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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Baghira
Beitrag 03.10.2014, 18:49
Beitrag #2051


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@ Münsterlandradler:Wie fährt sich denn in Granada mit dem Fahrrad? Ich habe die andalusischen Fahrzeugführer als sehr umsichtig empfunden. Das war allerdings eher im dörflichen Andalusien.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Mueck
Beitrag 04.10.2014, 00:01
Beitrag #2052


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Zitat (münsterland-radler @ 03.10.2014, 18:19) *
Den linken Radweg darfst du nicht benutzen, denn der Pfeil schreibt die Fahrtrichtung vor.
Daher musst du tatsächlich doch auf den rechten Radweg.
Für die Benutzungspflicht incl. der Seite nach § 2 sind einzig und alleine die Schilder 237, 240 und 241 relevant, und zwar in Blech am Maste, nix anderes. Pflastermalereien sind da irrelevant.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.10.2014, 01:47
Beitrag #2053





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Keineswegs, denn auch Markierungen sind Verkehrszeichen.
Pfeile sind Vorschriftzeichen nach Anlage 2 StVO: Zeichen 297.

Zitat (Baghira @ 03.10.2014, 19:49) *
@ Münsterlandradler:Wie fährt sich denn in Granada mit dem Fahrrad?

Keine Ahnung. Ich bin froh, wenigstens hier kein Fahrrad zu haben - das spart Ärger und Zeit, die man sonst mit den Reparaturen verbringen müsste.

Aber es gibt Fahrradfahrer, es scheint also möglich zu sein.
Meinem persönlichen Eindruck nach sind das aber wenige, in Münster dürfte die Fahrradfahrerquote höher sein.
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Heinz Wäscher
Beitrag 04.10.2014, 02:55
Beitrag #2054


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Zitat (münsterland-radler @ 04.10.2014, 02:47) *
Keineswegs, denn auch Markierungen sind Verkehrszeichen.
Pfeile sind Vorschriftzeichen nach Anlage 2 StVO: Zeichen 297.

... und werden vor Kreuzungen oder Einmündungen auf die Fahrbahn aufgepinselt um damit das richtige Einordnen vorzugeben:

Zitat
Ge- oder Verbot
  1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.
  2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten (§ 12 Absatz 1).
Erläuterung
  • Pfeile empfehlen, sich rechtzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen auch rechts überholt werden.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.10.2014, 03:28
Beitrag #2055





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Und woraus liest du eine Beschränkung auf die Fahrbahn???

Zeichen 297 ist selbstverständlich auch auf Radwegen gültig.
Also muss man an der "folgenden Kreuzung" der Fahrtrichtung des Pfeils folgen. Aus Fahrersicht ist das die vorhergehende Kreuzung. (Das "folgende" bezieht sich auf die Pfeilmarkierung - die gerade befahrene Kreuzung ist die Kreuzung, die auf den Pfeil folgt)

Auf dem Bild sehe ich Zeichen 297 auf dem Radweg, mit der Fahrbahn hat das nichts zu tun.
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Mueck
Beitrag 04.10.2014, 12:43
Beitrag #2056


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Zitat (münsterland-radler @ 04.10.2014, 02:47) *
Keineswegs, denn auch Markierungen sind Verkehrszeichen.

Zitat (Mueck @ 04.10.2014, 01:01) *
Für die Benutzungspflicht incl. der Seite nach § 2 sind einzig und alleine die Schilder 237, 240 und 241 relevant, und zwar in Blech am Maste, nix anderes. Pflastermalereien sind da irrelevant.
Im § 2 (4) kommen keine Pfeile vor
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.10.2014, 12:59
Beitrag #2057





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Nein, aber in Anlage 2 - und auch die gehört zur StVO!

Der Pfeil begründet ja auch keine Benutzungspflicht, sondern verbietet, den Radweg linksseitig zu befahren.
Darum muss man auf dem rechten Radweg fahren - weil man den linken nun mal aufgrund des Pfeils nicht benutzen darf.
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Mueck
Beitrag 04.10.2014, 23:47
Beitrag #2058


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Zitat (münsterland-radler @ 04.10.2014, 13:59) *
Nein, aber in Anlage 2 - und auch die gehört zur StVO!
Das bezweifle ich ja gar nicht.

Zitat (münsterland-radler @ 04.10.2014, 13:59) *
Der Pfeil begründet ja auch keine Benutzungspflicht, sondern verbietet, den Radweg linksseitig zu befahren.
Darum muss man auf dem rechten Radweg fahren - weil man den linken nun mal aufgrund des Pfeils nicht benutzen darf.
Nein, das Radwegschild gebietet eindeutig die Benutzung des linken Radweges und nur dieses Radweges dummerweise.
In einem anderen Faden habe ich ja schon in einem anderen Pfeilfall nach dem Sichtbarkeitsgebot für Schilder für Pfeile analog gefolgert, dass einen Pfeile "falsch rum" gar nix angehen, so wie einen auch Schilder, die man von hinten oder von der Seite sieht, nix angehen.
Falsch rum mag er allenfalls ein Hinweis sein, dass man auf der falschen Fahrbahnseite unterwegs ist, aber das Radwegschild zuvor sagt ja eindeutig, dass man NICHT auf der falschen Seite sein kann.
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Explosiv
Beitrag 05.10.2014, 10:13
Beitrag #2059


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Hi
macht Euch nicht so viele Gedanken über Schilder und Pfeile, die Radfahrer betreffen. Die das verbrechenden SVB machen sich doch auch keine Gedanken. Solange die Radlinge irgendwie von der Fahrbahn bleiben ist für die der Sinn der Regelung erfüllt.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.10.2014, 13:29
Beitrag #2060





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Ah, @Mueck, jetzt verstehe ich:

Du teilst meine Ansicht, dass die Benutzungspflicht linksseitig fortgilt, wenn sie nicht explizit beendet wird.
Daran hatte ich jetzt nicht mehr gedacht, aber stimmt ja ...

Wiederholt wird das Z.240 ja nicht, zumindest habe ich auf dem Bild keins gesehen.
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Beitrag 05.10.2014, 17:54
Beitrag #2061


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Dass auf dem Bild kein Z.240 zu sehen ist, liegt aber nur daran, dass hier eine der Hofeinfahrten der Gastronomie fotografiert ist. An den Straßeneinmündungen stehen jeweils 240er.


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hugo790
Beitrag 31.10.2014, 09:09
Beitrag #2062


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Falls mal zufällig jemand bei Tageslicht hier vorbeikommt, bitte Fotos machen.

Bei der L116 in beide Richtungen steht ein Zeichen 254. Richtung Nordwesten steht erstmal an der Ampel ein Zeichen 240. Wenige Meter später auf der Fahrbahn(?) Zeichen 250 mit dem Zusatz Nutzfahrzeuge und landwirtschaftlicher Verkehr frei.

Nungut, die L116 war ordentlich befahren, ich war zum ersten Mal dort (und das im dunklen), also das Zeichen 250 missachtet. Ein paar Meter später biegt dieser Radweg (Straße?) rechts ab und führt zwischen Feldern durch. Es lag dort Zentimeter hoher Schlamm! Keine Chance mit dem Rennrad -> Umdrehen.

Auf der L116 ist ein ca. 2m breiter Seitenstreifen. Perfekt sauber.

Generell ist die Strecke von Köln dorthin ein Disaster. Zweimal hätte es fast gekracht:
Auf dem Radweg ist eine kleine Fahrradampel. Die zeigt grün. Über die Kreuzung gibt es keine Radverkehrsführung. Als ich einfach geradeaus über die Kreuzung fahren will, sehe ich, dass die Autos im Querverkehr ebenfalls grün haben!
Erklärung: Nach der Kreuzung steht ein Zeichen 254 auf der Fahrbahn. Radfahrer dürfen also gar nicht geradeaus fahren. Ok, theoretisch dürfte ich bis zum Schild fahren und danach absteigen und schieben. Und ja, ich weiss, ich muss auf der Kreuzung der Radverkehrsführung folgen. Aber wenn es keine gibt, geht man erstmal nicht davon aus, dass es verboten ist, geradeaus zu fahren.
Wenn man rechts abbiegt und dann die nächste links (um parallel zu fahren), kommt man erst durch den Bahnhof und landet dann in einer 30er Zone mit benutzungspflichtigem Radweg.

Beim zweiten Mal war es etwas kniffliger:
Rechts ist eine Fabrik mit blickdichten Zaun. Kurz vor der Einfahrt (die ist leicht versetzt), mache ich mich bremsbereit. Man weiss ja nie. Die Sichtbeziehung ist extrem schlecht. Und was ist genau an der Ecke als ich etwas sehen kann? Eine ca. 10cm breite und mehrere Zentimeter tiefe schräge(!) Rille über den Radweg. Mein Vorderrad hat es ganz schön versetzt. Erholt man sich von dem Schreck, sieht man ein Kreuz und Grablicht genau an der Stelle....

Edit: Die parallel neu gebaute B59 ist übrigens inzwischen teilweise mit Zeichen 254 versehen. Man muss als Radfahrer also durch die Käffer fahren.

Edit2: Als ich auf dem Rückweg den linksseitigen Radweg nicht benutzt habe, kam bei ca. 8m breiter Fahrbahn und erlaubten 70 km/h von hinten einer, bremste auf meine Geschwindigkeit ab, kam bis auf 5cm an mich ran und fuhr dann weiter. Das ganze natürlich wild hupend. Es gab keinen Gegenverkehr und auch vor/hinter ihm kein anderes Fahrzeug. Danke, so macht Radfahren Spaß!

Edit3: Auch Danke an den Busfahrer, der lange Zeit ziemlich exakt die vorgeschriebenen 1,5m Sicherheitsabstand hielt. Aber ich glaube er hat was missverstanden: Die muss man zur Seite halten, nicht beim Hinterherfahren. 1,5m bei 30 km/h entsprechen 0,18 Sekunden Abstand!

Edit4: Hab ich nicht kürzlich noch die Balkantrasse lobend erwähnt? Schaut euch die Bilder auf der Startseite an und denkt euch alle Blätter von den Bäumen auf den Radweg. Dazu noch einige Äste, die dort hingeweht wurden. Ist es eigentlich zulässig, dass ein e.V. die Verkehrssicherungspflicht für einen Radweg unterhält, der im Eigentum einer Stadt ist? So einfach kann sich die Stadt doch nicht aus der Verantwortung ziehen...
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Pogge
Beitrag 31.10.2014, 09:30
Beitrag #2063


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Zitat (hugo790 @ 31.10.2014, 09:09) *
Und ja, ich weiss, ich muss auf der Kreuzung der Radverkehrsführung folgen.


Aber nur, wenn Du "über die abbiegst"! wavey.gif

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Speichenkarussell
Beitrag 31.10.2014, 12:40
Beitrag #2064


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Kein Radweg im engeren Sinne, sondern eine für Radfahrer freigegebene Einbahnstraße.
Und die Straßenmalerei sagt ziemlich klar: eigentlich ist hier für euch Radfahrer kein Platz vorgesehen. Spätestens wenn sich ein Fahrzeug aus der Einbahnstraße zum Linksabbiegen einordnet, wird es nämlich echt eng.

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Mitleser
Beitrag 31.10.2014, 12:58
Beitrag #2065


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Bleibt wohl nicht viel anders übrig, als gleich links der Linie in die Flurstraße einzufahren.
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mir
Beitrag 31.10.2014, 13:37
Beitrag #2066


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Ist das eine echte Einbahnstraße? Dann ist die Linie richtig, nur die Parkmarkierung falsch; ansonsten müßten ja die Linksabbieger sich sowiso ganz links einordnen.

In Erlangen bin ich mal auf die Situation gestoßen. Ich fuhr ganz rechts, mir entgegen kam ein Taxifahrer, der sich ganz links einordnete. Ich dann "das ist aber für Radfahrer freigegeben, da ist das Schild". Und der Taxifahren: "Und ich muß zum Linksabbiegen ganz links fahren." So standen wir dann da. Ich packte einen Apfel aus, und die Sonne schien angenehm warm. whistling.gif


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Mitleser
Beitrag 31.10.2014, 13:51
Beitrag #2067


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Zitat (mir @ 31.10.2014, 13:37) *
Ist das eine echte Einbahnstraße?
yes.gif
Zitat (mir @ 31.10.2014, 13:37) *
Ist das eine echte Einbahnstraße? Dann ist die Linie richtig, nur die Parkmarkierung falsch; ansonsten müßten ja die Linksabbieger sich sowiso ganz links einordnen.
Wieso? Das ist doch keine Fahrbahn für eine Richtung. Also bleibt es bei bis zur Mitte; selbst wenn nicht wäre es nur möglichst weit links.
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mir
Beitrag 31.10.2014, 14:01
Beitrag #2068


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Ah, danke! lightbulb.gif


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Ostfriese69
Beitrag 31.10.2014, 20:48
Beitrag #2069


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Ich bin vor ein paar Tagen mal durch Fleckeby gefahren, dort gibt es einen meiner "liebsten" Radwege.

Ein paar Punkte vorab:

  • es geht hier um eine zu bestimmten Zeiten stark befahrene Bundesstraße (B76 Schleswig - Eckernförde)
  • es ist igO
  • von West nach Ost starkes Gefälle, so dass man dort als Radfahrer leicht auch 50 Km/h erreichen kann
  • von Ost nach West entsprechend eine gute Steigung


Es gab vor ca. 2 Jahren einen Artikel in den Schleswiger Nachrichten, dass in Fleckeby die Radverkehrsführung umgestaltet wurde um Geisterradel entgegenzuwirken und dass dieses in Zukunft auch vermehrt kontolliert und sanktioniert werden soll. Leider kann ich diesen Artikel nicht widerfinden.

Aber nun fahren wir zunächst aus Schleswig kommend Richtung Eckernförde (also West nach Ost).

Wir fahren auf Fleckeby zu, das ganze auf einem einzelnen linksseitigen benutzungspflichtigen Geh- und Radweg ausgeschildert mit Zeichen 240. Kurz nach dem Ortseingang Fleckeby kommen wir an diese Verkehrinsel und Schilderkombination, diese waren damals auch mit Bild in dem Zeitungsartikel zu sehen:



Man kann also recht deutlich die Intention erkennen, den Radfahrer auf die andere Seite zu bringen. Schlägt man dann die Kurve ein und folgt der Ausschilderung sieht man auf der anderen Seite der Verkehrsinsel dies, also geht der kombinierte Weg dort wohl bis zu Einmündung Richtung Brekendorf.



Also queren wir die Fahrbahn und folgen auf der rechten Seite dem Rad- und Fußweg. Schöne Straßenbeleuchtung gibt es in Fleckeby!



Wir kommen zur ersten Einmündung (von links und bereits auf der Gefällstrecke) und was sehen meine Augen?!




Keine Schild auf der rechten Seite, nur auf der linken, von der man uns doch gerade erst extra weggebracht hat!

Wir wechseln also die Seite und nach ca. 50 Metern folgt wieder eine Einmündung, diesmal von rechts. Im Hintergrund ist bereits der örtliche Edeka zu sehen.



Nach einem abermaligen Seitenwechsel kommt auf Höhe des Edeka Marktes wieder eine Einmündung von links. Links zu sehen, dass auch hier Wert auf gute Beleuchtung gelegt wurde und im Hintergrund links ist ein Geländer zu erahnen.




Leider habe ich von dem Geländer und der darauffolgenden Rechts-Links-Schikane kein Bild in dieser Fahrtrichtung, also einmal aus der anderen Richtung, beim Apothekenschild das Geländer, eine schöne Laterne gibt es auch wieder und einen schönen Zaun als Zugabe.




Dann kommen wir zur Ampel, auf die gehe ich auf dem Rückweg noch näher ein und nach der Ampel ist auch wieder Fahren auf der rechten Seite gewünscht:



Und dies gerade zur rechten Zeit, denn sonst würden wir die nächste Schikane verpassen, Bäume entlang des Weges sind auch immer schön!





Und nach der letzten Einmündung soll man auch rechts bleiben, denn der linke Weg endet gleich und außerorts geht es links weiter:




Der Rückweg kommt morgen oder so, jetzt brauche ich erstmal eine Pause von diesem Weg.
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sigggi
Beitrag 31.10.2014, 22:48
Beitrag #2070


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Zitat (hugo790 @ 31.10.2014, 09:09) *
Edit4: Hab ich nicht kürzlich noch die Balkantrasse lobend erwähnt? Schaut euch die Bilder auf der Startseite an und denkt euch alle Blätter von den Bäumen auf den Radweg. Dazu noch einige Äste, die dort hingeweht wurden. Ist es eigentlich zulässig, dass ein e.V. die Verkehrssicherungspflicht für einen Radweg unterhält, der im Eigentum einer Stadt ist? So einfach kann sich die Stadt doch nicht aus der Verantwortung ziehen...


Das war hier.
Zitat (sigggi @ 22.07.2013, 15:57) *
Zitat (hugo790 @ 22.07.2013, 15:55) *
Doch doch, es gibt gute. Ich kam nur nicht mehr vorbei um Fotos zu machen.

Hier mein Lieblingsradweg.


Ist nicht dein Ernst oder?
Wie kann man diese Vergnügungsmeile Radweg nennen? Schlimm genug das für so etwas noch Spendengelder und Fördermittel für die Radverkehrsförderung zur Verfügung gestellt wurden.
Nun dürfen sich die Radfahrer diese, wie sich herausgestellt hat viel zu schmale Trasse, mit Kinderwagen- und/oder Hündeführern, Inlinern, Wandergruppen u.s.w. teilen.

Wenn ich von Remscheid nach Leverkusen fahre und zügig voran kommen will fahre ich bestimmt nicht mehr auf dieser Balkantrasse. Ich werde weiterhin die B51 hinab fahren.
Diese Trasse ist für mich keine Alternative.



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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Replica
Beitrag 03.11.2014, 21:22
Beitrag #2071


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@Ostfriese

Ich nehme mal an, dass bei der Verkehrsinsel von Bild 1 bis vor 2 Jahren ein VZ 240 stand bzw der bisher-links-VZ 240-Weg hier noch weitergalt.
Fuhr der Radfahrer denn bis vor 2 Jahren durchgehend links, sprich dieses Kuddelmuddel von rechts-links-rechts wurde neu geschaffen?
Oder war das Kuddelmuddel unten im Ort schon so und "die" haben vor 2 Jahren eben ohne tiefgreifende Überlegungen bloß schnell an der Verkehrsinsel von Bild 1 das Überleitungsschild nach rechts hingestellt?


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Ostfriese69
Beitrag 03.11.2014, 21:57
Beitrag #2072


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Ich fahre dort selten lang, glaube aber dass nur der Teil an der Insel geändert wurde.
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Explosiv
Beitrag 10.11.2014, 08:19
Beitrag #2073


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Hi
ist doch klar, was da passiert ist. Man will in Zukunft das Linksradeln im Ort vermeiden und lenkt vor dem Ort die von auswärts kommenden Radler auf die rechte Seite. So weit in Ordnung.

Im Ort dagegen war man entweder so blöd, die alten linksseitigen Schilder abzuhängen, so dass man dort die widersprüchliche Anordnung hat:
Du musst links fahren!
Du musst rechts fahren!

In dem Fall kann die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht offensichtlich so fehlerhaft sein, dass keine Benutzungspflicht mehr besteht und man auf der Fahrbahn radeln darf. So sieht es ggf. Herr Sluka.
Ein Richter könnte das linke Radwegschild für rechtswiedrig ansehen, das rechte davon unbehelligt als weiter gültig und somit die Benutzungspflicht rechts als gegeben ansehen. Also rechten Radweg durchgängig nutzen, da er im Ort nirgends aufgehoben wird.

Eventuell wollte die Gemeinde auch innerörtlichen Radlern die Möglichkeit geben, kurze Wege ohne zweimaliges Queren der ach so gefährlichen Fahrbahn zu erlauben und hat bewußt die Radwegschilder links gelassen oder neu aufgestellt. Das ist dann der normale Blödsinn, auf den man sich in Germanien einlässt, wenn man sich ein Rad zulegt und damit tatsächlich fahren will. Also nix besonderes.
Ich gehe in dem Fall davon aus, das die StVB selbst auf ausdrücklichen Hinweis auf die Rechtslage die Dinger hängen lässt, bis ein Richter sie dazu zwingt, sie abzuhängen. So viel zum Rechtsstaat.

Zusammenfassend: nix Besonderes


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helmet lampshade
Beitrag 10.11.2014, 13:51
Beitrag #2074


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Zitat (Explosiv @ 10.11.2014, 08:19) *
Ein Richter könnte das linke Radwegschild für rechtswiedrig ansehen, das rechte davon unbehelligt als weiter gültig und somit die Benutzungspflicht rechts als gegeben ansehen. Also rechten Radweg durchgängig nutzen, da er im Ort nirgends aufgehoben wird.

Wegen §gMV und §msdwgi?
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granny
Beitrag 10.11.2014, 14:48
Beitrag #2075


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Zitat (helmet lampshade @ 10.11.2014, 13:51) *
Zitat (Explosiv @ 10.11.2014, 08:19) *
Ein Richter könnte...

Wegen §gMV und §msdwgi?

Unwahrscheinlich, dass sich jemals mehr als ein Gericht mit der Frage auseinandersetzen wird. Und diese Voraussetzung müsste erfüllt sein, damit man der Privatmeinung eines Verkehrsteilnehmers eine quasi verbindliche informelle Verkehrsregel via "ständiger Rechtsprechung" entgegensetzen könnte.

Damit es dazu kommt braucht man
1) einen Verkehrsteilnehmer, der nicht einen der beiden Bürgersteige, sondern die Fahrbahn beradelt
2) einen Polizisten, der dies beobachtet
3) einen Polizisten, der wegen dieser Beobachtung einschreitet
4) einen Radfahrer, der die fällige Ermahnung nicht durch sofortiges Verlassen der Fahrbahn entschärft
5) einen Radfahrer, der genügend Sachkunde besitzt, um zu wissen, dass die perplexe Beschilderung nichtig ist
6) einen Radfahrer, der den Polizisten nicht von seiner Auslegung überzeugen kann
7) einen Polizisten, der eine Anzeige schreibt
8) eine Bußgeldstelle, die wegen der Anzeige ein Verwarngeldverfahren einleitet
9) einen Radfahrer, der nicht nach dem Motto "Zahlen bringt Frieden" das Verfahren beendet, sondern der Verwarnung widerspricht
10) eine Bußgeldstelle, die den Widerspruch nicht anerkennt
11) eine Staatsanwaltschaft, die das Bußgeldverfahren eröffnet
12) einen Amtsrichter, der sich den Argumenten des Radfahrers verschließt
13) einen Radfahrer, der trotz des richterlichen Winks mit dem Zaunpfahl seinen Einspruch nicht in letzter Minute zurückzieht
14) einen Richter, der das entsprechende Bußgeld bestätigt
15) einen Radfahrer, der nicht nach dem Motto "Zahlen bringt Frieden" das Bußgeld überweist, sondern den Fall beim Oberlandesgericht prüfen lassen will
16) einen Richter am OLG, der bei der Vorprüfung, ob der Fall angesichts der Bagatellschwelle zwecks "Fortbildung der Rechtsprechung" bzw. wegen "Versagen des rechtlichen Gehörs" zugelassen werden wegen kann, einen positiven Entscheid fällt
17) eine Kammer am OLG, die den Argumenten des Radfahrers ebenfalls nicht folgen mag

Die Kette all dieser lückenlos zu erfüllenden Bedingungen muss mindestens einmal bis 17 durchlaufen werden, oder aber mehrfach bis zum Punkt 14. Wie gesagt: ziemlich unwahrscheinlich... whistling.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 20.11.2014, 13:03
Beitrag #2076


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Wie komme ich als Radfahrer eigentlich legal auf den im Hintergrund erkennbaren Radweg?
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Mitleser
Beitrag 20.11.2014, 13:25
Beitrag #2077


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think.gif

Und immer daran denken, dass die entgegenkommenden kreuzenden Radler Vorrang haben.
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Speichenkarussell
Beitrag 20.11.2014, 13:33
Beitrag #2078


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Du meinst die, die mir in einer Tempo-30-Zone auf dem nicht explizit beschilderten linksseitigen Radweg entgegenkommen. Das berührt wieder die Frage, ob man Vorrang auch dann noch genießt, wenn man irgendwo fährt, wo man eigentlich nicht fahren dürfte. whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 20.11.2014, 13:44
Beitrag #2079


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Welche T-30-Zone?
Die gegenläufigen verblichenen Pfeile auf dem Boden suggerieren mir die Legalität des Gegenverkehrs.
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Speichenkarussell
Beitrag 20.11.2014, 14:05
Beitrag #2080


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Ich habe nicht alles auf einem Bild festhalten können. Es ist der gleiche Radweg, den ich schonmal hier gezeigt hatte. Er befindet sich vollständig innerhalb einer T-30-Zone und war früher in beiden Richtungen benutzungspflichtig - jetzt nur noch in der zur Einbahnstraße gegenläufigen Richtung.
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dazydee
Beitrag 20.11.2014, 14:28
Beitrag #2081


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"Wie komme ich als Radfahrer eigentlich legal auf den im Hintergrund erkennbaren Radweg?"

Schiebend latürnich


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Speichenkarussell
Beitrag 20.11.2014, 14:31
Beitrag #2082


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Wer sein Fahrrad schiebt ist Fußgänger. Daher hatte ich gefragt "als Radfahrer"...
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klausimausi
Beitrag 20.11.2014, 14:46
Beitrag #2083


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Zitat (Speichenkarussell @ 20.11.2014, 14:03) *
Wie komme ich als Radfahrer eigentlich legal auf den im Hintergrund erkennbaren Radweg?
Hier hilft nur die Quantenmechanik weiter: du musst tunneln!

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Mueck
Beitrag 20.11.2014, 15:08
Beitrag #2084


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Lass die Schilder einfach links liegen ...
Zitat (§ 39 (2) StVO)
Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts.
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Cabronito
Beitrag 21.11.2014, 01:41
Beitrag #2085


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Herbst auf Würzburger Radwegen:





wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.11.2014, 01:50
Beitrag #2086


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Benutzungspflichtige Radwege dürfen aber eigentlich nicht so aussehen think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Explosiv
Beitrag 23.11.2014, 17:29
Beitrag #2087


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Zitat (Heinz Wäscher @ 21.11.2014, 01:50) *
Benutzungspflichtige Radwege dürfen aber eigentlich nicht so aussehen think.gif


Hi
benutzungspflichtige Radwege dürften eigentlich nur äußerst selten angeordnet sein.
Wer fragt nach einer illegalen Anordnung der BP noch nach dem Aussehen, wenn schon der ganze Rest nicht stimmt?


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sigggi
Beitrag 23.11.2014, 19:53
Beitrag #2088


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Zitat (Heinz Wäscher @ 21.11.2014, 01:50) *
Benutzungspflichtige Radwege dürfen aber eigentlich nicht so aussehen think.gif


Nicht benutzungspflichtige Radwege auch nicht.
Sonst bräuchte man nicht benutzungspflichtige Fahrbahnen auch nicht räumen.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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BerndderHeld
Beitrag 24.11.2014, 12:15
Beitrag #2089


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Man muß erst in die weite Welt fahren um festzustellen wie schön es doch zu Hause ist. Neulich in Bad Kreuznach.



Von Grünfläche bis Bordsteinkante nicht ganz ein Meter übrigens. Das wohl sogar mal ein Zweirichtungsradweg.

Blick in beide Richtungen der Ringstraße, direkt gegenüber einem großen Krankenhaus und umgeben von Pflege und Betreuungseinrichtungen der Diakonie. Dazu noch viele Einrichtungen für Behinderte. Also jetzt nicht gerade die Gegend wo es für Fahrradfahrer auf der Straße zu gefährlich ist. Wie man ja auch schön am Schutzstreifen auf der Anderen Straßenseite sehen kann. Google Maps.

Einer unserer Gastgeber dort hatte sich vor Jahren mal in der Radverkehrspolitik engagiert aber nach 2-3 Jahren frustriert aufgegeben. Der örtliche Radfahrerbeirat mit ADFC Beteiligung Wird wohl auch ignoriert/bekommt nichts hin.
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Mitleser
Beitrag 24.11.2014, 12:43
Beitrag #2090


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Ich mag blind sein, aber ich sehe keinen abgetrennten Rad- und Gehweg. think.gif
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Cabronito
Beitrag 24.11.2014, 13:03
Beitrag #2091


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Sogar extra mit glitschigroter Fahrradweg-Signalfarbe gekennzeichnet. thread.gif

wavey.gif


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granny
Beitrag 24.11.2014, 13:04
Beitrag #2092


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Zitat (BerndderHeld @ 24.11.2014, 12:15) *
Also jetzt nicht gerade die Gegend wo es für Fahrradfahrer auf der Straße zu gefährlich ist.

Lass dir keinen Bären aufbinden. Solche Gegenden gibt es auch woanders nicht. wavey.gif
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Cabronito
Beitrag 24.11.2014, 13:05
Beitrag #2093


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Auf der Straße bisweilen schon, auf der Fahrbahn dagegen meist nicht.

wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 24.11.2014, 13:10
Beitrag #2094


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Zitat (Mitleser @ 24.11.2014, 12:43) *
Ich mag blind sein, aber ich sehe keinen abgetrennten Rad- und Gehweg. think.gif
Zitat (Cabronito @ 24.11.2014, 13:03) *
Sogar extra mit glitschigroter Fahrradweg-Signalfarbe gekennzeichnet. thread.gif
Dieser 20cm breite Streifen, der noch dazu mehrfach unterbrochen zu sein scheint, wird wohl kaum als Radweg durchgehen. Und wenn, dann wäre er definitiv unbenutzbar und seine Anordnung deswegen recht eindeutig nichtig.
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Cabronito
Beitrag 24.11.2014, 13:33
Beitrag #2095


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Zitat (Mitleser @ 24.11.2014, 13:10) *
dann wäre er definitiv unbenutzbar und seine Anordnung deswegen recht eindeutig nichtig.

Schon klar, aber sag das mal der Behörde oder den RadlernimMünsterland.

wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 24.11.2014, 13:37
Beitrag #2096


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Da fehlt mir beide Male, mangels Auswirkung/Erheblichkeit/Relevanz, das Sendungsbewußtsein.
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dazydee
Beitrag 24.11.2014, 13:45
Beitrag #2097


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Hier sehe ich eindeutig den Bordstein als Trennung von Radweg und Gehweg.

Autos haben da nix verloren...


Das, oder der Radweg hört nach ein paar Metern auf.


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Replica
Beitrag 24.11.2014, 19:07
Beitrag #2098


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Zitat (Cabronito @ 24.11.2014, 14:33) *
Zitat (Mitleser @ 24.11.2014, 13:10) *
dann wäre er definitiv unbenutzbar und seine Anordnung deswegen recht eindeutig nichtig.

Schon klar, aber sag das mal [...] den RadlernimMünsterland.


Ausnahmen bestätigen die Regel.
Da sind mir gestern zwei ca. 50 Jährige entgegen gekommen, die der Unbenutzbarkeit des Radweges nachgekommen waren und dann prompt vom linken Radweg runter und ein Stück als Geisterfahrer auf der Landstraße gefahren sind. crybaby.gif

Aber von Anfang an:
Man nehme eine breite Straße + 2 Mehrzweckstreifen, die jetzt zurückgebaut wurde auf schmaler + einseitiger Radweg (im Münsterland ohne Radweg geht ja gar nicht rolleyes.gif ). Glücklicherweise hat der Radweg keine Benutzungspflicht. So ganz konnte man aber wohl doch nicht auf die Blauschilder verzichten, ausgerechnet im Bereich des Bahnüberganges ohne Zugverkehr aber etwas schräg verlaufender Doppelgleise steht dann eines an jeder Seite:

Ab hier ist für ca. 300m doch Benutzungspflicht. Wechselt man dann auf den Radweg, stellt man fest, dass der BÜ 200m weiter noch gar nicht fertiggestellt ist:

Damit der Radweg rechtwinklig über die Gleise geht, gibt es eben eine S-Kurve zu fahren. Es fehlen noch die dringend benötigten Drängelgitter. Die Absperrbaken sind als Quasi-Drängelgitter-Provisorium aufgestellt. Und die stehen gerade im hinteren Teil so eng, dass man mit Packtaschen schon arge Schwierigkeiten hätte. Man soll natürlich schieben ("Radfahrer absteigen"), aber dann kommen schon normalgewichtige Menschen aktuell kaum durch. Mit Dreirad, Anhänger? Keine Chance!
Hier die Sicht aus der Gegenrichtung:


Hier war der Baulastträger mit dem Anbringen der Blauschilder total übereifrig. Wenn die irgendwo abmontiert werden sollen, dauert das gerne mal Monate. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Immerhin hat in einem anderen Fall außerorts sogar die Bezirksregierung Münster ganz klar einer drohenden Benutzungspflicht den Riegel vorgeschoben, nachdem die Polizei beim Kreis (StVB) vorstellig wurde und Benutzungspflicht haben wollte, die Autos würden rasen, die Fahrbahn wäre so schmal, usw.


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Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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Heinz Wäscher
Beitrag 24.11.2014, 19:16
Beitrag #2099


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Wo sind denn die ganzen KFZ auf der Fahrbahn auf den Bildern zu sehen welche das Fahren mit dem Rad dort so gefährlich machen?

Zitat (Replica @ 24.11.2014, 19:07) *
Immerhin hat in einem anderen Fall außerorts sogar die Bezirksregierung Münster ganz klar einer drohenden Benutzungspflicht den Riegel vorgeschoben, nachdem die Polizei beim Kreis (StVB) vorstellig wurde und Benutzungspflicht haben wollte, die Autos würden rasen, die Fahrbahn wäre so schmal, usw.
Verfügt die lokale Polizei dort über keine Gerätschaften um Geschwindigkeitsverstöße zu dokumentieren? blink.gif


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Replica
Beitrag 24.11.2014, 19:45
Beitrag #2100


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Sonntag halt. Hab gerade mal nachgeschaut: 8.000 DTV. Ich hätts weit geringer eingeschätzt, bin aber auch bloß zum Rennradln mal da, eher nicht im Alltag. Ist an sich beschaulich und ruhig. Tempo 70, überwiegend gar nur 50 wegen Waldgebiet, Tourismus, anliegende Hotels. Völlig unproblematisch und übersichtlich.

@Geschwindigkeitsverstöße:
<Spekulatius on>
Entweder ist messen zu arbeitsaufwendig, da verbietet man lieber das Radfahren, kurioserweise fordert niemand dann auch Mofaverbot.
Oder denen ist das Fehlen der blauen Schilder aufgefallen. Und weil "Straße" ja bauchgefühlsmäßig total gefährlich sei (DTV 1.800), wollte man was dagegen tun und muss die Briefseite irgendwie argumentativ vollbekommen. Der Brief eröffnet mit Zitat: "Am xx.xx.2014 wurde bei einer Besichtigung der Kxx festgestellt, dass die Nebenfahrbahn nicht als Rad/Gehweg (VZ 240) ausgeschildert ist."


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 15:25