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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
hugo790
Beitrag 30.07.2014, 07:23
Beitrag #1901


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Zitat (hugo790 @ 28.07.2014, 19:41) *
Das untere Bild in dem Artikel:
http://www.ksta.de/ehrenfeld/venloer-stras...6,27965964.html

Es wird eine Verkehrsinsel zwischen Schutzstreifen und restlicher Fahrbahn gebaut, um die Radfahrer besser zählen zu können.

Was haltet ihr davon?

Das ganze Ausmass der Straßenmalerei:
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Speichenkarussell
Beitrag 30.07.2014, 08:38
Beitrag #1902


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Die Spurführung für KFZ finde ich in beiden Richtungen etwas "gewöhnungsbedürftig". Als Radfahrer wäre mir die kleine Insel egal.
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Aqua-Cross
Beitrag 30.07.2014, 09:05
Beitrag #1903


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Man erkennt mit bloßem Auge, daß die "Schutz"streifen ziemlich schmal sind und die Gosse mit hinzugerechnet wurde. Gehe ich mal davon aus, daß ein Gossenstein die Standartkantenlänge von 16 cm hat, dann ist der Streifen mit Gosse bei 1,20 m breit. Eine echte Zumutung!

Immerhin direkt an der Insel dürften die Kraftfahrer ausreichend abstand einhalten. Tiptop.
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Nerari
Beitrag 30.07.2014, 12:39
Beitrag #1904


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Meitingen und Thierhaupten im Noprden Augsburgs planen eine Querung des Lechs mit einem eigenen Radwerg, weil sie tatsächlich drauf gekommen sind, dass die angebotene "Lösung" absolut untragbar ist.

Siehe dazu hier oder hier oder hier

Wieso es für Radfahrer unsicher sein soll, hier die Fahrbahn zu benutzen, erschließt sich mir nicht unsure.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.07.2014, 14:30
Beitrag #1905


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Zitat (hugo790 @ 30.07.2014, 08:23) *
Das ganze Ausmass der Straßenmalerei:
Was ist denn das für eine rote Fläche auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite beginnend bei der Parkplatzausfahrt von Feinkost Albrecht think.gif

Zitat (Nerari @ 30.07.2014, 13:39) *
Wieso es für Radfahrer unsicher sein soll, hier die Fahrbahn zu benutzen, erschließt sich mir nicht unsure.gif
Die Antwort steht doch im verlinkten Artikel:
Zitat
Beide Kommunen übernehmen die Bauprojekte an der Staatsstraße 2045, die Meitingen in Schwaben und Thierhaupten in bayrisch Schwaben verbindet, als "Sonderbaulast", was bedeutet, dass eigentlich der Freistaat Bayern für die Baumaßnahme zuständig wäre doch wenn die Kommunen die Umsetzung übernehmen, hohe Fördersätze winken.
whistling.gif
Zitat
Wenn aber die Kommunen die Sonderbaulast übernehmen, erhalten sie eine hohe staatliche Förderung von 75 Prozent und können das Projekt schnell verwirklichen. Nur 25 Prozent der Kosten müssen sie selbst tragen. Im Falle der drei Brücken meint Neher sogar: „Wenn wir das zügig planen, könnten wir schon 2014 bauen.“ Der Anteil für Thierhaupten nach Abzug der staatlichen Zuschüsse würde 230000 Euro betragen, der für Meitingen 106000 Euro.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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hugo790
Beitrag 30.07.2014, 15:17
Beitrag #1906


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Zitat (Heinz Wäscher @ 30.07.2014, 15:30) *
Zitat (hugo790 @ 30.07.2014, 08:23) *
Das ganze Ausmass der Straßenmalerei:
Was ist denn das für eine rote Fläche auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite beginnend bei der Parkplatzausfahrt von Feinkost Albrecht think.gif

Das müsste ich nochmal genau anschauen. Als der Schutzstreifen in gelb war (wegen einer Baustelle), führte er dort (am Ende vom roten) auf den Gehweg! Deswegen ist der Gehweg an der Stelle auch für Radfahrer freigegen.

Das war von der Politik so gefordert, weil die Radfahrer sonst auf der Autofahrbahn landen.

Aus http://www.ksta.de/ehrenfeld/innere-kanals...6,25487770.html
Zitat
Außerdem ist gewünscht, dass alle Fahrspuren für Radfahrer im Kreuzungsbereich mit roter Farbe hervorgehoben werden. An manchen Stellen wurde darauf verzichtet. Für Radverkehrsexperten aus dem Stadtteil war das nicht nachvollziehbar.



Ich hab gerade den Fehler gemacht und den Straßennamen bei Google eingegeben:
http://www.stadt-koeln.de/img/responsive/b...eifen_1024.jpeg
http://www.koeln.de/files/images/venloer-str-960-2.jpg

Tempo "50" ist viel zu schnell, da kann viel zu viel passieren:
http://www.express.de/image/view/2014/6/27...KM_Unfall+2.jpg
http://www.ksta.de/image/view/2012/4/21/16...390861%2529.jpg

Radweg an der Kreuzung "fachgerecht" gesperrt:
http://www.ksta.de/image/view/2013/3/2/222...dweg_04.JPG.jpg

Die Straße war auch mal eine Einbahnstraße mit kreativer Beschilderung:
http://www.koeln-nachrichten.de/assets/ima...rStrasse_gr.JPG
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.07.2014, 15:42
Beitrag #1907


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Zitat (hugo790 @ 30.07.2014, 16:17) *
Das war von der Politik so gefordert, weil die Radfahrer sonst auf der Autofahrbahn landen.

Aus http://www.ksta.de/ehrenfeld/innere-kanals...6,25487770.html
Zitat
Außerdem ist gewünscht, dass alle Fahrspuren für Radfahrer im Kreuzungsbereich mit roter Farbe hervorgehoben werden. An manchen Stellen wurde darauf verzichtet. Für Radverkehrsexperten aus dem Stadtteil war das nicht nachvollziehbar.

Da fehlen dann aber zahlreiche die die kurzen, roten Sonderwege jeweils verbindlich kennzeichnen think.gif

Fällt den Fahrzeugführern überhaupt auf, dass die roten Streifen einmal von durchgezogenen Linien und wie auf der Venloer Strasse zu sehen, mit gestrichelten Linien "eingerahmt" sind think.gif crybaby.gif wallbash.gif

Ich halte das für gefährlich Schutzstreifen und Radwege jeweils mir roter Farbe kennzeichnen zu lassen.


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hugo790
Beitrag 30.07.2014, 16:36
Beitrag #1908


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Klar, Zeichen 237 für den roten Sonderweg, der an manchen Stellen locker 5m breit ist (aka Aufstellfläche). Wann dürfen den Autofahrer nochmal überfahren, wenn aussenrum durchgezogene Linien sind?
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.07.2014, 17:39
Beitrag #1909


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Link wavey.gif

Wenn an Ampeln zwei Haltlinien vorhanden sind weiß ich allerdings nicht, ob das Halten an der vorderen Haltlinie in Verbindung mit dem Überfahren der ersten Haltlinie irgendwie sanktioniert werden kann think.gif


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hugo790
Beitrag 30.07.2014, 18:18
Beitrag #1910


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Da geht es aber nicht um Aufstellflächen mit Zeichen 237.

Die erste Urteilsbegründung kam übrigens gerade. Hab aber gerade keine Lust die 11 Seiten abzutippen. Diesmal ist alles sehr sehr ausführlich beschrieben.
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.07.2014, 18:20
Beitrag #1911


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Gebrauchte Scanner gibt es in der Bucht relativ preiswert zu kaufen wavey.gif


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Cabronito
Beitrag 30.07.2014, 18:50
Beitrag #1912


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Eine Handykamera sollte völlig ausreichen.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Ostfriese69
Beitrag 02.08.2014, 14:19
Beitrag #1913


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Gestern Abend habe ich noch eine Runde mit dem Rennrad gedreht. Da ich keine Lust mehr hatte angequakt zu werden bin ich dann auf dem mit Zeichen 240 gekennzeichneten Weg gefahren.

Ich fand es schon nicht so toll, als im Bereich einer Senke mit Kurve der Belag plötzlich auf zwei Strecken von ca. 20 Metern von Asphalt in Pflasterung wechselte.

Ein paar hundert Meter weiter kam ich dann zu einer Kurve (ich bitte die Qualität der Bilder zu entschuldigen aber ich hatte nur mein Eiphone dabei und die Sonne war inzwischen untergegangen, ergo relativ wenig Licht):



Nach dieser Kurve bot sich mir dieses Bild, also ist wohl eine Brücke vorraus:



Weil es mir doch recht viel Bewuchs erscheint und man nicht wirklich etwas sehen kann habe ich die Geschwindigkeit inzwischen deutlich reduziert.



Die Spezialisten hier im Forum können aus diesem Bild wohl auf die Breite des gemeinsamen Rad- und Gehweges schließen:



Die andere Seite der Brücke (die Unschärfe habe ich leider erst zu Hause gesehen):



Und von der anderen Seite aus gesehen:



Nachdem man sich also durch das recht scharfe Schilf und die Dornen auf der anderen Seite geschlängelt hat denkt man also nun kann es ja nur gut weitergehen...



Hier der weitere Bewuchs aus der Nähe:



Und von der anderen Seite:



An der nächsten Kreuzung habe ich (als ich für die weitere Strecke auf die Fahrbahn gewechselt bin, wovon die zwei Autofahrer dich mich im weiteren Verlauf überholen mussten gar nicht begeistert waren) extra nochmal zurückgeschaut und auch in der Richtung war ein Zeichen 240 angebracht. Ich habe dieses aber nicht weiter dokumentiert.

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klausimausi
Beitrag 02.08.2014, 20:08
Beitrag #1914


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Ich weiß nicht, was du hast!
Hunderte von Radtouristen schlecken sich die Finger bis zum Ellenbogen ab ob diesen idyllischen Radweges!

Gruß Klaus

Disclamer: Dieses Posting kann größere Mengen Ironie enthalten.


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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sigggi
Beitrag 03.08.2014, 09:21
Beitrag #1915


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Zitat (klausimausi @ 02.08.2014, 21:08) *
Ich weiß nicht, was du hast!
Hunderte von Radtouristen schlecken sich die Finger bis zum Ellenbogen ab ob diesen idyllischen Radweges!

...und selbst wenn es nur ein Fussweg wäre, würden sie darauf Radeln und mit Fingern auf die bösen Fahrbahnradler zeigen.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Ostfriese69
Beitrag 03.08.2014, 11:04
Beitrag #1916


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Also hier in der Gegend wäre das auf jeden Fall auch ohne Zeichen 240 ein Radweg, zumindest nach Ansicht von ca. 80% der Radfahrer und 95% der Kfz Insassen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.08.2014, 12:30
Beitrag #1917


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Das Radeln auf der Fahrbahn muß ja dort unglaublich gefährlich sein wenn diese Radwege die sicherere Alternative darstellen sollen blink.gif


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Ostfriese69
Beitrag 03.08.2014, 14:35
Beitrag #1918


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Es handelt sich hier um die K119 zwischen Klensby und Füsing. Das ist aber agO und da darf man 60 fahren und zum Teil sogar 100...zumindest die paar Kfz die dort am Tag langkommen
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.08.2014, 15:08
Beitrag #1919


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Und wie wird die Benutzungspflicht dann begründet think.gif


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Ostfriese69
Beitrag 03.08.2014, 15:11
Beitrag #1920


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Ich glaube das werde ich in mittelfristiger Zukunft erfahren.
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Hick-Hack
Beitrag 23.08.2014, 11:55
Beitrag #1921


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Wie weit können eigentlich 237 und Radstreifen auseinander sein, damit sie sich noch aufeinander beziehen? Hier sind es immerhin 45 Meter.

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Maddini
Beitrag 23.08.2014, 14:23
Beitrag #1922


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Wo ist da der Radfahrstreifen?
Ich würde das ja auf die ganze Fahrbahn beziehen, dann gehört natürlich ein Tram-frei ZZ drunter thread.gif

Leipzig?
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.08.2014, 14:46
Beitrag #1923


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Zitat (Hick-Hack @ 23.08.2014, 12:55) *
Wie weit können eigentlich 237 und Radstreifen auseinander sein, damit sie sich noch aufeinander beziehen? Hier sind es immerhin 45 Meter.

Wenn man da einen Radweg markiert dürfen doch dort keine Busse mehr halten? think.gif


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Hick-Hack
Beitrag 23.08.2014, 14:51
Beitrag #1924


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Zitat (Maddini @ 23.08.2014, 15:23) *
Leipzig?

Klar, Wolfgang-Heinze-Straße. Der Radstreifen beginnt beim blauen Gebäude im Hintergrund, etwa 5 vor der nächsten Kreuzung.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 23.08.2014, 14:54
Beitrag #1925





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Nö, das Schild allein verbietet den Bussen das Halten schon.
Zitat
1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und der andere Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen.


Es benötigt also ein Zusatzzeichen, um den Bussen das Fahren und Halten auf dem Fahrradstreifen zu erlauben.
Darum gibt es das Verkehrszeichen 1026-32:

(schließt nebenbei auch noch die Straßenbahn mit ein)

Allerdings könnte das Radweg-Schild auch für den Hochbord gemeint sein.
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.08.2014, 15:02
Beitrag #1926


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Das habe ich auch zuerst gedacht, aber am vorderen fängt der Radweg ja endlich an, man kann die weiße Linie so gerade erkennen.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 23.08.2014, 15:11
Beitrag #1927





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Ja, im Hintergrund.

Ich kann aber nicht erkennen, ob man vorher auf dem Hochbord fahren soll und es von dort eine Überleitung gibt oder ob man vorher in der Busbucht fahren soll.
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.08.2014, 15:20
Beitrag #1928


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Dann hätte man aber besser ein aufgestellt.

Bei der jetzigen Situation würde ich mutmassen, dass der Radverkehr den im Bereich der Haltestelle "unsichtbaren" Radweg benutzen soll und gefälligst dem ÖPNV dort seinen nicht vorhandenen Vorrang einräumen soll. think.gif

Vor allem die auf der Fahrbahn irritiert mich bei diesem Gesamtkunstwerk.


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Hick-Hack
Beitrag 23.08.2014, 15:24
Beitrag #1929


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Derzeit gibt es wohl zwei Möglichkeiten, obwohl Heinz' Ansicht mit Sicherheit so gedacht ist:
1. Die münsterländische Auslegung, was aber bedeuten würde, dass kein Fußweg an dieser Stelle existiert.
2. Die gesamte Fahrbahn ist ein überbreiter Radweg.

Noch der Kartenlink (ohne Radverkehrsanlagen)
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 23.08.2014, 15:30
Beitrag #1930





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Ich habe hier überhaupt keine Auslegung.

Ich kapiere diese Stelle einfach nicht. Es ist völlig unklar, was da gemeint ist. (Zumindest mir ist es nicht klar.)

(Darum auch: Es könnte sich auf den Hochbord beziehen. Es könnte sich genau so gut auf die Busbucht, die StraB-Gleise, die gesamte Fahrbahn, ... beziehen)
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.08.2014, 15:37
Beitrag #1931


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Zitat (münsterland-radler @ 23.08.2014, 16:30) *
Ich kapiere diese Stelle einfach nicht. Es ist völlig unklar, was da gemeint ist. (Zumindest mir ist es nicht klar.)

Das dürften 99 von 100 Mitmenschen genau so gehen und (Mutmassung!) beabsichtigt sein, damit Rad Fahrende dort immer warten sollen bzw. gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern schon rein aus Verunsicherung freiwillig zurückstecken (Mutmassung!).


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Beitrag 15.09.2014, 11:39
Beitrag #1932


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Manchesmal zweifel ich echt an der Kompetenz der Behörden. Mal unabhängig, ob die Benutzungspflicht sein muss:
Da wurde vor einem guten Jahr mal eine Verkehrsschau durchgeführt und dabei eine recht einfache, Jahrzehnte vorhandene Situation ohne Not erheblich verschlimmbessert.
Und das Schlimmste? Selbst ich als interessierter Laie habe nicht die geringste Ahnung, warum sich eine Straßenverkehrsbehörde so einen schikanösen Käse ausdenkt. Oder andersrum formuliert: Wenn jemand ein super Beispiel dafür sucht, dass die StVB mit einer grundlos schikanösen Radverkehrsführung dazu beiträgt, dass sich eh kein Radfahrer mehr für irgendwelche (Sonderweg-)Regeln interessiert, Here We Go. Ihr dürft gerne fleißig drauflos spekulieren, welche Gedankengänge die StVB und andere Verkehrsschaubeteiligte wohl dazu bewegt haben könnte, eine solche vogelwilde Führung neu anzuordnen.
Es geht dabei um eine Ortsdurchfahrt durch ein 2000 Selen-Ortsteil, einen knappen Km lang.


Im ersten Bild seht ihr den Ortseingang. Der Radfahrer kommt auf dem rechten 2-Richtungsradweg (VZ 240) hier an. Da der Radweg zum Fußweg wird, muss der Radfahrer an der Verkehrsinsel nach links wechseln. Das VZ 240 links ist aus dieser Perspektive noch nicht zu erkennen. Ganz nebenbei: Man muss zwangsweise ein Stück schieben.
Diese Stelle war schon immer so gewesen. Früher war es ab hier ganz einfach: Der Radweg links war durchgehend zu benutzen und am Ortsausgang nach einem knappen Kilometer liegt der einseitige 2-Richtungs-agO-Radweg ebenfalls links. Ab hier hat es also früher keine weitere Querung mehr gegeben.

Jetzt allerdings gab es vergangenen Sommer Veränderungen.

Bei Bild 2 sind wir gerade mal ca. 400m links gefahren. Hier ist die Linksfahrerei jetzt beendet worden und man muss über die Verkehrsinsel nach rechts rüber. Dort rechts steht ein neues VZ 240. Eigentlich ja was "Gutes", wenn da nicht die Frage wäre, warum man dann überhaupt immer noch erst links rüber geschickt wird. Merkt euch auf dem Foto mal die kurz später noch folgende weitere Überquerungshilfe und die Fußgängerampel.

Springen wir zur gerade mal 250m entfernten Fußgängerampel (Bild 3).

Diese 250m ist der Radfahrer also auf dem Rechten Radweg gefahren. Rechts geht es nach der Einmündung auf dem Bürgersteig nicht mehr weiter, keinerlei Freigabe. Vergangenen Sommer hatte ich mir verwundert die Augen gerieben, dass ich jetzt hier doch tatsächlich für ein kurzes Stück auf die Fahrbahn darf, wo man früher durchgängig links fuhr. Aber zu früh gefreut. Nur kurz später wurde ein offenbar noch vergessenes Schild doch noch angebracht. Links neben der Ampel wurde nämlich das VZ 240 angebracht. Also Knöpfchen drücken und wenn irgendwann mal grün wird, nach nur 250m wieder auf die linke Seite rüber.
Diese Einmündung, die nach der Ampel von links kommt, ist DIE Gefahrenstelle des (linksseitigen) Radweges. Ich hätte es ja irgendwie nachvollziehen können, wenn die StVB die Radfahrer nach rechts rüberschickt, um diese Einmündung zu vermeiden. Aber das ist ja nun überhaupt nicht der Fall. Das ganze Heckmeck der Seitenwechsel ergibt also jedenfalls für mich absolut überhaupt keinen Sinn. Warum zum Teufel kommt die StVB auf die Idee, dies seit einem Jahr so zu regeln?

Aber es geht ja noch weiter. Jenseits der Einmündung hat der linke Bürgersteig weder Freigabe noch Benutzungspflicht. Also völlig ungesichert noch im Einmündungsbereich wieder rüber auf die rechte Seite. Auf die Fahrbahn versteht sich, der rechte Bürgersteig hat und hatte auch noch nie eine Benutzungsfreigabe/-pflicht.

Aber nicht lange. Schon nach ca. 150m kommen wir an die Stelle von Bild 4.

Hier gehts kurz vor dem Ortsende-Schild wieder links rüber. Der einseitge Radweg nach außerorts liegt ja eben links, selbstverständlich mit Benutzungspflicht, wo kämen wir denn sonst hin rolleyes.gif .


Jetzt habe ich natürlich versucht bei der StVB nachzuhaken, warum diese Führung als sinnvoll und zwingend nötig gesehen wurde (noch nichts herausbekommen) und angeregt, sich dies nochmal anzuschauen und zu korrigieren. Die ständigen Querungen habe ich als DEN Kritikpunkt angeführt (die RWBP an sich natürlich auch). Die StVB hat mir mitgeteilt, dies auch kurzfristig tun zu wollen, man habe eh schon für September Termine mit der Gemeinde vereinbart, u.a. auch direkt nebenan in den Nachbarstraßen.

Was ich dann gestern dort gesehen hab, hat dem Ganzen endgültig die Krone aufgesetzt. Offenbar hat man sich die Sache nochmal angeschaut und auch der Baulastträger hat sein Werk getan.
ABER: Man hat mitnichten die vielen unnötigen Querungen wieder korrigiert, geschweige denn die Benutzungspflicht angetastet. Im Gegenteil. An der "mittleren" Verkehrsinsel zwischen derjenigen Verkehrsinsel, wo es von links nach rechts geht (Bild 2) und der Ampel, an der es wieder von rechts nach links geht (Bild 3), hat man auf beiden Straßenseiten weitere VZ 240 inkl. ZZ mit Pfeil in die entsprechende Richtung aufgestellt. Damit auch derjenige Radfahrer, der noch nicht die Straßenseite gewechselt hat, das auch ja nochmal unmissverständlich signalisiert bekommt.


Muss ich erwähnen, dass ich hier nach über einem Jahr noch nicht einen einzigen Radfahrer angetroffen habe, der sich tatsächlich an diese schikanöse verpflichtende Verkehrsführung gehalten hat? Mich eingeschlossen, denn ich halte so eine Verkehrsführung für absolut unzumutbar.


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Speichenkarussell
Beitrag 15.09.2014, 11:49
Beitrag #1933


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Ist ja lustig. Das neue Schild ist übrigens Vz 241 und passt überhaupt nicht zu den angeordneten Vz-240-Radwegen.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 15.09.2014, 11:54
Beitrag #1934





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Hallo Replica

Zitat
Aber es geht ja noch weiter. Jenseits der Einmündung hat der linke Bürgersteig weder Freigabe noch Benutzungspflicht.

Er hat die Benutzungspflicht durchaus. Ich kann auf dem Foto jedenfalls keine Aufhebungszeichen der Benutzungspflicht erkennen.
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Replica
Beitrag 15.09.2014, 12:03
Beitrag #1935


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Was mir in der ganzen Rage beim gestrigen Fotografieren noch gar nicht aufgefallen ist laugh2.gif .
Aber diese Sache beweist noch was anderes. Dass Straßen.NRW immer EXTREM schnell dabei ist, neue Blauschilder hinzupflanzen. Andersrum dauert das MONATE plus Druck von außen.
Der Ortstermin kann erst gerade neulich gewesen sein, weil a) der Sachgebietsleiter der StVB erst noch im Urlaub weilte und b) in den Nachbarstraßen (Gemeindestraßen) noch nichts Beschilderungstechnisch verändert wurde. Erfahrungsgemäß dauert nicht allzu lange, bis gemeindliche Bauhof Beschilderungsänderungen umsetzt.

Ich hatte mal dem Ordnungsamt (eigene StVB) des Nachbarstädchens (fahrradfreundliche Stadt NRWs) ganz formlos per Mail eine unklare Verkehrslage geschildert, die man auf unterschiedliche Weise interpretieren konnte. Es dauerte genau einen Tag, bis Straßen.NRW dem Radfahrer ein Vorfahrt-Achten vor die Nase gesetzt hat.

Edith sagt
@Münsterland-Radler:

Warum wurde dann das VZ 240, das früher (wo der linke Weg durchgängig zu befahren war) hinter der Einmündung hing, entfernt? Lichtung des Schilderwaldes kann nicht der Grund sein angesichts des neu entstandenen Schilderwaldes. Wenn die hiesige StVB zu einer Stelle ganz offiziell sagt "Ab der Einmündung XY haben wir die RWBP aufgehoben", dann macht sie was? Sie lässt das VZ 240/241 hinter der Einmündung entfernen. Da steht hier nirgendwo ein Ende-Schild oder sowas.


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Speichenkarussell
Beitrag 15.09.2014, 12:18
Beitrag #1936


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Bitte nicht vergessen, dass @münsterland-radler hier eine Einzelmeinung vertritt. Wenn dem so wäre, dass sich eine RWBP über Kreuzungen unbeschildert fortsetzt, würde das Chaos z.B. in dem hier beschriebenen Fall nur noch größer. Ein schlüssiges Konzept sieht anders aus.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 15.09.2014, 12:25
Beitrag #1937





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@replica: Vor der Einmündung steht ein Z. 240. Das gilt auch danach noch.
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Replica
Beitrag 15.09.2014, 12:38
Beitrag #1938


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Und warum haben die das hinter der Einmündung hängende Schild jetzt vor der Einmündung aufgehängt? Die einzig plausible Möglichkeit wäre für mich Langeweile der Behörden (StVB und BLT). Diese erzählen mir aber immerzu vom Gegenteil, personelle Engpässe , Überlastung, etc. pp.


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Mueck
Beitrag 15.09.2014, 12:59
Beitrag #1939


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Zitat (Replica @ 15.09.2014, 12:39) *

Im ersten Bild seht ihr den Ortseingang. Der Radfahrer kommt auf dem rechten 2-Richtungsradweg (VZ 240) hier an. Da der Radweg zum Fußweg wird, muss der Radfahrer an der Verkehrsinsel nach links wechseln. ...
Ganz nebenbei: Man muss zwangsweise ein Stück schieben.
... weil das Gehwegschild schon 'n km vor der Querung steht?
Dann darf man *) rechtzeitig vorher auf die Fahrbahn wechseln.

*) alle außer MLR
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Speichenkarussell
Beitrag 15.09.2014, 13:06
Beitrag #1940


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Zitat (Mueck @ 15.09.2014, 13:59) *
Dann darf man *) rechtzeitig vorher auf die Fahrbahn wechseln.
*) alle außer MLR

Darf man nicht nur. Sollte man auch. Folgt man nämlich dem Hochbord bis kurz vor die Bushaltestelle, muss man sich ausgerechnet dort in den Verkehr einordnen, wo dieser wegen der Verkehrsinsel einen Engpass hat. ranting.gif
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Replica
Beitrag 15.09.2014, 13:36
Beitrag #1941


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@Speiche

Du sollst dich ja nicht auch gar nicht dort in den Verkehr einordnen, sondern die Verkehrsinsel zum Überqueren der Fahrbahn nutzen. Dort steht links nämlich ein VZ 240. Dies ist an der Stelle des Fotos nicht zu sehen. Kurz vor der Bushaltestelle allerdings schon.

@Mueck

Da geb ich dir prinzipiell Recht. Ob das hier funktioniert, ist die andere Frage. Man kommt um eine Rechtskurve und sieht das VZ 239 spät. Zum anderen ist man am Ort des Fotos immer noch im Gefälle nach einer Kanalbrücke. Ob da schon eine Bordsteinabsenkung kam, da ist mein Gedächtnis überfragt. Die Grastrennung zwischen Sonderweg und Fahrbahn setzt da erst ein.


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Pogge
Beitrag 15.09.2014, 14:02
Beitrag #1942


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http://www.directupload.net/file/d/3746/ax63qahg_jpg.htm




Sehe ich das richtig, dass hier Radfahrer von der Benutzungspflicht befreit werden?

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Replica
Beitrag 15.09.2014, 14:05
Beitrag #1943


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da steht Mofa frei. Oder wie meinst du das?


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helmet lampshade
Beitrag 15.09.2014, 14:35
Beitrag #1944


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Zitat (Replica @ 15.09.2014, 13:38) *
Und warum haben die das hinter der Einmündung hängende Schild jetzt vor der Einmündung aufgehängt?

Weil man an der Ampel queren soll und dass es auf der anderen Seite weitergeht, "sagt einem doch der gesunde Menschenverstand"

Naja mir sagt er, dass ich auf der Fahrbahn radeln kann wegen offensichtlich unsinniger Anordnungen
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Pogge
Beitrag 15.09.2014, 14:55
Beitrag #1945


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Zitat (Replica @ 15.09.2014, 15:05) *
da steht Mofa frei. Oder wie meinst du das?


Da sind meine Augen wohl einfach zu schlecht! crybaby.gif

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Heinz Wäscher
Beitrag 15.09.2014, 15:48
Beitrag #1946


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Zitat (Replica @ 15.09.2014, 12:39) *
Und das Schlimmste? Selbst ich als interessierter Laie habe nicht die geringste Ahnung, warum sich eine Straßenverkehrsbehörde so einen schikanösen Käse ausdenkt. Oder andersrum formuliert: Wenn jemand ein super Beispiel dafür sucht, dass die StVB mit einer grundlos schikanösen Radverkehrsführung dazu beiträgt, dass sich eh kein Radfahrer mehr für irgendwelche (Sonderweg-)Regeln interessiert, Here We Go.
Ähnliches gibt es auch in NRW whistling.gif


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helmet lampshade
Beitrag 15.09.2014, 16:32
Beitrag #1947


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Zitat (Heinz Wäscher @ 15.09.2014, 16:48) *
Ähnliches gibt es auch in NRW whistling.gif

Bezüglich Bild 3 zweifle ich, dass jeder Richter die Ansicht des ADFC teilt. Vielleicht hat sich durch die Beschilderungspraxis inzwischen eine Art Gewohnheitsrechts gebildet. Dem Argument mangelnder Sichtbarkeit der quergestellten Schilder könnte man entgegnen, dass Radfahrer ja üblicherweise mit geringer Geschwindigkeit unterwegs sind und so mehr Zeit fürs Schilderentdecken und -studieren hätten
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 15.09.2014, 16:47
Beitrag #1948





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Im Link steht, dass auf Radwegen keine Hindernisse sein dürften.
Das ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift.
Aus der StVO ergibt sich das nicht, und damit bleiben auch solche Radwege für Fahrradfahrer als Verkehrsteilnehmer benutzungspflichtig.

@Heinz Wäscher: Wieso "auch in NRW"? @Replica wohnt im Kreis Steinfurt; wenn ihr Beispiel aus ihrer Heimatgegend ist, dann ist das in NRW.
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granny
Beitrag 15.09.2014, 16:58
Beitrag #1949


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Zitat (helmet lampshade @ 15.09.2014, 16:32) *
Dem Argument mangelnder Sichtbarkeit der quergestellten Schilder könnte man entgegnen, dass Radfahrer ja üblicherweise mit geringer Geschwindigkeit unterwegs sind und so mehr Zeit fürs Schilderentdecken und -studieren hätten

Du meinst, man könnte Zeichen 274.1 gegenüber einer T-Einmündung parallel zur Fahrtrichtung der Querstraße aufstellen, und damit sowohl den Einbiegern als auch dem Verkehr aus beiden Richtungen der Querstraße anzeigen, dass es hier nach links und rechts jeweils in eine T.30-Zone geht? Und wer die Schilder übersieht, muss sich vorwerfen lassen, dass er wegen § 39 Abs. 1a StVO ausreichend Zeit fürs Schilderentdecken und -studieren hätte haben müssen. whistling.gif
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Arthur Dent
Beitrag 15.09.2014, 19:36
Beitrag #1950


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Zitat (münsterland-radler @ 15.09.2014, 11:54) *
Hallo Replica

Zitat
Aber es geht ja noch weiter. Jenseits der Einmündung hat der linke Bürgersteig weder Freigabe noch Benutzungspflicht.

Er hat die Benutzungspflicht durchaus. Ich kann auf dem Foto jedenfalls keine Aufhebungszeichen der Benutzungspflicht erkennen.

/me streicht ein Feld auf seinem Bullshit-Bingo durch...


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"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 10:43