... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

74 Seiten V  « < 45 46 47 48 49 > »   
Reply to this topicStart new topic
> Radweg-Mecker-Foto-Thread
dazydee
Beitrag 18.03.2015, 16:46
Beitrag #2301


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1769
Beigetreten: 03.04.2014
Mitglieds-Nr.: 72086



Zitat (Damastor @ 18.03.2015, 12:37) *
Und Unfälle bei denen der LKW überholt und einfach abbiegt also den Radling übersieht werden sich nie verhindern lassen. Fehler sind menschlich.

Alle Unfälle werden sich nie vermeiden lassen,... Warum also überhaupt versuchen Unfälle zu vermeiden? gap.gif


--------------------
Nulla poena sine lege
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 19.03.2015, 17:48
Beitrag #2302


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6222
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Zitat (Mueck @ 17.03.2015, 21:25) *
Noch paar frische Bilder von der Ecke.

Habe ich leider jetzt erst entdeckt.

Hätte man nicht besser den Streifen (zumindest im Bereich der Kreuzung) weglassen sollen? Und fuhr die Frau auf dem Radstreifen oder dem Fußweg?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 20.03.2015, 08:25
Beitrag #2303


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Zitat (Damastor @ 18.03.2015, 12:37) *
Und Unfälle bei denen der LKW überholt und einfach abbiegt also den Radling übersieht werden sich nie verhindern lassen. Fehler sind menschlich.


Hi
doch. Wenn der Radler auf der Fahrbahn fährt, etwa 1m Abstand Lenkerende-Rinnstein einhält und der LKW-Fahrer daher seinen Überholvorgang nicht ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen durchführen kann. Dann bleibt er, so er denn kurz darauf eh rechts abbiegen will, eher hinter dem Radler, als den Aufwand zu betreiben, der nötig ist.
Auf die Art wird der Radler nicht übersehen und auch nicht so schnell "vergessen" nach dem Überholvorgang.
Dass es trotzdem ein paar Spezialisten gibt, die ein eben überholtes Fahrzeug "vergessen" und rechts einscheren oder abbiegen, bevor sie richtig an diesem vorbei sind- richtig meint inklusive Sicherheitsabstand- ist unbenommen, aber deren Zahl ist Gott sei dank nicht so hoch wie die Zahl derer, die Radler auf separierten Wegen nicht "wahrnehmen" wollen oder können.

Solange es nur darum geht, den KFZ-Verkehr zu beschleunigen und man sein Hirnschmalz nur auf die dafür "notwendige" Separation auf der Strecke verschwendet, ohne sich um die unvermeidlichen Kreuzungs- und Querungssituationen Gedanken zu machen, wird es auf Radverkehrsanlagen mehr tote Radler geben als ohne. Wider besseres Wissen wird erwartet, dass der durchschnittliche Radfahrer an Querungen und Kreuzungen nicht nur sorgfältiger, aufmerksamer und regeltreuer fährt als der durchschnittliche KFZ-Fahrer, sondern auch noch, dass er die für ihn oft komplizierteren Anordnungen, Führungen und Regelungen auch vollumfänglich so versteht und umsetzt, wie sich das die Planer am grünen Tisch gedacht, aber oft nicht eindeutig oder richtig angeordnet haben. Bei diesem Konflikt kann der Schwächere, nämlich der Radler, nur verlieren.
Entweder die Lust am Radeln oder Leben und Gesundheit.

Könnte man nicht Ersatzweise die 10 Regeln von Sluka in die StVO einbauen? Das würde Leben retten. ranting.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Damastor
Beitrag 20.03.2015, 08:30
Beitrag #2304


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5566
Beigetreten: 13.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34126



Zitat (sigggi @ 18.03.2015, 15:17) *
Zitat (Damastor @ 18.03.2015, 07:42) *
Löst aber nicht mein Platzproblem besonders mit den Wartern vor der Ampel wink.gif

Der Platz reicht doch aus um rechts an wartenden Fahrzeugen vorbei zu kommen.

Nope.
Vor allem weil der Rinnstein so komisch gepflastert hat und eine Kante zur eigentlichen Fahrbahn aufweist. Wenn man da in flachem Winkel langfährt hauts dich schön auf die Nase. Selbst bei stehendem Verkehr ist das lästig und ich weiche auf den Gehweg bis zur Ampel vor aus.

Wobei es vorne an der Ampel nicht besser ist. Nicht ortskundige wissen nicht, dass an der Kreuzung der Streifen wieder entsteht zwischen Geradeaus und Rechtsabbiegerspur. Gestern wars mal wieder knapp weil der Autofahrer dachte ich würde der zukünftigen Rechtsabbiegerspur folgen.
Macht keinen Spaß die Stelle - hilft aber nix, hab keine vernünftigen Alternativen.


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sigggi
Beitrag 21.03.2015, 17:42
Beitrag #2305


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3294
Beigetreten: 28.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7457



Zitat (Damastor @ 20.03.2015, 08:30) *
Zitat (sigggi @ 18.03.2015, 15:17) *

Der Platz reicht doch aus um rechts an wartenden Fahrzeugen vorbei zu kommen.

Nope.
Vor allem weil der Rinnstein so komisch gepflastert hat und eine Kante zur eigentlichen Fahrbahn aufweist. Wenn man da in flachem Winkel langfährt hauts dich schön auf die Nase. Selbst bei stehendem Verkehr ist das lästig und ich weiche auf den Gehweg bis zur Ampel vor aus.

Trotzdem ist die Fahrbahn breit genug, dass man an wartenden Fahrzeugen vorbei kommen könnte.
An der Breite der Fahrbahn liegt es also nicht, dass trotzdem oft schlecht möglich ist.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 23.03.2015, 17:10
Beitrag #2306


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Ist hier in Leverkusen eigentlich ein Radweg vorhanden der benutzt werden muß?


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dazydee
Beitrag 23.03.2015, 17:55
Beitrag #2307


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1769
Beigetreten: 03.04.2014
Mitglieds-Nr.: 72086



Der Kreisverkehr hier?

Blaue Schilder, verkleinerte Z205, aber ich glaube hier kann man sogar mal argumentieren, dass der Radweg ausreichend weit (und mit Wall) von der Straße abgesetzt ist.


--------------------
Nulla poena sine lege
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 23.03.2015, 23:21
Beitrag #2308


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Ich bin ja kein soo eifriger Radfahrer. Deswegen kenne ich mich offenbar auch nicht so gut aus, was man als Radfahrer alles darf.
Aber vielleicht kann mir einer bei meinem Problem helfen:
Ich will in eine Straße einfahren, an deren Beginn ein extra goß ausgeführtes aufgestellt ist.
Ca. 30 m weiter hängt dann die Kombination



Muss ich also 30 m schieben? think.gif
Da, wo die Kombination hängt, gibt es jedenfalls auch gar keine Fahrbahn mehr.

Das Ganze ist hier


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 23.03.2015, 23:36
Beitrag #2309


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7874
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (rapit @ 23.03.2015, 23:21) *
Muss ich also 30 m schieben? think.gif
Darfst drauf sitzen bleiben ;-)
Zitat (Zeichen 267: Verbot der Einfahrt)
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.
Nur bei einem Schutzstreifen als Teil der Fahrbahn wäre ein "Radler frei" unter der Spardose nötig ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabronito
Beitrag 24.03.2015, 00:19
Beitrag #2310


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3383
Beigetreten: 11.12.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 56730



Ich gehe mal davon aus, dass die Spardose für den Schienenbereich gelten soll.

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Damastor
Beitrag 24.03.2015, 08:15
Beitrag #2311


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5566
Beigetreten: 13.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34126



Du radelst auf dem weiß markierten Dingen und hast Frieden. Die Zwei Spardosen dürften einmal für verplante Rechtsabbieger sein und dann welche die das "Rechts vorbei" übersehen (da frag ich mich immer welcher Verkehrsplaner wirklich der Ansciht ist, jemand der das eine Schild ignoriert/übersieht hält sich an das andere...)


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 24.03.2015, 08:35
Beitrag #2312


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7874
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (Damastor @ 24.03.2015, 08:15) *
... und dann welche die das "Rechts vorbei" übersehen ...
Wenn Du das für ein "Rechts vorbei" hältst, hast Du was übersehen ... whistling.gif
Aber darf man das "andere" überhaupt?
Zitat (Zeichen 267: Verbot der Einfahrt)
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.
Denn auf der Fahrbahn dürfte die Spardose gelten ... rapit hätte sich eher um die Autler statt um die Radler sorgen sollen ... whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dazydee
Beitrag 24.03.2015, 08:40
Beitrag #2313


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1769
Beigetreten: 03.04.2014
Mitglieds-Nr.: 72086



Zitat (Cabronito @ 24.03.2015, 00:19) *
Ich gehe mal davon aus, dass die Spardose für den Schienenbereich gelten soll.

Das zweite Spardosenpaar, ja.

Aber das erste Große hat ja noch ein Pendant auf der anderen Seite der Straße. Wer soll denn da am Z222 vorbeifahren?

Für Radfahrer ist das ja egal, sowie verkleinerte VZ nur für Radler gelten sind sie von vergrößerten ausgenommen. Und da ein Radweg nicht zu Fahrbahn gehört, kann das Spardosenschild auch keine Enfahrt verbieten (wenn man davon ausgeht, das das blaue Schild rechts steht ph34r.gif )


Die Straßenbahnen haben aber doch bestimmt eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Sperrfläche. Oder erlauben Schienen das befahren von allem wo sie hinführen?


--------------------
Nulla poena sine lege
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Damastor
Beitrag 24.03.2015, 08:53
Beitrag #2314


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5566
Beigetreten: 13.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34126



Zitat (Mueck @ 24.03.2015, 08:35) *
Zitat (Damastor @ 24.03.2015, 08:15) *
... und dann welche die das "Rechts vorbei" übersehen ...
Wenn Du das für ein "Rechts vorbei" hältst, hast Du was übersehen ... whistling.gif

whistling.gif
Ich nehme meine Aussage zurück und behaupte umgehend das Gegenteil!


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 24.03.2015, 11:07
Beitrag #2315


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6222
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Vielleicht ist es ein Hinweis auf einemn Radweg in Gegenrichtung der aber in dier Blickrichtuzng des Fotos nicht benutzt werden darf?
MMn nach sollte aber einem Radfahrer, der hier ggf widerrechtlich diesen Weg nutzt sein Verhalten wegen der widersprüchlochen und ungewöhnlichen Beschilderung nicht vorgeworfen werden können.

Andererseits ist aber wahrscheinlich "Verbotsirrtum" für einen juristischen Profi keine gesichtswahrende Option... laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabronito
Beitrag 24.03.2015, 13:54
Beitrag #2316


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3383
Beigetreten: 11.12.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 56730



Zitat (dazydee @ 24.03.2015, 08:40) *
Aber das erste Große hat ja noch ein Pendant auf der anderen Seite der Straße. Wer soll denn da am Z222 vorbeifahren?

Für ein Pendant passt aber der Aufstellwinkel irgendwie nicht.
Ich glaube eher, dass sich direkt neben der linken Bildkante eine mögliche Zufahrt zu der Busspur/Haltestelle/wasauchimmer befindet, die von dieser Seite nicht befahren werden darf.

wavey.gif

Tante Edit meint: @rapit wird den Bildauschnitt schon bewusst so gewählt haben plasma.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 25.03.2015, 12:05
Beitrag #2317


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2423
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Habe euch hier mal einen Artikel vom gestrigen Dienstag aus dem Kölner Stadt-Anzeiger eingescannt.

Geht da um Radwege bzw. zweiten Radweg und das Kontrollverhalten der Kölner Polizei.
Da ich in Sachen Radwege nicht so firm bin wollte ich das hier mal zur Diskussion und Kenntnisnahme stellen.

Schönen Tag alle! wavey.gif


Go to the top of the page
 
+Quote Post
Speichenkarussell
Beitrag 25.03.2015, 12:14
Beitrag #2318


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4811
Beigetreten: 04.12.2013
Wohnort: Nürnberg
Mitglieds-Nr.: 70843



Aus dem Foto geht jedenfalls nicht hervor, warum es legal sein sollte, auf dem Gehweg zu radeln. Dass Suggestivfurten gerne mal dorthin führen, kennen wir hier in Nürnberg auch.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 25.03.2015, 12:30
Beitrag #2319


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Wo auf dem Bild in dem Zeitungsartikel sind benutzungspflichtige Radwege zu sehen? Hat man die wegretuschiert?


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 25.03.2015, 12:34
Beitrag #2320


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Auf dem GSV-Ausschnitt sieht man, dass auf dem Hochbord auch ein (mittlerweile nicht mehr benutzungspflichtiger) Radweg verläuft.

Natürlich passt die blaue Bodenmarkierung im Zeitungsausschnitt nicht zu "Schutzstreifen". "Schutzstreifen", die man, auch bei nicht wortklauberischer Auslegung der StVO, entgegen der Ansicht der Polizei natürlich nicht bei Fahrbahnnutzung verpflichtend befahren muss.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 25.03.2015, 12:35
Beitrag #2321


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Hi
nehme mal an, dass auf dem Hochbord ein sogenannter "anderer Radweg" existiert. Problematisch ist oft, dass dieser nach belieben der Gemeinde vom Gehweg abgegrenzt wird, oft nur durch Belagwechsel von Schmutzgrau nach Schmutzrotgrau.
Auf der Straße ist ein Angebotsstreifen zu sehen, da im weiteren Verlauf gestrichelte Linie.

Beide Radverkehrsanlagen sind freiwillig zu benutzen. Der Angebotsstreifen muss eventuell wegen Rechtsfahrgebot auf der Fahrbahn genutzt werden, so man dort fahren will. Aber nur, wenn er breit genug ist, gefahrlos an Fußgängern- lichter Abstand wenigstens 0,8m- und an Stehzeugen- lichter Abstand wenigstens 1,0m wegen Türöffnern- vorbeizufahren. Ansonsten fährt man halt links der Strichlinie, auch wenn das manchen Autlern nicht gefällt.

Verpflichtend ist keines der beiden Angebote. Dafür ist nicht die Bodenmalerei maßgebend, sondern einzig entsprechende Blauschilder. Bodenmalerei kann eine Anordnung der Benutzungspflicht nur verdeutlichen, aber nicht auslösen. Das können nur Schilder.

Ich sehe hier keine Probleme. Schnelle, sichere Fahrer nutzen die Fahrbahn und hierauf ggf. den Angebotsstreifen. Unsichere und langsame Fahrer ärgern sich auf dem sonstigen Radweg mit den Fußlingen rum, die diesen nicht als solchen wahrnehmen. Jeder, wie er es braucht.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Speichenkarussell
Beitrag 25.03.2015, 12:44
Beitrag #2322


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4811
Beigetreten: 04.12.2013
Wohnort: Nürnberg
Mitglieds-Nr.: 70843



Dieser Thread könnte die passende Stelle sein, um die Radfahrer aus dem Großraum Nürnberg (spontan denke ich da an @Damastor, @RicoChet, @mir) auf diese neue Webseite hinzuweisen. Die Beteiligung ist schon sehr rege. Was draus wird, muss man natürlich erst noch sehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
pixelwald
Beitrag 25.03.2015, 14:50
Beitrag #2323


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 212
Beigetreten: 19.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45431



Zitat (Explosiv @ 25.03.2015, 12:35) *
nehme mal an, dass auf dem Hochbord ein sogenannter "anderer Radweg" existiert.


So ist es. Er ist vor Ort auch klar erkennbar, viel besser, als es auf GSV zu sehen ist. Dieser Radweg verläuft die gesamte Straße entlang auf dem Hochbord, in der immer gleichen roten Pflasterung.

Grüßle pixelwald


Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 25.03.2015, 16:49
Beitrag #2324


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6222
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Zitat (Explosiv @ 25.03.2015, 12:35) *
Bodenmalerei kann eine Anordnung der Benutzungspflicht nur verdeutlichen, aber nicht auslösen. Das können nur Schilder.

Vielleicht steht das Schild 1km entfernt? In Köln scheint das ja auszureichen. Wenn der Streifen benutzungspflichtig ist/wäre dürfen mMn ggf vorhandene andere "Radwege" nicht benutzt werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dazydee
Beitrag 25.03.2015, 19:21
Beitrag #2325


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1769
Beigetreten: 03.04.2014
Mitglieds-Nr.: 72086



Wenn dort eine Radwegbenutzungspflicht wäre, dann müsste man auf dem roten Pflater radeln. Der Radschutzstriefen ist Teil der Fahrbahn, und die wäre dann tabu.


--------------------
Nulla poena sine lege
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 25.03.2015, 23:02
Beitrag #2326


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7874
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (Explosiv @ 25.03.2015, 12:35) *
Problematisch ist oft, dass dieser nach belieben der Gemeinde vom Gehweg abgegrenzt wird, oft nur durch Belagwechsel von Schmutzgrau nach Schmutzrotgrau.
Das wäre geradezu kontrastreich im Vergleich zu dieser offenbar jahrelang gültigen Trennung zwischen Rad- und Gehweg:

Ich habe sie erst Jahrzehnte später gefunden ...
Ist aber inzwischen ein "Gehweg, Schleichradler frei"
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 25.03.2015, 23:14
Beitrag #2327


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24687
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Zitat (rapit @ 23.03.2015, 23:21) *
Ich bin ja kein soo eifriger Radfahrer. Deswegen kenne ich mich offenbar auch nicht so gut aus, was man als Radfahrer alles darf.


Das ist einfach, denn die Antwort jeder Behörde lautet, das sehe man doch.

Zitat
Ca. 30 m weiter hängt dann die Kombination [...]

Muss ich also 30 m schieben? think.gif


Nein, Sperrungen für Radfahrer sind eigentlich nie ernst gemeint, außer sie sind mit Baugittern ausgeführt oder per .

Es verwundert mich nur immer, warum sich dann die Polizei wundert, daß Radfahrer alle Schilder ignorieren. Das sieht man eigentlich, wenn man sich die Beschilderungen mal genauer anguckt ...

rolleyes.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 25.03.2015, 23:32
Beitrag #2328


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Zitat (rapit @ 23.03.2015, 23:21) *
Rechts vorbei darf man ja think.gif

Hat die Fußgängerampel nicht die falsche Streuscheibe spendiert bekommen?


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 26.03.2015, 06:58
Beitrag #2329


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Zitat (helmet lampshade @ 25.03.2015, 16:49) *
Vielleicht steht das Schild 1km entfernt? In Köln scheint das ja auszureichen. Wenn der Streifen benutzungspflichtig ist/wäre dürfen mMn ggf vorhandene andere "Radwege" nicht benutzt werden.


Hi
dann wäre die Ausführung des Streifens verkehrt. Der müsste dann durchgehend mit ununterbrochener Linie von der Restfahrbahn abgetrennt sein. Im Bild ist aber für den Bereich hinter der Furt erkennbar, dass es eine unterbrochene Linie ist. Also ist es ein Angebotsstreifen, der nicht benutzungspflichtig sein darf.

Allerdings, so massiv, wie manche Kommunen gegen die für Radler einschlägigen Bestimmungen verstoßen, würde es mich auch nicht groß wundern, wenn sie versuchen würden, einen Angebotsstreifen benutzungspflichtig auszuschildern. Nur ist dies meines Wissens noch nirgends vorgekommen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tbb
Beitrag 26.03.2015, 13:18
Beitrag #2330


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 71
Beigetreten: 14.01.2014
Mitglieds-Nr.: 71224



Was ist denn ein Angebotsstreifen?
Ein Schutzstreifen nur ohne Fahrradpiktogramme?
Rein rechtlich ist es also egal ob ein (Schutz)streifen Fahrradpiktogramme aufgemalt hat oder nicht? Ich muss als Radfahrer, wegen dem Rechtsfahrgebot, so oder so diese Streifen benutzen, solange diese breit genug sind?
Warum malt man dann überhaupt Fahrradpiktogramme auf diese Streifen, wenn es eh keinen Unterschied macht?

Ich dachte nämlich bisher, wenn so ein komisch gestrichelter Streifen ohne irgendwelche Fahrradpiktogramme existiert, dann kann ich den als Radfahrer rechts liegen lassen. So ähnlich halt wie einen Seitenstreifen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 26.03.2015, 13:22
Beitrag #2331


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Schutzstreifen = Angebotsstreifen.

Ohne Piktogramm ist es kein Schutzstreifen, dann darf es auch zum Parken benutzt und grundlos befahren werden. Mit Piktogramm ist es ein Schutzstreifen, welcher nicht beparkt und [von allen Verkehrsteilnehmern] nur bei Bedarf befahren werden darf.

Rechtsfahrgebot gilt bei beiden Varianten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tbb
Beitrag 26.03.2015, 14:13
Beitrag #2332


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 71
Beigetreten: 14.01.2014
Mitglieds-Nr.: 71224



Und wo steht das?
Weder in der STVO noch in den dazugehörigen VWV konnte ich etwas über Angebotsstreifen finden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 26.03.2015, 14:15
Beitrag #2333


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Klar, denn den Begriff des Angebotsstreifens kennt die StVO nicht. Aber in verschiedensten Veröffentlichungen wird dieses Wort synonym für den Schutzstreifen verwendet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 26.03.2015, 16:34
Beitrag #2334


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Zitat (Mitleser @ 26.03.2015, 14:15) *
Klar, denn den Begriff des Angebotsstreifens kennt die StVO nicht. Aber in verschiedensten Veröffentlichungen wird dieses Wort synonym für den Schutzstreifen verwendet.


Hi
was ja auch korrekt ist, da der Streifen ein Angebot ist, das keinerlei Schutz bietet.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Don Jusi
Beitrag 26.03.2015, 18:53
Beitrag #2335


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 409
Beigetreten: 05.04.2005
Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg
Mitglieds-Nr.: 9152



Wir sollten uns korrekt an die StVO-Bezeichnungen halten, sonst wird es verwirrend und bedarf immerwiederkehrende Erklärungen.

Also: Es gibt Schutzstreifen und Radfahrstreifen, beides unter dem Oberbegriff Radstreifen zusammengefasst. Das erste ist nicht benutzungspflichtig, Du hast aber so weit wie möglich rechts zu fahren (also eigentlich immer auf dem Schutzstreifen, das Zweite ist leider immer mit RWBP, obwohl imho erst ein Radfahrstreifen eine adäquate, radfahrertaugliche Breite aufweist. Außerdem ist die zwangsweise "zu schmale Fahrbahn" (max. 5,50 m) imho ein Unding, was Radfahrer unnötig gefährdet, wenn zwei LKW oder Busse sich begegnen, während sie womöglich Radfahrer überholen.

Weiteres: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/RadSchutzstreifen01.php

Und zum Falschparken: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Radfa...utzstreifen.php

Zitat (Explosiv @ 26.03.2015, 06:58) *
Allerdings, so massiv, wie manche Kommunen gegen die für Radler einschlägigen Bestimmungen verstoßen, würde es mich auch nicht groß wundern, wenn sie versuchen würden, einen Angebotsstreifen benutzungspflichtig auszuschildern. Nur ist dies meines Wissens noch nirgends vorgekommen.


Doch, ausgerechnet bei mir um die Ecke in Nürtingen.

Wobei man sagen muss, die haben das ganz genial gemacht. Sie haben einfach den Schutzstreifen wie einen Radfahrstreifen mit durchgehendem Breitstrich markiert und das Blauschild belassen. Also entweder zu schmaler (1,25 m) Radfahrstreifen oder falsch markierter Schutzstreifen mit unzulässiger RWBP.

Könnte mich eigentlich aufregen. Andererseits funktioniert das Radfahren hier dennoch überwiegend sehr gut, sodass ich nichts dagegen sage. Nach Rücksprache war schlichtweg nicht mehr Raum vorhanden. Der Radstreifen weiter nördlich ist dafür in maximaler Breite ausgeführt (ab Fa. Heller).
.


--------------------
Gruß, DJ

-----------------------

Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik.
www.cycleride.de
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabronito
Beitrag 26.03.2015, 19:18
Beitrag #2336


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3383
Beigetreten: 11.12.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 56730



Zitat (Explosiv @ 26.03.2015, 06:58) *
Allerdings, so massiv, wie manche Kommunen gegen die für Radler einschlägigen Bestimmungen verstoßen, würde es mich auch nicht groß wundern, wenn sie versuchen würden, einen Angebotsstreifen benutzungspflichtig auszuschildern. Nur ist dies meines Wissens noch nirgends vorgekommen.

Täusch dich da mal nicht. Sogar mit Fahrradpiktogramm (Wer's nicht erkennen kann: einfach mal auf's Bild klicken.)

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hick-Hack
Beitrag 27.03.2015, 08:44
Beitrag #2337


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 569
Beigetreten: 28.09.2012
Mitglieds-Nr.: 65718



Das ist der erste mehrspurige Radfahrstreifen mit vernünftiger Breite, den ich sehe.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Don Jusi
Beitrag 27.03.2015, 08:53
Beitrag #2338


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 409
Beigetreten: 05.04.2005
Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg
Mitglieds-Nr.: 9152



Zitat (Hick-Hack @ 27.03.2015, 08:44) *
Das ist der erste mehrspurige Radfahrstreifen mit vernünftiger Breite, den ich sehe.

Wie meinst Du das? Das ist ein SCHUTZSTREIFEN rolleyes.gif - und vermutlich in Regelbreite. Das ist so selten (bei uns) nicht, Mindestbreiten sind viel seltener.

Aber die ERA-konformen Parkstände und der Sicherheitsstreifen dazwischen sind zu klein für die Praxis des Auto- und Radfahreralltags. Hab es schon beim FGSV bemängelt, kam bislang noch keine Reaktion.


--------------------
Gruß, DJ

-----------------------

Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik.
www.cycleride.de
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 27.03.2015, 09:08
Beitrag #2339


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5902
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Zitat (Don Jusi @ 27.03.2015, 08:53) *
Zitat (Hick-Hack @ 27.03.2015, 08:44) *
Das ist der erste mehrspurige Radfahrstreifen mit vernünftiger Breite, den ich sehe.

Wie meinst Du das?

Er meint damit, dass das Blauschild die Fahrbahn zwischen den beiden VZ 295 in der Mitte (Fahrstreifenbegrenzung) und rechts (Fahrbahnbegrenzung) für Radfahrer reserviert. Die Frage ist, ob das Schild stattdessen einen Hochbordradweg kennzeichnen soll (Fußgänger müssten dann auf die Fahrbahn ausweichen - zwischen die Leitlinien) oder einen Radfahrstreifen, wo jetzt die Autos stehen (würde ich ausschließen, weil sich das mit dem Parkplatz widerspricht). Auf den vermeintlichen Schutzstreifen kann es sich jedenfalls nicht beziehen, da der kein Sonderweg wäre.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Don Jusi
Beitrag 27.03.2015, 09:16
Beitrag #2340


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 409
Beigetreten: 05.04.2005
Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg
Mitglieds-Nr.: 9152



Zitat (Tinu @ 27.03.2015, 09:08) *
Zitat (Don Jusi @ 27.03.2015, 08:53) *
Zitat (Hick-Hack @ 27.03.2015, 08:44) *
Das ist der erste mehrspurige Radfahrstreifen mit vernünftiger Breite, den ich sehe.

Wie meinst Du das?

Er meint damit, dass das Blauschild die Fahrbahn zwischen den beiden VZ 295 in der Mitte (Fahrstreifenbegrenzung) und rechts (Fahrbahnbegrenzung) für Radfahrer reserviert. Die Frage ist, ob das Schild stattdessen einen Hochbordradweg kennzeichnen soll (Fußgänger müssten dann auf die Fahrbahn ausweichen - zwischen die Leitlinien) oder einen Radfahrstreifen, wo jetzt die Autos stehen (würde ich ausschließen, weil sich das mit dem Parkplatz widerspricht). Auf den vermeintlichen Schutzstreifen kann es sich jedenfalls nicht beziehen, da der kein Sonderweg wäre.

Aaaxoo!

Na so ein Schlauberger bin ich noch nicht. rolleyes.gif

Imho ist es schlichtweg ein falsch ausgeschildeter Schutzstreifen oder ein falsch gepinselter Radfahrstreifen. Bei letzterem stehen die Schilder nun mal so, man kann sie ja nicht auf der Fahrbahn aufstellen.


--------------------
Gruß, DJ

-----------------------

Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik.
www.cycleride.de
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hick-Hack
Beitrag 27.03.2015, 09:28
Beitrag #2341


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 569
Beigetreten: 28.09.2012
Mitglieds-Nr.: 65718



Mein Verdacht ist, dass in der Planungsphase dort ein korrekt beschilderter Radfahrstreifen markiert werden sollte, dieser aber zu wenig Restfahrspurbreite zugelassen hat und deshalb kurzerhand durch einen Schutzstreifen ersetzt wurde. Im Bauplan wurde dann schlicht vergessen, das 237er zu entfernen und bei der Verkehrsschau wurde es übersehen. thread.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 27.03.2015, 09:32
Beitrag #2342


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5902
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Zitat (Don Jusi @ 27.03.2015, 09:16) *
Imho ist es schlichtweg ein falsch ausgeschildeter Schutzstreifen oder ein falsch gepinselter Radfahrstreifen.

Genau! Da das Schild und die Markierungen aber nun mal so sind, wie sie sind, besteht der Witz darin diese nach StVO auszulegen statt nach dem von der StVB Gedachten/Gemeinten zu grübeln. wavey.gif


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Don Jusi
Beitrag 27.03.2015, 09:44
Beitrag #2343


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 409
Beigetreten: 05.04.2005
Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg
Mitglieds-Nr.: 9152



Zitat (Hick-Hack @ 27.03.2015, 09:28) *
Mein Verdacht ist, dass in der Planungsphase dort ein korrekt beschilderter Radfahrstreifen markiert werden sollte, dieser aber zu wenig Restfahrspurbreite zugelassen hat und deshalb kurzerhand durch einen Schutzstreifen ersetzt wurde. Im Bauplan wurde dann schlicht vergessen, das 237er zu entfernen und bei der Verkehrsschau wurde es übersehen. thread.gif

Mein Verdacht - betrifft bundesweit fast alle Beamten - ist hingegen, dass das 237 nicht übersehen wurde, sondern die Beamten schlichtweg durchgängig inkompetent sind.


--------------------
Gruß, DJ

-----------------------

Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik.
www.cycleride.de
Go to the top of the page
 
+Quote Post
klausimausi
Beitrag 27.03.2015, 10:35
Beitrag #2344


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4352
Beigetreten: 24.06.2005
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 10655



Zitat (Hick-Hack @ 27.03.2015, 09:28) *
und bei der Verkehrsschau
rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif
DER Witz war gut!


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tbb
Beitrag 27.03.2015, 11:47
Beitrag #2345


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 71
Beigetreten: 14.01.2014
Mitglieds-Nr.: 71224



Mich würde halt nur interessieren, ob ich ein Bußgeld riskieren würde wegen Rechtsfahrgebot, wenn ich links mit ca. 60 cm Abstand von einen Schutzstreifen ohne Fahrradpiktogramme fahren würde, also einem "Angebotsstreifen", den die StVO nicht kennt?
Woher weiß ich denn, ob der rechts liegende Teil von der gestrichelten Linie zur Fahrbahn gehört, oder ob das irgendein Sonderweg sein soll? Die StVO kennt solche Konstrukte ja nicht. Woher soll ich dann wissen, was das genau sein soll? blink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Speichenkarussell
Beitrag 27.03.2015, 11:58
Beitrag #2346


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4811
Beigetreten: 04.12.2013
Wohnort: Nürnberg
Mitglieds-Nr.: 70843



Ein eigener Fahrstreifen für einspurige Fahrzeuge. Ist doch toll! laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Cabronito
Beitrag 27.03.2015, 14:55
Beitrag #2347


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3383
Beigetreten: 11.12.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 56730



Davor und danach sind es echte Radfahrstreifen mit Blaulolli und durchgehendem Breitstrich. Nur dieses Stück wurde so vermurkst.

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 27.03.2015, 15:15
Beitrag #2348


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5902
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Das lässt den Verdacht aufkommen, dass hier unbedingt ein paar Parkplätze eingerichtet werden "mussten" und zur Überbrückung die Radfahrstreifen mit einem (fälschlicherweise beschilderten) Schutzstreifen verbunden wurden.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dazydee
Beitrag 28.03.2015, 12:57
Beitrag #2349


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1769
Beigetreten: 03.04.2014
Mitglieds-Nr.: 72086



Ich habe das Gefühl, die Ausführungen des Verkehrslexikons sind noch nach einer älteren Version der StVO.

Auch komme ich bei einigen nicht hinterher, z.B.:
"Die Schutzstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn, aber selbst keine Fahrstreifen (daher gilt für andere Fahrzeuge auf ihnen auch nicht das Rechtsfahrgebot)"

StVO sagt: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden."

Da nach der StVO, für Räder wie andere Fahrzeuge, die gleiche Regelung zu Radschutzstreifen gilt, komme ich nicht dahinter warum das Rechtsfahrgebot nur für Räder gelten sollte.

Das einzige was mir einfällt, ist dem Radverkehr einen dauerhaften Bedarf zu unterstellen.

Bei parkenden Autos ist mit 1m oder sogar mehr Abstand zu den Autos der Rechtsfahrpflicht genüge getan. Daran ändert auch ein Schutzstreifen nichts.


Zitat (Don Jusi @ 26.03.2015, 18:53) *
Wir sollten uns korrekt an die StVO-Bezeichnungen halten, sonst wird es verwirrend und bedarf immerwiederkehrende Erklärungen.

Also: Es gibt Schutzstreifen und Radfahrstreifen, beides unter dem Oberbegriff Radstreifen zusammengefasst.

Dann sag mir doch mal, wo in der StVO die Begriffe Radfahrstreifen und Radstreifen vorkommen think.gif


--------------------
Nulla poena sine lege
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 28.03.2015, 22:44
Beitrag #2350


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7874
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (dazydee @ 28.03.2015, 12:57) *
Ich habe das Gefühl, die Ausführungen des Verkehrslexikons sind noch nach einer älteren Version der StVO.

Auch komme ich bei einigen nicht hinterher, z.B.:
"Die Schutzstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn, aber selbst keine Fahrstreifen (daher gilt für andere Fahrzeuge auf ihnen auch nicht das Rechtsfahrgebot)"
... und da sie keine Fahrstreifen sind, kann sich auch kein Autofahrer darauf berufen, dass der Radler auf seinem Fahrstreifen bleiben musss und man daher die >=1,5m Überholabstand unterschreiten darf ...

Zitat (dazydee @ 28.03.2015, 12:57) *
StVO sagt: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden."
Die Vorläuferregelung schien (ab 1997? finde gerade nur die 2004er Fassung) diese gewesen zu sein
Zitat
g) Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer
so markiert, dann dürfen andere Fahrzeuge die Markierung bei
Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei
auszuschließen. Der Schutzstreifen kann mit Fahrbahnmarkierun-
gen (Sinnbild "Radfahrer", § 39 Abs. 3) gekennzeichnet sein.
Auch da finde ich keine Benutzungspflicht oder ein Rechtsfahrgebot, aber immerhin eine Unterscheidung Auto/Rad, die inzwischen entfiel, aktiv reingeändert und eine Novelle überlebt ...

Zitat (dazydee @ 28.03.2015, 12:57) *
Da nach der StVO, für Räder wie andere Fahrzeuge, die gleiche Regelung zu Radschutzstreifen gilt, komme ich nicht dahinter warum das Rechtsfahrgebot nur für Räder gelten sollte.

Das einzige was mir einfällt, ist dem Radverkehr einen dauerhaften Bedarf zu unterstellen.
Bei der alten Fassung hätte man das evtl. können??
Zitat (dazydee @ 28.03.2015, 12:57) *
Bei parkenden Autos ist mit 1m oder sogar mehr Abstand zu den Autos der Rechtsfahrpflicht genüge getan. Daran ändert auch ein Schutzstreifen nichts.
Eben.
Apropos Abstand zu Parkern ...
Ich kenne bisher nur Urteile zu Längsparker (Autotür-Urteile) und frage bei sich ergebenden Gelegenheiten wie diesen immer gerne nach welchen zu Schräg-/Querparkern ...

Go to the top of the page
 
+Quote Post

74 Seiten V  « < 45 46 47 48 49 > » 
Reply to this topicStart new topic
2 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 2 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 12:40