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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Cabronito
Beitrag 29.06.2014, 14:52
Beitrag #1851


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Man mag Radwege ja gerne für diesen Zweck bauen. Ein Blaulolli hat dort aber nix verloren, bzw. ist dann ganz einfach illegal.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.06.2014, 15:14
Beitrag #1852


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Zitat (Cabronito @ 29.06.2014, 03:43) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 12.06.2014, 02:06) *
Wo ist denn hier der Verkehr mit KFZ auf der Fahrbahn zu sehen, der das Fahren mit dem Rad dort soooo gefährlich macht think.gif



wavey.gif

Aber als KFZ-Führer kann man doch bequem nach links ausweichen bei Rad Fahrenden auf der Fahrbahn und muß noch nicht einmal auf den Gegenverkehr achten think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Cabronito
Beitrag 29.06.2014, 16:13
Beitrag #1853


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Das ist auch Umleitungsstrecke der A3. Oder z.B. im Berufsverkehr ist es da richtig voll. Am schönsten ist es immer Freitag Nachmittag, wenn die Autobahn auch noch dicht ist.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.06.2014, 18:01
Beitrag #1854


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Aber Mopeds und Kleinkrafträder sind weiterhin auf der Fahrbahn erlaubt think.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 30.06.2014, 23:01
Beitrag #1855


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Zitat (sigggi @ 17.06.2014, 22:23) *
Zitat (sigggi @ 10.06.2014, 13:58) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 10.06.2014, 13:31) *
Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg agO - 100 km/h zul. - Maps
Hier die Bilder dazu.


Habe noch ein kleines Filmchen dazu gemacht.

Es gab eine Antwort von der Schloss-Stadt Hückeswagen bzw. einem der dort beschäftigten Mitarbeiter:
Zitat
Heute vor einer Woche fand u.a. genau in diesem Bereich eine Ortsbesichtigung mit der für die Beschilderung zuständigen Straßenverkehrsbehörde (StVB) des Oberbergischen Kreises und der Kreispolizeibehörde statt, da es bereits andere Beschwerden über diese in der Tat „sonderbare“ Beschilderung gegeben hat.

Die StVB prüft die Angelegenheit, die Sinnhaftigkeit dieser Beschilderung wurde aber bereits von deren Vertreter in Zweifel gezogen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die abgebaut oder sinnvoll abgeändert wird, erscheint mir nicht gering.

Ihre Mail habe ich zur nochmaligen Verdeutlichung der Problematik an die StVB und die Polizei weitergeleitet und hoffe auf eine zeitnahe und sinnvolle Entscheidung der StVB.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen

Der Bürgermeister
i.A.


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granny
Beitrag 01.07.2014, 08:27
Beitrag #1856


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Zitat (Heinz Wäscher @ 30.06.2014, 23:01) *
Zitat ([Zitat aus email])
Die StVB prüft die Angelegenheit, die Sinnhaftigkeit dieser Beschilderung wurde aber bereits von deren Vertreter in Zweifel gezogen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die abgebaut oder sinnvoll abgeändert wird, erscheint mir nicht gering.

Man fragt sich unwillkürlich, wer denn eigentlich dafür verantwortlich ist, dass diese "nicht sinnhafte" Beschilderung so zustande gekommen ist. Die eigentlich zuständige StVB scheint ja nicht involviert gewesen zu sein. Einmal mehr bestätigt sich mein Eindruck, dass benutzungspflichtige Radwege in Deutschland offenbar weitgehend unkontrolliert von den Baulastträgern in Eigenregie "gemacht" werden dürfen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.07.2014, 08:45
Beitrag #1857


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Ist eine Kreisstraße, außerdem ist die Stadt selbst zu klein um selber als StVB tätig werden zu dürfen.

Die Beschilderung der Radwege, die fernab jeglichen KFZ-Verkehrs angelegt sind, ist dafür umso spärlicher dry.gif


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granny
Beitrag 01.07.2014, 08:55
Beitrag #1858


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Zitat (Heinz Wäscher @ 01.07.2014, 08:45) *
Ist eine Kreisstraße, außerdem ist die Stadt selbst zu klein um selber als StVB tätig werden zu dürfen.

Wo wäre das Problem, wenn sie von so einem Weg dann einfach mal die Finger lassen würden?
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.07.2014, 09:05
Beitrag #1859


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Irgendjemandem scheint aufgefallen zu sein, dass dort am Wochenende bei schönem Wetter die Hölle los ist und das Rad Fahrende mit dem Rad auf der Fahrbahn radelnd dann anscheinend extremen Gefahren ausgesetzt sind - die Schilder gelten aber dummerweise 24/7 thread.gif


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granny
Beitrag 01.07.2014, 09:33
Beitrag #1860


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Zitat (Heinz Wäscher @ 01.07.2014, 09:05) *
Irgendjemandem scheint aufgefallen zu sein, dass dort am Wochenende bei schönem Wetter die Hölle los ist und das Rad Fahrende mit dem Rad auf der Fahrbahn radelnd dann anscheinend extremen Gefahren ausgesetzt sind - die Schilder gelten aber dummerweise 24/7 thread.gif

Was dabei herauskommt, wenn "irgend jemand" sich dazu bemüßigt fühlt, einfach mal seine Kompetenzen zu überschreiten, sieht man ja. mad.gif

Du solltest im Übrigen deine Ironie in einem textbasierten Medium auch als solche kennzeichnen. whistling.gif

"Extreme Gefahren" gibt es nicht, wenn bei schönem Wetter Massen von Radfahrern unterwegs sind. "Extreme Gefahren" herrschen -gerade außerorts- genau dann, wenn bei sonstiger Verkehrsstille genau ein überforderter Radfahrer auf genau einen überforderten Autofahrer trifft. "Extreme Gefahr" gibt es ganz besonders dann, wenn der Radfahrer dank Radweg im 90°-Winkel den Hochgeschwindigkeitsverkehr auf der Fahrbahn kreuzen muss, z.B. durch eine so sauber gestellte Falle, wie das bei der gezeigten Querungs"hilfe" genau im Hell-Dunkel-Wechsel am Waldrand hinter einer Kurve der Fall ist...
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sigggi
Beitrag 01.07.2014, 18:36
Beitrag #1861


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Zitat (Heinz Wäscher @ 01.07.2014, 00:01) *
Es gab eine Antwort von der Schloss-Stadt Hückeswagen bzw. einem der dort beschäftigten Mitarbeiter

Egal was sie antworten und wo sie tätig sind, die kapieren nix.

Direkt daneben entsteht schon wieder der nächste Müll. Oder besser gesagt, es ist eine Müllerweiterung.
Hier ein paar Bilder dazu.
http://www.siggis-seiten.de/Neye/Radweg-Neye.html


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.07.2014, 18:59
Beitrag #1862


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Zitat (sigggi @ 01.07.2014, 19:36) *
Egal was sie antworten und wo sie tätig sind, die kapieren nix.

Direkt daneben entsteht schon wieder der nächste Müll.
Sooooo gefährlich kann das Fahren mit dem Rad auf der Fahrbahn dort ja nicht sein, denn ...




Und wo dürfen Rad Fahrende dann bei Schneefall fahren und wo müssen zu Fuß Gehende gehen?
Und wieso gibt es in der Gegenrichtung keinen Rad-/Gehweg think.gif


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granny
Beitrag 02.07.2014, 09:11
Beitrag #1863


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Zitat (Heinz Wäscher @ 01.07.2014, 18:59) *
Sooooo gefährlich kann das Fahren mit dem Rad auf der Fahrbahn dort ja nicht sein, denn ...

Radwege und deren Benutzungspflicht haben doch nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun. Radwege sind politisch gewollt. Für die Gewährleistung der Fahrbahnradler-Sicherheit ist die zum Erhalt der allgemeinen Verkehrssicherheit ohnehin notwendige Beachtung der allgemeingültigen Vorschriften zur Geschwindigkeit und zum Überholen durch den Kraftverkehr vollkommen hinreichend.
Es gibt kein Autofahrer-Verhalten, das gleichzeitig sowohl rechtskonform als auch Fahrbahnradfahrer-gefährdend sein könnte!

Es kann bei einer rechtsdogmatisch einwandfreien Einschätzung der § 45-Rechtsgüterbeeinträchtigungen also nicht um die Frage gehen, was passieren könnte, wenn den Autofahrern wegen Radfahrern auf der Fahrbahn die Sicherungen durchbrennen. Die einzig erlaubte Betrachtung ist die Beurteilung, ob Rechtsgüter wie Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Abgasbelastung, Gewässerreinheit, Lärmbelastung etc. unerträglich beeinträchtigt würden, wenn sich die Autofahrer auch gegenüber Radverkehr vollumfänglich doch an die StVO halten würden.

Im Winter bei Eis und Schnee gibt es auf einer außerörtlichen Ausflugsstrecke aber weder nennenswerten Radverkehr, den man dem Autoverkehr aus dem Weg schaffen müsste, noch starken Autoverkehr, der vor Radfahrern zuverlässig geschützt werden müsste. Insofern also in diesem Fall: alles paletti. wavey.gif
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Mueck
Beitrag 02.07.2014, 12:00
Beitrag #1864


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Zitat (granny @ 02.07.2014, 10:11) *
... wenn sich die Autofahrer auch gegenüber Radverkehr vollumfänglich doch an die StVO halten würden.
Dann wären Radwege ja sicher ... *duck&renn* wink.gif
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sigggi
Beitrag 02.07.2014, 15:38
Beitrag #1865


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Zitat (Mueck @ 02.07.2014, 13:00) *
Zitat (granny @ 02.07.2014, 10:11) *
... wenn sich die Autofahrer auch gegenüber Radverkehr vollumfänglich doch an die StVO halten würden.
Dann wären Radwege ja sicher ... *duck&renn* wink.gif

Selbst wenn es keinen Autoverkehr geben würde, wären viele Radwege zu unsicher - siehe meine zuletzt gezeigten.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Replica
Beitrag 08.07.2014, 15:08
Beitrag #1866


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Update eines schon gezeigten Fotos:

Zitat (Replica @ 03.07.2013, 19:43) *


Vorgeschichte:
Die Landesstraße kommt von Niedersachsen rüber und hat in Niedersachsen einen asphaltierten Geh-/Radweg mit VZ 240. Innerhalb NRW hat ab Landesgrenze die in NRW liegende Gemeinde (Ortseingangsschild 1,5-2km weiter) diesen Naturpfad anno dunnemals gebaut, um den in Niedersachsenen bestehenden Radweg mit dem Bügersteig-Zweirichtungs-Radweg in der Gemeinde zu verbinden. Wie sollte es auch anders sein, wurde diesem Weg damals ein VZ 240 spendiert.
Nachdem ich die Benutzungspflicht angeprangert hatte und sich im vergangenen November die Presse einschaltete, ist der Landkreis Steinfurt doch tatsächlich über seinen Schatten gesprungen und hat die Benutzungspflicht aufgehoben. Auch die Schilder waren binnen kürzester Zeit abmontiert.

Und jetzt betritt (mutmaßlich) der LK Osnabrück die Bühne und veranstaltet sowas hier:

Wenn hinter der Einmüdung auf NRW-Seite kein Blauschild mehr steht, dann stellt (mutmaßlich) der LK Osnabrück eben halt eins direkt vor die Einmündung. ranting.gif wallbash.gif

Da ich dort nur sporadisch vorbeikomme und wenn dann meist in Gegenrichtung, weiß ich nicht, wie lange das Schild da schon steht. Definitiv aber erst nachdem auf NRW-Seite die VZ 240 entfernt worden sind.
Da weiß man echt nicht, ob man jetzt lachen soll ob der absoluten Sinnlosigkeit dieses Schildes den Aufwand des Aufstellens zu betreiben.
Oder ob man weinen soll ob des (möglicherweise) eiskalten Kalküls eine weiterbestehende Benutzungspflicht suggerieren zu wollen.


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Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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Aqua-Cross
Beitrag 08.07.2014, 15:24
Beitrag #1867


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Es würde mich wundern, wenn da eine Anordnung hinter steckt. Meine Vermutung ist, daß die Streckenkontrolle bemerkt hat, dass dort ein Schild "geklaut" wurde und man hat schnell ein neues montiert.

P.S. Sonst soll es in Bad Iburg ja ganz nett sein! wink.gif
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Replica
Beitrag 08.07.2014, 15:58
Beitrag #1868


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Dein Gedanke ist nicht ganz abwegig. Was ich mich dann frage ist, ob das dann der Niedersächsische Landesbetrieb war, der den "Vandalismus" ausgebessert hat, was ich aber ob der Landesgrenze für weniger realistisch halte. Oder ob das der Landesbetrieb Straßen.NRW war. Denn der dieses Schild betreffende kommende Streckenabschnitt liegt ja in NRW.
Andererseits ist dieser Trampelpfad-Radweg wegen der mangelnden Qualität nicht in die Baulast von Straßen.NRW übergegangen, sondern bei der Gemeinde verblieben. Diese hat dann auch die Schilder abgeschrabut, als vor einem halben Jahr die Benutzungspflicht gestrichen wurde. Warum sollte nun Straßen.NRW etwas "reparieren", was denen gar nicht gehört? Zutrauen würde ich es dem Laden allerdings.

Dazu passt dann der Nachtrag, den ich gerade eh posten wollte:

Hab gerade auf Google Maps bzw. Bing geschaut und laut denen liegt die Landesgrenze bereits einige Meter vor der Einmündung. Der Schildermast mit dem neuen VZ 240 läge demnach gerade so bereits auf NRW-Grund.


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mgka
Beitrag 08.07.2014, 16:40
Beitrag #1869


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Dem Anschein nach liegt aber zumindest eine Neuanordnung vor, sodass eine Anfechtung binnen Jahresfrist möglich wäre oder? Hast Du was Schriftliches zur Aufhebung und Demontage der Schilder letztes Jahr?


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Replica
Beitrag 08.07.2014, 17:19
Beitrag #1870


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Was mir vorliegt, ist zu mir weitergeleitete Email, zwischen der IC und der Gemeinde. Dort schreibt die Gemeinde (Baulastträger des Schotterweges), dass sie nach Rücksprache mit dem Kreis (StVB) die Beschilderung mit Vz 240 aufgehoben hat.
Die asphaltierten 100m kurz vor dem Ort wurden erst 2 Wochen später entschildert, da dieses kurze Stück Straßen.NRW gehört und diese sich querstellten. Hier liegt mir nur eine Mail vor, in der der Kreis Fotos von der Entschilderung dieses asphaltierten Stücks an die IC zwecks Beweis schickte. Diese Mail schickte der Kreis auch direkt an mich.


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granny
Beitrag 08.07.2014, 20:07
Beitrag #1871


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Zitat (Replica @ 08.07.2014, 15:58) *
Warum sollte nun Straßen.NRW etwas "reparieren", was denen gar nicht gehört?

Unter dem neu aufgestellten Z.240 befindet sich ein kleines Zusatzschild, dass offenbar eine Radroute ausweisen soll. Ob da wohl Fördermittel verbraten werden mussten, wobei der unzuständige Baulastträger gleich vor Ort die "fehlenden" 240er mit aufgehängt hat. think.gif

Ist der Mast eigentlich neu? Will sagen: gab es für den Weg in der Gegenrichtung (also links der Fahrbahn) immer schon Benutzungspflicht, oder ist das komplette Ensemble am neuen Standort neu gepflanzt worden?
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Replica
Beitrag 08.07.2014, 21:54
Beitrag #1872


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Der Wegweiser ist vom Radverkehrsnetz NRW. Ich bin mir relativ sicher, dass dieser Wegweiser schon immer dort hing.
Definitiv aber ist der Mast nicht neu. Dort hing schon immer das VZ 240 für die Gegenrichtung (nach Niedersachsen rein).


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Arthur Dent
Beitrag 20.07.2014, 18:26
Beitrag #1873


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ERine Empfehlung für die Freunde dieses Freds: http://thingsonbikelanes.tumblr.com/


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.07.2014, 13:47
Beitrag #1874


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Zitat (Arthur Dent @ 20.07.2014, 19:26) *
ERine Empfehlung für die Freunde dieses Freds: http://thingsonbikelanes.tumblr.com/

Ich hätte ja hinter der Sperrfläche auf der Fahrbahn geparkt thread.gif


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Mueck
Beitrag 24.07.2014, 01:47
Beitrag #1875


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Ich hatte ja schon mal Bilder aus Wiesental mit diesen neckischen Radwegschildern:


M.E. suggeriert die Pflasterung an einigen Kreuzungen, wie bei den beiden oben, eine Art Furt, wozu die VwV-StVO sagt
Zitat
Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
4 II. Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.

Nun ist in dem Bereich Rechts vor Links.
Ich sehe da die Verantwortlichen mit einem Bein in der Mithaftungsfalle gerade auch durch die ungewöhnlichen "Ende"-Schilder, die man so in der Art mit auf der anderen Kreuzungsseite wieder fortgesetzten Radwegen eigentlich sonst nirgends findet. Das kann nur heißen, dass da jemand weiß, dass das ganze Sch**ße ist mit den "Furten" und das durch die Ende-Schilder "ausgebügelt" werden soll ...
M.E. kann das Ganze auch nicht durch "Gehwege, Radfahrer frei" §repariert" werden, weil die unter den letzten Satz des Zitats fallen ...
Wäre die Pflaster"furt" dadurch zu "reparieren", wenn man die Wartelinie 341, wie sie dort auf der Fahrbahn markiert ist, auch über den Radweg bzw. besser "Gehweg, R. frei" markiert und die Radweg+Ende-Schilder gegen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) austauscht?

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Crownsilver
Beitrag 24.07.2014, 07:16
Beitrag #1876


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Ein unbedarfter Fussgänger könnte die Pflasterung auf der Fahrbahn sogar für einen Zebrastreifen halten. Eine Beschilderung, Haltelinien etc könnte hier sicher etwas helfen, aber eigentlich müsste die Plasterung auf der Fahrbahn weg. Die suggeriert Dinge die hier nicht gegeben sind und beschwört so unnötiger Weise Gefahren herauf. Die angedeutete Benutzungspflicht der Stummelradwege ist auch ein Witz. Bei einem Unfall würde ich auf jeden Fall die Verantwortlichen der Strassenverkehrsbehörde mit ins Boot holen.
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mgka
Beitrag 24.07.2014, 07:23
Beitrag #1877


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@Mueck: hast Du da jetzt eigentlich schon mal formal Widerspruch erhoben?


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Mueck
Beitrag 24.07.2014, 11:31
Beitrag #1878


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Zitat (Crownsilver @ 24.07.2014, 08:16) *
Ein unbedarfter Fussgänger könnte die Pflasterung auf der Fahrbahn sogar für einen Zebrastreifen halten.
Oops, an die Verwexlungsmöglichkeit habe ich noch gar nicht gedacht ... Immer diese \fahrt/windschutzscheibenorientierte Sichtweise ... whistling.gif

Zitat (Crownsilver @ 24.07.2014, 08:16) *
Eine Beschilderung, Haltelinien etc könnte hier sicher etwas helfen, aber eigentlich müsste die Plasterung auf der Fahrbahn weg.
Für Radler hülfe dies eventüll, aber bei der neu hinzugetretenen Zebrasuggestion? think.gif

Zitat (Crownsilver @ 24.07.2014, 08:16) *
Bei einem Unfall würde ich auf jeden Fall die Verantwortlichen der Strassenverkehrsbehörde mit ins Boot holen.
Dass die Gefahr drohen könnte, habe ich schon versucht, an dort höchster Stelle, darzustellen

Zitat (mgka @ 24.07.2014, 08:23) *
@Mueck: hast Du da jetzt eigentlich schon mal formal Widerspruch erhoben?
Noch nicht, noch setzen wir auf Überzeugungsarbeit dort und an anderer Stelle ...
Aber dazu mal eine Frage:
Ich bin jahrelang vermutlich ausschließlich Nord-Süd durch den Ort durch und habe diese Straße nur gekreuzt.
Das letzte Mal, dass ich diese Straße in Längsrichtung gefahren bin, muss schon etliche Zeit her sein, damals hatte die bestimmt schon Radwege, war ja mal Bundesstraße vor ewigen Zeiten, deswegen damals allerhöchstwahrscheinlich auch Vorfahrtsstraße.
Wäre ich, wegen grundsätzlicher Änderung der Verkehrslage (rechts vor links) nun rechtlich "neu betroffen" von "Radwegen in rechrts vor links", obwohl ich von der Stelle schon mal als "Radwege in Vorfahrtsstraße" betroffen war? Gefühlsmäßig ja, also anfechtungsklageberechtigt, noch ein knappes Jahr lang ...
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Speichenkarussell
Beitrag 24.07.2014, 11:45
Beitrag #1879


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Zitat (Mueck @ 24.07.2014, 12:31) *
Zitat (Crownsilver @ 24.07.2014, 08:16) *
Ein unbedarfter Fussgänger könnte die Pflasterung auf der Fahrbahn sogar für einen Zebrastreifen halten.
Oops, an die Verwexlungsmöglichkeit habe ich noch gar nicht gedacht ...

War mein erster Eindruck, als die Fotoserie neu war:
Zitat (Speichenkarussell @ 26.06.2014, 09:47) *
An der Stelle, wo @Mueck schreibt
Zitat
obwohl die Pflasterung hier schon eine Trennung suggeriert.
hatte ich gerade gedacht, dass die Pflasterung einen "Zebrastreifen" (Fußgängerüberweg) suggeriert. Soviel zur Eindeutigkeit. think.gif

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granny
Beitrag 24.07.2014, 12:23
Beitrag #1880


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Zitat (Mueck @ 24.07.2014, 01:47) *
Ich hatte ja schon mal Bilder aus Wiesental mit diesen neckischen Radwegschildern:

Wo ist da eigentlich der im Hintergrund beschilderte "getrennte" Radweg? think.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 24.07.2014, 12:29
Beitrag #1881


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Zitat (granny @ 24.07.2014, 13:23) *
Wo ist da eigentlich der im Hintergrund beschilderte "getrennte" Radweg? think.gif

Links der dunkelgrauen Pflasterlinie, 12 cm breit. blink.gif
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hugo790
Beitrag 24.07.2014, 13:10
Beitrag #1882


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Die Pflastersteine links haben die halbe Breite im Vergleich zu den Pflastersteinen rechts/vorher.
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Mueck
Beitrag 24.07.2014, 13:18
Beitrag #1883


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Zitat (Speichenkarussell @ 24.07.2014, 12:45) *
War mein erster Eindruck, als die Fotoserie neu war:
Oh, jetzt werde ich schon vergesslich ... whistling.gif


Zitat (granny @ 24.07.2014, 13:23) *
Wo ist da eigentlich der im Hintergrund beschilderte "getrennte" Radweg? think.gif
Leicht dunkleres Pflaster, wie man in der Gesamtdoku ein Bild weiter erahnt ... Aber die Frage und die umgekehrte ist nicht ganz unberechtigt bzgl. anderer Stellen dieser Ortsdurchfahrt ... whistling.gif
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granny
Beitrag 24.07.2014, 14:20
Beitrag #1884


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Zitat (Mueck @ 24.07.2014, 13:18) *
Zitat (granny @ 24.07.2014, 13:23) *
Wo ist da eigentlich der im Hintergrund beschilderte "getrennte" Radweg? think.gif
Leicht dunkleres Pflaster, wie man in der Gesamtdoku ein Bild weiter erahnt

Woher weißt du, dass dieses Pflaster einen Radweg kennzeichnet? In meiner StVO steht da nix von. Einfach einen Sonderweg halluzinieren, bloß weil da ein Schild steht, geht gar nicht, schon allein wegen der Fußgänger aus der unbeschilderten Gegenrichtung.

Wie steht es eigentlich nachts oder bei Nässe mit der Optik?
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mgka
Beitrag 24.07.2014, 14:43
Beitrag #1885


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Zitat (Mueck @ 24.07.2014, 12:31) *
Zitat (mgka @ 24.07.2014, 08:23) *
@Mueck: hast Du da jetzt eigentlich schon mal formal Widerspruch erhoben?
Noch nicht, noch setzen wir auf Überzeugungsarbeit dort und an anderer Stelle ...

Was verlierst Du denn durch einen Widerspruch? Damit wird wenigstens ein formal einwandfreies (und als Vorstufe für eine Klage notwendiges) Verfahren in Gang gesetzt, welches an Fristen gebunden ist.
Zitat
Aber dazu mal eine Frage:
Ich bin jahrelang vermutlich ausschließlich Nord-Süd durch den Ort durch und habe diese Straße nur gekreuzt.
Das letzte Mal, dass ich diese Straße in Längsrichtung gefahren bin, muss schon etliche Zeit her sein, damals hatte die bestimmt schon Radwege, war ja mal Bundesstraße vor ewigen Zeiten, deswegen damals allerhöchstwahrscheinlich auch Vorfahrtsstraße.
Wäre ich, wegen grundsätzlicher Änderung der Verkehrslage (rechts vor links) nun rechtlich "neu betroffen" von "Radwegen in rechrts vor links", obwohl ich von der Stelle schon mal als "Radwege in Vorfahrtsstraße" betroffen war? Gefühlsmäßig ja, also anfechtungsklageberechtigt, noch ein knappes Jahr lang ...

Andere Frage: wie weit weg wohnst Du von dieser Stelle? Könnte es nicht sein, dass Du erst neulich da zum ersten Mal warst? Schon oder? Na also...


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bonn_beuel
Beitrag 25.07.2014, 13:59
Beitrag #1886


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Feldstudie der Stadt Bonn zur Einhaltung des Sichtfahrgebots: whistling.gif

http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/b...cle1406564.html
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Heinz Wäscher
Beitrag 25.07.2014, 14:56
Beitrag #1887


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Zitat
Das Stadtplanungsamt teilt mit, dass die Poller grundsätzlich dazu da seien, den Seitenbereich vor dem Befahren mit Fahrzeugen zu schützen. "Insofern werden auch die Radfahrer entsprechend geschützt", heißt es. Die Poller seien auch markiert, damit sie erkannt werden können - der Kopf ist weiß gestrichen.
blink.gif blink.gif blink.gif

Pollerproblem whistling.gif


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Mueck
Beitrag 25.07.2014, 23:57
Beitrag #1888


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Zitat (mgka @ 24.07.2014, 15:43) *
Zitat (Mueck @ 24.07.2014, 12:31) *
Zitat (mgka @ 24.07.2014, 08:23) *
@Mueck: hast Du da jetzt eigentlich schon mal formal Widerspruch erhoben?
Noch nicht, noch setzen wir auf Überzeugungsarbeit dort und an anderer Stelle ...

Was verlierst Du denn durch einen Widerspruch? Damit wird wenigstens ein formal einwandfreies (und als Vorstufe für eine Klage notwendiges) Verfahren in Gang gesetzt, welches an Fristen gebunden ist.
Konsequent durchgezogen ggfs. auch irgendwann Geld ...
Daher nix überstürzen, für den Hammer Widerspruchs- und Gerichtsverfahren ist immer noch Zeit, wenn die Verwaltung sich nicht bewegt.

Zitat (mgka @ 24.07.2014, 15:43) *
Zitat
Aber dazu mal eine Frage:
Ich bin jahrelang vermutlich ausschließlich Nord-Süd durch den Ort durch und habe diese Straße nur gekreuzt.
Das letzte Mal, dass ich diese Straße in Längsrichtung gefahren bin, muss schon etliche Zeit her sein, damals hatte die bestimmt schon Radwege, war ja mal Bundesstraße vor ewigen Zeiten, deswegen damals allerhöchstwahrscheinlich auch Vorfahrtsstraße.
Wäre ich, wegen grundsätzlicher Änderung der Verkehrslage (rechts vor links) nun rechtlich "neu betroffen" von "Radwegen in rechrts vor links", obwohl ich von der Stelle schon mal als "Radwege in Vorfahrtsstraße" betroffen war? Gefühlsmäßig ja, also anfechtungsklageberechtigt, noch ein knappes Jahr lang ...

Andere Frage: wie weit weg wohnst Du von dieser Stelle? Könnte es nicht sein, dass Du erst neulich da zum ersten Mal warst? Schon oder? Na also...
Nö. Dazu, dass ich dort zu Zeiten, als das noch Vorfahrtsstraße war, schon mal gefahren bin, habe ich mich schon bekannt. Der Zug ist also abgefahren. Aber das war eben eine andere Rechtslage, daher die Frage.
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mgka
Beitrag 27.07.2014, 21:51
Beitrag #1889


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Wenn sich seitdem die Beschilderung geändert hat, so ist davon auszugehen, dass ein neuerer Verwaltungsakt vorliegt, gegen den Du dann noch mit einer Anfechtung vorgehen kannst. Dazu empfiehlt es sich aber, Akteneinsicht zu beantragen. Da kommen ja oft wunderliche Dinge zutage. Und das Münchner VG hat eine Radwegbenutzungspflicht schon mal für rechtswidrig erklärt, nachdem die beklagte Behörde trotz mehrfacher Aufforderung nicht in der Lage war, überhaupt einmal verkehrsrechtliche Anordnungen vorzulegen (wobei man sich dort wohl dachte, das wird schon irgendwie auch ohne durchgehen...).


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hugo790
Beitrag 28.07.2014, 18:41
Beitrag #1890


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Das untere Bild in dem Artikel:
http://www.ksta.de/ehrenfeld/venloer-stras...6,27965964.html

Es wird eine Verkehrsinsel zwischen Schutzstreifen und restlicher Fahrbahn gebaut, um die Radfahrer besser zählen zu können.

Was haltet ihr davon?
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Mitleser
Beitrag 28.07.2014, 23:31
Beitrag #1891


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... denn sie wissen nicht, was sie tun.

wallbash.gif
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hugo790
Beitrag 28.07.2014, 23:37
Beitrag #1892


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Ich frag mich ernsthaft, ob das jetzt ein Oscar-Parkplatz ist.
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Mitleser
Beitrag 28.07.2014, 23:41
Beitrag #1893


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Ich sage yes.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.07.2014, 01:34
Beitrag #1894


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Seitenstreifen, Parktasche?
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hugo790
Beitrag 29.07.2014, 06:31
Beitrag #1895


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Ich dachte jetzt an ganz normales Parken am rechten Fahrbahnrand.
Ein Schutzstreifen, der das Parken verbietet, ist in Höhe der Verkehrsinsel ja (zumindest auf der Fahrbahn) keiner.
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hugo790
Beitrag 29.07.2014, 07:12
Beitrag #1896


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zum Thema beiläufiger Blick wacko.gif
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.Andi.
Beitrag 29.07.2014, 07:37
Beitrag #1897


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Zitat (hugo790 @ 29.07.2014, 08:12) *
zum Thema beiläufiger Blick wacko.gif

Geht doch, durch nen beiläufigen Blick erkennt man direkt das die Beschilderung malwieder schwachsinnig ist narr.gif
Also macht man als Radfahrer dasselbe wie immer, den besten Weg selber auswähln.
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hugo790
Beitrag 29.07.2014, 07:45
Beitrag #1898


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Ich versuch mich mal:
Rechts könnte ein Zeichen 240 statt 241 gemeint sein.

Normalerweise beginnt genau an der Stelle die besondere Gefährdung auf der Fahrbahn. Das linke Blauschild könnte also nur weggedreht worden sein.

Dann bleiben noch zwei Zeichen 254. Eines sperrt den Radweg und eines die Fahrbahn?
Oder die Firma, die für die LSA zuständig ist, hat ein Zeichen 254 aufgestellt und die Firma, die das restliche Baustellenabsicherungsmaterial dort lagert, hat eins hingestellt.
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mgka
Beitrag 29.07.2014, 07:48
Beitrag #1899


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Zitat (hugo790 @ 29.07.2014, 08:45) *
Oder die Firma, die für die LSA zuständig ist, hat ein Zeichen 254 aufgestellt und die Firma, die das restliche Baustellenabsicherungsmaterial dort lagert, hat eins hingestellt.

Und die Wahrscheinlichkeit ist sicherlich groß, dass diesen VZ254 gar keine verkehrsrechtliche Anordnung durch die zuständige Behörde zugrunde liegt, damit wären sie dann sowieso "unwirksam".


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hugo790
Beitrag 29.07.2014, 08:47
Beitrag #1900


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Die Wahrscheinlichkeit ist gering. Denn eine LSA auf einer Vorfahrtstraße muss von der Behörde abgenommen werden. rolleyes.gif
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