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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
auchdabei
Beitrag 18.09.2014, 14:36
Beitrag #2001


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Hi Granny,

mich würde interessieren, wie die Schuldverteilung bei den 44 Vorfahrtsfehlern zustande kam - unter autom. (Mit)Schuldzuweisung alleine durch die Gefährdungshaftung der KFZ oder unter ausschliesslicher Berücksichtigung der StVO?

Weiter geht für mich nicht hervor, wer bei den 32 KFZ-Rechtsabbiegeunfällen die Vorfahrt hatte. Hierbei ist ja nicht automatisch der Autofahrer schuld. Es dürfte doch wohl auch Situationen geben, bei welchen der Radfahrer wartepflichtig gewesen wären.
Wie sieht es hier mit der Schuldverteilung nach StVO aus?


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granny
Beitrag 18.09.2014, 15:01
Beitrag #2002


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Zitat (auchdabei @ 18.09.2014, 14:36) *
mich würde interessieren, wie die Schuldverteilung bei den 44 Vorfahrtsfehlern zustande kam - unter autom. (Mit)Schuldzuweisung alleine durch die Gefährdungshaftung der KFZ oder unter ausschliesslicher Berücksichtigung der StVO?

Die zugrunde liegende Statistik beruht auf der Beschreibung des Unfallherganges in den im Web verfügbaren Berichten. Da der Redakteur/Reporter kein Augenzeuge war, dürften die Artikel die vorläufige Einschätzung der Polizei bei der Unfalluafnahme wiederspiegeln, die genau so aber auch die Grundlage für die amtliche Unfallstatistik ist.

Zitat
Weiter geht für mich nicht hervor, wer bei den 32 KFZ-Rechtsabbiegeunfällen die Vorfahrt hatte. Hierbei ist ja nicht automatisch der Autofahrer schuld. Es dürfte doch wohl auch Situationen geben, bei welchen der Radfahrer wartepflichtig gewesen wären.
Wie sieht es hier mit der Schuldverteilung nach StVO aus?

Nach StVO hat bei diesem Konflikt immer der Radfahrer Vorrang. Sofern Z.205 steht, betrifft diese Regelung nur die Hackordnung zu Fahrzeugen auf der Querstraße.
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hugo790
Beitrag 18.09.2014, 15:23
Beitrag #2003


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Zitat (granny @ 18.09.2014, 16:01) *
Nach StVO hat bei diesem Konflikt immer der Radfahrer Vorrang. Sofern Z.205 steht, betrifft diese Regelung nur die Hackordnung zu Fahrzeugen auf der Querstraße.

Nein, das gilt nicht, wenn es entsprechende Ampeln gibt.
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granny
Beitrag 18.09.2014, 15:44
Beitrag #2004


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Zitat (hugo790 @ 18.09.2014, 15:23) *
Nein, das gilt nicht, wenn es entsprechende Ampeln gibt.

Falls die Ampel abgeschaltet ist, gilt der Vorrang des Radfahrers auch hier uneingeschränkt. Und selbst wenn die Ampel in Betrieb ist, behält der geradeaus fahrende Radfahrer seinen Vorrang - die Lichtzeichen sorgen nämlich nur dafür, dass der Vorrangfall gar nicht erst eintritt. Die StVO formuliert es so:
Zitat (§ 37 StVO)
(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor.

Zur allgemeinen Beruhigung: bei keinem der o.g. 32 Fälle gab es einen Rotlichtverstoß des Radfahrers.
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auchdabei
Beitrag 18.09.2014, 15:52
Beitrag #2005


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Hi Granny

Danke.

Meine erste Frage ist damit aber nicht wirklich beantwortet. Habe auch keine grosse Lust, mir die 44 Fälle durchzulesen. Dachte, das wäre irgendwo präzisiert.
Vermute aus Deiner Schilderung, dass dann die Gefährdungshaftung mit herangezogen wurde und nicht streng StVO gemäss, oder irre ich mich?

Sind dann bei den Rechtsabbiegeunfällen nicht auch die Ausfahrten aus Kreisverkehr drin, die einen mit Vorfahrt-Achten benachrangigten Radfahrer auf einem nicht Strassenbegleitenden Radweg betreffen?


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Ostfriese69
Beitrag 18.09.2014, 15:56
Beitrag #2006


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Wie viele tödliche Unfälle gab es denn an Kreisverkehren mit Radfahrer Beteiligung?
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Maddini
Beitrag 18.09.2014, 15:58
Beitrag #2007


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Das wird, je nach Hergang und Örtlichkeit, entweder unter Rechtsabbiegen oder Vorfahrtmissachtung fallen.

@Granny: Hättest du evtl. einen Link zu deiner Quelle. Nicht weil ich sie bezweifel, sondern als altes Klatschweib möcht ich in den 55 Kuriositäten wühlen whistling.gif
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Ostfriese69
Beitrag 18.09.2014, 16:44
Beitrag #2008


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So, damit es hier mal mit Bildern weitergeht...

Wir erinnern uns, gerade kamen wir hier an der T-Kreuzung des Lürschauer Weges mit der Husumer Staße an.
Ein Blick nach Westen zeigt uns, dass es dort keinen Sonderweg gibt, also kann es keinen nach münsterländischem Verständnis fortreichenden Radweg geben. Wir folgen dem Weg nach Osten in die Stadt Schleswig hinein.



Der Blick nach Osten zeigt uns keine Beschilderung, nach meinem Verständnis gehe ich also von einem Gehweg aus.



Uch an der nächsten Einmündung des Königswiller Weges gibt es keine Beschilderung.



Was soll uns dann diese im letzten Sommer neu aufgebrachte Gehwegbemalung sagen? Fakt ist, seitdem es sie gibt ist der Anteil der Fahrbahnradler dort wieder deutlich zurückgegangen und es kommt auch wieder vermehrt zu Belehrungen durch Kraftfahrzeugführer.



Etwas weiter wird der Gehweg dann für Radfahrer freigegeben, diese Stelle merken wir uns bitte mal kurz.



Diese Freigabe wird aber nicht wiederholt, die Furtmarkierungen stammen noch aus der Zeit, als der Weg mit Zeichen 241 beschildert war. Inzwischen gibt es auch einen Weg auf der anderen Seite allerdings ohne weitere Beschilderungen, dieser wird komischerweise zu 99% als reiner Gehweg betrachtet.



Wir enden unseren Ausflug an der Kreuzung zur Flensburger Straße. Dort war ich allerdings schon auf die andere Straßenseite gewechselt und hatte dieses interessante Konstrukt ja bereits anderweitig gezeigt. Blickrichtung nun nach Westen.




Fahren wir nun zurück in die andere Richtung gibt es an der "Startkreuzung" wieder keine Beschilderung, leider habe ich davon kein Bild gemacht. Aber die nächsten Einmündungen habe ich abgelichtet. Ist das also ein Gehweg mit einem anderen Radweg daneben?



Der Bereich hinter dem zweiten Bild ist der, den wir uns oben merken wollten, in der Gegenrichtung ist es also als reiner Gehweg mit Freigabe für Radfahrer ausgeschildert - kann es dann in der dieser Richtung ein anderer Radweg sein?

Eine Einmündung weiter steht dann ein Zeichen 240.



Die nächste Einmündung habe ich verpasst, die übernächste ist (ohne Widerholung des Zeichen 240) die Stelle mit der Gehwegmalerei.



Auch an der nächsten Einmündung kein weiteres Schild. Danach kommen wir wieder zu unserem Ausgangspunkt.



Dazwischen ist noch dieses berichtenswert, diese Stellen (insgesamt 4) wurden vor ca. sechs Jahren (damals wurden glaube ich auch die meisten der dortigen Blaulollies abmontiert) aufgefräst, seitdem wurde daran nichts gemacht. Die Fahrbahndecke wurde seitdem 3 Mal erneuert bzw. großflächig repariert.

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Ostfriese69
Beitrag 18.09.2014, 17:06
Beitrag #2009


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Eine meiner Lieblingsstellen in Schleswig, kommt direkt nach der Kreuzung mit der Flensburger Straße im Husumer Baum.

Erst die Übersicht. Man merke sich das Geschäftshaus an der rechten Seite.



Ca. 10 Meter in die Straße rein an einer Stelle ohne abgesenkten Bordstein steht plötzlich ein Zeichen 241! Direkt daneben das eben genannte Geschäftshaus mit seiner Ecke. Man merke sich die Ampel, welche man im Hintergrund sehen kann.



Nur damit 15 Meter später und ca. 5 NMeter vor der eben genannten Ampel, wieder an einer Stelle ohne Bordsteinabsenkung aber dafür in einer Bushaltebucht, diese Kombi steht:



Trotzdem hat die folgende Ampel diese Streuscheibe:



Danach geht es so weiter, wer unbedingt verschiedene Hupsoundfiles sammeln möchte sollte dort auf der Fahrbahn fahren. Hupen ist garantiert, obwohl die Ausschilderung gerade mit dem Ende Zeichen ja mehr als eindeutig war. Ich meide diese Straße inzwischen mit dem Rad, denn mir sind meine Ohren zu schade.



In der anderen Richtung ist der Gehweg freigegeben, bedeutet für Schleswig: Radfahrer haben auf dem Gehweg zu fahren, ansonsten sind sie vogelfrei.



An der Kreuzung mit der Friedrich-Ebert-Straße/Berliner Straße beginnt dann etwas was man wohlwollend als anderen Radweg auffassen kann und sollte so einem seine Gesundheit lieb ist, denn auf der Fahrbahn ist man dort vogelfrei.



Dieser Weg geht dann so weiter bis zum Ende des Husumer Baumes.

Falls ich in nächster Zeit mal Zeit finde gibt es noch einige Schmankerl mehr hier...
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Ostfriese69
Beitrag 18.09.2014, 17:32
Beitrag #2010


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Zitat (münsterland-radler @ 17.09.2014, 22:23) *
Nein, das heißt, dass rechtsabbiegende Fahrzeuge auf der Fahrbahn den Radfahrern auf dem Radweg ihren Vorrang gewähren. Sie fahren sie nicht um, sondern warten, bis die Radfahrer vorbeigefahren sind.



Hierzu etwas von der Polizei (der galubst Du ja) und diesmal sogar schriftlich:

Zitat
18.09.2014 | 10:12 Uhr
POL-GT: Polizei appelliert an alle Radfahrer - der Schulterblick ist lebenswichtig!


Gütersloh (ots) - Kreis Gütersloh - Wie funktioniert eine Kreuzung?" und "Wer hat noch "Grün", wenn du bei "grün" als Radfahrer geradeaus fahren willst?" - Diese zwei Fragen werden regelmäßig von Verkehrssicherheitsberatern der Polizei in Unterrichtseinheiten der Kl. 5/6 an weiterführenden Schulen gestellt.
Nach dem schweren Unfall am Nordring in Gütersloh (siehe Pressebericht vom 16.09.) sieht sich die sich die Polizei im Kreis Gütersloh dazu veranlasst, auf diese Problematik hinzuweisen, denn das Ergebnis der obigen Fragestellungen ist nämlich:
Nicht wenige Schüler, selbst noch Ende Klasse 6, die mehrfach am Tag große Kreuzungen überqueren, sind mit der Beantwortung dieser Fragen überfordert, d.h. sie haben trotz täglicher Radfahrpraxis bisher nicht erkannt, wie die Ampelphasen einer Kreuzung geschaltet sind!
Und: Sie haben sich beim Queren an Kreuzungen bisher nicht vergewissert, ob Querverkehr naht, indem sie sich über die linke Schulter zu möglichen Abbiegern (z. B. rechtsabbiegender LKW mit totem Winkel) umdrehen.
Wer selbst täglich aufmerksam über den "Ring" in Gütersloh fährt, kann hundertfach beobachten, dass Radfahrer (und auch Fußgänger) sich nicht umschauen, um sicher zu gehen, dass ihr Weg nicht bei "Grün" von einem Abbieger gekreuzt wird.
Auch viele Erwachsene tun dies nicht. Immer wieder gab es in der Vergangenheit schwere Abbiegeunfälle am Ring. Ende der 90er Jahre kostete dies eine Schülerin auf ihrem Schulweg das Leben. Tödliche Unfälle mit Erwachsenen gab es des Öfteren.
Die Unterrichtsgespräche sind immer wieder Beweis für eine fehlende Umsicht bei komplexen Verkehrssituationen in der Stadt. Wenn diese Fragen (s. o.) im Unterricht thematisiert werden, fragen die Schüler nicht selten: "Wie kann es sein, dass noch jemand "Grün" hat, wenn ich "Grün" habe?" Dabei ist das "Eltern -Taxi" aus Sicht der Polizei keine Alternative zur selbständigen Mobilität der Kinder. Es ist essentiell, dass Kinder bereits früh ihre eigenen Erfahrungen im Straßenverkehr machen, um Geschwindigkeiten und Verkehrsabläufe einschätzen zu können. Leider werden immer mehr Kinder mit dem Auto zur Schule und zu ihren Nachmittagsterminen gefahren.
Aber genau hier beginnt eine Art Teufelskreis: In der "Glasglocke" Auto lernen die Kinder eben nicht, Verkehrssituationen zu verstehen und einen Überblick zu gewinnen. Wenn Familien mit Kindern nie zu Fuß gehen, um dabei die Verkehrswelt zu erklären, lernen Kinder solch lebenswichtige Dinge nicht, so die Einschätzung der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde.
Daher apelliert die Polizei: Radfahrer müssen beim Überqueren von Kreuzungen und Einmündungen mit Abbiegern rechnen. Schulterblick nach links für Radfahrer! Blickkontakt zum Abbieger aufnehmen!
Der Appell zum Schulterblick gilt auch für motorisierte Fahrer: Rechnen sie mit Radfahrern beim Abbiegen, schauen auch Sie sich um!
"Lieber einmal zu viel selbst auf "Grün" verzichten und vor der Ampel warten, als einmal zu wenig. LKW sind stärker als Sie und haben aufgrund ihrer erhöhten Sitzposition Sichtbarrieren (toter Winkel)!
Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de



Quelle
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Arthur Dent
Beitrag 18.09.2014, 18:58
Beitrag #2011


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Zitat (münsterland-radler @ 18.09.2014, 11:42) *
Die Seiten von @Bernd Sluka sind mir bekannt.
Allerdings sind sie sehr subjektiv.
Richtig, natürlich sind die subjektiv, aber es sind 13 Quellen angegeben, unter anderem von der Bundesanstalt für Straßenverkehr, die sicherlich kein Fahrradlobbyverein ist.


Zitat
Wenn man sich aber mal nur die Statistik (Tabelle) aus deinem Link ansieht, bestätigt es einem, dass Radwege sicherer sind. Denn bei den Unfällen zwischen Fahrrad und Kfz gab es auf Strecken einen Rückgang von 29 auf 19.
lolwhat??? rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif

Mal im ernst: Ich hab vor Jahren ja auch mal versucht, Pädagogik zu studieren und da gehörte im Grundstudium auch eine Pflichtveranstaltung zum Thema Statistik dazu. War das bei dir nicht der Fall? Und falls doch, hat man dir da allen ernstes beigebracht, daß man Statistiken liest, indem man sich nur eine Teilmenge der Zahlen schnappt um daraus zu schlussfolgern? Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Qualität so rapide abgenommen hat.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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auchdabei
Beitrag 18.09.2014, 19:23
Beitrag #2012


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Zumindest interpretiere ich diese Studie, wenn ich den Begleittext richtig verstehe, als eine in Dänemark (fand auch dort die Zählung statt?) erstellte Studie, die dazu fast 30 Jahre alt ist.
Und, dass die Radfahrerunfälle nach Errichtung der Radwege zumindest auf Strecken fast zu 100% von der Strasse von "Radfahrer-KFZ" auf den Radweg "Radfahrer-Andere (ebenfalls Radfahrer?) verlagert wurden.

Ob man diese Statistik in Deutschland und zur heutigen Zeit der wesentlich besser ausgebauten Radwege heranziehen kann/darf/soll?


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Ostfriese69
Beitrag 18.09.2014, 19:25
Beitrag #2013


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Also in D ist kein Radweg besser ausgebaut als in DK, auch nicht als alte dänische Radwege.
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Arthur Dent
Beitrag 18.09.2014, 19:34
Beitrag #2014


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Zitat (auchdabei @ 18.09.2014, 19:23) *
Zumindest interpretiere ich diese Studie, wenn ich den Begleittext richtig verstehe, als eine in Dänemark (fand auch dort die Zählung statt?) erstellte Studie, die dazu fast 30 Jahre alt ist.

Zum Thema Dänemark: Was unterscheidet Dänemark konkret von Deutschland in der hinsicht? Zudem habe ich Kenntnis von einer Untersuchung aus Hamburg aus den 90er Jahren, die zu einem fast gleichen Ergebnis kam.
Zum Thema 30 Jahre alt: Was hat sich konkret und nachweisbar in relevanter Hinsicht verändert?


Zitat
Ob man diese Statistik in Deutschland und zur heutigen Zeit der wesentlich besser ausgebauten Radwege heranziehen kann/darf/soll?
Irgendwelche Hinweise daruf, daß das nicht so sein sollte finde ich bisher jedenfalls nirgends.. Wenn du da was belastbares hast, dann her damit.


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granny
Beitrag 18.09.2014, 19:43
Beitrag #2015


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Zitat (Maddini @ 18.09.2014, 15:58) *
@Granny: Hättest du evtl. einen Link zu deiner Quelle. Nicht weil ich sie bezweifel, sondern als altes Klatschweib möcht ich in den 55 Kuriositäten wühlen whistling.gif

Siehe Beitrag #2000. Die dort verlinkte Tabelle enthält Stichworte zum Unfallhergang und die Links zu den Originalmeldungen, die AFAICS zumeist noch online sind.
Zu den "Kuriositäten" gehören zurücksetzende Kehrmaschinen, Radfahrer, die plötzlich vom Hochbordradweg auf die Fahrbahn abrutschen, Stürze durch Hunde, diverse Kollisionen mit Fußgängern, eine Radfahrerin, die auf einem Gehweg radelnd von einem umstürzenden Bagger erschlagen wurde, ein britischer Radfahrer, der in Hamburg in ein Hafenbecken stürzte und in die Schraube einer Fähre geriet oder ein Senior, der nächtens unbeleuchtet auf der A39 den Geisterfahrer gab...

Zitat (Ostfriese69 @ 18.09.2014, 15:56) *
Wie viele tödliche Unfälle gab es denn an Kreisverkehren mit Radfahrer Beteiligung?

Offenbar nur den einen, der bei den Rechtsabbiegern genannt wurde, mit einem LKW in einem wohl eher schwach befahrenen Industriegebiet am Stadtrand von Düren.
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Maddini
Beitrag 18.09.2014, 23:03
Beitrag #2016


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Oh, ich hatte den Link übersehen. Vielen Dank smile.gif
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Explosiv
Beitrag 19.09.2014, 07:59
Beitrag #2017


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Hi
es gibt auch neuere Studien von unabhängiger Stelle:

http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/253/pdf/V184.pdf


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Ostfriese69
Beitrag 19.09.2014, 19:46
Beitrag #2018


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Zitat (münsterland-radler @ 17.09.2014, 22:00) *
- beim Rechtsabbiegen wird man nicht übersehen


Und gerade wieder der Gegenbeweis dazu.

Zitat
Der Fahrradfahrer war auf dem Radweg stadteinwärts unterwegs, als er von einem abbiegenden Lkw überrollt wurde. Demzufolge hätte der verunglückte 40-Jährige Vorfahrt gehabt.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 19.09.2014, 22:04
Beitrag #2019





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Hallo Ostfriese69,


das ist kein Beweis, sondern lediglich eine Behauptung, die irgendjemand aufgestellt hat.
Mich wird das jedenfalls nicht vom Mythos des Autofahrers, der beim Abbiegen Radfahrer überfährt, überzeugen.

Im Übrigen wäre es, selbst wenn es wahr sein sollte, nur ein Unfall.
Unfälle gehören zum Straßenverkehr dazu.
Selbst wenn es stimmen sollte, hat der Radfahrer dazu beigetragen, dass der Unfall passiert ist, weil er nicht aufgepasst hat.

dry.gif
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Ostfriese69
Beitrag 19.09.2014, 22:10
Beitrag #2020


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Zitat (münsterland-radler @ 19.09.2014, 23:04) *
Im Übrigen wäre es, selbst wenn es wahr sein sollte, nur ein Unfall.


Und was ist mit den drei genau solchen Unfällen in einer Stadt innerhalb einer Stunde, welche ich Dir auch gepostet hatte?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 19.09.2014, 22:17
Beitrag #2021





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Von denen weiß ich ja nicht, ob sie stimmen.
Bei dem einen gibt es außer dir zumindest noch einen anderen, der es behauptet.

Unfälle passieren aber nur, wenn jemand nicht aufpasst.
Hätten die Radfahrer aufgepasst und auf ihren Vorrang verzichtet, wären die Unfälle nicht passiert.
Aber das geht ja gar nicht, wie? rolleyes.gif Man muss ja auf seinem "Recht" bestehen dry.gif

Meiner Erfahrung nach jedenfalls ist es doch eher so, dass der Vorrang gewährt wird.
Solche Unfälle sind der absolute Ausnahmefall.
(Und ich denke, da sagt die Praxis des Radfahrens doch etwas mehr als die Theorie - und die sagt, dass es fast immer gut klappt)
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Ostfriese69
Beitrag 19.09.2014, 22:32
Beitrag #2022


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Zitat (münsterland-radler @ 19.09.2014, 23:17) *
Unfälle passieren aber nur, wenn jemand nicht aufpasst.
Hätten die Radfahrer aufgepasst und auf ihren Vorrang verzichtet, wären die Unfälle nicht passiert.
Aber das geht ja gar nicht, wie? rolleyes.gif Man muss ja auf seinem "Recht" bestehen dry.gif


Ich nehme an, wenn die Radfahrer bemerkt hätten dass ihnen jemand die Vorfahrt nehmen will wären sie auch angehalten. Ich nehme nicht an, dass sie sich absichtlich vor den Lkw geworfen haben, um dem mal so richtig zu zeigen, wie sehr er doch im Unrecht ist.
In diesem Sinne hoffe ich aber, dass Du auch mit dem Auto an jeder einmündenden Straße abbremst und erstmal schaust, ob jemand kommt, der die die Vorfahrt nehmen will...ach nee weiter oben hattest Du ja geschrieben das müsse man auch als Radfahrer nicht, denn man könne auf die Vorfahrt vertrauen!

Und auch wenn Du auch dieses mal wieder nicht glauben wirst:

Zitat ('BAST 184')
Unfallgegner bei den prägenden Unfalltypen

Unfallgegner bei den Abbiegen- bzw. Einbiegen-/ Kreuzen-Unfällen sind unabhängig von den Anlagen weitaus überwiegend bzw. ausschließlich Pkw. Pkw als Gegner bei Abbiege- bzw. Einbiegen-/Kreuzen-Unfällen stellen auf den Straßen mit Radwegen oder Radfahrstreifen insgesamt jeweils 52-55 % aller Unfälle, bei Schutzstreifen 35 %. Un- fälle dieser beiden Typen mit Lkw haben bei den Radwegen jeweils Anteile von 4 % aller Unfälle, bei den Radfahrstreifen trat diese Konstellation nur vereinzelt auf (3 % der Unfälle). Auf den Straßen mit Radwegen oder Radfahrstreifen ent- fallen nur einzelne Abbiegen- bzw. Einbiegen-/ Kreuzen-Unfälle auf Radfahrer oder Fußgänger als Unfallgegner.ß

Bei Unfällen im Längsverkehr auf Straßen mit benutzungspflichtigen Radwegen handelt es sich bei den Unfallgegnern meist um andere Radfahrer. Diese Konstellation hat einen Anteil von 10 % aller Unfälle. Auf Straßen mit nicht benutzungspflich- tigen Radwegen hingegen haben Unfälle im Längsverkehr unter Radfahrern hingegen nur einen Anteil von 4 % aller Unfälle. Unfälle im Längsverkehr mit Kfz haben hier einen fast gleich hohen Anteil.

Auf Straßen mit Radfahrstreifen oder Schutzstreifen treten bei Unfällen im Längsverkehr fast nur Kfz als Unfallgegner auf (8 bzw. 11 % aller Unfälle). Dabei trat auf den Straßen mit Schutzstreifen ein Unfall im Längsverkehr mit einem Bus als Un- fallgegner aus der Kfz-Gruppe auf, die den Schutzstreifen z. B. bei Begegnungen mit anderen Bussen oder Lkw mitbelegen können.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 19.09.2014, 22:42
Beitrag #2023





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Was soll der BAST-Link?
Sorry, damit kann ich nichts anfangen.

Jedenfalls stören Radfahrer auf Fahrbahnen den Kfz-Verkehr.
Hinzu kommt, dass Radwege sicherer sind als Fahrbahnen.

Das sind immerhin schon mal zwei Gründe, die dafür sprechen, Radwege zu benutzen.
Ich persönlich nutzte (und werde nutzen, sobald wieder in Deutschland) sie hauptsächlich aus dem ersten Grund.
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Damastor
Beitrag 19.09.2014, 22:54
Beitrag #2024


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wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif shutup.gif


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 19.09.2014, 22:59
Beitrag #2025





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Hier in Granada gibt es leider nur wenige Radwege.
Radfahrer finden keine Verkehrsflächen für sie vor und nutzen daher die Fahrbahnen und Gehwege.

Damit sind sie auch mir als Fußgänger im Weg.


Da ist die Situation in Deutschland schon besser für Radfahrer, weil das Radwegenetz dichter ist als hier.
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.09.2014, 23:07
Beitrag #2026


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Verglichen mit den Niederlanden ist Deutschland trotzdem radwegemässig ein Entwicklungsland. shutup.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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auchdabei
Beitrag 19.09.2014, 23:53
Beitrag #2027


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Zitat (Ostfriese69 @ 18.09.2014, 20:25) *
Also in D ist kein Radweg besser ausgebaut als in DK, auch nicht als alte dänische Radwege.


Korrigiere mich, wenn ich falsch liegen sollte - aber m.W. waren auch schon vor 30 Jahren in Dänemark die Strafen für Radfahrer bei OWIs ca. 5-10x höher als in Deutschland.
Ob dies nicht auch eine Rolle für das generelle Verhalten der Radfahrer in Dänemark gespielt haben kann? Einfach vorsichtiger zu fahren, als es in Deutschland oft üblich ist?
M.E. kann man so die Statistik nicht einfach übertragen.
Zumal es m.W. in Dänemark keine Mithaftung des PKWs aufgrund der unterstellten Betriebsgefahr wie in Deutschland gibt.


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Beste Grüsse


AuchDabei - (mit 2,4ng/ml aktivem THC, 0,4ng/ml OH und 15,9ng/ml COOH - noch 104 h nach letztem Konsum)

"Mut ist nicht, keine Angst zu haben, sondern die eigene Angst zu überwinden" (Martina Aschwanden, Autorin)
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Arthur Dent
Beitrag 20.09.2014, 05:39
Beitrag #2028


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Zitat (münsterland-radler @ 19.09.2014, 22:42) *
Hinzu kommt, dass Radwege sicherer sind als Fahrbahnen.

Was du sicher belegen kannst? think.gif


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 20.09.2014, 14:16
Beitrag #2029





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Habe ich das nicht schon oft genug belegt?

Die Erfahrung, die ich als Radfahrer gemacht habe, sagt da m. E. mehr aus als irgendwelche theoretischen Statistiken.
Auf Fahrbahnen hat man häufig Probleme, auf Radwegen nur manchmal.


Probleme auf Fahrbahnen:
- Zeitfaktor
- Stressfaktor (!)
- es ist schwierig, die Polizei zu überzeugen (weil man da eigentlich nicht fahren darf)
- dichtes Auffahren, enges Überholtwerden
- an Kreuzungen und Einmündungen von Abbiegern übersehen werden (lässt sich nur durch freiwilligen Verzicht auf die erlaubte (aber nicht vorgeschriebene) Vorbeifahrt rechts vermeiden)

Probleme auf Radwegen:
- schlechter Zustand der Radwege
- Breite zum Überholen anderer Radfahrer häufig knapp
- die Überholstreifen ("Sicherheitsabstandsstreifen zur Fahrbahn") weisen eine große Gefahr für Platten an Reifen auf

Damit steht es 3:5 für den Problem- bzw. Sicherheitsfaktor der Radwege.
Somit ist auch belegt, dass Radwege sicherer sind als Fahrbahnen. Dennoch sollten die derzeit bestehenden Probleme verbessert werden.
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ulm
Beitrag 20.09.2014, 14:30
Beitrag #2030


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Zitat (münsterland-radler @ 20.09.2014, 15:16) *
Probleme auf Fahrbahnen:
- Zeitfaktor
Wird es für Dich zu einem Problem, wenn Du durch das erlaubte Benutzen der Fahrbahn mit Fahrrad eher an Deinem Ziel ankommst? think.gif

Zitat (münsterland-radler @ 20.09.2014, 15:16) *
Probleme auf Fahrbahnen:
[...]
- an Kreuzungen und Einmündungen von Abbiegern übersehen werden (lässt sich nur durch freiwilligen Verzicht auf die erlaubte (aber nicht vorgeschriebene) Vorbeifahrt rechts vermeiden)
So ein Quatsch!
In §5 Abs. 8 StVO steht etwas ganz anderes für die Fahrbahnradler:
Zitat
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Das Problem mit den Abbiegern hast Du auf fahrbahnbegleitenden rechten Radwegen, denn dort hast Du Vorrang und läufst Gefahr übersehen zu werden.
Probleme beim Fahrbahnradeln mit Abbiegern entstehen nur durch verbotenes Rechtsüberholen der Radlinge.
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noname13
Beitrag 20.09.2014, 14:48
Beitrag #2031


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Zitat (münsterland-radler @ 20.09.2014, 15:16) *
Probleme auf Fahrbahnen:
- Zeitfaktor --> für mich kein Problem
- Stressfaktor (!) --> für mich kein Problem
- es ist schwierig, die Polizei zu überzeugen (weil man da eigentlich nicht fahren darf) --> kein Problem sofern kein benutzungspflichtiger Radweg da ist
- dichtes Auffahren, enges Überholtwerden --> das kenne ich auch
- an Kreuzungen und Einmündungen von Abbiegern übersehen werden (lässt sich nur durch freiwilligen Verzicht auf die erlaubte (aber nicht vorgeschriebene) Vorbeifahrt rechts vermeiden) --> das macht meiner Erfahrung nach kaum einen Unterschied, ob ich auf der Straße oder dem Radweg unterwegs bin (und wenn dann zugunsten der Fahrbahn!)

Probleme auf Radwegen:
- schlechter Zustand der Radwege --> kenne ich auch
- Breite zum Überholen anderer Radfahrer häufig knapp --> kenne ich auch
- die Überholstreifen ("Sicherheitsabstandsstreifen zur Fahrbahn") weisen eine große Gefahr für Platten an Reifen auf --> kann ich nicht bestätigen

Damit steht es 3:5 für den Problem- bzw. Sicherheitsfaktor der Radwege.
Somit ist auch belegt, dass Radwege sicherer sind als Fahrbahnen. Dennoch sollten die derzeit bestehenden Probleme verbessert werden.

Einfach genial, wie du aus deinen Erfahrungen die einzig wahre Wahrheit herleitest.

Rot ergänzt durch mich.
1 Problem Fahrbahn
2 Probleme Radweg
Somit ist belegt, dass Fahrbahnen sicherer sind als Radwege.

whistling.gif


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Manche Gespräche sind so zielführend wie drei Tage Kreisverkehr.
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mir
Beitrag 20.09.2014, 14:50
Beitrag #2032


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Wir sind hier im Radweg-Mecker-Foto-Thread und nicht in der Grundsatzdiskussion. Bitte wieder zum Thema zurückkommen.



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mir
Beitrag 20.09.2014, 20:43
Beitrag #2033


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Wenn jeder "nur noch auf den Beitrag weiter oben antworten" will, dann geht das ewig so weiter. Ich habe momentan nicht die Zeit, Threads sauber abzuspalten und habe nun die nachfolgenden 4 Beiträge entfernt, in der Hoffnung, daß das verständlicher ist, auch wenn das ein willkürliches Ende der OT-Diskussion ist.

Wer weiter diskutieren will, der kann gerne einen neuen Thread aufmachen oder das ganze per PN ausdiskutieren - was ich bevorzuge, da in diesen Grundsatzdiskussionen eh schon alles zwanzigmal gesagt wurde, wenn auch noch nicht von jedem.


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Speichenkarussell
Beitrag 30.09.2014, 13:07
Beitrag #2034


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Was stimmt hier nicht?


Richtig. Bei näherer Betrachtung mündet die Furt des linksseitig ankommenden (übrigens benutzungspflichtigen) Radwegs auf der anderen Seite der Hauptstraße auf dem Hochbord einer Tempo-30-Zone, gemäß Straßenmalerei ein Zweirichtungsradweg in dieser Einbahnstraße ohne Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung.

Die früher hier vorhandene Beschilderung mit Vz 241 wurde entfernt, da sie sich ja nicht mit der Tempo-30-Zone verträgt. Bleibt also noch ein "anderer Radweg", den ich nicht benutzen muss. Der Furt muss ich im Kreuzungsbereich aber folgen. Soll der blöde Radler doch selbst sehen, wie er dann wieder mit zwei schnellen 90-Grad-Schwenks auf die Fahrbahn findet! ranting.gif

Hier übrigens das andere Ende der ca. 100 m langen Straße. Wir befinden uns immer noch innerhalb der Tempo-30-Zone. Hier Einfahrtverbot der Einbahnstraße mit Vz 267 rechts, aber links ein Vz 241, das eigentlich hier nicht vorkommen dürfte (Benutzungspflicht des Radwegs).

Die Straße für Radfahrer freigeben wollte man wohl nicht, zumal sich dann die Benutzung des linksseitigen Radwegs erst recht verbieten würde. Dass der außerdem im unteren Teil durch dichten Bestand an Bäumen eigentlich nicht benutzbar ist, lässt doch leichte Zweifel an dieser Lösung aufkommen.
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Mueck
Beitrag 30.09.2014, 13:17
Beitrag #2035


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Zitat (Speichenkarussell @ 30.09.2014, 14:07) *
Was stimmt hier nicht?
Fehlt da nicht irgenwie eine Fußgängerfurt? Rechts der Radfurt kann sie ja nicht sein wg. Sperrfläche ...

Zitat (Speichenkarussell @ 30.09.2014, 14:07) *
Der Furt muss ich im Kreuzungsbereich aber folgen.
... wenn Du abbiegst, weil steht ja in § 9. Du fährst aber geradeaus ... Ergo geht Dich die Furtpflicht nix an ...

Zitat (Speichenkarussell @ 30.09.2014, 14:07) *
Die Straße für Radfahrer freigeben wollte man wohl nicht, zumal sich dann die Benutzung des linksseitigen Radwegs erst recht verbieten würde.
Ohne Radwegschild wäre das Radfahren in diese Richtung dort verboten, insofern steht das Schild dort eher für ein Benutzungsrecht dort links (wie bei gänzlich separaten Wegen) als für eine Benutzungspflicht==Fahrbahnverbot. Insofern auch kein Verstoß gegen Tempo-30-Zone.
Dass die Lösung untauglich ist wegen Radwegmängeln etc.pp. steht auf einem anderen Blatt ...
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Speichenkarussell
Beitrag 30.09.2014, 13:28
Beitrag #2036


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Gleicher Stadtteil, ähnliches Durcheinander:

Wir befinden uns auf einem Hochbord-Radweg, der in beiden Richtungen befahren wird, hier entgegen einer Einbahnstraße. Der Radweg wird kurz unterbrochen und wegen einer echt engen Engstelle für ca. 25 m zum freigegebenen Fußweg, aber gegen die Einbahnstraße kann man ja sowieso nicht ausweichen, hätte also auch Vz 240 sein können - egal.


Kurz danach geht es bergab und wird echt kuschelig auf dem Radweg. Rechts des Geländers geht es übrigens ziemlich steil bergab, also bitte keine zu plötzlichen Ausweichmaneuver!


Und dann kurz vor der nächsten Kreuzung: irgendwas stimmt doch da nicht?! Ach ja, wir sind immer noch in der Tempo-30-Zone. Ist also nichts mit Radwegebenutzungspflicht, sondern nur ein freundliches Angebot, wie man die Einbahnstraße in der Gegenrichtung durchfahren kann.


Folgerichtig wurden die Vz 241 in der Gegenrichtung auch demontiert, weil sie sich nicht gut mit der Zonenbeschilderung vertragen haben.

Komischerweise ist der Radweg nicht einmal linksseitig freigegeben. Den darf ich doch nach StVO gar nicht in Richtung der Einbahnstraße befahren!?!
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Mueck
Beitrag 30.09.2014, 14:10
Beitrag #2037


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Zitat (Speichenkarussell @ 30.09.2014, 14:28) *
Den darf ich doch nach StVO gar nicht in Richtung der Einbahnstraße befahren!?!
So ist es.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 30.09.2014, 14:47
Beitrag #2038





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M. E. darf man den linken Radweg entgegen der Einbahnstraße befahren, aufgrund der Pfeile.
Zitat (StVO Anlage 2)
Pfeile empfehlen, sich rechtzeitig einzuordnen
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.09.2014, 14:55
Beitrag #2039


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Zitat (Speichenkarussell @ 30.09.2014, 14:28) *
Wir befinden uns auf einem Hochbord-Radweg, der in beiden Richtungen befahren wird, hier entgegen einer Einbahnstraße. Der Radweg wird kurz unterbrochen und wegen einer echt engen Engstelle für ca. 25 m zum freigegebenen Fußweg, aber gegen die Einbahnstraße kann man ja sowieso nicht ausweichen, hätte also auch Vz 240 sein können - egal.
Ob dort eine Einbahnstraße existiert kann man doch gar nicht wissen als Rad Fahrender, es wird ja lediglich die Einfahrt auf die dortige Fahrbahn durch Zeichen 267 verboten. whistling.gif


Und der Standort der Bäume war vorher bei der Planung nicht bekannt? think.gif wallbash.gif
Zitat (Speichenkarussell @ 30.09.2014, 14:28) *


Zitat (münsterland-radler @ 30.09.2014, 15:47) *
M. E. darf man den linken Radweg entgegen der Einbahnstraße befahren, aufgrund der Pfeile.
Zitat (StVO Anlage 2)
Pfeile empfehlen, sich rechtzeitig einzuordnen

Weiße oder schwarze Pfeile? thread.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 30.09.2014, 16:16
Beitrag #2040





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Weiße - warum?
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Mitleser
Beitrag 01.10.2014, 08:23
Beitrag #2041


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Zitat (Mueck @ 30.09.2014, 14:17) *
Zitat (Speichenkarussell @ 30.09.2014, 14:07) *
Die Straße für Radfahrer freigeben wollte man wohl nicht, zumal sich dann die Benutzung des linksseitigen Radwegs erst recht verbieten würde.
Ohne Radwegschild wäre das Radfahren in diese Richtung dort verboten, insofern steht das Schild dort eher für ein Benutzungsrecht dort links (wie bei gänzlich separaten Wegen) als für eine Benutzungspflicht==Fahrbahnverbot. Insofern auch kein Verstoß gegen Tempo-30-Zone.
Sowohl für "keine RWBP trotz Vz" als auch "so zulässig in T-30-Zone" erhebe ich mal leichten Einspruch.
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Replica
Beitrag 03.10.2014, 10:11
Beitrag #2042


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Ein paar Impressionen aus der fahrradfreundlichen Nachbarstadt:

Man nehme eine Ortsdurchfahrt durch einen kleinen, außerhalb gelegenen Ortsteil. Man kommt auf dem linken Geh-/Radweg an und zunächst gab es auch nur diesen einseitigen Zweirichtungsradweg in der Ortsdurchfahrt. Da hier z.B. 2 Straßen kurz hintereinander von links einmünden plus diverse Zufahrten wie etwa die eines sehr großen und vielbesuchten Gastronomiebetriebes, ist dieser Sonderweg wirklich gefährlich zu fahren. Dennoch war er immer schon benutzungspflichtig. Z.B. gab es vor 2 Jahren an einer dieser Einmündungen innerhalb 4 Wochen 2 Vorfahrt-Unfälle mit schwerverletzten Radfahrern, die gezwungenermaßen linksseitig fuhren.

Der Bau eines zweiten, rechten Radweges mithilfe einer Bürgerinitiative war bereits geplant und im Frühling vergangenen Jahres fertiggestellt. Da der weitere außerörtliche Radweg auch rechts liegt, ist 1 Straßenseitenwechsel ohnehin notwendig. Zur Einweihung des neuen zweiten Radweges gab es natürlich auch einen Presseartikel, in dem z.B. die Straßenverkehrsbehörde der Stadt zu Wort kam und erläuterte, dass man ob des neuen Radweges sehr froh sei, da der linke Radweg ob der beiden Einmündungen ein bekannter, akuter "Gefahrenschwerpunkt" sei. Die Bürger sollten doch den neuen Radweg annehmen und rechts fahren, um der Gefahr zu entkommen.
Um das den Radfahrern zu signalisieren, ließ die StVB Piktogramme mit nur einem Pfeil in Fahrtrichtung rechts auf den alten linken Radweg malen:


Der neue rechte Radweg hat zwar keine Benutzungspflicht, dumm nur, dass der alte linke Radweg unverändert Benutzungspflicht durch den Ort hat.
Der neue Radweg, der extra für teuer Doppelmark gebaut wurde, darf überhaupt gar nicht befahren werden. Und er kann somit seine zugedachte Funktion zur Entschärfung des Gefahrenschwerpunktes nicht erfüllen.
Schlimmer noch: Die Piktogramme mit Pfeil nach rechts suggerieren dem Fahrzeug Führenden aus den Seitenstraßen fälschlicherweise, Radfahrer kämen nur aus der richtigen Richtung, was die Unfallgefahr sicherlich erhöht haben wird.

Und das Schlimmste: Die Beschilderungssituation interessiert bei der Stadt einfach seit über anderhalb Jahren niemanden. Auch die Bürgeriitiative nicht.


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Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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Explosiv
Beitrag 03.10.2014, 13:43
Beitrag #2043


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wie wäre es mit Antrag auf Neubescheidung? Nach 3 Monaten Klage wegen Untätigkeit?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 03.10.2014, 17:19
Beitrag #2044





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Den linken Radweg darfst du nicht benutzen, denn der Pfeil schreibt die Fahrtrichtung vor.
Daher musst du tatsächlich doch auf den rechten Radweg.

Zitat (StVO Anlage 2 Abschnitt 9)
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen

Die folgende Kreuzung hat man linksseitig bei der Ankunft am Pfeil schon befahren, und dort muss man der Fahrtrichtung folgen (rückwärts/umdrehen).
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.10.2014, 17:25
Beitrag #2045


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Diese Schilda sind übrigens mittlerweile verschunden thumbup.gif

Zitat (Replica @ 03.10.2014, 11:11) *
Und das Schlimmste: Die Beschilderungssituation interessiert bei der Stadt einfach seit über anderhalb Jahren niemanden. Auch die Bürgerinitiative nicht.

Schilda sind doch unwichtig, Hauptsache die unmotorisierten Verkehrsteilnehmer sind von der Fahrbahn verschwunden. thread.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 03.10.2014, 17:43
Beitrag #2046





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Na ja. Klar ist das die Hauptsache, aber man sollte trotzdem passend beschildern.
Sonst vergrößert man die Gefahr, dass Radfahrer Regeln missachten. (man will ja was anderes als angezeigt ist)

Der Pfeil alleine ist etwas wenig, da ließe sich nach strenger StVO-Auslegung (ohne MSDWGI) rausreden (Leitlinien zwischen den Pfeilen usw.), er kann bei Dunkelheit zu leicht übersehen werden, ...
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.10.2014, 17:52
Beitrag #2047


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Zitat (münsterland-radler @ 03.10.2014, 18:43) *
Sonst vergrößert man die Gefahr, dass Radfahrer Regeln missachten. (man will ja was anderes als angezeigt ist)

Man könnte auch längerfristig überlegen dass die Regeln, nach denen der Straßenverkehr organisiert ist, diesbezüglich pragmatischer gestaltet werden wenn sich schon zeigt, dass der Träger der Straßenbaulast mit ihrer Interpretation überfordert ist. whistling.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 03.10.2014, 17:57
Beitrag #2048





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Das sind sie doch schon worden? (StVO-Änderung)

Z. B. die neue Ampelregelung (fahrstreifen- bzw. straßenteilbezogen statt fahrzeugbezogen) ist besser, leichter verständlich und intuitiver.
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.10.2014, 18:14
Beitrag #2049


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Warum ist dann in unserem Beispiel der Träger der Straßenbaulast damit überfordert die richtigen und relevanten Verkehrszeichen aufzustellen?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 03.10.2014, 18:32
Beitrag #2050





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Das weiß ich auch nicht. Das ist eigentlich nicht schwierig.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 12:30