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#2651
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Verkehrsberuhigung auf Hauptverkehrsstraße mit dicht getaktetem Lininebus in beiden Richtungen. Der ist gut.
![]() Das ist ein Musterbeispiel dafür, welche untauglichen Klimmzüge manche Behörde wegen Radverkehrsführungen fertig bringt, die ohne diese Radverkehrsführungen gar nicht nötig wären. -------------------- |
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#2652
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 05.04.2005 Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 9152 ![]() |
Verkehrsberuhigung auf Hauptverkehrsstraße mit dicht getaktetem Lininebus in beiden Richtungen. Der ist gut. ![]() Das ist ein Musterbeispiel dafür, welche untauglichen Klimmzüge manche Behörde wegen Radverkehrsführungen fertig bringt, die ohne diese Radverkehrsführungen gar nicht nötig wären. Die sind auch MIT Radverkehrsführung nicht nötig. Man hätte einfach einige Meter vor der erstmöglichen Einmündung mit der Markierung der Schutzstreifen beginnen sollen, fertig. Wer will, kann geradeaus langsam weiter, wer auf die Fahrbahn will, kann dies tun, muss aber Vorrang gewähren. SIEHE die ergänzenden neuen Bilder! Das muss er mit dieser Überleitung offensichtlich nicht und eigentlich dürfte auch keine Gefahr durch Autofahrer drohen - wenn sich alle daran halten würden, dass Sperrstreifen nicht überfahren werden dürfen. Ist aber nicht der Fall. . ... 2. ist ein Anhalten und wiederanfahren schlichtweg umweltschädlich, insbesondere durch Busse (Linienbusverkehrsstraße) und LKW. So etwas ohne Not finde ich nicht gut. Das nennt man woanders Verkehrsberuhigung, finde ich auch nicht so toll, muß ich aber mit leben wenn ich Bekannte besuchen möchte: ![]() Das ist aber doch keine Hauptverkehrsstraße mit Linienbusverkehr und rund 10.000 Kfz/Tag!? Je nach Art der Straßenzone sind Einengungen nicht nur zulässig, sondern sogar vorgeschrieben. Das Gezeigte dürfte in einer Tempo-30-Zone legitim sein. -------------------- Gruß, DJ
----------------------- Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik. www.cycleride.de |
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#2653
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Hier mal ein ähnliches Beispiel in Farbe und in bunt.
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2654
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 05.04.2005 Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 9152 ![]() |
Sorry, aber das sind imho schon deutliche Unterschiede davor und dazwischen. Wie sieht es mit Vorankündigungen, Verkehrsaufkommen und Tempolimits hier aus?
-------------------- Gruß, DJ
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#2655
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2656
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 05.04.2005 Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 9152 ![]() |
Danke für die Links.
Das sagt aber 1. immer noch nichts darüber aus, ob solch eine Fahrbahnverengung zulässig ist, 2. ist hier kein Sperrstreifen, der einfach so mal überfahren werden kann. Mir ist es auch deshalb wichtig, weil das Ding noch fertiggestellt wird. Vom 11.01. bis zum 26.02. wird hier angeblich weitergearbeitet! Wenn hier klar was falschläuft, kann ich sagen, "guck, hier steht, es muss so und so sein, Ausnahmen gibt es keine (oder doch?) und Du musst hier nachbessern". Wenn die Maschinen dann erst mal weg sind, wird alles viel schwieriger und fällt womöglich unter "unzumutbar". , -------------------- Gruß, DJ
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#2657
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 01.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77197 ![]() |
Warum?
Der linksseitige Radweg ist für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Optisch getrennt davon verlauft ein Gehweg. (Beides bildlich nicht festgehalten.) Im Verlauf trifft man auf folgende Situation: ![]() Aus dem getrennten Geh- und Radweg wird mittels Zeichen 240 ein gemeinsamer Geh-und Radweg, natürlich mit Gegenverkehr, da ja Zweirichtungsradweg. Die Straße geradeaus dient als Zufahrt zu einem Kleingartengebiet und einigen Anwohnern als Grundstückszufahrt. Die von links kommende beampelte Straße führt zu einem Sportplatz, zu einigen Häusern und zu einem städtischen Gymnasium mit geschätzten 500 Schülern. ![]() Als nächstes folgt die "Empfehlung"?! (Straßenkunst?!) man möge auf dem schmalen Streifen zwischen Baumreihe und Fahrbahn weiterfahren. Ist ja schließlich Platz da! ![]() Der Radweg hat eine gefühlte Breite von einem Meter. Kommen einem LKW oder andere große Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen entgegen, sinkt diese gefühlte Breite deutlich. Auf dem Bild sieht der Radweg auch noch verhältnismäßig breit aus, was aber täuscht. ![]() Foto aus dem weiteren Verlauf. Rechts der in Blickrichtung zu benutzende Radweg. Die Reifenspuren im Laub zeugen davon, dass hier tatsächlich gefahren wird. ![]() Im weiteren Verlauf schafft die Baumreihen einen ausreichenden Abstand zur Fahrbahn. ![]() Der Blick zurück. ![]() Ein letztes Bild. Ebenfalls in Gegenrichtung. Und jetzt die Frage nach dem Warum. Warum entscheidet man sich für eine derartige gefährliche Radverkehrsführung, wenn doch auf der parallel verlaufenden Straße genügend Platz für eine verkehrssichere Führung vorhanden ist? Die Straße ist wie erwähnt Sackgasse und dient lediglich einigen Anwohnern als Grundstückszufahrt. Außerdem ist sie Zufahrt zu einem Kleingartengebiet. Die vierspurige Straße ist Teil der Bundesstraße 75 und dementsprechend stark befahren. Gerade durch das Gymnasium ist der Radverkehr hoch. Die Frage nach dem Warum soll mir jetzt der Fahrradbeauftragte unserer Hansestadt beantworten. Die Aufnahmen stammen übrigens aus Lübeck. Link zur Örtlichkeit. Wegen der Bäume ist leider wenig zu erkennen. |
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#2658
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Und jetzt die Frage nach dem Warum. Hast du die relevante verkehrsrechtliche Anordnung bereits einsehen können? Schließlich ist ja auf der anderen Straßenseite auch ein Sonderweg angeordnet worden. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2659
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 05.04.2005 Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 9152 ![]() |
Ich hab hier auch einen miesen Radweg und brauche den Rat von Experten.
Das hier ist ein Radfahrstreifen, also mit Benutzungspflicht! Er ist unterirdisch schmal, ebenso der Sicherheitsstreifen und auch die Parkstände reichen kaum für einen Kleinwagen aus. Worum es mir aber geht und wozu ich keine Infos finde: Sind Radfahrstreifen und Schutzstreifen überhaupt rechts von Parkständen zulässig? ![]() -------------------- Gruß, DJ
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#2660
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Wow, nette Todesfalle. Öffnet sich bei dem dunklen, zu weit rechts geparkten PKW weiter hinten die Beifahrertür, bleibt genau gar kein Platz zum Ausweichen. Peng.
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#2661
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Was soll denn das ?
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#2662
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 331 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70652 ![]() |
Zitat Radfahrstreifen rechts neben Parkständen sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht angelegt werden. Quelle. ERA 2010, S. 24 Also, sofort Anzeige erstatten! -------------------- "Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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#2663
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Das Zeichen 314 erlaubt ja durchgehend das Parken dort.
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2664
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 05.04.2005 Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 9152 ![]() |
Das Zeichen 314 erlaubt ja durchgehend das Parken dort. ![]() Was meinst Du damit? -------------------- Gruß, DJ
----------------------- Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik. www.cycleride.de |
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#2665
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 01.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77197 ![]() |
Hast du die relevante verkehrsrechtliche Anordnung bereits einsehen können? Schließlich ist ja auf der anderen Straßenseite auch ein Sonderweg angeordnet worden. Nein habe ich nicht bzw. nie gemacht. Ansprechpartner ist ja sicherlich die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde? Brauche ich zum Einsehen der Anordnung ein berechtigtes Interesse oder Ähnliches? In der Tat ist auch der rechte Radweg benutzungspflichtig. Hintergrund für die Freigabe des linksseitigen Weges ist meines Erachtens, dem Schülerverkehr das zweimalige Überqueren der Bundesstraße zu ersparen. Der größte Teil der Schüler wird nämlich nach ca. einem Kilometer wieder links abbiegen wollen. Der rechte Radweg in diesem Teil der Straße ist übrigens ebenso sehr schmal. Und gerade zu Schulschlusszeiten in den Sommermonaten ist hier wirklich ein erhebliches Radverkehrsaufkommen, wenn die Schüler im Pulk fahren. |
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#2666
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Das Zeichen 314 erlaubt ja durchgehend das Parken dort. ![]() Was meinst Du damit? ![]() Ja schade. Denn besonders witzig fand ich die Stellungnahme eines Verantwortlichen für die wahnwitzige PKW-Parkplatzbeschilderung in Erlensee. Die müssen hier mitlesen, denn der behauptete doch tatsächlich (korrekt), dass wenn man die Parkbeschilderung nicht vor jeder Einfahrt beende, die Leute ja auch in den Einfahrten parken dürften. Ansprechpartner ist ja sicherlich die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde? Brauche ich zum Einsehen der Anordnung ein berechtigtes Interesse oder Ähnliches? Es muß ja zwingende Gründe geben die ein Radeln auf der Fahrbahn so gefahrlich machen. ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2667
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Die Parkerlaubnis muß vor jeder Einfahrt beendet werden damit diese nicht zugeparkt wird Stimmt. Da ist auf den Bildern davor zu erkennen, dass schon vor dem ersten weißen Auto ein P-Zeichen steht und zwar ohne Zusatz "auf den markieren Flächen". Könnte man mal ein wenig Radau machen. Der Pfeif-Smiley ist Dein Liebling, nicht? . -------------------- Gruß, DJ
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#2668
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Nein - dieser hier ist es:
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#2669
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Zitat Radfahrstreifen rechts neben Parkständen sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht angelegt werden. Quelle. ERA 2010, S. 24 Also, sofort Anzeige erstatten! Leider ist die ERA nicht wirklich verbindlich. Die StVB picken sich die Rosinen raus wie z.B. die Belastungstabelle, um RWBP zu begründen. Bei der Ausgestaltung der Radverkehrsanlagen, auf die die Radler dann gescheucht werden, sehen sie dagegen die Vorgaben bezüglich Mindest- und Regelbreite, Sicherheitsabstände, Stand der Technik was Oberflächen angeht etc. pp als optional an. Zudem wird die ERA imho nur in der VwV-StVO erwähnt, auf die man sich als VT nicht so einfach berufen kann. Der Straftatbestand "gefährlicher Blödsinn im Amt" ist leider noch nicht in Paragraphen gefasst worden. ![]() Es bleibt am Ende nur der mühsame weg über Widerspruchsklage oder Antrag auf Neubescheidung mit anschließendem Widerspruch, falls keine Abhilfe erfolgt. Was meist der Fall ist. -------------------- |
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#2670
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 05.04.2005 Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 9152 ![]() |
Zitat Radfahrstreifen rechts neben Parkständen sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht angelegt werden. Quelle. ERA 2010, S. 24 Also, sofort Anzeige erstatten! Leider ist die ERA nicht wirklich verbindlich. Die StVB picken sich die Rosinen raus wie z.B. die Belastungstabelle, um RWBP zu begründen. Bei der Ausgestaltung der Radverkehrsanlagen, auf die die Radler dann gescheucht werden, sehen sie dagegen die Vorgaben bezüglich Mindest- und Regelbreite, Sicherheitsabstände, Stand der Technik was Oberflächen angeht etc. pp als optional an. Und die Radfahrer lassen sich das gefallen - ganz schön blöd. Aber ich glaube, die meisten fahren lieber auf miesen Radwegen als auf der Fahrbahn. Was will man da auch machen? Breitenwirksam aufklären tut ja auch niemand. Zitat Zudem wird die ERA imho nur in der VwV-StVO erwähnt, auf die man sich als VT nicht so einfach berufen kann. Warum nicht? Das ist eine Behördenvorschrift!? Zitat Der Straftatbestand "gefährlicher Blödsinn im Amt" ist leider noch nicht in Paragraphen gefasst worden. ![]() Sehr recht. ![]() Zitat Es bleibt am Ende nur der mühsame weg über Widerspruchsklage oder Antrag auf Neubescheidung mit anschließendem Widerspruch, falls keine Abhilfe erfolgt. Was meist der Fall ist. Das Ding kommt in den Pannenflicken 2016 der Initiative Cycleride. Ich muss da nur wissen, was da alles falsch ist. Der Radstreifen selbst ist zwischen Bordstein und Linie gerade mal 105 cm breit. Dann der Breitstrich links mit ca. 25 cm und ein Sicherheitstrennstreifen von 25 cm Dann der Parkstand von nicht vermessenen, allerhöchtens 2 m Breite (ich kann nur die vorliegenden Bilder vermessen) und zwar vermutlich inkl. der Markierungen (siehe den Kleinwagen). Rechts vom Radstreifen liegt eine unbefahrbare, verschmutzte Rinne und es folgen mehrere Kanaldeckel, was bedeutet, dass der Radfahrstreifen statt der (nicht vorliegenden) 1,85 m Breite eher sogar 2,00 m Breite betragen sollte. Was also ist alles falsch hier? Mein Verdacht (es sollte aber nur der Radfahrstreifen betrachtet werden!), hier wurden die Mindestbreiten von Schutzstreifen genommen und als Radfahrstreifen abmarkiert und ausgeschildert. Das die Parkstandbreite von mind 2,00 m von der FGSV viel zu schmal sind, ist mir schon lange ein Dorn im Auge. DARAUF berufen sich dann die Verkehrsbehörden, ob es in der Praxis überhaupt funktioniert, überlegt keiner! -------------------- Gruß, DJ
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#2671
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Und die Radfahrer lassen sich das gefallen - ganz schön blöd. Aber ich glaube, die meisten fahren lieber auf miesen Radwegen als auf der Fahrbahn. Was will man da auch machen? Breitenwirksam aufklären tut ja auch niemand. Na was will man da machen? Natürlich Radstreifen fordern, so wie Du es schon seit Jahren machst. Entschuldige - Du forderst natürlich nur gute Radstreifen. ![]() So was kommt dann meistens dabei heraus. Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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#2672
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 05.04.2005 Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 9152 ![]() |
Und die Radfahrer lassen sich das gefallen - ganz schön blöd. Aber ich glaube, die meisten fahren lieber auf miesen Radwegen als auf der Fahrbahn. Was will man da auch machen? Breitenwirksam aufklären tut ja auch niemand. Na was will man da machen? Natürlich Radstreifen fordern, so wie Du es schon seit Jahren machst. Entschuldige - Du forderst natürlich nur gute Radstreifen. ![]() So was kommt dann meistens dabei heraus. Naja Sigggi, Du hast noch immer nichts dazugelernt. Deshalb (zum wiederholten Mal) meine Bitte nach einer differenzierten Sichtweise. In meinen letzten vier Wohnorten habe ich keinen einzigen Radweg oder Radfahrstreifen gefordert, dafür bin ich gegen viele vorstellig geworden und habe einige umgewidmet, manche sogar ganz abgebaut bekommen. In meinen letzten beiden Wohnorten gibt es keine Radfahrstreifen. Gegen den Schutzstreifen, der (statt Radweg) mit mittelmäßiger Akkuratesse in meinem Wohnort gerade gebaut wurde, liege ich mit dem LRA im Clinch. Das es in einem Nachbarort wie in Nürtingen einen Radfahrstreifen gibt, auf dem ich gut und gerne fahre und gut zurecht komme (seit vielen 1000 Fahrten), sei mir erlaubt zu erwähnen. Und dass ich auf vergleichbaren Straßen ohne solchen Streifen oft unnötig dicht überholt werde und man mir gerne vor der Ampel rechts dicht macht, ebenfalls. Richtig ist, dass wenn die FGSV und somit die ERA lautet "Mischverkehr unverträglich wegen Verkehrsstärke" und deshalb eine Trennung empfohlen ist, ich die Behörden bitte, von geplanten Radwegen, insbesondere Mischwege abzusehen und stattdessen nur mit Radfahrstreifen (und auch nur wegen der großen Breite) zu planen. Dass ich parallel auch ein eiserner Bekämpfer der RWBP bin (Mitinitiator der Petition gegen die RWBP), sollte auch bekannt sein, was dann zum Endergebnis "Radstreifen ohne RWBP" führen könnte. Ich habe solcherlei Erklärungen in den letzten Jahren schon x-mal abgegeben und bitte um Unterlassung falscher Unterstellungen. Du kannst alternativ gerne gegen die FGSV protestieren und denen Dein gegen-die-Wand-Smiley schicken, wenn Du meinst, die Verkehrsstärken seien Unsinn. Aber ich habe schon genug damit zu tun, all die Radfahrer erst mal von den Gehwegen und Bordsteinradwegen zu holen, da brauche ich so was nicht. Hier steht eigentlich alles drin: http://www.verwaltungsvorschriften-im-inte...S3236420014.htm und wenn das erst mal flächendeckend umgesetzt und ansonsten geahndet wird, ist viel gewonnen. . -------------------- Gruß, DJ
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#2673
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Aber ich habe schon genug damit zu tun, all die Radfahrer erst mal von den Gehwegen und Bordsteinradwegen zu holen, Und der Köder nennt sich Radstreifen. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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#2674
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7874 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Laut VwV-StVO:
Zitat Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß Sind die hervorgehobenen Worte irgendwie definiert?1. eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn a) von der Fahrbahn ein Radweg baulich oder ein Radfahrstreifen mit Zeichen 295 "Fahrbahnbegrenzung" abgetrennt werden kann oder b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann, 2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Frei nach den Urteilen zur Schneeglätte auf Radwegen, die eine Benutzungszwang verneinen, wenn eine 1a freie Fahrbahn nebendran ist, würde ich ja vermuten, dass fahrbahnbegleitende Radwege nur dann benutzungspflichtig sein können, wenn sie asphaltiert oder gepflastert sind, nicht jedoch mit wassergebundener Decke oder noch schlechter ... Die ERA 2010 schreibt: Zitat Die "Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Vekehrsflächen" (RStO) enthalten empfohlene Bauweisen für Rad- udn Gehwege mit Asphaltdecke, Betondecke, Pflasterdecke bzw. Plattenbelag. [... div. mehr, sogar Plattenbalag sei nabzuwägen wg. Rollwiderstand ...] Deckschichten ohne Bindemittel haben einen mehr als doppelt so hohen Rollwiderstand wie Asphaltdecken oder Betonsteindecken und sollten deshalb nur auf Freizeitwegen in Grünanlagen und auf Wegen, die überwiegend dem Fußgängerverkehr dienen, eingesetzt werden. Wegen ihres günstigen Temperatur- und Feuchtigkeitsausgleichs besitzen sie in landschaftlich sensiblen Bereichen Vorteile, ... Mir fielen solche Wege und das auch noch nur einseitig kürzlich mehr oder weniger neu angelegt in einer Stadt auf, in der Blauschilder eigentlich eine aussterbende Gattung sind ... Vor einiger Zeit fiel mir schon ein solcher benutzungspflichtig beschildert auf entlang einer bestimmtem älteren Straße. Der Radweg ist aber so erst paar Jahre alt. Kürzlich wollte ich mir die Entwicklung in einem benachbarten, in Aufbau befindlichen Großgewerbegebiet anschauen, das quasi Hinterland zu einem Hafenneubau sein soll mitsamt Verlängerung einer Umgehungsstraße, die aber wohl wegen Brücken- und Straßenbau in schwierigem Gelände erst in paar Jahren fertig wird, aber einige Straßen dorthin sind schon gebaut, aber noch nicht freigegeben und die haben fast alle solche einseitigen wassergebundenen Wege und es ist zu befürchten, dass auch diese Blauschilder bekommen dürften, jedenfalls bei der Umgehungsverlängerung in spe würde mich alles andere stark verwundern, wo doch die Bestandsstraße schon einen solchen Radweg mit Blau hat ... |
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#2675
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Warum plant und baut man denn neue Straßen die so gefährlich sind, dass dort jeweils wieder ein Sonderweg für Rad Fahrende zwingend nötig wird?
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#2676
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Hafengebiet mit Schwerlastverkehr, deswegen hält man es wohl für nötig ...
Ich dachte, ich hätte von der einen schon etwas älteren Straße schon Bilder, die ich hier schon mal hatte, aber ich finde sie gerade nicht ... |
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#2677
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Mofa bzw. Kleinkraftrad Fahrende auf der Fahrbahn werden dort aber durch den gleichen Schwerlastverkehr weniger gefährdet?
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Mofa bzw. Kleinkraftrad Fahrende auf der Fahrbahn werden dort aber durch den gleichen Schwerlastverkehr weniger gefährdet? Nö, aber die sind immerhin schon mindestens 15 und haben einen Führerschein. Hafenbetriebsverkehr ist immer relativ gefährlich für Radfahrer, weil die vielen 40-Tonner einfach riesig sind und man leicht übersehen wird. Allerdings denke ich, dass nach wie vor gilt, dass Radfahrer auf (fahrbahnbegleitenden) Radwegen noch mehr gefährdet sind, weil ja die Abbiegeunfälle oft gerade von den Sattelschleppern verursacht werden. Ich kann mir ganz vage vorstellen, dass man deswegen zwar einerseits Radfahrer von der Fahrbahn haben möchte, andererseits die Wegbeschaffenheit so unattraktiv hält, dass möglichst wenige Radfahrer durch dieses Gebiet fahren. Das ist zwar nicht ok, könnte aber doch durchaus sein. -------------------- Gruß, DJ
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#2679
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Mofa bzw. Kleinkraftrad Fahrende auf der Fahrbahn werden dort aber durch den gleichen Schwerlastverkehr weniger gefährdet? Nö, aber die sind immerhin schon mindestens 15 und haben einen Führerschein. Die Art der unterstellten Gefährdung dürfte allerdings unabhängig davon sein, ob das Subjekt der Gefährdung ein Mindestalter überschreitet, oder ob es eine lediglich auf Theoriekenntnisse beschränkte Prüfbescheinigung besitzt. |
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#2680
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7874 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Mofa bzw. Kleinkraftrad Fahrende auf der Fahrbahn werden dort aber durch den gleichen Schwerlastverkehr weniger gefährdet? Exakt! Durch ihr lautes Knattern können die doch gar nicht übersehen werden!!!!111elf ![]() Es geht beim "Altfall" um den Straßenzug Am Seedeich / Am Luneort / Deichhämme: (SatBilder veraltet) Die ganze Straße Am Seedeich ab Doppelschleuse hat keinen Radweg. Erst ab hier beginnt das Elend: ![]() Zum Reiten ist der Trampelpfad dummerweise ungeeignet ... ![]() ![]() Ein Stück weiter der Blick zurück zeigt, dass es gar ein Zweirichtungsradweg ist ... Ok, der Sinn ist wohl, dass die Radler von links nicht auf die Fahrbahn müssen, wenn sie im Hintergrund den Weg auf den Deich hoch fahren wollen ... Wieder Blick nach vorne: Straße heit nun Am Luneort. ![]() Radwegschilder spart man sich an dieser Kreuzung aber offenbar für den so rum rechtsliegenden Weg. Das Trafohäuschen versteckt ein Reitverbot für diesen Weg, sonst nix ... Dieser Teil des Weges scheint etwas älter zur Anbindung einiger Grundstücke an der Lune. Das nächste Stück ist glaub erst wenige Jahre alt, nun in Fahrbahnhöhe und direkt daneben, das war wohl Anlass, beim Bau auch ein erstes Radwegschild aufzustellen, ohne Verbindung zur Fahrbahn ... ![]() Auch unterwegs ab und zu Schilder, von der Seite erahnbar, vermutlich für den gegenüber einmündenden Weg .... ![]() ... nur vergaß man die Zufahrt? ![]() Nächster Straßenabschnitt ab in Höhe Landebahn des Ex-in-spe-Flughafens (wird für das geplante Offshore-Terminal zu Monatsende geschlossen): ![]() Rechts wie gehabt Radwegschilder für beide Richtungen, wann und wo welche stehen, das System dahinter erschließt sich mir nicht ganz ... Links hätte man eine schön breite Radspur gebaut ![]() Soll vermutlich eine Schwerlasttrasse werden zum OTB, die dort über die Ex-in-spe-Landebahn abbiegt ... Man sieht auch bissele die Wegqualität des nicht sehr alten Weges ... ![]() Fahrräder sind keine Fahrzeuge? ![]() Impressionen am Rande ... ![]() Schild, Pfützen, Bucht? ![]() Ende Schwerlasttrasse oder so ... Ecke Seewindstraße, die radweglos ist und bisher nur ein Stückchen freigegeben, der Rest ist noch abgesperrt. Radweg vom Am Luneort geht aber weiter in bekannter Qualität. Ich biege ab, komme aber später über Am Lunedeich wieder zurück zur Kreuzung mit Am Luneort: Blick geradeaus in Am Lunedeich Richtung Fischhafen und City, Zweirichtungsradweg, hier noch breit genug, später kriminell schmal ... ![]() ![]() Blick nach links, da irgendwo hinten war ich vorhin ... ![]() Halt ... Da fehl doch was ... Richtig, die Freigabe für das Linksradeln ... Fehlt hier ... Kommt erst zwischendrin an der Kreuzung Labradorstraße ... Das merken wir uns mal ... Das war Teil 1 des "Altfalles" Das war Teil 1 des "Altfalles" Teil 2 hätte ich gerne hinterhergeschickt, aber das doofe System lässt mich nicht:Zitat FOLGENDE® FEHLER WURDEN GEFUNDEN Wenn du dieses Thema mit dem vorherigen zusammenführst, wirst du zu viele Bilder im zusammengeführten Thema haben. LÜGE! ICH will hier GAR NIX zusammenführen!" ![]() |
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#2681
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 05.04.2005 Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 9152 ![]() |
Mofa bzw. Kleinkraftrad Fahrende auf der Fahrbahn werden dort aber durch den gleichen Schwerlastverkehr weniger gefährdet? Nö, aber die sind immerhin schon mindestens 15 und haben einen Führerschein. Die Art der unterstellten Gefährdung dürfte allerdings unabhängig davon sein, ob das Subjekt der Gefährdung ein Mindestalter überschreitet, oder ob es eine lediglich auf Theoriekenntnisse beschränkte Prüfbescheinigung besitzt. Du weißt schon, was das Problem ist!? Es geht nicht um die reine Gefährdung, sondern um mögliche Verhaltensweisen der Rad- bzw. Mofafahrer. "Wer ein Fahrzeug führt...". @Mueck: Vor allem die erste Bilderserie wäre für unseren Pannenflicken sehr interessant und Trampelpfad-preiswürdig! Unsere ersten Nominierungen sind schon drin, auch das o.g. Kirchheim. http://cycleride.de/index.php/component/jo...2016?Itemid=163 Wenn Du magst, schickst Du eine nette Kompilation an unsere Adresse - siehe Aktionen - Pannenflicken. . -------------------- Gruß, DJ
----------------------- Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik. www.cycleride.de |
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#2682
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7874 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Teil 2:
Blick nach rechts, da wollen wir hin. ![]() Nach wenigen Meter Pflaster immer noch wassergebundene Decke, die uns bisher schon begleitete ... Aber nicht mehr lange: ![]() Hier endlich fester Boden unter den Reifen, zuvor wird aber noch schnell das temporäre Feuchtbiotop zur Rechten entwässert ... Dann wird's breiter und getrennt: ![]() Das von hinten zu sehende Schild könnte ... ![]() ... richtig ... ein Radwegschild sein. Wir erinnern uns: Der linke Weg, dem an der Kreuzung die Freigabe fehlt. An der Stelle aber keine Querungshilfe ... Und eigentlich ... ![]() ... sind die Wge in der Straße Deichhämme gar nicht benutzungspflichtig, kein Blauschild weit und breit, weder Ecke Carsten-Börger-Str., noch ... ![]() ... an der Ecke Weserstr., Ex B6. Dort sogar linksseitig ... ![]() ... ein explizites Radelverbot ... An der Ex-B6 übrigens auch nirgends Radwegschilder mit Ausnahme ab hier stadtauswärts ![]() ... auch erst ab dort wieder wassergebunden ... ![]() Stadteinwärts aber keine Schilder, denn: ![]() ... den das Radwegschild bezieht sich auf den "Trampelpfad", ein eigenständiger Radweg entlang einer ehem. Kleinbahntrasse zum Wusldorfer Bf. Soweit mal der "Altfall" Der "Neufall" um's Eck folgt dann bei Gelegenheit ... |
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#2683
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Die ganzen Bilder von Mueck sind übrigens recht neue Radwege. Anscheinend ist zumindest für einige Blauschilder wieder Geld da.
Das gute für Blauschildignorierer: Es Interessiert keine Sau ![]() -------------------- Gruß Heiner
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#2684
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Was nutzt ein Blauschild, wenn kein Weg da ist.
Trampelpfadpflicht gibt es imho nicht. -------------------- |
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#2685
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5902 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Wenn es ein eigenständiger (Rad-)Weg ist, ist es ja auch keine Benutzungspflicht für Radler mehr, sondern nur noch der Ausschluss anderer Verkehrsarten!
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#2686
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7874 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Die ganzen Bilder von Mueck sind übrigens recht neue Radwege. Anscheinend ist zumindest für einige Blauschilder wieder Geld da. Das komische daran: Im restlichen Stadtgebiet vom Bremerhaven sind benutzungspflichtige Radwege inwischen fast ausgestorben bis auf ein kleines Reservat am Elbinger Platz. Selbst auf der oft vierspurigen Ex-B6 fällt mir gerade keine Stelle ein außer Elbinger Platz und dem oben gezeigtem am Südende.Das gute für Blauschildignorierer: Es Interessiert keine Sau ![]() Sogar im stadtbremischen Überseehafengebiet schrumpft das Pflichtnetz (da ist nicht die Stadt BHV, sondern das Handestadt Bremische Hafenamt zuständig) gaaanz langsam, hatte ich schon mal berichtet hier ... Nur am äußersten Südende der Stadt und auf der Hauptstr. des Fischhafens haben sie ein offenbar leicht wachsendes Resthabitat ... Vor Jahren habe ich über einen Beitrag zu Radwegen rund um die neue Kaiserschleuse am Rande mitgekriegt, dass der ADFC sich da wohl gut engagiert gegen B-Pflichten. Ob sich wohl von denen niemand dorthin verirrt ... Scheint fast so ... ![]() Trampelpfadpflicht gibt es imho nicht. Meine Ursprungspfade waren ja nicht die Trampelpfade, sondern die "besseren" wassergebundenen Radwege: darf sowas b-pflichtig werden?Wenn es ein eigenständiger (Rad-)Weg ist, ist es ja auch keine Benutzungspflicht für Radler mehr, sondern nur noch der Ausschluss anderer Verkehrsarten! Bei den Bildern sind ja beide Gattungen: straßenbegleitend das kurze Stück am Deich, evtl. mit dem Sinn, gar nicht erst mit der Fahrbahn in Kontakt zu kommen für deichfolgende Radler, nur halt auch b-pflichtig für andere ...Und der separate, der übrigens nur an diesem Anfangsstück so liederlich ist, was auch gut umfahrbar ist ... Beim Rest wird der Weg besser, bloß paar lästige Umlaufsperren ... |
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#2687
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Ursprungspfade waren ja nicht die Trampelpfade, sondern die "besseren" wassergebundenen Radwege: darf sowas b-pflichtig werden? Wenn neben einem Blauschild nichts gepflastertes oder asphaltiertes existiert ist das Schild nach meiner Auffassung gegenstandslos und daher unbeachtlich! ![]() |
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#2688
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5902 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Wenn neben einem Blauschild nichts gepflastertes oder asphaltiertes existiert ist das Schild nach meiner Auffassung gegenstandslos und daher unbeachtlich! ![]() Wie gesagt: für Radler ja, aber für alle anderen stellt es umgekehrt ein Benutzungsverbot dar. ![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#2689
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 05.04.2005 Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 9152 ![]() |
Ursprungspfade waren ja nicht die Trampelpfade, sondern die "besseren" wassergebundenen Radwege: darf sowas b-pflichtig werden? Wenn neben einem Blauschild nichts gepflastertes oder asphaltiertes existiert ist das Schild nach meiner Auffassung gegenstandslos und daher unbeachtlich! ![]() Das ist leider falsch. Auch wenn die Voraussetzungen für die Blaubeschilderung weder aufgrund der Gefahrenlage noch durch die Beschaffenheit der Radwege vorliegen, gilt immer erst mal die Benutzungspflicht. Vor allem aus Nord- und Westdeutschland erreichen uns immer wieder hammerharte Aktionen der Polizei deswegen. Das Unzumutbarkeitsprinzip interessiert leider nicht sehr viele Polizisten. Die lassen Dich zuweilen eher schieben als auf die Fahrbahn. . -------------------- Gruß, DJ
----------------------- Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik. www.cycleride.de |
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#2690
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Ich glaube, ich bleibe doch lieber im zivilisierten Nordhessen, wo man mit dem Fahrrad unbehelligt auch 4-spurige Bundesstraßen innerorts sowie außerorts fahren kann!
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#2691
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Wenn neben einem Blauschild nichts gepflastertes oder asphaltiertes existiert ist das Schild nach meiner Auffassung gegenstandslos und daher unbeachtlich! ![]() Wie gesagt: für Radler ja, aber für alle anderen stellt es umgekehrt ein Benutzungsverbot dar. ![]() Wenn der Radler der RWBP nicht nachkommen will, dann geht das nur über die Unzumutbarkeit der Benutzung. Eine Unzumutbarkeit führt zur Nichtigkeit des Verwaltungsaktes. Ein Verwaltungsakt kann nicht für einzelne Adressaten nichtig und für andere wirksam sein. Wenn er also für den Radler nichtig ist, dann ist er es auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer und -arten. Somit erwirkt das Blauschild in diesem Fall kein Benutzungsverbot. |
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#2692
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
Das heißt, wenn der Reiter erkennt, dass die aufgepflügte Matschpiste für Radfahrer ohnehin unzumutbar ist, dann darf er da auch reiten.
![]() Und wenn der Kraftfahrer "erkennt", dass das Beradeln des zugeparkten Radfahrstreifens ohnehin nicht zumutbar ist? Dann ist das Vz 237 nichtig und der Seitenstreifen zum Parken zu nutzen? ![]() |
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#2693
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5902 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
@Mitleser:
Einer von uns hat hier wohl etwas missverstanden: Ich gehe von der beschriebenen Situation aus, dass es neben dem Radweg keine weiteren Straßenteile (wie etwa eine Fahrbahn!) gibt, dass es sich also um einen eigenständigen Radweg handelt! Die Straße besteht also nur aus diesem Sonderweg. Es gibt keine Benutzungspflicht für Straßen. Es gibt höchstens die Pflicht (und/oder das Verbot) bestimmte Teile einer Straße zu nutzen. Bei Blauschildern neben einer Fahrbahn werden bestimmte Verkehrsarten auf die Sonderwege verpflichtet und gleichzeitig andere von ihnen ausgeschlossen. Wenn aber ein Sonderweg isoliert verläuft, wird niemand verpflichtet diesen zu nutzen, sondern er kann natürlich eine andere Straße nehmen. Wenn mit dem "Wenn neben einem Blauschild nichts gepflastertes oder asphaltiertes existiert" etwas anderes gemeint sein sollte, sieht's natürlich anders aus... ![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#2694
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
@Speichenkarussell:
Das Blauschild mit seinen Ge- und Verboten wäre nichtig. Der Straßenteil kann aber immer noch ein Radweg sein. @Tinu: Ja, da haben wir uns womöglich missverstanden. Ich war bei den bebläuten Trampelpfaden von @Mueck. Aber auch Blauschilder an eigenständigen Radwegen sind (das Ergebnis / Teil von) Verwaltungsakte(n). Auch diese können nichtig sein. Und dann sind sie für Jedermann nichtig, nicht nur für den Radler. |
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#2695
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5902 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Volle Zustimmung. Nichtigkeit der Anordnung ist aber noch einmal eine unabhängige Frage. Und natürlich macht die Nichtigkeit der (Radfahrer-)Benutzungspflicht eines Trampelpfads aus diesem noch lange keinen Reitweg.
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Gast_Pockensuppe_* |
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#2696
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#2697
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5902 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Dürfte ohne Blauschilder oder Verkehrsverbote schwierig sein. Ohne Beschilderung dürfte hier im Prinzip alles verkehren, was den Weg für zugänglich hält. Trotzdem muss man voneinander trennen, welchen Status ein Weg hat und woran man das erkennt (wenn überhaupt).
Im Unterschied zu begleitenden Radwegen - die ja ohne Beschilderung auch nicht immer eindeutig zu erkennen sind! - gibt es hier wenigstens kein Problem mit der Blaubeschilderung, weil es den Unterschied zwischen benutzungspflichtig und "sonstig" (also freiwillig zu nutzen) aus den genannten Gründen nicht gibt. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#2698
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Gar nicht Schwierig: Wenn der Weg wie ein Radweg aussieht, ist es einer.
![]() So wie bei jedem anderen Radweg also auch. Woran erkennst du denn sonst einen Radweg? Die Frage ist ja eigendlich: Was ist ein Radweg ![]() Wenn man das zumindest für sich selbst Erklärt hat, kann man auch Radwege erkennen. Ich kann das jedenfalls und dabei sind Blaue Schilder mit einem Rad, nur eine Recht kleine Hilfe. ![]() -------------------- Gruß Heiner
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Gast_Pockensuppe_* |
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#2699
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Warum gewinnne ich dann immer wieder beim hiesigen Lesen den Eindruck, "Radwege" ließen sich kinderleicht und sicher und unter nahezu allen Umständen erkennen? Also ich kann das nicht. Dafür kann ich aber kinderleicht und sicher und unter allen Umständen erkennen, was kein Radweg ist.
Status und Erkennbarkeit sind natürlich untrennbar miteinander verbunden: "Die Widmung einer Verkehrsfläche ergibt sich grundsätzlich nicht aus der Beschilderung, sondern aus ihren äußerlich erkennbaren Merkmalen unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsanschauung.", OLG Jena und andere Welche sind also die äußerlich erkennbaren Radweg-Merkmale? |
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#2700
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Für mich ist erst einmal die Breite des Weges wichtig, ist die nicht ausreichend, ist es mir Egal was für ein Weg das ist. Dadurch finde ich schon kaum Wege die überhaupt Radwege die ich benutzen muss sind. Ich suche ja nicht aktiv nach Radwegen um Radwege zu definieren. Meist schau ich nur um zu Entscheiden ob ich die benutzen muß.
Als Grundlage finde ich als erstes die Vorgaben der ERA ganz gut. Folie 9 ist eine ganz gute übersicht, dabei Breite des Sicherheitstrennstreifens nicht Vergessen ![]() Die Meinug eines Teiles des Forums wo ich Radwege überhaupt befahren muß, ist zum Teil in diesem Thema enthalten. Mein Verhalten ist auf mich gemünzt und es kann auch keiner sagen ob ich damit nicht hin und wieder gegen die Stvo verstosse, aber bis jetzt hat sich auch noch keine Amtliche Person in diese Richtung geäußert. Ich nehme aber auch an, es Interessier halt keinen wie ich so fahre. ![]() -------------------- Gruß Heiner
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 02:45 |