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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Speichenkarussell
Beitrag 31.08.2016, 09:02
Beitrag #2851


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Zitat (Rico Chet @ 30.08.2016, 22:22) *
Immerhin sind die allermeisten der Blauschilder nun weg.

Ach echt? Als ich vor wenigen Wochen dort (mit Kfz) entlanggefahren bin, war zumindest in der Gegenrichtung noch genau dieses Hin und Her aus Vz 241, Vz 240, kein Vz, ... zu sehen.
Eine fahrradfreundliche Kommune stelle ich mir anders vor.
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Rico Chet
Beitrag 31.08.2016, 23:54
Beitrag #2852


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Also heute Nacht war in westlicher und östlicher Richtungen für jeweils 1,4km keine RWBP. Teils Radwege ohne Benutzungspflicht, teils freigegebene Gehwege, teils Radwege mit Zeichen "Radfahrer kreuzen" und Zusatzzeichen "Radwegbenutzungspflicht aufgehoben" und natürlich auch mal nur die Fahrbahn.


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Baghira
Beitrag 02.09.2016, 14:16
Beitrag #2853


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Im sonnigen Katalonien:


die weißen Quadrate markieren den Radweg.
Wer macht denn eine Garagenabfahrt mitten auf einen Radweg?


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Speichenkarussell
Beitrag 05.09.2016, 09:35
Beitrag #2854


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Die Überfahrt für die Garage ist für Radfahrer das kleinere Problem. Die kleinen Betonwürfel würden mich (auch in sonnigen Regionen sind die Nächte manchmal dunkel) viel mehr stören.
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dopero
Beitrag 05.09.2016, 09:43
Beitrag #2855


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Warum fährt der Autor des Filmes eigentlich immer so extrem weit am rechten Rand?
Sich über den Seitenabstand der PKW Fahrer aufregen, selbst aber auch nicht einhalten, super Vorbildfunktion.
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Nerari
Beitrag 09.09.2016, 22:01
Beitrag #2856


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Und wieder - wo bisher entspanntes Fahren möglich war, vermitteln Markierungen nun, man solle ganz rechts fahren und sich knapp überholen lassen; dabei handelt es sich gar nicht um Schutzstreifen, sondern nur um irgendwelche Straßenmalerei (für Parkstreifen sind die Streifen irgendwie zu schmal) Ich jedenfalls fahre links von der Markierung rolleyes.gif




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Heinz Wäscher
Beitrag 10.09.2016, 03:50
Beitrag #2857


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Das Parken soll dort wohl durch diese eigentlich viel zu breite Markierung verboten werden?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Explosiv
Beitrag 10.09.2016, 09:28
Beitrag #2858


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Solange Fahrbahparken nicht verboten ist, dürfen Fahrzeuge imho ruhig über diese Markierung hinausragen. Sie befinden sich ja auch rechts der Markierung auf der Fahrbahn, da auch dieser Straßenteil ein wenn auch schmaler Teil der Fahrbahn bleibt. Parken ist auch nicht durch die Markierung allein verboten, es ist kein Schutzstreifen. Außer, die Radlerpiktogramme werden noch nachgeliefert.

Ich sehe einen schmalen Fahrstreifen, der für einspurige Fahrzeuge geeignet sein mag. Ich würde darauf fahren, allerdings press rechts an oder sogar auf der Markierung. In die Rinne braucht man sich nicht führen zu lassen, und der Sicherheitsabstand zum Gehweg sollte eingehalten werden. Das sind wenigstens 0,8 m lichter Abstand.


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Tinu
Beitrag 10.09.2016, 09:33
Beitrag #2859


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Zitat (Explosiv @ 10.09.2016, 10:28) *
Ich sehe einen schmalen Fahrstreifen, der für einspurige Fahrzeuge geeignet sein mag.

Da § 7(1) Fahrstreifen aber so definiert - eine der wenigen Definitionen in der StVO! -, dass sie für mehrspurige Fahrzeuge Platz bieten, fällt Fahrstreifen aus und ich frage mich, was das sein kann. think.gif


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Gruß
Martin
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Nerari
Beitrag 10.09.2016, 10:25
Beitrag #2860


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Zitat (Explosiv @ 10.09.2016, 10:28) *
Ich würde darauf fahren, allerdings press rechts an oder sogar auf der Markierung. I

Das andere rechts, oder rolleyes.gif


Zitat (Tinu @ 10.09.2016, 10:33) *
.... ich frage mich, was das sein kann.

Ich tippe auf Seitenstreifen und defekte Markiermaschine thread.gif
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Acki
Beitrag 10.09.2016, 12:09
Beitrag #2861


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Das Schild fand ich schon ein bisschen frech.

(Sorry, keine Ahnung warum das quer ist)

Gruß Acki
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Explosiv
Beitrag 10.09.2016, 17:55
Beitrag #2862


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Zitat (Nerari @ 10.09.2016, 11:25) *
Zitat (Explosiv @ 10.09.2016, 10:28) *
Ich würde darauf fahren, allerdings press rechts an oder sogar auf der Markierung. I

Das andere rechts, oder rolleyes.gif


Nein.


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Nerari
Beitrag 10.09.2016, 19:12
Beitrag #2863


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Das verstehe ich nicht. Wie willst du auf diesem Streifen fahren, aber press rechts an der Markierung? Die Markierung ist, soweit ich sehen kann, links des Streifens think.gif
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Mitleser
Beitrag 10.09.2016, 21:36
Beitrag #2864


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Zitat (Tinu @ 10.09.2016, 10:33) *
Zitat (Explosiv @ 10.09.2016, 10:28) *
Ich sehe einen schmalen Fahrstreifen, der für einspurige Fahrzeuge geeignet sein mag.

Da § 7(1) Fahrstreifen aber so definiert - eine der wenigen Definitionen in der StVO! -, dass sie für mehrspurige Fahrzeuge Platz bieten, fällt Fahrstreifen aus und ich frage mich, was das sein kann. think.gif

Markierter Fahrstreifen vs. unmarkierter Fahrstreifen. Regelung durch Vz vs. allgemeine Regel.
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Cabronito
Beitrag 10.09.2016, 23:02
Beitrag #2865


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Zitat (Nerari @ 10.09.2016, 20:12) *
Die Markierung ist, soweit ich sehen kann, links des Streifens think.gif

Eben. Fahre ich also rechts press an der Markierung, dann bin ich genau auf dem Streifen, genauer links auf dem Streifen. Hat ein bissl was von Westgoten aus dem Osten (oder war's andersrum?).

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Tinu
Beitrag 11.09.2016, 06:55
Beitrag #2866


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Zitat (Mitleser @ 10.09.2016, 22:36) *
Markierter Fahrstreifen vs. unmarkierter Fahrstreifen. Regelung durch Vz vs. allgemeine Regel.

Die Definition in § 7 ist aber unabhängig von einer möglichen Markierung, so dass auch markierte Fahrstreifen mehrspurigen Fahrzeugen Platz bieten müssen, um welche sein zu können.

Angenommen das ist tatsächlich ein Fahrstreifen, hat die Straße dann insgesamt 2 Fahrstreifen (einen zu schmalen und einen viel zu breiten) oder ist die Leitlinie in der Mitte nur vergessen worden und es gibt 3 Fahrstreifen? Dann wirds allerdings wegen § 7(3a) zusätzlich schwierig den mittleren Fahrstreifen zu benutzen.


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Explosiv
Beitrag 11.09.2016, 10:07
Beitrag #2867


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Zitat (Nerari @ 10.09.2016, 20:12) *
Das verstehe ich nicht. Wie willst du auf diesem Streifen fahren, aber press rechts an der Markierung? Die Markierung ist, soweit ich sehen kann, links des Streifens think.gif


Geh in Dich und überleg noch mal neu. Denke dran, das richtige rechts und links, nicht die anderen Varianten.

Zitat (Tinu @ 11.09.2016, 07:55) *
Dann wirds allerdings wegen § 7(3a) zusätzlich schwierig den mittleren Fahrstreifen zu benutzen.


Wer sagt denn, dass Verkehrsteilnahme immer einfach ist? wavey.gif


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Nerari
Beitrag 11.09.2016, 10:21
Beitrag #2868


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Zitat (Explosiv @ 11.09.2016, 11:07) *
Geh in Dich und überleg noch mal neu. Denke dran, das richtige rechts und links, nicht die anderen Varianten.

Ich verstehe (jetzt) schon, was du meinst, halte aber den Ausdruck...
Zitat (Explosiv @ 10.09.2016, 10:28) *
.... Ich würde darauf fahren, allerdings press rechts an ...der Markierung.


trotzdem für die falsche Bezeichnung, denn du fährst ja auf dem Streifen press links, an der Markierung. So jedenfalls die in meinen Augen korrekte Ausdrucksweise - mit richtigen links und rechts. Müssen wir aber nicht weiter vertiefen, wir kommen da wohl nicht auf einen Nenner wavey.gif



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Explosiv
Beitrag 11.09.2016, 17:17
Beitrag #2869


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press rechts an oder auf der Markierung bezieht sich in meinen Augen offensichtlich auf die Markierung und nicht auf die Orientierung auf der Breite des Fahrstreifens.

In der Tat, da kommen wir auf keinen Konsenz, wenn Du das anders siehst.


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Mitleser
Beitrag 11.09.2016, 20:03
Beitrag #2870


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Zitat (Tinu @ 10.09.2016, 10:33) *
Zitat (Explosiv @ 10.09.2016, 10:28) *
Ich sehe einen schmalen Fahrstreifen, der für einspurige Fahrzeuge geeignet sein mag.

Da § 7(1) Fahrstreifen aber so definiert - eine der wenigen Definitionen in der StVO! -, dass sie für mehrspurige Fahrzeuge Platz bieten, fällt Fahrstreifen aus und ich frage mich, was das sein kann. think.gif
Zitat (Tinu @ 11.09.2016, 07:55) *
Zitat (Mitleser @ 10.09.2016, 22:36) *
Markierter Fahrstreifen vs. unmarkierter Fahrstreifen. Regelung durch Vz vs. allgemeine Regel.

Die Definition in § 7 ist aber unabhängig von einer möglichen Markierung, so dass auch markierte Fahrstreifen mehrspurigen Fahrzeugen Platz bieten müssen, um welche sein zu können.
Klar unabhängig. Das eine definiert den unmarkierten Zustand. Und die Leitlinie ist eine andere Art der Fahrstreifenbegrenzung /-definition.
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Tinu
Beitrag 12.09.2016, 06:45
Beitrag #2871


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Zitat (Mitleser @ 11.09.2016, 21:03) *
Das eine definiert den unmarkierten Zustand.

Dann wär's ja nicht unabhängig. Die Definition sagt eben nicht "unmarkierte Fahrstreifen sind...", sondern definiert Fahrstreifen allgemein, die später durch Leitlinien eine zusätzliche Möglichkeit der Festlegung erhalten, die aber der Definition nicht widersprechen dürfen. (Vielleicht ist "Definition" auch nicht ganz richtig, weil § 7 nur vage Angaben zur Ermittlung der konkreten Verkehrsfläche macht, die durch Leitlinien eindeutig festgelegt werden kann, ohne jedoch die Minimalanforderung der Mehrspurigkeit verletzen zu dürfen.)

Ist aber egal, weil die Konsequenzen für die "Rest"fahrbahn noch absurder werden, wenn man hier einen Fahrstreifen annehmen würde, wie ich bereits ausgeführt habe. wavey.gif


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Explosiv
Beitrag 12.09.2016, 07:06
Beitrag #2872


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Was ist denn ein korrekt ausgeführter Schutzstreifen anderes als ein Fahrstreifen für einspurige Fahrzeuge einer besonderen Verkehrsart, der diesen vorbehalten ist?
Der im hiesigen Beispiel markierte Teil der Fahrbahn ist daher ein Fahrstreifen für einspurige Fahrzeuge, der keiner Verkehrsart vorbehalten ist. Mopeds dürfen auch dort fahren. Da zweispurige KFZ in der Regel nicht draufpassen, müssen sie links der Markierung bleiben, dürfen sie aber bei Begegnung mit breiten Fahrzeugen kurzfristig überfahren.

Über Sinn und Blödsinn des Ganzen zu diskutieren ist müßig. Wir kennen die Absicht dahinter nicht, höchstwahrscheinlich werden die Fahrradpiktogramme noch nachgereicht. Dann sind es Schutzstreifen.
Eventuell ist der Einzige, der eine Ausbildung dazu hat, die Piktogramme aufzubringen, im Urlaub, Krank oder sonstwie verhindert. wavey.gif


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Tinu
Beitrag 12.09.2016, 08:50
Beitrag #2873


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Zitat (Explosiv @ 12.09.2016, 08:06) *
Der im hiesigen Beispiel markierte Teil der Fahrbahn ist daher ein Fahrstreifen für einspurige Fahrzeuge, der keiner Verkehrsart vorbehalten ist.

So sieht es aus und ist es wahrscheinlich auch gemeint. Es geht ja nur um die Frage, inwieweit diese Konstruktion überhaupt StVO-kompatibel ist und da sind einspurige Fahrstreifen nun mal nicht vorgesehen. VZ 340 definiert laut Erläuterung in der StVO auch keine "Fahrstreifen", sondern nur Verbote für die VT rund um die Malerei. Solange die VwV es nicht verbietet, könnte die Konstruktion also sogar zulässig sein mit genau dem "Effekt" eines einspurigen Fahrstreifens, der dann nur nicht so heißen würde (bzw. nur umgangssprachlich). wavey.gif


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Nerari
Beitrag 12.09.2016, 08:54
Beitrag #2874


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Zitat (Explosiv @ 12.09.2016, 08:06) *
Was ist denn ein korrekt ausgeführter Schutzstreifen anderes als ein Fahrstreifen für einspurige Fahrzeuge einer besonderen Verkehrsart, der diesen vorbehalten ist?

Das ist halt eine Bezeichnungsfrage. Wird halt nicht "FAHR"-Streifen genannt (weil "Fahr"-Streifen eben anders definiert ist), sondern "Schutzstreifen" oder was auch immer.
Zitat
höchstwahrscheinlich werden die Fahrradpiktogramme noch nachgereicht.

Ich werde berichten - komme da jeden Tag vorbei wink.gif Es gibt jetzt auch andere Stellen, wo so lustig markiert worden ist. Und sogar blau beschildert ist (Bestandbeschilderung, da war vorher ein sogar rot eingefärbter Radstreifen) . Werde ich bei Gelegenheit mal fotografieren smile.gif
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Mitleser
Beitrag 12.09.2016, 08:58
Beitrag #2875


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Zitat (Tinu @ 12.09.2016, 09:50) *
VZ 340 definiert laut Erläuterung in der StVO auch keine "Fahrstreifen" ...

Aber nur, wenn man allein in die aktuelle Version der StVO schaut und deren Wortlaut nimmt.
Bei der notwendigen Auslegung schaut man auch in die Historie. Da muss man gar nicht weit zurück schauen, ein Blick in die bis 2009 / 2013 gültige Version der StVO reicht. Darin stand ua "sind ... Fahrstreifen so markiert" oder auch "so markierten Fahrstreifen". Diese Floskeln sind zwar in der Reform gestrichen worden, aber eben ohne kund getanen Änderungswillen.
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Tinu
Beitrag 12.09.2016, 09:12
Beitrag #2876


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Zustimmung. Aber auch daraus folgt ja nicht umgekehrt, dass nur Fahrstreifen durch solche Markierungen abgetrennt werden können. Über den Effekt sind wir uns ja sowieso einig. Ist ja nur noch Erbsenzählerei um den Namen. wavey.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 26.09.2016, 11:03
Beitrag #2877


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Impression aus der Nachbarstadt von N, die laut @mir kaum mehr blaue Schilder hat:
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.09.2016, 11:07
Beitrag #2878


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Wie ist denn die Gegenrichtung beschildat?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Speichenkarussell
Beitrag 26.09.2016, 11:27
Beitrag #2879


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Interessante Frage. Da komme ich nicht mehr so schnell hin.
Würde mich nicht wundern, wenn da eine Kombination mit Vz 250 gestanden hätte. thread.gif

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Nürnberg, B4R von Ost nach Nord.
Und immer wenn Du denkst, schmaler kann ein benutzungspflichtiger Radfahrstreifen nicht sein, geht immer noch was.
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.09.2016, 13:19
Beitrag #2880


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Und wo fahren die Mofa Fahrenden dort?


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Speichenkarussell
Beitrag 26.09.2016, 13:24
Beitrag #2881


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Da wo sie hingehören und wo auch ein vernünftiger Radfahrer fährt.
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Schönwetterradling
Beitrag 26.09.2016, 14:07
Beitrag #2882


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Typische Gestaltung eines Straßenraums. Zwei Fahrstreifen je Richtung, eine teilweise wohl zwei Meter breite Mittelinsel, Parkstreifen auf beiden Seiten. Und dann wundert man sich, dass für Radfahrende nicht ausreichend Platz vorhanden ist.

Komisch, dass das nicht mehr Menschen fürs Radfahren begeistert.
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klausimausi
Beitrag 26.09.2016, 14:52
Beitrag #2883


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Zitat (Speichenkarussell @ 26.09.2016, 12:03) *
Impression aus der Nachbarstadt von N, die laut @mir kaum mehr blaue Schilder hat:
Typisches Erlanger Baustellendesaster!

Auf der Fahrbahn erkennt man noch den Schutzstreifen. Und ohne Baustelle gibts dort auch keinen Blaulollie

Gruß
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Speichenkarussell
Beitrag 26.09.2016, 14:57
Beitrag #2884


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Zitat (klausimausi @ 26.09.2016, 15:52) *
Auf der Fahrbahn erkennt man noch den Schutzstreifen. Und ohne Baustelle gibts dort auch keinen Blaulollie

Und mit Baustelle gab's dort wenn ich mich recht erinnere eine temporäre LSA, sodass die Engstelle ohne Gegenverkehr passiert werden konnte. Aber der Radfahrer wird auf den engen und teils zugestellten Gehweg verbannt. ranting.gif
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mir
Beitrag 26.09.2016, 15:54
Beitrag #2885


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Diese Stellen sind mit einem nach Fahrrad aussehenden Mofa besonders lustig. Da fährt man dann, wie angeordnet, links der Schutzstreifen, und der Autofahrer hinter einem versteht die Welt nicht mehr (und hupt, was die Hupe her gibt).

Wobei mir auf den zweiten Blick auffällt, daß da ja gelbe Farbe im Spiel ist und somit der Schutzstreifen außer Betrieb.

Zitat (klausimausi @ 26.09.2016, 15:52) *
Und ohne Baustelle gibts dort auch keinen Blaulollie


Schon mal im Rathaus nachgefragt? Ich hab's schon öfters erlebt, daß derlei ohne Anordnung aufgestellt wurde. Da ging dann das Entfernen auch relativ flott.


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redonner sa grandeur à l'europe!
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KrampfRadler
Beitrag 27.09.2016, 08:51
Beitrag #2886


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Bin mir nicht ganz sicher,
aber hier muss ich doch eigentlich dem Richtungspfeil folgen, oder?



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Speichenkarussell
Beitrag 27.09.2016, 08:57
Beitrag #2887


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Das Schild ist ein Wegweiser. Wenn Du mit dem Fahrrad zum Stadtzentrum willst, solltest Du bei nächster Gelegenheit rechts abbiegen, mutmaßlich weil der Weg geradeaus derzeit blockiert ist.
Ein Fahrtrichtungsgebot enthält das gelbe Umleitungsschild nicht. Das weiß aber anscheinend auch nicht jede StVB. unsure.gif
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KrampfRadler
Beitrag 27.09.2016, 09:06
Beitrag #2888


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Die Umleitung ist, weil weiter unten (seit angeblich mehreren Jahren) der Radweg gesperrt ist. Wenn man weiter geradeaus fährt kommt man nicht mehr ins Stadtzentrum, man muss* also dort abbiegen.

* muss im Sinne von: Wenn man zu seinem Ziel kommen will


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Schlepper
Beitrag 27.09.2016, 09:43
Beitrag #2889


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Zitat (Speichenkarussell @ 27.09.2016, 09:57) *
Ein Fahrtrichtungsgebot enthält das gelbe Umleitungsschild nicht.
Aber der markierte Pfeil auf dem Radweg doch eigentlich, oder?


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Speichenkarussell
Beitrag 27.09.2016, 09:50
Beitrag #2890


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Nein.
Zumindest gibt es keine Rechtsgrundlage, nach der eine Missachtung dieses Pfeils geahndet werden könnte.
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KrampfRadler
Beitrag 27.09.2016, 10:12
Beitrag #2891


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Ist der Pfeil kein Zeichen 297?
Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen


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Mitleser
Beitrag 27.09.2016, 10:21
Beitrag #2892


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Und wie geht Dein Zitat im Original weiter?

Mensch, verkürz doch nicht sinnentstellend!
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KrampfRadler
Beitrag 27.09.2016, 10:26
Beitrag #2893


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Zitat
wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.

Auf meinem Bild sind Fahrstreifenbegrenzungen, also nichts sinnentstellend verkürzt.
Deshalb spar dir bitte solche Nachsätzem, die nichts zum Thema beitragen:
Zitat (Mitleser @ 27.09.2016, 11:21) *
Mensch, verkürz doch nicht sinnentstellend!




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Nerari
Beitrag 27.09.2016, 10:33
Beitrag #2894


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Doch, der Sinn ist schon entstellt, denn du musst den (erst) nicht zitierten Satzteil:

Zitat
wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.


richtig lesen, dann erkennst du, dass ohne diesen der Sinn entstellt wird und vor allem in deinem Beispiel der Hauptsatz nicht zutrifft smile.gif
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Tinu
Beitrag 27.09.2016, 10:34
Beitrag #2895


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Und zwischen welchen Pfeilen siehst du da eine Fahrstreifenbegrenzung?

(zu langsam)


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Gruß
Martin
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Speichenkarussell
Beitrag 27.09.2016, 10:43
Beitrag #2896


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Zitat (KrampfRadler @ 27.09.2016, 11:26) *
Auf meinem Bild sind Fahrstreifenbegrenzungen,

think.gif Wo?
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KrampfRadler
Beitrag 27.09.2016, 11:30
Beitrag #2897


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Hallo Nerari:
Ich habe richtig gelesen!
Man kann des Satz eben auch anders verstehen (Stichwort Ellipse):
Zitat
wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder [wenn]Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.


Hallo Speichenkarussell:
Wie heißen die Striche dann?

Der Beitrag wurde von Mitleser bearbeitet: 27.09.2016, 11:33
Bearbeitungsgrund: Farbe(n) im Zitat angepasst. Blau ist hier im Forum der Moderation vorbehalten.


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Speichenkarussell
Beitrag 27.09.2016, 11:46
Beitrag #2898


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Da sind zwei Fahrstreifen auf der Fahrbahn (ich vermute mal einer je Richtung) und eine Fahrstreifenbegrenzung, die nach rechts den Radfahrstreifen abgrenzt. Ein Pfeil findet sich nur auf dem Radweg.

Die von Dir zitierte Regel bezieht sich auf den Fall mehrerer Fahrstreifen und soll verhindern, dass z.B. einer aus dem als Linksabbieger markierten linken Streifen nach rechts abbiegt etc.
Für einen einzelnen Streifen mit Pfeilen regelt sie gar nichts. Das erkennt man aber nur, wenn man den von Dir zunächst weggelassenen Konditionalsatz berücksichtigt. Da die Bedingung hier nicht zutrifft, folgt auch keine Handlungsanweisung.
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Mitleser
Beitrag 27.09.2016, 11:49
Beitrag #2899


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Zitat (KrampfRadler @ 27.09.2016, 12:30) *
Man kann des Satz eben auch anders verstehen (Stichwort Ellipse):
Zitat
wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder [wenn]Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.

Kann man. Diese Lesart ist aber nicht zutreffend. Das "oder" bezieht sich auf die Auswahl "Leitlinien (Zeichen 340)" und "Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295)".
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KrampfRadler
Beitrag 27.09.2016, 12:48
Beitrag #2900


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Zitat (Speichenkarussell @ 27.09.2016, 12:46) *
Da sind zwei Fahrstreifen auf der Fahrbahn (ich vermute mal einer je Richtung) und eine Fahrstreifenbegrenzung, die nach rechts den Radfahrstreifen abgrenzt

Genau, also 3 Fahrstreifen. Und der Radfahrstreifen hat links (wie du auch schreibst) und rechts (weil die gleiche Linie) eine Fahrstreifenbegrenzung, so meine sichtweise

Zitat (Speichenkarussell @ 27.09.2016, 12:46) *
Für einen einzelnen Streifen mit Pfeilen regelt sie gar nichts.

Also ist der Pfeil einfach sinnlos?

Ich hab in der Fahrschule gelernt, dass Pfeile in Spuren bindend sind. Wenn nicht, warum macht man dann erst einen hin?


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