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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Mueck
Beitrag 28.01.2015, 20:29
Beitrag #2201


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Zitat (Nerari @ 28.01.2015, 16:27) *
Zitat (Mueck @ 28.01.2015, 13:19) *
§ 8 (1) 2.

Meinst du ernsthaft, dass der bei dieser Einmündung zweier annähernd gleich aussehender Weg zur Anwendung kommt unsure.gif
Gleichwertig?
Popeliger Feldweg contra große Straße, die sogar einen Radweg hat ...
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MEP
Beitrag 29.01.2015, 20:32
Beitrag #2202


Neuling


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Zitat (dazydee @ 27.01.2015, 20:55) *
Vorfahrtsberechtigte Straße? Du meinst mit
?


ja

Zitat
Wo sind da annähernd 2 Meter höhenunterschied think.gif

vll sind's auch nur 1,5 m auf ca. 10 m, also gut 15%

Zitat
nehmen die meisten Radfahrer ordentlich Anlauf und fahren mit hoher Geschwindigkeit in den vorfahrtberechtigten Radweg ein, ....

Zitat
Inwiefern sollte der entlang der Kreisstraße verlaufende Radweg hier Vorfahrt haben think.gif . "Gefühlte" Vorfahrt vielleicht - ich sehe hier eine klare RvL-Situation.

ist doch "(Vorfahrt-)straßenbegleitend", also auch vorfahrberechtigt, oder? unsure.gif Also nicht RvL? think.gif



--------------------
LG Michael
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klausimausi
Beitrag 29.01.2015, 20:49
Beitrag #2203


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Zitat (MEP @ 29.01.2015, 20:32) *
Zitat (dazydee @ 27.01.2015, 20:55) *
Vorfahrtsberechtigte Straße? Du meinst mit
?


ja
Vorfahrtsregeln gelten für die komplette Straße - so ist zumindest die StVO zu lesen.
Wenn der Radweg also zur Straße gehört hat der Radling auch die Vorfahrt!

=> Ja, kein rvl!

Gruß,
Klaus

Edit meint noch: Es heißt ja auch Vorfahrtstraße und nicht Vorfahrtsfahrbahn!

Der Beitrag wurde von klausimausi bearbeitet: 29.01.2015, 20:54


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Nerari
Beitrag 30.01.2015, 17:19
Beitrag #2204


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Zitat (klausimausi @ 29.01.2015, 20:49) *
Wenn der Radweg also zur Straße gehört hat der Radling auch die Vorfahrt!

=> Ja, kein rvl!


Der Weg gehört aber nicht zur Fahrbahn - wieso sollte sonst beim einmündenden Weg ein Zeichen 240 (gemeinsamer Rad-Fußweg) notwendig sein, wenn das vorher schon ein solcher Weg ist unsure.gif.

@MEP: Wie ist denn dieser angeblich fahrbahnbegleitende Radweg beschildert?
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dazydee
Beitrag 30.01.2015, 18:46
Beitrag #2205


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Zitat (MEP @ 29.01.2015, 20:32) *
Zitat (dazydee @ 27.01.2015, 20:55) *
Vorfahrtsberechtigte Straße? Du meinst mit
?


ja


Dan wäre es nicht nut schön, das ein Z205 zu haben, sondern zwingend notwendig....

Aber wegen der Kreisverkehrbeschilderung ist seit Jahren das Lager an verkleinerten Z205 leer und sie können für die Stelle keine bekommen rolleyes.gif


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Nulla poena sine lege
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danke_mama
Beitrag 04.02.2015, 13:33
Beitrag #2206


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Zitat (danke_mama @ 15.01.2015, 09:05) *
... Berliner Tor in Hamburg... Im rechten Radwegteil tiefe Längsrillen (Dehnungsfugen der Brücke?), links diese asphaltfarbenen niedrigen Nöppelchen. ... Es wirkte gefährlich. Ich sollte wohl eine Mail schreiben...
Ich nutze das Forum mal als öffentliche Dokumentation:
Inzwischen habe ich die dortige StVB angerufen und die Gefahren genau geschildert (ab jetzt gibt es also keine Ausrede für die Behörde, falls dort etwas passiert). Da es eine Brücke ist, sei eine Brücken-Behörde, deren genaue Bezeichnung ich leider vergessen habe (evtl. Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer?), zuständig. Man gebe das Problem weiter.

In ein paar Wochen gehe ich gucken, ob die Stelle sicherer geworden ist.
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Speichenkarussell
Beitrag 04.02.2015, 13:35
Beitrag #2207


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Zitat (danke_mama @ 04.02.2015, 13:33) *
In ein paar Wochen gehe ich gucken, ob die Stelle sicherer geworden ist.

laugh2.gif Optimist!
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Schlepper
Beitrag 05.02.2015, 07:31
Beitrag #2208


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Das steht dann einfach ein mit ZZ "Radfahrer absteigen!"... laugh.gif

Edit: So in etwa: Link

Wobei, es ist ja HH, also wird nur das ZZ da stehen. ph34r.gif


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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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Don Jusi
Beitrag 09.02.2015, 09:49
Beitrag #2209


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Zitat (Speichenkarussell @ 04.02.2015, 13:35) *
Zitat (danke_mama @ 04.02.2015, 13:33) *
In ein paar Wochen gehe ich gucken, ob die Stelle sicherer geworden ist.

laugh2.gif Optimist!

Das muss doch sicher heißen "OptimistIN", oder? Aber danke Mama! Solche Leute brauchts in D (und noch viel mehr)!
.


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Gruß, DJ

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Baghira
Beitrag 09.02.2015, 22:16
Beitrag #2210


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Der Radweg an der Straße"Beim Strohhause", da wo der von@ Danke Mama bemängelte Radweg ist, ist er nicht benutzungspflichtig. biggrin.gif Der Radweg ,wie auch die Gegenrichtung, ist bis zu der zu der Einmündung der Washingtonallee nicht benutzungspflichtig,teilweise aber auch nicht benutzbar. Bäume und Stäucher engen den Weg teilweise ein, teilweise geht der Radweg zwischen parkenden Autos am Straßenrand und zwischen Radweg und Gehweg parkenden Autos entlang. Aber- wie geschrieben, alles nicht mehr benuntzungspflichtig.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Damastor
Beitrag 12.02.2015, 08:20
Beitrag #2211


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Klick mich zu Kugel!

Leider gibts kein Streetview aber man erkennts von oben auch...Leyher Straße in Richtung Flößaustraße...und ja dieser kleine Abschnitt Radweg an der Bushalte vorbei hat ein Blauschild und hört vorne am Stopschild einfach auf...ranting.gif


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Viele Grüße!

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Rico Chet
Beitrag 12.02.2015, 11:04
Beitrag #2212


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Und? Der Streifen davor ist auch schon ein Radweg.


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Damastor
Beitrag 12.02.2015, 11:12
Beitrag #2213


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Da hatter aber glaub ich kein Blauschild (hab zumindest keins gesehen) und wieso in dreiteufelsnamen soll ich mitten durch die Fußgänger und dann schepps an die nächste Kreuzung kommen? Die Paar Meter wären auch ohne Schild auf der Straße gegangen...


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Viele Grüße!

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Heinz Wäscher
Beitrag 12.02.2015, 15:18
Beitrag #2214


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Würden die an der haltenden Busse die auf der Fahrbahn fahrenden Rad Fahrenden dort gefährden?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Cabronito
Beitrag 12.02.2015, 15:38
Beitrag #2215


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Wie kann ein haltender Bus jmd. gefährden? Noch dazu über das übliche Maß hinaus?

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.02.2015, 15:42
Beitrag #2216


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Rad Fahrende müßten links am haltenden Bus vorbeifahren - es soll Behörden geben die in einer solchen Situation eine besondere Gefahrenlage sehen, es könnten ja z. B. unaufmerksame KFZ-Führer die dann weiter in der Fahrbahnmitte radelnden Rad Fahrenden übersehen. whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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sigggi
Beitrag 12.02.2015, 19:29
Beitrag #2217


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Zitat (Cabronito @ 12.02.2015, 15:38) *
Wie kann ein haltender Bus jmd. gefährden? Noch dazu über das übliche Maß hinaus?
wavey.gif

Fahr mal nach Köln da zeigen dir die Busfahrer wie das geht.
Sie überholen 20m vor der Haltestelle und ziehen rechts rann als wenn Du garnicht existierst.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.02.2015, 23:12
Beitrag #2218


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Hui whistling.gif Wenn mir als anonymen Radfahrer so etwas passieren würde könnte man mutmassen, ob der Busfahrer nach dem Anhalten und einem spontanen Zusteigen meinerseits weiter in der Lage wäre, sein Fahrzeug ohne Schmerzen zu führen und ob er weiterhin seinen Zahnarzt wegen der Anfertigung eines Gebisses aufsuchen müßte.

Alles rein hypothetisch natürlich - wir machen doch nur Spaß wavey.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Damastor
Beitrag 13.02.2015, 09:44
Beitrag #2219


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.02.2015, 15:42) *
Rad Fahrende müßten links am haltenden Bus vorbeifahren - es soll Behörden geben die in einer solchen Situation eine besondere Gefahrenlage sehen, es könnten ja z. B. unaufmerksame KFZ-Führer die dann weiter in der Fahrbahnmitte radelnden Rad Fahrenden übersehen. whistling.gif


Lieber so - das seh ich als Radler nämlich - als durch die Menschenmenge die grad Ein- und Aussteigt durchfahren zu müssen und dann neben einem Stopschild herauszukommen. (Jedesmal gibts da Schwierigkeiten wenn ein Auto "hinter mir" kommt...


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Viele Grüße!

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Speichenkarussell
Beitrag 13.02.2015, 09:47
Beitrag #2220


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Zitat (Damastor @ 13.02.2015, 09:44) *
Lieber so - das seh ich als Radler nämlich - als durch die Menschenmenge die grad Ein- und Aussteigt durchfahren zu müssen und dann neben einem Stopschild herauszukommen.

Wenn die gerade ein- und aussteigen, darfst Du doch gar nicht fahren! unsure.gif
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Mitleser
Beitrag 13.02.2015, 09:50
Beitrag #2221


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Kommt drauf an, ob der Radweg direkt neben dem Fahrbahnrand (= haltender Bus) verläuft, oder ob dazwischen noch etwas Gehweg/Aufstellfläche ist.
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Damastor
Beitrag 13.02.2015, 09:56
Beitrag #2222


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Zitat (Speichenkarussell @ 13.02.2015, 09:47) *
Zitat (Damastor @ 13.02.2015, 09:44) *
Lieber so - das seh ich als Radler nämlich - als durch die Menschenmenge die grad Ein- und Aussteigt durchfahren zu müssen und dann neben einem Stopschild herauszukommen.

Wenn die gerade ein- und aussteigen, darfst Du doch gar nicht fahren! unsure.gif

Bin bisher noch nicht mit Bus dran vorbeigekommen...aber stehenbleiben sehe ich an vergleichbaren Stellen halt echt nicht ein.

Auch schön folgende Stelle:
Klickklack

Mit Mountainbike kein Problem...dünne Trekkingreifen und eine Geschwindigkeit um 25km/h machen das ganze eher unangenehm...
Das Rechtsabbiegen an der nächsten Kreuzung gereicht auch immer wieder zur Herausforderung.


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Viele Grüße!

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Speichenkarussell
Beitrag 13.02.2015, 10:00
Beitrag #2223


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Zitat (Mitleser @ 13.02.2015, 09:50) *
Kommt drauf an, ob der Radweg direkt neben dem Fahrbahnrand (= haltender Bus) verläuft, oder ob dazwischen noch etwas Gehweg/Aufstellfläche ist.

Das Nürnberger Modell ist in der Regel Vz 240 im Haltestellenbereich (daher schreibt @Damastor ja auch "durch die Menschenmenge") whistling.gif oder gar keine Regelung von der Kreuzung bis einschließlich Haltestelle (also eigentlich alleiniger Gehweg) und anschließend Vz 241 (wobei der dorthin führende Radweg benutzungspflichtig war und die Radwegfurt über die Kreuzung hinweg genau in den Haltestellenbereich führt). ranting.gif
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Rico Chet
Beitrag 13.02.2015, 21:03
Beitrag #2224


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Zitat (Damastor @ 13.02.2015, 09:56) *
Klickklack

Mit Mountainbike kein Problem...dünne Trekkingreifen und eine Geschwindigkeit um 25km/h machen das ganze eher unangenehm...

? Der Bordstein ist seitlich sogar auf 0 abgesenkt, auf den Radweg kommt man gut drauf. Den unkomfortablen Seitenstreifen darf man nicht befahren, da innerorts.
Nürnberg hat genug wirklich schlechte Radwege, als dass man sich über solch unauffällige Stellen aufregen müsste.


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Pogge
Beitrag 13.02.2015, 21:26
Beitrag #2225


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Für die fünf Meter würde ich da aber nicht auffahren, danach am Kopfsteinpflaster ist der Radweg sowieso zu Ende! whistling.gif
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Don Jusi
Beitrag 14.02.2015, 12:01
Beitrag #2226


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Jetzt mecker ich auch mal mit. Ich habe diese Frage auch schon einem Experten gestellt.

Bei der unten genannten Situation geht es um diesen Abschnitt: http://goo.gl/maps/SAqQ0

Es ist Tempo 70, kurvig, es besteht an mehreren Abschnitten eine durchgezogene Mittellinie und es ist schätzungsweise ein Verkehrsaufkommen von 5000 oder eher mehr Kfz mit jedoch allenfalls normalem Schwerlastanteil. Für unsere regionalen Verhältnisse geht es aber recht ruhig zu.

An dieser Straße war jahrzehntelang gar kein Radweg vorhanden. Der Fahrbahnbelag war lange Zeit unterirdisch (im Zustand natürlich) und wir rumpelten mit den Rädern ganzer Radsportmannschaften darüber. Dann wurde (vor ca. 10 - 12 Jahren) die Fahrbahn saniert und prompt auch ein benutzungspflichtiger Radweg erstellt. Dieser ist zwar nicht katastrophal, aber nur ca. 2 m breit und weist v.a. im Waldbereich etliche Problemstellen auf - siehe unten. Die Behörde möchte aber an der RWBP festhalten, da die Straße "relativ eng ist, mit Kurvenbereichen, durchgezogenen Mittlemarkierungen/Überholverbot ". "Dieses Überholverbot besteht aus Sicherheitsgründen. Radfahrer auf der Straße verleiten den Kfz-Verkehr zum Überholen, was wesentlich zu erhhöhten Gefahren führen würde."

Nun geht es (im Aichtal dem Bach Aich entlang) von Grötzingen nach Nürtingen-Oberensingen permanent leicht bergab. Einigermaßen geübte Radfahrer schaffen problemlos 40 oder mehr km/h. Die allermeisten Radfahrer fahren dennoch in beiden Richtungen auf dem Radweg. Ich fahre dort talaufwärts auch mit dem Rennrad, mit der Familie (v.a. mit meinem 9-jährigen Sohn) aber auch talwärts. Und das ist schon kritisch - siehe unten.

Wie sieht es nun aus mit der Nachweispflicht für die besondere Gefahrenlage? Ich würde gerne wissen, ob es im alten Fahrbahnzustand zu mehreren Unfällen gekommen ist und man diesem Umstand mit einem Radweg beikommen wollte. Dennoch sehe ich es so, dass wenn ich als Rennradfahrer dort mit 45 km/h fahre, von hinten allenfalls mal 2, 3 Autos mich überhaupt einholen. Wenn die überholen wollen, müssen sie das so tun, dass sie und andere nicht gefährdet werden. Da gab es noch nie Probleme. Und seltsamerweise noch nie knappe Überholmanöver.

Hätte ich sämtliche Fahrten dagegen auf dem Radweg unternommen, wäre es bei dieser Geschwindigkeit (die laut Rechtssprechung ohnehin kritisch ist) mit Sicherheit schon etliche Probleme gegeben. Denn dieser Radweg ist recht beliebt.

Ich sage es mal so: Wäre der Radweg gut, bräuchte er keine Benutzungspflicht. Die wenigen Leute, die dort auf der Fahrbahn fahren, wissen schon selbst, warum sie das tun. Und wenn ich so schnell oder schneller fahre wie/als Mofa und Motorroller, kann man doch kein Fahrbahnverbot aussprechen!?

Was meinst Du zu dieser Sache? Was könnte man am Besten entgegnen?

Die Fragestellung resultiert auch aus diesem Hintergrund: http://cycleride.de/images/PF_Pressespiege...ng_PF2013_k.jpg
(die Behörden halten Radfahren neben der Fahrbahn für grundsätzlich sicherer als auf der Fahrbahn - Blauschild bleibt).
Aus: http://cycleride.de/index.php/aktionen/pannenflicken/pf-2013

Ich habe im LKR Esslingen wahnsinnig viele harte Nüsse zu knacken....
.



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Gruß, DJ

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granny
Beitrag 14.02.2015, 14:56
Beitrag #2227


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Zitat (Don Jusi @ 14.02.2015, 12:01) *
Wie sieht es nun aus mit der Nachweispflicht für die besondere Gefahrenlage?

Im Grunde ist so ein Nachweis auf Ebene der beobachteten Unfälle gar nicht zu führen.

Gut 2.000 Unfälle mit schwerverletzten oder getöteten RF haben wir pro Jahr außerorts in Deutschland. Rechnet man den Anteil der Alleinstürze und Vorfahrt- bzw. Vorrangfehler heraus, der sich eh nicht durch Radwegangebote verringern lässt, dann haben wir vielleicht 400 nennenswertere Unfälle pro Jahr in ganz Deutschland, die sich vielleicht durch Radwegbenutzung hätten verhindern lassen. Das außerörtliche Straßennetz umfasst insgesamt mindestens 200.000 Kilometer. Nehmen wir vorsichtig an, dass bereits die Hälfte davon über Radwege verfügt, und dass die 400 Radwegkandidaten-Unfälle alle auf dem radwegfreien Teil passieren, dann entfällt 1 schwerer Unfall jährlich auf 250 Kilometer radwegfreie Straße bzw. man muss im Mittel einen Abschnitt mit 1 km Länge 250 Jahre beobachten, bevor ein schwererer Unfall dort geschieht.

Wenn man sich jetzt anschaut, dass es außerörtliche Sonderwege ohne Benutzungspflicht quasi überhaupt nicht gibt, kann man sich vorstellen, dass die Sache mit dem Gefahrennachweis stark nach "gefühlter Gefahr" ohne jeden Bezug zur Unfall-Realität riecht.
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Replica
Beitrag 14.02.2015, 19:22
Beitrag #2228


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Stichwort Mofa/Roller:
9eulich hatte ich bei der StVB ein Mofaverbot gefordert mit Wort für Wort derselben Begründung, mit der die Polizei die RWBP forderte (rasende Autos).
Das hat die jedenfalls so verwirrt, dass die StVB das von der Aufsichtsbehörde geklärt haben wollte und dann die RWBP doch nicht kam. thumbup.gif


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Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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Damastor
Beitrag 15.02.2015, 00:04
Beitrag #2229


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Zitat (Rico Chet @ 13.02.2015, 21:03) *
Zitat (Damastor @ 13.02.2015, 09:56) *
Klickklack

Mit Mountainbike kein Problem...dünne Trekkingreifen und eine Geschwindigkeit um 25km/h machen das ganze eher unangenehm...

? Der Bordstein ist seitlich sogar auf 0 abgesenkt, auf den Radweg kommt man gut drauf. Den unkomfortablen Seitenstreifen darf man nicht befahren, da innerorts.
Nürnberg hat genug wirklich schlechte Radwege, als dass man sich über solch unauffällige Stellen aufregen müsste.

Ja auf einer Breite von ~10cm...spaßig die im entsprechenden Winkel zu treffen (Über die gepflasterte Busbucht hab ich keine Lust zu fahren...)...könnte man auch schöner lösen, vor allem weil der Weg im Folgenden nicht wirklich gut in Schuss ist (und das ganz ohne Bäume...)
Zusätzlich hält eigentlich IMMER ein Auto am Ende der Busbucht.


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Viele Grüße!

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Don Jusi
Beitrag 16.02.2015, 10:21
Beitrag #2230


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Zitat (Replica @ 14.02.2015, 19:22) *
Stichwort Mofa/Roller:
9eulich hatte ich bei der StVB ein Mofaverbot gefordert mit Wort für Wort derselben Begründung, mit der die Polizei die RWBP forderte (rasende Autos).
Das hat die jedenfalls so verwirrt, dass die StVB das von der Aufsichtsbehörde geklärt haben wollte und dann die RWBP doch nicht kam. thumbup.gif

Das ist jetzt mal echt eine gute Idee!

Um ganz sicher zu sein: Mofaverbot auf der Fahrbahn, oder? Gibt ja auch rasende Mofas auf Radwegen.


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klausimausi
Beitrag 16.02.2015, 11:55
Beitrag #2231


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Zitat (Don Jusi @ 16.02.2015, 10:21) *
Gibt ja auch rasende Mofas auf Radwegen.
Echt nun? blink.gif
Die sind dann aber frisiert. Legal drüfen die höchstens 25km/h fahren.

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Cabronito
Beitrag 16.02.2015, 12:05
Beitrag #2232


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Wir Radfahrer mit 25 km/h sind doch auch rücksichtslose Raser. thread.gif

wavey.gif


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Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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granny
Beitrag 16.02.2015, 13:31
Beitrag #2233


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Zitat (Don Jusi @ 16.02.2015, 10:21) *
Gibt ja auch rasende Mofas auf Radwegen.

Mofas auf Radwegen? Innerorts? Bis auf überschaubare Ausnahmefälle verboten. Außerorts? Auch nur freiwillig.

Um das Mofaargument mal mit Daten zu untermauern, habe ich die destatis-Zahlen der letzten Jahrzehnte näher analysiert. Damit die Gefahrenlage unabhängig von der schwankenden Zahl der jeweiligen Fahrzeugnutzer wird, habe ich jeweils die Zahl der Verunglückten bzw. Schwerverletzten durch die Zahl der Getöteten dividiert. Die beiden Quotienten drücken dadurch unabhängig von der absoluten Unfallzahl aus, wie schwer die jeweiligen Verkehrsteilnehmer verunglücken, wenn es denn zu einem Crash gekommen ist.

Erwarten würde man als Verfechter der Separation, dass Mofafahrer wegen des oben gesagten sowohl inner- wie außerorts tendenziell schwerer verunglücken müssten als die Radfahrer, die mehrheitlich wo immer möglich Radwege nutzen. Es ist allerdings das genaue Gegenteil zu sehen: das Risiko einer schweren Verletzung beim Mofafahren ist mit großer Konstanz über die Jahre stets geringer als beim Radverkehr geblieben. Es ist weiterhin keinerlei Sondereffekt des verstärkten Radwegebaus der letzten Jahrzehnte auf die Unfallschwere der Radfahrer zu beobachten.
Autofahrer sind übrigens bei einem schweren Unfall häufiger tot als Radfahrer. Und die größten Verlierer beim Vergleich der Unfallschwere sind die Fußgänger - also genau jene Gruppe, die seit eh und je quasi nie im Längsverkehr auf Fahrbahnen unterwegs ist.

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Replica
Beitrag 16.02.2015, 14:04
Beitrag #2234


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Also meine Wenigkeit meinte
a)tatsächlich Mofaverbot für die Fahrbahn (jetzt mal unabhängig der Frage, ob sich das über das VZ so herstellen ließe), denn die als Begründung pro RWBP in meinem Fall herhaltenden rasenden Autofahrer beträfen auch den Mofafahrer in genau gleichem Maße
und
b) außerorts. Zugegeben auf einer recht unbedeutenden Kreisstraße mit <2.000 DTV und gefühlt nichtmal 6m Fahrbahnbreite (keine markierten Spuren). Ich meine mich (zuletzt vor 2 Tagen) an keine Geschwindigkeitsbegrenzungen dort zu erinnern (mit dem Fahrrad achtet man ja auch nicht soooo drauf, weil man im Flachland wohl eher nicht dagegen verstoßen kann), in dem Text der Polizei steht was von zHg 70 und gemessenen V "teilweise über 120 km/h".

Interessante Graphen, granny.

Mir fiel als erstes die tendenziell steigenden Kurven mit den Jahren auf, und dachte, hier die passive Sicherheit bzw. für Radfahrer das besseres medizinische/rettungstechnische Niveau zu sehen.
Bis ich dann deinen letzten Satz zu den Fußgängern las und sah, dass deren Kurve quasi konstant ist. Hat dafür jemand einen Erklärungsansatz?


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Crownsilver
Beitrag 16.02.2015, 14:15
Beitrag #2235


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Zitat (Replica @ 16.02.2015, 14:04) *
Hat dafür jemand einen Erklärungsansatz?

Immer mehr Autos mit Schiessschartenfenstern...
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Replica
Beitrag 16.02.2015, 14:51
Beitrag #2236


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Führen die Schießschartenfester zu erhöhter Unfallschwere, die den Effekt gesteigerter medizinischer Versorgung nur für die Fußgänger wieder ausgleicht?


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Ostfriese69
Beitrag 16.02.2015, 14:59
Beitrag #2237


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Zitat (granny @ 16.02.2015, 13:31) *
Zitat (Don Jusi @ 16.02.2015, 10:21) *
Gibt ja auch rasende Mofas auf Radwegen.

Mofas auf Radwegen? Innerorts? Bis auf überschaubare Ausnahmefälle verboten. Außerorts? Auch nur freiwillig.


Das ist das, was die StVO sagt. Hier ist es so, dass (die wenigen) Mofas sowohl innerorts als auch außerorts fast ausschließlich auf Rad- bzw Gehwegen fahren. Roller mit mehr als 25 km/h fahren hier innerorts auch häufiger aus Rad-/Gehwegen und außerorts zu ca. 70% auf Rad-/Gehwegen. Das ist im nördlichen S-H leider die Realität.
Gerade letztens ist es mir wieder passiert, dass ich auf einem der wenigen Radwege die ich nutze bei Tempo 55 von einem Roller zur Seite gehupt wurde, da er sonst nicht vorbeikam.
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Mueck
Beitrag 16.02.2015, 17:53
Beitrag #2238


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Zitat (Replica @ 16.02.2015, 14:04) *
a)tatsächlich Mofaverbot für die Fahrbahn (jetzt mal unabhängig der Frage, ob sich das über das VZ so herstellen ließe),
Wurde schon mal die Kombination 331.1 + 1024-17 gesichtet? whistling.gif
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Don Jusi
Beitrag 17.02.2015, 19:38
Beitrag #2239


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Zitat (Ostfriese69 @ 16.02.2015, 14:59) *
Zitat (granny @ 16.02.2015, 13:31) *
Zitat (Don Jusi @ 16.02.2015, 10:21) *
Gibt ja auch rasende Mofas auf Radwegen.

Mofas auf Radwegen? Innerorts? Bis auf überschaubare Ausnahmefälle verboten. Außerorts? Auch nur freiwillig.


Das ist das, was die StVO sagt. Hier ist es so, dass (die wenigen) Mofas sowohl innerorts als auch außerorts fast ausschließlich auf Rad- bzw Gehwegen fahren. Roller mit mehr als 25 km/h fahren hier innerorts auch häufiger aus Rad-/Gehwegen und außerorts zu ca. 70% auf Rad-/Gehwegen. Das ist im nördlichen S-H leider die Realität.
Gerade letztens ist es mir wieder passiert, dass ich auf einem der wenigen Radwege die ich nutze bei Tempo 55 von einem Roller zur Seite gehupt wurde, da er sonst nicht vorbeikam.

Ich glaube sowieso nicht, dass Grannys Grafiken, deren Quellen ich nicht kenne, explizit zwischen Mofa, Mokick, Roller 25 und Roller 45 unterscheiden. Welcher Polizist schaut im Un-Fall wirklich danach und erfasst alles astrein? Außerdem sehe ich so gut wie keine einwandfreien Mofas mehr bei uns auf den Straßen.

Ich wohne direkt an einem Radweg, der am Ortsende in einen Wirtschaftsweg mündet (Sackgasse für Kfz). Verbot für Kfz aller Art aber - Mofa frei. Da fährt alles durch, was zwei Räder hat, aber kein Motorrad ist (ganz wenige Ausnahmen natürlich auch), um zum benachbarten Ort in 1 km Entfernung zu gelangen. Ähnlich wie beim Ostfriesen hilft Fußgängern und Kindern oft nur das "zur-Seite-springen", so rücksichtslos sind diese Grünschnäbel unterwegs. Ich war schon mal so wütend über einen solchen Raser, der unbedingt Anschlag beibehalten musste in der Tempo-30-Zone und haarscharf an uns vorbei fuhr, (hatte da noch kleinere Kinder) dass ich schon schlimme Gedanken wie "Stock in die Felgen = Abflug" bekam.

Ich weiß auch nicht, worauf Granny hinauswill. Die meisten Gern-Radwegnutzer sind keine erfahrenen und schnellen Radfahrer (wie er und ich z.B.) sondern nehmen alles, was vom Verkehr weg geht. Da saumäßig viel Mist dabei ist, ist die Unfallwahrscheinlichkeit dementsprechend. Der Rest besorgt das Fahrkönnen oder eben das Fehlverhalten anderer (auch Fußgänger, Müllablader, Hundegassiführer, Schotterstreuer etc.) und das insbesondere an stark abschüssigen und mitunter kurvigen Strecken. Bei uns geht so was mitunter mit über 20% steil in den Matsch und dann direkt aufs Brückengeländer zu. PKW-Verkehr käme hier keine 2 Monate durch, ohne auf den Bahngleisen zu landen - und die Fahrbahn würde gesperrt/entschärft werden. Bei Radwegen heißt es dann dagegen "fuhr mit unangepasster Geschwindigkeit und verletzte sich schwer, weil er keinen Helm trug". Punkt --> Radweg bleibt.

Ab einem gewissen Tipping-Point, an dem das Risiko auf der Fahrbahn aus welchen Gründen und Konstellationen auch immer auch für hartgesottene und geübte Radfahrer zu viel oder das Fahren selbst zu unangenehm wird, bevorzugen diese auch Radwege oder nehmen längere Umwege über verkehrsärmere Straßen inkauf. Das ist zumindest bei mir so und ich fahre viel länger (halte mehr aus) auf Fahrbahnen, als etliche Radprofis vom früheren Gerolsteiner-Team einschließlich Stefan Schumacher, die Radwege benutzen, die ich z.B. grundsätzlich meide (nicht aber mit Familien mit kleinen Kindern, dann aber vorsichtig).
.


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klausimausi
Beitrag 18.02.2015, 07:21
Beitrag #2240


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Zitat (Don Jusi @ 17.02.2015, 19:38) *
Ich glaube sowieso nicht, dass Grannys Grafiken, deren Quellen ich nicht kenne, explizit zwischen Mofa, Mokick, Roller 25 und Roller 45 unterscheiden. Welcher Polizist schaut im Un-Fall wirklich danach und erfasst alles astrein? Außerdem sehe ich so gut wie keine einwandfreien Mofas mehr bei uns auf den Straßen.
Eine kleine Bitte von mir:
Deine persönliche Erfahrung in allen Ehren, aber das was du kennst und weisst ist genau das, was man ein Beispiel nennt. Du hast deine Erfahrung die unbestritten für dich wahr ist. Aber sie ist persönlich und die deine und nicht notwendigerweise die der Anderen.

Will sagen: "Das Verallgemeinern ist im allgemeinen unzulässig"
Oder wie es mal einer meiner Mathe-Profs gesagt hat: Nur ein Gegenbeispiel hat Beweiskraft.

Und im konkreten Fall heisst das:
  • Nur weil du keine einwandfreien Mofas mehr siehst/wahrnimmst, heisst das noch lange nicht, dass es sie nicht gibt
  • Roller die Vmax 25km/h haben gelten als Mofas und fahren damit bei "Mofas frei" legal auf dem Radweg und werden m.W. in den Statistiken auch als Mofas geführt.
  • Welcher Polizist sieht bei einem Unfall (mit Personenschaden) nicht genau hin? Die die ich kenne sind hier mehr als nur genau!
Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
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Don Jusi
Beitrag 19.02.2015, 07:38
Beitrag #2241


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Natürlich gibt es noch astreine Mofas mehr Klausi, sogar bei mir. rolleyes.gif

Ich wollte doch nur sagen, dass der Anteil dieser einfach vernachlässigbar ist. Nicht einmal 10% dürften es sein und - achtung - viele von den Dingern sind krawallig aufgerüstet, machen z.T. einen H...enlärm.

Und sorry, zur Genauigkeit bei Polizisten, was die Unterscheidung der Motorisierungen in diesem Sammelbecken von Kleinkrafträdern anbelangt, hatte ich bislang eine andere Meinung. Ich könnte sie natürlich zurücknehmen, aber ich bin in einer Region, in der Polizisten Blauschilder für 1,30 m breite Radwege "dringend empfehlen", und das auch noch selbst dann, wenn das Ende direkt in eine Bushaltestelle führt. Sorry, ich halte vom örtlichen Polizeiapparat nicht (mehr) allzu viel.
.


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klausimausi
Beitrag 19.02.2015, 08:35
Beitrag #2242


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Zitat (Don Jusi @ 19.02.2015, 07:38) *
Ich wollte doch nur sagen, dass der Anteil dieser einfach vernachlässigbar ist. Nicht einmal 10% dürften es sein
Quelle?


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
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Don Jusi
Beitrag 19.02.2015, 10:28
Beitrag #2243


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Zitat (klausimausi @ 19.02.2015, 08:35) *
Zitat (Don Jusi @ 19.02.2015, 07:38) *
Ich wollte doch nur sagen, dass der Anteil dieser einfach vernachlässigbar ist. Nicht einmal 10% dürften es sein
Quelle?

Ich sprach doch von "...sogar bei mir. "

Bei meiner Stichstraße ist der Anteil stark Rollerlastig und zwar schnelle Roller. Und die dürfen ja noch nicht mal da durch ("Mofas frei") und trotzdem ist der Anteil wesentlich höher, als der von Mofas.

Das kann natürlich in anderen Regionen Deutschlands anders sein, aber auch von meinem Arbeitsplatz aus mit Blick aus dem Fenster direkt auf die Fahrbahn sehe ich nun mal kaum noch echte (25er) Mofas. Ich wollte den Anteil eigentlich noch weit niedriger als 10% schätzen. Da aber Schätzung (an der man sich in Foren die Finger verbrennen kann), hab ich halt diese Zahl reingeschrieben.

"Bestand" sagt übrigens nichts über das Nutzungsverhalten aus. Ist auch bei Young-/Oldtimern so.

Jetzt sind wir aber weit vom Thema ab. Gibt es denn hier keine Radfahrer, denen Fahrbahnen ab einem gewissen Verkehrsaufkommen einfach zu stressig sind, v.a. wenn sie schmal oder bergig sind?
.


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granny
Beitrag 19.02.2015, 12:08
Beitrag #2244


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Zitat (Ostfriese69 @ 16.02.2015, 14:59) *
Hier ist es so, dass (die wenigen) Mofas sowohl innerorts als auch außerorts fast ausschließlich auf Rad- bzw Gehwegen fahren.

Was einmal mehr eindrucksvoll unterstreicht, dass eine formell angeordnete Radwegebenutzungspflicht jedenfalls vollkommen entbehrlich ist. laugh2.gif

Zitat
Roller mit mehr als 25 km/h fahren hier innerorts auch häufiger aus Rad-/Gehwegen und außerorts zu ca. 70% auf Rad-/Gehwegen. Das ist im nördlichen S-H leider die Realität.

Die Anregung zur Abänderung der Mofaregel bei der StVO 2009 kam offenbar auch aus S-H. Begründung beim dazugehörigen Antrag: "Radwege sind außerorts normalerweise immer für Mofas freigegeben. Die neue allgemeine Freigabe außerorts plus im Einzelfall Sperrung durch ZZ. "keine Mofas" (anstatt der bisherigen Regelung einer allgemeinen Sperrung für Mofas plus Freigabe im Einzelfall durch ZZ. "Mofa frei") werde deshalb die Zahl der nötigen Zusatzschilder drastisch reduzieren. Warum diese krude Begründung vom Gesetzgeber widerspruchslos akzeptiert wurde, angesichts der Tatsache, dass vor sechs Jahren außerhalb S-H so gut wie kein Radweg für Mofa freigegeben war? Keine Ahnung. Wahrscheinlich fanden die autofahrenden Entscheider es einfach nur unwiderstehlich, dass wieder ein Verkehrshindernis weniger übrig bleibt.

Zitat
Gerade letztens ist es mir wieder passiert, dass ich auf einem der wenigen Radwege die ich nutze bei Tempo 55 von einem Roller zur Seite gehupt wurde, da er sonst nicht vorbeikam.

Du hast ihn bei dem Tempo auf einem vermutlich kaum 2 Meter breiten Weg vorbeigelassen? blink.gif
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klausimausi
Beitrag 19.02.2015, 12:29
Beitrag #2245


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Zitat (Don Jusi @ 19.02.2015, 10:28) *
Bei meiner Stichstraße ist der Anteil stark Rollerlastig und zwar schnelle Roller. Und die dürfen ja noch nicht mal da durch ("Mofas frei") und trotzdem ist der Anteil wesentlich höher, als der von Mofas.
Sei doch bitte so nett und betrachte deine Stichstraße nicht als Standardkerze dry.gif


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
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Ostfriese69
Beitrag 19.02.2015, 20:01
Beitrag #2246


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Zitat (granny @ 19.02.2015, 12:08) *
Zitat
Gerade letztens ist es mir wieder passiert, dass ich auf einem der wenigen Radwege die ich nutze bei Tempo 55 von einem Roller zur Seite gehupt wurde, da er sonst nicht vorbeikam.

Du hast ihn bei dem Tempo auf einem vermutlich kaum 2 Meter breiten Weg vorbeigelassen? blink.gif


Gelassen würe ich es nicht nennen. Mein Quest ist halt 75cm breit und ich bin ungefähr in der Mitte des Weges gefahren. Nachdem hupen mich nicht genötigt hat zur Seite zu fahren hat er sich halt einfach vorbeigequetscht, denn habe ich etwas mehr Platz gemacht, ihm aber mit Handzeichen versucht zu erklären, was ich davon so halte...

Zitat (granny @ 19.02.2015, 12:08) *
Die Anregung zur Abänderung der Mofaregel bei der StVO 2009 kam offenbar auch aus S-H. Begründung beim dazugehörigen Antrag: "Radwege sind außerorts normalerweise immer für Mofas freigegeben. Die neue allgemeine Freigabe außerorts plus im Einzelfall Sperrung durch ZZ. "keine Mofas" (anstatt der bisherigen Regelung einer allgemeinen Sperrung für Mofas plus Freigabe im Einzelfall durch ZZ. "Mofa frei") werde deshalb die Zahl der nötigen Zusatzschilder drastisch reduzieren. Warum diese krude Begründung vom Gesetzgeber widerspruchslos akzeptiert wurde, angesichts der Tatsache, dass vor sechs Jahren außerhalb S-H so gut wie kein Radweg für Mofa freigegeben war? Keine Ahnung. Wahrscheinlich fanden die autofahrenden Entscheider es einfach nur unwiderstehlich, dass wieder ein Verkehrshindernis weniger übrig bleibt.


Hier gibt es ja sogar innerorts für Mofas benutzungspflichtig ausgeschilderte gemeinsame Geh- und Radwege.
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sigggi
Beitrag 19.02.2015, 22:00
Beitrag #2247


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Zitat (Ostfriese69 @ 19.02.2015, 20:01) *
...ihm aber mit Handzeichen versucht zu erklären, was ich davon so halte...

Was hältst Du denn davon?
Für mich sind diese Leute auch nur Opfer vom Bürgerkrieg auf unseren Fahbahnen.
Was ich in den letzten Wochen wieder erleben durfte lässt mich langsam zweifeln ob es für einige Menschen noch ein "da Draussen" gibt in dem Moment wo sie sich hinter ein Lenkrad setzen.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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granny
Beitrag 19.02.2015, 23:19
Beitrag #2248


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Zitat (Don Jusi @ 17.02.2015, 19:38) *
Ich glaube sowieso nicht, dass Grannys Grafiken, deren Quellen ich nicht kenne,

Die Quelle (destatis) hatte ich mehrfach verlinkt. Der Rest ist simple Anwendung von Tabellenkalkulation.

Zitat
explizit zwischen Mofa, Mokick, Roller 25 und Roller 45 unterscheiden. Welcher Polizist schaut im Un-Fall wirklich danach und erfasst alles astrein?

Die nehmen nach einem Unfall einfach Einblick in die Papiere. Falls bestimmte Krafträder häufiger frisiert sind, ist das dann automatisch im Risiko der jeweiligen Fahrzeugklasse enthalten.

Zitat
Ich weiß auch nicht, worauf Granny hinauswill.

Ich bin für eine Verbesserung der globalen Verkehrssicherheit. "Global" bedeutet, dass ich der Ansicht bin, dass es keine Sondergefährdung von Radfahrern gibt, und dass man Radfahrer deshalb mit den selben Maßnahmen ausreichend schützt, die man wegen der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer ohnehin zu treffen hat.

Ich weiß langsm allerdings auch nicht so recht, worauf *du* eigentlich hinauswillst. Ich habe irgendwie den Eindruck, dass du bloß einen persönlichen Don-Jusi-Persilschein zum Fahrbahnradeln anstrebst, während sich alle anderen (insbesondere die, die langsamer fahren als du) gefälligst weiterhin widerspruchslos auf den Bürgersteig zu verkrümeln haben sollen.

Zitat
Ab einem gewissen Tipping-Point, an dem das Risiko auf der Fahrbahn aus welchen Gründen und Konstellationen auch immer auch für hartgesottene und geübte Radfahrer zu viel oder das Fahren selbst zu unangenehm wird, bevorzugen diese auch Radwege oder nehmen längere Umwege über verkehrsärmere Straßen inkauf.

Meine Mutter ist mit ihrem Auto ihr Lebtag keinen Kilometer Autobahn gefahren. Stattdessen hat sie lieber längere Umwege über Landstraßen in Kauf genommen. Wie fändest du es, wenn ich analog zu deiner Argumentation für sie und alle anderen, die nicht bzw. nur mit mulmigem Gefühl auf die Bahn fahren, dort eine Kriechspur für ängstliche Hausfrauen etc. fordern würde? think.gif
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Don Jusi
Beitrag 20.02.2015, 10:03
Beitrag #2249


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Zitat (sigggi @ 19.02.2015, 22:00) *
Zitat (Ostfriese69 @ 19.02.2015, 20:01) *
...ihm aber mit Handzeichen versucht zu erklären, was ich davon so halte...

Was hältst Du denn davon?
Für mich sind diese Leute auch nur Opfer vom Bürgerkrieg auf unseren Fahbahnen.

Für mich sind das "Täter". Es gibt einfach Leute, die nicht bereit sind zu warten und dann ihren Willen unter Gefährdung anderer durchsetzen. Ziemlich viele finde ich.

Zitat
Was ich in den letzten Wochen wieder erleben durfte lässt mich langsam zweifeln ob es für einige Menschen noch ein "da Draussen" gibt in dem Moment wo sie sich hinter ein Lenkrad setzen.

Was hast Du denn alles erlebt? Erzähl mal bitte.
.


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Don Jusi
Beitrag 20.02.2015, 10:43
Beitrag #2250


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Zitat (granny @ 19.02.2015, 23:19) *
Zitat (Don Jusi @ 17.02.2015, 19:38) *
Ich weiß auch nicht, worauf Granny hinauswill.

Ich bin für eine Verbesserung der globalen Verkehrssicherheit. "Global" bedeutet, dass ich der Ansicht bin, dass es keine Sondergefährdung von Radfahrern gibt, und dass man Radfahrer deshalb mit den selben Maßnahmen ausreichend schützt, die man wegen der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer ohnehin zu treffen hat.

Welche wären das an einer Bundesstraße wie der B313 mit den bereits genannten Eigenschaften und quasi Null Radverkehr, Null ÖPNV-Verbindungen und demnach nahezu 100% Kfz-Verkehr zwischen zwei Orten?

Zitat
Ich weiß langsm allerdings auch nicht so recht, worauf *du* eigentlich hinauswillst.

Tja, ich meckere darüber in diesem Meckerthread, dass diese Situation so ist wie sie ist, die alternativen Wege nahezu unfahrbar bzw. mit sehr großen Umwegen verbunden sind, die Behörden nicht bereit sind, die Geschwindigkeit von 100 auf 70 zu drosseln und ein "Radfahrer queren"-Schild aufzustellen, obwohl die Fahrbahn gem. RAS-Q ohnehin zu schmal ist, die Kfz-Fahrer nicht bereit sind, rücksichtsvoll zu überholen oder es, wenn das nicht geht, bleiben zu lassen, etc. . Und ich suche nach astreinen Lösungen für diese Problematik. Zumindest eine kurzfristige und eine mittel- bis langfristige.

Zitat
Ich habe irgendwie den Eindruck, dass du bloß einen persönlichen Don-Jusi-Persilschein zum Fahrbahnradeln anstrebst, während sich alle anderen (insbesondere die, die langsamer fahren als du) gefälligst weiterhin widerspruchslos auf den Bürgersteig zu verkrümeln haben sollen.

Den Eindruck habe ich auch, dass Du so einen Eindruck von mir hast. rolleyes.gif
Das klingt ehrlich gesagt so, als wenn Du doch für Blauschilder wärest, sobald ein Radweg da ist!?

Soll ich mich noch mal wiederholen?

Ich bin insgesamt mit den ERA konform (bitte mal selbst lesen), an denen Radverkehrsverbindungen ab bestimmten Verkehrsstärken und Verkehrsbedeutungen eingerichtet werden sollen. Der Grund liegt auf der Hand. Bei wenig Kfz-Verkehr ist ein "übersehen" von Radfahrern eher unwahrscheinlich und ein Überholen viel einfacher möglich als bei einer Straße, die kaum Lücken lässt. Auch die Netzanforderungen sind imho in Ordnung:

Zitat
Auf Netzebene anzustrebende Qualitäten:
- die Maschenweite des Netzes der Hauptverbindungen (200 bis 1.000 m) soll gewährleisten, dass 90 % der Einwohner
maximal 200 m von einer Hauptverbindung entfernt wohnen
- minimale Umwege (Umwegfaktor max. 1,2 gegenüber der kürzestmöglichen Verbindung, max. 1,1 gegenüber parallelen
Hauptverkehrsstraßen) und keine zusätzlichen Steigungen
- Erfüllung der in der Tabelle 4 (Seite 15) benannten grundlegenden Entwurfsanforderungen hinsichtlich Verkehrssicherheit
und Verkehrsqualität des Radverkehrs
- Winterdienst auf den Hauptverbindungen des Radverkehrs (mindestens bei AR II, IR II und IR III)
- sozial sicher: Übersichtlichkeit, Einsehbarkeit und soziale Kontrolle oder Angebot entsprechender Alternativverbindungen,
z. B. zu Nachtzeiten


Die FGSV hält Radverkehrsanlagen (und bezeichnet diese "leider" als "fahrbahnbegleitende Radwege")
Zitat
sinnvoll
bei DTV > 2.500 Kfz/24 h (bei
Vz u , = 100 km/h) oder DTV >
4.000 Kfz/24 h (bei Vzu,=70 km/h)
oder soweit besondere Netzbedeutung
nachgewiesen (vgl.
Abschnitt 1.2)


Diese Faktoren sind alle schon weit überschritten bei der B313. Solche Radwege als Alternativen zur Fahrbahn, wie vom Gesetzgeber grundsätzlich vorgesehen, halte auch ich ab bestimmten Verkehrsstärken und -geschwindigkeiten für erforderlich und zwar nicht nur für Gelegenheitsradler. Nur müssen sie natürlich keine RWBP tragen. Wenn man aber von vorneherein sagt, "wenn da ein Radweg kommt, wird der eh blau, also bin ich immer gegen Radwege und die Radfahrer sollen alle auf der Fahrbahn fahren und sich nicht so anstellen", ist das keine konstruktive Gesprächsgrundlage.

Und zur Verkehrssicherheit schreibt sie zwar auch Unfälle als Indikatoren, aber auch was über Gefährdungspotenzial:

Zitat
Verkehrssicherheit:
Ein konkreter Indikator ist die Unfalldichte der Unfälle
mit Beteiligung des Radverkehrs oder, wenn die
Angabe zur Radverkehrsstärke vorliegt, die Unfall-
rate. Dabei ist die Unfallschwere zu berücksichtigen.
Das Gefährdungspotenzial kann ergänzend über die
Kraftfahrzeugverkehrsstärke, die zulässige Kraftfahrzeuggeschwindigkeit
und die vorhandene Führungsform
abgeschätzt werden.


Und - mir scheint es anhand dieser Diskussion hier zuweilen, dass das einzigartig ist - diese ganzen Empfehlungen wurden seit Jahrzehnten nicht beachtet an der von mir genannten Präzedenzstrecke.

Und jetzt suche ich eine Lösung dafür, mit der alle zurecht kommen und der Radverkehrsanteil möglichst wenigstens irgendwann mal auf 1 - 2% erhöht wird (safety by numbers). Und ich suche nach Möglichkeit auch Mitkämpfer. Meine kurzfristige Lösung heißt erst mal das oben genannte mit Tempo 70 und Radfahrerschild, das mittelfristige könnte dann ein Mehrzweckstreifen sein. Die ERA hierzu:

Zitat
9.2.3 Seitenstreifen und Umgestaltung von
Fahrbahnen
Befestigte Seitenstreifen (Mehrzweckstreifen) sind Teile
der befestigten Fläche, die von der Fahrbahn durch eine
Fahrbahnbegrenzungslinie (als Breitstrich ausgebildet)
abgetrennt sind. Bei einer üblichen Breite von 1,00 bis
2,00 m können sie vom Radverkehr relativ gut befahren
werden, weil die Seitenstreifen dann vom Kraftfahrzeugverkehr
im Allgemeinen nicht regelwidrig benutzt
werden. Seitenstreifen sind allerdings kein vollwertiger
Ersatz für fahrbahnbegleitende Radwege.
Die Umgestaltung von zweistreifigen Straßen mit Mehrzweckstreifen
oder von überbreiten zweistreifigen Straßen
entsprechend dem Bild 74 ermöglicht die kostengünstige
Realisierung getrennter Führungen für den
nichtmotorisierten Verkehr. Vorraussetzung ist, dass
eine Reduzierung der Fahrstreifenbreiten im Hinblick
auf die Netzfunktion der Straße vertretbar ist.


Da die Fahrbahn mit ca. 6.50 m ohnehin viel zu schmal ist für die RAS-Q, könnte man problemlos auf die erforderlichen mind. 7,50 m kommen, indem man bergauf so einen Mehrzweckstreifen anbaut. Und fertig.

Ist das so ok?
.



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Gruß, DJ

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Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik.
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