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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
sigggi
Beitrag 02.12.2016, 20:19
Beitrag #2951


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Leverkusen Edith-Weyde-Straße.
Die Strasse hat auf einer Seite einen benutzugspflichtigen gemeinsamen Rad/Fussweg von Süd nach Nord. Der Radweg wird viel befahren.
Zur Zeit ist auf etwa 300m der Radweg aufgebaggert weil dort Rohre verlegt werden.
Hier die Baustellenbeschilderung.

Man hat eine Fahrspur gesperrt die nun als Radweg dient. Eigentlich keine schlechte Sache - aber.




Linksseitig war der Radweg noch nie freigegeben. Jetzt hat man dort auch die linksseitige Benutzungspflicht angeordnet.
Weil Geisterradeln aber doof ist hat man auch hier versucht das Beste daraus zu machen.





Viel zu gefährlich auf so einem Radweg zu radeln.



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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Speichenkarussell
Beitrag 02.12.2016, 23:10
Beitrag #2952


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Autsch.

Das einsame Zz "Radfahrer absteigen" halte ich für ein starkes Indiz, dass der Blödsinn insgesamt gar nicht angeordnet ist.
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Schlepper
Beitrag 03.12.2016, 07:57
Beitrag #2953


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Ich möchte wetten, der Geh-und Radweg ist nur zum Feierabend so breit und zum Arbeiten wird der Bauzaun geöffnet und von diesem aus gearbeitet inkl. Bagger?


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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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sigggi
Beitrag 03.12.2016, 22:35
Beitrag #2954


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Zitat (Schlepper @ 03.12.2016, 07:57) *
Ich möchte wetten, der Geh-und Radweg ist nur zum Feierabend so breit und zum Arbeiten wird der Bauzaun geöffnet und von diesem aus gearbeitet inkl. Bagger?

Ich komme da um 6:30 und um 16:00 Uhr vorbei. Da sieht es so aus wie auf den Bildern.


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Explosiv
Beitrag 04.12.2016, 10:08
Beitrag #2955


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Das widersprüchliche Zz ist imho unbeachtlich.
Man sollte das der zuständigen Behörde melden. Das Zz ist mit Sicherheit nicht angeordnet, und die linksseitige Benutzungspflicht höchstwahrscheinlich auch nicht.
Die Beschilderung ist so, weil das schon immer so gemacht wurde und Radwege von beiden Seiten ausgeschildert gehören und im Bereich von Baustellen am besten geschoben wird... crybaby.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 04.12.2016, 20:55
Beitrag #2956


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Selbst bei mir im Dorf werden Arbeitsstellen jedenfalls relativ häufig auch für die illegalen Geisterradler mit beschildat. narr.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 21.12.2016, 14:39
Beitrag #2957


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Warum denkt eigentlich wirklich nie einer bei der StVB mit? Wenn man schon eine eigene Regelung für Radfahrer ersinnt, könnte die doch wenigstens realisierbar sein...


Im Bild beginnt rechts ein benutzungspflichtiger Radweg auf dem sehr breiten Hochbord, wo zuvor in Fahrtrichtung nur ein Gehweg mit Radfahrer-Freigabe ist (in der Gegenrichtung gemeinsamer Geh- und Radweg mit Vz 240 thread.gif ).
Exakt in Höhe der nächsten Auffahrmöglichkeit (Bordsteinabsenkung) dann Vz241-ENDE und Gehweg.
Da kommt nie, nie, niemals einer auf die Idee, einfach das ortsfeste Vz 241 abzudecken, obwohl das so einfach wäre.
In der Gegenrichtung war es übrigens weiter ein linksseitig benutzungspflichtiger Radweg (Vz 241). crybaby.gif
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Schönwetterradling
Beitrag 21.12.2016, 15:02
Beitrag #2958


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Warum ist da überhaupt ne RWBP? Ist ja nicht viel los und die Sichtverhältnisse sind auch gut. Wie du schreibst gibts vorher ja auch keine Benutzungspflicht.
Aber ansonsten ist die Beschilderung natürlich Blödsinn.
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Speichenkarussell
Beitrag 21.12.2016, 15:08
Beitrag #2959


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Da ist im Umkreis von ca. 400 m alles Kraut und Rüben, was Radverkehrsinfrastruktur angeht. Auch ziemlich viel unnötige linksseitig benutzungspflichtige Radwege. Vor allem ist da in Blickrichtung des Fotos in ca. 100 m eine Bushaltestelle, durch die der ausgerechnet hier in beiden Richtungen benutzungspflichtige Radweg hindurch führt. ranting.gif
Begründung für RWBP? Gibt's nicht, brauchen wir nicht. whistling.gif
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mir
Beitrag 21.12.2016, 15:13
Beitrag #2960


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Zitat (Speichenkarussell @ 21.12.2016, 14:39) *
Da kommt nie, nie, niemals einer auf die Idee, einfach das ortsfeste Vz 241 abzudecken, obwohl das so einfach wäre.


Wer sagt denn, daß das so angeordnet ist?

Die StVB kommt übrigens schon deswegen nicht auf die Lösung mit dem Abdecken, weil sie höchstwahrscheinlich keine Ahnung hat, welche Schilder da stehen. Für Ortsbegehungen hat man keine Zeit. Wenn man weiß, daß da ein Radweg ist, ordnet man halt die Schilder zur Beendigung des Radwegs an (wobei die Kombination kurios ist, "Gehweg" würde vollkommen reichen).

P.S.: Die Stelle war früher mal Teil meines Arbeitswegs, allerdings dann nach rechts runter auf den Pegnitzradweg.


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Speichenkarussell
Beitrag 21.12.2016, 15:20
Beitrag #2961


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Zitat (mir @ 21.12.2016, 15:13) *
Zitat (Speichenkarussell @ 21.12.2016, 14:39) *
Da kommt nie, nie, niemals einer auf die Idee, einfach das ortsfeste Vz 241 abzudecken, obwohl das so einfach wäre.
Wer sagt denn, daß das so angeordnet ist?
Die StVB kommt übrigens schon deswegen nicht auf die Lösung mit dem Abdecken, weil sie höchstwahrscheinlich keine Ahnung hat, welche Schilder da stehen.
Du sagst es. Die für Baustellen zuständige StVB hat von der ortsfesten Beschilderung, für die das Verkehrsplanungsamt zuständig ist, keinen blassen Schimmer.
Mir scheint, das ist denen nichtmal peinlich, wenn hin und wieder auffällt, dass die Baustelleneinrichtung mit der vorhandenen Beschilderung nicht kompatibel ist. crybaby.gif

Ob/dass das so angeordnet ist, versuche ich durch Anfragen bei der StVB zu klären. Leider bekomme ich darauf nur äußerst selten eine Antwort (und wenn, lautet die auch überwiegend nur: "wir prüfen das") und meinem Wunsch nach Einsichtnahme in die Verkehrsrechtliche Anordnung wurde bislang genau zweimal entsprochen (bei mindestens 20 Anfragen).
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helmet lampshade
Beitrag 21.12.2016, 15:49
Beitrag #2962


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Zitat (Speichenkarussell @ 21.12.2016, 15:08) *
Begründung für RWBP? Gibt's nicht, brauchen wir nicht. whistling.gif

Ob da RWBP ist wird denen egal sein. Der "normale" Radfahrer fährt erst auf dem Sonderweg ohne eigene Spur und dann auf der linken Weghälfte, so wie es das Schild anzeigt und dann muss er kurz auf die Straße, wenn er nicht so vernünftig ist und absteigt und schiebt. Die Kampfradler fahren eh auf der Straße - kannmannixmachen

PS: wenn schon ein "grüner"(sic!) OB, den ADFC(sic!) als Vertretung der 10% "Schnellfahrer" (sic!) bezeichnet, was machen dann die anderen?
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mir
Beitrag 21.12.2016, 17:31
Beitrag #2963


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Tja, man stellt sich die Behörden immer als allwissend und furchtbar sorgfältig vor. In der Realität regiert der Zeitmangel, und an sowas wie die Erfassung von Schildern in einer Datenbank denkt da niemand.

Ach, es ist nicht lange her, da fragte die in der Gegend eine Stadt den ADFC, wo es denn überall gemeinsame Geh/Radwege gebe. Grund war, daß da es da aufgrund eines Urteils irgendwelche Haftungsprobleme mit dem Winterdienst gab, man aber nicht wußte, wo es überall solche Wege gibt.

Aber mein persönlicher Höhepunkt des Amtsschimmels ist noch immer die Schneeräumung von Radwegen mit angehobenem Räumschild, der Winterdienst galt damit für die Stadt als durchgeführt, noch dazu aufgrund des geringen Verschleißes sehr preiswert. Warum diese verwöhnten Radfahrer nur immer meckerten? Diese Sachen kann man sich gar nicht ausdenken.



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granny
Beitrag 21.12.2016, 17:54
Beitrag #2964


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Zitat (mir @ 21.12.2016, 17:31) *
Ach, es ist nicht lange her, da fragte die in der Gegend eine Stadt den ADFC, wo es denn überall gemeinsame Geh/Radwege gebe. Grund war, daß da es da aufgrund eines Urteils irgendwelche Haftungsprobleme mit dem Winterdienst gab, man aber nicht wußte, wo es überall solche Wege gibt.

Kommt mir bekannt vor. Hier in der Stadt machte der ADFC die StVB darauf aufmerksam, dass in verschiedenen neuen T30-Zonen noch StVO-widrig Benutzungspflichten angeordnet waren, woraufhin der Sachbearbeiter freundlich mitteilte, man möge ihm bitte die Standorte ansagen, dann würde er gerne die Entschilderung veranlassen. Er selbst hätte keinen Schimmer, wo überall Blauschilder stünden.
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Speichenkarussell
Beitrag 22.12.2016, 09:01
Beitrag #2965


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Einfach mal Akteneinsicht in die Protokolle der letzten fünf* Verkehrsschauen fordern. Da sollte ja gut dokumentiert sein, welche Schilder warum noch oder nicht mehr stehen. narr.gif

* wenigstens zehn Jahre Archivierungsfrist dürften in der Stadtverwaltung wohl realistisch sein.
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ulm
Beitrag 22.12.2016, 09:11
Beitrag #2966


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Zitat (mir @ 21.12.2016, 17:31) *
In der Realität regiert der Zeitmangel, und an sowas wie die Erfassung von Schildern in einer Datenbank denkt da niemand.
Der "Zeitmangel" ist ein gefühlter. Wird der Zeitaufwand nicht nur in Jahresaufwand gesehen, sondern z.B. im Zehn-Jahres-Raster, dann wäre der Aufwand für ein Beschilderungsverzeichnis kein Aufwand mehr, sondern eine Ersparnis.

In der Zeitung las ich von einer Kommune, die eine Videobefahrung ihres Straßennetzes in Auftrag gegeben hat.
Problem gelöst!
Straßen findbar auf der Festplatte abgelegt und schon kann man mit ein paar Mausklicks überprüfen, was draußen los ist.
Auch für verkehrsrechtliche Anordnungen einfach nur sinnvoll.
Das darf natürlich nicht von der (theoretischen) Verpflichtung zur Verkehrsschau entbinden, aber ist wenigstens mal ein bezahlbarer Ansatz, um Fortschritte zu erreichen.
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Speichenkarussell
Beitrag 22.12.2016, 09:44
Beitrag #2967


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Zitat (ulm @ 22.12.2016, 09:11) *
Videobefahrung ihres Straßennetzes in Auftrag gegeben
Hätte man Google es hierzulande mit den StreetView-Fahrzeugen nicht so madig gemacht, gäbe es diesen Service sogar frei verfügbar und für den Steuerzahler kostenlos - wenigstens als einmalige Basiserfassung.
Außer Deutschland fehlen auf der Europakarte von StreetView nur Österreich und Bosnien-Herzegowina. wavey.gif
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Schönwetterradling
Beitrag 22.12.2016, 10:45
Beitrag #2968


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Solche Kamerafahrten gibt es ja auch zur Erfassung des Zustandes von Straßen. Sollte also eigentlich kein Problem sein.
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Explosiv
Beitrag 29.12.2016, 08:44
Beitrag #2969


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Zitat (Speichenkarussell @ 22.12.2016, 09:01) *
Einfach mal Akteneinsicht in die Protokolle der letzten fünf* Verkehrsschauen fordern. Da sollte ja gut dokumentiert sein, welche Schilder warum noch oder nicht mehr stehen. narr.gif

* wenigstens zehn Jahre Archivierungsfrist dürften in der Stadtverwaltung wohl realistisch sein.


Es gibt leider das gesetzliche Schlupfloch, auf diese Verkehrsschauen zu verzichten, wenn anderweitig, z.B. im Rahmen der täglichen Streifenfahrten, nach den dort adressierten Dingen geschaut wird.
Und leider berufen sich manche Kommunen auf dieses Schlupfloch, ohne rot zu werden.

Für mich bedeutet die völlige Unkenntnis, welche Regelungen wo getroffen wurden, dass überhaupt kein Verkehrskonzept für die betreffende Gemeinde existiert. Bestenfalls für die Hauptdurchgangsstraßen, nicht jedoch für die ganze Fläche. Und vor allem nicht für alle Verkehrsarten.


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Speichenkarussell
Beitrag 29.12.2016, 10:41
Beitrag #2970


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Zitat (Explosiv @ 29.12.2016, 08:44) *
Zitat (Speichenkarussell @ 22.12.2016, 09:01) *
Verkehrsschauen
Es gibt leider das gesetzliche Schlupfloch, auf diese Verkehrsschauen zu verzichten, wenn anderweitig, z.B. im Rahmen der täglichen Streifenfahrten, nach den dort adressierten Dingen geschaut wird.
Und leider berufen sich manche Kommunen auf dieses Schlupfloch, ohne rot zu werden.

Wo gibt es denn dieses Schlupfloch? In der VwV steht explizit, dass nur die höhere Verwaltungsbehörde ein Unterlassen der Verkehrsschau genehmigen kann. Das Problem ist doch dann eher die fehlende Formvorgabe, d.h. die Behörden berufen sich auf eine nirgends dokumentierte Absprache, die annodunnemals angeblich getroffen wurde.
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durban
Beitrag 05.01.2017, 11:39
Beitrag #2971


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Dieses "Schlupfloch" existiert nur in den Bundesländern, in denen nach Landesrecht die Polizei gleichzeitig Straßenverkehrsbehörde ist. Dann wird die Streifenfahrt eben als tägliche Verkehrsschau verkauft. whistling.gif

M.E. gibt es eine solche Aufgabenzuweisung nur in einem Bundesland. Und in diesem Bundesland ist bei dieser Gelegenheit die StVB (= Polizei) sogar untere und höhere Verwaltungsbehörde zugleich, sodass sie sich selbst eine Ausnahme genehmigen könnte. tongue.gif


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granny
Beitrag 05.01.2017, 12:17
Beitrag #2972


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Zitat (Explosiv @ 29.12.2016, 08:44) *
Es gibt leider das gesetzliche Schlupfloch, auf diese Verkehrsschauen zu verzichten, wenn anderweitig, z.B. im Rahmen der täglichen Streifenfahrten, nach den dort adressierten Dingen geschaut wird.
Und leider berufen sich manche Kommunen auf dieses Schlupfloch, ohne rot zu werden.

Das größte Schlupfloch besteht darin, dass das Verwaltungshandeln im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde an keine äußere Form gebunden ist. Es besteht weder für die Anordnung von Verkehrszeichen selbst, noch für die vor der Entscheidung getroffenen Abwägungen oder deren regelmäßige Überprüfung die Pflicht zur schriftlichen Dokumentation. Infolgedessen braucht es nur einen Mitarbeiter, der ggf. auf Nachfrage mit treuherzigem Augenaufschlag versichert, dass der Status Quo draußen auf der Straße zwingend notwendig, exakt so gewollt und regelmäßig geprüft sei. Da Verkehrszeichen das positive Image besitzen, sie würden die Verkehrssicherheit verbessern, tasten die Amts- und Verwaltungsgerichte wohl auch diese Fiktion im Streitfall "Büger gg. Staat" nicht durch Anwendung des "in dubio pro reo"-Prinzips zugunsten der Verkehrsteilnehmer an.
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mir
Beitrag 05.01.2017, 12:19
Beitrag #2973


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Zitat (durban @ 05.01.2017, 11:39) *
Dieses "Schlupfloch" existiert nur in den Bundesländern, in denen nach Landesrecht die Polizei gleichzeitig Straßenverkehrsbehörde ist. Dann wird die Streifenfahrt eben als tägliche Verkehrsschau verkauft. whistling.gif


Laß mich raten - ist das Hamburg?


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durban
Beitrag 05.01.2017, 14:25
Beitrag #2974


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yes.gif crybaby.gif


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K0nsch
Beitrag 05.01.2017, 14:38
Beitrag #2975


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Zitat (Explosiv @ 04.12.2016, 10:08) *
Man sollte das der zuständigen Behörde melden. Das Zz ist mit Sicherheit nicht angeordnet, und die linksseitige Benutzungspflicht höchstwahrscheinlich auch nicht.


Der zuständige Sachbearbeiter für Ausnahmegenehmigungen im Baustellenbereich der Stadt Konstanz sieht das gaaaaaaaaanz anders wavey.gif
Der ordnet das Zz ständig an...


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Zitat (Andymon @ 01.06.2015, 14:25) *
Wir als Gesellschaft geben Millionen EURO für Radwege aus! Wie überflüssig.

Dem kann ich nur zustimmen*

*Bezieht sich auf die hier in DE typischen "Rad"wege(lchen)
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Heinz Wäscher
Beitrag 05.01.2017, 20:35
Beitrag #2976


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Das passiert, wenn man in einer Gegend mit relativ wenig Radverkehr spezielle Lichtzeichen aufstellen lässt:
Zitat
Kaum in Betrieb, wird die neue Radfahrerampel an der Rospetalstraße in Gummersbach-Vollmerhausen auch schon wieder neu geschaltet und nachgerüstet. Es sei zu brenzligen Situationen an der Einmündung zur Westtangente gekommen, weil die Radfahrerampel falsch verstanden werden könne, berichtet Andreas Nellessen Landesbetrieb Straßenbau NRW
Quelle: rundschau-online.de/25482788 ©2017 blink.gif wallbash.gif



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bicionado
Beitrag 05.01.2017, 23:41
Beitrag #2977


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Und die Lösung ist, das Ding zur Bettelampel zu machen. Herzlichen Dank auch!
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lutschi
Beitrag 09.01.2017, 15:06
Beitrag #2978


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Kurzes Video (Youtube) von einer neu gestalteten Straße (Bessemerstr) in Bochum. Zuvor war sie 2 Spurig, jetzt ist die rechte Spur weggefallen und wurde zum Radweg. An sich gut und geräumig gemacht, nur das Ende finde ich nun ja, irgendwie hingewurschtelt und nicht optimal gelöst.

Auf der Gegenseite hat man den Anwohner den Parkraum (rechte Spur) genommen, aber die sind ja schon auf den Gehweg ausgewichen.

https://youtu.be/B3kKJWjs4DE
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Mueck
Beitrag 09.01.2017, 15:32
Beitrag #2979


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Ach, so ganz schlecht finde ich das nicht ...
Aber mittiger Schutzstreifen ...
War da nicht was in Soest?! thread.gif whistling.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 09.01.2017, 15:47
Beitrag #2980


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Und irgendwie schade, dass man die Radwege nicht für E-Bike und Mofa Fahrende freigegeben hat - oder doch?
Und wasn dass da an der Scheibe???


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lutschi
Beitrag 09.01.2017, 17:55
Beitrag #2981


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Der Radweg ist gut, keine Frage. Beim Ende hätte ich evtl den Radweg in der Mitte weitergeführt (man könnte zB eine eigene Radfahrer Ampel dazuhängen) und nur eine Spur fürs rechts/links abbiegen aufmalen. Aber diese Mischung auf einem recht langen Stück halte ich für gefährlich.

Der gelbe an der Scheibe sitzt da dank meinem Sohn. Da kann er rausgucken (und fliegt nicht im Auto rum) und nein, dazu ist er nicht falsch rum...
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Speichenkarussell
Beitrag 10.01.2017, 12:25
Beitrag #2982


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Zitat (granny @ 05.01.2017, 12:17) *
Das größte Schlupfloch besteht darin, dass das Verwaltungshandeln im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde an keine äußere Form gebunden ist. Es besteht weder für die Anordnung von Verkehrszeichen selbst, noch für die vor der Entscheidung getroffenen Abwägungen oder deren regelmäßige Überprüfung die Pflicht zur schriftlichen Dokumentation.

Außer bei der Verkehrsschau:
Zitat
VwV-StVO: Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.
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Beitrag 11.01.2017, 14:33
Beitrag #2983


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Ich lach mich schlapp. Verkehrsschauen sind verpflichtend durchzuführen, außer, die Außendienstmitarbeiter führen praktisch permanent Überprüfungen durch, so dass sich die Schau gespart wird. Samt Dokumentation.
Die Formulierungen sind wie der Versuch, Quark an die Wand zu nageln... crybaby.gif


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Beitrag 12.01.2017, 16:40
Beitrag #2984


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Zitat (Speichenkarussell @ 22.12.2016, 09:44) *
Zitat (ulm @ 22.12.2016, 09:11) *
Videobefahrung ihres Straßennetzes in Auftrag gegeben
Hätte man Google es hierzulande mit den StreetView-Fahrzeugen nicht so madig gemacht, gäbe es diesen Service sogar frei verfügbar und für den Steuerzahler kostenlos - wenigstens als einmalige Basiserfassung.
Außer Deutschland fehlen auf der Europakarte von StreetView nur Österreich und Bosnien-Herzegowina. wavey.gif


Moldawien (Moldau) und Weissrussland ist auch nicht vertreten. Russland auch nur spärlich.
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Speichenkarussell
Beitrag 13.01.2017, 12:34
Beitrag #2985


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Ehem, ja. blushing.gif Ich war gedanklich beim "alten Europa".
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mgka
Beitrag 13.01.2017, 12:42
Beitrag #2986


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Zitat (Heinz Wäscher @ 05.01.2017, 20:35) *
Zitat
Kaum in Betrieb, wird die neue Radfahrerampel an der Rospetalstraße in Gummersbach-Vollmerhausen auch schon wieder neu geschaltet und nachgerüstet. Es sei zu brenzligen Situationen an der Einmündung zur Westtangente gekommen, weil die Radfahrerampel falsch verstanden werden könne, berichtet Andreas Nellessen Landesbetrieb Straßenbau NRW
Quelle: rundschau-online.de/25482788 ©2017 blink.gif wallbash.gif

Darf man denn eigentlich als Radfahrer überhaupt geradeaus fahren bei dieser Beschilderung? Meiner Ansicht nach gilt Verkehrszeichen 209 für die gesamte Straße. Eine Ausnahme für Radfahrer sehe ich auf dem Foto nicht.


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Mitleser
Beitrag 13.01.2017, 12:45
Beitrag #2987


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Ja. Bis fast vollständig über die Kreuzung und dann nach rechts auf den linksseitigen Radweg abbiegen. whistling.gif
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Dlarah
Beitrag 13.01.2017, 15:35
Beitrag #2988


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Zitat (mir @ 21.12.2016, 17:31) *
man aber nicht wußte, wo es überall solche Wege gibt.


Sollten an solchen Orten einmal gewisse Schilder über Nacht verschwinden thread.gif , würde man das überhaupt bemerken?


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Speichenkarussell
Beitrag 13.01.2017, 15:56
Beitrag #2989


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Jede Wette, dass das keiner bemerkt. Jedenfalls fällt es wohl nicht der Behörde auf.

Ich weiß allein an meiner regelmäßigen Strecke spontan zwei Stellen, wo im Laufe der vergangenen Jahre ein Vz 237 plötzlich verschwunden ist (mindestens einmal im Zuge von Baumaßnahmen ramponiert und abgefallen) und seither nicht erneuert wurde. Dass für die betreffenden Wege die Benutzungspflicht aufgehoben worden wäre, halte ich angesichts des sonstigen Verhaltens der Nürnberger StVB für rundweg ausgeschlossen. Da eines der beiden Vz links stand, werde ich auch sicher keine schlafenden Hunde wecken und die Behörde fragen, ob das abgeordnet wurde. thread.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.01.2017, 16:26
Beitrag #2990


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Zitat (Dlarah @ 13.01.2017, 15:35) *
Sollten an solchen Orten einmal gewisse Schilder über Nacht verschwinden thread.gif , würde man das überhaupt bemerken?

Bei mir in der Gegend fallen fehlende, beschädigte oder widersinnige whistling.gif Verkehrszeichen eigentlich immer nur den ehrenamtlichen Fahrern des Bürgerbusses auf.


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mgka
Beitrag 13.01.2017, 16:46
Beitrag #2991


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Zitat (Speichenkarussell @ 13.01.2017, 15:56) *
Dass für die betreffenden Wege die Benutzungspflicht aufgehoben worden wäre, halte ich angesichts des sonstigen Verhaltens der Nürnberger StVB für rundweg ausgeschlossen. Da eines der beiden Vz links stand, werde ich auch sicher keine schlafenden Hunde wecken und die Behörde fragen, ob das abgeordnet wurde. thread.gif

Spannend, jedenfalls für "neu Zugezogene", welche das Schild nicht kennen, dürfte keine Anfechtungsfrist laufen, auch wenn der Verwaltungsakt / verkehrsrechtliche Anordnung noch existiert. Insofern sollte die Straßenverkehrsbehörde ein erhebliches Eigeninteresse daran haben, die im Amt vorliegenden Anordnungen regelmäßig mit den tatsächlich aufgestellten Schildern vor Ort abzugleichen. Aber das passiert in München genauso wenig wie in Nürnberg.


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KrampfRadler
Beitrag 18.01.2017, 11:01
Beitrag #2992


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Bin gestern abend nochmals in die Stadt.
Radweg super geschoben (im Gegensatz zu den meisten Straßen), konnte man schön mit 35 befahren, aber was hier los war?


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Dlarah
Beitrag 18.01.2017, 22:44
Beitrag #2993


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Typischer Fall von Reviergrenze. Von der einen Seite hat Team A zu räumen, von der anderen Team B.

Sehr schön (a) Ulm vs. Neu-Ulm; (b) Neu-Ulm innerhalb der B10 vs. Neu-Ulm außerhalb; oder (c ) Ulm-Eselsberg am Berliner Ring vs. sich selbst: irgendwo bei Höhenlinie 600 liegt die Grenze, und alles hängt davon ab, wer überhaupt schon da war, oder wer zuerst da war. An den Ampel-Übergängen gibt es dann genau diese Bilder. Man müsste aussteigen und die Feinarbeit mit der Schippe machen. (meine Vermutung: ) das gibt der Zeitplan nicht her.


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Heinz Wäscher
Beitrag 22.01.2017, 20:50
Beitrag #2994


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Haben eigentlich sämtliche Radwege das gemeinsame Problem, dass dort ganztägig die Sonne tiefsteht und dass deswegen die Benutzer dieser Sonderwege dadurch unwissentlich einer permanenten Gefahr ausgesetzt sind? blink.gif
Zitat
PKW-Fahrer übersieht Radfahrer bei tief stehender Sonne
Am Samstag (21.01.17) gegen 13:20 Uhr ...


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granny
Beitrag 22.01.2017, 21:46
Beitrag #2995


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Zitat (Heinz Wäscher @ 22.01.2017, 20:50) *
Haben eigentlich sämtliche Radwege das gemeinsame Problem, dass dort ganztägig die Sonne tiefsteht und dass deswegen die Benutzer dieser Sonderwege dadurch unwissentlich einer permanenten Gefahr ausgesetzt sind? blink.gif

Hm think.gif Nicht nur, dass die Sonne um halb zwei auch im Januar nicht wirklich "tief" steht, sondern es ist auch soweit ich sehen kann kein Abschnitt der betreffenden Straße so gelegen, dass jemand, der ein Grundstück verlässt und dabei ja *tangential* zur Fahrbahn schaut, um den Vorrang des fließenden Verkehrs zu achten, direkt in die Sonne gucken müsste.
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Dlarah
Beitrag 22.01.2017, 23:19
Beitrag #2996


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... und man muss hier feststellen, dass der Radfahrer verletzt wurde --üblicherweise verletzen sie sich ja selber, oder ziehen sich Verletzungen zu.






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helmet lampshade
Beitrag 23.01.2017, 09:21
Beitrag #2997


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Zitat (granny @ 22.01.2017, 21:46) *
dass jemand, der ein Grundstück verlässt und dabei ja *tangential* zur Fahrbahn schaut, um den Vorrang des fließenden Verkehrs zu achten, direkt in die Sonne gucken müsste.

Vielleicht Blendung durch Reflexion des Sonnenlichtes an einer Windschutzscheibe o.ä.
Das kann wirklich tückig sein
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Mueck
Beitrag 23.01.2017, 15:39
Beitrag #2998


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Habe mir kürzlich mal eine relativ neue Fahrradstraße angeschaut (Knielinger Allee in Karlsruhe, zu Fuß beim Sonntagsspaziergang) und wie weit die genau geht etc.
Die Fahrradstr. selbst ist relativ ok, daher kaum Bilder von dieser selbst ... whistling.gif

Hier sind wir mitten drin ...

Das Fahrradstr.schild sieht man von hinten. Beschilderung hier übrigens in der eher "zonalen" Variante ...
Frage zu dem Bild:
Auf der rechten Seite der Straße war das links vom Grünstreifen mal ein ganz früher benutzungspflichtiger asphaltierter Radweg, das rechts vom Grünstreifen der Gehweg, nur mit wassegebundener Decke.
Welchen Status haben/hatten die beiden Wege
- heute mit Fahrradstr.
- davor bei entfallener Benutzungspflicht?
Sprich:
- darf/durfte man da radeln?
- darf/durfte man da laufen? Oder muss man weiterhin den ggfs. schmuddeligen "Gehweg" rechts benutzen?
Gaaaaanz im Hintergrund lauert das Ende:


Das Anfangs-Schild der Fahrradstraße steht arg blöd ...
Wenn ich das in der StVO richtig sehe, macht sich der Wohnmobilfahrer dabei keiner Owi schuldig? Bei einigen wenigen Schildern steht ein Verdeckungsverbot dabei (Vorfahrt gewähren, Andreaskreuz u.ä. wichtige), aber nicht bei allen oder in einem Allgemein-§?!
Das ganze vermutlich deswegen nicht am Anfang der Straße, den wir gleich noch sehen, wegen "ortsfremde" (ab da parken Krankenhausbesucher) oder nicht überwiegender Radnutzung oder so ...
Ab hier nix verändert, die Bilderserie hätte ich schon vor Jahren einstellen können.
Nur das auf dem letzten Bild ist glaub noch relativ neu ... (So oft bin ich in dem Eck nicht ...)


Die Knielinger Allee geht eigentlich weiter geradeaus, man erahnt es evtl. an den Parkern im Hintergrund, aber hier ist erst mal eine Haltestelle im direkten Weg ...
Radverkehr soll eigentlich, so ist es gedacht, weiter geradeaus dürfen, aber eigentlich darf er es nicht, oder?
Ein Blick etwas weiter nach links ...

... offenbart die zur Querung nötige Ampel, noch weiter nach links blickend ...

... sieht man das Radfahrverbot, das man nach § 1 MSDWGMI-VO als Hinweis intepretieren könnte, dass man doch hier rüber darf.
Diese VO braucht man auch auf der anderen Seite:


Ab dort b-pflichtiger Zweirichtungsradweg bis zur nächten Kreuzung, auf dem man ...

... Parkscheine für's Fahrradparken lösen ka... Äh... Oder für was sind diese Einrichtungen auf dem Radweg gut? Das gleiche wiederholt sich noch 2x, wie man evtl. erahnen kann im Hintergrund ...


Google-Maps zu der Ecke, Fahrradstraße beginnt ein Stückchen rechts davon bis zu einer Brücke.
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Dlarah
Beitrag 23.01.2017, 19:28
Beitrag #2999


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Bei Bild 1 und 2 erhebt sich schon mal die Frage nach einer geforderten Mindest-Anbringungshöhe. OK, das WoMo würde das Schild auch bei 2 m verdecken, aber trotzdem...


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Mueck
Beitrag 23.01.2017, 22:35
Beitrag #3000


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Zitat (Dlarah @ 23.01.2017, 19:28) *
Bei Bild 1 und 2 erhebt sich schon mal die Frage nach einer geforderten Mindest-Anbringungshöhe.
Aus der VwV:
Zitat
Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte sich, soweit nicht bei einzelnen Zeichen anderes gesagt ist, in der Regel 2 m über Straßenniveau befinden, über Radwegen 2,20 m, an Schilderbrücken 4,50 m, auf Inseln und an Verkehrsteilern 0,60 m.
Diese Anbringungshöhe ist üm übrigen für viele Schilder üblich: Ortstafeln, vbBs, Fuzos (und bei diesen wohl auch die vorherrschende Höhe) und anscheinend oft auch für Fahrradstraßen.
Bei der vorliegenden Bauform als Tafel steht sie ja auch nicht "über" einem Verkehrsweg, sondern abseits "inselartig" ...
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 15:51