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granny
Beitrag 20.02.2015, 12:08
Beitrag #2251


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Zitat (Don Jusi @ 20.02.2015, 10:43) *
Zitat (granny @ 19.02.2015, 23:19) *
"Global" bedeutet, dass ich der Ansicht bin, dass es keine Sondergefährdung von Radfahrern gibt, und dass man Radfahrer deshalb mit den selben Maßnahmen ausreichend schützt, die man wegen der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer ohnehin zu treffen hat.

Welche wären das an einer Bundesstraße wie der B313 mit den bereits genannten Eigenschaften und quasi Null Radverkehr, Null ÖPNV-Verbindungen und demnach nahezu 100% Kfz-Verkehr zwischen zwei Orten?

Wenn die Strecke kein Unfallschwerpunkt für den Kraftverkehr ist? Nix. Ich möchte jedenfalls nicht eine bloß gefühlte Gefahr im Längsverkehr gegen einen konkreten Unfall beim Fahrbahnqueren tauschen müssen.

Zitat
Das klingt ehrlich gesagt so, als wenn Du doch für Blauschilder wärest, sobald ein Radweg da ist!?

Bewahre, nein. Ich bin nur der Meinung, dass ein Blauschild keinen Unterschied macht. Die Probleme, die jeder Radweg macht, hast du zu 100 % in dem Augenblick, wo er gebaut ist.

Zitat
Ich bin insgesamt mit den ERA konform (bitte mal selbst lesen), an denen Radverkehrsverbindungen ab bestimmten Verkehrsstärken und Verkehrsbedeutungen eingerichtet werden sollen. Der Grund liegt auf der Hand. Bei wenig Kfz-Verkehr ist ein "übersehen" von Radfahrern eher unwahrscheinlich und ein Überholen viel einfacher möglich als bei einer Straße, die kaum Lücken lässt.

Das ist Unsinn, und die ERA-Werte sind ohne jede wissenschaftliche Begründung einfach aus der Luft gegriffen. Die Unfallrate korrelliert negativ mit der Verkehrsstärke. Pro Durchfahrt hast du auf einer vielbefahrenen Strecke ein erheblich kleineres Unfallrisiko als auf einer Nebenstrecke mit vielleicht nur 500 KFZ DTV. Der Grund besteht darin, dass die Leute auf Strecken mit dichtem Verkehr aufpassen und die Finger von Zigarettenanzünder, Navi, Handy oder Beifahrerin lassen.

Zitat
Da die Fahrbahn mit ca. 6.50 m ohnehin viel zu schmal ist für die RAS-Q, könnte man problemlos auf die erforderlichen mind. 7,50 m kommen, indem man bergauf so einen Mehrzweckstreifen anbaut. Und fertig.

Ist das so ok?

Ja, eine Kriechspur für alle Langsamfahrer wäre sicher ganz angenehm. Das Problem ist, dass man ohne grundhafte Sanierung der ganzen Fahrbahn nicht einfach so eine Verbreiterung an diese dranflicken kann. Das hält nie und nimmer den zu erwartenden Belastungen stand. Also landet man am Ende doch beim baulich selbständigen Radweg.
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pixelwald
Beitrag 20.02.2015, 17:31
Beitrag #2252


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Zitat (granny @ 19.02.2015, 23:19) *
Meine Mutter ist mit ihrem Auto ihr Lebtag keinen Kilometer Autobahn gefahren. Stattdessen hat sie lieber längere Umwege über Landstraßen in Kauf genommen. Wie fändest du es, wenn ich analog zu deiner Argumentation für sie und alle anderen, die nicht bzw. nur mit mulmigem Gefühl auf die Bahn fahren, dort eine Kriechspur für ängstliche Hausfrauen etc. fordern würde? think.gif


Man kann aber Umwege per Auto und per Fahrrad nicht gleichsetzen, weil der Antrieb des Fahrrads erstens durch Muskelkraft entsteht, und zweitens der Radfahrer dem Wetter ausgesetzt ist. Eine Kriechspur auf der Autobahn halte ich für unnötig, weil die Alternative für ängstlichere Fahrer durchaus bequem ist, wenn auch langsamer. Ein Umweg über ruhigere Strecken für einen Radfahrer ist aber etwas ganz anderes und ich halte es aus den genannten Gründen für gerechtfertigt, eine ruhigere Alternative ohne Umweg, sprich getrennter Radweg neben der Fahrbahn, einzurichten. Da bin ich oft auf steilen Strecken vor allem außerorts wirklich ganz froh drüber, wenn es einen guten Radweg gibt.

Grüßle pixelwald

Zitat (Don Jusi @ 19.02.2015, 10:28) *
Gibt es denn hier keine Radfahrer, denen Fahrbahnen ab einem gewissen Verkehrsaufkommen einfach zu stressig sind, v.a. wenn sie schmal oder bergig sind?


Doch, hier. wavey.gif. Ich kenne all die Statistiken über Unfälle im Längsverkehr beim Radfahren und ich weiß auch z.B., dass Fliegen die sicherste Art des Reisens darstellt. Trotzdem hab ich tierisch Angst vorm Fliegen, da nützt alle Logik und Wissenschaft gar nichts.

Genauso ist es beim Radfahren: Es hilft alle Logik nichts gegen den Stress, wenn ich längere Zeit auf der Fahrbahn fahren muss und dabei eng überholt werde (häufiger) oder angehupt (selten in letzter Zeit, muss ich sagen!). Irgendwann bin ich nervlich fertig. Dabei bin ich gerade beim Radfahren kein besonders ängstlicher Typ und fahre oft auf der Straße, wenn der Radweg zu gefährlich ist. Aber ich bin eben auch nicht besonders dickhäutig, und wenn ich zum Spaß unterwegs bin, hab ich keine Lust auf Dauerstress. Mir würde ehrlich gesagt davor grausen, wenn sagen wir an der Aachener Straße in Köln nach Westen raus der Radweg abgeschafft würde. Dann müsste ich mir einen Umweg suchen, weil es dort sonst für mich nicht mehr zumutbar wäre.
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Don Jusi
Beitrag 21.02.2015, 10:13
Beitrag #2253


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Zitat (granny @ 20.02.2015, 12:08) *
Zitat (Don Jusi @ 20.02.2015, 10:43) *
Zitat (granny @ 19.02.2015, 23:19) *
"Global" bedeutet, dass ich der Ansicht bin, dass es keine Sondergefährdung von Radfahrern gibt, und dass man Radfahrer deshalb mit den selben Maßnahmen ausreichend schützt, die man wegen der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer ohnehin zu treffen hat.

Also eine Blechkiste mit Knautschzone drumrum bauen!?

Und falls Du Geschwindigkeitsbegrenzungen meinst: Wie hoch sollte diese denn sein außerorts?

Zitat
Zitat
Welche wären das an einer Bundesstraße wie der B313 mit den bereits genannten Eigenschaften und quasi Null Radverkehr, Null ÖPNV-Verbindungen und demnach nahezu 100% Kfz-Verkehr zwischen zwei Orten?

Wenn die Strecke kein Unfallschwerpunkt für den Kraftverkehr ist? Nix. Ich möchte jedenfalls nicht eine bloß gefühlte Gefahr im Längsverkehr gegen einen konkreten Unfall beim Fahrbahnqueren tauschen müssen.

Wer zu blöd ist zum Fahrbahnqueren bringt sich selbst in Gefahr (man muss die B313 auch erst queren, um dort fahren zu können). Aber wer im Längsverkehr dicht überholt wird, kann aus eigenen Mitteln diesem Risiko nicht entkommen.

Zitat
Zitat
Das klingt ehrlich gesagt so, als wenn Du doch für Blauschilder wärest, sobald ein Radweg da ist!?

Bewahre, nein. Ich bin nur der Meinung, dass ein Blauschild keinen Unterschied macht. Die Probleme, die jeder Radweg macht, hast du zu 100 % in dem Augenblick, wo er gebaut ist.

Da mag in Deiner Region so sein, bei uns nicht. Gerade wieder Beispiel B313: Wenn man Grafenberg in Richtung Outlet-City Metzingen verlässt, ist die B313 deutlich breiter, vermutlich die vorgeschriebenen 7,50 m. Hier verlief lange Zeit ein Radweg, den wir mittlerweile entbläut bekommen haben ( http://cycleride.de/index.php/component/jo...ngen?Itemid=163 ). Hier fuhr ich schon immer auf der Fahrbahn und auch wenn der Weg nach wie vor ein für Radfahrer freigegebener Weg ist, habe ich hier um WELTEN weniger Probleme, als auf dem längeren Bergaufstück vor Grafenberg, obwohl dort überhaupt keine Alternative ist. Zumindest bei uns im Schwabenland ist es ganz offensichtlich so, dass sich die Autofahrer nur begrenzt limitieren lassen wollen, was Geschwindigkeiten anbelangt. Am problemloseren, breiteren Stück nach Grafenberg kann man nicht nur viel besser überholen, da ja 1.00 m breiter, sondern ich selbst fahre ja auch viel schneller, da eben oder sogar leicht abschüssig.

Zitat
Zitat
Ich bin insgesamt mit den ERA konform (bitte mal selbst lesen), an denen Radverkehrsverbindungen ab bestimmten Verkehrsstärken und Verkehrsbedeutungen eingerichtet werden sollen. Der Grund liegt auf der Hand. Bei wenig Kfz-Verkehr ist ein "übersehen" von Radfahrern eher unwahrscheinlich und ein Überholen viel einfacher möglich als bei einer Straße, die kaum Lücken lässt.

Das ist Unsinn, und die ERA-Werte sind ohne jede wissenschaftliche Begründung einfach aus der Luft gegriffen.

Die Forschungsgesellschaft forscht selbst. Mit den Radwegen rechts von Rechtsabbiegern bin ich - u.a. - aber auch nicht einverstanden.
Zitat
Die Unfallrate korrelliert negativ mit der Verkehrsstärke. Pro Durchfahrt hast du auf einer vielbefahrenen Strecke ein erheblich kleineres Unfallrisiko als auf einer Nebenstrecke mit vielleicht nur 500 KFZ DTV. Der Grund besteht darin, dass die Leute auf Strecken mit dichtem Verkehr aufpassen und die Finger von Zigarettenanzünder, Navi, Handy oder Beifahrerin lassen.

Das klingt so ziemlich aus Deiner persönlichen Luft gegriffen. Gleich wieder zur B313: Warum habe ich ausgerechnet an diesem Stück, das mit am stärksten befahren ist im Landkreis, die meisten Gefährdungen? Weil die alle noch schlafen?
Anderes Teilstück, K1240 von Tischardt nach Kohlberg hoch, sind so 85 HM bis zum Ortseingang. Das Verkehrsaufkommen ist wesentlich geringer, die Strecke ist aber kurvig und erfordert viel Konzentration (auch viel Wildwechsel). Sie ist zumindest bergauf eine echte "Raserstrecke" (Tempo 100) und da wird draufgehalten. Ich hab da früher gewohnt und war jedes Mal froh, daheim zu sein, es überlebt zu haben. Mehrmals quietschende bremsen, weil "plötzlich" Gegenverkehr auftauchte und man eigentlich "durch" wollte. Ähnliches auch bei Strecken wie der K1260 (natürlich alles bergauf). Die Straße ist eng, steil, sehr kurvig, eine echte Rallyestrecke. Und etliche Menschen fahren diese Straße auch so, sitzen entweder langsameren irgendwann im Kofferraum oder schaffen es gerade so, hinter dem Fahrrad anzuhalten (ca. 12 - 14% steil). Ergo: Auch bei Strecken die höchste Konzentration erfordern, wird zumindest im Schwabenland der Radfahrer konsequent ausgeblendet und viele halten drauf, was die Karre hergibt. Aber das Bergaufstück der B313 ist einfach nicht zu toppen. Selbige Verhältnisse wie auf den anderen Straßen, doch viel mehr Ärger, quasi analog mit dem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen - und dem zusätzlichen Risiko durch den hohen Schwerlastanteil.

Zitat
Zitat
Da die Fahrbahn mit ca. 6.50 m ohnehin viel zu schmal ist für die RAS-Q, könnte man problemlos auf die erforderlichen mind. 7,50 m kommen, indem man bergauf so einen Mehrzweckstreifen anbaut. Und fertig.

Ist das so ok?

Ja, eine Kriechspur für alle Langsamfahrer wäre sicher ganz angenehm. Das Problem ist, dass man ohne grundhafte Sanierung der ganzen Fahrbahn nicht einfach so eine Verbreiterung an diese dranflicken kann.

Das ist das Problem der StVB.

Zitat
Das hält nie und nimmer den zu erwartenden Belastungen stand. Also landet man am Ende doch beim baulich selbständigen Radweg.

Der ist ja ohnehin geplant und kann meiner Meinung nach gerne auch abseits der Straße ausgeführt werden (Vorschlag hatte ich vorgelegt). Nur ist der eben komplett neu zu erstellen, neue Schneisen müssten geschlagen werden, die Fertigung durchs Grün und durch den Wald ist ungleich aufwändiger als direkt neben der bestehenden Fahrbahn, der Weg müsste deutlich breiter werden und die Pflege wäre viel aufwändiger. Winterdienst etc. ohnehin.

Aber gut, nun haben ich wohl mit Granny mal EINEN Konsens gefunden. Ich werde es jetzt einfach mal so versuchen. Erster Schritt: Mehrzweckstreifen dranbauen, Tempo 70 und "Radfahrer kreuzen" Schild fordern. Zweiter Schritt: Radroute abseits der Bundesstraße für Hinz und Kunz vorschlagen, in der Absicht, das Gesamtverkehrsaufkommen von Kfz zu reduzieren, Radfahren für einige Personen überhaupt erst zu ermöglichen, die Möglichkeit mit Kindern Radfahren zu können, zu schaffen.

Ansonsten: Alle Radwege ringsum entbläuen - und trotzdem gemäß ERA optimieren lassen.
.




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granny
Beitrag 21.02.2015, 12:01
Beitrag #2254


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Zitat (Don Jusi @ 21.02.2015, 10:13) *
Zitat (granny @ 20.02.2015, 12:08) *

Das ist Unsinn, und die ERA-Werte sind ohne jede wissenschaftliche Begründung einfach aus der Luft gegriffen.

Die Forschungsgesellschaft forscht selbst.

Die Forschungsgesellschaft Straßenverkehr heißt zwar so, aber zum Thema "Abhängigkeit der Fahrrad-Unfallrate von der Stärke des KFZ-Verkehrs" hat sie keinerlei Untersuchungen publiziert. Man darf deshalb bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass es da auch keine geheimen internen Daten gibt.
Zitat
Gleich wieder zur B313: Warum habe ich ausgerechnet an diesem Stück, das mit am stärksten befahren ist im Landkreis, die meisten Gefährdungen? Weil die alle noch schlafen?

Nein, weil dein Gefährdungsbegriff schief ist. Oder anders herum: weil du einen anderen Wahrnehmungs-Filter für Gefährdungen benutzt, wenn du Strecken wie die B313 mit einem Auto befährst.
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mir
Beitrag 21.02.2015, 12:38
Beitrag #2255


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Das ist hier der Radweg-Mecker-Thread und nicht der Ort für Grundsatzdiskussionen. Bitte hier mehr Radwege mit Fotos posten und die Grundsatzdiskussionen anderswo führen. Danke.


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Don Jusi
Beitrag 25.02.2015, 09:25
Beitrag #2256


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"Hamburgize" hat hier eine Reihe astreiner "Mecker-Fotos" eingestellt:

http://hamburgize.blogspot.de/2015/02/kuri...-radfahrer.html

Hintergrund ist, dass Norderstedt als Gewinner des "Goldenen Pannenflickens" der Initiative Cycleride doch tatsächlich auch eine Auszeichung zum Aufsteiger des Jahres im ADFC-Fahrradklimatest bekommen hat. thread.gif
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.Andi.
Beitrag 09.03.2015, 22:51
Beitrag #2257


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Ok es sind keine Radwege in DE , aber das Video finde ich gut gemacht. thumbup.gif
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Dlarah
Beitrag 10.03.2015, 07:24
Beitrag #2258


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Sehr beeindruckend. Da hat sich ganz bestimmt noch nie ein Bürgermeister mit Fahrrad, Zahnpastareklamelächeln und Fotografenpulk blicken lassen. Lasst mich raten: Entweder gibt es in Brüssel keinen Winter (mit Eis und Schnee und so), oder sie räumen eh nicht, oder sie haben Multicars, die nur 45 cm breit sind.


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Cabronito
Beitrag 10.03.2015, 13:12
Beitrag #2259


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Zitat (.Andi. @ 09.03.2015, 22:51) *
Ok es sind keine Radwege in DE , aber das Video finde ich gut gemacht. thumbup.gif

Inspired by Casey Neistat's video.
Gäbe genug Möglichkeiten auch mal sowas zu drehen.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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sigggi
Beitrag 10.03.2015, 17:11
Beitrag #2260


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Zitat (.Andi. @ 09.03.2015, 22:51) *
Ok es sind keine Radwege in DE , aber das Video finde ich gut gemacht. thumbup.gif

In Belgien musst Du sogar linksseitige Radstreifen an Landstrassen benutzen. Selbst wenn die Dinger nicht mal einen Meter breit sind. Autofahrer reagieren dort noch aggressiver als in Deutschland wenn Radfahrer trotzdem auf der Fahrbahn fahren.
Ist in Holland übrigens genau so.
Mich wollte in Holland sogar mal ein Rollerfahrer von der Strasse drängen weil etwa 500m entfernt ein Radweg verlief. Ich war es jedenfalls nicht der kurz danach im Gras lag.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Don Jusi
Beitrag 11.03.2015, 09:19
Beitrag #2261


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Zitat (sigggi @ 10.03.2015, 17:11) *
Mich wollte in Holland sogar mal ein Rollerfahrer von der Strasse drängen weil etwa 500m entfernt ein Radweg verlief. Ich war es jedenfalls nicht der kurz danach im Gras lag.

Du hast ihn von Bord geschubst???

.


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Damastor
Beitrag 12.03.2015, 08:09
Beitrag #2262


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Selbe Stelle nochmal

Ist mir gestern Abend auf dem Heimweg erst aufgefallen Leyher Straße weg von der Flößaustraße beginnt mit einem Schild "Parken + ZZ PKW" und einem Blauschild Radweg.
Und jetzt ratet mal was die dicke weiße Linie ist und wo die Autos parken. Man sehe es mir nach, ich hatte keine Lust durch diese "hohle Gasse" zu fahren...


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Viele Grüße!

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Speichenkarussell
Beitrag 12.03.2015, 09:49
Beitrag #2263


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Radweg unmittelbar rechts von parkenden Autos ist so oder so schon ein gefährlicher Krampf. Benutzungspflicht müsste problemlos wegklagbar sein, zumal in dieser Straße die besondere Gefährdung von Radfahrern auch nicht erkennbar ist (wenn man mal davon absieht, dass man in FÜ fährt).
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Don Jusi
Beitrag 13.03.2015, 09:51
Beitrag #2264


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Zitat (Damastor @ 12.03.2015, 08:09) *
Selbe Stelle nochmal

Ist mir gestern Abend auf dem Heimweg erst aufgefallen Leyher Straße weg von der Flößaustraße beginnt mit einem Schild "Parken + ZZ PKW" und einem Blauschild Radweg.
Und jetzt ratet mal was die dicke weiße Linie ist und wo die Autos parken.

Das ist kein Radweg sondern ein Radstreifen. So wie ich es ausmesse auch kein "Radfahrstreifen", der ein Blauschild tragen kann (muss) sondern ein Schutzstreifen. Allerdings nach meiner Messung einer mit Mindestmaßen (1,25 m). Trifft das zu? Jedenfalls darf da dann kein Blauschild stehen. Mail an Rathaus sollte dann reichen. Evtl. kann Dir ein IC-Mitglied aus Erlangen hierbei helfen?

Zu den Parkständen links von Schutzstreifen nutze ich jetzt mal die Gelegenheit, eine ähnliche Sache in Reutlingen anzufragen. Hier gibt es eine Heppstraße mit Radfahrstreifen beiderseits. Aufgrund der breiten Restfahrbahn funktioniert das eigentlich ganz gut, auch wenn immer noch etliche Personen linksseitig auf dem Gehweg fahren. Am gezeigten Teilstück erkennt man aber einige parkende Kfz rechtsseitig (südlich) in Richtung Stadtmitte parkend, viele davon stehen hier mehr oder weniger auf der Linie oder auch schon etwas im Radfahrstreifen. Frage: Ist solch eine Parkierung überhaupt zulässig? Und wenn ja, wie kann man einfordern, dass wenigstens die Kfz runter vom Radfahrstreifen bleiben?

Eigentlich müsste ja hier dann ein Sicherheitsstreifen linksseitig vorgesehen sein, denn eine öffnende Beifahrertür steht ja direkt im Radfahrstreifen. Aber so was gibt es ja gar nicht, weshalb ich denke, dass hier Parkverbot bestehen müsste.

Bin gespannt auf Eure Meinung.


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Gruß, DJ

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Beitrag 13.03.2015, 09:59
Beitrag #2265


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Zitat (Don Jusi @ 13.03.2015, 09:51) *
... , viele davon stehen hier ... auch schon etwas im Radfahrstreifen. Frage: Ist solch eine Parkierung überhaupt zulässig?
no.gif

Zitat (Don Jusi @ 13.03.2015, 09:51) *
Und wenn ja, wie kann man einfordern, dass wenigstens die Kfz runter vom Radfahrstreifen bleiben?
Mit Knöllchen.

Zitat (Don Jusi @ 13.03.2015, 09:51) *
Eigentlich müsste ja hier dann ein Sicherheitsstreifen linksseitig vorgesehen sein, denn eine öffnende Beifahrertür steht ja direkt im Radfahrstreifen. Aber so was gibt es ja gar nicht, weshalb ich denke, dass hier Parkverbot bestehen müsste.
Ein fehlender Sicherheitsstreifen führt nicht zu einem Parkverbot. Schmale Parker gewährleisten auch ohne zusätzliche Markierung Abstand. Und breite, nicht zu breite, Parker dürfen bis auf den letzten mm an den Radstreifen heran parken. Zum Öffnen der Türen dürfen sie auch in den Radstreifen hineinragen, solange das Öffnen/Offensein ohne Behinderung und Gefährdung abläuft.
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Damastor
Beitrag 13.03.2015, 10:03
Beitrag #2266


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Zitat (Don Jusi @ 13.03.2015, 09:51) *
Trifft das zu? Jedenfalls darf da dann kein Blauschild stehen. Mail an Rathaus sollte dann reichen. Evtl. kann Dir ein IC-Mitglied aus Erlangen hierbei helfen?

Weiß ich nicht dürfte aber hinkommen. Ich find allein die Kombi der beiden Zeichen an einem Mast - interessant.
Im Endeffekt ists mir egal (andere Radler hab ich da noch nicht gesehen) ich hab das zuletzt eh übersehen und fahre da links vorbei, ist nicht wirklich stark befahren die Ecke. Ich frag mich nur manchmal wie wenig man sich denken kann.


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NTM
Beitrag 13.03.2015, 10:05
Beitrag #2267


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"Radfahrstreifen rechts neben Parkständen sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht angelegt werden." Quelle ERA 2010 S. 24


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"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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Mitleser
Beitrag 13.03.2015, 10:08
Beitrag #2268


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Zitat (Damastor @ 12.03.2015, 08:09) *
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Ist mir gestern Abend auf dem Heimweg erst aufgefallen Leyher Straße weg von der Flößaustraße beginnt mit einem Schild "Parken + ZZ PKW" und einem Blauschild Radweg.
Und jetzt ratet mal was die dicke weiße Linie ist und wo die Autos parken.
Unzulässig, da zwei sich widersprechende gleichrangige Regelungen - Parkverbot aus Sonderweg und Parkerlaubnis aus Parkschild.
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Don Jusi
Beitrag 13.03.2015, 17:27
Beitrag #2269


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Zitat (NTM @ 13.03.2015, 10:05) *
"Radfahrstreifen rechts neben Parkständen sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht angelegt werden." Quelle ERA 2010 S. 24

Im Falle Fürth ist das wohl ein Schutzstreifen. Dennoch wohl ein Behördenpfusch.

Im Falle Reutlingen sind da keine Parkstände markiert. Wem soll man da Vorwürfe machen? Einkäufe ausladen, Umzüge - an so einem stark befahrenen Radstreifen einfach mit Vorsicht zu genießen - für die Radfahrer.

Müssen eigentlich an Radfahrstreifen permanent Parkverbotsschilder aufgestellt werden, um parken zu verhindern, wenn keine Parkstände eingezeichnet sind (wie in Fürth)?


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Beitrag 13.03.2015, 17:30
Beitrag #2270


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Das regelt die StVO ganz von alleine: "Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist."
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.03.2015, 18:35
Beitrag #2271


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Dann darf man links von Zeichen 295 auch nicht halten wenn rechts davon ein , ein oder ein ausgeschildert ist?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Speichenkarussell
Beitrag 13.03.2015, 22:05
Beitrag #2272


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Diese Wege sind ja üblicherweise auf einem Hochbord. Dann sehe ich da kein Vz 295.
Falls doch einmal so ausgeführt, würde wohl auch ein Haltverbot greifen.
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Mueck
Beitrag 13.03.2015, 22:20
Beitrag #2273


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Zitat (Mueck @ 28.02.2015, 23:32) *
[...]

Mögen noch viele Stellen, bei denen die Bordsteinwegnutzung zwar freiwillig ist, aber durch Linien mehr als nahe gelegt wird, in dieser Form wirklich die freie Wahl lassen.
[...] aber immerhin ist der sanfte Druck auf den Gehweg fort.
Zitat (Mueck @ 01.03.2015, 11:45) *
[...]Die alte Pflastermalerei hat den Eindruck erweckt, Radler hätten auf der Fahrbahn nichts verloren. Dass Markierungen solcher Art für nichtbenutzungspflichtige Wege ein Problem darstellen können, scheint nun bei der Stadt angekommen zu sein.
Ach, was faselte ich da nur ... whistling.gif

Aber fangen wir vorne an ...
In Mühlburg läuft ein Sanierungsprogramm, bei dem auch Geld für Straßenumbauten da ist. Ich meine, ich berichtete schon 2x mal über drohendes Unheil an anderer Stelle ... Aber darum geht's heute nicht ...
... sondern um diesen Knoten, dort noch in alter Form


Der Bordsteinweg war mal getrennter Pflichtrad- und -gehweg, meiner dunklen Erinnerung nach mit Mindestmaß.
Nun ist's radlerisch schmaler geraten, aber wenigstens kann man Falschparker besser legal über die Fahrbahn umfahren, Betonung leider auf a statt u
Laut Plan war der Schutzstreifen zuvor zu 2/3 Bordsteinweg, zu 1/3 Fahrbahn. Ob es auch real so gebaut wurde ... Gefühlt könnte das aber hinkommen.


Hier gab's früher einen freien Rechtsabbieger, Radweg ging ausschließlich nach rechts, haarscharf am Landgrabeneingangsbauwerk (hinter dem "Zone"-Schnippsel unter dem Fahrtrichtungsgebot) vorbei, Fußgänger hätten weit rechts vorbei gemusst, taten das aber nur selten ...
Nun also verkehrssicherer und bessere Wahlfreiheit bzgl. weiterer Fahrtrichtung ... jedenfalls hier noch ...


Der Schutzstreifen geht in der großen Straße weiter, früher musste man, dorthin wollend, selbst sehen, wie man weiter kommt. Zumindestens auf den ersten Metern geht's nun besser ... Auf den ersten Metern ...
Die Ampel sieht eigentlich fertig aus ... Aber irgendwie scheint was mit der abgesetzten Fußfurt schief zu laufen und daher der provisorische Gelbblinker? thread.gif


Nun liegt aber das Grauen direkt vor uns ...
Immerhin hat man schon nachgebessert, vorher hätte man sich zwischen Geradeausfahrern und Einbiegern in Luft auflösen sollen?

Nachdem ich diese neue Stelle sah, widerrufe ich nun oben zitiertes aus dem anderen Faden ...

Man hofft wohl, dass man auf dem Bordsteinradweg weiterradelt. Dort, wo es rechts wegschwenkt, steht irgendwo vor der Brücke ein "Gehweg, Schleichradler frei". Nach der Brücke geht das Grauen aber weiter, gegen ein dort zeitweise angeordnetes Radfahrverbot zur Durchsetzung des grauenhaften Weges habe ich mich aber erfolgreich gewehrt, da gibt's auch einzelne Bilder der Kreuzung vor dem Umbau.

Das Unheil hat sich schon im Plan abgezeichnet und ich habe das ausreichend vor Beginn der Bauarbeiten moniert mit Vorschlägen. Dass es nun anfangs sogar noch schlimmer markiert wurde ... ranting.gif


Und da dachte ich doch beinahe, ich hätte das Dia falsch rum in den Projektor geschoben, bis mir einfiel, dass es ja gar kein Dia ist ... whistling.gif
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Don Jusi
Beitrag 14.03.2015, 10:17
Beitrag #2274


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Danke Mueck, das ist wirklich alles toll dargestellt. Schön, dass Du für die Sicherheit von Radfahrern aktiv bist!

Das erste Bild finde ich eigentlich einwandfrei. Hier geht ja der Pfeil eindeutig nicht nur nach rechts, was andernorten häufig der Fall ist, sondern auch geradeaus.

Ansonsten kann ich nur sagen: Ziemlich viele Pannenflicken. Ihr alle könnt gerne solche kritischen Dinger an pannenflicken@cycleride.de einsenden.

Kennt Ihr sicher schon:

http://www.cycleride.de/index.php/componen...2014?Itemid=163

oder

http://www.cycleride.de/index.php/aktionen/pannenflicken

Übrigens habe ich beim Googlen nach Mühlburg gleich noch mal einen Pannenflicken gefunden - siehe weiter unten - Bahnhof/McDonalds. Gehweg mit Radroute.

http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BChlburg_%28Karlsruhe%29

blink.gif
.


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Don Jusi
Beitrag 14.03.2015, 12:17
Beitrag #2275


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Zitat (Mitleser @ 13.03.2015, 17:30) *
Das regelt die StVO ganz von alleine: "Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist."

Da sieht man mal wieder, wie gut sich die Leute in der StVO auskennen - mich übrigens eingeschlossen!
.


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Gruß, DJ

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Mueck
Beitrag 14.03.2015, 17:11
Beitrag #2276


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Findet sich irgendwo was zu Enden von Schutzstreifen?
So spontan finde ich in der ERA2010 nur was zu Radwegenden (die 10-20 m Verflechtung per Schutzstreifen empfehlen unter 3.4 auf S. 26) und in der VwV nur was zu Anfang/Ende linker Radwege, aber zu Schutzstreifenenden direkt nix ...
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Mueck
Beitrag 16.03.2015, 19:51
Beitrag #2277


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Offenbar an dieser Stelle ...
Zitat (Mueck @ 13.03.2015, 22:20) *

Der Schutzstreifen geht in der großen Straße weiter, früher musste man, dorthin wollend, selbst sehen, wie man weiter kommt. Zumindestens auf den ersten Metern geht's nun besser ... Auf den ersten Metern ...
Die Ampel sieht eigentlich fertig aus ... Aber irgendwie scheint was mit der abgesetzten Fußfurt schief zu laufen und daher der provisorische Gelbblinker? thread.gif
... gab es heute einen tödlichen Unfall zwischen rechtsabbiegendem Lkw und Radfahrerin ...
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danke_mama
Beitrag 16.03.2015, 20:15
Beitrag #2278


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Zitat (Mueck @ 16.03.2015, 19:51) *
Offenbar an dieser Stelle ...
Zitat (Mueck @ 13.03.2015, 22:20) *
... gab es heute einen tödlichen Unfall zwischen rechtsabbiegendem Lkw und Radfahrerin ...
Das ist so tragisch. Als hättest du es vorhergesehen.
Weg damit. Mit sämtlichen Nebenanlagen, die Fahrräder in diese typische Falle locken. Sicher fährt man nur vor oder hinter LKW. Niemals daneben.

Demnächst werde ich hier oder in einem anderen Faden einige Fotos einstellen, die ich nachträglich gemacht habe. Ich hörte nämlich von einem neu markierten Konstrukt in HH, auf dem keine drei Wochen später ein LKW schräggestanden habe, mit einem zerdellten Fahrrad darunter. Leider konnte ich weder zum Hergang noch zum Ausgang etwas herausbekommen und möchte dann eure Hilfe in Anspruch nehmen, um mehr herauszubekommen. Es wird darauf hinauslaufen, dass irgendwer beginnen muss, nicht nur Hochbordwege, sondern auch Schutz- und Radfahrstreifen wegzuklagen.


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Rico Chet
Beitrag 16.03.2015, 20:22
Beitrag #2279


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Liegt wahrscheinlich an der Linkskurve. Wenn hier ein Fahrer eines Gespanns der Kurve folgt und dann rechts abbiegt, verdeckt dieser durch den Knick den Bereich rechts hinten neben dem Anhänger. Unter ungünstigen Umständen zeigt sich das Opfer tatsächlich zu keinem Zeitpunkt in keinem der vielen Spiegel. Es entsteht quasi ein perfekter toter Winkel.

Über weitere Mitursachen kann man zur Zeit nur spekulieren (außer dass solche Streifen generell zu unüberlegten Überholen von und durch Radfahrer(n) verleiten).


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Mueck
Beitrag 16.03.2015, 23:01
Beitrag #2280


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Zitat (danke_mama @ 16.03.2015, 20:15) *
Das ist so tragisch. Als hättest du es vorhergesehen.
DIESEN Unfall nicht. Ich hatte Probleme am Ende des Streifens auf dem Plan, paar Meter später, oder auch Probleme mit Fußgängern auf zu weit abgesetzter Furt, weil da ja schon provisorische Schilder und Blinker stehen, aber an den "Klassiker" dachte ich noch gar nicht, der nach dem Umbau ja auch die Radler trifft, die dort auch rechts rum wollen, wohl die meisten ...

Zitat (danke_mama @ 16.03.2015, 20:15) *
Weg damit. Mit sämtlichen Nebenanlagen, die Fahrräder in diese typische Falle locken.
Mal schauen, was uns die Tage dazu noch einfällt ...

Zitat (danke_mama @ 16.03.2015, 20:15) *
Sicher fährt man nur vor oder hinter LKW. Niemals daneben.
Es wird darauf hinauslaufen, dass irgendwer beginnen muss, nicht nur Hochbordwege, sondern auch Schutz- und Radfahrstreifen wegzuklagen.
Bei Schutzstreifen glaub gar nicht so einfach, weil ja nicht benutzungspflichtig ...

Zitat (Rico Chet @ 16.03.2015, 20:22) *
Liegt wahrscheinlich an der Linkskurve. Wenn hier ein Fahrer eines Gespanns der Kurve folgt und dann rechts abbiegt, verdeckt dieser durch den Knick den Bereich rechts hinten neben dem Anhänger. Unter ungünstigen Umständen zeigt sich das Opfer tatsächlich zu keinem Zeitpunkt in keinem der vielen Spiegel. Es entsteht quasi ein perfekter toter Winkel.
Ich war vorhin auf dem Sprung zum Verkehrsstammtisch und diese These war da auch die naheliegendste Vermutung ...
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Baghira
Beitrag 17.03.2015, 06:29
Beitrag #2281


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Zitat (danke_mama @ 16.03.2015, 20:15) *
Zitat (Mueck @ 16.03.2015, 19:51) *
Offenbar an dieser Stelle ...
Zitat (Mueck @ 13.03.2015, 22:20) *
... gab es heute einen tödlichen Unfall zwischen rechtsabbiegendem Lkw und Radfahrerin ...

Leider konnte ich weder zum Hergang noch zum Ausgang etwas herausbekommen und möchte dann eure Hilfe in Anspruch nehmen, um mehr herauszubekommen. Es wird darauf hinauslaufen, dass irgendwer beginnen muss, nicht nur Hochbordwege, sondern auch Schutz- und Radfahrstreifen wegzuklagen.


Dann muss man aber noch an der EInstellung der Verkehrsteilnehmer arbeiten. Zum einen bei den Kraftfahrern den Abstand in die Köpfe kriegen und bei den Radfahrern den Mut anzuerziehen, nicht nur eng am Rinnstein zu fahren, sondern auch auf der Fahrbahn einen Abstand zum Rinnstein zu halten.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Don Jusi
Beitrag 17.03.2015, 10:17
Beitrag #2282


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Zitat (danke_mama @ 16.03.2015, 20:15) *
Weg damit. Mit sämtlichen Nebenanlagen, die Fahrräder in diese typische Falle locken. Sicher fährt man nur vor oder hinter LKW. Niemals daneben.

Demnächst werde ich hier oder in einem anderen Faden einige Fotos einstellen, die ich nachträglich gemacht habe. Ich hörte nämlich von einem neu markierten Konstrukt in HH, auf dem keine drei Wochen später ein LKW schräggestanden habe, mit einem zerdellten Fahrrad darunter.

Ich wäre hier etwas vorsichtig. Radstreifen taugen oft genug noch nicht dazu, Radfahrer vom noch viel gefährlicheren Bordstein- oder gar Gehwegradeln abzuhalten.

Einmündungen und Kreuzungen sind natürlich immer kritisch. Ich plädiere seit geraumer Zeit dafür, einzuführen, dass Radstreifen deutlich vor der Einmündung ihren Vorrang verlieren. Z.B. 20 m vor der kritischen Abbiegemöglichkeit hört die Markierung auf.

Außerdem ist nicht gesagt, dass die Radfahrerin nicht womöglich vor oder hinter dem LKW bleiben wollte. Was, wenn der LKW kurz vorher überholt hatte und dann "hoppla, hier muss ich rechts!"? Ich finde, hier schläft der Gesetzgeber einfach zu sehr. Abbiegen darf nur, wer eine Gefährdung beim Abbiegevorgang ausschließen kann. Er muss also was sehen. Zahlreiche Todesopfer sind - im Gegensatz zur Radstreifen-/Radwegthese - eindeutig Opfer von LKW-Fahrern, die quasi blind abbiegen. Und der Gesetzgeber schaut zu. DARAN müssen wir imho arbeiten. Wir müssen protestieren, dass LKW-Fahrer so einfach abbiegen, obwohl sie nicht erkennen können, ob da jemand ist. Mir ist es auch völlig egal, wie sie das bewerkstelligen wollen. Notfalls sollen sie innerorts mit Beifahrer fahren. Das kann doch wohl nicht angehen, dass man aus Sparsamkeitsgründen allerorten Radfahrer unter LKW beklagen muss!?!

Ein entfernter Bekannter von mir lag vor sicher 30 Jahren auch tot unter dem abbiegenden LKW. Nur gab es damals keinen Radweg und auch keinen Radstreifen. Wenn LKW-Fahrer blind abbiegen und womöglich nicht sonderlich intelligent sind, besteht regelmäßig Lebensgefahr.

Lasst die Radstreifen in Ruhe und kämpft an einer anderen Front. Denn die "guten" Radstreifen, die ich kenne, sorgen immerhin dafür, dass der Überholabstand einigermaßen eingehalten wird. Eine vielfache Verbesserung im direkten Vergleich zu vorher.


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Gruß, DJ

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Damastor
Beitrag 17.03.2015, 11:01
Beitrag #2283


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Zitat (danke_mama @ 16.03.2015, 20:15) *
Weg damit. Mit sämtlichen Nebenanlagen, die Fahrräder in diese typische Falle locken. Sicher fährt man nur vor oder hinter LKW. Niemals daneben.

Dieser Aussage ist nichts hinzuzufügen, sie gilt für mich aber egal auf was ich mich mit dem Rad befinde. Schutzstreifen, Radweg, Gehweg, wasauchimmer. Ich fahre einfach niemalsnienicht in der Nähe einer Kreuzung neben einem LKW.

Das mit dem Ende von Schutzstreifen würde mich auch mal interessieren. Nürnberg macht das ja auch gerne mit einem Blauschild + ZZ "ENDE" und überlässt es der Fantasie des Radlings (und dem Mitdenken/Ortskenntnis) der Autofahrer eine Lösung zu finden. Ich bin ja grundsätzlich für mehr Mitdenken im Straßenverkehr...aber nicht wenn mein Hals von den hellseherischen Fähigkeiten anderer abhängt...wenns wenigstens saubere Überführungen auf die Fahrbahn gäbe...


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Viele Grüße!

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dazydee
Beitrag 17.03.2015, 11:53
Beitrag #2284


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Nein, der Gesetzgeber hat hier mal keinen Mist gemacht. Es sind einige Richter, die Blindflüge nicht als solches sanktionieren.

Es geht aber auch anders:
OLG Hamm v. 09.09.2013: Fahrlässige Tötung und Sorgfaltspflichten eines Lkw-Fahrers beim Rechtsabbiegen in Kreuzungsbereichen
"Entscheidend sind vielmehr grundsätzliche Erwägungen zu den Sorgfaltspflichten eines Lkw-Fahrers beim Rechtsabbiegen in Kreuzungsbereichen mit Fußgänger- und Radfahrerfurten. Danach hat der Beschuldigte sorgfaltspflichtwidrig gehandelt, indem er die von ihm geführte Fahrzeugkombination während des Abbiegevorganges auf eine - mit zumindest 16 km/h - den Bereich der Schrittgeschwindigkeit deutlich übersteigende Geschwindigkeit beschleunigt hat.

Nach § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO muss, wer abbiegen will, Fahrräder, die auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren, durchfahren lassen. Hierbei handelt es sich um einen uneingeschränkten Vorrang (OLG München, NZV 1989, 394). Eine besondere Gefahrenlage besteht in dieser Situation dann, wenn es sich bei dem Rechtsabbieger - wie im vorliegenden Falle - um einen Lkw handelt, dessen Fahrer nur eingeschränkte Sicht nach hinten und nach rechts hat und der den Straßenbereich, in den er einfahren will, namentlich den Geh- und Radwegbereich vor einer Fußgänger- und Radfahrerfurt und dort befindliche Verkehrsteilnehmer (woher auch immer sie gekommen sein mögen), nur unzureichend wahrnehmen kann.

Der Senat stimmt für diese Fallkonstellation vollumfänglich mit der Auffassung des OLG München in der oben bereits zitierten Entscheidung (im Ergebnis ebenso Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. [2013], § 9 StVO Rdnr. 28) überein, das Folgendes ausführt:

"(...) Bei der Entscheidung der Frage, welche Verhaltenspflichten die Beteiligten angesichts dieser Gefahrenlage zu erfüllen hatten, kann nicht darauf abgestellt werden, ob der Vorrang des Radfahrers begrifflich dem des Vorfahrtsberechtigten oder desjenigen gleicht, der gegenüber einem Spurwechsler seine eigene Fahrspur beibehält. Maßgebend ist vielmehr, welches Verhalten von den Beteiligten gefordert werden muss, um die Gefahrenlage zu beseitigen oder doch zumindest die Gefährdung auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

So betrachtet, bietet sich der Vergleich mit den Verhaltensregeln an, die die Rechtsprechung für den Fall entwickelt hat, dass ein Wartepflichtiger in eine bevorrechtigte Straße einfahren muss, ohne ausreichende Sicht auf den bevorrechtigten Verkehr zu haben. Hier ist allgemein anerkannt, dass sich der Wartepflichtige ,eintasten‘ muss, also sehr langsam (,zentimeterweise‘, ,unter Schrittgeschwindigkeit‘), stets bremsbereit einzufahren hat und bei gegebenem Anlass sofort bremsen muss. Damit soll erreicht werden, dass einerseits der bevorrechtigte Verkehr genügend Zeit hat, sich auf dieses Eintasten einzurichten und andererseits dass der Wartepflichtige nahezu ohne Anhalteweg anhalten kann, wenn er einen bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer wahrnimmt.

Dieselben Ziele müssen erreicht werden, wenn ein Abbieger keine genügende Sicht auf den Fahrradverkehr hat. Der Abbieger ist wegen des Vorrangs des Radfahrers auch durchaus mit einem Wartepflichtigen zu vergleichen, der wegen des Vorfahrtsrechts kreuzender Verkehrsteilnehmer zurückstehen muss. Es kommt noch hinzu, dass durch die Möglichkeit des Anhaltens nahezu auf der Stelle die sehr schlimme Gefahr praktisch vermieden werden kann, dass der Radfahrer bei einer Kollision überrollt oder mit solcher Wucht weggeschleudert wird, dass er an den Verletzungsfolgen stirbt. Eine derart geforderte Verhaltensweise ist weder ungewöhnlich noch überspitzt (...)." "


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dazydee
Beitrag 17.03.2015, 12:36
Beitrag #2285


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Animationen und gute Tipps zum Theme LKW vs. Radler (Gute Tipps, nicht unbedingt StVO-konfome Tipps)


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sigggi
Beitrag 17.03.2015, 16:54
Beitrag #2286


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Zitat (Don Jusi @ 17.03.2015, 10:17) *
Lasst die Radstreifen in Ruhe und kämpft an einer anderen Front.
Lernt Radfahrern, dann seht ihr, dass es ohne Radverkehrsanlagen am besten ist.

Zitat (Don Jusi @ 17.03.2015, 10:17) *
Denn die "guten" Radstreifen, die ich kenne, sorgen immerhin dafür, dass der Überholabstand einigermaßen eingehalten wird. Eine vielfache Verbesserung im direkten Vergleich zu vorher.
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt.
Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.


Zitat (danke_mama @ 16.03.2015, 20:15) *
Es wird darauf hinauslaufen, dass irgendwer beginnen muss, nicht nur Hochbordwege, sondern auch Schutz- und Radfahrstreifen wegzuklagen.
Und ist dann Einer weggeklagt entstehen in der gleichen Zeit zehn Neue.
Diese Widerspruchsklagen werden auch wieder nur zur Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Fahrradlobbyisten für die nächsten Jahre. Bei Radwegen ist und war es nicht anders. Alles nur vergeudete Lobbyarbeit.
Erst wenn der erste, für solche Radverkehrsanlagen Verantwortliche, bei so einem Unfall mit zur Verantwortung gezogen wird, wird es einen Flächenbrand geben.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Damastor
Beitrag 17.03.2015, 20:10
Beitrag #2287


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Seh ich nicht so, bis auf das unrühmliche Ende (wie üblich) ist es Hier auf der Brücke sehr angenehm zu fahren. Vorne ohne das Ding leider nicht mehr...


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Mueck
Beitrag 17.03.2015, 21:25
Beitrag #2288


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Noch paar frische Bilder von der Ecke.

Ein Schwenk nach rechts, um zur leichten Linkskurve auszuholen, die die "Geradeaus"-Richtung macht.

Die neue Spur ist beliebt bei vielen ... rolleyes.gif


Mal einem beliebigen Lkw zugeschaut:

Passt satt auf die Restspur.

Gegen Gehwegradler hilft der Streifen schon mal nicht ...



Da, wo die Baustellenfläche ist, ging die "Rechstabbieger"spur früher gerade durch aus der obigen Straße ungebremst gerade raus.

Ist kein Radler da, wird über den Verkehrsweg des ggfs. auch rechtsabbiegenden Radler geschnitten.


Die Stelle war in der Papiertageszeitung als Bild drin mit dem letzten Stück eines Lkw im Bild, genauer gesagt schwebte nur noch der angehängte Gabelstapler über der Fußfurt, der Lkw-Aufbau selbst schließt bündig mit dem rechten Rand der Furt ab. Ob das der Originalzustand beim Stillstand war, steht nicht dabei, genauso nicht, ob die Bremsspuren zu diesem Unfall gehören. Paar Meter nach der Furt folgen dann weniger schöne Spuren ...

Laut Polizeipresse ist das Opfer inzwischen identifiziert, weiter steht noch nichts fest.
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Hane
Beitrag 17.03.2015, 22:09
Beitrag #2289


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Zitat (danke_mama @ 16.03.2015, 20:15) *
Es wird darauf hinauslaufen, dass irgendwer beginnen muss, nicht nur Hochbordwege, sondern auch Schutz- und Radfahrstreifen wegzuklagen.
Das Problem ist, dass das radverkehrtpolitsche Feigenblatt der ADFC auch in den weniger unaufgeklärteren Untergliederungen solche Konstrukte fordert. Zusätzlich müssen "Schutz"streifen auch nicht die Hürde des §45(9) nehmen.


Zitat (Baghira @ 17.03.2015, 06:29) *
Dann muss man aber noch an der EInstellung der Verkehrsteilnehmer arbeiten. Zum einen bei den Kraftfahrern den Abstand in die Köpfe kriegen und bei den Radfahrern den Mut anzuerziehen, nicht nur eng am Rinnstein zu fahren, sondern auch auf der Fahrbahn einen Abstand zum Rinnstein zu halten.
Die Separation fängt in den Köpfen an. Wird diese aufgehoben, wird keiner mehr Separationsanlagen fordern.


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klausimausi
Beitrag 18.03.2015, 07:33
Beitrag #2290


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Zitat (Damastor @ 17.03.2015, 20:10) *
Seh ich nicht so, bis auf das unrühmliche Ende (wie üblich) ist es Hier auf der Brücke sehr angenehm zu fahren. Vorne ohne das Ding leider nicht mehr...
Och, wenn man es mal gelernt hat, mit der freundlichen Art der Nürnberger Autofahrer zurecht zu kommen, geht das ganz gut whistling.gif

Zitat (Mueck @ 16.03.2015, 19:51) *
Leider ist dieser Unfall kein Einzelfall: Junger Radfahrer stirbt auf Radweg crybaby.gif

Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen.

Gruß
Klaus

Der Beitrag wurde von klausimausi bearbeitet: 18.03.2015, 07:38


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Damastor
Beitrag 18.03.2015, 07:42
Beitrag #2291


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Zitat (klausimausi @ 18.03.2015, 07:33) *
Zitat (Damastor @ 17.03.2015, 20:10) *
Seh ich nicht so, bis auf das unrühmliche Ende (wie üblich) ist es Hier auf der Brücke sehr angenehm zu fahren. Vorne ohne das Ding leider nicht mehr...
Och, wenn man es mal gelernt hat, mit der freundlichen Art der Nürnberger Autofahrer zurecht zu kommen, geht das ganz gut whistling.gif

Löst aber nicht mein Platzproblem besonders mit den Wartern vor der Ampel wink.gif
An sich bin ich mir mit den Autofahrern und ihrer zum Teil herzerweichenden Art schon sehr einig laugh2.gif
(Bestes Beispiel, bin an besagter Stelle ein Stück auf der Busspur geradelt (wird auf der Brücke nie genutzt) weil der Verkehr keinen Wechsel auf den Radstreifen zugelassen hat. Dem Autofahrer der mich angeblafft hat was das soll hat die Antwort er könnte ja auch bremsen und mich rüberlassen wie er es bei einem Auto tun würde irgendwie den Wind aus den Segeln genommen...

Dein Link geht auf einen Unfall mit einem Vorfahrtsberechtigten Rollerfahrer, zumindest bei mir.
Trotzdem sehe ich bei diesen ganzen Abbiegeunfällen auch den Radler mit in der Pflicht. LKWs sind nunmal so groß, sie haben dadurch gewisse Einschränkungen und müssen in der Stadt fahren. Mit der Situation muss man erstmal leben.
Klar gäbe es Möglichkeiten mit Sensoren zu den Seiten hin aber da ist dann die Frage wie soll das System sinnvoll unterscheiden können. Auch wenn ihr es nicht hören wollt...ist doch der einfachste Weg wenn in solchen Situationen der Radler zurückzieht.


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Viele Grüße!

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granny
Beitrag 18.03.2015, 08:18
Beitrag #2292


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Zitat (Damastor @ 18.03.2015, 07:42) *
...ist doch der einfachste Weg wenn in solchen Situationen der Radler zurückzieht.

Das Schwierige an "solchen Situationen" ist, dass der Radfahrer offensichtlich nicht mit der erforderlichen Zuverlässigkeit eine "solche Situation" erkennen kann.

Und wenn man sich überlegt, dass extra zur Vermeidung von einem Bruchteil (!) an schweren Überhol-Unfällen der ganze Radwegefirlefanz eigens gebaut und finanziert wird, dann sollte doch eigentlich auch beim Rechtsabbieger-Konflikt noch ein bisschen mehr drin sein, als nur ein schulterzuckendes "Musstduhaltselberzusehenwieduklarkommst". Das kann man nämlich auch auf der Fahrbahn haben.
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klausimausi
Beitrag 18.03.2015, 08:59
Beitrag #2293


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Zitat (Damastor @ 18.03.2015, 07:42) *
ist doch der einfachste Weg wenn in solchen Situationen der Radler zurückzieht.
Wenn man es merkt hat man evtl. die Chance.
Nur sehe ich in meinen Alltag, dass ich nicht immer zuverlässig erkennen kann, ob nun der, der mich gerade überhohlt, nun abbiegen will oder nicht. Und ich habe dreimal mehr Jahre Erfahrung im Sattel als der Junge je alt werden durfte ...

Gruß
Klaus

PS: Der Link war kurzfristig defekt.


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Don Jusi
Beitrag 18.03.2015, 12:27
Beitrag #2294


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Zitat (dazydee @ 17.03.2015, 11:53) *
Nein, der Gesetzgeber hat hier mal keinen Mist gemacht. Es sind einige Richter, die Blindflüge nicht als solches sanktionieren.

Ich meinte eigentlich, der Gesetzgeber könnte die Forderungen so stellen, dass so etwas nicht mehr/kaum noch passiert. Also Sicherungsmaßnahmen gegen Abbiegeunfälle (Sensoren, Kameras, Beifahrer).
Zitat
Es geht aber auch anders:
OLG Hamm v. 09.09.2013: Fahrlässige Tötung und Sorgfaltspflichten eines Lkw-Fahrers beim Rechtsabbiegen in Kreuzungsbereichen


Zitat (dazydee @ 17.03.2015, 12:36) *
Animationen und gute Tipps zum Theme LKW vs. Radler (Gute Tipps, nicht unbedingt StVO-konfome Tipps)

Super, danke. Hab beides in andere Foren kopiert. Ist doch ok im Sinne der Radverkehrssicherheit, oder?

Zitat (Damastor @ 17.03.2015, 20:10) *
Seh ich nicht so, bis auf das unrühmliche Ende (wie üblich) ist es Hier auf der Brücke sehr angenehm zu fahren. Vorne ohne das Ding leider nicht mehr...

Ja gut, das sieht so aus, als wenn die Fahrbahn einfach zu eng würde für einen Radstreifen und ziemlich viel Stau vorherrscht. Mögliche Lösung 1. Im Stau stehen. 2. Rampe auf den Gehweg und diesen mit "Radfahrer frei" versehen. 2. hielte ich für gut. Ich kann, muss aber nicht. Wenn ich dort fahre, muss ich ggfs. auch langsam tun. Komme aber immer am Stau vorbei und an der nächsten Einmündung muss ich anhalten (da keine Radfahrerfurt).

Zitat (klausimausi @ 18.03.2015, 08:59) *
Zitat (Damastor @ 18.03.2015, 07:42) *
ist doch der einfachste Weg wenn in solchen Situationen der Radler zurückzieht.
Wenn man es merkt hat man evtl. die Chance.
Nur sehe ich in meinen Alltag, dass ich nicht immer zuverlässig erkennen kann, ob nun der, der mich gerade überhohlt, nun abbiegen will oder nicht.

Ich habe mein Fahrzeug mit Abbiegelicht bestellt, auch unter dem Hintergrund, dass unvorsichtige, die noch kurz an mir vorbeiwollen, vorgewarnt sind. Könnte ja mal der Blinker kaputt sein (scheint bei den meisten kaputt zu sein, insbesondere aber der "Blink-Finger"). Wenn es für LKW ähnliches gäbe, jedoch für die gesamte Seite, also Abbiegevorgang ab einem gewissen Lenkanschlag (orientiert an der Geschwindigkeit) deutlich signalisieren, z.B. blinkende LEDs? Könnte helfen!?
.


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Gruß, DJ

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Damastor
Beitrag 18.03.2015, 12:37
Beitrag #2295


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Dir ist schonklar, dass dein Abbiegelicht mehr für dich ist und nur nach vorne leuchtet? think.gif
Wie viel Christbaum soll denn noch an die Fahrzeuge...moderne LKWs mit LED-Leuchten nach hinten sieht man sehr gut...wie man da als Radling daneben kommt - keine Ahnung. Und Unfälle bei denen der LKW überholt und einfach abbiegt also den Radling übersieht werden sich nie verhindern lassen. Fehler sind menschlich.


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Viele Grüße!

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iru
Beitrag 18.03.2015, 12:41
Beitrag #2296


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Zitat (Damastor @ 18.03.2015, 12:37) *
Unfälle bei denen der LKW überholt und einfach abbiegt also den Radling übersieht werden sich nie verhindern lassen.

Selbstverständlich. Das ist nur eine Frage des Willens, des Preises, der Technik, der Gesetzgebung, ...
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Damastor
Beitrag 18.03.2015, 12:44
Beitrag #2297


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Nicht unter heutigen Rahmenbedingungen.
Beim autonomen Fahren - ja, Abschaffung von LKW oder Radlerverkehr aber all das sind unrealistische Hirngespinste in die man sich nicht verlieren braucht.



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Speichenkarussell
Beitrag 18.03.2015, 12:45
Beitrag #2298


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Da möchte ich aber auch mal explizit @granny beipflichten: bei dem Aufwand der allenthalben getrieben wird, um Radfahrer vom übrigen Fahrbahnverkehr zu separieren und die (ohnehin seltenen) Unfälle im Längsverkehr zu reduzieren, sollte umso mehr Aufwand getrieben werden, um die (sehr häufigen und geradezu typischen und systemimmanenten) Abbiegeunfälle in den Griff zu bekommen!
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Don Jusi
Beitrag 18.03.2015, 13:38
Beitrag #2299


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Zitat (Damastor @ 18.03.2015, 12:37) *
Dir ist schonklar, dass dein Abbiegelicht mehr für dich ist und nur nach vorne leuchtet?

Ja klar. Ich selbst habe aber noch einen weiteren Nutzen hiervon erkannt. Gut oder schlimm?
Zitat
Wie viel Christbaum soll denn noch an die Fahrzeuge...moderne LKWs mit LED-Leuchten nach hinten sieht man sehr gut...wie man da als Radling daneben kommt - keine Ahnung. Und Unfälle bei denen der LKW überholt und einfach abbiegt also den Radling übersieht werden sich nie verhindern lassen. Fehler sind menschlich.

Bei Abbiegelichtern schreit auch niemand über "Christbaum". Nebelscheinwerfer und -schlussleuchten werden so oft vergessen, dass gar keiner mehr deswegen angehalten wird. Die Leute "wollen" oft mehr Christbaum als sie dürfen, guck Dir das Interieur etlicher Brummis an.

Aber bzgl. des Abbiegelichts ging es mir um die Technik, dass ab Blinkersetzen und/oder Lenkeinschlag zusätzliche Lichter aufgehen könnten. Z.B. kann ich mir vorstellen, dass der Junge unbeleuchtet auf dem Radweg unterwegs war, der LKW gerade überholte und dessen Fahrer halt nur halbherzig schaute und - wie es aussieht auf den schlimmen Bildern - den Radfahrer hauptsächlich vorne erfasste. Er hatte ihn nicht gesehen. Andersrum wäre es evtl. dem Radfahrer möglich gewesen, bei entsprechenden Signalleuchten zu reagieren. Wenn in der Tiefgarage das Tor runtergeht, weiß mit Signalleuchten jeder Bescheid. Ohne ist es immer ein kleines Roulettespiel.

--

Evtl. sollten wir solcherlei Themen hier weiterdiskutieren: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1057706079
?
.


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Gruß, DJ

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sigggi
Beitrag 18.03.2015, 15:17
Beitrag #2300


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Zitat (Damastor @ 18.03.2015, 07:42) *
Löst aber nicht mein Platzproblem besonders mit den Wartern vor der Ampel wink.gif

Der Platz reicht doch aus um rechts an wartenden Fahrzeugen vorbei zu kommen.


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