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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
sigggi
Beitrag 03.04.2016, 19:43
Beitrag #2751


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Zitat (Tracy @ 02.04.2016, 14:09) *
In den Hauptstädten scheint es für Radfahrer wirklich schlimm bestellt zu sein. In unserer ländlichen Gegend sieht es da schon besser aus. Gerade erst wurde unsere 30 er Zone und Einbahnstraße in beiden Richtungen für Radfahrer freigegeben und auch entsprechend ausgebaut. Bäume wurden alle gefällt (traurig) die Straße völlig neu mit schönen Steinen belegt.
Nun passiert aber folgendes: kein PKW Fahrer hält sich an Tempo 30 im Gegenteil, manche geben sogar auf der kurzen geraden Strecke noch Vollgas!
Radfahrer fahren nach wie vor nicht etwa auf der Straße, sondern auf dem schmalen Fußweg. Hier kommt es dabei häufiger zu fast Unfällen, weil ältere Menschen mit Rollator, Mütter mit Kinderwagen und Personen mit Hunden laufen. Erst vor drei Tagen schimpfte eine Frau lauthals, weil ein Radfahrer sie umgefahren hatte.
Aber: trotz Beschwerden an das zuständige Ordnungsamt werden weder Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, noch werden Fahrradfahrer überprüft und zur Verantwortung gezogen.
Hier stellen also Radfahrer (noch) das größte Risiko dar. think.gif

Ist in meiner Gegend genau so. Radwegschilder (Radwege gab es eigentlich nie) wurden hier, in unserer Tempo 30 Zone, schon vor über zehn Jahren abgeschafft. Fast alle Radfahrer fahren weiterhin auf dem Fussweg.
Auf der Fahrbahn wird man immer wieder von Autofahrern bedrängt und geschnitten.
Neulich wurde ich abgedrängt und anschliessend von diesem Autofahrer (etwa 30 Jahre alt) gefragt:"Warum fährst Du nicht auf dem Radweg?".
Meine (ich fast 57 Jahre jung) Antwort:"Wohnst Du hier?"
Antwort Autofahrerer:"Ich wüsste nicht, dass ich dir das Du angeboten habe. Ich wohne hier gleich um die Ecke."
Gedankengang von mir:"Wohnt um die Ecke und hat keine Ahnung von der Verkehrsrechtlichen Situation vor seiner Haustür".
Meine Antwort:"Ich fahre jetzt weiter, hältst Du wieder auf mich drauf gibt es eins auf die Fresse - aus Notwehr."

Nein - ich bin in solchen Situationen nicht höflich.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Mueck
Beitrag 10.04.2016, 23:36
Beitrag #2752


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Vor kurzem las ich in der hiesigen Zeitung von einem Unfall zwischen einer abbiegenden 81-j. Autofahrerin und einem 80-j- Radfahrer,
siehe auch hier.
Paar Tage später wunderte ich mich, warum mir meine temporäre Nachbarin vom Einkaufen alleine entgegenkommt, sonst ist sie immer mit ihrem Mann unterwegs. Nur liegt er gerade im Krankenhaus, er war nämlich der Radfahrer ...

Es geht um diese Kreuzung, Autofahrerin und Radfahrer kamen von links.
Aus Bodenperspektive:


Beide hatten Grün.
Eigentlich genug freie Sicht.
Eigentlich klarer Fall bzgl. Schuld.
Nach dem Faden zur Vorrangslage an freien Rechtsabbiegern und der dort von einigen vertretenen These, dass man als Radler dort keinen Vorrang habe, weil man ja zunächst rechts abbiegt und dann links, wäre es hier aber durch die Verschwenkung genauso ...!?

Das ganze sind übrigens seit einigen Jahren nichtbenutzungspflichtige Radwege. Auf der anderen Kreuzungsseite ist der ehedem gemeinsame Geh- und Radweg zum reinen Gehweg geworden, sogar eine Weile nach Umschilderung umgebaut (die rot-weiß-rote Trennlinie ist dort gebaut, nicht nur gemalt) und auf die Fahrbahn bzw, Bushaltestelle geführt. Es fahren aber trotzdem noch viele Radfahrer auf dem Radweg bzw. Gehweg ...
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Heinz Wäscher
Beitrag 11.04.2016, 00:24
Beitrag #2753


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Der verletzte Rentner befuhr also vorsätzlich den Gehweg? Was sprach gegen die Benutzung der sicheren Fahrbahn?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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mkossmann
Beitrag 11.04.2016, 05:30
Beitrag #2754


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Das weißt du doch: Auf der Straße, hinter der nächsten Kurve, lauert das böse Auto um Radfahrer zu überfahren. Deswegen fährt man mit dem Fahrrad nicht auf der Straße.
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HeinerHainer
Beitrag 11.04.2016, 06:22
Beitrag #2755


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Zitat (Heinz Wäscher @ 11.04.2016, 01:24) *
Der verletzte Rentner befuhr also vorsätzlich den Gehweg? Was sprach gegen die Benutzung der sicheren Fahrbahn?

Nein, er befuhr den Nichtbenutzungspflichtigen Radweg. Es gibt da auch eine Radfuhrt und dann ersteinmal wieder einen Nichtbenutzungspflichtigen Radweg.
Über die Vorfahrt braucht man an dieser Stelle wohl nicht zu Dikutieren.
Auf den einfachen Blick, ist das ganze da nicht schlecht gemacht. Aber in Wirklichkeit, wird der Radweg zu weit Verschwenckt. Das führt dazu das die PKW nach Grün, schon wieder Tempo aufgenommen haben. Die Gesamte Kreuzung macht auf mich als PKW-Fahrer einen Weitläufigen offenen Eindruck. Die Radwege sind aber an den Rand gedrückt und fordern dadurch keine Aufmerksamkeit. Man muß den Radwegen deshalb beim Abbiegen extra Aufmerksamkeit geben. Man hat die Radfahrer eben nicht Beiläufig mit im Blick.
Und Erwischen tuts immer die, die die extra Leistung auf alle die von Überall kommen könnten zu achten, nicht mehr immer bringen können.


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Gruß Heiner
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Mueck
Beitrag 11.04.2016, 08:55
Beitrag #2756


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Zitat (HeinerHainer @ 11.04.2016, 07:22) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 11.04.2016, 01:24) *
Der verletzte Rentner befuhr also vorsätzlich den Gehweg? Was sprach gegen die Benutzung der sicheren Fahrbahn?

Nein, er befuhr den Nichtbenutzungspflichtigen Radweg. Es gibt da auch eine Radfuhrt und dann ersteinmal wieder einen Nichtbenutzungspflichtigen Radweg.
So ist es.
Auf dem Gehwegteil sind mir die beiden noch nicht begegnet, sondern bisher nur dort, wo es wieder einen nbpfl. Radweg gibt, aber ich vermute stark, dass sie den Teil zwischendrin, wie schon immer, als er noch Radweg war, auch beradeln, aber das tut hier nix zur Sache, da ist im übrigen auch nix verschwenkt ...

Zitat (HeinerHainer @ 11.04.2016, 07:22) *
Über die Vorfahrt braucht man an dieser Stelle wohl nicht zu Dikutieren.
Wenn man die Teildiskussion aus dem freie-Rechtsabbieger-Faden ernst nähme ... whistling.gif

Zitat (HeinerHainer @ 11.04.2016, 07:22) *
Auf den einfachen Blick, ist das ganze da nicht schlecht gemacht. Aber in Wirklichkeit, wird der Radweg zu weit Verschwenckt. Das führt dazu das die PKW nach Grün, schon wieder Tempo aufgenommen haben. Die Gesamte Kreuzung macht auf mich als PKW-Fahrer einen Weitläufigen offenen Eindruck. Die Radwege sind aber an den Rand gedrückt und fordern dadurch keine Aufmerksamkeit. Man muß den Radwegen deshalb beim Abbiegen extra Aufmerksamkeit geben. Man hat die Radfahrer eben nicht Beiläufig mit im Blick.
In der Tat. Alter Stil mit starker Verschewenkung, würde man heute innerorts anders bauen ...

Zitat (HeinerHainer @ 11.04.2016, 07:22) *
Und Erwischen tuts immer die, die die extra Leistung auf alle die von Überall kommen könnten zu achten, nicht mehr immer bringen können.
Jo ... Ist wohl. fürchte ich, auch nicht mehr rauszukriegen aus der Generation ...
Hatte im Gespräch auch kurz erwähnt, dass ICH da NIE auf dem Radweg fahre und warum, aber ich hatte nicht den Eindruck, dass die Botschaft ankam ...
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sigggi
Beitrag 11.04.2016, 14:03
Beitrag #2757


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Zitat (HeinerHainer @ 11.04.2016, 06:22) *
Auf den einfachen Blick, ist das ganze da nicht schlecht gemacht.

Das haben Fallen so an sich. Sonst würden sie nicht funktionieren.


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helmet lampshade
Beitrag 12.04.2016, 10:23
Beitrag #2758


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Zitat (Mueck @ 10.04.2016, 23:36) *
Nach dem Faden zur Vorrangslage an freien Rechtsabbiegern und der dort von einigen vertretenen These, dass man als Radler dort keinen Vorrang habe, weil man ja zunächst rechts abbiegt und dann links, wäre es hier aber durch die Verschwenkung genauso ...!?

Ein freilaufender Rechtsabbieger mit Ampelgrün für kreuzende Verkehrsströme?
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Mitleser
Beitrag 12.04.2016, 10:29
Beitrag #2759


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Hat niemand behauptet.

Die Frage muss vielmehr lauten:
Sehen diejenigen, die im verwiesenen Thread argumentiert haben, dass der geradeausfahrende Radler in Wahrheit abbiegt weil er im Zuge seiner Radwegnutzung mal nach rechts und dann stark nach links gelenkt hat, hier ebenso einen doppelten Abbiegevorgang und somit Nachrang des Radlers und wenn nein warum nicht?
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Tinu
Beitrag 12.04.2016, 10:36
Beitrag #2760


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Wenn man diese Idee tatsächlich ernsthaft diskutieren will, sollte man vielleicht beachten, dass es dann auch kein "doppelter Abbiegevorgang" wäre, sondern ein Abbiegen mit anschließendem Wenden! whistling.gif


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Gruß
Martin
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Mueck
Beitrag 12.04.2016, 13:23
Beitrag #2761


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Mitleser hat korrekt mitgelesen und meinen Einwurf vollumfänglich verstanden! *lob* wavey.gif

Obwohl ...
Streng genommen ...
Zitat (Tinu @ 12.04.2016, 11:36) *
... mit anschließendem Wenden! whistling.gif
... trifft es das viel besser! whistling.gif
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Tinu
Beitrag 12.04.2016, 15:28
Beitrag #2762


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Es zeigt vor allem die absurden Konsequenzen, wenn man das Manöver des Radlers als was anderes als Geradeausfahren umdeuten will:
  • Erst rechts abbiegen, was natürlich brav anzuzeigen ist, damit der Fahrbahnverkehr auch gleich erkennt, dass er keinen Konflikt nach § 9 zu befürchten hat.
  • Dann wenden (nicht abbiegen!), weil man sich ja anschließend in Gegenrichtung der Querstraße bewegt.
  • Zu Abschluss wieder rechts abbiegen in die ursprüngliche Straße; und auch diesmal nicht das Anzeigen vergessen, um den wegen rvl womöglich nachrangigen Verkehr auf der Fahrbahn nicht auszubremsen!
whistling.gif


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Gruß
Martin
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Schönwetterradling
Beitrag 12.04.2016, 19:17
Beitrag #2763


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Die Verkehrsführung in der von mir geposteten Straße (Beitrag 2731) soll sich ändern. Fraglich ob zum Besseren. Radfahrer sollen nämlich nun in Zukunft die Fahrbahn nutzen dürfen. Die parkenden PKW weichen dafür 0,5 m auf den Gehweg aus. Wenigstens hoffentlich verschwindet dann die unsäglichen Zeichen 205 vom Gehweg.

Was tut man nicht alles für "die Sicherheit unserer Kinder". Welch ehrenwerte Motive des engagierten Bürgers.

Link zum Beitrag
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.04.2016, 21:44
Beitrag #2764


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Wie viele von diesen Schulkindern sind denn älter als neun Jahre?
Und sind bei der Exekutive in der Vergangenheit Strafanzeigen gegen die nötigenden Rad Fahrenden dort gestellt worden?
Fährt der gute Mann eigentlich selber mit dem Rad?


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Schönwetterradling
Beitrag 12.05.2016, 17:22
Beitrag #2765


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Bilder in Fahrtrichtung nach einander aufgenommen. Ich werde daraus nicht schlau.

think.gif


think.gif


think.gif

Zitat
Wie viele von diesen Schulkindern sind denn älter als neun Jahre?
Die wenigsten. Soweit mir das bekannt ist, ist das rote Gebäude auf meinen letzten beiden Bildern eine Grundschule. Die Kinder, die da hin wollen sind also vermutlich jünger und dürfen bzw. müssen ohnehin auf den Gehweg.

Zitat
Fährt der gute Mann eigentlich selber mit dem Rad?
Nein, der fährt Taxi. Zumindest beruflich. Er ist Taxiunternehmer. Hat mal fürs Bürgermeisteramt kandidiert. Vielleicht kandidiert er ja nächstes Jahr wieder und macht sich jetzt schonmal "im Viertel bekannt".
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Explosiv
Beitrag 12.05.2016, 18:46
Beitrag #2766


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Beschilderung passt nicht zur Pflastermalerei.
Man will rechts der durchgehenden Linie einen gemeinsamen Geh- und Einrichtungsradweg anordnen, benutzungspflichtig natürlich.
Und links der Linie einen entgegenkommenden, wohl ebenfalls benutzungspflichtigen Radweg in Gegenrichtung.

Da Pflastermalerei aber nur das verdeutlichen und wiederholen kann, was durch Schilder angeordnet wird, handelt es sich hier um einen komfortabel breiten gemeinsamen Geh- und Radweg mit Ralleystreifen und ab und an Geisterradlern im linken Drittel.

Auf dem letzten Bild sollen die hierher verführten Radler sich wahlweise in Luft auflösen oder selbt zusehen, wie sie auf die Fahrbahn kommen.


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mkossmann
Beitrag 12.05.2016, 20:59
Beitrag #2767


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Nein nicht in Luft auflösen oder gar die Fahrbahn benutzen . Du hast wohl das Blauschild mit Zusatzschild am Mast links übersehen. Ab da sollen Radler nun den linken Wegteil benutzen um mit dem entgegenkommenden Radverkehr zusammenzustoßen thread.gif. Das hat Verantwortliche aber auch nicht richtig beschildert. crybaby.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.05.2016, 21:23
Beitrag #2768


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Man hätte ja zumindest einen weißen Strich (Zeichen 295) zur Kenntlichmachung der Trennung der beiden Sonderwege aufpinseln sowie diese Schildakombination aufhängen lassen können:





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Mitleser
Beitrag 12.05.2016, 22:01
Beitrag #2769


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Zitat (Explosiv @ 12.05.2016, 19:46) *
Beschilderung passt nicht zur Pflastermalerei.
Man will rechts der durchgehenden Linie einen gemeinsamen Geh- und Einrichtungsradweg anordnen, benutzungspflichtig natürlich.
Und links der Linie einen entgegenkommenden, wohl ebenfalls benutzungspflichtigen Radweg in Gegenrichtung.

Da Pflastermalerei aber nur das verdeutlichen und wiederholen kann, was durch Schilder angeordnet wird, handelt es sich hier um einen komfortabel breiten gemeinsamen Geh- und Radweg mit Ralleystreifen und ab und an Geisterradlern im linken Drittel.
Sehe ich anders. Für mich kann es durchaus einen gemeinsamen Geh- und Radweg und daneben einen reinen Radweg in Gegenrichtung geben. Dann passt auch die Beschilderung.

Zitat (Explosiv @ 12.05.2016, 19:46) *
Auf dem letzten Bild sollen die hierher verführten Radler sich wahlweise in Luft auflösen oder selbt zusehen, wie sie auf die Fahrbahn kommen.
Da sind die Radwegschilder einfach nur unglücklich positioniert neben dem falschen Straßenteil
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Explosiv
Beitrag 13.05.2016, 05:58
Beitrag #2770


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Zitat (mkossmann @ 12.05.2016, 21:59) *
Nein nicht in Luft auflösen oder gar die Fahrbahn benutzen . Du hast wohl das Blauschild mit Zusatzschild am Mast links übersehen. Ab da sollen Radler nun den linken Wegteil benutzen um mit dem entgegenkommenden Radverkehr zusammenzustoßen thread.gif. Das hat Verantwortliche aber auch nicht richtig beschildert. crybaby.gif


Hab ich gesehen. Diese Schilderkombination adressiert aber nicht den Durchgangsverkehr, da sie nicht senkrecht zur Fahrtrichtung steht. Wirksame Anordnung sieht anders aus.

Zitat (Mitleser @ 12.05.2016, 23:01) *
Sehe ich anders. Für mich kann es durchaus einen gemeinsamen Geh- und Radweg und daneben einen reinen Radweg in Gegenrichtung geben. Dann passt auch die Beschilderung.


Kann es durchaus geben. Aber nur mit Beschilderung, nicht mit Pflastermalerei. Will man auf verschiedenen Fahrstreifen verschiedene Regelungen treffen, muss man Schilder anbringen, die über den Fahrstreifen angebracht sind. Den Aufwand wollte man hier wohl nicht treiben. Wenigstens einen Mast links der Gegenfahrspur mit Z 237 und Zz Pfeil nach unten hätte man stellen müssen, damit die Malerei etwas hat, auf das sie sich beziehen kann.

Zitat
Zitat (Explosiv @ 12.05.2016, 19:46) *
Auf dem letzten Bild sollen die hierher verführten Radler sich wahlweise in Luft auflösen oder selbt zusehen, wie sie auf die Fahrbahn kommen.
Da sind die Radwegschilder einfach nur unglücklich positioniert neben dem falschen Straßenteil


Imho sind sie für den Durchgangsverkehr unwirksam positioniert, da nicht senkrecht zur Fahrtrichtung. Und somit unbeachtlich.


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Mitleser
Beitrag 13.05.2016, 08:16
Beitrag #2771


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Zitat (Explosiv @ 13.05.2016, 06:58) *
Kann es durchaus geben. Aber nur mit Beschilderung, nicht mit Pflastermalerei. Will man auf verschiedenen Fahrstreifen verschiedene Regelungen treffen, muss man Schilder anbringen, die über den Fahrstreifen angebracht sind.
Keine verschiedenen Fahrstreifen. Sondern verschiedene Straßenteile. Optisch getrennt durch einen weißen Strich.

Zitat (Explosiv @ 13.05.2016, 06:58) *
Wenigstens einen Mast links der Gegenfahrspur mit Z 237 und Zz Pfeil nach unten hätte man stellen müssen, damit die Malerei etwas hat, auf das sie sich beziehen kann.
Die Malerei muss sich doch auf kein Blech-Vz beziehen.
Der Blödsinn mit Zz-Pfeil soll noch weiter um sich greifen?


Unschön gelöst. Aber mMn rechtlich nicht zu beanstanden.


Zitat (Explosiv @ 13.05.2016, 06:58) *
Imho sind sie für den Durchgangsverkehr unwirksam positioniert, da nicht senkrecht zur Fahrtrichtung. Und somit unbeachtlich.
Allein aus dem Aufstellwinkel entgegen der Vorgabe der VwV-StVO kann man weder auf Unbeachtlichkeit noch gar auf Unwirksamkeit abstellen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.05.2016, 08:37
Beitrag #2772


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Wie beschildert man denn zwei nebeneinander liegende Sonderwege mit jeweils unterschiedlicher Fahrtrichtung, so dass auch der Gegenverkehr immer erkennen kann, was gemeint ist? think.gif


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Mitleser
Beitrag 13.05.2016, 08:49
Beitrag #2773


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Nicht mit Schilda. Sondern, so wie hier im Foto1, per Bodenmarkierung.
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.05.2016, 09:18
Beitrag #2774


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Ist diese Lösung denn auch so in der StVO vorgesehen?


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Mitleser
Beitrag 13.05.2016, 09:26
Beitrag #2775


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Sie wird dort nicht thematisiert, weil es keinen Sachgrund zur Thematisierung in der StVO gibt.
Die Lösung wird auch nicht als unzulässig eingestuft / erklärt.
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Beitrag 13.05.2016, 09:41
Beitrag #2776


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AFAIR steht in der StVO, dass Bodenmalerei nur die Regelung wiedergibt, die durch Beschilderung angeordnet wird. Ohne Schilder keine Wirkung. Ausnahme ist nur das Radfahrersymbol auf Schutzstreifen.

Es geht mir auch nicht in die Birne, warum hier so ein Kappes vorgesehen wird. Ein komfortabel breiter, gemeinsamer Geh- und Radweg mit Gegenvekehr wäre doch das Einfachste. Und dank Rechtsfahrgebot sortieren sich zumindest die Verkehrsströme der Radler ordentlich auseinander mit der Möglichkeit, bei freier Bahn ordentliche Überholabstände einhalten zu können.
Und die Fußlinge laufen eh wie die Hühner kreuz und quer, da helfen weiße Linien zur Unterteilung in keinster Weise.

Da es also Unsinn ist, sowas anzuordnen, gibt die StVO auch keine Beschilderung hierfür her, die wasserdicht ist. Daher das Ausweichen auf Bodenmalerei frei Schnauze.

Zu der Schildakombination im 180°-Winkel zur Fahrtrichtung: Verkehrsgegelungen für den fließenden Verkehr müssen von einem normal aufmerksamen VT mit einem beiläufigen Blick erkannt werden können. Sie stehen rechtwinklig zu der Richtung des Vekehrs, für den sie gelten.


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Beitrag 13.05.2016, 09:49
Beitrag #2777


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Zitat (Explosiv @ 13.05.2016, 10:41) *
AFAIR steht in der StVO, dass Bodenmalerei nur die Regelung wiedergibt, die durch Beschilderung angeordnet wird.
Wo?
Bodenpiktogramme sind nunmal keine regelnden Verkehrszeichen. Aber sie können bestimmte Zustände, die auch ohne jede Beschilderung kraft eigener Wassersuppe so sind, verdeutlichen.

Zitat (Explosiv @ 13.05.2016, 10:41) *
Ohne Schilder keine Wirkung.
Ohne Schilder keine Verkehrszeichenregelung.

Zitat (Explosiv @ 13.05.2016, 10:41) *
Zu der Schildakombination im 180°-Winkel zur Fahrtrichtung: Verkehrsgegelungen für den fließenden Verkehr müssen von einem normal aufmerksamen VT mit einem beiläufigen Blick erkannt werden können. Sie stehen rechtwinklig zu der Richtung des Vekehrs, für den sie gelten.
Das ist schön den Inhalt der VwV und die best-practise und Vorwerfbarkeitserwägungen wiedergegeben. Mehr aber nicht.
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Beitrag 13.05.2016, 09:59
Beitrag #2778


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Braucht es mehr?


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Mitleser
Beitrag 13.05.2016, 10:02
Beitrag #2779


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Für die Unbeachtlichkeit oder gar Unwirksamkeit? yes.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.05.2016, 11:14
Beitrag #2780


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Ich würde bei hinweisenden Verkehrszeichen mit horizontalen, schwarzen Pfeilen darunter zumindest erwarten, dass deswegen nicht auf die eigentliche, verbindliche Beschilderung verzichtet wird.


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Mitleser
Beitrag 13.05.2016, 11:18
Beitrag #2781


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Da meine Erwartungshaltung auch durch praktische Erfahrung beeinflusst würde, liegt meine Erwartungshoffnung leider unter Deiner.

Meine Ursprungsaussage lautete auch:
Zitat (Mitleser @ 13.05.2016, 09:16) *
Zitat (Explosiv @ 13.05.2016, 06:58) *
Imho sind sie für den Durchgangsverkehr unwirksam positioniert, da nicht senkrecht zur Fahrtrichtung. Und somit unbeachtlich.
Allein aus dem Aufstellwinkel entgegen der Vorgabe der VwV-StVO kann man weder auf Unbeachtlichkeit noch gar auf Unwirksamkeit abstellen.
Den Schwerpunkt der Nebendiskussion mal gefettet.
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Explosiv
Beitrag 14.05.2016, 08:31
Beitrag #2782


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Gut, von mir aus doch beachtlich.
Und wie steht es mit der Vorwerfbarkeit, wenn man die Dinger im Vorbeifahren nicht gesehen hat?
Entscheidend ist ja nach Kohl, was hinten rauskommt, und das wäre ein Knöllchen oder eine Mithaftung aufgrund der Mißachtung der falsch stehenden Schildakombi.


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Pogge
Beitrag 14.05.2016, 09:00
Beitrag #2783


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Ich sach ma: Weggedreht ist weggedreht!
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Schönwetterradling
Beitrag 25.05.2016, 19:31
Beitrag #2784


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Ich sehe, wir kommen zu keinem gemeinsamen Ergebnis, was die aufgestellten Verkehrszeichen angeht. huh.gif

Aber jetzt mal wieder ein kleines "Gschichterl" als Lübeck-Travemünde. Es geht um einen benutzungspflichtigen Zweirichtungradweg, einen Unfallschwerpunkt und ein Zeichen 254. Aber der Reihe nach:

Im Gneversdorfer Weg in Lübeck-Travemünde gibt es einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg. Der führt vorbei an diversen Grundstückzufahrten, Einfahrten zu Supermärkten und Straßeneinmündungen. Und wie es der Zufall so will, entwickelt sich an einer dieser Einmündungen ein Unfallschwerpunkt. Vermutlich, da die Kraftfahrzeugführer die sich von rechts nähernden Radfahrer "übersehen". An den Einmündungen wird auf die von beiden Seiten kreuzenden Radfahrer hingewiesen, die Radfurten sind mittlerweile rot eingefärbt. An dem Unfallschwerpunkt ändert das nichts.

Richtig, jetzt kommt das Zeichen 254 ins Spiel! Die Straßenverkehrsbehörde hat nämlich allen Ernstes um die Radverkehrssicherheit zu erhöhen, für einen Teilbereich von ca. 150m das linksseitige Radfahren durch Verbot untersagt, eben durch jenes Zeichen 254. crybaby.gif
Radfahrbegeisterten verbleibt somit nur entweder das Rad auf dem Gehweg zu schieben - so will es die StVB - oder die Fahrbahn zu queren, um auf der rechten Fahrbahnseite die 150m zu bewältigen. Danach - man hat den Unfallschwerpunkt bereits sicher umfahren think.gif - muss man wieder auf den linksseitigen Zweirichtungsradweg wechseln. Ist ja schließlich sicherer darauf! unsure.gif

Wie so plötzlich aus der gefährlichen Fahrbahn eine sichere geworden ist, ist mir ein Rätsel. Vermutlich wird die Fahrbahn der Logik der Behörde nach zu urteilen deswegen sicherer, da der Radweg unsicher ist.

Hier die Artikel aus der örtlichen Presse:
Unfall-Schwerpunkt: Radfahren jetzt verboten
Schilderposse: Stadt verbietet Radfahren auf dem Radweg
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Ostfriese69
Beitrag 25.05.2016, 20:31
Beitrag #2785


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Zeichen 254 verbietet aber das Radfahren auf der gesamten Straße inkl. der zur Straße gehörenden Sonderwege.
Wurde die Widmung der Straße denn geändert?
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Heinz Wäscher
Beitrag 25.05.2016, 21:35
Beitrag #2786


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Zitat (Schönwetterradling @ 25.05.2016, 20:31) *
Im Gneversdorfer Weg in Lübeck-Travemünde gibt es einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg. Der führt vorbei an diversen Grundstückzufahrten, Einfahrten zu Supermärkten und Straßeneinmündungen. Und wie es der Zufall so will, entwickelt sich an einer dieser Einmündungen ein Unfallschwerpunkt. Vermutlich, da die Kraftfahrzeugführer die sich von rechts nähernden Radfahrer "übersehen". An den Einmündungen wird auf die von beiden Seiten kreuzenden Radfahrer hingewiesen, die Radfurten sind mittlerweile rot eingefärbt. An dem Unfallschwerpunkt ändert das nichts.

Da scheint es aber auch noch andere gefährliche Stellen zu geben: Link
Wie viele Unfälle mit Rad Fahrenden auf der Fahrbahn gab es denn dort in der Vergangenheit damit dort das linksseitige Radeln immer noch als sicherer angesehen wird? blink.gif


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Schönwetterradling
Beitrag 25.05.2016, 21:53
Beitrag #2787


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Unfälle auf der Fahrbahn? Sind mir keine bekannt bis auf die auf den Radfurten.

Ich kann es auch nicht verstehen wie man hier am Zweirichtungsradweg festhalten kann. Man errichtet auf der gegenüberliegenden Seite einen Radweg/Fahrradstreifen/Schutzstreifen je nachdem was die Verkehrszählung ergibt und schafft sichere und ausreichende Querungsmöglichkeiten für den nicht motorisierten Verkehr. Die vielen Unfälle sollten doch an sich ein Wink mit dem Zaunpfahl sein, dass das Problem die Führung des Radverkehrs AUF dem Radweg ist.
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Mitleser
Beitrag 25.05.2016, 22:03
Beitrag #2788


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Zitat (Schönwetterradling @ 25.05.2016, 20:31) *
Wie so plötzlich aus der gefährlichen Fahrbahn eine sichere geworden ist, ist mir ein Rätsel. Vermutlich wird die Fahrbahn der Logik der Behörde nach zu urteilen deswegen sicherer, da der Radweg unsicher ist.

Richtig. Und das ist keine reine Behördenlogik
Nur dass die Fahrbahn nicht sicherer* wird. Sondern die sichtbar gesteigerte Unfallgefahr auf dem linken Radweg führt in der Abwägung 'linker Radweg vs. Fahrbahn' zu einem anderen Ergebnis als bisher / anderswo.

* = Und "sicher" ist im Sinne des § 45 Abs. 9 S. 2 StVO zu verstehen und bezieht sich somit nicht allein auf die Unfallwahrscheinlichkeit, schon gar nicht allein auf die von Radlern.
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Schönwetterradling
Beitrag 25.05.2016, 22:32
Beitrag #2789


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Ich war davon ausgegangen, dass sich Zeichen 254 nur auf den Radweg bezieht/beziehen soll. Das wird auch oft an anderen Stellen getan, dann aber als “Argumentationsgrundlage“ für eine Verwarnung durch die Polizei. Dann ist ja aber das Radfahren dort insgesamt verboten. ranting.gif Insofern lautete das Abwägungsergebnis der Behörde dann wohl, dass es dort sowohl auf dem Radweg als auch auf der Fahrbahn für Radfahrer zu gefährlich ist.
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Heinz Wäscher
Beitrag 25.05.2016, 22:42
Beitrag #2790


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Ist denn neuerdings eine Umleitung ausgeschildert? whistling.gif

Und das Fahren mit auf der Fahrbahn ist dort weiterhin erlaubt?


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Schönwetterradling
Beitrag 25.05.2016, 23:09
Beitrag #2791


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Eine ausgeschilderte Umleitung gibt es nicht. Warum auch. Mit dem Rad fahren ja eh nur Einheimische. Und die kennen sich aus. thread.gif
Na klaro ist Mofafahren weiterhin erlaubt, aber die tragen ja auch einen Schutzhelm weswegen sich die Gefahrenlage anders beurteilt. whistling.gif
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Tinu
Beitrag 26.05.2016, 06:58
Beitrag #2792


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Zitat (Schönwetterradling @ 25.05.2016, 23:32) *
Ich war davon ausgegangen, dass sich Zeichen 254 nur auf den Radweg bezieht/beziehen soll.

Natürlich soll es das auch. Ostfriese hat ja nur geschrieben, was es nach StVO tatsächlich bedeutet. Ein linksseitiges Radwegverbot ist von der StVO schon deshalb nicht vorgesehen, weil es automatisch verboten ist, sofern nicht explizit erlaubt/vorgeschrieben.

Aber um der Logik der Behörde zu folgen: Das linksseitige Radeln darf ohnehin nur in besonderen Ausnahmefällen angeordnet werden und muss dann auch durch gesichertes Fahrbahnqueren unterstützt werden. Wenn also der Fahrbahnwechsel nicht entsprechend unterstützt wird, darf die "Unterbrechung" schon mal nicht auf diese Weise umgesetzt werden. Wenn weiters die Gefahrenlage während der Unterbrechungsstrecke auf der Fahrbahn geringer ist als auf dem Radweg (das ist ja wohl der Grund für die Unterbrechung), dann kann ich mir kaum vorstellen, dass auf der restlichen Strecke das Gefahrenpotential auf der Fahrbahn so hoch sein soll, dass es die linksseitige Radwegebenutzungspflicht rechtfertigen könnte.


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Gruß
Martin
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HeinerHainer
Beitrag 26.05.2016, 07:10
Beitrag #2793


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Zitat (Tinu @ 26.05.2016, 07:58) *
... Wenn weiters die Gefahrenlage während der Unterbrechungsstrecke auf der Fahrbahn geringer ist als auf dem Radweg (das ist ja wohl der Grund für die Unterbrechung), dann kann ich mir kaum vorstellen, dass auf der restlichen Strecke das Gefahrenpotential auf der Fahrbahn so hoch sein soll, dass es die linksseitige Radwegebenutzungspflicht rechtfertigen könnte.
Sein wir Realistisch: Jetzt müsste auch für den letzten Ignoranten Klar sein, das es auf der Fahrbahn keine besondere Gefahr gibt.

Das es besondere Gefahren durch den Radweg gibt, ist damit auch Dokumentiert. Eigendlich sollte eines der Unfallopfer mal Strafanzeige gegen die StVB stellen. Ich würde da keine grosse Erfolgsaussicht sehen, aber vielleicht würde das hin und wieder mal zum Nachdenken führen.


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Gruß Heiner
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Tinu
Beitrag 26.05.2016, 07:27
Beitrag #2794


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Zitat (HeinerHainer @ 26.05.2016, 08:10) *
Sein wir Realistisch: Jetzt müsste auch für den letzten Ignoranten Klar sein, das es auf der Fahrbahn keine besondere Gefahr gibt.

Das hältst du für realisitisch? whistling.gif


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dazydee
Beitrag 26.05.2016, 09:41
Beitrag #2795


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Wie weit gilt denn das Z254?

Hebt ein Blauschild das Z254 auf?

Enden Benutzungspflicht und Fahrbahnverbot am Z254?


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200D
Beitrag 26.05.2016, 10:24
Beitrag #2796


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Der Radweg ist für alle sowieso unbeachtlich, da er lt. Fotos anscheinend die erforderliche Mindestbreite für Zweirichtungsradwege nicht erfüllt. Also unbeachtlich. thread.gif
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Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 26.05.2016, 10:46
Beitrag #2797





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Zitat (HeinerHainer @ 26.05.2016, 08:10) *
Eigendlich sollte eines der Unfallopfer mal Strafanzeige gegen die StVB stellen.
Das ist ja das, was ich immer sage, passiert aber anscheinend nie. Strafantrag kann übrigens jeder stellen, passiert aber auch nie. Lieber läßt man die Berufsunfallversicherung zahlen, als ihr zu sagen, das da wer als Schuldner infrage käme. Selbst Dienstpflichten werden verletzt, Beamte müssen nämlich solche Unfälle und mögliche Schuldner dem Dienstherren angeben. Ich habe mal einen hier lehrenden Prof gefragt, nachdem der sich im lokalen Monopolblatt über die Schuld (Schlüsselbeinbruch oder sowas, mit längeren Folgen) der Verkehrsbehörde ausjammerte. Oh nein, bloß keinen Strafantrag stellen, und anschließend das glatt gepflasterte und wild verschwenkte Buckelghetto, auf dem er sich hingelegt hat, weiter benutzen. Wo sonst Rechtsschutzversicherungen und Anwälte in Aktion versetzt werden, herrscht völlige Flaute, wenn es ums Radlghetto geht.
Gehirnwäsche wirkt. Täter bleiben Straffrei und die Kosten der Folgen von Ghettos landen bei den falschen Stellen. Muß wohl Stockholm-Syndrom sein.
Ich sehe bei Strafanträgen sehr geringe Erfolgsaussichten, Kettler hat in de.rec.fahrrad mal einige Sätze dazu gesagt. Trotzdem müssen sie gestellt werden.
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.05.2016, 12:16
Beitrag #2798


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Ich habe ja den Verdacht, dass der jeweilige verantwortliche Beamte auch nur Anweisungen bekommt und diese irgendwie umsetzen muß.
Die Entscheidung, dass das Radfahren auf der Fahrbahn daneben angeblich zu gefährlich ist, wird meistens von ganz anderen Leuten, mitunter Laien, gefällt.


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Schaumburger
Beitrag 26.05.2016, 21:23
Beitrag #2799


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Zitat (Schaumburger @ 06.05.2015, 22:42) *
Mein Antrag ist vor 4 Monaten bei der Stadt Rinteln eingegangen. Eigentlich sollte ich vom Ergebnis einer Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.4 zeitnah unterrichtet werden. Passiert ist bis jetzt nichts. ranting.gif
Anfang Juni feiert der Kreisel seinen ersten Geburtstag. Also noch eine Klage crybaby.gif .

Hab jetzt Post vom Gericht bekommen wegen der Rückerstattung meines Prozeßkostenvorschusses...

http://www.sn-online.de/Schaumburg/Rinteln...adt/Freie-Fahrt
http://www.rinteln-aktuell.de/strasse-schr...haben-die-wahl/
http://www.sn-online.de/Schaumburg/Rinteln...ssen-aufgehoben

Erstaunt war ich in der Akte zu lesen dass die Stadt Rinteln kurz davor war, die Benutzungspflicht allein auf Grundlage meines Antrages aufzuheben. Erst als der Vertreter des Baulastträgers dazu kam, änderte sich diese Auffassung wegen der ach so hohen Verkehrsbelastung (DTV 15400).


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Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!
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Kai R.
Beitrag 27.05.2016, 08:53
Beitrag #2800


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In der Stadt Köln hat man mitten auf den Radweg am Rheinufer eine Litfasssäule gebaut. Der Radweg ist an dieser Stelle in zwei Richtungen benutzungspflichtig und gleichzeitig ein Fußweg. Die verfügbare Restbreite beträgt gerade 2 Meter. Slalomfahren muss man auch noch. Hat jemand eine Adresse für mich, an wen in Köln ich mich wenden müsste, damit dieser Unsinn wieder beseitigt wird?



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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 23:59