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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Heinz Wäscher
Beitrag 27.09.2016, 13:00
Beitrag #2901


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Zitat (KrampfRadler @ 27.09.2016, 13:48) *
Wenn nicht, warum macht man dann erst einen hin?

Warum man so etwas macht? Wenn du länger hier im Forum bist merkst du bestimmt anhand der vielfältigen Beispiele einzelner Forumsmitglieder dass es "da draußen im reellen Straßenverkehr" Dinge gibt, die es so nicht geben sollte und die einzig ihre jeweilige Existenz einem vermeintlich kreativen Schreibtischtäter verdanken.


Zitat (KrampfRadler @ 27.09.2016, 13:48) *
Ich hab in der Fahrschule gelernt, dass Pfeile in Spuren bindend sind.

Es müssen mehrere Pfeile vorhanden sein, die ihrerseits durch eine Linie getrennt sind, damit sie verbindlich die Fahrtrichtung vorgeben.



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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Speichenkarussell
Beitrag 27.09.2016, 13:15
Beitrag #2902


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Zitat (KrampfRadler @ 27.09.2016, 13:48) *
Ich hab in der Fahrschule gelernt

rolleyes.gif



Damit (allein) kommt man hier im VP nicht weit.
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Cabronito
Beitrag 27.09.2016, 13:18
Beitrag #2903


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Zitat (KrampfRadler @ 27.09.2016, 13:48) *
Genau, also 3 Fahrstreifen.

Ein Radfahrstreifen ist kein Fahrstreifen im Sinne der StVO, sondern ein eigener Sonderweg, nicht Bestandteil der Fahrbahn.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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KrampfRadler
Beitrag 27.09.2016, 13:45
Beitrag #2904


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Hallo Heinz:
Zitat (Heinz Wäscher @ 27.09.2016, 14:00) *
Es müssen mehrere Pfeile vorhanden sein, die ihrerseits durch eine Linie getrennt sind, damit sie verbindlich die Fahrtrichtung vorgeben.

Ja, das hab ich jetzt schon verstanden.

Also sind z.B. die Pfeile hier oder hier auch obsolet?
Wie sieht es mit den Parkplatzpfeilen aus? (Führen in eine Einbahnstraße, es stehen aber nicht an jeder "Ausfahrt" Hinweisschilder)

Hallo Cabronito:
Aha


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Mitleser
Beitrag 27.09.2016, 13:51
Beitrag #2905


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Zitat (KrampfRadler @ 27.09.2016, 14:45) *
Also sind z.B. die Pfeile hier oder hier auch obsolet?
yes.gif

Zitat (KrampfRadler @ 27.09.2016, 14:45) *
Wie sieht es mit den Parkplatzpfeilen aus? (Führen in eine Einbahnstraße, es stehen aber nicht an jeder "Ausfahrt" Hinweisschilder)
Ebenso. Aber mangels amtlicher Anordnung sind die eh nur Kunst am Bau.
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.09.2016, 13:56
Beitrag #2906


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Zitat (KrampfRadler @ 27.09.2016, 14:45) *
Denk dir einfach mal den Pfeil weg und überlege, ob es dann einen Unterschied gäbe.

Zitat (KrampfRadler @ 27.09.2016, 14:45) *
Wie sieht es mit den Parkplatzpfeilen aus? (Führen in eine Einbahnstraße, es stehen aber nicht an jeder "Ausfahrt" Hinweisschilder)
Da hängen doch bestimmt überall rum welche die Fahrtrichtung auf der Fahrbahn vorgeben? Zusätzliche Pfeile sind dann überflüssig.


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Speichenkarussell
Beitrag 27.09.2016, 14:12
Beitrag #2907


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Zitat (KrampfRadler @ 27.09.2016, 14:45) *
Also sind z.B. die Pfeile hier oder hier auch obsolet?

Das nicht. Sie zeigen eben an, dass die Spur dazu dienen soll, sich zum Linksabbiegen einzuordnen.
Ein Verstoß gegen die vom Pfeil gezeigte Fahrtrichtung kann aber nicht geahndet werden.
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Nerari
Beitrag 27.09.2016, 14:21
Beitrag #2908


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Zitat (KrampfRadler @ 27.09.2016, 13:48) *
Wenn nicht, warum macht man dann erst einen hin?

Weil es genügend gibt, die meinen, dass dem so wäre, und sich entsprechend einordnen bzw. verhalten thread.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 27.09.2016, 14:46
Beitrag #2909


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Bei dem gezeigten Radweg könnte es noch ein freundlich gemeinter Hinweis darauf sein, dass hier nicht mit Gegenverkehr gerechnet werden muss. thread.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.09.2016, 15:11
Beitrag #2910


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... oder der Pfeil könnte ein Hinweis für suizidgefährdete Geisterradler sein auf der falschen Straßenseite zu radeln. thread.gif


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Cabronito
Beitrag 27.09.2016, 16:56
Beitrag #2911


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Der würde diesen Hinweis wohl ignorieren. Stünde ja sonst dem Suizidgedanken entgegen.

wavey.gif


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KrampfRadler
Beitrag 28.09.2016, 08:15
Beitrag #2912


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Hallo Heinz,
Zitat
Da hängen doch bestimmt überall rum

Keine Ahnung ob inzwischen Schilder nachgerüstet wurden, aber ich schrieb ja bereits: "es stehen aber nicht an jeder "Ausfahrt" Hinweisschilder" (weder 209-10 noch 220)


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Speichenkarussell
Beitrag 04.10.2016, 11:30
Beitrag #2913


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Was ist denn das hier eigentlich für eine K**** ?
"Schutzstreifen", die schon zu schmal sind für das Fahrrad-Piktogramm. Die verbleibende Fahrbahn ist für PKW im Begegnungsverkehr nun wirklich gerade noch ausreichend, sodass regelmäßig auf beiden Seiten die "Schutz"streifen befahren werden, als wären sie nicht da.
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KrampfRadler
Beitrag 04.10.2016, 15:09
Beitrag #2914


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Ist das nicht normal?
Bei uns gibt es auch einen schönen Schutzstreifen. Schön zwischen Parkstreifen und Rest-Fahrbahn. Wenn da ein Laster oder Bus kommt, dann wirds "gemütlich", gerade die S-Kurve hats in sich.
Und das ist eine Zubringersstraße zur Autobahn, da kommen viele Laster und Busse vorbei.


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Aqua-Cross
Beitrag 05.10.2016, 11:59
Beitrag #2915


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Schön, wenn die Behörden selbst das Beweismaterial liefert:

Getrennter *hust* Geh- und Radweg. (Blaues Schild ganz rechts)

Man beachte den 15 cm Gehwegteil im Hintergrund. narr.gif
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helmet lampshade
Beitrag 12.10.2016, 13:33
Beitrag #2916


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Mal was Positives:

In Sulingen und bei der Polizeiinspektion Diepholz gibt es offenbar Expertise thumbup.gif
Zitat
Dass sich vermehrt Radfahrer dazu entscheiden, die Fahrbahn der Gehweganlage* vorzuziehen, sei durchaus legitim. Polizeihauptkommissar Wolfgang Rehling, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Diepholz, bestätigt sie in ihren Entscheidungen: „Fahrradfahrer sind auf der Fahrbahn sicherer aufgehoben, als auf den Nebenanlagen, weil sie dort von Autofahrern gesehen werden.

* freigegeben
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granny
Beitrag 12.10.2016, 13:51
Beitrag #2917


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Zitat (helmet lampshade @ 12.10.2016, 13:33) *
In Sulingen und bei der Polizeiinspektion Diepholz gibt es offenbar Expertise thumbup.gif

Na, ich weiß nicht think.gif "Expertise" wäre das Vorgehen allenfalls dann, wenn es sich bei den Wegen um baulich ungeteilte Gehbahnen handelt. Dem verlinkten Artikel zufolge handelte es sich aber um "getrennt" angelegte Geh- und Radbahnen. Die Kennzeichnung solcher Konstrukte als (ein) "Gehweg" wäre auch bei Radfahrer-Freigabe ein grober Formfehler.
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Mueck
Beitrag 13.10.2016, 12:08
Beitrag #2918


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Zitat (granny @ 12.10.2016, 14:51) *
Dem verlinkten Artikel zufolge handelte es sich aber um "getrennt" angelegte Geh- und Radbahnen.
Ganz so klar ist das in de, Bsp. nicht, da keine wirklich gute und durchgehende Trennlinie vorhanden zu sein scheint laut dem Bild. Außerdem steht das Schild am normalen Mast.
Zitat (granny @ 12.10.2016, 14:51) *
Die Kennzeichnung solcher Konstrukte als (ein) "Gehweg" wäre auch bei Radfahrer-Freigabe ein grober Formfehler.
Die Stelle ist dagegen eindeutig:
Aus § 39 (2): "Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht."
Das Schild gilt also eindeutig ausschließlich für den Gehweg, man hat hier also die dreifache Wahl:
- in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg
- in mäßiger Geschwindigkeit auf dem anderen Radweg
- schnell wie der Wind auf der Fahrbahn (bei Windstille ach die langsame Oma ... whistling.gif )
Das ist doch wirkliche Radverkehrsförderung in Form einer Verdreifachung der Kapazität! rolleyes.gif
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zathras
Beitrag 13.10.2016, 14:06
Beitrag #2919


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Eindeutig? Naja, also ich sehe dort neben der Fahrbahn ja nur einen mehrfarbig gepflasterten Gehweg...
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dazydee
Beitrag 13.10.2016, 15:38
Beitrag #2920


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Für Richter eindeutig...


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Nulla poena sine lege
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granny
Beitrag 13.10.2016, 16:29
Beitrag #2921


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Zitat (dazydee @ 13.10.2016, 15:38) *
Für Richter eindeutig...

Die Situation auf dem Bild ist für Jeden eindeutig. Wer da in dem roten Streifen links keine Radbahn sieht, der scheitert nicht daran, dass er sie nicht sehen kann, sondern dass er sie nicht sehen will. Aber dann ist ihm auch mit dem angemessenen Verkehrszeichen 241 nicht zu helfen.
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zathras
Beitrag 13.10.2016, 18:46
Beitrag #2922


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Existiert die Radbahn denn auch bei Dunkelheit? Oder in ein paar Jahren, wenn sich die Grautöne noch weiter angeglichen haben?

Warum sah die StVB eine Notwendigkeit, den graue(re)n Gehwegteil für Radverkehr freizugeben, wenn es doch schon einen Radweg gibt?
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granny
Beitrag 13.10.2016, 22:19
Beitrag #2923


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Zitat (zathras @ 13.10.2016, 18:46) *
Existiert die Radbahn denn auch bei Dunkelheit? Oder in ein paar Jahren, wenn sich die Grautöne noch weiter angeglichen haben?

Sie existiert unter diesen Bedingungen (oder auch für die Fußgänger aus der unbeschilderten Gegenrichtung...) jedenfalls stets unabhängig davon, ob da noch in Fahrtrichtung ein Z.241 hängt oder nicht.

Zitat
Warum sah die StVB eine Notwendigkeit, den graue(re)n Gehwegteil für Radverkehr freizugeben, wenn es doch schon einen Radweg gibt?

Ich denke, dass das Z.239 über den Gehweg gewandert ist, ist nur ein Beweis mehr dafür, dass sich StVBs erst dann Gedanken über ihre Radweg-Beschilderungen machen, wenn man sie darauf anspricht (habe ich in dem Fall noch nicht gemacht, weil mir das Schild, wie allen anderen Straßenbenutzern auch, herzlich egal ist). Im gezeigten Fall ist die Benutzungspfllicht für den kompletten Straßenzug beidseits über anderthalb Kilometer vor drei Jahren aufgehoben worden. Da, wo getrennt angelegte Bahnen vorhanden waren, stehen seitdem sonst keine Schilder mehr, da wo zuvor die ungeteilte Gehbahn als gemeinsamer Weg ausgeschildert war, hängt jetzt Z.239 mit Freigabe. Auch an der verlinkten Stelle war ein Vierteljahr kein Schild, bis dann plötzlich dieses nicht ganz unaufwendige Konstrukt auftauchte. Es war in diesem Kontext definitv wohl nicht der Wille der StVB, hier auch den grauen Gehweg freizugeben. Besorgte Eltern? Eigenmächtigkeit vom Schilder-Kontrolleur des Bauhofs? Angst, dass der Ausleger in die Fahrbahn ragt, wenn man ihn nach links anbringt? think.gif
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helmet lampshade
Beitrag 14.10.2016, 09:01
Beitrag #2924


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Also ich kann keine farbunterschiede erkennen und somit der Diskussion nicht folgen.
Und ich bin augenärztlich untersucht

PS Ich sehe, es ist ein anderes Bild gemeint
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HeinerHainer
Beitrag 14.10.2016, 09:07
Beitrag #2925


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Wenn du keinen Farbunterschied sehen kannst, kannst auch mit Blauschild keinen Radweg erkennen.

Ich finde die Diskussion ob ein Rad bei Entfall der benutzungspflicht noch einer ist, immer sehr bezeichnend. Ob da ein Schild steht oder nicht, ist für das erkennen eines radweges eigendlich völlig Egal.


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Gruß Heiner
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helmet lampshade
Beitrag 14.10.2016, 09:15
Beitrag #2926


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Bei dem Bild aus dem Diepholzer Artikel sehe ich keinerlei Radweg, und bei Grannys Beispiel ist es für die Praxis eigentlich auch wurscht. Man kann auf der kompletten Fläche radfahren und im Falle eines Konfliktes mit einem Fußgänger wird es vor Gericht auch keinen Unterschied machen ob man auf rot oder grau unterwegs war
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granny
Beitrag 14.10.2016, 11:40
Beitrag #2927


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Zitat (helmet lampshade @ 14.10.2016, 09:15) *
Man kann auf der kompletten Fläche radfahren und im Falle eines Konfliktes mit einem Fußgänger wird es vor Gericht auch keinen Unterschied machen ob man auf rot oder grau unterwegs war

Da hast Du sehr schön zusammengefasst, wie die Rechtslage ist, sobald man auf jedem Hochbord radelt.

Jemand hier, der schonmal polizeilich ermahnt wurde, weil er neben einem mit Blauschild gekennzeichneten Radweg auf der Gehwegfläche gefahren ist? think.gif
Jemand hier, der schonmal polizeilich dafür gerügt wurde, dass er eine mit Blauschild gekennzeichnete farblich abgesetzte Radwegfläche zu Fuß benutzt hat? think.gif
Jemand hier, der zugibt, dass er sich als Fußgänger oder Radfahrer hinsichtlich der Benutzung von farblich abgesetzten Flächen nach der konkret vorhandenen jeweiligen Beschilderung richtet (nichts/Z.237/240/241)? think.gif
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Explosiv
Beitrag 14.10.2016, 13:33
Beitrag #2928


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Zu Letzterem: ich.


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Speichenkarussell
Beitrag 14.10.2016, 13:37
Beitrag #2929


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wavey.gif ich auch.
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helmet lampshade
Beitrag 14.10.2016, 13:45
Beitrag #2930


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punkt 3 nichts bzw Z241. Bei Z240 ignoriere ich Malereien wenn ich nicht sowieso das Blauschild "übersehe"

Edit: wenn es kein Blauschild gibt würde ich aus einer reinen Malerei ohne Symbole keinen "anderen" Radweg erkennen
Insofern wäre es spannender wenn das ZZ fehlen würde, insbesondere bei einem Unfall mit einem querenden Fahrzeug
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Speichenkarussell
Beitrag 14.10.2016, 22:29
Beitrag #2931


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Was ist das hier eigentlich?

Bis zu dem Vz handelte es sich um einen Radstreifen am rechten Fahrbahnrand.
Hier entfernt sich der Streifen vom Fahrbahnrand, weil rechts davon eine lange zukünftige Rechtsabbiegerspur gebildet wird. Und wie man bei StreetView sehen kann, hat die StVB erst irgendwann im Laufe der vergangenen acht Jahre entschieden, dass da ein Vz 237 hin muss. Kann dieser Streifen wirklich benutzungspflichtig sein? Und wie nennt man den folgenden roten "Radweg" korrekt?
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HeinerHainer
Beitrag 14.10.2016, 22:45
Beitrag #2932


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Zitat (Speichenkarussell @ 14.10.2016, 23:29) *
Und wie nennt man den folgenden roten "Radweg" korrekt?
Radweg

Wenn du eine Beschreibung willst: Fahrbahnhochgleicher Radweg ohne bauliche Trennung von der Fahrbahn mit Benutzungspflicht in untermaßiger Breite.


Es gibt keine Definition für einen Radweg der Definiert wie ein Radweg aus sehen muss.
Praktisch alle sehen in dem Weg einen Radweg , ich sehe einen Radweg = Es ist ein Radweg.


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Gruß Heiner
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granny
Beitrag 14.10.2016, 22:49
Beitrag #2933


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Zitat (Explosiv @ 14.10.2016, 13:33) *
Zu Letzterem: ich.

Damit wir uns richtig verstehen: ich meine nicht, ob du ohne Blauschild auf der Fahrbahn radelst, sondern ob du z.B. als Fußgänger bewusst auf den roten Bereich treten würdest, bloß weil du weißt, dass 100 m die Straße hoch kein Radwegschild steht? Und dass du diese Entscheidung ggf. sogar danach richtest, ob es sich bei dem Schild um Z.237, 240 oder 241 handelt? Wenn ja: Reschpekt whistling.gif thread.gif
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Explosiv
Beitrag 15.10.2016, 14:51
Beitrag #2934


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Zitat (Speichenkarussell @ 14.10.2016, 23:29) *
Hier[/url] entfernt sich der Streifen vom Fahrbahnrand, weil rechts davon eine lange zukünftige Rechtsabbiegerspur gebildet wird. Und wie man bei StreetView sehen kann, hat die StVB erst irgendwann im Laufe der vergangenen acht Jahre entschieden, dass da ein Vz 237 hin muss. Kann dieser Streifen wirklich benutzungspflichtig sein? Und wie nennt man den folgenden roten "Radweg" korrekt?


Mit der Strichgebung will man den Führern der KFZ das Kreuzen des Radwegs ermöglichen. Besser wäre natürlich Z296 in Breitstrich gewesen. Dann hätte der Radfahrstreifen seine Gestalt behalten und die KFZler würden nochmals extra drauf hingewiesen, dass sie beim Kreuzen den Radverkehr nicht gefährden dürfen. Und eine verwechslung mit einem Schutzstreifen mit Blauschild wäre auch vermieden worden. Aber so weit denkt scheint´s keine Behörde, ich habe bisher ausschließlich diese im Foto gezeigte halbgare Lösung gesehen.

Zitat (granny @ 14.10.2016, 23:49) *
Zitat (Explosiv @ 14.10.2016, 13:33) *
Zu Letzterem: ich.

Damit wir uns richtig verstehen: ich meine nicht, ob du ohne Blauschild auf der Fahrbahn radelst, sondern ob du z.B. als Fußgänger bewusst auf den roten Bereich treten würdest, bloß weil du weißt, dass 100 m die Straße hoch kein Radwegschild steht? Und dass du diese Entscheidung ggf. sogar danach richtest, ob es sich bei dem Schild um Z.237, 240 oder 241 handelt? Wenn ja: Reschpekt whistling.gif thread.gif


Da ich mich als Radler auf einem benutzungspflichtigen Hochbordradweg immer ärgere, wenn die Fußlinge wie die Hühner unachtsam auch den Radwegteil belatschen, achte ich natürlich als Fußling selber darauf, dies nicht zu tun.


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Cabronito
Beitrag 15.10.2016, 21:36
Beitrag #2935


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Zitat (Speichenkarussell @ 14.10.2016, 14:37) *
wavey.gif ich auch.

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dazydee
Beitrag 17.10.2016, 12:46
Beitrag #2936


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Zitat (Speichenkarussell @ 14.10.2016, 23:29) *
Was ist das hier eigentlich?

nach Z237 beginnende Trennung des Hochbordweges in dunkelgrau/hellgrau kann doch nur eines bedeuten... whistling.gif



Zitat (Speichenkarussell @ 14.10.2016, 23:29) *
Und wie nennt man den folgenden roten "Radweg" korrekt?

Leitlinien, Radlersymbole -> Schutzstreifen für den Radverkehr


Im weiteren Verlauf scheint mir das Ding aber recht unzumutbar zu sein...


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Heinz Wäscher
Beitrag 18.10.2016, 00:44
Beitrag #2937


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Dort hat man auch ziemlich viel Platz auf der Fahrbahn durch die markierte Sperrfläche in der Straßenmitte neben der Busspur "verschenkt" wallbash.gif


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HeinerHainer
Beitrag 18.10.2016, 06:03
Beitrag #2938


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Fahrräder haben so schmale Reifen, sollte also kein Problem sein, muss man nur wollen narr.gif


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Gruß Heiner
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columbo
Beitrag 18.10.2016, 10:24
Beitrag #2939


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Nach gefühlten 100 Jahren hat die Stadt Frankfurt nun endlich der Silostraße eine neue Fahrbahndecke spendiert. Der Zustand war eine ziemliche Schande, und man fragt sich, warum man ausgerechnet eine Straße, die häufig wegen Großereignissen (sie verbindet die Ballsporthalle mit der Jahrhunderthalle) frequentiert wird, so erbärmlich vergammeln lässt.

Aber jetzt ist ja alles gut.

Alles?
Fast.
Man hat der Straße, die recht breit ist, beidseitige Fahrradschutzstreifen spendiert.
Und an einer Stelle eine Verkehrsinsel als Querungshilfe für Fußgänger.
Dort wird die Fahrbahn wegen der Querungshilfe natürlich schmäler. Also unterbricht man einfach den Schutzstreifen.

Folge: Die Verkehrsinsel, die nicht allzu gut sichtbar ist, führt dazu, dass Autofahrer, bevor sie sie erreichen, noch versuchen, Radler zu überholen (das bringt wertvolle Hundertstelsekunden). Und wenn das nicht ganz so klappt wie geplant, wird der Radler eben abgedrängt. Der kann ja aufpassen.
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mir
Beitrag 18.10.2016, 11:23
Beitrag #2940


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Das Thema ist:

Radweg-Mecker-Foto-Thread.

Bitte also nur Mecker mit Foto posten! Alles andere ist langweilig und gildet nicht.

Danke.



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Schönwetterradling
Beitrag 31.10.2016, 17:21
Beitrag #2941


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Nachtrag zu meinem Beitrag #2846.
Es ging um eine RWBP und Tempo 30 Zone. Die StVB hat reagiert und die Benutzungspflicht aufgehoben, zumindest die Verkehrszeichen sind entfernt worden. thread.gif Das ging mit zwei Monaten ja auch relativ fix.

Problem ist, wie auch auf den Bildern zu erkennen, dass Zeichen 250 weiterhin nur Ausnahmen für den Linienverkehr und für Taxen enthält. Radfahrer können also die Fahrbahn in einem Abschnitt von einigen hundert Metern nicht nutzen. In die eine Richtung (entgegengesetzt Bild 1) geht dies trotzdem, indem sie den ehemalige b-pflichtige Radweg als "anderen Radweg" nutzen. Da hatte ich doch tatsächlich darauf vertraut, dass die Behörde das selbst erkennt und Radfahrer als Ausnahme hinzufügt. laugh2.gif Radfahrer interessiert das im Übrigen gar nicht. Kein Radfahrer hat wie ich die Fahrbahn genutzt, da wird weiter fleißig auf sämtlichen Nebenflächen geradelt.
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NTM
Beitrag 29.11.2016, 12:02
Beitrag #2942


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Wieviele Streifen braucht eigentlich ein Zebrastreifen, damit er ein Zebrastreifen ist?

Da der neugebaute Radweg nur 1m breit ist, hat es hier leider nur für 2 Streifen gereicht (siehe 3. Bild von oben auf der rechten Seite):

http://radfahren-ffm.de/416-0-Radspuren-au...ckenheimer.html

Das geht doch noch enger! Reicht ein Streifen nicht auch? whistling.gif


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"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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granny
Beitrag 29.11.2016, 12:25
Beitrag #2943


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Zitat (NTM @ 29.11.2016, 12:02) *
Das geht doch noch enger! Reicht ein Streifen nicht auch? whistling.gif

Du meinst sicher einen schwarzen Streifen, oder? laugh2.gif
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Schlepper
Beitrag 29.11.2016, 12:34
Beitrag #2944


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Interessante Lösung. Ich muss sagen, die gefällt mir sogar. Mich ärgert es immer, zwischen den Öffis eingeklemmt zu werden. Hier sinds zwar nur Busse, und keine "U-Bahn", aber einen freiwilligen Bypass finde ich´ne super Idee. Und wenigstens eine Lösung ohne grundsätzliche Schrittgeschwindigkeit.

Dabei dürfen Radler doch garnicht über Zebrastreifen fahren... scared.gif

btw: Warum sind da bei der Breite vorher eigentlich Schutzstreifen und keine echten Radspuren?


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Heinz Wäscher
Beitrag 29.11.2016, 13:44
Beitrag #2945


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Das scheint doch die Regelbreite für Schutzstreifen zu sein? think.gif

Wie will man bei den schmalen Zeichen 293 auf dem Radweg eigentlich folgende Forderung aus der VWV-StVO erfüllen?
Zitat
V. Beleuchtung
Die Straßenverkehrsbehörden müssen die Einhaltung der Beleuchtungskriterien nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) gewährleisten und gegebenenfalls notwendige Beleuchtungseinrichtungen anordnen (§ 45 Absatz 5 Satz 2).


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Mueck
Beitrag 29.11.2016, 23:01
Beitrag #2946


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Zitat (Schlepper @ 29.11.2016, 12:34) *
Dabei dürfen Radler doch garnicht über Zebrastreifen fahren... scared.gif
Dafür hat man ja extra eine schwarze Lücke zwischen den beiden weißen Zebrastreifen gelassen .... thread.gif

Zitat (Schlepper @ 29.11.2016, 12:34) *
btw: Warum sind da bei der Breite vorher eigentlich Schutzstreifen und keine echten Radspuren?
Bin grad zu faul zum Nachschlagen in VwV und ERA, aber ich meine dunkel in Erinnerung zu haben, dass das mit dem Abstand zum Gleis ist nicht so ganz trivial ist für echte Radspuren ...

Zitat (Heinz Wäscher @ 29.11.2016, 13:44) *
Wie will man bei den schmalen Zeichen 293 auf dem Radweg eigentlich folgende Forderung aus der VWV-StVO erfüllen?
Zitat
V. Beleuchtung
Die Straßenverkehrsbehörden müssen die Einhaltung der Beleuchtungskriterien nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) gewährleisten und gegebenenfalls notwendige Beleuchtungseinrichtungen anordnen (§ 45 Absatz 5 Satz 2).

Die wirksame Beleuchtung kommt ja mit jedem Fahrrad angebraust ... thread.gif
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dazydee
Beitrag 30.11.2016, 10:56
Beitrag #2947


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blink.gif Schutzstreifen von deren Anblick ich nicht sofort die Krätze kriege... sogar mit Dooring-Abstand notworthy.gif



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Heinz Wäscher
Beitrag 01.12.2016, 08:13
Beitrag #2948


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Was ist eigentlich eine "Dauerzählstelle"?: RP-online.de
Zitat
Das war Anlass für die linksrheinischen Bezirksvertreter, nachzufragen, wie sich der Radverkehr dort zahlenmäßig entwickelt hat. Vor allem interessierte sie, welche Technik eingesetzt wird, um die Radfahrer sowohl auf dem Fahrbahnweg, als auch auf dem Fuß-und Radweg zu erfassen.

Eine Antwort bekamen sie nun von Bezirksverwaltungschefin Iris Bürger. Demnach werden die Radfahrer seit Mitte Dezember mittels Dauerzählstelle erfasst. "Zehn befinden sich auf den Gehwegen, eine auf der Straße." Bereits seit August seien Zählstellen auf den Gehwegen in Betrieb.


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Mitleser
Beitrag 01.12.2016, 09:25
Beitrag #2949


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In der Regel eine Induktionsschleife mit Auswertetechnik.
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Speichenkarussell
Beitrag 01.12.2016, 09:29
Beitrag #2950


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EDIT: Blödsinn gelöscht. blushing.gif
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