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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Nerari
Beitrag 22.04.2015, 12:42
Beitrag #2401


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Zitat (dazydee @ 22.04.2015, 08:35) *
Ich hätte noch über das

gemeckert...

Hat er doch unsure.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.04.2015, 14:35
Beitrag #2402


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Das sperrt aber den ganzen Straßenquerschnitt für Rad Fahrende. Das sieht man auch daran das nach der Einmündung auf der linken Seite kein neuer linksseitiger Radweg ausgeschildert ist


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Speichenkarussell
Beitrag 22.04.2015, 14:44
Beitrag #2403


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Zitat (Heinz Wäscher @ 22.04.2015, 15:35) *
Das sperrt aber den ganzen Straßenquerschnitt für Rad Fahrende.
So wie Vz 250 den ganzen Straßenquerschnitt für alle Fahrzeuge sperrt. Darf man den Radweg dann befahren oder nicht?
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.04.2015, 14:48
Beitrag #2404


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In deinem Fall wird eine Arbeitsstelle temporär beschildert und man weiß mal wieder nicht ob die aufgestellte Beschildarung auch der tatsächlich angeordneten entspricht.
Hast du bereits nachgefragt ob das Zeichen 250 dort tatsächlich angeordnet wurde? Ein Zeichen 267 wäre dort passender.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Speichenkarussell
Beitrag 22.04.2015, 14:51
Beitrag #2405


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Und hier noch eine besonders gelungene Radverkehrsführung:

Der Gehweg ist offensichtlich für Radfahrer nur optional. Dennoch führt die nagelneue Furt dorthin und suggeriert dem KFZ-Verkehr, der Radfahrer werde gleich auf's Hochbord auffahren. Davon würde ich abraten. Nicht, weil ich selber die Fahrbahn bevorzuge, wo ich nicht anderweitig verpflichtet bin. Sondern weil die Absenkung des ansonsten ziemlich hohen Bordsteins schräg überfahren werden muss und in Fahrtrichtung nachgemessen gerade mal 60 cm breit ist. Wer sie knapp verfehlt, kentert.

Zitat (Heinz Wäscher @ 22.04.2015, 15:48) *
In deinem Fall wird eine Arbeitsstelle temporär beschildert und man weiß mal wieder nicht ob die aufgestellte Beschildarung auch der tatsächlich angeordneten entspricht.
Hast du bereits nachgefragt ob das Zeichen 250 dort tatsächlich angeordnet wurde?
Klar. Bin ja kein Anfänger mehr.
"Telefonische Rückmeldung von der Straßenverkehrsbehörde. Die von mir in Beitrag #73 gezeigte Baustelleneinrichtung wird von der Behörde als Musterbeispiel für eine besonders gelungene Radverkehrsführung im Baustellenbereich gesehen. Mehr könne man nun wirklich nicht tun."

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Heinz Wäscher
Beitrag 22.04.2015, 14:54
Beitrag #2406


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Zitat (Speichenkarussell @ 22.04.2015, 15:51) *
Wer sie knapp verfehlt, kentert.
Weiß das der Träger der Straßenbaulast mittlerweile auch? Schließlich ist er ja ggf. schadenersatzpflichtig wenn dort bauliche Mängel bestehen.

Zitat (Speichenkarussell @ 22.04.2015, 15:51) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 22.04.2015, 15:48) *
In deinem Fall wird eine Arbeitsstelle temporär beschildert und man weiß mal wieder nicht ob die aufgestellte Beschildarung auch der tatsächlich angeordneten entspricht.
Hast du bereits nachgefragt ob das Zeichen 250 dort tatsächlich angeordnet wurde?
Klar. Bin ja kein Anfänger mehr.
Bei dieser Antwort hätte ich einen freundlichen Brief per Einwurfeinschreiben an den Dezernatsleiter geschickt mit der Bitte um Schulung seiner Mitarbeiter bezüglich der Bedeutung der Verkehrszeichen und .
Ich gehe dabei allerdings davon aus dass der Mitarbeiter, der die relevante verkehrsrechtliche Anordnung unterschrieben hat, auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Nachher wundert man sich dort noch warum so wenige Rad Fahrende die an anderer Stelle aufgestellten beachten. Konditionierung ist eben alles. whistling.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 22.04.2015, 15:13
Beitrag #2407


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Zitat (Heinz Wäscher @ 22.04.2015, 15:54) *
Nachher wundert man sich dort noch warum so wenige Rad Fahrende die an anderer Stelle aufgestellten beachten. Konditionierung ist eben alles. whistling.gif
In dem konkreten Fall sind es dann eher die KFZ-Fahrer, die das Vz 250 massenhaft missachten - und wenn sie dann unerwartetem Gegenverkehr ausweichen müssen, den Not-Radweg zustellen. ranting.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.04.2015, 15:19
Beitrag #2408


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Sind die verantwortlichen Behördenmitarbeiter diesbezüglich infomiert worden? Schließlich ist deren toller Plan scheinbar voll für den Ar... ? think.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 22.04.2015, 15:34
Beitrag #2409


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Anordnende Behörde und Polizei habe ich keine 24 Stunden nach Einrichtung der Baustelle ausführlich und konkret informiert. Antwort siehe oben.
Da ich heute dort selbst behindert wurde, werde ich nun mal einige OWi anzeigen und das Thema nochmal aufbringen. Wegen Tateinheit wird dann aus
• Missachten der durch Vz 209 oder Vz 214 vorgeschriebenen Fahrtrichtung (BKat OWi TBNR 141142)
• Missachten einer Sperrung mit Vz 250 (BKat OWi TBNR 141166)
• Befahren einer abgesperrten Verkehrsfläche (BKat OWi TBNR 143100)
• Überfahren einer durchgezogenen Linie Vz 295 (BKat OWi TBNR 141253)
• Halten auf einem mit Vz 237 beschilderten benutzungspflichtigen Radweg mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer (BKat OWi TBNR 141001)
zusammen wahrscheinlich ein Bußgeld um die 20 Euro. ranting.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.04.2015, 15:40
Beitrag #2410


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Zitat (Speichenkarussell @ 22.04.2015, 16:34) *
Anordnende Behörde und Polizei habe ich keine 24 Stunden nach Einrichtung der Baustelle ausführlich und konkret informiert.
Per E-Mail an die Mitarbeiter oder per Einschreiben an den jeweiligen Vorgesetzten?


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oscar_the_grouch
Beitrag 22.04.2015, 17:24
Beitrag #2411


bekennender Pfostenumfahrer
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Zitat (Speichenkarussell @ 22.04.2015, 14:51) *
Und hier noch eine besonders gelungene Radverkehrsführung:


Nun übertreib mal nicht so. Dazu brauch es auf dem zu Fuß gehenden Weg auch keine Schilder oder ähnlichem Blödsinn. Nach B-Stvo ist dieser ganze Kram überflüssig, da 9,99 von 10 aller Radlinge ja wissen was gemeint ist.
Ihr stellt euch immer an....

gsv Link

an der folgenden Kreuzung gilt natürlich nach BSTVO auch kein §10...

Das ganze gibt es natürlich auch umgekehrt gsv Link
9 von 10 Lkw/BUS/Pkw Fahrern wissen doch was gemeint ist und Radwege sind sicher wenn der Radling einen Helm trägt!

Zitat (Speichenkarussell @ 22.04.2015, 14:51) *


Steht das RadlerINNEN Schild, cm HINTER dem Zeichen 250 ? whistling.gif

Zitat (Heinz Wäscher @ 22.04.2015, 14:54) *
Nachher wundert man sich dort noch warum so wenige Rad Fahrende die an anderer Stelle aufgestellten beachten. Konditionierung ist eben alles. whistling.gif


Das haben Autler schon laaaange gelernt, dass Z250 immer nur Spurweise gilt (autobahnen, Berliner Baustellen etc etc)

Zitat (Speichenkarussell @ 22.04.2015, 15:34) *
zusammen wahrscheinlich ein Bußgeld um die 20 Euro. ranting.gif


gehen eine Anzeigen jedes mal "durch" ? Oder wird das einfach nur eingestellt und du bekommst eh keine Rückmeldung?
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Nerari
Beitrag 22.04.2015, 17:38
Beitrag #2412


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Zitat (Heinz Wäscher @ 22.04.2015, 15:35) *
Das sieht man auch daran das nach der Einmündung auf der linken Seite kein neuer linksseitiger Radweg ausgeschildert ist


Das ist ja auch kein Radweg, sondern eine eigenständige Straße crybaby.gif

Google-Maps-Link, man kommt von Norden Maps ist hier nicht topaktuell, die Radwegführung etc. ist neu crybaby.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.04.2015, 18:44
Beitrag #2413


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Wo genau endet die Fahrbahn dieser paralell verlaufenden Straße denn dann?


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Speichenkarussell
Beitrag 22.04.2015, 21:30
Beitrag #2414


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Zitat (Heinz Wäscher @ 22.04.2015, 16:40) *
Zitat (Speichenkarussell @ 22.04.2015, 16:34) *
Anordnende Behörde und Polizei habe ich keine 24 Stunden nach Einrichtung der Baustelle ausführlich und konkret informiert.
Per E-Mail an die Mitarbeiter oder per Einschreiben an den jeweiligen Vorgesetzten?

Behörde per Web-Mail-Formular. Polizei telefonisch.

Heute hat sich tatsächlich etwas getan.
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Nerari
Beitrag 22.04.2015, 21:57
Beitrag #2415


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Zitat (Heinz Wäscher @ 22.04.2015, 19:44) *
Wo genau endet die Fahrbahn dieser paralell verlaufenden Straße denn dann?


Wenige Meter vor der nächsten von links kommenden Straße macht die links von Hauptstraße geführte Parallelstraße einen Knick nach links. Zu sehen auf der Karte. Da steht dann, wie man auch auf dem Foto erkennen kann, ein Zeichen 240. Vor der von links kommenden Straße.
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helmet lampshade
Beitrag 23.04.2015, 09:16
Beitrag #2416


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Zitat (Speichenkarussell @ 22.04.2015, 14:51) *
Und hier noch eine besonders gelungene Radverkehrsführung:

Abgesehen davon dass ich den Link zweimal aufrufen musste, weil er beim ersten mal wegen nichtinstalliertemn Flash blockiert hatte..
Das ganze ist ja geradezu eine Einladung zu einem Verkehrsverstoß: Überhöhte Geschwindigkeit auf Fußweg.

Zitat (dazydee @ 22.04.2015, 07:35) *
Hier meckert jemand.


Ich hätte noch über das

gemeckert...

Die Beschilderung scheint mir schon stimmig

Der Radfahrer fährt erst auf der Bobinger Straße auf einem Schutzstreifen und wechselt dann für die letzten 10m vor einer Einmündung auf den linksseitigen Radweg. Der endet und links führt eine kleine Stichstraße weiter, die der Radfahrer im Gegensatz zur Bobinger Straße nutzen darf.
Ob dass nun eine andere Straße oder nur eine Nebenfahrbahn ist, darüber könnte man streiten, aber ganz eindeutig ist das nicht
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Nerari
Beitrag 23.04.2015, 10:04
Beitrag #2417


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Zitat (helmet lampshade @ 23.04.2015, 10:16) *
Ob dass nun eine andere Straße oder nur eine Nebenfahrbahn ist, darüber könnte man streiten, aber ganz eindeutig ist das nicht


Ich kenne die Stelle sehr gut (bin heute morgen erst dort vorbei gefahren wink.gif ) und es ist völlig eindeutig smile.gif - eine andere Straße - wenn auch für Radler blödsinnig zu fahren dry.gif
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dazydee
Beitrag 23.04.2015, 13:22
Beitrag #2418


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Überzeugt.

Doof zu fahren aber nicht ganz gesperrt.


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Mueck
Beitrag 26.04.2015, 10:11
Beitrag #2419


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Zitat (Mueck @ 13.03.2015, 23:20) *

Nun liegt aber das Grauen direkt vor uns ...
Immerhin hat man schon nachgebessert, vorher hätte man sich zwischen Geradeausfahrern und Einbiegern in Luft auflösen sollen?

Man hofft wohl, dass man auf dem Bordsteinradweg weiterradelt. Dort, wo es rechts wegschwenkt, steht irgendwo vor der Brücke ein "Gehweg, Schleichradler frei". Nach der Brücke geht das Grauen aber weiter, gegen ein dort zeitweise angeordnetes Radfahrverbot zur Durchsetzung des grauenhaften Weges habe ich mich aber erfolgreich gewehrt, da gibt's auch einzelne Bilder der Kreuzung vor dem Umbau.
Die Maler waren noch mal da ....

Jetzt zweifelsfrei nur auf den Bordstein rauf geführt.
Man sieht, dass man nix sieht, ähm, kein Verkehrsschild von hinten, also auch kein Radwegschild oder sonstwie geartete Freigabe des Gehweges, davon abgesehen, dass er im weiteren Verlauf völlig untauglich wäre und das eigentlich auch schon rechtlich durchgekaut wurde (s.a. Link im Zitat, falls es jemand genauer interessieren würde).
Dass aber nun Breitstrich verwendet wurde statt wie bisher Schmalstrich lässt befürchten, dass die Schrauber noch anrücken ...
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.04.2015, 11:17
Beitrag #2420


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Beabsichtigt man die Fläche des Gehwegs noch mit einer durchgezogenen Linie deutlich zu unterteilen?


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Mueck
Beitrag 26.04.2015, 11:37
Beitrag #2421


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Zitat (Heinz Wäscher @ 26.04.2015, 12:17) *
Beabsichtigt man die Fläche des Gehwegs noch mit einer durchgezogenen Linie deutlich zu unterteilen?
Gute Frage ...
Nächste Frage?
Die Maler scheinen ja schon fertig ... Also vermutlich nicht ...
Das Grauen bzgl. des Weges kommt ja erst nach der Brücke, auf die der Bordsteinweg zuführt, siehe meine verlinkte Seite dazu, die ersten Meter bis zur Rampe sind relativ harmlos, "nur" illegal momentan ...
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.04.2015, 11:49
Beitrag #2422


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Dieser benutzungspflichtige Sonderweg ist mittlerweile Geschichte:


Die Tempo 30 Zone rechts ist aber immer noch für Rad Fahrende gesperrt die nicht Anlieger sind obwohl der Weg dort entlang bedeutend kürzer ist:


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Speichenkarussell
Beitrag 27.04.2015, 12:05
Beitrag #2423


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Zitat (Heinz Wäscher @ 27.04.2015, 12:49) *
Dieser benutzungspflichtige Sonderweg ist mittlerweile Geschichte: BILD
Die Tempo 30 Zone rechts ist aber immer noch für Rad Fahrende gesperrt die nicht Anlieger sind obwohl der Weg dort entlang bedeutend kürzer ist: BILD

Ich sehe den Zusammenhang der beiden Sätze nicht.
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.04.2015, 12:16
Beitrag #2424


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Rad Fahrende müssen hier links durch das Gewerbegebiet fahren und dürfen nicht die Straße Winterhagen benutzen: Maps


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Speichenkarussell
Beitrag 27.04.2015, 12:28
Beitrag #2425


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Ah, gut. Einen objektiven Grund für das Vz 250 erkenne ich hier auch erstmal nicht. Glaskugel sagt: man will wohl den Schwerverkehr des Gewerbegebiets von den Wohnhäusern ferhhalten und hat "versehentlich" zu Vz 250 gegriffen wo z.B. Vz 260 sinnvoller gewesen wäre.
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dazydee
Beitrag 28.04.2015, 16:13
Beitrag #2426


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Bin mal Wege gefahren, die kannte ich bis jetzt nur aus dem Auto.

Ich wusste ja, dass hamburger Radwege oft recht schmal sind, aber weniger als Lenkerbreite? blink.gif


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NTM
Beitrag 28.04.2015, 16:33
Beitrag #2427


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Zitat (dazydee @ 28.04.2015, 17:13) *
Ich wusste ja, dass hamburger Radwege oft recht schmal sind, aber weniger als Lenkerbreite? blink.gif


Wieso "Lenkerbreite"? Die lichte Breite beträgt doch mindestens 1,60m und erlaubt damit sogar Überholvorgänge, ohne den Radweg zu verlassen... whistling.gif


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"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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dazydee
Beitrag 28.04.2015, 21:25
Beitrag #2428


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Hier ist der ankommende Weg ja ganzheitlich als Radweg ausgewiesen.

Unter Gesamwürdigung der Umstände:
- Vom Radweg geht eine schmale Furt ab, die wohl die Fortsetzung des Weges kennzeichnen soll
- Die Furt fürt auf die Rot gepflasterte Fläche eines nicht weiter beschilderten Hochbordweges, diese Fläche soll dann wohl die Fortführung des Radweges sein
- Der nur an der Furt abgesenkte Bordstein verdeutlicht, dass nur dort Fahrzeuge auffahren sollen. Das die dortige rote Fläche eine Radverkehrsführung darstellen soll, muss sich jedem verständigen Rad Fahrenden aufdrängen.

Das Rollifahrern sich dort ein Bordstein als Hindernis bietet, wenn sie nicht ordnungswidrig auf den Radweg fahren, ist schon ein bischen arschig....


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Beitrag 29.04.2015, 06:19
Beitrag #2429


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Hi
die anordnende Behörde sieht den Schutzstreifen links der Radverkehrsführung noch als Luftraum für den Radler an, so dass der Lenker doch noch auf das Handtuch passt.


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Beitrag 29.04.2015, 08:32
Beitrag #2430


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Du meinst also diese Fläche ist kein Gehweg? Fußgänger dürfen diese Fläche also nicht benutzen? think.gif


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Beitrag 29.04.2015, 08:41
Beitrag #2431


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Nach der (nicht vorhandenen) Beschilderung wäre es umgekehrt: Fußgänger gehören da hin, Radfahrer eher nicht.
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Beitrag 29.04.2015, 09:14
Beitrag #2432


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Ob etwas ein Radweg ist wird aber vom äußeren Anschein bestimmt, nicht von der Aufstellung der Zeichen 237, 240 oder 241.


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Beitrag 29.04.2015, 09:24
Beitrag #2433


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Dem äußeren Anschein nach soll also ein schmaler Streifen auf dem Hochbord-Gehweg allein deswegen schon ein Radweg sein, weil er in abweichender Pflasterung oder Farbe ausgeführt wurde. think.gif Ich verstehe schon, was gemeint ist. Denke ich.
Nur, wie man immer wieder auf die Idee kommt, solche Wege mit dem Fahrrad zu benutzen? Das erschließt sich mir einfach nicht.
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Beitrag 29.04.2015, 09:34
Beitrag #2434


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Hi
Ich kann in der Pflastermalerei auch nicht zwingend einen Radweg erkennen.
Aber aus Erfahrung weiß ich, daß manche StVB genau so einen sonstigen und teilweise sogar einen benutzungspflichtigen Radweg "kennzeichnet". Und eben auf Nachfrage äußert, der Streifen links neben dem roten Schlips wäre Sicherheitsraum, der dem Radweg zuzurechnen wäre.
Die angefragte Fläche kann ich auch nicht erklären, der letzte, der das konnte, wurde dafür vor 2000 Jahren an´s Kreuz genagelt. Vielleicht ist es Kunst am Straßenbau. Oder Aufstellfläche für querungswillige Fußlinge.

Es ist eine Schwäche der StVO, dass manche Ausgestaltungen von Wegen beliebig gelassen wurden. So der sonstige Radweg oder der normale Gehweg, der keines Zeichens 239 bedarf.
Seitenstreifen können auch fast beliebig kenntlich gemacht werden. Kann man ja auswürfeln, was gemeint ist. Oder nach der Tatbestandsnummer des Knöllchens versuchen einzuordnen, so man dort geparkt hat.


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granny
Beitrag 29.04.2015, 10:11
Beitrag #2435


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Zitat (Speichenkarussell @ 29.04.2015, 08:41) *
Nach der (nicht vorhandenen) Beschilderung wäre es umgekehrt: Fußgänger gehören da hin, Radfahrer eher nicht.

Eine Beschilderung kreiert keine neuen Straßenteile. Insbesondere kann eine Beschilderung keine Grenzen auf die Straße malen.

Und hatte ich hier eigentlich schonmal erwähnt, dass der Fußverkehr aus der Gegenrichtung seit eh und je die zu respektierende Radwegefläche ohne Schildernachhilfe erkennen können muss? whistling.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 29.04.2015, 10:17
Beitrag #2436


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Zitat (granny @ 29.04.2015, 11:11) *
Zitat (Speichenkarussell @ 29.04.2015, 08:41) *
Nach der (nicht vorhandenen) Beschilderung wäre es umgekehrt: Fußgänger gehören da hin, Radfahrer eher nicht.

Eine Beschilderung kreiert keine neuen Straßenteile. Insbesondere kann eine Beschilderung keine Grenzen auf die Straße malen.

Ich hatte da eher an Vz 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder Zz "Radfahrer frei" (mit oder ohne Vz 239) gedacht. Einen Vz-241-getrennten-Geh-und-Radweg sehe ich da so oder so nicht. Ohne Schild kann man da einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg sehen wollen, muss man aber m.E. nicht.
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Don Jusi
Beitrag 29.04.2015, 10:31
Beitrag #2437


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Zitat (dazydee @ 28.04.2015, 16:13) *
Bin mal Wege gefahren, die kannte ich bis jetzt nur aus dem Auto.

Ich wusste ja, dass hamburger Radwege oft recht schmal sind, aber weniger als Lenkerbreite? blink.gif

Krass. Bitte Fotos machen und an cycleride schicken. Als Pannenflicken oder auch als Kuriosität (siehe Galerien).
.


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granny
Beitrag 29.04.2015, 10:54
Beitrag #2438


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Zitat (Speichenkarussell @ 29.04.2015, 10:17) *
Ohne Schild kann man da einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg sehen wollen, muss man aber m.E. nicht.

Wie gesagt: Fußgänger, Gegenrichtung, Gehwegbenutzungspflicht.

Wenn da ein Radweg ist, dann kann er auch mit Z.241 beschildert werden. Oder umgekehrt: wenn du dem Bürgersteig die Beschilderungsfähigkeit mit Z.241 absprichst, dann ist da definitiv auch kein nicht-benutzungspflichtiger Rad- sondern bloß ein astreiner 100%iger Gehweg.
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dazydee
Beitrag 29.04.2015, 16:14
Beitrag #2439


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Der Fußgänger aus der Gegenrichtung, wird sich anhand dieser Furten gut denken können, wie das rote Pflaster gemeint ist. Außerdem ist diese Art der Radwege ja "lokal üblich". rolleyes.gif

Ich bin die andere Seite nicht zurückgefahren, sehe aber gerade, dass (bei ähnlicher Breite) dort der Luftraum über dem "Schutzstreifen" nicht lenkertauglich ist.

Ich finde da gehört die Beschilderung ergänzt:



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granny
Beitrag 29.04.2015, 18:00
Beitrag #2440


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Zitat (dazydee @ 29.04.2015, 16:14) *
Der Fußgänger aus der Gegenrichtung, wird sich anhand dieser Furten gut denken können, wie das rote Pflaster gemeint ist. Außerdem ist diese Art der Radwege ja "lokal üblich".

Aha. think.gif Aber wenn diese Furten auf einen unbeschilderten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn führen, dann ist das auf einmal kein von Autofahrern erkennbarer Radfahrstreifen mehr, sondern stattdessen ein normaler Seiten- oder Parkstreifen? whistling.gif

Zitat
Ich bin die andere Seite nicht zurückgefahren, sehe aber gerade, dass (bei ähnlicher Breite) dort der Luftraum über dem "Schutzstreifen" nicht lenkertauglich ist.

Ich seh da keinen Unterschied zu den bisherigen Bildern.

Aber sehr schön die typisch Hamburg'sche nichtige Kennzeichnung des Gehweges mit Z.237 direkt im Rücken des verlinkten Ausschnittes.

Zitat (VwV zu § 1 StVO)
3 III. Landesrecht über den Straßenverkehr ist unzulässig [...] Für örtliche Verkehrsregeln bleibt nur im Rahmen der StVO Raum.

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Tinu
Beitrag 29.04.2015, 18:34
Beitrag #2441


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Zitat (granny @ 29.04.2015, 19:00) *
Aber wenn diese Furten auf einen unbeschilderten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn führen,

Was ist ein unbeschilderter Radfahrstreifen? Ich denke, dass ein Radfahrstreifen erst durch die Beschilderung zu einem solchen wird!? think.gif

(Außerdem gehört ein Radfahrstreifen im Unterschied zum Schutzstreifen nicht zur Fahrbahn whistling.gif )


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Martin
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granny
Beitrag 29.04.2015, 19:41
Beitrag #2442


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Zitat (Tinu @ 29.04.2015, 18:34) *
Zitat (granny @ 29.04.2015, 19:00) *
Aber wenn diese Furten auf einen unbeschilderten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn führen,

Was ist ein unbeschilderter Radfahrstreifen?

Das Gleiche wie ein beschilderter, bloß ohne Schild. laugh2.gif (Hinweis: das Wort "Radfahrstreifen" kommt in der StVO nicht ein einziges Mal vor...)

Zitat
Ich denke, dass ein Radfahrstreifen erst durch die Beschilderung zu einem solchen wird!? think.gif

Eine Beschilderung macht aus einem Radfahrstreifen einen benutzungspflichtigen Radfahrstreifen - was sonst?
Ja, ich weiß, dass die VwV StVO eine Begriffsbestimmung enthält, aus der man schließen kann, dass Radfahrstreifen ohne Schild irgendwie nicht vorgesehen sind. Aber im Ernst: wäre es wirklich sooo ungewöhnlich, wenn man bei einer Radverkehrsanlage von den Verkehrsteilnehmern nach dem MSDWGI-Prinzip abverlangt, mit solch einem Akt der Willkür wunschgemäß klarzukommen?

Zitat
(Außerdem gehört ein Radfahrstreifen im Unterschied zum Schutzstreifen nicht zur Fahrbahn whistling.gif )

Baulich gesehen schon. Wo wir gerade bei Feinheiten sind: ein paar Beiträge weiter oben werden bislang unkommentiert Sicherheitsstreifen auf dem Bürgersteig zum "Schutzstreifen" hochsterilisiert... wavey.gif thread.gif
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Schaumburger
Beitrag 29.04.2015, 22:51
Beitrag #2443


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Zitat (granny @ 29.04.2015, 20:41) *
Wo wir gerade bei Feinheiten sind: ein paar Beiträge weiter oben werden bislang unkommentiert Sicherheitsstreifen auf dem Bürgersteig zum "Schutzstreifen" hochsterilisiert... wavey.gif thread.gif

Genau das entspricht aber der eigentlichen Bedeutung des Wortes Schutzsteifen.
Aber für den Radverkehr gilt das natürlich nicht? Seltsamerweise bekämme damit aber der „Radschutzstreifen“ eine völlig neue Bedeutung. So würde er plötzlich tatsächlich Sinn machen. thread.gif


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Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!
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Explosiv
Beitrag 30.04.2015, 08:39
Beitrag #2444


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Hi
ein Radschutzstreifen schützt KFZ vor Radfahrern, ist doch klar.


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dazydee
Beitrag 30.04.2015, 09:25
Beitrag #2445


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Zitat (granny @ 29.04.2015, 19:00) *
Zitat (dazydee @ 29.04.2015, 16:14) *
Der Fußgänger aus der Gegenrichtung, wird sich anhand dieser Furten gut denken können, wie das rote Pflaster gemeint ist. Außerdem ist diese Art der Radwege ja "lokal üblich".

Aha. think.gif Aber wenn diese Furten auf einen unbeschilderten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn führen, dann ist das auf einmal kein von Autofahrern erkennbarer Radfahrstreifen mehr, sondern stattdessen ein normaler Seiten- oder Parkstreifen? whistling.gif

Warum nicht? "Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden."
Da kann man doch den Radverkehr draufleiten.

Seitenstreifen auf Hochbordwegen kenne ich dagegen noch nicht. Wäre sowas möglich?


Zitat (granny @ 29.04.2015, 19:00) *
Aber sehr schön die typisch Hamburg'sche nichtige Kennzeichnung des Gehweges mit Z.237 direkt im Rücken des verlinkten Ausschnittes.

Warum nichtig? Im Gegensatz zu Z239 kennzeichnet Z237 keinen Weg, sondern schreibt nur seine Benutzung vor.

Und wenn nicht - Warum wäre die Kennzeichnung des gesamtes Hochbordweges als Radweg nichtig? Wegen der offensichtlichen Unzumutbarkeit für Fußgänger?


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granny
Beitrag 30.04.2015, 13:06
Beitrag #2446


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Zitat (dazydee @ 30.04.2015, 09:25) *
Zitat (granny @ 29.04.2015, 19:00) *
Aber wenn diese Furten auf einen unbeschilderten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn führen, dann ist das auf einmal kein von Autofahrern erkennbarer Radfahrstreifen mehr, sondern stattdessen ein normaler Seiten- oder Parkstreifen? whistling.gif

Warum nicht? "Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden."

Das ist nicht der Punkt. Wesentlich ist, dass man auf einem Radfahrstreifen mit einem KFZ weder fahren noch halten oder parken darf, aber auf einem Seitenstreifen schon (bzw. sogar u.U. muss...).

Zitat
Seitenstreifen auf Hochbordwegen kenne ich dagegen noch nicht. Wäre sowas möglich?

Seitenstreifen liegen gemäß VwV StVO "unmittelbar" neben der Fahrbahn. Alles, was durch mehr als maximal ein Z.295 von der Fahrbahn getrennt ist, ist nach meiner Auffassung nicht mehr "unmittelbar".

Zitat
Zitat (granny @ 29.04.2015, 19:00) *
Aber sehr schön die typisch Hamburg'sche nichtige Kennzeichnung des Gehweges mit Z.237 direkt im Rücken des verlinkten Ausschnittes.

Warum nichtig? Im Gegensatz zu Z239 kennzeichnet Z237 keinen Weg, sondern schreibt nur seine Benutzung vor.

Steile These. Gerade dann, wenn das so wäre, gilt ganz besonders: ohne a priori-Radweg keine Benutzungspflicht.

Abgebildet ist eindeutig ein Objekt, das wohl deutschlandweit unstrittig als Bürgersteig/Trottoir/Gehweg anerkannt wird. Frag dich selbst: wie würdest du dich als Fußgänger dort verhalten? Wie würden Autofahrer/Polizei/Staatsanwaltschaft/Amtsrichter mit dir umspringen, wenn du dort unter Hinweis auf das Verkehrszeichen auf der Fahrbahn laufen würdest? Was folgt daraus für die Beachtlichkeit des Verkehrszeichens?
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dazydee
Beitrag 30.04.2015, 14:29
Beitrag #2447


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Zitat (granny @ 30.04.2015, 14:06) *
Zitat (dazydee @ 30.04.2015, 09:25) *
Zitat (granny @ 29.04.2015, 19:00) *
Aber wenn diese Furten auf einen unbeschilderten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn führen, dann ist das auf einmal kein von Autofahrern erkennbarer Radfahrstreifen mehr, sondern stattdessen ein normaler Seiten- oder Parkstreifen? whistling.gif

Warum nicht? "Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden."

Das ist nicht der Punkt. Wesentlich ist, dass man auf einem Radfahrstreifen mit einem KFZ weder fahren noch halten oder parken darf, aber auf einem Seitenstreifen schon (bzw. sogar u.U. muss...).

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Meine Meinung ist:
- Wenn die Furt auf einen niveaugleichen, nur mit Z295 abgetrennten, Straßenteil füht, dann führt sie halt auf einen Seitenstreifen.
- Wenn die Furt auf einen niveaugleichen, nur mit Z295 abgetrennten, Straßenteil füht, auf dem Rad-Sinnbilder aufgebracht sind, dann führt sie auf einen Radweg.


Zitat (granny @ 30.04.2015, 14:06) *
Zitat
Zitat (granny @ 29.04.2015, 19:00) *
Aber sehr schön die typisch Hamburg'sche nichtige Kennzeichnung des Gehweges mit Z.237 direkt im Rücken des verlinkten Ausschnittes.

Warum nichtig? Im Gegensatz zu Z239 kennzeichnet Z237 keinen Weg, sondern schreibt nur seine Benutzung vor.

Steile These. Gerade dann, wenn das so wäre, gilt ganz besonders: ohne a priori-Radweg keine Benutzungspflicht.

Abgebildet ist eindeutig ein Objekt, das wohl deutschlandweit unstrittig als Bürgersteig/Trottoir/Gehweg anerkannt wird. Frag dich selbst: wie würdest du dich als Fußgänger dort verhalten? Wie würden Autofahrer/Polizei/Staatsanwaltschaft/Amtsrichter mit dir umspringen, wenn du dort unter Hinweis auf das Verkehrszeichen auf der Fahrbahn laufen würdest? Was folgt daraus für die Beachtlichkeit des Verkehrszeichens?

Sag ich doch!

Das mit dem Radweg auch die Benutzungspflicht und, viel wichtiger, das Fahrbahnverbot endet, ist auch herrschende Rechtsmeinung (und meine). Genauso beginnt die Benutzungpflicht gar nicht erst, wenn beim Schild kein Radweg vorhanden ist.

Da hier aber ein Hochbordweg mit 2 deutlich unterschiedlichen Oberflächen vorhanden ist, kann ein durchschnittlich verständiger Verkehrsteilnehmer den Straßenteil auf den sich die Benutzungspflicht bezieht mit kurzem Blick zweifelsfrei erkennen. Darum kann das Z237 ohne praktische und rechtliche Probleme beachtet werden (ohne die Fußgänger vom Gehweg zu verbannen).


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Pogge
Beitrag 30.04.2015, 15:21
Beitrag #2448


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Zitat (dazydee @ 30.04.2015, 15:29) *
Da hier aber ein Hochbordweg mit 2 deutlich unterschiedlichen Oberflächen vorhanden ist, kann ein durchschnittlich verständiger Verkehrsteilnehmer den Straßenteil auf den sich die Benutzungspflicht bezieht mit kurzem Blick zweifelsfrei erkennen. Darum kann das Z237 ohne praktische und rechtliche Probleme beachtet werden (ohne die Fußgänger vom Gehweg zu verbannen).
In diesem Fall haben wir hier einen getrennten Geh- und Radweg, und die einzige Möglichkeit, hier eine Benutzungspflicht zu erwirken, ist ein VZ 241!
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Mueck
Beitrag 30.04.2015, 15:28
Beitrag #2449


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Funktioniert der Link? Habe noch nie probiert, unseren kostenlosen Kurier zu verlinken ... Falls ja: Passt der erste Satz zum Bild? Man käme, wenn man wie die Radler radelt, aus der Straße aus dem Rücken des Fotografen genauso versetzt zur Querungshilfe wie die Sackgasse zur Weiterfahrt versetzt ist ...
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dazydee
Beitrag 30.04.2015, 17:21
Beitrag #2450


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Zitat (Pogge @ 30.04.2015, 16:21) *
Zitat (dazydee @ 30.04.2015, 15:29) *
Da hier aber ein Hochbordweg mit 2 deutlich unterschiedlichen Oberflächen vorhanden ist, kann ein durchschnittlich verständiger Verkehrsteilnehmer den Straßenteil auf den sich die Benutzungspflicht bezieht mit kurzem Blick zweifelsfrei erkennen. Darum kann das Z237 ohne praktische und rechtliche Probleme beachtet werden (ohne die Fußgänger vom Gehweg zu verbannen).
In diesem Fall haben wir hier einen getrennten Geh- und Radweg, und die einzige Möglichkeit, hier eine Benutzungspflicht zu erwirken, ist ein VZ 241!

Wenn er erst durch das Z241 zum Radweg würde, würde ich dir zustimmen.

Wenn er aber ohne Schild ein nicht benutzungpflichtiger Radweg wäre, dann kann man ihn auch mit Z237 benutzungspflichtig machen.

Hier sind wir dann bei den ungeschriebenen Gesetzen des Straßenverkehrs. Denn wie nirgends in der StVO steht, dass Bordsteine den Fahrbahnrand begrenzen oder was Seitenstreifen sind, steht auch nirgends wie Radwege auszusehen haben.


@Mueck
Zugriff verweigert


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 10:43