auch an minderjährige Rad Fahrende - ich frage mich dabei immer, wer 11jährigen Kindern zutraut, dass diese solche Feinheiten der lokalen Beschilderung im Straßenverkehr überhaupt kennen können think.gif

Zitat (helmet lampshade @ 21.05.2014, 17:15) *
Am besten wäre es, den Weg zum Parkstreifen umzufunktionieren

Ich würde die Schilder ja jeweils tauschen und Rad Fahrende rechts radeln lassen whistling.gif


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rapit
Beitrag 21.05.2014, 19:02
Beitrag #1771


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Mir geht es um den gelbschwarzen, nicht reflektierenden Klebestreifen als Verkehrssicherung auf jenem blaubeschilderten Zweirichtungs-Geh-und-Radweg.

Die fehlende Absicherung der Heckenschnittbauarbeiten während der Regenpause lasse ich mal außen vor...


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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ulm
Beitrag 21.05.2014, 21:35
Beitrag #1772


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Manchmal frage ich mich ja selbst als mit dem Kraftfahrzeug Fahrender, ob man als Planer unbedingt denken muss...

ranting.gif
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Mueck
Beitrag 21.05.2014, 22:07
Beitrag #1773


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Zitat (Heinz Wäscher @ 21.05.2014, 19:51) *
Ich würde die Schilder ja jeweils tauschen und Rad Fahrende rechts radeln lassen whistling.gif
So in etwa?

Ortsdurchfahrt Lauterbourg, Alsace, Bas Rhin
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.05.2014, 22:17
Beitrag #1774


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Bei deinem Lichtbild wundere ich mich, warum man das Straßenbegleitgrün nicht zwischen den Sonderwegen angelegt hat think.gif


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hugo790
Beitrag 22.05.2014, 08:48
Beitrag #1775


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Zwei relativ neue Schutzstreifen in Köln:


Beim ersten ist ein leichter Rechts-Knick Richtung Gehweg und es war wohl auch mal vollständig Richtung Gehweg markiert.
Fährt man auf der Fahrbahn, landet man erstmal auf der Rechtsabbieger-Spur, obwohl man geradeaus will. Dann frag ich mich, wie man den nächsten Radweg benutzt. (Das Schild rechts neben der Geradeaus-Ampel)
Fahr ich rechts oder links an der Ampel vorbei? Wenn rechts, wenn die Radfahrer auf der Furt grün haben oder wenn die Autofahrer rechts oder wenn die Autofahrer geradeaus grün haben?
Bleibt man links vom Ampelmast kommen einem bei grün soviele Radfahrer entgegen, dass man eigentlich immer auf der Fahrbahn anhalten müsste. Irgendwie kann ich mich nie entscheiden und bleibe auf der Fahrbahn. whistling.gif

Zum zweiten Bild:
Der ist nagelneu der Schutzstreifen, da war vorher eine Rechtsabbiegerspur. Ich bin jetzt dreimal da drauf gefahren und zweimal hat ein LKW zum Überholen angesetzt. Dass Fahrbahnen breiter und schmäler werden, halte ich im Mischverkehr (neben Dooring) mit zu den gefährlicheren Dingen. Keine Ahnung, warum eine solche Gefahrenstelle hier extra geschaffen wurde.
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Mitleser
Beitrag 22.05.2014, 08:55
Beitrag #1776


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Foto 1:
Das mit der Abbiegespur halte ich für iO. Es ist bis zu den Pfeilen, an denen das Einordnen beginnen muss/darf, noch genügend Platz.
Wenn Du an der Ampel auf den Radweg willst, darfst Du mMn nur links der Ampel bei Fahrbahngrün fahren. Rechts zwingen Dich die Pfeile zum Abbiegen.
Aber diese Vorgehensweise finde ich gut:
Zitat (hugo790 @ 22.05.2014, 09:48) *
Irgendwie kann ich mich nie entscheiden und bleibe auf der Fahrbahn. whistling.gif


Foto 2:
Da drängt sich die gerade Fahrlinie unter außer Acht lassen der Schutzstreifenverschwenkung doch förmlich auf.
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Ostfriese69
Beitrag 22.05.2014, 09:35
Beitrag #1777


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Hier bei uns wurde vor ca. 2 Jahren ein neuen Baugebiet im Dorfkern erreichtet, dort ist Platz für ca. 10 Häuser und so langsam sind die Grundstücke auch alle bebaut. Da es vorher dort grüne Wiese hinter vorhandener Bebauung war wurde über ein Grundstück die Zufahrtstraße gebaut. Vorher war dieser Raum die Grundstücksauffahrt dieses Hauses.
Nun stand letzte Woche in der Zeitung, dass der Gemeinderat sich mit der Situation befassen musste, da sich die Autofahrer beschweren, dass unvermittelt Fußgänger und Radfahrer auf dem Fuß- und Radweg auftauchen, wenn sie aus der Straße auf die Dorfstraße ausfahren wollen.
Sichtdreiecke sind quasi kaum vorhanden und schlimmer noch, nachdem die Straße geteert wurde hat der eine Anlieger entlang dieser einen Sichtschutzzaun errichtet. Nun sollen es Spiegel oder Vorfahrt achten für den Geh- und Radweg richten...

So sieht das ganze von der anderen Straßenseite aus:



So vom Gehweg in der einen Richtung:



So aus der anderen:



So aus Sicht des ausfahrenden Verkehrs:



Falls sich jemand über fehlende Beschilderung wundert, jeweils am Dorfeingang steht Zeichen 240 und dies ist nach Aussage der Gemeinde ausreichend um den Weg auf der gesamten Länge zu kennzeichnen (auch wenn ich da anderer Meinung bin).

Breite des Weges:

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Mueck
Beitrag 22.05.2014, 11:06
Beitrag #1778


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Zitat (Mitleser @ 22.05.2014, 09:55) *
Foto 2:
Da drängt sich die gerade Fahrlinie unter außer Acht lassen der Schutzstreifenverschwenkung doch förmlich auf.

Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
Der Bedarf kommt einen natürlich rechtzeitig vor der Verschwenkung nach rechts abhanden ...

Zitat ( @ 22.05.2014, 10:35) *
Falls sich jemand über fehlende Beschilderung wundert,
*schnipp* *schnipp* Ja! Hier! Mir lag schon die Frage auf der Zunge, was Radler da verloren haben ...


Zitat (Ostfriese69 @ 22.05.2014, 10:35) *
jeweils am Dorfeingang steht Zeichen 240 und dies ist nach Aussage der Gemeinde ausreichend um den Weg auf der gesamten Länge zu kennzeichnen (auch wenn ich da anderer Meinung bin).
Bin erst seit wenigen Wochen/Monaten im VP unterwegs, aber wurden hier schon mal die Folgen diskutiert von dem, was die Wikipedia wie folgt wiedergibt?
Zitat
Eine Benutzungspflicht für einen Radweg endet, sobald dieser nach einer Einmündung an der Straße nicht erneut mit einem der Zeichen 237, 240 oder 241 als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist. Das ging bis 1. September 2009 aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung hervor (Zu den Zeichen 237, 240 und 241, Abschnitt I, Ziffer 1): „Die Zeichen 237, 240 und 241 begründen einen Sonderweg und kennzeichnen die Radwegebenutzungspflicht. Sie stehen dort, wo der Sonderweg beginnt. Sie sind an jeder Kreuzung und Einmündung zu wiederholen.“ Seit 1. September 2009 ist diese Regelung nicht mehr in der Verwaltungsvorschrift enthalten.


Lösung dort mindestens: Möglichst an den Bordstein verschwenken und Ex-Weg unbegehbar machen.
Weitergehende Empfehlung: Heckenbesitzer teeren und federn ... whistling.gif
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hugo790
Beitrag 22.05.2014, 11:11
Beitrag #1779


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Zitat (Mueck @ 22.05.2014, 12:06) *
Lösung dort mindestens:

Da dort wenig (Anlieger-)Verkehr herrscht, fände ich ein Stop-Schild+Spiegel für die Anlieger eigentlich ok. Die Haltelinie natürlich genau vor dem Radweg, ggf. noch mit Hinweis auf einen Zweirichtungsradweg, wenn das einer ist.
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durban
Beitrag 22.05.2014, 11:24
Beitrag #1780


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Gibt es dort kein positives Vorfahrtszeichen? Das soll nicht ernsthaft ein abgesenkter Bordstein sein oder?


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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Speichenkarussell
Beitrag 22.05.2014, 11:24
Beitrag #1781


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Würde auch helfen, wenn man mal die VwV-StVO beherzigt. Zu Zweirichtungsradwegen heißt es dort unter Randnr. 38:
Zitat
An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren." jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen.

BTW: Die Vorfahrtsregelung scheint auch nur einseitig negativ beschildert, oder gibt es da irgendwo Spiegeleier oder so?
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Ostfriese69
Beitrag 22.05.2014, 11:31
Beitrag #1782


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So wie ich es hier kenne, werden wohl Spiegel angebracht und für den Radverkehr entweder ein Vorfahrt achten oder ein Stop Schild angebracht.
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Speichenkarussell
Beitrag 22.05.2014, 11:46
Beitrag #1783


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Nur für den Radverkehr? Und die Straße soll Vorfahrt haben? Autsch!
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helmet lampshade
Beitrag 22.05.2014, 11:47
Beitrag #1784


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Zitat (Heinz Wäscher @ 21.05.2014, 19:51) *
Zitat (helmet lampshade @ 21.05.2014, 10:58) *
Eben wer da Schwierigkeiten hat, kann eben nicht radfahren
Solche Beschilderungen richten sich ja auch an minderjährige Rad Fahrende

Oh - angesichts der Tatsache, dass hier auch Neulinge mitlesen, muss ich wohl doch auf einen Schuss Ironie in meiner Aussage hinweisen.
Gerade die Jüngeren meinen ja, sich Aufgaben wie balancieren auf dem schmalen Weg und Beobachtung und Einschätzung aller Verkehrsvorgänge im Kreuzungs- und Einmündungsbereich mit Sportsgeist stellen zu müssen.
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.Andi.
Beitrag 22.05.2014, 12:26
Beitrag #1785


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Zitat (Ostfriese69 @ 22.05.2014, 10:35) *
Falls sich jemand über fehlende Beschilderung wundert, jeweils am Dorfeingang steht Zeichen 240 und dies ist nach Aussage der Gemeinde ausreichend um den Weg auf der gesamten Länge zu kennzeichnen (auch wenn ich da anderer Meinung bin).

blink.gif
Hast du auch mal gefragt warum das Zeichen 240 überhaupt dort angeordnet wurde ? Die Gefährdung auf dem Gehweg ist nach den Fotos erheblich höher (bzw überhaupt erst vorhanden) als auf der Straße..
Außerdem wurde die Mindestbreite auch nicht eingehalten.. da dürften ca. 50cm fehlen
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helmet lampshade
Beitrag 22.05.2014, 12:29
Beitrag #1786


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Zitat (Ostfriese69 @ 22.05.2014, 12:31) *
So wie ich es hier kenne, werden wohl Spiegel angebracht und für den Radverkehr entweder ein Vorfahrt achten oder ein Stop Schild angebracht.

Warum lässt man nicht einfach die zwei VZ240 weg? Vielleicht kann man der Gemeinde schmackhaft machen, dass das die billigste und einfachste Maßnahme ist, noch dazu mit höchster Rechtssicherheit oder fürchtet man Beeinträchtigungen der Leichtigkeit des PkW Sicherheit des Fahrradverkehrs
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Mueck
Beitrag 22.05.2014, 12:39
Beitrag #1787


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Zitat (Ostfriese69 @ 22.05.2014, 10:35) *
dass unvermittelt Fußgänger und Radfahrer auf dem Fuß- und Radweg auftauchen,
Zitat (helmet lampshade @ 22.05.2014, 13:29) *
Warum lässt man nicht einfach die zwei VZ240 weg?
Der Fußgängerverkehr, der Radverkehr der Jungradlinge bis zum 8./10. und vermutlich auch ein größerer Teil der Radlinge über 10 wird dort bleiben, also gehört die Einmündung dort sicherer gemacht.
Wie gesagt: an Bordstein verschwenken und Heckenbesitzer teeren und federn, wenn der nicht freiwillig zur Heckenschere greift ... whistling.gif

Zitat (.Andi. @ 22.05.2014, 13:26) *
Außerdem wurde die Mindestbreite auch nicht eingehalten.. da dürften ca. 50cm fehlen
Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass man zur Gesamtbreite auch Sicherheitsluftnummernräume über Grünstreifen zählen darf ... Hilft Dreirad und Anhängerfahrer zwar nix ... *seufz*
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mgka
Beitrag 22.05.2014, 12:47
Beitrag #1788


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Zitat (Ostfriese69 @ 22.05.2014, 10:35) *
Falls sich jemand über fehlende Beschilderung wundert, jeweils am Dorfeingang steht Zeichen 240 und dies ist nach Aussage der Gemeinde ausreichend um den Weg auf der gesamten Länge zu kennzeichnen (auch wenn ich da anderer Meinung bin).

Bekanntlich ist zumindest der Verordnungsgeber der Ansicht, dass benutzungspflichtige Radwege die Ausnahme sind. Insofern sind diese klar als soche zu kennzeichnen, und zwar jeder (selbständige) Abschnitt für sich.
Zeigen die Bilder eigentlich eine reale Verkehrssituation? "Beeindruckende" Verkehrsbelastung. Insofern sind die 240er sowieso rechtswidrig! Davon abgesehen dürfte der gemeinsame Rad-/Fußweg auch noch zu schmal sein.


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helmet lampshade
Beitrag 23.05.2014, 09:06
Beitrag #1789


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Was wäre wenn es zu einem Unfall käme? Könnte der linksfahrende Radfahrer eine Mitschuld bekommen, da ein Benutzungsrecht nicht explizit ausgeschildert oder reicht ggf die behördliche Anordnung um dort einen "Radweg" zu schaffen? Kann er/sie auf seine Vorfahrt vertrauen? Können Ortskenntnisse der Beteiligten die Schuldverteilung ändern? Und wäre die Gemeinde mithaftbar?
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Mitleser
Beitrag 23.05.2014, 09:17
Beitrag #1790


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Linksseitig gibt es erst mal ein pauschales Benutzungsverbot per StVO. Da heraus kommt man nur über eine zu erlassende Einzelausnahme. Diese muss nicht nur den Auflagen der StVO bezüglich dem zu verwendenden Vz genügen, sondern auch bekannt gegeben werden. Ohne Bekanntgabe kein VA - welcher sowohl begünstigend als auch belastend wäre. Ohne VA kein Benutzungsrecht.
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senfeuter
Beitrag 02.06.2014, 20:13
Beitrag #1791


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Mir ist da neulich ein ganz verschlafener Radweg geflüstert worden. Daraufhin musste ich mir das mal ansehen:

Zur Erklärung, das ist ein fast reine Anliegerstraße, hat auf beiden Seiten so einen vergessenen Radweg mit Benutzungspflicht. Im Grunde ist es ja egal, weil die Fahrbahn gleich schlecht ist. Die meisten Radfahrer fahren auf dem Gehweg, der das kleinste Übel darstellt.
Erste Frage die ich mir gestellt habe: Wie lange ist hier keine Polizei mehr lang gefahren und wann war die letzte Verkehrsschau mit welchen Erkenntnissen?
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Hick-Hack
Beitrag 02.06.2014, 20:30
Beitrag #1792


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Ich glaube, du verstehst die bauliche Gestaltung nicht ganz. Da es sich bei dem Trampelpfad objektiv ersichtlich nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg handeln kann (Breite, Oberfläche, ganzjährige Befahrbarkeit, etc.), muss wohl der rechte Weg der beschilderte Radweg sein. Damit er nicht mit einem Fußweg verwechselt werden könnte, das entsprechende Schild. Fußgänger haben den Fahrbahnrand zu nutzen.
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senfeuter
Beitrag 02.06.2014, 20:33
Beitrag #1793


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Dagegen sprechen die nicht abgesenkten Bordsteine auf dem Teil welchen Du als Radweg meinst. Der Trampelpfad hingegen hat Absenkungen an allen Straßeneinmündungen.
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Replica
Beitrag 02.06.2014, 21:07
Beitrag #1794


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Senfeuter,
wenn du wissen willst, ob solche Beschilderungen wirklich nur einfach vergessen bzw. Polizei/StVB nicht bekannt sind, mach mal den Test und stoße sie darauf und warte ab, was passiert bzw. ob überhaupt was passiert. Oder - je nach Bundesland - fragst du per Informationsfreiheitsgesetz nach Kopien der Anordnung sowie Verkehrsschauen dort.

Ich könnte diverse Fotos solcher Stellen posten. Hier im Kreis ist es so, dass der Kreis (also die StVB) über kein Beschilderungskataster verfügt, aber mittlerweile weiß ich, dass denen das auch total egal ist, wenn die doch davon wissen. Und trotzdem passiert dort nichts. In einem Fall wurde mir sogar mehrfach gesagt, man habe das nach meiner ersten Anregung in einer Verkehrsschau überprüft, was aber definitiv nicht der Fall war. Mich hatte stutzig gemacht, dass die StVB es dabei tunlichst vermied, auf den Inhalt einzugehen.


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Mueck
Beitrag 02.06.2014, 21:32
Beitrag #1795


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Zitat (Hick-Hack @ 02.06.2014, 21:30) *
... muss wohl der rechte Weg der beschilderte Radweg sein. ...
§ 39 (2) "... Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. ..."
Bitte noch mal korrekt zuordnen!
Ja, Trampelpfade können kein Radweg sein, also ist ... whistling.gif
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.Andi.
Beitrag 02.06.2014, 21:33
Beitrag #1796


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Das ist doch eindeutig eiin ca. 6m breiter Radweg rolleyes.gif
Was auch immer die Autos da machen..
Wenn da das Zeichen 267 stehen würde, würde es ja auch jeder verstehen..
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Mueck
Beitrag 03.06.2014, 01:37
Beitrag #1797


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Zitat (helmet lampshade @ 23.05.2014, 10:06) *
Was wäre wenn es zu einem Unfall käme? Könnte der linksfahrende Radfahrer eine Mitschuld bekommen, da ein Benutzungsrecht nicht explizit ausgeschildert oder reicht ggf die behördliche Anordnung um dort einen "Radweg" zu schaffen? Kann er/sie auf seine Vorfahrt vertrauen? Können Ortskenntnisse der Beteiligten die Schuldverteilung ändern? Und wäre die Gemeinde mithaftbar?
Zu diesen Fragestellungen finde ich das Urteil des OLG Jena nach wie vor interessant ...
Da ging's um einen Haftungsfall bei einer linksseitigen MSDWGI-"Radführung" ohne blau-weißen StVO-Ritterschlag ...
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Mueck
Beitrag 06.06.2014, 20:25
Beitrag #1798


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Mal eine indirekte Radweg-, aber allg. Radverkehrsfrage

Klick aufs Bild = mehr Umgebung.
Wie legal ist die Schranke hier?

Zu den Hintergründen: Die Schranke ist glaub uralt, diente früher mal der Verkehrsberuhigung, als in dieser Ecke wohl noch mehr rotlichtnahe Szene war ...
Später suchte man eine Radverkehrsalternative zur gesperrten Fußgängerzone Kaiserstraße und fand sie in der Erbprinzen- und Markgrafenstraße, die normalerweise in dieser Richtung Einbahnstr. ist (mit offener Schranke):

Dafür hat man den Radweg gebaut in einer Zeit, als es die Einbahnstraßenfreigabe noch nicht gab.
Baustellenbedingt musste man die Einbahnstr. für eine Umleitung umdrehen. Hätte so aussehen sollen:

Irgendwer hat sich wohl beschwert (ich war's nicht, obwohl ich's vorhatte, daher die Bilder, war dann aber anderweitig verhindert in der Zeit) und es ist nun links "Gehweg, Radf. frei" und rechts mit Freigabe der Einbahnstr.
Nur deswegen DARF ich derzeitin Richtung des ersten Fotos fahren über den freigegeben Bordsteinweg. Vorher und irgendwann nach der Baustelle war/ist der Weg nicht linksseitig freigegeben, also auch nicht legal beradelbar, wozu auch, das SCHILD verböte ja nicht das Fahrbahnradeln ...
Dummerweise ist die Frist für Betroffenheit schon Jahrzehnte abgelaufen für mich, aber bei Gelegenheit sollte ich nach Strategien für nach der Baustelle suchen ... (Obwohl ... der Abbau der Freigabe wäre ein Hebel ... Aber die Freigabe will ich eigentlich NICHT erhalten ...)

Als das Liegedreirad noch fuhr, passte ich damit unterdurch, wie ich 1x ausprobierte ... nahezu .. es gab aber einen kleinen Ruck und hinterher waren einige Lampen dunkel ... Wann verjährt sowas? whistling.gif
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Cabronito
Beitrag 06.06.2014, 21:23
Beitrag #1799


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Wofür die Schranke da gut sein soll hatte ich mich beim letzten KA-Besuch auch gefragt. Mir wurde erklärt, dass das nachts der Verkehrsberuhigung dienen soll, da das wohl sonst ein beliebter Schleichweg sei.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Aqua-Cross
Beitrag 10.06.2014, 07:05
Beitrag #1800


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Zitat (Ostfriese69 @ 22.05.2014, 10:35) *
Hier bei uns wurde vor ca. 2 Jahren ein neuen Baugebiet im Dorfkern erreichtet, dort ist Platz für ca. 10 Häuser und so langsam sind die Grundstücke auch alle bebaut. Da es vorher dort grüne Wiese hinter vorhandener Bebauung war wurde über ein Grundstück die Zufahrtstraße gebaut. Vorher war dieser Raum die Grundstücksauffahrt dieses Hauses.
Nun stand letzte Woche in der Zeitung, dass der Gemeinderat sich mit der Situation befassen musste, da sich die Autofahrer beschweren, dass unvermittelt Fußgänger und Radfahrer auf dem Fuß- und Radweg auftauchen, wenn sie aus der Straße auf die Dorfstraße ausfahren wollen.
Sichtdreiecke sind quasi kaum vorhanden und schlimmer noch, nachdem die Straße geteert wurde hat der eine Anlieger entlang dieser einen Sichtschutzzaun errichtet. Nun sollen es Spiegel oder Vorfahrt achten für den Geh- und Radweg richten...

So sieht das ganze von der anderen Straßenseite aus:

(...)



Ich verstehe ja, daß das eine blöde Ecke ist, aber man muß sich das dennoch mal auf der Zunge zergehen lassen: Da Beschweren sich die Autofahrer, daß sie auf die Vorfahrt der anderen Verkehrsteilnehmer an unübersichtlicher Stelle achten müssen und dann wird der schwarze Peter aller vorraussicht nach ganz einfach auf die eh schon schwächeren abgewälzt und das mit absoluter Selbstverständlichkeit und niemand wundert sich. Die Selbstverständlichkeit mit der in ganz Deutschland der Kraftverkehr bevorzugt wird ist echt außergewöhnlich. Und hinterher wundern sich alle, daß auch für kürzeste Strecken mit dem auto gefahren wird und es sich überall staut. Von einer besseren Führung und Förderung des Radverkehrs würden auch viele Kraftfahrer profitieren, aber soweit reicht der Verstand bei vielen ja leider nicht.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 06:47