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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Explosiv
Beitrag 29.03.2015, 07:56
Beitrag #2351


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Hi
ohne jetzt ein Urteil zu kennen, würd ich sagen, dass auch zu Querparkern wenigstens 1m Abstand einzuhalten wären. Die öffnen zwar keine Türen in Richtung der Radler, fahren aber ggf. rückwärts aus der Parklücke auf die Fahrbahn, bis sie etwas sehen können. In den wenigsten Fällen habe ich dabei einen Einweiser gesehen. Wer dann zu dicht vorbei wollte, hat ein Problem.


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Mueck
Beitrag 29.03.2015, 10:53
Beitrag #2352


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Zitat (Explosiv @ 29.03.2015, 07:56) *
... fahren aber ggf. rückwärts aus der Parklücke auf die Fahrbahn, bis sie etwas sehen können.
Eben drum. Und schon im Normalfalle reicht da 2 m eher nicht, wenn was intransparentes daneben steht (Kleintransporter, vollgepackter Pkw, getönte Scheiben, ...) ist man schnell bei mehreren Metern ...
Genauer gesagt geht es um diese Stelle, wo ich den Schutzstreifen ignoriere, vorher meistens, aber seit diesem Unfall prinzipiell immer, was bisher prima geht auf der ehemals zweispurigen Straße (von paar Hupern abgesehen), aber nach einem laufenden Umbau in Höhe genau dieser Haltestelle und zuvor nicht mehr gehen wird, weil man den Querschnitt reduziert.
Beschwerde gegen die vorher veröffentlichten Pläne ging rechtzeitig vorher raus mit Hinweis, dass vor Schutzstreifen hinter Schrägparkern in Geschäftsvierteln mit häufigem Ausparken in der ERA gewarnt wird, wurde aber ignoriert ...

Ergänzung: Pläne gibt's hier, geht um den Verkehr "von links nach rechts"

Ergänzung 2: Das Thema hatte ich ausführlicher schon mal vor einem Jahr ...
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Don Jusi
Beitrag 29.03.2015, 12:56
Beitrag #2353


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Zitat (dazydee @ 28.03.2015, 12:57) *
Zitat (Don Jusi @ 26.03.2015, 18:53) *
Wir sollten uns korrekt an die StVO-Bezeichnungen halten, sonst wird es verwirrend und bedarf immerwiederkehrende Erklärungen.

Also: Es gibt Schutzstreifen und Radfahrstreifen, beides unter dem Oberbegriff Radstreifen zusammengefasst.

Dann sag mir doch mal, wo in der StVO die Begriffe Radfahrstreifen und Radstreifen vorkommen

Die stehen in der VwV zur StVO: http://www.verwaltungsvorschriften-im-inte...S3236420014.htm

ab Zeile 8.

Weitere Aufklärung hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsan...Radfahrstreifen


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Gruß, DJ

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dazydee
Beitrag 29.03.2015, 13:13
Beitrag #2354


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Das weiß ich.

Aber in der VwV-StVO stehen auch verkleinerte Z205 für Radler. Zitaten aus dem Schriftwerk trau ich in Sachen Radfahrerangelegenheiten nicht.


Und von den Radstreifen steht sogar in der VwV nix....


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Heinz Wäscher
Beitrag 29.03.2015, 13:51
Beitrag #2355


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Da das Fahren mit dem Rad hierzulande ohne Befähigungsnachweis gestattet ist stellt sich doch die Frage ob ein Rad Fahrender alle Einzelheiten der StVO kennen muß?
Zum Führen eines KFZ sind ja einige Stunden Theorieunterricht verpflichtend obwohl es sich um das selbe Regelwerk handelt. whistling.gif


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dazydee
Beitrag 29.03.2015, 14:01
Beitrag #2356


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Ging ich bis jetzt immer von aus.

"Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten,..." (§39)



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sigggi
Beitrag 29.03.2015, 14:44
Beitrag #2357


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Zitat (dazydee @ 29.03.2015, 13:13) *
Aber in der VwV-StVO stehen auch verkleinerte Z205 für Radler.

Wenn ich mit dem Rad unterwegs bin sehe ich auch oft an ebenen Landstrassen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 80 oder 70 km/h. Die wurden bestimmt nicht für Radfahrer aufgestellt. Trotzdem gelten sie auch für Radfahrer.

So ist das auch mit den kleinen Z205.
Auch wenn man sie aufstellt um irgendwie den Radverkehr zu steuern. Ändert das nichts an der Bedeutung dieses Schildes.

Daher ist das, was dazu in der VwV-StVO steht, ja erst mal nicht falsch.
Der Fehler ist, dass man immer meint die kleinen Z.205 gelten NUR für Radfahrer.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Tinu
Beitrag 29.03.2015, 15:53
Beitrag #2358


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Zitat (Heinz Wäscher @ 29.03.2015, 14:51) *
Da das Fahren mit dem Rad hierzulande ohne Befähigungsnachweis gestattet ist stellt sich doch die Frage ob ein Rad Fahrender alle Einzelheiten der StVO kennen muß?

Mindestens den Teil, der ihn betrifft. Das Gleiche gilt auch für Fußgänger. Welchen Sinn würden z.B. Fußgängerampeln machen, wenn man nicht voraussetzen würde, dass sich auch Fußgänger selbstverantwortlich über deren Bedeutung informieren. Auch eine Ahndung der Missachtung lässt sich ja nicht mit der Ausrede umgehen "Das musste ich doch nicht lernen!".

Wer sich in einen Park begibt, hat sich an die Parkordnung zu halten, die üblicherweise an den Eingängen aufgestellt ist. Das geht zum Glück ohne schriftliche Prüfung, aber das Lesen sollte man im Zweifelsfall erwarten dürfen.

Für das Betreten öffentlichen Verkehrsraums gilt das Gleiche: Wer unsicher ist, ob er durch Andere genügend (oder überhaupt korrekt) über die für ihn relevanten Regeln informiert wurde, soll halt in der StVO nachschlagen. Die hängt zwar nicht an jeder Straßenecke aus, ist aber anderweitig frei verfügbar.


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Heinz Wäscher
Beitrag 29.03.2015, 15:59
Beitrag #2359


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Gerade für Rad fahrende Verkehrsteilnehmer gibt es aber viele Spezialitäten im öffentlichen Verkehrsraum die selbst die StVO nicht genauer deffiniert. Sieht so z. B. ein Schutzstreifen aus:



Andere Varianten des Zeichens 340 tauchen bildlich nicht in der StVO auf. Fahrbahnmarkierungen als solche werden überhaupt nur sehr dürftig dort erklärt und anhand von Beispielbildern konkretisiert. Sonderwege und deren Markierung werden gar nicht genauer erklärt - das führt dazu das größtenteils angenommen wird, dass rot markierte Straßenteile automatisch ein Radweg sind. crybaby.gif
Und wo ist die Vorfahrt z. B. bei Radwegen/Sonderwegen geregelt?


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Tinu
Beitrag 29.03.2015, 16:47
Beitrag #2360


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Zitat (Heinz Wäscher @ 29.03.2015, 16:59) *

Was meinst du? Vorfahrtregeln gelten für Straßen. Sonderwege als Teil einer Straße haben damit deren Vorfahrtregeln. Isolierte Sonderwege sind nur Straßen ohne Fahrbahn.

Ich kenne z.B. eine Kreuzung zweier alleinstehender Radwege mit Vorfahrtbeschilderung. Daohne wär's halt RvL.


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dazydee
Beitrag 29.03.2015, 18:59
Beitrag #2361


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Zitat (sigggi @ 29.03.2015, 15:44) *
So ist das auch mit den kleinen Z205.
Auch wenn man sie aufstellt um irgendwie den Radverkehr zu steuern. Ändert das nichts an der Bedeutung dieses Schildes.

Daher ist das, was dazu in der VwV-StVO steht, ja erst mal nicht falsch.
Der Fehler ist, dass man immer meint die kleinen Z.205 gelten NUR für Radfahrer.


VwV-StVO zu Zeichen 215 (Kreisverkehr:
"Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen."

Oh, ich hatte mich vertan, es ist noch nicht einmal von einem verkleinerten Z205 die rede. Liegt ein Kreisverkehr außerorts ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen, auch wenn der Radweg nicht abgesetzt ist.

Wörtlich genommen, gilt das sogar, wenn der Fahrradverkehrr auf der Fahrbahn geführt wird.



laugh2.gif


Bei verkleinerten Z205 die sich (auch?) an den Radverkehr richten, soll man nur keine Furten malen.


Das die das aber auch immer falsch verstehen (wollen)....


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NTM
Beitrag 13.04.2015, 10:28
Beitrag #2362


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Wenn sich jemand darüber wundert, warum auch heute noch "Schutzstreifen" ohne Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen eingerichtet werden, findet vielleicht hier eine mögliche Antwort:

Zitat
So forderte Hans-Peter Thyssen (SPD) vergeblich, die Schutzstreifen mit Abstand zu den Parkplätzen anzulegen. »Sonst kann es dem Radfahrer passieren, mit aufgehenden Autotüren zu kollidieren.« Schutzstreifen könne man nicht zwei Meter in die Straße reinlegen, konterte Manfred Jordis (CDU). Wie Erste Stadträtin Brigitta Nell-Düvel meinte, führen Radfahrer ohnehin nah am Bordstein und müssten auf parkende Pkw achten. Die Streifen schützten vor fließendem Verkehr.
Quelle: http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Krei..._pageid,75.html

crybaby.gif


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"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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Damastor
Beitrag 13.04.2015, 10:37
Beitrag #2363


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Nun den fehlenden Sicherheitsabstand kann ich ja noch verstehen, sähe tatsächlich seltsam aus. Aber den letzten Satz von der Stadträtin finde ich erschreckend.


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Viele Grüße!

VW CC:
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Mitleser
Beitrag 13.04.2015, 10:49
Beitrag #2364


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Zitat (Damastor @ 13.04.2015, 11:37) *
Nun den fehlenden Sicherheitsabstand kann ich ja noch verstehen, sähe tatsächlich seltsam aus.
Dann fahr mal nach Berlin. Ist, ua, dort gängig.
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.04.2015, 13:57
Beitrag #2365


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Ein Bild aus dem Artikel - warum hat man den Schutzstreifen mit Zeichen 295 markiert (das Zeichen 314 rechts ist auch veraltet)?


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Mitleser
Beitrag 13.04.2015, 14:00
Beitrag #2366


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Vielleicht weil es entgegen der Meinung (des Zeitungsautores) kein Schutzstreifen ist.
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Tinu
Beitrag 13.04.2015, 14:04
Beitrag #2367


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Den Verdacht habe ich auch. Aber dann fehlt andererseits das Blauschild. think.gif


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Gruß
Martin
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Mitleser
Beitrag 13.04.2015, 14:05
Beitrag #2368


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Je nach Sichtweise fehlt es oder ist entbehrlich. Hier im VP sind beide Ansichten vertreten.
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Don Jusi
Beitrag 14.04.2015, 12:03
Beitrag #2369


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Zitat (Mitleser @ 13.04.2015, 14:05) *
Je nach Sichtweise fehlt es oder ist entbehrlich. Hier im VP sind beide Ansichten vertreten.

Bitte hierzu nähere Erläuterungen, danke!


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Gruß, DJ

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Mitleser
Beitrag 14.04.2015, 12:38
Beitrag #2370


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Eine Ansicht besagt, dass man einen Radweg fahrbahneben auch allein per Markierung schaffen kann. Sie muss nur eindeutig sein, wozu durchgehende Trennlinie und Piktogramme tauglich sind.
Die andere Ansicht meint, ohne Blauschild wäre eine solche Markierung nur Kunst-am-Bau und es entstünde bestenfalls ein Seitenstreifen mit sinnwidrigem Radlerpiktogramm.
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.04.2015, 12:46
Beitrag #2371


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Bei Busspuren hingegen, die ja auch Sonderwege sind, reicht eine Fahrbahnmarkierung alleine aber nicht aus. think.gif


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dazydee
Beitrag 14.04.2015, 12:57
Beitrag #2372


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Busspuren sind ja auch Teil der Fahrbahn, Radwege nicht.


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Mitleser
Beitrag 14.04.2015, 12:58
Beitrag #2373


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Richtig. Denn unbeschilderte Busspuren als eigener Straßenteil sind der StVO fremd. Unbeschilderte Radwege nicht.
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Tinu
Beitrag 14.04.2015, 13:31
Beitrag #2374


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Zitat (Mitleser @ 14.04.2015, 13:38) *
Eine Ansicht besagt, dass man einen Radweg fahrbahneben auch allein per Markierung schaffen kann. Sie muss nur eindeutig sein, wozu durchgehende Trennlinie und Piktogramme tauglich sind.

Und ich dachte, du wolltest auf die immer wieder auflebende Diskussion um die Wiederholung des Blauschilds nach Einmündungen hinweisen.

Einen nicht benutzungspflichtigen Radweg neben der Fahrbahn allein durch Markierungen anzuordnen klingt zwar logisch (und msdwgi-fähig), scheint mir aber durch die StVO nicht wirklich "gedeckt". Angenommen, es wäre grundsätzlich zulässig, warum sollte eine StVB einen "freiwilligen" Radweg der Fahrbahn abtrotzen, wenn die Gefährdungslage dies offenbar nicht nötig macht (sonst würde er ja benutzungspflichtig anzuordnen sein!)?


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Mitleser
Beitrag 14.04.2015, 13:39
Beitrag #2375


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Mit der selben Argumentation könnte man sich fragen, warum es überhaupt nicht-benutzungspflichtige Radwege gibt. Denn sie werden immer von einer anderen Verkehrsart abgetrotzt - egal ob Fahrbahnverkehr oder Fußgänger.
Ist doch schön und gut, wenn ein Angebot des separierten Raumes gemacht wird. Auch wenn das Angebot nicht zwingend erfolgen muss - und auch wenn dessen Annahme nicht zwangsweise erfolgen muss.

Und wieso willst Du allein durch Asphalt geschaffene Radweg neben der Fahrbahn anders ("besser") bewerten, als durch Asphalt und Farbe geschaffene Radwege neben(!) der Fahrbahn?

Aber wir werden arg OT. Dafür gibt es wohl einen eigene Faden in den Tiefen des VP.
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Hick-Hack
Beitrag 14.04.2015, 13:44
Beitrag #2376


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Zitat (Tinu @ 14.04.2015, 13:31) *
Angenommen, es wäre grundsätzlich zulässig, warum sollte eine StVB einen "freiwilligen" Radweg der Fahrbahn abtrotzen, wenn die Gefährdungslage dies offenbar nicht nötig macht (sonst würde er ja benutzungspflichtig anzuordnen sein!)?

- besser zu reinigen
- bessere Oberflächenqualität für Radfahrer
- Radfahrer von Gehweg fernhalten
- Radfahrer/Radbeauftragter/Baumamt/"gesunder Menschverstand" fordern Radweg, Gefährdungslage ist allerdings zu gering

Hier gibt es ein ähnliches "Angebot", direkt neben einer verkehrsschauenden Polizeiwache. Dass es sich allerdings nur um ein Angebot handelt, hat sich noch nicht besonders herumgesprochen.
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Tinu
Beitrag 14.04.2015, 13:44
Beitrag #2377


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@Mitleser:
Erstens gehen die (normalen) nicht-benutzungspflichtigen Radwege ja nicht zulasten der Fahrbahn, im Gegenteil: sie verdrängen die Radler im "besten" Falle von dieser, so dass die KFZler unter sich bleiben. Zweitens ist die (heutige) Nicht-Benutzungspflicht ja nur eine Folge der nachträglichen Aufhebung der Benutzungspflicht, die ursprünglich generell bestanden hat.

Ich halte es nur für realitätsfern (wenn auch nicht unzulässig), dass Radwege zu Lasten des KFZ-Verkehrs angelegt werden, wenn diese nicht auch noch benutzungspflichtig sind.


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Mitleser
Beitrag 14.04.2015, 13:47
Beitrag #2378


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Zitat (Tinu @ 14.04.2015, 14:44) *
Ich halte es nur für realitätsfern (wenn auch nicht unzulässig), dass Radwege zu Lasten des KFZ-Verkehrs angelegt werden, wenn diese nicht auch noch benutzungspflichtig sind.
Damit erklärst Du aber jeden nicht-benutzungspflichtigen Radweg für realitätsfern. Denn der verwendete Raum könnte/würde ansonsten dem Fahrbahnverkehr zu Gute kommen.
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Tinu
Beitrag 14.04.2015, 13:53
Beitrag #2379


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Zitat (Hick-Hack @ 14.04.2015, 14:44) *
Hier gibt es ein ähnliches "Angebot", direkt neben einer verkehrsschauenden Polizeiwache. Dass es sich allerdings nur um ein Angebot handelt, hat sich noch nicht besonders herumgesprochen.

Wenn es so gemeint wäre, ok. Eine Kreuzung weiter zurück befindet sich aber ein Blauschild und wir sind damit wieder bei der Wiederholungsfrage! (Die aber gerne in einem anderen Thread diskutiert werden sollte.)


Zitat (Mitleser @ 14.04.2015, 14:47) *
Damit erklärst Du aber jeden nicht-benutzungspflichtigen Radweg für realitätsfern. Denn der verwendete Raum könnte/würde ansonsten dem Fahrbahnverkehr zu Gute kommen.

Dann musst du meine beiden Argumente missverstanden haben! unsure.gif


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Mitleser
Beitrag 14.04.2015, 13:56
Beitrag #2380


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Ein Blauschild, welches sich ohne jedweden Zweifel auf den gemeinten Streifen bezieht. whistling.gif
Und auf einen Streifen mit Zickzack, markierten Parkbuchten, "BUS", Leitlinien, ... whistling.gif
crybaby.gif crybaby.gif crybaby.gif

So, jetzt sind wir glaube ich wieder on-topic "Radweg-Mecker-Foto-Thread".


Zitat (Tinu @ 14.04.2015, 14:53) *
Dann musst du meine beiden Argumente missverstanden haben! unsure.gif
Anscheinend. unsure.gif
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dazydee
Beitrag 14.04.2015, 14:54
Beitrag #2381


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Der Bus hat doch bestimmt eine Sondergenehmigung zum befahren von Radwegen. whistling.gif

Oder Rikschas smile.gif


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Damastor
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Beitrag #2382


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Ein linksseitig (schlecht aber immerhin asphaltierter) Streifen wird wegen einer Baustelle auf die Fahrbahn verschwenkt. Um deutlich zu machen was gemeint ist mit Blauschild thread.gif

@Speichenkarussel kann sichs in live anschauen, vor dem Erler Klinikum wink.gif


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Viele Grüße!

VW CC:
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Speichenkarussell
Beitrag 15.04.2015, 08:03
Beitrag #2383


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Zitat (Damastor @ 15.04.2015, 08:12) *
Ein linksseitig (schlecht aber immerhin asphaltierter) Streifen wird wegen einer Baustelle auf die Fahrbahn verschwenkt. Um deutlich zu machen was gemeint ist mit Blauschild thread.gif
@Speichenkarussel kann sichs in live anschauen, vor dem Erler Klinikum wink.gif

Danke für den Hinweis! Habe ich bereits verfolgt, Bilder schon im Kasten, folgen in Kürze. wavey.gif
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Damastor
Beitrag 15.04.2015, 08:08
Beitrag #2384


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Ich bin bei sowas ja echt net empfindlich aber die Autofahrerin die mich heut früh fast vom Rad geholt hat hatte sich auch zu Tode erschrocken - kann ich verstehen, ich hätte auch nicht mit mir da gerechnet...


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Viele Grüße!

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Speichenkarussell
Beitrag 15.04.2015, 08:12
Beitrag #2385


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Zitat (Damastor @ 15.04.2015, 09:08) *
, ich hätte auch nicht mit mir da gerechnet...
Wo "da"?
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Damastor
Beitrag 15.04.2015, 08:20
Beitrag #2386


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Na plötzlich zwischen den Leitbaken auftauchend während sie aus dem Parkhaus wollte...


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Speichenkarussell
Beitrag 15.04.2015, 08:22
Beitrag #2387


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Ah, also tatsächlich "da" an der erwähnten Baustelle.
Was meinst Du, wie ich erschrocken bin, als mir in der einseitig gesperrten Straße massenhaft Autos entgegenkamen, die das Vz 250 missachteten? Ich schätze hier einen Verstoß pro Minute in den verkehrsstarken Zeiten, habe es aber nur gestern Nachmittag und heute Früh beobachten können.
Mit der Polizei habe ich mich schon unterhalten, da m.E. mindestens das Einfahrtverbot durchgesetzt werden muss.
Bilder folgen...
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Hick-Hack
Beitrag 15.04.2015, 08:24
Beitrag #2388


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Zitat (Tinu @ 14.04.2015, 13:53) *
Zitat (Hick-Hack @ 14.04.2015, 14:44) *
Hier gibt es ein ähnliches "Angebot", direkt neben einer verkehrsschauenden Polizeiwache. Dass es sich allerdings nur um ein Angebot handelt, hat sich noch nicht besonders herumgesprochen.

Wenn es so gemeint wäre, ok. Eine Kreuzung weiter zurück befindet sich aber ein Blauschild und wir sind damit wieder bei der Wiederholungsfrage! (Die aber gerne in einem anderen Thread diskutiert werden sollte.)

Die Gegenfahrbahn und der weitere Straßenverlauf nach ein paar Kreuzungen sind korrekt beschildert. Also waren die fehlenden Blauschilder entweder Absicht oder sie wurden vergessen.
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Don Jusi
Beitrag 15.04.2015, 13:39
Beitrag #2389


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Zitat (Mitleser @ 14.04.2015, 12:38) *
Eine Ansicht besagt, dass man einen Radweg fahrbahneben auch allein per Markierung schaffen kann. Sie muss nur eindeutig sein, wozu durchgehende Trennlinie und Piktogramme tauglich sind.
Die andere Ansicht meint, ohne Blauschild wäre eine solche Markierung nur Kunst-am-Bau und es entstünde bestenfalls ein Seitenstreifen mit sinnwidrigem Radlerpiktogramm.

Die eine Ansicht trügt wohl. Ein "Radweg" muss baulich hergestellt werden. Eine Markierung ist aber kein "Bauwerk". Deshalb ist ja auch das in den Panneflicken geraten, was uns nicht wenig Protest eingebracht hatte: Filderstadt

Hier hat man entweder einen rechtswidrig angelegten Zwei-Richtungs-Radweg (nicht baulich hergestellt) oder aber einen ebenso rechtswidrigen Zwei-Richtungs-Radstreifen (schön kaschiert mit Doppellinie anstatt mit einer breiten). Aber die RWBP, die Einbahnstraße und das ganze dann noch im Gefälle - war uns dann doch zu viel des Murkses.

Zitat (Tinu @ 14.04.2015, 13:44) *
Ich halte es nur für realitätsfern (wenn auch nicht unzulässig), dass Radwege zu Lasten des KFZ-Verkehrs angelegt werden, wenn diese nicht auch noch benutzungspflichtig sind.

Es ist ein Radfahrstreifen. Radfahrstreifen müssen benutzungspflichtig sein, sind aber dann auch breiter ausführbar und mit breiterer Restfahrbahn für die Kfz gesegnet. Ein Schutzstreifen dagegen darf nicht so breit sein und hat eine geringere (imho zu geringe) Restfahrbahnbreite.

Der Verkehrsplaner, der sich anstatt pro Kfz ausnahmsweise mal pro Rad gegen die StVO/VwV-StVO widersetzt und einen Schutzstreifen in Radfahrstreifenbreite bei Radfahrstreifen-Restfahrbahnbreite (*huch*) anlegt oder einen Radfahrstreifen einfach mal ohne Blauschild erstellt, bekommt von uns ein Sonderlob. Also von mir zumindest. rolleyes.gif
.


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Heinz Wäscher
Beitrag 15.04.2015, 13:46
Beitrag #2390


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Zitat (Don Jusi @ 15.04.2015, 14:39) *
Ein Schutzstreifen dagegen darf nicht so breit sein und hat eine geringere (imho zu geringe) Restfahrbahnbreite.
Warum denn nicht? Nur weil einige Schutzstreifen in der Realität so schmal markiert werden think.gif


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Mitleser
Beitrag 15.04.2015, 13:49
Beitrag #2391


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Zitat (Don Jusi @ 15.04.2015, 14:39) *
Ein "Radweg" muss baulich hergestellt werden. Eine Markierung ist aber kein "Bauwerk".
Quelle? Primär zur ersten Behauptung und der implizierten Pflicht zur baulichen Abgrenzung zu anderen Straßenteilen.


Zitat (Don Jusi @ 15.04.2015, 14:39) *
Radfahrstreifen müssen benutzungspflichtig sein, ...
Auch hier: Quelle?
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Tinu
Beitrag 15.04.2015, 14:25
Beitrag #2392


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Zitat (Don Jusi @ 15.04.2015, 14:39) *
Ein "Radweg" muss baulich hergestellt werden.

Falsch:
Zitat (VwV zu § 2)
Benutzungspflichtige Radwege sind mit Zeichen 237 gekennzeichnete baulich angelegte Radwege und Radfahrstreifen, mit Zeichen 240 gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege sowie die mit Zeichen 241 gekennzeichneten für den Radverkehr bestimmten Teile von getrennten Rad- und Gehwegen.

Baulich angelegte Radwege sind also nur eine von verschiedenen Realisierungsformen.

Zitat
Es ist ein Radfahrstreifen. Radfahrstreifen müssen benutzungspflichtig sein,

Der zweite Satz stimmt. Das wird aber nur durch Blauschild erreicht. Und genau wegen dessen Fehlens kann es eben kein Radfahrstreifen sein (soll es aber wahrscheinlich schon)!


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Martin
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Don Jusi
Beitrag 16.04.2015, 09:56
Beitrag #2393


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Zitat (Tinu @ 15.04.2015, 14:25) *
Zitat (Don Jusi @ 15.04.2015, 14:39) *
Ein "Radweg" muss baulich hergestellt werden.

Falsch:
Zitat (VwV zu § 2)
Benutzungspflichtige Radwege sind mit Zeichen 237 gekennzeichnete baulich angelegte Radwege und Radfahrstreifen, mit Zeichen 240 gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege sowie die mit Zeichen 241 gekennzeichneten für den Radverkehr bestimmten Teile von getrennten Rad- und Gehwegen.

Baulich angelegte Radwege sind also nur eine von verschiedenen Realisierungsformen.

Hab mir das kreuz und quer überlegt. aber:

1. Baulich angelegte Radwege

2. Gemeinsame Geh- und Radwege (Gehwege müssen baulich angelegt sein)

3. Getrennte Geh- und Radwege (auch hier: Gehwege müssen baulich angelegt sein, es ist aber wohl ein gemeinsames Konstrukt).

und


Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg.

Radfahrstreifen = Benutzungspflicht hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage


Hier sind noch die Breitenangaben zu Schutzstreifen:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/RadSchutzstreifen01.php


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tbb
Beitrag 16.04.2015, 11:39
Beitrag #2394


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Zitat (Tinu)
Zitat (Don Jusi)

Baulich angelegte Radwege sind also nur eine von verschiedenen Realisierungsformen.

Hab mir das kreuz und quer überlegt. aber:

1. Baulich angelegte Radwege

2. Gemeinsame Geh- und Radwege (Gehwege müssen baulich angelegt sein)

3. Getrennte Geh- und Radwege (auch hier: Gehwege müssen baulich angelegt sein, es ist aber wohl ein gemeinsames Konstrukt).


Zu was baulich ist und was nicht gab es im ADFC Blog vor kurzem einen Beitrag mit Diskussion:
http://adfc-blog.de/2015/01/ohne-linie-kein-radweg/
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Tinu
Beitrag 16.04.2015, 12:12
Beitrag #2395


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@tbb:
Bitte richtig zitieren. Die mir zugeschusterten Zeilen stammen von Don Jusi und umgekehrt!

@Don Jusi:
Was willst du mir damit sagen? Du bestätigst mich a) darin, dass Radfahrstreifen auch Radwege sind, b), dass Radfahrstreifen benutzungspflichtig sind und c), dass diese mit Blauschild gekennzeichnet sein müssen. Alles richtig so!


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Don Jusi
Beitrag 17.04.2015, 09:05
Beitrag #2396


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Zitat (Tinu @ 16.04.2015, 12:12) *
@Don Jusi:
Was willst du mir damit sagen? Du bestätigst mich a) darin, dass Radfahrstreifen auch Radwege sind,

Ok, wenn man den o.g. Wortlaut genau nimmt, gehören Radfahrstreifen zu Radwegen, umgekehrt aber nicht.

D.h, benutzungspflichtige Radwege sind entweder:

Baulich angelegte Radwege

oder

Radfahrstreifen (die nicht baulich angelegt sind).

Wer hat wohl das seinen Docktor gemacht?!? rolleyes.gif
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Damastor
Beitrag 17.04.2015, 09:31
Beitrag #2397


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Ich glaube hier gings mal um Fotos wavey.gif


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tbb
Beitrag 17.04.2015, 09:59
Beitrag #2398


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Zitat (Tinu @ 16.04.2015, 13:12) *
@tbb:
Bitte richtig zitieren. Die mir zugeschusterten Zeilen stammen von Don Jusi und umgekehrt!


Ups, sorry. Werde ab jetzt besser aufpassen.
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Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 17.04.2015, 10:03
Beitrag #2399





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Zitat (tbb @ 16.04.2015, 11:39) *
Auch dort will man den Radweg unbedingt finden. Ich halte es andersrum: Wer mir Radwege andienen will, muß klar machen, wo sie sind. Das ist eben kaum möglich, wenn sie ständig unterschiedlich aussehen, in Lage, Form und Beschilderung beliebig sind und (deshalb) von niemandem beachtet werden, auch und gerade nicht von den Behörden.
Das kann man mit den von Damastor angemahnten Bildern zeigen, die Rad- und Gehweg zeigen, jedoch keinen Hinweis auf beides enthalten. Niemand wird mit Bestimmtheit sagen können, was was ist. Und weil alles so beliebig ist, kann man auch Bilder machen von etwas, das kein Geh- und/oder kein Radweg ist, bei denen viele aber ganz genau wissen werden, das der da das sein muß. Das nennt man dann allgemeine Verkehrsanschauung, die aber nunmal Voraussetzung fürs Blau ist.
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dazydee
Beitrag 22.04.2015, 07:35
Beitrag #2400


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Hier meckert jemand.


Ich hätte noch über das

gemeckert...


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