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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
hugo790
Beitrag 10.06.2014, 11:35
Beitrag #1801


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Auf der Hauptstraße stehen die üblichen gelben Wegweise zum nächsten Ort und genauso große weiße Wegweiser zum nächsten Ort mit dem Zusatz "Radweg".

Nichts gegen touristische Radwege, aber das geht dann, bei obiger Beschilderung, doch zuweit:


Ja, da links bin ich rausgekommen, wie man an der Spur sieht. Rechts ist nur ein Haus.

Nach der Kurve geht es quer über eine Wiese. Aber die Wiese ist auf einer Breite von ca. 5m gemäht. Anschliessend kommt erst Schotter und dann wieder Teer.
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sigggi
Beitrag 10.06.2014, 11:43
Beitrag #1802


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Zitat (Aqua-Cross @ 10.06.2014, 08:05) *
Die Selbstverständlichkeit mit der in ganz Deutschland der Kraftverkehr bevorzugt wird ist echt außergewöhnlich. Und hinterher wundern sich alle, daß auch für kürzeste Strecken mit dem auto gefahren wird.....

Genau das ist doch der Sinn.
Oder meinst Du es wird einfach so hingenommen wenn Fahrrabverbände von über 40% Radverkehrsanteil sprechen u.s.w.. Da wird doch im Gegenzug weniger Auto gefahren oder es wird ganz abgeschafft - das geht garnicht.
Erinnere dich doch mal als diese "Gefahr" schon mal bestand, ist garnicht lange her. Wie schnell wurde Abwrackprämie eingeführt damit die Leute ja nicht auf die Idee kommen auf das Auto zu verzichten oder/und nach Alternativen suchen.
Radverkehrspolitik in Deutschland? Welches Ziel wird denn verfolgt???
Das Fahrrad als Spielzeug und Freizeitgerät - JA.
Das Fahrrad flächendeckend als vollwertiges Verkehrsmittel - AUF KEINEN FALL.

Allerdings merkt man wohl, dass sich der Trend zum Fahrrad, trotz aller Radverkehrsschikane, so nicht verhindern lässt.
Da kommt zur Zeit ein ganz neuer Trend hinzu. Die absolute rechtliche Grauzone für Radfahrer.



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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Mueck
Beitrag 10.06.2014, 12:19
Beitrag #1803


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Zitat (Cabronito @ 06.06.2014, 22:23) *
Wofür die Schranke da gut sein soll hatte ich mich beim letzten KA-Besuch auch gefragt. Mir wurde erklärt, dass das nachts der Verkehrsberuhigung dienen soll, da das wohl sonst ein beliebter Schleichweg sei.
Als klassischer Schleichweg ergibt die Route nachts eigentlich keinen Sinn, da die Durchfahrt der Markgrafenstraße ja schon nachhaltig über den Lidellplatz per Pfosten unterbunden ist.
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Heinz Wäscher
Beitrag 10.06.2014, 12:31
Beitrag #1804


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Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg agO - 100 km/h zul. - Maps

An der gewundenen Grundstückszufahrt zur DLRG wird linksseitig, wenn man von Westen kommt, ein benutzungspflichtiger zweirichtungs-Rad-Gehweg angeordnet. Man muß also als Rad Fahrender die Straßenseite wechseln. Ca. 5 m weiter muß man erneut die Straßenseite unter Zuhilfenahme der Querungshilfe wechseln und darf dann kurz bis vor den Damm auf dem südlichen zweirichtungs-Rad-Gehweg radeln.

Radverkehr aus der Gegenrichtung von Osten kommend muß auf diesem extrem kurzen Straßenabschnitt übrigens auch zweimal die Straßenseite wechseln blink.gif Der Radweg wird übrigens in beiden Richtungen mit jeweils einem ENDE-Zusatzzeichen beendet whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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sigggi
Beitrag 10.06.2014, 12:58
Beitrag #1805


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Zitat (Heinz Wäscher @ 10.06.2014, 13:31) *
Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg agO - 100 km/h zul. - Maps
Hier die Bilder dazu.


Wenn Du dann über die Staumauer kommst, dann hoch Richtung Egen fährst, aber dann rechts abbiegst und runter nach Wipperführt einfährst, kommst Du an diesen Radweg..
5-8% Gefälle und benutzungspflichtig.
An jeder Kreuzung macht er einen scharfen Rechtsknick, den Du aber kaum erkennst.
Verpasst Du den Knick knallst Du die 12cm Bordsteinkante runter wenn das noch gut geht endet die Fahrt spätestens an der 12cm Bordsteinkante gegenüber.


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Heinz Wäscher
Beitrag 10.06.2014, 13:10
Beitrag #1806


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Zitat (sigggi @ 10.06.2014, 13:58) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 10.06.2014, 13:31) *
Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg agO - 100 km/h zul. - Maps
Hier die Bilder dazu.

Wenn man sich vor Ort ein wenig auskennt wird auch klar, das Rad-Fahrende am östlichen Radwegende unterhalb des Damms fernab jeglichen KFZ-Verkehrs zur nächsten größeren Ortschaft fahren sollen, aber dafür sollte man sich wie gesagt ein wenig dort auskennen und wissen, wo die Wege abseits der Straßen für den KFZ-Verkehr hinführen whistling.gif

Zitat (sigggi @ 10.06.2014, 13:58) *
Wenn Du dann über die Staumauer kommst, dann hoch Richtung Egen fährst, aber dann rechts abbiegst und runter nach Wipperführt einfährst, kommst Du an diesen Radweg..
5-8% Gefälle und benutzungspflichtig.

In der Gegenrichtung bergauf gibt es dafür keinen Radweg thread.gif


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sigggi
Beitrag 10.06.2014, 13:18
Beitrag #1807


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Zitat (Heinz Wäscher @ 10.06.2014, 14:10) *
Wenn man sich vor Ort ein wenig auskennt wird auch klar, das Rad-Fahrende am östlichen Radwegende unterhalb des Damms fernab jeglichen KFZ-Verkehrs zur nächsten größeren Ortschaft fahren sollen, aber dafür sollte man sich wie gesagt ein wenig dort auskennen und wissen, wo die Wege abseits der Straßen für den KFZ-Verkehr hinführen whistling.gif

Wenn man dort hin möchte.
Wer Richtung Egen fahren möchte wird wohl sauer sein, dass er die 50Höhenmeter wieder hoch fahren muss.
Ich möchte drüben immer ein Eis essen, also radele ich über die Staumauer. Der Eiswagen drüber ist ja nicht nur für die Motorradfahrer da.

Zitat (Heinz Wäscher @ 10.06.2014, 14:10) *
Zitat (sigggi @ 10.06.2014, 13:58) *

5-8% Gefälle und benutzungspflichtig.

In der Gegerichtung bergauf gibt es dafür keinen Radweg thread.gif

Bin mir da jetzt nicht sicher ob der nicht beidseitig benutzungspflichtig ist.


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Mitleser
Beitrag 11.06.2014, 09:03
Beitrag #1808


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Zitat (sigggi @ 10.06.2014, 13:58) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 10.06.2014, 13:31) *
Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg agO - 100 km/h zul. - Maps
Hier die Bilder dazu.
"Schade", dass Benutzungsrecht und -pflicht scheinbar(!) vor der legalen Abfahrmöglichkeit enden.
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granny
Beitrag 11.06.2014, 11:45
Beitrag #1809


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Zitat (Mitleser @ 11.06.2014, 09:03) *
"Schade", dass Benutzungsrecht und -pflicht scheinbar(!) vor der legalen Abfahrmöglichkeit enden.

Was meinst du mit "scheinbar"? Dass zum Erklären des Endes ein Zeichen verwendet wurde, das ein anderes Bild zeigt, als das zu Beginn der Pflicht (und das deswegen unwirksam/nichtig/unbeachtlich sei)?
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Mitleser
Beitrag 11.06.2014, 11:48
Beitrag #1810


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Nö, diesen zutreffenden Zustand meinte ich nicht. Sondern dass man gemäß meinem Fotoeindruck den Weg nicht vor Ende der Benutzungspflicht verlassen kann. Sondern erst danach. Oder dann doch gleich direkt am Anfang.
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Cabronito
Beitrag 12.06.2014, 00:47
Beitrag #1811


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Im Gegensatz zu harmlosen Autotüren muss das gefährliche Geländer einen Sicherheitsabstand zum Blaulolliradweg einhalten.


Eine Einmündung später mussten die Parkplätze einem breiteren Radweg weichen. Das gab vielleicht einen Aufschrei!
Und damit man nicht ständig mit frischer Farbe anrücken muss, macht man's einfach taktischl unklug.


wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Brila
Beitrag 12.06.2014, 00:54
Beitrag #1812


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Öhm, Blindenleitsystem als Abgrenzung? blink.gif
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Cabronito
Beitrag 12.06.2014, 01:02
Beitrag #1813


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Das ist gerade in.

wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 12.06.2014, 01:06
Beitrag #1814


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Zitat (Cabronito @ 12.06.2014, 01:47) *
Eine Einmündung später mussten die Parkplätze einem breiteren Radweg weichen. Das gab vielleicht einen Aufschrei!
Wo ist denn hier der Verkehr mit KFZ auf der Fahrbahn zu sehen, der das Fahren mit dem Rad dort soooo gefährlich macht think.gif

Zitat (Brila @ 12.06.2014, 01:54) *
Öhm, Blindenleitsystem als Abgrenzung? blink.gif
Für solche Fälle gibt es den § 3 (2a) StVO whistling.gif
Zitat
(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Da kann also eigentlich nichts passieren think.gif Aber man würde wohl kaum eine rechte Fahrbahnbegrenzung genauso ausführen bzw. ein Zeichen 295 am Fahrbahnrand durch ein Blindenleitsystem ersetzen wenn auf der Fahrbahn Verkehr mit KFZ stattfindet wallbash.gif


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Cabronito
Beitrag 12.06.2014, 01:15
Beitrag #1815


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.06.2014, 02:06) *
Wo ist denn hier der Verkehr mit KFZ auf der Fahrbahn zu sehen, der das Fahren mit dem Rad dort soooo gefährlich macht think.gif

(Un)günstig photographiert. Das ist eine Hauptverkehrsachse mitten durch die Stadt am Bahnhof vorbei. Da ist normalerweise jede Menge Verkehr, auch wenn er zur Rushhour gerne mal nur steht.

wavey.gif


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Cabronito
Beitrag 17.06.2014, 14:20
Beitrag #1816


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Zitat (Brila @ 12.06.2014, 01:54) *
Öhm, Blindenleitsystem als Abgrenzung? blink.gif

Alternativ auch gerne so:



In Gegenrichtung am Bahnhof vorbei dann dieser Blaulolliweg:







wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 17.06.2014, 14:25
Beitrag #1817


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Soll diese Noppenpflasterung wirklich ein verbindliches Zeichen 295 darstellen think.gif

Und da ist schon wieder relativ wenig KFZ-Verkehr auf der Fahrbahn zu sehen whistling.gif thread.gif


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Cabronito
Beitrag 17.06.2014, 14:32
Beitrag #1818


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Da war auch schon das Deutschlandspiel angepfiffen. Verkehr war erst wieder beim Autokorso nach dem Abpfiff.

wavey.gif


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sigggi
Beitrag 17.06.2014, 21:23
Beitrag #1819


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Zitat (sigggi @ 10.06.2014, 13:58) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 10.06.2014, 13:31) *
Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg agO - 100 km/h zul. - Maps
Hier die Bilder dazu.


Habe noch ein kleines Filmchen dazu gemacht.


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Dlarah
Beitrag 18.06.2014, 07:07
Beitrag #1820


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m.E. entfalten diese zwei Stückchen keine Benutzungspflicht, mangels stetiger Benutzbarkeit (ihrerseits wiederum wegen mangelndem stetigem Vorhandensein).


--------------------
Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Mitleser
Beitrag 18.06.2014, 07:44
Beitrag #1821


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Im Bereich des Radweges ist dieser durchgängig und hindernissfrei benutzbar. Das Argument zieht daher mMn nicht.
Bleibt für mich das zu zeitige Ende-Schild. Und das Vz 295 beim Verlassen des linksseitigen Radweges, welches leider nicht überfahren werden darf.
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.06.2014, 22:13
Beitrag #1822


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Hier endet ein Rad-Gehweg think.gif



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rapit
Beitrag 23.06.2014, 22:16
Beitrag #1823


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Laut Schild beginnt er da erst think.gif


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Mueck
Beitrag 25.06.2014, 20:08
Beitrag #1824


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Im Rahmen des Brückenthemas habe ich nach langer Zeit auch mal zwei Ortsdurchfahrten auf Haupt- statt Nebenrouten genutzt, heraus gekommen ist zusammen mit einer dritten diese kleine Foto-Doku dazu. Weiß noch nicht, was ich draus mache, erst mal trifft sich der VCD Dienstag in Waghäusel.
Derweil kann man mal drin stöbern, falls das das Kabelfernsehen mal Störung hat und der Horrorfilm ausfiel ... whistling.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 26.06.2014, 08:47
Beitrag #1825


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Habe bis jetzt mal nur den ersten Teil dieser Foto-Dokumentation angesehen.
Der Radweg in der Ortsdurchfahrt Wiesental ist ja völlig überflüssig. Dass bei der gewählten Pflasterung Autofahrer auf die Idee kommen, hier Parkbuchten zu sehen, wundert mich allerdings nicht.
Zitat
... dabei wäre die offensichtliche Parkbucht nicht weit gewesen ...
Die sieht nämlich auf den ersten Blick genauso aus wie die vielen grau-roten Felder auf dem "Radweg".
Die Pflasterkünstler waren da überhaupt sehr originell. An der Stelle, wo @Mueck schreibt
Zitat
obwohl die Pflasterung hier schon eine Trennung suggeriert.
hatte ich gerade gedacht, dass die Pflasterung einen "Zebrastreifen" (Fußgängerüberweg) suggeriert. Soviel zur Eindeutigkeit. think.gif

Sehr pikant auch diese Häufung des gemeinsamen Auftretens von Tempo 50 mit Radweg-Ende bei konstanter Benutzungspflicht in den 30-km/h-Abschnitten. Von Verkehrs"planung" kann das ja nicht zeugen.
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Crownsilver
Beitrag 26.06.2014, 09:19
Beitrag #1826


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@Mueck. Mich würde brennend interessieren was sich die Planer bei dem gesammelten Bockmist gedacht haben.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 26.06.2014, 10:25
Beitrag #1827





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Zitat (sigggi @ 17.06.2014, 22:23) *
Zitat (sigggi @ 10.06.2014, 13:58) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 10.06.2014, 13:31) *
Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg agO - 100 km/h zul. - Maps
Hier die Bilder dazu.


Habe noch ein kleines Filmchen dazu gemacht.


So ganz regelkonform finde ich deine Fahrt nicht.

StVO-Verstöße:
1. Am Beginn benutzt du die Fahrbahn, obwohl auf der linken Seite der Straße ein Fahrradweg vorhanden ist. Verstoß gegen §1:
Zitat
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Die Behinderung und Belästigung des Fahrbahnverkehrs, der, wie im Video auch an späterer Stelle zu sehen ist, vorhanden ist, ist durch die Benutzung des Fahrradwegs vermeidbar und daher nicht unvermeidbar.
2. Kann ich zwar nicht beweisbar erkennen, aber es wirkt im Video so, als ob du am Ende-Schild vergisst abzusteigen. Die Radweg-Eigenschaft des gemeinsamen Weges endet und damit ist das ein Fußweg, über den du schieben musst. Verstoß gegen §2:
Zitat
(4) (...) Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. (...)

Durch das Schieben kannst du auch folgenden Verstoß umgehen, auf den meine Vorschreiber schon hingewiesen haben:
3. Verstoß gegen Verkehrszeichen, §39, §41, Anlage 2
Zitat
(5) Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen.

Zitat
(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

Zitat
68 Zeichen 295
StVO, Verkehrszeichen Nr. 295: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung Ge- oder Verbot
1.
a) Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.

4. Missachtung der Benutzungspflicht und vorzeitiger Wechsel auf die Fahrbahn. Verstoß gegen §2 bzw. Anlage 2
Zitat
(4) (...) Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht (...), wenn dies durch Zeichen (...) 240 (...) angeordnet ist.

Da die rechtsseitige Benutzungspflicht nicht mit Zeichen 1012-31 beendet wird, gilt sie hinweg über die Einmündung fort.
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Speichenkarussell
Beitrag 26.06.2014, 11:01
Beitrag #1828


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@münsterland-radler: Ich glaube, Du hast da ein paar Ironie-Smileys vergessen!
Ich wäre genauso gefahren wie @sigggi und sehe da auch überhaupt kein Problem (außer dass ich natürlich nicht weiß, wie er am Anfang des Films auf die Fahrbahn kommt - aber vielleicht war der linksseitige Radweg vorher gar nicht benutzungspflichtig oder erreichbar...).
Der Wechsel auf den linken Radweg, von dort über die Querungshilfe auf den rechten Radweg und von diesem am Ende auf die Fahrbahn ist doch genau das, was die Beschilderung uns nach MSDWGI sagt.
Willst Du im Ernst behaupten, beim Radweg-Ende-Schild steigst Du ab, um das Rad 1 m weiter und dann über die Querungshilfe zu schieben?
Würdest Du im Ernst am Ende des benutzungspflichtigen Radwegs auf der anderen Seite der Einmündung in den Stummelgehweg einfahren, der der Straße nicht weiter folgt und Dich vom Längs- in den Querverkehr leitet? Das kommt mir doch etwas weltfremd vor. Wer so fährt, kommt nicht nur nicht vorwärts, er verhält sich auch nicht so, wie es die anderen Verkehrsteilnehmer vernünftigerweise von ihm erwarten können.

Was @sigggi hier aufzeigen will, nämlich die problematische Anordnung linksseitiger Benutzungspflichten und das unnütze Hin und Her bei deren Befolgen, kommt imho sehr klar zur Darstellung.
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klausimausi
Beitrag 26.06.2014, 11:11
Beitrag #1829


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Zitat (münsterland-radler @ 26.06.2014, 11:25) *
1. Am Beginn benutzt du die Fahrbahn, obwohl auf der linken Seite der Straße ein Fahrradweg vorhanden ist. Verstoß gegen §1:
Zitat
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Die Behinderung und Belästigung des Fahrbahnverkehrs, der, wie im Video auch an späterer Stelle zu sehen ist, vorhanden ist, ist durch die Benutzung des Fahrradwegs vermeidbar und daher nicht unvermeidbar.
Hä ? blink.gif
Das Brett ist nicht nur dünn, das ist schon Papier!

Nur weil ein Radfahrer einen anderen Radweg ignoriert ist das noch kein Verstoß gegen irgend einen StVO-Paragraphen!
Merke: Es heisst Benutzungsrecht und das heisst so, weil es keine Pflicht ist dry.gif


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.06.2014, 14:21
Beitrag #1830


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Zitat (münsterland-radler @ 26.06.2014, 11:25) *
Zitat (sigggi @ 17.06.2014, 22:23) *
Zitat (sigggi @ 10.06.2014, 13:58) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 10.06.2014, 13:31) *
Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg agO - 100 km/h zul. - Maps
Hier die Bilder dazu.


Habe noch ein kleines Filmchen dazu gemacht.


So ganz regelkonform finde ich deine Fahrt nicht.

Er ist über denn Damm dieser Talsperre geradelt, der Weg, der am Anfang links neben der Fahrbahn zu sehen ist, kommt von unterhalb des Dammes und es scheint wohl geplant zu sein, dass ortskundige Rad Fahrende dort generell diesen Weg zum Damm hin benutzen sollten da dort so gut wie kein KFZ-Verkehr herrscht.


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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sigggi
Beitrag 26.06.2014, 19:42
Beitrag #1831


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Zitat (münsterland-radler @ 26.06.2014, 11:25) *
So ganz regelkonform finde ich deine Fahrt nicht.

Das ist ja Sinn von solchen Radverkehrsanlagen. Egal wie man es macht, der Dumme ist immer der Radfahrer.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 26.06.2014, 21:52
Beitrag #1832





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Du hast einfach Glück gehabt, dass weder Polizei noch Ordnungsamt in der Nähe war.

Und es ist eben nicht egal, wie man es macht, sondern du hast gegen Verkehrsregeln verstoßen und niemand sonst.
Wenn dir die Radwegführung nicht passt, kannst du dich ja bei der StVB beschweren.

Schließlich sind die Vorschriften, gegen die du verstoßen hast, allesamt ohne Probleme umsetzbar.


Daher auch @Speichenkarussell: Ich habe natürlich keine Ironie-Smileys vergessen!
Klar gibt es manch Beklagenswertes im Radverkehr, aber hier liegen die Fehler eindeutig bei @sigggi und nicht bei der StVB.
Der doppelte Straßenseitenwechsel kommt auch nur daher, dass er sich anfangs weigert, auf dem Fahrradweg zu fahren wie es sonst alle Fahrradfahrer machen würden.


Auch Radfahrer dürfen sich nicht einfach alles erlauben und für sich das beste rausnehmen sondern müssen sich so wie alle anderen auch an die Regeln halten.
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Hick-Hack
Beitrag 26.06.2014, 22:47
Beitrag #1833


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Wie macht man eigentlich einen Fahrseitenwechsel, wenn man dafür ein 295er überqueren müsste? Wäre hier der Falll.
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klausimausi
Beitrag 27.06.2014, 06:09
Beitrag #1834


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Zitat (münsterland-radler @ 26.06.2014, 22:52) *
Du hast einfach Glück gehabt, dass weder Polizei noch Ordnungsamt in der Nähe war.
Nö! Du glaubst nicht, wie oft mir schon die police.gif auf der Fahrbahn hinterher gefahren sind, obwohl in Radweg in der Nähe war, ohne dass ich auch nur eines Blickes gewüdigt worden wäre.
Die Damen und Herren von der Rennleitung fahren halt auch Rad (einige zumindest) cool.gif

Zitat (münsterland-radler @ 26.06.2014, 22:52) *
Und es ist eben nicht egal, wie man es macht, sondern du hast gegen Verkehrsregeln verstoßen und niemand sonst.
Du willst aber jetzt nicht deine These von wegen Verstoß gegen §1 aufrecht erhalten - oder? blink.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 27.06.2014, 08:09
Beitrag #1835





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Das ist keine These, der Verstoß ist im Video eindeutig zu erkennen.

Zitat
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Da steht "KEIN Anderer" und nicht etwa sowas wie "so wenig andere wie möglich" oder "so wenige, wie dem 'Wer am Verkehr teilnimmt' gerade noch passt" oder so.
KEIN ANDERER = NIEMAND
Es darf also niemand im Straßenverkehr belästigt werden.

Zu den "Anderen", von denen keiner belästigt werden darf, gehört selbstverständlich auch der Fahrbahnverkehr.
Man darf andere im Straßenverkehr nur dann belästigen, wenn es nach den Umständen unvermeidbar ist.

Diese Bedingung des Unvermeidbaren ist dort nicht gegeben, spätestens nach dem Häuschen links, das man am Anfang des Videos sieht, ist es möglich, ein Fahrrad über die Leitplanke zu heben und die Planke zu übersteigen.
Und spätestens dort liegt aufgrund des ach so bequemen Vermeidens des Verlassens der Fahrbahn ein StVO-Verstoß gegen §1 Abs. 2 vor.
Geahndet werden kann das mit BKatV Nr. 7.2 und kostet 15 €.
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klausimausi
Beitrag 27.06.2014, 08:11
Beitrag #1836


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crybaby.gif


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 27.06.2014, 08:23
Beitrag #1837





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Da muss man nicht drüber heulen, ich fahre schließlich selbst viel Rad.

Aber dabei muss ich die Vorurteile über "Rüpel-Radler" ja nicht zwingend bestätigen, sondern kann mich eben auch nach den Regeln richten und mich StVO-konform verhalten.

Und da regt es mich eben einfach auch auf, wenn andere Radfahrer wie @sigggi meinen, bei ganz normalen Radwegen so wie sie lustig sind kreuz und quer über Fahrbahnen, Radwege und Gehwege fahren zu müssen ohne Rücksicht auf andere.
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Crownsilver
Beitrag 27.06.2014, 09:06
Beitrag #1838


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Auf Radwegen oder gemeinsamen Rad-/Fusswegen könnte man natürlich andere Radfahrer und/oder Fussgänger belästigen. Da dürfte man dann ja eigentlich auch nicht fahren. Am besten bleibt man da gleich ganz zu Hause...
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granny
Beitrag 27.06.2014, 09:19
Beitrag #1839


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Zitat (münsterland-radler @ 27.06.2014, 08:09) *
Zu den "Anderen", von denen keiner belästigt werden darf, gehört selbstverständlich auch der Fahrbahnverkehr.
Man darf andere im Straßenverkehr nur dann belästigen, wenn es nach den Umständen unvermeidbar ist.

Zitat
Da muss man nicht drüber heulen, ich fahre schließlich selbst viel Rad.

Wehe den Radfahrern, wenn du dir auch noch eines Tages ein Auto leisten kannst. laugh2.gif
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helmet lampshade
Beitrag 27.06.2014, 10:09
Beitrag #1840


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Zitat (münsterland-radler @ 27.06.2014, 09:09) *
Fahrrad über die Leitplanke zu heben und die Planke zu übersteigen.

Ne oder?? laugh2.gif
Jetzt ists aber gut.
Aber im Prinzip hast Du mit (3) nicht ganz unrecht weswegen man wegen mangelnder Stetigkeit problemlos ohne Andere durch "kreuz und quer" zu stören auf der Fahrbahn bleiben kann, am Ende gibt es ja sowieso keine Alternative
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mir
Beitrag 27.06.2014, 10:22
Beitrag #1841


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Zitat (münsterland-radler @ 27.06.2014, 09:09) *
Das ist keine These, der Verstoß ist im Video eindeutig zu erkennen.

Zitat
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Da steht "KEIN Anderer" und nicht etwa sowas wie "so wenig andere wie möglich" oder "so wenige, wie dem 'Wer am Verkehr teilnimmt' gerade noch passt" oder so.
KEIN ANDERER = NIEMAND
Es darf also niemand im Straßenverkehr belästigt werden.


Das ist jetzt Deine Auslegung dieser Vorschrift. Die Rechtsprechung legt sie anders aus. Solange Du nicht als Richter tätig bist, kann uns glücklicherweise egal sein, wie Du das auslegst wink.gif

Die Rechtsprechung sieht das so: Der Verordnungsgeber hat sich dazu entschieden, daß Radwege nur dann benutzt werden müssen, wenn da eines der beliebten blauen Schilder steht, und auch dann gibt's noch diverse Ausnahmen. Die reine Anwesenheit wird grundsätzlich nicht als unvermeidbare Behinderung gewertet.

Wie gesagt, Du kannst das gerne anders sehen, aber das ist halt nur Deine Privatmeinung.


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redonner sa grandeur à l'europe!
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ljfa
Beitrag 27.06.2014, 10:42
Beitrag #1842


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Haarspalterei ist doch die Spezialität dieses Forums whistling.gif
Wenn ich weiß, dass der Radweg auf der linken seite nur so kurz ist, würde ich einfach auf der Fahrbahn bleiben und fertig.
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NTM
Beitrag 27.06.2014, 11:54
Beitrag #1843


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Ein vernünftiger und verständiger Mensch benutzt auch nicht-benutzungspflichtige Radwege, um Schaden von sich abzuwenden. Die allgemeine Verkehrsauffassung (>90% Benutzungsquote) lässt hieran keinen Zweifel.


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"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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Crownsilver
Beitrag 27.06.2014, 12:22
Beitrag #1844


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Dieser Anteil an Fahrern hat auch gewaltige Überschneidungen mit denen die sehr dicht an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren um überholungswilligen Kraftverkehr nicht im Wege zu sein.
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klausimausi
Beitrag 27.06.2014, 12:48
Beitrag #1845


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Zitat (NTM @ 27.06.2014, 12:54) *
Ein vernünftiger und verständiger Mensch benutzt auch nicht-benutzungspflichtige Radwege, um Schaden von sich abzuwenden. Die allgemeine Verkehrsauffassung (>90% Benutzungsquote) lässt hieran keinen Zweifel.

rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif
Man, der war gut - richtig gu!


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
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helmet lampshade
Beitrag 27.06.2014, 12:50
Beitrag #1846


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Zitat (NTM @ 27.06.2014, 12:54) *
Ein vernünftiger und verständiger Mensch benutzt auch nicht-benutzungspflichtige Radwege, um Schaden von sich abzuwenden. Die allgemeine Verkehrsauffassung (>90% Benutzungsquote) lässt hieran keinen Zweifel.

Nicht-benutzungspflichtige Radwege auf der linken Seite dürfen aber gar nicht benutzt werden, auch wenn das Volksempf die Verkehrsaufassung das anders sieht. - Aber nette Satire thumbup.gif
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ljfa
Beitrag 27.06.2014, 13:12
Beitrag #1847


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Zitat (NTM @ 27.06.2014, 12:54) *
Ein vernünftiger und verständiger Mensch ignoriert auch benutzungspflichtige Radwege, um Schaden von sich abzuwenden. Die allgemeine Verkehrsportalauffassung (>90% Verachtungsquote) lässt hieran keinen Zweifel.

FTFY biggrin.gif
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sigggi
Beitrag 27.06.2014, 15:09
Beitrag #1848


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Zitat (münsterland-radler @ 27.06.2014, 09:09) *
Diese Bedingung des Unvermeidbaren ist dort nicht gegeben, spätestens nach dem Häuschen links, das man am Anfang des Videos sieht, ist es möglich, ein Fahrrad über die Leitplanke zu heben und die Planke zu übersteigen.
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@Heinz Wäscher hat es dir doch schon erklärt.
Das erste Schild für die linksseitige Benutzungspflicht steht erst am Ende der Leitplanke. Der linke Weg kommt aus einer ganz anderen Richtung wie die Strasse auf der ich war.
Aber selbst wenn es weiter vorn stehen sollte, das Rad über die Leitplanke heben - niemals.

Doch eigentlich freut es mich, dass Du hier so argumentierst. Denn das zeigt erst deutlich wie weltfremd erst die Planer dieses Radweges sind.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Cabronito
Beitrag 29.06.2014, 02:43
Beitrag #1849


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.06.2014, 02:06) *
Wo ist denn hier der Verkehr mit KFZ auf der Fahrbahn zu sehen, der das Fahren mit dem Rad dort soooo gefährlich macht think.gif



wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 29.06.2014, 14:08
Beitrag #1850





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Ich denke nicht, dass Radwege gebaut und/oder beschildert werden, weil Fahrbahnen gefährlich für Radfahrer wären, sondern um Radfahrer von ihnen fernzuhalten im Interesse des motorisierten Verkehrs.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 06:54