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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Heinz Wäscher
Beitrag 24.11.2014, 19:47
Beitrag #2101


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Werden die Radwege eigentlich dort im Winter regelmässig geräumt? think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Replica
Beitrag 24.11.2014, 19:52
Beitrag #2102


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Klares Jein.
Erst sind die richtigen "Straßen" dran. Dann werden hier und da auch mal ein Radweg mitgemacht, was eben an Arbeitskraft am Ende des Tages noch übrig ist. Ob der Radweg einer solch unwichtigen Straße geräumt wird, bezweifel ist, da sind wohl eher noch Radwege an größeren Straßen vorher noch dran.


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"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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MEP
Beitrag 05.12.2014, 19:46
Beitrag #2103


Neuling


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Hallo zusammen,

muss auf meinem täglichen Weg zur Arbeit und zurück (ca. 10 km, entlang einer Kreisstraße agO) einen für beide Fahrtrichtungen vorgeschriebenen Radweg benutzen. Jeweils die erste Hälfte der Hin- und der Rücktour linksseitig fahrend. Auf dieser Strecke "darf" ich insges. vier Radwegverschwenkungen hinter mich bringen, zwei in Fahrtrichtung links, zwei in Fahrtrichtung rechts. Das größte Problem bei diesen Verschwenkungen ist, dass die meisten (alle??) Autofahrer, die aus den Seitenstraßen auf die vorfahrtberechtigte K. einbiegen wollen, viel zu schnell unterwegs sind, um VOR diesen Verschwenkungen stehen bleiben zu können. Wenn die Radfahrer dann auch noch linksseitig unterwegs sind, für die Autofahrer also von rechts kommen, die sich jedoch bis zum Erreichen der Vorfahrtstraße nach links orientieren, dann ist die große Überraschung vorprogrammiert, wenn Radfahrer "ans Beifahrerfenster klopfen". Fotos werden noch nachgereicht unsure.gif

Gruß Michael


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LG Michael
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sigggi
Beitrag 05.12.2014, 23:45
Beitrag #2104


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Zitat (MEP @ 05.12.2014, 19:46) *
dann ist die große Überraschung vorprogrammiert, wenn Radfahrer "ans Beifahrerfenster klopfen".
Gruß Michael

So lange Du noch ans Beifahrerfenster klopfen kannst hast Du zumindest noch eine Überlebenschance.
Richtig spannend wird es erst wenn Du in solchen Situationen früh im dunkeln am Kühlergrill eines 3m hohen Tracks vorbei "darfst".
Wenn der sieht, dass links frei ist dann fährt der los. Das eben noch ein vorfahrtbrechtigter Rafahrer an ihm vorbei rollen wollte erfährt der eventuell erst aus den Verkehrsnachrichten.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Replica
Beitrag 06.12.2014, 10:40
Beitrag #2105


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Hallo Michael wavey.gif

Und sowas wird weiter hin neu gebaut. Oder sogar als Verbesserung vorgeschlagen, wenn es an einer geradlinigen Furt-Führung schon Probleme gibt.
Und wenn man dann genau wegen sowas auf der Fahrbahn fährt, wird man mitunter von genau solchen Leuten angemault, die gerade ungebremst und ohne Sicht (Getreidefelder bis an den Radweg ...) über die Furt schießen. Die wissen mitunter also schon, dass da ein Radweg existiert.


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granny
Beitrag 06.12.2014, 12:18
Beitrag #2106


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Zitat (Replica @ 06.12.2014, 10:40) *
Und wenn man dann genau wegen sowas auf der Fahrbahn fährt, wird man mitunter von genau solchen Leuten angemault, die gerade ungebremst und ohne Sicht (Getreidefelder bis an den Radweg ...) über die Furt schießen. Die wissen mitunter also schon, dass da ein Radweg existiert.

Woher weißt du, dass das die selben Leute sind? think.gif

Abgesehen davon gilt das Prinzip "Radweg? Das ist doch der Straßenteil, nach dem Autofahrer nur dann Ausschau halten, wenn vor ihnen ein Fahrrad auf der Fahrbahn auftaucht.". thread.gif
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CLSgirl
Beitrag 06.12.2014, 12:53
Beitrag #2107


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Zitat (granny @ 06.12.2014, 12:18) *
Abgesehen davon gilt das Prinzip "Radweg? Das ist doch der Straßenteil, nach dem Autofahrer nur dann Ausschau halten, wenn vor ihnen ein Fahrrad auf der Fahrbahn auftaucht.". thread.gif

Ich würde eher sagen: "Radweg? Muss es hier geben und ansonsten muss der Radling auf dem Gehweg fahren."
Wozu sich die Mühe machen, zu schauen, ob es überhaupt einen Radweg gibt, bevor man den Radfahrer auf ihn hinweist. Geht doch so viel schneller. shutup.gif


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Beitrag 06.12.2014, 16:03
Beitrag #2108


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Zitat (granny @ 06.12.2014, 13:18) *
Zitat (Replica @ 06.12.2014, 10:40) *
Und wenn man dann genau wegen sowas auf der Fahrbahn fährt, wird man mitunter von genau solchen Leuten angemault, die gerade ungebremst und ohne Sicht (Getreidefelder bis an den Radweg ...) über die Furt schießen. Die wissen mitunter also schon, dass da ein Radweg existiert.

Woher weißt du, dass das die selben Leute sind? think.gif

Beispiel:
Ich auf der Fahrbahn irgendwo Sonntags auf der einsamen Landstraße, rechts ein 2-Richtungs-Radgehweg. 100m voraus kommt von rechts eine kleine Einmündung ohne Sicht zwischen den hochbewachsenen Feldern. Dort kommt ein PKW mit Schwung raus und hält an der Fahrbahn. Ich: "Puh, jetzt weiß ich mal wieder, warum ich da nicht fahre." PKW biegt links ab, kommt mir entgegen und alle Insassen wild am gestikulieren in Richtung Radweg.


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CLSgirl
Beitrag 06.12.2014, 19:42
Beitrag #2109


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Lübeck hat ja auf dem Gebiet auch einiges zu bieten... Ich war vorhin spazieren und mir fiel das Schild auf, u.a. weil der Weg nicht so wirklich breit ist. Ein paar Meter weiter wird sogar extra noch einmal mit Pflastermalerie darauf hingewiesen, dass dieses Konstrukt ein in beiden Richtungen benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- und Radweg ist und man das tatsächlich ernst meint blink.gif

Das Schild wird auch brav an allem, was auch nur ansatzweise eine Einmündung ist, wiederholt... das auf dem letzten Weg ist die vergleichsweise "beste" Stelle, an der ich vorbeikam...

Und über die Schilder an sich muss man wohl auch nicht mehr viel sagen rolleyes.gif


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helmet lampshade
Beitrag 08.12.2014, 10:24
Beitrag #2110


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Der Doppelpfeil wird zwar gern eingesetzt, ich kann das aber ebenso wie die Pflastermalerei nur als Hinweis auf eine Benutzungspflicht ansehen. Diese muss aber korrekt angeordnet worden sein
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Explosiv
Beitrag 08.12.2014, 14:13
Beitrag #2111


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Hi
ist ja auch meist ein Hinweis für stumpf auf den durchgehenden Weg eintreffende VT, dass auf diesem Weg die gezeigte Anordnung gilt. Ob sie damit wirksam wird für die stumpf Einfahrenden, kann Juristen wahrscheinlich jahrelang über Wasser halten.


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Mueck
Beitrag 08.12.2014, 14:48
Beitrag #2112


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Ok, dann lass uns schon mal die nächsten 10 Seiten dieses Fadens damit füllen!!!11elf whistling.gif rolleyes.gif
Verkehrsschilder stehen rechts (StVO) und rechtwinklig zur Fahrbahn (VwV), damit dürfte es hier schwierig werden bzw. ergiebig für die Anwälte ;-)
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Explosiv
Beitrag 08.12.2014, 15:41
Beitrag #2113


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Hi
aber 9 von 10, und MSDWGI, und überhaupt..... thread.gif


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CLSgirl
Beitrag 08.12.2014, 17:04
Beitrag #2114


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Ich bin vor allem diesbezüglich immer verwirrter, je länger ich hier lese - vorher habe ich mir über die Rechtmäßigkeit solcher Konstrukte halt keine Gedanken gemacht laugh2.gif
Allerdings tue ich mich noch sehr schwer damit, woran ich erkenne, ob eine rechtswidrige oder nicht korrekt ausgeführte Anordnung/ Schildaufstellung jetzt auch nichtig ist oder nicht... so wie ich das verstehe, muss man ja z.B. benutzungspflichtige Radwege auch benutzen, selbst wenn sie gerade mal 1 m breit sind, alle 5 m eine anders gepflasterte Einfahrt oder Baumwurzeln haben und die BP gar nicht hätte angeordnet werden dürfen.
Ob Zeichen 237 oder Zeichen 241 für einen lediglich durch Strich/ Minikante... vom Gehweg getrennnten Radweg aufgestellt wird, scheint im Übrigen in dieser Stadt allein dem Zufall zu unterliegen thread.gif


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klausimausi
Beitrag 10.12.2014, 07:50
Beitrag #2115


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Zitat (CLSgirl @ 08.12.2014, 17:04) *
Ich bin vor allem diesbezüglich immer verwirrter, je länger ich hier lese - vorher habe ich mir über die Rechtmäßigkeit solcher Konstrukte halt keine Gedanken gemacht laugh2.gif
Herzlichen Glückwunsch flowers.gif
Du hast deine Zwischenprüfung auf dem Weg zum Radlerdiplom bestanden!

clapping.gif

Gruß
Klaus

PS: Genau das ist die Krux an dem bestehenden Radlerregelwerk: Es ist viel zu kompliziert und kein "normaler" Verkehrsteilnehmer interessiert sich einen feuchten Kericht dafür ...


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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granny
Beitrag 10.12.2014, 09:59
Beitrag #2116


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Zitat (CLSgirl @ 08.12.2014, 17:04) *
so wie ich das verstehe, muss man ja z.B. benutzungspflichtige Radwege auch benutzen, selbst wenn sie gerade mal 1 m breit sind, alle 5 m eine anders gepflasterte Einfahrt oder Baumwurzeln haben und die BP gar nicht hätte angeordnet werden dürfen.

Da kann ich nur immer wieder auf Kafka und seine Türhüterparabel hinweisen. thread.gif

Zitat
Ob Zeichen 237 oder Zeichen 241 für einen lediglich durch Strich/ Minikante... vom Gehweg getrennnten Radweg aufgestellt wird, scheint im Übrigen in dieser Stadt allein dem Zufall zu unterliegen thread.gif

Ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Verkehrszeichen entweder gar nicht (so) angeordnet worden sind, oder dass die Anordnung ohne jede Würdigung der baulichen Gegebenheiten aus der warmen Amtsstube heraus erfolgt ist. In beiden Fällen sind sie nichtig. Im ersten Fall handelt es sich um bloße Scheinverwaltungsakte, und im zweiten Fall hatten die anordnenden Beamten offensichtlich keinen Schimmer davon, für welche Objekte sie überhaupt eine Anordnung getroffen haben, so dass es dem Verwaltungsakt an der erforderlichen Bestimmtheit mangelt.

Die Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO enthält da eine sehr eindeutige Begriffsbestimmung, an die sich nicht nur die StVB, sondern im Streitfall auch die Gerichte halten müssen:
Zitat (VwV StVO)
8 1. Benutzungspflichtige Radwege sind mit Zeichen 237 gekennzeichnete baulich angelegte Radwege und Radfahrstreifen, mit Zeichen 240 gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege sowie die mit Zeichen 241 gekennzeichneten für den Radverkehr bestimmten Teile von getrennten Rad- und Gehwegen.

Die VwV ist für Z.237 und 241 unmissverständlich so formuliert, dass die entsprechenden Objekte schon vor der Anordnung vorhanden gewesen sein müssen - und nicht so, dass man per Schild im Nachhinein beliebige Flächen in die entsprechenden Objekte umdeuten lassen könnte. Das funktioniert auch schon allein deswegen nicht, weil Sonderwege in aller Regel nur in einer Richtung gekennzeichnet sind, die räumliche Zuweisung aber gleichwohl auch aus der ungekennzeichneten Richtung unzweifelhaft vorgenommen werden können muss.

Erkennbar getrennte, jedoch unmittelbar nebeneinander laufende Geh- und Radbahnen mit Z.237 oder 240 fallen also ebensowenig unter die Kategorie "benutzungspflichtige Radwege" wie alle alle Gehbahnen, die ohne erkennbare Trennung mit Z.237 oder 241 gekennzeichnet sind. wavey.gif
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Replica
Beitrag 10.12.2014, 17:39
Beitrag #2117


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MMn ist es für das Verhalten der VT auf den Sonderwegen eh egal, welches Blauschild denn nun genau da steht. Am ehesten regelt das die bauliche Ausführung des Weges an sich.
Da fällt mir auch wieder ein, dass die StVB mir mal gesagt hat, dass man eigentlich auch oftmals gar keine RWBP wolle, sondern die cop.gif die Schilder für die Erkennbarkeit der Wege (auch) für Radfahrer beibehalten wollen. Und dass jahrelang trotz 97er Novelle diese Schilder überhaupt nur aufgestellt worden waren, um Radfahren auf jenen Wegen zu erlauben.

Ich sollte denen mal vorschlagen, den BLT rumzuschicken, der die Schilder einfach kunterbunt durcheinanderwürfeln möge. whistling.gif


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MEP
Beitrag 10.12.2014, 19:53
Beitrag #2118


Neuling


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Zitat (sigggi @ 05.12.2014, 23:45) *
Richtig spannend wird es erst wenn Du in solchen Situationen früh im dunkeln am Kühlergrill eines 3m hohen Tracks vorbei "darfst". Wenn der sieht, dass links frei ist dann fährt der los.


@sigggi, du hast es erfasst, das darf ich -fast- jeden Tag erleben, denn zwei dieser Verschwenkungen führen über Ein-/Ausfahrtstraßen in/aus einem Industriegebiet. Ein Trucker hat sich jedoch durch Winken dafür entschuldigt, dass er mir die Vorfahrt genommen hat. Hätte mir bei 3 km/h mehr meinerseits allerdings auch nichts mehr genützt.

hier die Stelle: Verschwenkung 1
hier die andere: Verschwenkung 2


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LG Michael
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Baghira
Beitrag 10.12.2014, 19:59
Beitrag #2119


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Vor kurzem war ich mit dem Rad unterwegs, zum einen sah ich zur Verwunderung dieses Schild:



Nach zwischenzeitlicher Nachfrage beim Landkreis wurde mir geantwortet, das die Sichtbeziehungen zwischen Radweg und Fahrbahn nich gewährleistet wären. Da kenne ich aber schlimmeres. Der Weg hat noch weitere solche Schilder zu bieten und eine 10%ige Steigung (in Norddeutschland) ,währenddessen die Fahrbahn eben geführt wird. ranting.gif ranting.gif


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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uzs980
Beitrag 10.12.2014, 21:51
Beitrag #2120


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"Radfahrer absteigen" ist illegal und unbeachtlich. Die abweichende Vorfahrtsregelung stellt sicher, dass du wahlweise die Fahrbahn benutzen darfst.
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dazydee
Beitrag 10.12.2014, 22:39
Beitrag #2121


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Na ja, wenn man absteigt braucht man das rote Dreick nicht mehr beachten. Die Autos haben wegen §9 sowieso Nachrang... (sieht mir nicht nach 5m Abstand aus, also auch nach VwV-StVO eine klare Sache)


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Nulla poena sine lege
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Schlepper
Beitrag 11.12.2014, 08:43
Beitrag #2122


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Das Stoppschild samt Haltelinie vor die Radwegfurt und schon ist alles legal und Schildakosten gespart.

Aber so wie der Weg hinter der Einmündung weitergeht, ist die Benutzungspflicht eh illegal und nichtig und überhaupt. ranting.gif


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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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Beitrag 11.12.2014, 08:54
Beitrag #2123


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Hi
illegal heißt leider nicht, dass man die Schilder ignorieren darf. Man kann sie nur wegklagen. Und bis dahin muss man sie befolgen.
Außer es liegen objektive Gründe vor, dass die Nutzung unzumutbar oder unmöglich ist. Und damit ist man wieder auf hoher See....


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granny
Beitrag 11.12.2014, 09:44
Beitrag #2124


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Zitat (Replica @ 10.12.2014, 17:39) *
Und dass jahrelang trotz 97er Novelle diese Schilder überhaupt nur aufgestellt worden waren, um Radfahren auf jenen Wegen zu erlauben.

Das ist dann aber ein "clever" eingesetztes Dummstellen angesichts der geltenden Vorschriften. Wenn ein getrennter Radweg vermeintlich erst ein Schild braucht, um zum Radweg zu werden, dann wird daraus leider auch mit Schild kein Radweg. Zu Risiken und Nebenwirkungen schlagen Sie Ihren Arzt vor der Apotheke fragen sie einfach einen Fußgänger aus der unbeschilderten Gegenrichtung. wavey.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 11.12.2014, 09:46
Beitrag #2125


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Zitat (Replica @ 10.12.2014, 17:39) *
Da fällt mir auch wieder ein, dass die StVB mir mal gesagt hat, dass man eigentlich auch oftmals gar keine RWBP wolle, ...

Ist das nur Unfähigkeit der fachlich zuständigen Behörde oder schon eine dreiste Lüge?
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granny
Beitrag 11.12.2014, 09:52
Beitrag #2126


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Zitat (MEP @ 10.12.2014, 19:53) *
hier die Stelle: Verschwenkung 1
hier die andere: Verschwenkung 2

Der gemeine Haftungsabweiser in freier Wildbahn. Von den Zoologen auch als Innocentia Municipalis bezeichnet. laugh2.gif
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Beitrag 11.12.2014, 10:54
Beitrag #2127


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@granny und speiche:
Angeblich will die StVB ja, also abschildern, aber die Widerstände seien sehr groß. Kommunen, Landesbetrieb Straßenbau...

Immerhin ist gerade in den letzten Wochen schon einiges passiert. Es scheint so, als käme der Zug ein klein wenig ins Rollen. Bleibt abzuwarten, ob das bloß so eine Art Beschwichtungsversuch war, ober sich ein anhaltender Trend entwickelt. Auch die Bezirksregierung Münster hat interveniert, als kürzlich die Polizei agO eine Benutzungspflicht haben wollte. StVB hatte schon die Anordnung erteilt, aber dann noch mal bei der BezReg nachgefragt, was die meint.

Als gute Argumentationshilfe gibt es für die Stadt Emsdetten gerade Druckfrisch ein umfangreiches Radverkehrskonzept, dessen Kapitel über die Fahrradunfälle von 2010-2012 eine eindeutige Sprache spricht. Das RVK spricht sich auch für viele Radwege für die Aufhebung der RWBP aus. Betrachtet man die Verkehrsstärken drüben in Emsdetten, lässt sich hier aufm Lande sicher nicht mehr nur deswegen an der RWBP festhalten, wie es hier auch schon gemacht wurde.

Das mit den Verkehrsstärken stand tatsächlich so im Verkehrsschauprotokoll von April aus der Nachbargemeinde als Begründung, dass an allen innerörtlichen klassifizierten Straßen die RWBP beibehalten werden soll. Dieeigentliche Hauptstraße kommt auf 10.000 DTV, die anderen liegen so bei 3.500 oder gar unter 2.000. In derselben Verkehrsschau wurde für die eine Straße mit DTV 3.500 eine von der Politik geforderte Beschilderung (nicht Radwege) abgelehnt, weil keine qualifizierte Gefahrenlage. Die Straße sei sehr unterdurchschnittlich befahren. scarey.gif

Edit:

Anderes Thema:
Nebenan in Osnabrück gehts weiter:
NOZ
An der Kreuzung mit Radfahrstreifen und bereits vorhandenem Trixie-Spiegel sind in diesem Jahr schon 2 Radfahrer von rechtsabiegenden LKW getötet worden. Jetzt wird noch dieses Jahr der Radfahrer früher an die Fahrbahn herangeführt. Aktuell fährt der Radfahrer erst noch auf einem Radweg hinter 40 Querparkplätzen, der dann erst ein Stück vor der Kreuzung zu einem Radstreifen rüberschwenkt. Durch die Umwandlung in Längsparkplätze zugunsten eines frühzeitigeren Radstreifens fällen künftig die Hälfte der Parkplätze weg.
Und prompt protestieren die Anwohner aufs Lauteste über diesen Verlust.


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Beitrag 11.12.2014, 11:57
Beitrag #2128


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Zitat (Replica @ 11.12.2014, 10:54) *
Und prompt protestieren die Anwohner aufs Lauteste über diesen [Parkplatz-]Verlust.

Empfehle da eine überaus kostengünstige Alternativ-Lösung: Kein separater Radweg, und der Autoverkehr fährt im Bedarfsfall klaglos mit Fahrradtempo (so wie es die StVO ja eigentlich auch vorsieht...). Parkplätze satt für alle, Verkehrssicherheit auch für Kraftfahrer und v.a. Fußgänger verbessert, alles gut. wavey.gif
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Beitrag 11.12.2014, 12:10
Beitrag #2129


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Aye, aye.
Allein, auf mich hört ja keiner. sleep.gif


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Beitrag #2130


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Zitat (Replica @ 11.12.2014, 10:54) *
Das mit den Verkehrsstärken stand tatsächlich so im Verkehrsschauprotokoll von April aus der Nachbargemeinde als Begründung, dass an allen innerörtlichen klassifizierten Straßen die RWBP beibehalten werden soll. Dieeigentliche Hauptstraße kommt auf 10.000 DTV, die anderen liegen so bei 3.500 oder gar unter 2.000.

Wobei ich das mit den Verkehrstärken nie so recht verstanden habe. Hier München gibt es Zahlen über Verkehrsstärken für innerörtliche Straßen erst ab ca. 6.000 bis 7.000 Fz/Tag, darunter macht sich keiner die Mühe zu zählen. Aber was soll diese Zahl aussagen? Wir haben hier (auch mehrspurige) Straßen mit >20.000 Fz/Tag, da kann man oft den größten Teils des Tages (nachts sowieso) prima auf der Fahrbahn fahren. Zu den Zeiten mit der größten Belastung möchte mal da gar nicht radeln, weil die temporäre Durchschnittsgeschwindigkeit dann wegen viel zu viel Blech auf der Straße kaum größer Null ist. Wo soll denn da die Gefährdung für Radfahrer trotz großem Verkehrsaufkommens liegen, wenn es nur im Schritttempo vorangeht?
Zitat
In derselben Verkehrsschau wurde für die eine Straße mit DTV 3.500 eine von der Politik geforderte Beschilderung (nicht Radwege) abgelehnt, weil keine qualifizierte Gefahrenlage. Die Straße sei sehr unterdurchschnittlich befahren. scarey.gif
Nennt sich Pippi-Langstrumpf-Prinzip: "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt." Praktisch alle mir bekannten Straßenverkehrsbehörden handeln gemäß diesem Prinzip.



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Replica
Beitrag 11.12.2014, 13:07
Beitrag #2131


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Eben. Es war halt in dieser Verkehrsschau besonders leicht zu enttarnen. Ich behaupte ja, der BLT hat viele Blauschilder einfach so aufgestellt. Früher, weil die Maxime war, den Radfahrern anzuzeigen, dass der Sonderweg auch für sie freigegeben ist, auch bis vor kurzem noch. Die StVB bringt bei der Verkehrsschau die RWBP auf den Tisch und der BLT weigert sich, von der RWBP Abstand zu nehmen und ins Verkehrsschauprotokoll muss man dann ja irgendwas reinschreiben, warum daran (vorerst) festgehalten wird.

Mal als Beispiel, weil ich dafür hier auch schon eine Bilderserie gepostet habe:

Die StVB hat immer mal wieder betont, die Gesetzeslage bereits vollständig dahingehend einzuhalten, dass neue Radwege eben grundsätzlich nicht mehr beschildert werden. Dann tauchten Ende 2013 an den neuen Stummelradwegen an obigem Beispiel wieder RWBP auf. Ohne die Örtlichkeit zu nennen, hab ich also angemerkt, dass ich die guten Worte der StVB wohl nur Worte seien. Prompt antwortete der Sachgebietsleiter mir, er könne meine Mail nicht nachvollziehen, er habe in der jüngeren Vergangenheit gar keine Benutzungspflichten mehr angeordnet.
Jetzt, Ende November kam dann von der StVB die Anordnung, die Blauschilder zu entfernen.
StVB an BLT sinngemäß: "Warum haben wir hier eigentlich wieder die Benutzungspflicht angeordnet?"


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Ostfriese69
Beitrag 11.12.2014, 13:10
Beitrag #2132


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Hach, die andere Richtung wollte ich ja schon vor Wochen posten...habe aber nie so richtig Zeit und Lust gefunden.

Aber nun:

Wir werden also linksseitig in den Ort Fleckeby hineingeführt.



Bisher gibt es nur den linksseitigen Weg, kurz darauf beginnt aber auch rechts ein Weg.



Dies ist der rechtsseitige Weg:



Linksseitig folgt die bekannte Schikane, nur bitte umgekehrt denken:



Wir kommen jetzte auf die Ampel zu:



Detailaufnahme der Schilderkombi:



Aber wenn wir etwas zur Seite blicken sehen wir im Hintergrund dies:



Wir wechseln also nach rechts und dort kommt wieder eine Schikane:



Und kurz danach ein Gitter, dessen Zweck ich nicht wirklich verstehe. Es bleibt aber auch nicht viel Zeit zum Nachdenken, denn es ist ein weiterer Seitenwechsel gewünscht:



Und ab der nächsten Einmündung (50 Meter später) gibt es bis kurz nach dem Ortsausgang gar keinen Radweg mehr (ich würde aber keinem empfehlen hier an der Steigung auf die Fahrbahn zu wechseln - das zieht sofortige Sanktionen nach sich)

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Replica
Beitrag 11.12.2014, 13:16
Beitrag #2133


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Die Beschilderung* ist echt grauenvoll, wenn man bedenkt, dass die OD vor 2 Jahren anti-Geisterfahrer-mäßig umgestaltet wurde.
Hat nicht mal jemand vom Bundesministerium hergeleitet, dass er beidseitige Blauschilder für nichtig hält?

*Die Radwege aber nicht minder.


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Speichenkarussell
Beitrag 11.12.2014, 13:20
Beitrag #2134


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Laut Bernd Sluka ergibt sich das aus § 44 VwVfG Abs. 2 Nr. 4.
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granny
Beitrag 11.12.2014, 13:40
Beitrag #2135


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Zitat (mgka @ 11.12.2014, 12:29) *
Hier München gibt es Zahlen über Verkehrsstärken für innerörtliche Straßen erst ab ca. 6.000 bis 7.000 Fz/Tag, darunter macht sich keiner die Mühe zu zählen. Aber was soll diese Zahl aussagen?

Je mehr KFZ irgendwo langfahren, um so mehr Leute würden durch das Radfahrergesocks auf der StraFahrbahn gestört. Da wir ja alle gute Demokraten sind, erkennen wir automatisch, dass die Partikularinteressen des einzelnen Radfahrers irgendwann hinter die Wünsche der überwältigenden autofahrenden Mehrheit zurücktreten müssen. Die Radwegebegründung mit Verkehrsbelastung funktioniert deswegen so super, weil selbst aufmüpfige Radfahrer keine Kameradenschweine sein wollen und dann widerspruchslos klein beigeben. Der Trick dabei ist, dass man geflissentlich irgnoriert, dass mit steigender Autozahl in aller Regel auch die Radfahrerzahl zunimmt, so dass die zugrunde liegende Abwägung der vermeintlichen Gruppeninteressen unabhängig von der Verkehrsstärke eigentlich immer zu exakt dem gleichen Ergebnis führen müsste.

Mit Sicherheitsfragen hat das aber rein gar nichts zu tun. Wieso auch? Radfahrer umnieten ist auch bei viel Verkehr streng verboten. Die Unsicherheitslüge ist nur der ideologische Überbau für's gute Gewissen.
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dazydee
Beitrag 11.12.2014, 13:59
Beitrag #2136


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Wenn ich rechts auf einem Geh-Radweg fahre, dann wird er doch nicht durch ein linksseitiges Zeichen 240 beendet. Also muss ich da nicht die Strßenseite wechseln, wenn nicht gar das Rechtsfahrgebot es mir verbietet.


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granny
Beitrag 11.12.2014, 14:27
Beitrag #2137


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Zitat (Replica @ 11.12.2014, 13:16) *
Die Beschilderung* ist echt grauenvoll, wenn man bedenkt, dass die OD vor 2 Jahren anti-Geisterfahrer-mäßig umgestaltet wurde.

Wie macht man das, abgesehen von Einrichtungs-Nagelsperren wie dieser hier? thread.gif


Zitat (dazydee @ 11.12.2014, 13:59) *
Wenn ich rechts auf einem Geh-Radweg fahre, dann wird er doch nicht durch ein linksseitiges Zeichen 240 beendet.

Beendet wird jedenfalls durch die widersprüchliche Anordnung die rechte Benutzungspflicht, und für den linken Weg wird erst gar keine angeordnet. IOW: "anything goes", ab hier darf man fahren, wo man Lust hat. wavey.gif
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sigggi
Beitrag 11.12.2014, 18:15
Beitrag #2138


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Zitat (uzs980 @ 10.12.2014, 21:51) *
Die abweichende Vorfahrtsregelung stellt sicher, dass du wahlweise die Fahrbahn benutzen darfst.

Welche abweichende Vorfahrtsregelung?
Was ist das überhaupt?


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Schaumburger
Beitrag 11.12.2014, 19:29
Beitrag #2139


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Zitat (sigggi @ 11.12.2014, 18:15) *
Zitat (uzs980 @ 10.12.2014, 21:51) *
Die abweichende Vorfahrtsregelung stellt sicher, dass du wahlweise die Fahrbahn benutzen darfst.

Welche abweichende Vorfahrtsregelung?
Was ist das überhaupt?

Die Straße, die der Radweg kreuzt, hat gegenüber der Straße zu dem der Radweg eigentlich gehört, ein „Halt! Vorfahrt gewähren“. Da diese Vorfahrt der Straße mit Radweg für die ganze Straße gilt, bedeutet die abweichende Regelung „Vorfahrt gewähren“ für den Radweg, das sie eben nicht zur vorfahrtberechtigten Straße gehört. Demnach gibt es zu einem 240er Vz. (wenn vorhanden) keine dazugehörige Fahrbahn, deren Benutzung Dir verboten wäre. Du darfst dort also fahren.

Bin mir aber nicht sicher ob diese Frage von DIR ernst gemeint ist. Wenn da irgendeine versteckte Ironie dabei sein soll, so erkenne ich sie nicht. Kann mir aber auch nicht vorstellen das ich Dir damit was neues erzählt habe.

Gruß aus Schaumburg


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Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

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sigggi
Beitrag 11.12.2014, 20:25
Beitrag #2140


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Zitat (Schaumburger @ 11.12.2014, 19:29) *
Da diese Vorfahrt der Straße mit Radweg für die ganze Straße gilt, bedeutet die abweichende Regelung „Vorfahrt gewähren“ für den Radweg, das sie eben nicht zur vorfahrtberechtigten Straße gehört.

Stimmt, diese Vorfahrt gilt für die ganze Strasse, genau so wie das Z.205 zwischen Radweg und Fahrbahn. Der Radweg gehört ja zur Strasse.
Wie ist eigentlich die Rangfolge geregelt, wer welches Schild wann, zu beachten hat?
In der StVO steht nur Schilder gelten ab dort wo sie stehen bis sie durch ein anderes Schild aufgehoben werden.
Gibt es da noch andere Regelungen in der StVO?

Zitat (Schaumburger @ 11.12.2014, 19:29) *
Bin mir aber nicht sicher ob diese Frage von DIR ernst gemeint ist. Wenn da irgendeine versteckte Ironie dabei sein soll, so erkenne ich sie nicht. Kann mir aber auch nicht vorstellen das ich Dir damit was neues erzählt habe.

Gruß aus Schaumburg

Ironie nicht, aber immer wieder Verwunderung wie man hier Sachen erklärt bekommt die nirgends in der StVO zu finden sind.



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Schaumburger
Beitrag 11.12.2014, 20:29
Beitrag #2141


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Zitat (sigggi @ 11.12.2014, 20:25) *
Ironie nicht, aber immer wieder Verwunderung wie man hier Sachen erklärt bekommt die nirgends in der StVO zu finden sind.

In der StVO nur bedingt, eher in der Rechtssprechung.


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Ostfriese69
Beitrag 11.12.2014, 22:30
Beitrag #2142


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Aber wie kann man über etwas "Recht" sprechen, was vom Gesetz so nicht gedeckt ist?
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Schaumburger
Beitrag 11.12.2014, 22:42
Beitrag #2143


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Es ist insoweit gedeckt, das die StVO im Zusammenhang mit der Vorfahrt meist eben von der Straße spricht. (Außer beim Kreisverkehr)


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Ostfriese69
Beitrag 11.12.2014, 22:50
Beitrag #2144


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Und wenn wir davon ausgehen, dass der Sonderweg keine eigene Straße darstellt gehört er zur der anderen Straße und teilt sich daher mit der Fahrbahn eine Vorfahrtregelung.
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sigggi
Beitrag 11.12.2014, 23:08
Beitrag #2145


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Zitat (Ostfriese69 @ 11.12.2014, 22:50) *
Und wenn wir davon ausgehen, dass der Sonderweg keine eigene Straße darstellt gehört er zur der anderen Straße und teilt sich daher mit der Fahrbahn eine Vorfahrtregelung.

Genau so steht es in der StVO.
Alles andere ist Wunschdenken.


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Mueck
Beitrag 11.12.2014, 23:26
Beitrag #2146


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Zitat (Schaumburger @ 11.12.2014, 20:29) *
In der StVO nur bedingt, eher in der Rechtssprechung.
M.W.n. eher umgekehrt ...
Es wird daraus abgeleitet, dass ...
1. nur straßenbegleitende Radwege benutzungspflichtig sein können bzw. ein Fahrbahnverbot implizieren können,
2. straßenbegleitende Radwege eigentlich an der Vorfahrt dieser Straße teilnehmen,
3. das 205 eben dies aufhebt.
Ob diese Rechtsmeinung schon jemals vor einem Gericht bestätigt oder abgelehnt wurde, wäre mir neu. M.W.n. kam es bisher nie so weit, dass ein Verfechter dieser Theorie
a. auf der Fahrbahn erwischt und
b. beknollt wurde deswegen. Mündliche Verwarnungen gelten da nicht ...
Oder irre ich da? Anwälte an die Front!
Neben der StVO gibt es übrigens auch noch die VwV-StVO, die das an einer Stelle stützt:
Zitat (Zu § 9)
Zu Absatz 3
I. Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.
Ein 205 räumt also Zweifel auf, dass ein Radweg zur Straße gehört
Man könnte nach der Formulierung die Zweifel auch in die andere Richtung ausräumen, aber das tut man eher selten ...
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sigggi
Beitrag 11.12.2014, 23:50
Beitrag #2147


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Zitat (Mueck @ 11.12.2014, 23:26) *
Neben der StVO gibt es übrigens auch noch die VwV-StVO, die das an einer Stelle stützt:
Zitat (Zu § 9)
Zu Absatz 3
I. Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.
Ein 205 räumt also Zweifel auf, dass ein Radweg zur Straße gehört
Man könnte nach der Formulierung die Zweifel auch in die andere Richtung ausräumen, aber das tut man eher selten ...

Ein Z.205 soll die Situation klarstellen, es kann sie aber nicht umkehren.
Es kann also aus einem Radweg, der zweifelsfrei zur Strasse gehört, nicht plötzlich einen Radweg machen der nicht zur Strasse gehört.


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Explosiv
Beitrag 12.12.2014, 07:11
Beitrag #2148


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Zitat (sigggi @ 11.12.2014, 23:50) *
Ein Z.205 soll die Situation klarstellen, es kann sie aber nicht umkehren.
Es kann also aus einem Radweg, der zweifelsfrei zur Strasse gehört, nicht plötzlich einen Radweg machen der nicht zur Strasse gehört.


Hi
was heißt hier zweifelsfrei zur Straße gehörend? Dann wäre die Vorfahrtsregel wie auf der Fahrbahn. Dann gehe ich da mit.

Oft anzutreffen ist aber eine Vorfahrtsregel, die dem Radling ein Vorfahrt gewähren auferlegt, während der benachbarte Fahrbahnverkehr Vorfahrt hat.
Hier ist imho dann anzunehmen, dass die ansonsten existente räumliche Nähe von Radweg und Fahrbahn rein zufällig ist und die zuständige Behörde diesen Radweg trotz Fahrbahnnähe nicht als Teil der gleichen Straße sieht. Dann ist das Blauschild nur der Hinweis, dass auf diesem Weg Radlinge fahren dürfen und KFZ nicht, beinhaltet aber mangels begleiteter Fahrbahn kein Verbot, die Fahrbahn der in der Nähe befindlichen Straße zu befahren.
Dadurch, dass die Folgeblauschilder regelmäßig auch an der Verschwenkung größer 5m stehen existiert an deren Ort ebenfalls keine begleitete Fahrbahn, was meine Ansicht stützt. Somit kann man also sorgen- und sanktionsfrei auf der Fahrbahn der in der Nähe liegenden Straße radeln, wenn es einem dort besser gefällt.

Zur Krönung kann die StVB dann noch das Zusatzschild "Radfahrer absteigen" unter das Z 205 hängen, dann wird allen informierten VT klar, dass die Behörde absolut keinen Sachverstand ihr Eigen nennt. Im Sauerland leider oft zu beobachten.


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granny
Beitrag 12.12.2014, 09:56
Beitrag #2149


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Zitat (Explosiv @ 12.12.2014, 07:11) *
was heißt hier zweifelsfrei zur Straße gehörend? Dann wäre die Vorfahrtsregel wie auf der Fahrbahn. Dann gehe ich da mit.

Oft anzutreffen ist aber eine Vorfahrtsregel, die dem Radling ein Vorfahrt gewähren auferlegt, während der benachbarte Fahrbahnverkehr Vorfahrt hat.

Die "Vorfahrt" betrifft aber nur das Verhältnis zum Verkehr auf der Querstraße. Diese Beziehung müsste man aber eigentlich nie gesondert klarstellen. Das eigentliche Motiv für die Anordnung der "Sonderzeichen" am Sonderweg ist ja nur der (vergebliche) Versuch einer Brechung des eindeutigen Vorranges, den der Radwegfahrer aufgrund § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO gegenüber den Fahrzeugen auf der begleiteten Fahrbahn genießt. Und diese Vorrang-Beziehung kann man IMO nicht mit einem Verkehrszeichen brechen. Rechtlich nicht, und pragmatisch-praktisch auch nicht. So ein Krampf funktioniert ebensowenig wie der Versuch, Autofahrer zum Benutzen des Bürgersteiges zu verpflichten, indem man ein Z.239 neben die Fahrbahn stellt.

ranting.gif ranting.gif ranting.gif Hier der dazu passende tödliche Unfall, Bericht von vorgestern. ranting.gif ranting.gif ranting.gif
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sigggi
Beitrag 12.12.2014, 16:27
Beitrag #2150


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Zitat (Explosiv @ 12.12.2014, 07:11) *
Zitat (sigggi @ 11.12.2014, 23:50) *
Ein Z.205 soll die Situation klarstellen, es kann sie aber nicht umkehren.
Es kann also aus einem Radweg, der zweifelsfrei zur Strasse gehört, nicht plötzlich einen Radweg machen der nicht zur Strasse gehört.


Hi
was heißt hier zweifelsfrei zur Straße gehörend? Dann wäre die Vorfahrtsregel wie auf der Fahrbahn. Dann gehe ich da mit.

Wenn ich einen benutzungspflichtigen Radweg benutze, der zur Strasse gehört, und komme an eine Kreuzung mit einem Vorfahrt achten Zeichen, dann habe ich alles was ich brauche. Die Querstrasse hat Vorfahrt - Punkt.
Ich gehe nicht davon aus, dass meine begleitende Fahrbahn anders beschildert ist. Wenn, dann müsste das durch ein Zusatzzeichen (müsste man erst erfinden) angezeigt werden.


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