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HeinerHainer
Beitrag 17.12.2015, 13:06
Beitrag #2601


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Und sie hat bestimmt noch Mitschuld: Nicht genug Abstand zu Parkenden Autos crybaby.gif


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Gruß Heiner
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Mitleser
Beitrag 17.12.2015, 13:08
Beitrag #2602


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Neben dem Überfahren einer durchgezogenen Linie und dem Wechsel auf die Fahrbahn ohne Umschau. dry.gif
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Tinu
Beitrag 17.12.2015, 13:15
Beitrag #2603


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Zitat (Speichenkarussell @ 15.12.2015, 10:20) *
Wo ist hier jeweils der Radweg zu Vz 241/ Vz 240/Vz 241?

Wahrscheinlich da, wo auch die Fahrbahn für das rechte VZ 267 ist, auch wenn sich das per definitionem ausschließt.


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Gruß
Martin
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HeinerHainer
Beitrag 17.12.2015, 13:32
Beitrag #2604


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Zitat (Mitleser @ 17.12.2015, 13:08) *
Neben dem Überfahren einer durchgezogenen Linie und dem Wechsel auf die Fahrbahn ohne Umschau. dry.gif

Ist ja nur eine Folge des zu geringen Abstands. Keine Ahnung ob und wenn was ihr nachher Vorgeworfen wird, nur finde ich das dieser Unfall gut die Gefahren dieser Radwege und Schutzstreifen zeigt.
Dabei konnt Sie sogar der Tür noch ausweichen shutup.gif


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VPL
Beitrag 17.12.2015, 13:41
Beitrag #2605


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Das passiert, wenn man Mindestmaße kombioniert mad.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 17.12.2015, 14:10
Beitrag #2606


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Die Straße ist einfach nicht breit genug für Fahrbahn, Radweg und Parkbuchten. Hinzu kommen diverse Mittelinseln, die ein Überholen mit Sicherheitsabstand quasi verhindern. Ich sehe auch nicht wo hier Mindestmaße überhaupt mal eingehalten worden sind.


Für mich ganz klar 4 Fehler am Stück:

1. Der Radweg wird zu nah an den Parkbuchten vorbeigeführt.
2. Unter Berücksichtigung der Annahme, dass hiesige Gossensteine i.d.R. eine Kantenlänge von 16 cm haben ist der Radweg MIT Gosse, die eigentlich nicht dazu gehört ca. 1,5 Meter breit. Tatsächlich also zu schmal.
3. Die fehlende Umschau des Autofahrers.
4. Der nicht eingehaltene Sicherheitsabstand des Busses beim Überholen, was in der Straße leider völlig normal ist. Ich bin da der einzige der beim Überholen zögert bis Platz zwischen zwei Inseln ist. Und ich gebe es ehrlich zu. Die 1,5 Meter Abstand halte ich vermutlich auch nicht konsequent ein.

Als Radler kann man da nur im Schwenkbereich der Türen fahren, sich weiter links den Unmut der Kraftfahrer zuziehen oder wie ich es machen würde, die Straße komplett meiden und neben an durch die Siedlungen tuckern. Der Landesbetrieb Straßenbau hat im Übrigen in derselben Straße ein paar Meter weiter seinen Hauptsitz für den Bereich Ostwestfalen-Lippe. Das ganze ist die L 785. whistling.gif

Ich hoffe die Frau überlebt und hat einen guten Anwalt. ranting.gif


P.S. Ich behaupte mal, dass sie einen Helm getragen hat. Ansonsten wäre das Fehlen eines Hinweise auf selbigen relativ ungewöhnlich.
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mkossmann
Beitrag 17.12.2015, 15:00
Beitrag #2607


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Ein Fall, wo auch ein verantwortungsloser Verkehrtplaner vor Gericht gezerrt gehörte. Aber leider wird das nicht geschehen. crybaby.gif
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VPL
Beitrag 17.12.2015, 16:13
Beitrag #2608


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Zitat (Aqua-Cross @ 17.12.2015, 14:10) *
4. Der nicht eingehaltene Sicherheitsabstand des Busses beim Überholen, was in der Straße leider völlig normal ist. Ich bin da der einzige der beim Überholen zögert bis Platz zwischen zwei Inseln ist. Und ich gebe es ehrlich zu. Die 1,5 Meter Abstand halte ich vermutlich auch nicht konsequent ein.

Ist das denn nicht ein Radfahrstreifen? Wobei die Markierung für einen 295er relativ schmal aussieht. think.gif
Bei einem Radfahrstreifen wäre ja zumindest der Busfahrer aus dem Schneider, weil er keinen zusätzlichen Sicherheitsabstand einzuhalten braucht.

@mkossmann: generell würde ich behaupten, dass man als erstes Lokalpolitiker, Anwohner und Gewerbetreibende in die Pflicht nehmen muss, weil die nämlich die einzige verbliebene Flächenreserve (=Parkplätze) mit allen Mitteln für sich bzw. ihre Klientel beanspruchen. Einen neuen Querschnitt hexen kann der Verkehrsplaner da auch nicht. wavey.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 17.12.2015, 16:17
Beitrag #2609


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Zitat (VPL @ 17.12.2015, 16:13) *
Bei einem Radfahrstreifen wäre ja zumindest der Busfahrer aus dem Schneider, weil er keinen zusätzlichen Sicherheitsabstand einzuhalten braucht.

think.gif
Zitat
§ 5 Überholen

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Mitleser
Beitrag 17.12.2015, 16:17
Beitrag #2610


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Zitat (VPL @ 17.12.2015, 16:13) *
Bei einem Radfahrstreifen wäre ja zumindest der Busfahrer aus dem Schneider, weil er keinen zusätzlichen Sicherheitsabstand einzuhalten braucht.
no.gif
Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? think.gif
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VPL
Beitrag 17.12.2015, 16:28
Beitrag #2611


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Ich hoffe ich setze mich jetzt nicht zu sehr in die Nesseln, wenn ich behaupte, dass Radfahrstreifen (Vz 295!) kein Teil der Fahrbahn sind und damit auch kein Überholen im eigentlichen Sinne vorliegt.

Soweit ich es verstanden habe sind Radfahrstreifen ja auch aus genau dem Grund breiter als Schutzstreifen. Man kommt damit baulich auf einen Abstand, wie bei Hochbordradwegen
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Heinz Wäscher
Beitrag 17.12.2015, 16:36
Beitrag #2612


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Der Verordnungsgeber hat aber im §5 StVO nichts geschrieben dass der Paragraph nur für den Verkehr auf der Fahrbahn einer Straße gilt.


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VPL
Beitrag 17.12.2015, 16:46
Beitrag #2613


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Da bin ich vollkommen deiner Meinung.

Der Verordnungsgeber hat allerdings im §5 StVO ebenfalls nichts von 1,5m Mindestabstand geschrieben. Gegen eine Differenzierung des ausreichenden Abstands für verschiedene Infrastrukturarten spricht damit doch nichts, oder?
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Heinz Wäscher
Beitrag 17.12.2015, 16:53
Beitrag #2614


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Welcher Abstand wann wie korrekt ist legen dann wieder die Richter fest.


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mkossmann
Beitrag 17.12.2015, 22:53
Beitrag #2615


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Zitat (VPL @ 17.12.2015, 17:13) *
@mkossmann: generell würde ich behaupten, dass man als erstes Lokalpolitiker, Anwohner und Gewerbetreibende in die Pflicht nehmen muss, weil die nämlich die einzige verbliebene Flächenreserve (=Parkplätze) mit allen Mitteln für sich bzw. ihre Klientel beanspruchen. Einen neuen Querschnitt hexen kann der Verkehrsplaner da auch nicht. wavey.gif

Ein Vekehrsplaner sollte die Vorgaben der ERA nicht ignorieren und einem Verkehrsplaner sollte eigentlich klar sein, das das Anlegen eines solchen schmalen Streifens zwei Auswirkungen hat: Radfahrer fahren mehr im Aufklappbereich der Türen als ohne Streifen und Autofahrer fahren hart rechts an der Streifenbegrenzung und lassen damit Radfahrern oftmals weniger Platz als ohne Streifen. Und damit das Unfallrisiko für Radfahrer erhöht wird . D.h Ein Verkehrsplaner, der seiner Verantwortung gerecht wird, darf in dieser Strasse entweder keinen Radstreifen oder keine Parkplätze anlegen.
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mir
Beitrag 17.12.2015, 23:02
Beitrag #2616


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Tatsächlich findet Verkehrsplanung nicht durch einen einsamen Verkehrsplaner statt, der irgendwann seine Zeichnungen abgibt und so wird's dann gemacht - es gibt erst mal Zielvorgaben, die häufig aus der Politik kommen. Die Zielvergaben orientieren sich dann halt an der Kombination von Mindestmaßen ("geht doch!"). Das geht dann zur Umsetzung ans Amt, und der Chef hat sich einen Planer rauszusuchen, der das Spiel mitspielt.


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Mitleser
Beitrag 17.12.2015, 23:04
Beitrag #2617


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Zitat (VPL @ 17.12.2015, 16:28) *
Ich hoffe ich setze mich jetzt nicht zu sehr in die Nesseln, wenn ich behaupte, dass Radfahrstreifen (Vz 295!) kein Teil der Fahrbahn sind und damit auch kein Überholen im eigentlichen Sinne vorliegt.
Sehe ich auch so.

Zitat (VPL @ 17.12.2015, 16:28) *
Soweit ich es verstanden habe sind Radfahrstreifen ja auch aus genau dem Grund breiter als Schutzstreifen. Man kommt damit baulich auf einen Abstand, wie bei Hochbordradwegen
Das stimmt häufig nicht. Und selbst wenn, entbindet es nicht von der Sorgfaltspflicht. Und daraus folgt, dass man einen ausreichenden Seitenabstand einzuhalten hat und eben nicht beliebig nah vorbeifahren darf.
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HeinerHainer
Beitrag 18.12.2015, 06:55
Beitrag #2618


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Zitat (mir @ 17.12.2015, 23:02) *
.. und der Chef hat sich einen Planer rauszusuchen, der das Spiel mitspielt.
Ja, deshalb gehört mal einer vor Gericht. Dann findet man schlechter welche.
Gegen meine Frau wurde mal ermittelt. Es hatte in einer Notunterkunft in Ihrem Baubezierck gebrannt. 3 Tote. Sie hatte keinen Fehler gemacht, aber die Ermittlungen dauerten 4 Jahre. Sowas kostet enorme Nerven, es wird im Kollegenkreis darüber gesprochen und bemerkt dass das Amt leinerlei Unterstützung gegeben hat. Die Brandschutzvorschriften wurden dadurch von allen Strenger beachtet und ausgelegt.


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Gruß Heiner
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Explosiv
Beitrag 18.12.2015, 07:23
Beitrag #2619


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Zitat (VPL @ 17.12.2015, 16:46) *
Da bin ich vollkommen deiner Meinung.

Der Verordnungsgeber hat allerdings im §5 StVO ebenfalls nichts von 1,5m Mindestabstand geschrieben. Gegen eine Differenzierung des ausreichenden Abstands für verschiedene Infrastrukturarten spricht damit doch nichts, oder?


Inwieweit ist auf verschiedenen Infrastrukturen die Fahrphysik unterschiedlich, so dass unterschiedliche Mindestabstände zu rechtfertigen wären? think.gif

Die Denke, da ist eine durchgezogene Linie, und solange ich auf meiner Seite davon bleibe, ist alles in Ordnung, ist leider weit verbreitet.

Auf den Bildern kennzeichnet der Radstreifen ziemlich genau den Bereich, den man neben geparkten Fahrzeugen nicht befahren darf. Als Radfahrstreifen ist er also eine Radfahrerfalle.
Ich würde dort links des Z 295 fahren, wenn abzusehen ist, dass rechts geparkte Fahrzeuge stehen.


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Rico Chet
Beitrag 18.12.2015, 09:27
Beitrag #2620


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Der Busfahrer hat soweit ich sehe nichts falsch gemacht, denn überholt hat er nicht und ein Seitenabstand wird bei einem Vorbeifahren an einem auf einem Sonderfahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht gefordert. Jedenfalls kann er nicht dafür belangt werden (Analogieverbot).

Auf StreetView ist der Streifen praktisch unbeschildert, ist es immer noch so?


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Mitleser
Beitrag 18.12.2015, 09:31
Beitrag #2621


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Zitat (Rico Chet @ 18.12.2015, 09:27) *
Jedenfalls kann er nicht dafür belangt werden (Analogieverbot).

Doch. Zwar nicht direkt aus § 5 StVO, aber über § 1 StVO.
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Explosiv
Beitrag 18.12.2015, 09:37
Beitrag #2622


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Seltsam.
In ähnlich gelagerten Fällen bekommen Radler eine Mitschuld, wenn sie auf einem Radfahrstreifen oder Schutzstreifen fahrend zu dicht am Kantstein unterwegs sind und einen unvermittelt vom dicht bevölkerten Gehweg auf den Streifen tretenden Fußling anfahren. Mindestens 80 cm lichten Abstand hätten sie zur anderen Verkehrsart einzuhalten. Wie kann das passen?

Es soll also richtig sein, wenn ein Radler press rechts am Z 295 fährt wegen gefordertem und vernünftigem Abstand zu geparkten Fahrzeugen, der Buss dann aber press links am gleichen Zeichen mit Abstand im einstelligen Zentimeterbereich am Radler vorbeifährt, da dank Z 295 ja nix passieren kann?
Wird da nicht etwas stark auf den Wortlaut des Gesetzes und nicht auf das Schutzziel, das bereits im §1 zum Ausdruck kommt, abgestellt?
Muss erst ein Richter, eventuell nach dem vorliegenden schweren Unfall in Bielefeld, die Sache klären? Also wieder mal, nachdem das Kind im Brunnen liegt? Unfallprävention sieht anders aus.

Höchste Zeit, dass die StVO endlich verbindliche Vorgaben für alle Konstellationen vorgibt und solche Debatten überflüssig macht. Und ihre Opfer.


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Heinz Wäscher
Beitrag 18.12.2015, 14:59
Beitrag #2623


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Zitat (Explosiv @ 18.12.2015, 09:37) *
Mindestens 80 cm lichten Abstand hätten sie zur anderen Verkehrsart einzuhalten.

Es gibt aber keine Rechtsvorschrift die genau diesen Mindestabstand fordert?


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road_user
Beitrag 18.12.2015, 17:42
Beitrag #2624


Neuling
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Die Radfahrstreifen sind mit Zeichen 237 beschildert. Morgen, 19.12.2015 um 11 Uhr, findet dort eine Aktion statt. Infos Hier.
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Explosiv
Beitrag 19.12.2015, 10:05
Beitrag #2625


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Zitat (Heinz Wäscher @ 18.12.2015, 14:59) *
Zitat (Explosiv @ 18.12.2015, 09:37) *
Mindestens 80 cm lichten Abstand hätten sie zur anderen Verkehrsart einzuhalten.

Es gibt aber keine Rechtsvorschrift die genau diesen Mindestabstand fordert?


Nein, es ist meines Wissens der kleinste Abstand, den ein Richter für diesen Fall als ausreichend angesehen hat. Andere haben auch schon mal einen Meter Abstand Fußgänger/Radfahrer gefordert.


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Heinz Wäscher
Beitrag 19.12.2015, 11:33
Beitrag #2626


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Auch auf ??? blink.gif


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Explosiv
Beitrag 19.12.2015, 18:09
Beitrag #2627


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Sicher.
Es wird zwar vermutet, dass ein Z295 zwischen Geh- und Radwegteil des Hochbords bzw. zwischen Radfahrstreifen und Restfahrbahn in Wirklichkeit senkrecht hochgeklappte 1,5m Sicherheitsabstand sind, ohne weitere Erfolge in der Quantenphysik lässt sich das Problem aber nicht abschließend klären. Einstein ist einfach zu früh gestorben...

In der Realität ist bis zur Klärung dieser Frage beim Herannahen an einen Fußgänger, dessen Bereich nur von Z295 oder einem Kantstein vom Radweg getrennt ist, entweder ein Abstand von wenigstens 0,8m einzuhalten oder die Geschwindigkeit so weit zu reduzieren, dass eine Gefährdung vermieden werden kann. Für den Fall, dass der Fußling im Chicken-Modus die Trennung überwindet, womit üblicherweise zu rechnen ist.

Das ist mit ein Grund, warum man als Radling im Mischverkehr auf der Fahrbahn besser aufgehoben ist. Wo Fußlinge mit Tonnen bewegten Bleches rechnen, schauen sie oft erst nach, ob frei ist, bevor sie Grenzen von Verkehrsräumen überwinden. Chicken-Mode off gewissermaßen.


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road_user
Beitrag 21.12.2015, 17:11
Beitrag #2628


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Zu dem schmalen benutzungspflichtigen Radfahrstreifen an der Stapenhorststraße in Bielefeld berichten NW und WB.
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dopero
Beitrag 21.12.2015, 17:33
Beitrag #2629


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Wenn sich die Auffassung des VCD durchsetzen würde, wäre auch das legale rechts vorbei Fahren an der Ampel für Rad Fahrende nicht mehr zu tolerieren.
Schließlich kann da genau so eine Autotür geöffnet werden wie an einem parkenden Fahrzeug.
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granny
Beitrag 21.12.2015, 19:13
Beitrag #2630


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Zitat (dopero @ 21.12.2015, 17:33) *
Wenn sich die Auffassung des VCD durchsetzen würde, wäre auch das legale rechts vorbei Fahren an der Ampel für Rad Fahrende nicht mehr zu tolerieren.

Das "legale" Vorbeifahren geschieht aber freiwillig, und zudem mit "mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht" (=quasi Schritttempo). Beim normalen Geradeausfahren sollten aber bitteschön höhere Geschwindigkeiten problemlos möglich, und die im Straßenverkehr immer erforderliche "normale" Vorsicht ausreichend sein. Nicht vergessen: Radwege sind doch Radverkehrsförderung, keine Fahrradausbremsanlagen. Oder etwa nicht? think.gif
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klausimausi
Beitrag 21.12.2015, 19:45
Beitrag #2631


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Zitat (granny @ 21.12.2015, 19:13) *
Oder etwa nicht? think.gif
Nö!
Radverkehrswegförderung!

Gruß
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Tinu
Beitrag 21.12.2015, 19:59
Beitrag #2632


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Zitat (klausimausi @ 21.12.2015, 19:45) *
Radverkehrswegförderung!

Und damit eher Kfz-Verkehrsförderung. whistling.gif


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Gruß
Martin
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mir
Beitrag 21.12.2015, 20:10
Beitrag #2633


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Hauptsache, der Radler ist weg


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Mueck
Beitrag 21.12.2015, 23:31
Beitrag #2634


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Gemau!
Der Rad weg
und
der Schutz-vor-lästigen-Radlern-Streifen
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Don Jusi
Beitrag 22.12.2015, 11:25
Beitrag #2635


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Hallo Forum,

ich hatte ja vor, auch hier nachzufragen, aber wegen der fehlenden Möglichkeit, Bilder hochzuladen, habe ich es erst mal im Tour-Forum gepostet. Mein Problem:

http://forum.tour-magazin.de/showthread.ph...6-Pannenflicken

Leider scheinen da die Experten grad nicht vorhanden zu sein. Vielleicht habt Ihr ein paar unterstützende Infos/Gedanken?

Danke vorab!


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Gruß, DJ

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Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik.
www.cycleride.de
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dopero
Beitrag 22.12.2015, 12:58
Beitrag #2636


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Soll man sich jetzt einen Thread beginnend 2012 durchlesen?
Aber für dich ist es zuviel Arbeit eine Bilderhoster zu benutzen?
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Don Jusi
Beitrag 22.12.2015, 13:02
Beitrag #2637


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Zitat (dopero @ 22.12.2015, 12:58) *
Soll man sich jetzt einen Thread beginnend 2012 durchlesen?
Aber für dich ist es zuviel Arbeit eine Bilderhoster zu benutzen?

Nein, da kannst Du Dich auf den einzigen Beitrag beschränken. Nur die Bilder angucken und dann bei Interesse mit dem Online-Pannenflicken vergleichen, das wäre hilfreich.

Der Thread ist ein Container, wo alle Pannenflicken der vergangenen Jahre und deren Erfolge, Probleme, Misserfolge festgehalten wurden.
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Gruß, DJ

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HeinerHainer
Beitrag 22.12.2015, 13:09
Beitrag #2638


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Dopero, den letzten Beitrag in dem thema ansehen, der ist gemeint, denke ich.
Don Jusi, dein Link geht auf den ersten Beitrag von 2012.
Hier der Link auf die letzte Seite.


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Gruß Heiner
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Don Jusi
Beitrag 22.12.2015, 15:04
Beitrag #2639


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Zitat (HeinerHainer @ 22.12.2015, 13:09) *
Dopero, den letzten Beitrag in dem thema ansehen, der ist gemeint, denke ich.
Don Jusi, dein Link geht auf den ersten Beitrag von 2012.
Hier der Link auf die letzte Seite.

Hmm, DER kommt bei MIR auf die erste Seite. Kommt wohl drauf an, wie die Einstellung ist. Bei mir ist das "Neuester Beitrag zuerst".

Ganz einfach noch mal der Link direkt zum EINZELBEITRAG smile.gif .


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klausimausi
Beitrag 22.12.2015, 16:44
Beitrag #2640


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Auch vor der "Radlereinmündung" würde ich mal zulässige Höchstgeschwindigkeit 50km/h vermuten. Woher kommen deine "100-km/h-Landstraße" ?

Wenns kracht, ist der KFZ-Führer schuld, dass das dem Radfahrer nichts hilft ist eine andere Sache.
Wiedermal eine Stelle, wo der schwächere VT die Fehlleistungen der Mehrspurlenker ausbaden darf. ranting.gif

PS: Den Planer sehe ich nicht notwendigerweise im Boot. Laut StVO ist alles prima ...
PPS: und 3000 Kfz/Tag ist nicht all zu viel. Kurzer Schulterblick als Radler dann Blick nach vorne ob was kommt und durchziehen ...
(Bei Nacht und Nebel entsprechend vorsichtiger reagieren)

Gruß
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Don Jusi
Beitrag 22.12.2015, 18:55
Beitrag #2641


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Zitat (klausimausi @ 22.12.2015, 16:44) *
Auch vor der "Radlereinmündung" würde ich mal zulässige Höchstgeschwindigkeit 50km/h vermuten. Woher kommen deine "100-km/h-Landstraße" ?

Gut, wir sind hier schon gut 100 m im Ort, man ist aber nicht wirklich in einer geschlossenen Ortschaft, weshalb etliche Kfz schneller fahren. 60 ist ganz normal, auch 70 ist öfters gegeben. 50 fährt kaum einer.

Zitat
Wenns kracht, ist der KFZ-Führer schuld, dass das dem Radfahrer nichts hilft ist eine andere Sache.
Wiedermal eine Stelle, wo der schwächere VT die Fehlleistungen der Mehrspurlenker ausbaden darf.

Hmm, kann da wirklich jeder schnell genug "schalten"? Muss man mit so was rechnen? Ich bin der Ansicht, dass man ob der "Plötzlichkeit" des Radwegs mitunter nicht schnell genug umschalten kann, gerade weil man ja erst an dem Sperrstreifen vorbei muss um dann festzustellen, dass man den Radfahrer, der plötzlich neben einem herfährt, eigentlich wegschieben muss, wegen dem Gegenverkehr, der da gerade ankommt. Bremst man, um hinter dem Radfahrer wieder einzuscheren, ist das Risiko noch größer für alle nachfolgenden Radfahrer, die schließlich "nicht behindert werden dürfen".

Zitat
PS: Den Planer sehe ich nicht notwendigerweise im Boot. Laut StVO ist alles prima ...

Echt? Ich dachte, es müssten immer mind. 4,50 m Restfahrbahnbreite bleiben? Da Mindestmaße nicht mehrfach angewendet werden dürfen, hieße dies hier bei 1,60 m Schutzstreifen und 4,50 m Restfahrbahn immerhin 6,10 m Fahrbahnbreite insgesamt. Ich habe hier aber nur 1,60 + ca. 4,25 m = 5,85 m. 2x Mindestmaß wären 1,25 m + 4,50 m = 5,75 m, also nur 10 cm weniger.

Was aber wichtiger erscheint ist, dass...

.."..die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert."

und

"Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. "

Beides ist hier absolut nicht gegeben.

Links siehe:

http://www.adfc-diepholz.de/schutzstreifen-auf-der-fahrbahn/

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/RadSchutzstreifen01.php

Zitat
PPS: und 3000 Kfz/Tag ist nicht all zu viel. Kurzer Schulterblick als Radler dann Blick nach vorne ob was kommt und durchziehen ...
(Bei Nacht und Nebel entsprechend vorsichtiger reagieren)


Ich schrieb folgendes: "wir liegen hier weit über RQ 7,5 mit bis zu 3000 Kfz/Tag" und meinte damit, dass die RQ 7,5 nur für Straßen mit bis zu 3000 Kfz/Tag ausreichen. Blöd formuliert, habe es editiert. Sind eher 10.000. Kann man auch an den Bildern erkennen, dass da oft viel zusammenkommt.

P.S.: Du musst noch wählen gehen (Pannenflicken).
.


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dopero
Beitrag 22.12.2015, 19:11
Beitrag #2642


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An dem Angebotsstreifen hätte ich eigentlich nichts auszusetzen, bewegt sich im Rahmen der VWV. Die fordert nur das bei weniger als 5,5 m kein Mittelstreifen markiert werden darf. Woher die von Dir genannten 4,5 m kommen ist mir nicht klar.

Die Überleitung für Radfahrer verstehe ich dafür überhaupt nicht. Warum sollte ein Radfahrer allein wegen einer unverbindlichen Pflastermalerei auf die Straße wechseln? Und dazu noch 2x Abbiegen (laut Pfeilen). Da bleibe ich doch lieber auf dem kombinierten Fuß/Radweg, der wird schließlich nicht offiziell beendet.
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klausimausi
Beitrag 23.12.2015, 07:11
Beitrag #2643


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Zitat (Don Jusi @ 22.12.2015, 18:55) *
Zitat
Wenns kracht, ist der KFZ-Führer schuld, dass das dem Radfahrer nichts hilft ist eine andere Sache.
Wiedermal eine Stelle, wo der schwächere VT die Fehlleistungen der Mehrspurlenker ausbaden darf.

Hmm, kann da wirklich jeder schnell genug "schalten"? Muss man mit so was rechnen?
Man kann nicht nur, man muss sogar!
Wer hier als KFZ-Führer einen Unfall baut, hat wahrscheinlich vorher so ziemlich alles falsch gemacht, was geht.
Mindestens wäre das:
  • Es ist wohl zu schnell gefahren ("50 km/h fährt hier keiner")
  • Er hat gegen das Sichtfahrgebot verstoßen (Radler fallen nicht vom Himmel)
  • Er hat eine Sperrfläche überfahren (Wer die nicht rechtzeitig sieht ist zu schnell oder zu blind - oder beides)
Klar hilft das dem Radfahrer nicht weiter. Aber der Planer dürfte bei der deutlichen Fehlleistung des KFZ-Führers aus der Verantwortung sein.
Im überigen sind auch 10.000 KFZ pro Tag nicht all zu viel auf einer Tempo 50 Strecke. Ein schneller und erfahrerner Radler kann sich da schon einordnen.
Und wie dopero korrekt angemerkt hat: Was will einem unsicheren Radler das verbleiben auf dem Radstreifen verbieten? Aktuell ist dort nur eine Aslphaltmalerei, solange kein Schild dort steht, ist das Kunst im Straßenraum.

Und das mit
"Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. "
kann ich aus den VwV für die StVO und aus der StVO nirgends heraus lesen. Vielleicht kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?

Gruß
Klaus

PS: Wielange ist das Wahllokal noch offen?


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
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Don Jusi
Beitrag 23.12.2015, 07:55
Beitrag #2644


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Zitat (klausimausi @ 23.12.2015, 07:11) *
Zitat (Don Jusi @ 22.12.2015, 18:55) *
Zitat
Wenns kracht, ist der KFZ-Führer schuld, dass das dem Radfahrer nichts hilft ist eine andere Sache.
Wiedermal eine Stelle, wo der schwächere VT die Fehlleistungen der Mehrspurlenker ausbaden darf.

Hmm, kann da wirklich jeder schnell genug "schalten"? Muss man mit so was rechnen?
Man kann nicht nur, man muss sogar!
Wer hier als KFZ-Führer einen Unfall baut, hat wahrscheinlich vorher so ziemlich alles falsch gemacht, was geht.
Mindestens wäre das:[list]
[*]Es ist wohl zu schnell gefahren ("50 km/h fährt hier keiner")

Das ist bei uns im Südwesten leider normal.

Zitat
[*]Er hat gegen das Sichtfahrgebot verstoßen (Radler fallen nicht vom Himmel)

Na, das ist ja das Problem. Radfahrer fährt Radweg, dann plötzlich schwenkt er unvermittelt in Richtung Fahrbahn und zwar in einen Bereich, den der Kfz-Fahrer eigentlich gerade befahren wollte. Sperrstreifen und beginnender Schutzstreifen liegen auf einer Kuppe. Ein weiteres Problem.

Zitat
[*]Er hat eine Sperrfläche überfahren (Wer die nicht rechtzeitig sieht ist zu schnell oder zu blind - oder beides)

Das mag ja sein. Aber die Frage ist ja,

DARF ein Sperrstreifen überhaupt "urplötzlich" (Schild Fahrbahnverengung o.ä. besteht nicht!) auftauchen und die Fahrbahn gleich so weit einengen (4,23 m), dass ein gegenseitiges aneinandervorbeifahren schlichtweg nicht mehr sicher möglich ist, selbst wenn der Entgegenkommende direkt an der Seitenlinie fährt (was er quasi nie tut!). Ein VW Passat ist ohne Außenspiegel zwar nur 1820 mm breit, mit Außenspiegeln jedoch 2062 mm. Ganz ehrlich: In einer wildfremden Gegend bei Nacht und Regen würde selbst ich einen unangekündigten Sperrstreifen, der die Fahrbahn derart einengt, vermutlich zumindest leicht überfahren oder aber sehr stark bremsen müssen, wenn Gegenverkehr kommt. Aber was sollen wir hierüber diskutieren. Meine Bilder zeigen ja, dass die Praxis so aussieht: Der Sperrstreifen wird von den Meisten schlichtweg überfahren. Also hat er keine Funktion mehr!

Deshalb hier auch die Frage an die Experten: Inwieweit spielt hier die RAS-Q mit und wie ist das mit unangekündigten Sperrstreifen, die die Fahrbahn einengen?

Zitat
Und wie dopero korrekt angemerkt hat: Was will einem unsicheren Radler das verbleiben auf dem Radstreifen verbieten? Aktuell ist dort nur eine Aslphaltmalerei, solange kein Schild dort steht, ist das Kunst im Straßenraum.

Das Ding ist ja noch nicht fertig und im weiteren Verlauf endet der Weg direkt in der Bushaltestelle (siehe Pannenflicken).

Zitat
Und das mit
"Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. "
kann ich aus den VwV für die StVO und aus der StVO nirgends heraus lesen. Vielleicht kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?

Upss, echt?
Zitat
PS: Wielange ist das Wahllokal noch offen?

Für Nachzügler eine Ausnahme bis heute Nachmittag.
.


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Don Jusi
Beitrag 23.12.2015, 20:10
Beitrag #2645


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Zitat (klausimausi @ 23.12.2015, 07:11) *
Und das mit
"Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. "
kann ich aus den VwV für die StVO und aus der StVO nirgends heraus lesen. Vielleicht kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?

Ja, ich.

Guckst Du:

http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung...durch-fahrzeuge

Da stehts.

Danke erstmal allen fürs Mitarbeiten. Ich wünsche schon jetzt frohe Feiertage! wavey.gif


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Don Jusi
Beitrag 05.01.2016, 15:22
Beitrag #2646


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Euch allen ein Gutes Neues! wavey.gif

Jetzt wollte ich das noch beantworten, hoffte vergebens, dass hier jemand anderes noch aufklären wird.

Zitat (dopero @ 22.12.2015, 19:11) *
An dem Angebotsstreifen hätte ich eigentlich nichts auszusetzen, bewegt sich im Rahmen der VWV. Die fordert nur das bei weniger als 5,5 m kein Mittelstreifen markiert werden darf. Woher die von Dir genannten 4,5 m kommen ist mir nicht klar.

Hier steht, dass mindestens 4,5 m Restfahrbahn verbleiben müssen:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/RadSchutzstreifen01.php

Hier übrigens noch ein interessanter Link, in dem berichtet wird, wie sich die verschiedenen Schutzstreifen auf das Fahr- und Konfliktverhalten auswirken. Hier ist auch eine - mir erstmals begegnete - Aufschlüsselung vorhanden, ab wann Überholabstände gefährlich oder kritisch sind.

http://www.agfk-bw.de/fileadmin/user_uploa...fassung_Web.pdf

Ich bin allerdings noch selbst nicht ganz durch.

Zitat
Die Überleitung für Radfahrer verstehe ich dafür überhaupt nicht. Warum sollte ein Radfahrer allein wegen einer unverbindlichen Pflastermalerei auf die Straße wechseln? Und dazu noch 2x Abbiegen (laut Pfeilen). Da bleibe ich doch lieber auf dem kombinierten Fuß/Radweg, der wird schließlich nicht offiziell beendet.


Ich bin grad noch am Bilder machen, es ist noch immer nicht ganz fertig. Jedoch sieht es wohl so aus, als ab ab Ortseingang der außerorts benutzungspflichtige Radweg nun als Fußweg mit Zusatz "Radfahrer frei" weitergeführt wird (wie von mir gewünscht) und ab dem Abzweig auf den dann beginnenden Schutzstreifen ein paar 100 m weiter nur noch ein Fußweg. Und zwar, damit die Radfahrer über 10 Jahren nicht in die Bushaltestelle reinrasen - was recht oft passiert, ist schließlich ordentliches Gefälle.

Aber die Frage bleibt:

Ist es zulässig, mal einfach so ohne Vorankündigung die Kernfahrbahn vor Beginn des Schutzstreifens (im Bereich der gestrichelten Linie) auf 4,23 m zu verschmälern, obwohl etliche Autos dann nicht mehr aneinander vorbeifahren können? Die RAS-Q legt 5,50 m breite Fahrbahnen für bis zu 3000 Kfz/60 LKW als Regelquerschnitt fest, allerdings auf Außerortsstraßen. Bei uns liegen allerdings ca. 10.000 Kfz und erheblich mehr LKW-Anteil vor, jedoch ist die Fahrbahnverengung innerorts.

???


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Heinz Wäscher
Beitrag 05.01.2016, 19:20
Beitrag #2647


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Zitat (Don Jusi @ 05.01.2016, 15:22) *
Ist es zulässig, mal einfach so ohne Vorankündigung die Kernfahrbahn vor Beginn des Schutzstreifens (im Bereich der gestrichelten Linie) auf 4,23 m zu verschmälern, obwohl etliche Autos dann nicht mehr aneinander vorbeifahren können?

Dann muß man mit dem Weiterfahren halt warten bis der entgegenkommende Fahrzeugverkehr seinerseits die Engstelle passiert hat. whistling.gif
Wird denn wenigstens mit einem rechtzeitig vor der Engstelle gewarnt?


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Don Jusi
Beitrag 06.01.2016, 13:37
Beitrag #2648


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Zitat (Heinz Wäscher @ 05.01.2016, 19:20) *
Zitat (Don Jusi @ 05.01.2016, 15:22) *
Ist es zulässig, mal einfach so ohne Vorankündigung die Kernfahrbahn vor Beginn des Schutzstreifens (im Bereich der gestrichelten Linie) auf 4,23 m zu verschmälern, obwohl etliche Autos dann nicht mehr aneinander vorbeifahren können?

Dann muß man mit dem Weiterfahren halt warten bis der entgegenkommende Fahrzeugverkehr seinerseits die Engstelle passiert hat. whistling.gif

Klingt irgendwie so, als ob Du Autofahrer nicht leiden kannst? Wie auch immer:

1. hält sich nicht mal jeder 2. an das Verbot, Sperrstreifen zu überfahren, gefährdet also andere (Kfz-Fahrer, Radfahrer).
2. ist ein Anhalten und wiederanfahren schlichtweg umweltschädlich, insbesondere durch Busse (Linienbusverkehrsstraße) und LKW. So etwas ohne Not finde ich nicht gut.

Außerdem stellt sich für mich immer noch die Frage, ob eine Verengung an einer Hauptverkehrsstraße überhaupt zulässig ist (der gesamte Verkehr Frickenhausen, Linsenhofen, Neuffen und teilweise auch Nürtingen nach Tischardt sowie zur B313 verläuft über diese Straße). Die RASt 06 ist komplex zu lesen, hier ist es gut zusammengefasst:

http://www.ortsdurchfahrt-reinhardtsgrimma.de/rast06.html

Empfohlene Fahrbahnbreiten für zweistreifige Fahrbahnen lt. RASt 06 (S. 69)

Anwendungsbereich Hauptverkehrsstraßen

Regelfall 6,50 m
mit Linienbusverkehr 6,50 m
geringer Linienbusverkehr mit geringem Nutzungsanspruch 6,00 m
geringe Begegnungshäufigkeit LKW-Verkehr 5,50 m (bei verminderter Geschwindigkeit)
große Begegnungshäufigkeit Bus- oder LKW-Verkehr 7,00 m

---

Der Linienbus verkehrt zuweilen mehrmals pro Stunde in beide Richtungen.

Mir geht es darum, dass man sich auf Vorgaben verlassen können sollte. Ich finde, man muss als Kfz-Fahrer nicht unbedingt damit rechnen, dass es plötzlich unangekündigt derart eng wird, dass Unfallgefahr mit entgegenkommenden Kfz-Fahrern und/oder auf die Fahrbahn geleitete Radfahrer gibt. Und die gibt es. Und als Radfahrer möchte ich nicht immer Angst haben müssen, dass diese (d.h. nicht nur ich, sondern auch alle unbedarften, auch meine Kinder und ihre zahlreichen Freunde/Schulkameraden) scheinsicher auf "Schutzstreifen" geführt werden und im nächsten Augenblick unter den Rädern von PKW liegen. Nachts und bei Nässe sieht den Sperrstreifen eigentlich niemand.

Zitat
Wird denn wenigstens mit einem rechtzeitig vor der Engstelle gewarnt?

Nein, ich hatte schon 2x dringend darum gebeten, ggfs. auch mit Zusatz Radfarher queren, da von der Fahrbahn aus absolut nicht erkennbar ist, dass so etwas "passieren" kann.
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columbo
Beitrag 06.01.2016, 14:09
Beitrag #2649


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Zitat (Don Jusi @ 06.01.2016, 13:37) *
1. hält sich nicht mal jeder 2. an das Verbot, Sperrstreifen zu überfahren


Ähhhh, kann das sein, dass du zwei Nullen vergessen hast?
Wenn sich jeder Zweihundertste daran hielte, wäre das schon seeeeeehr viel.

Man wird ja hierzulande geradezu für verrückt erklärt, wenn man sich an solche Malereien hält (s. Wattestäbchen).
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.01.2016, 15:02
Beitrag #2650


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Zitat (Don Jusi @ 06.01.2016, 13:37) *
...
2. ist ein Anhalten und wiederanfahren schlichtweg umweltschädlich, insbesondere durch Busse (Linienbusverkehrsstraße) und LKW. So etwas ohne Not finde ich nicht gut.

Das nennt man woanders Verkehrsberuhigung, finde ich auch nicht so toll, muß ich aber mit leben wenn ich Bekannte besuchen möchte:




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