Radweg-Mecker-Foto-Thread |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Radweg-Mecker-Foto-Thread |
27.04.2018, 17:30
Beitrag
#3301
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Wie definert sich eigentlich "straßenbegleitend"?
Dieser hier soll es laut Presse sein: Die Sperrung für Radler ist auch deshalb möglich, weil der unterhalb der B 172 entlang führende Elberadweg als straßenbegleitend eingestuft ist. Eigentlich ist er aber ganz schön weit wech ... Nur ein blaues Schild würde ich von der Bundesstraße aus ja schon gar nicht mehr sehen ... Anderswo zwischen Busenbach und Herrenalb tut man lieber jeglichen Zusammenhang zwischen Straße und x-Weg leugnen ... |
|
|
27.04.2018, 18:03
Beitrag
#3302
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5801 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Wie definert sich eigentlich "straßenbegleitend"? Man könnte sich vielleicht auf ein "topologisches Begleiten" berufen, falls es keine Einmündungen oder Grundstücke im ausgeschlossenen Abschnitt gibt, die dadurch als berechtigtes Ziel ausgeschlossen würden. Was ist aber mit der Rietzschgrundstraße? Darf man darauf nicht radeln? Und was macht man, wenn man von ihr auf die Bundesstraße trifft? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
|
|
27.04.2018, 18:41
Beitrag
#3303
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 999 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
Die Verbotsschilder südlich von Busenbach sind ja inzwischen verschwunden. Dafür gibt es nun Verbotsschilder zwischen Busenbach und dem Abzweig nach Ettlingen. Und da auch an der Querung des Bf. Busenbach ein Z.239 steht kann dieser "x-Weg" auf der rechten Talseite nicht durchgehend bis Ettlingen mit dem Rad befahren werden
|
|
|
27.04.2018, 19:51
Beitrag
#3304
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Man könnte sich vielleicht auf ein "topologisches Begleiten" berufen, falls es keine Einmündungen oder Grundstücke im ausgeschlossenen Abschnitt gibt, die dadurch als berechtigtes Ziel ausgeschlossen würden. Hier endet der Radweg ja an völlig anderen Straßen, da wird's irgendwie schwierig mit der Topologiegleichheit ..Was ist aber mit der Rietzschgrundstraße? Darf man darauf nicht radeln? Und was macht man, wenn man von ihr auf die Bundesstraße trifft? Mit Anlauf über die Bahn drüber weg?Ich weiß ja nicht genau, von wo nach wo das Verbot dort reicht ... Bin ja nicht von dort ... Die Verbotsschilder südlich von Busenbach sind ja inzwischen verschwunden. Schon fast 20 Jahre ...Dafür gibt es nun Verbotsschilder zwischen Busenbach und dem Abzweig nach Ettlingen. Und da auch an der Querung des Bf. Busenbach ein Z.239 steht kann dieser "x-Weg" auf der rechten Talseite nicht durchgehend bis Ettlingen mit dem Rad befahren werden Ja ... Ein Bekannter ist per Klage am Fahrbahnverbot dran ... Ich meine, sie verstaubt derzeit beim VG, bin aber gerade nicht sicher bzgl. Status ... |
|
|
01.05.2018, 22:23
Beitrag
#3305
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Ach hier ging mein Fortsetzungsroman zur Ampelquerung weiter ...
Die Brücke ist Geschichte, futsch, abgerissen, daher Umleitung zur hier schon vorgestellten Ampel über die Kriegsstr. im Zuge der Ritterstr., die anfangs ohne Radler in der Streuscheibe ... Das war diese Geschichte ...Die Zufahrten zu dieser Ampel hat man inzwischen mit wahllos positionierten Schildern versucht freizugeben für Radler ... Dort stand auch mal eine Brücke, die ist schon 'n Jahr länger weg ... Über deren ehemaligen Zuweg kann man wunderbar von Norden zur Ampel und nordwärts wieder weg oder auf kurzem Weg über die Ritterstr.fahrbahn, für beides fehlte anfangs die Freigabe der Gehwege, wie glaub im anderen Faden bebildert zu lesen ... Aber inzwischen hat man "nachgeüstet":Am Nordende des Zuwegs zur ehem. Brücke hat man diesen für Radler freigegeben: ... nur das Gehwegschild davor ... Hmmm ... Das hätte sich andersrum als Ende der Freigabe besser gemacht, oder? Während dort ... Obwohl ... am anderen Ende, an der Ampel, fehlt die auch, dafür steht dort: ... sich nix geändert hat.Richtig: Die beiden Gehwegfreigaben stehen sich gegenüber und beide neben der Ampel, so dass das eine den Weg von der Ampel weg für die Ampelnutzer gar nicht freigibt irgendwie, weil für die kommt's zu spät ... Dafür aber hier eine Kleinigkeit: Neuer Überweg über unsere Nochstadtautobahn Kriegsstr. zum Behufe des Abrisses einer Brücke eine Ecke weiter: Oh Schreck, Fußgänger im Gegenverkehr! Da muss ich ja wohl vorsichtig radeln ... Immerhin: Radler kommen ja keine entgegen ... |
|
|
02.05.2018, 06:37
Beitrag
#3306
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
Vielleicht liest ja jemand mit?
Oder greift gar zum äussersten und denkt mit? -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
|
|
02.05.2018, 11:21
Beitrag
#3307
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
|
|
|
04.05.2018, 05:35
Beitrag
#3308
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
O.k. dann halt nur partial ... so ganz am Ende ... ein kleines bisschen... so ganz wenig ... klitzeklein ...
-------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
|
|
05.05.2018, 12:18
Beitrag
#3309
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Aber nur gaaanz wenig ...
So wenig, wie hier ganz unten auf der ersten Seite drüber gestolpert. Da geht's um den Status dieses Fuß(?)weges. Weil in real steht da eine Wegweisung für Radfahrer auf diesen linksseitigen Weg rauf. Freigabe? Fehlanzeige ... Zitat § 2 (4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen. Eigentlich eindeutig: Links nur erlaubt mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“. Alles nicht dort ...Rechtsseitig könnte man aus dem Wegweiser alleine evtl. noch einen anderen Radweg annehmen, ein Konstrukt eines 240er ohne 240, weil erkennbar für Radler und so, aber linksseitig lässt die StVO keine solche Lücke offen, oder? Haftungsrechtlich mag das Urteil des OLG Jena im Haftungsfalle vielleicht helfen, wenn man trotzdem dort fährt ... Hülfe die Widersprüchlichkeit auch gegen ein Bußgeld? Etwas davor kommt auch kein Erlaubnisschild, nur ein Warnschild "Radfahrer kreuzen". Aber radeln wir mal gesetzestreu auf der Fahrbahn weiter ... Etwas später steht links ein 240, aber was fangen wir damit an? Wir haben uns ja entschieden, gesetzestreu zu radeln, also können wir dort, wo die Mittellinie gestrichelt ist, noch nicht auf den Weg auffahren, denn da fehlt ja immer noch die Freigabe ... Dort, wo das Schild steht, hindert die durchgezogene Linie am Wechsel auf den Radweg. Und auch noch der Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg. Also radelt man fröhlich weiter legal auf der Fahrbahn weiter? Der Standort führt dann aber auch noch weiter zur Frage, wie weit das 240 überhaupt Gültigkeit entfaltet ... Wegen der zwingenden Erfordernis einer Freigabe linksseitig MUSS m.E. das Schild an jeder Kreuzung wiederholt werden, ansonsten Ende der Freigabe, oder? Wäre das links also eine richtige Straße, wäre die Linksfreigabe schon nach wenigen Metern zu Ende, oder? Der Status des Weges ist leider nicht erkennbar auf Mapillary. OSM weist Feldwege aus, aber eigentlich kommen da keine Felder, sondern eine Kiesgrube o.ä., könnte also eine private Grundstückszufahrt sein. Aber genauso könnte es ein auch öffentlicher Weg zur Naherholung am See sein. Dann täte er die Freigabe unterbrechen, oder? |
|
|
16.06.2018, 15:36
Beitrag
#3310
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 264 Beigetreten: 30.08.2013 Wohnort: Badnerin in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 69774 |
Ich hab leider keine Bilder, weil ich nicht in Travemünde wohne, aber die Beschreibung bei den Lübecker Nachrichten klingt nach typisch Lübecker Radverkehrspolitik
-------------------- Viele Grüße vom
CLSgirl |
|
|
17.06.2018, 06:53
Beitrag
#3311
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Und wieder massenhaft Leute, die den Unterschied zwischen Fahrbahn und Straße nicht kennen.
-------------------- |
|
|
24.06.2018, 14:04
Beitrag
#3312
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Ein Mitbringsel von meiner Radtour am Mittwoch, eigentich eher zum Thema Fahrbahn und Einbahnstr., aber zu den beiden letzten Fäden dazu passt's nicht ganz ...
Ich radel die Straße entlang, mein Navi sagt links rum, daher war ich froh um's Zusatzzeichen unter dem Rechtsabbiegegebot: ... aber was ist das da am gegenüberliegenden Fahrbahnrand?!? Könnte ein Radfahrstreifen, aber irgendwie fehlt rechts das Loch in der Linie zum Rauffahren ... Aber zusätzlich zu dieser roten Spur ist ja auch noch die Fahrbahn der Einbahnstr. für Radfahrgegenverkehr freigegeben und somit neben der geschlossenen Spur abseits der Fahrbahn, für die das Schild ja völlig irrelevant ist, auch die Fahrbahn nutzbar ... ... hätte auch Zweifel, ob mein Breitspurpanzer ganz drauf passen täte ... Das Ende dagegen ist offen ... PS: Bei Google ist die Zufahrt noch offen ... |
|
|
24.06.2018, 14:24
Beitrag
#3313
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Ach, und die zwei passen hier auch rein ...
Wo und wie muss/darf man eigentlich auf neu anfangende Radwege auffahren? Hier dachte ich noch: gerade durch wird sich schon was zum auffahren finden ... Aber irgendwie stellte sich diese Möglichkeit beim weiteren Annähern als eher in der Flucht der Querungshilfe liegend raus ... Zuvor reiner Gehweg ... Bei Google könnte man fast meinen, das wäre vor einiger Zeit womöglich noch anders gewesen ... Die Ampel war auch nur eine Fußgängerampel, der Querverkehr hat sich leicht erschreckt ... |
|
|
24.06.2018, 15:52
Beitrag
#3314
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2826 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 |
Ich tippe mal auf "Schutzstreifen" für den Balkon!
|
|
|
08.08.2018, 19:15
Beitrag
#3315
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 264 Beigetreten: 30.08.2013 Wohnort: Badnerin in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 69774 |
Netzfund aus Berlin von der ganz unfassbar gruseligen Art
-------------------- Viele Grüße vom
CLSgirl |
|
|
08.08.2018, 20:30
Beitrag
#3316
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Andere Perspektive. Radweg als IQ-Test für Radler
-------------------- |
|
|
08.08.2018, 20:37
Beitrag
#3317
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 175 Beigetreten: 20.08.2010 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 55335 |
Selbst wenn der Weg gerade markiert wäre würde ich dort keinen Radweg sehen, ist doch viel zu schmal.
|
|
|
08.08.2018, 20:44
Beitrag
#3318
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Bei dem Bild (gleicher Ort wie CLSgirl) mußte ich auch an diesen Faden denken.
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
09.08.2018, 10:31
Beitrag
#3319
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Das ist kein Radweg, zumindest kein offizieller mit Blauschild. Es ist Schulweg von Kindern, von denen ein Teil noch den Gehweg nutzen muss oder darf. Und um denen Orientierung zu geben, wurde anno dunnemals was aufgepinselt. Das war verblasst und eine Firma bekam den Auftrag, die Linen nachzuziehen.
Ich vermute, dass die damalige Strichführung auf das Leben auf der Fahrbahn vorbereiten sollte, auf der man um die Stehzeuge herumzirkeln muss. Kommt in etwa hin. Oder Vorbereitung auf echte Radwege, die ja auch ständig teilweise zugeparkt sind. -------------------- |
|
|
09.08.2018, 10:41
Beitrag
#3320
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 337 Beigetreten: 19.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82486 |
Das ist kein Radweg, zumindest kein offizieller mit Blauschild. Es ist Schulweg von Kindern, von denen ein Teil noch den Gehweg nutzen muss oder darf. Und um denen Orientierung zu geben, wurde anno dunnemals was aufgepinselt. Das war verblasst und eine Firma bekam den Auftrag, die Linen nachzuziehen. Demzufolge sind die Linien unnötig und schwachsinnig. Ich gehe mal davon aus, daß sich die ausführende Firma einen m.E. ziemlich coolen Scherz erlaubt hat, um die Absurdität einer solchen Markierung aufzuzeigen. btw: Man kann durchaus kerzengerade da durchfahren, ohne die Linie überhaupt berühren zu müssen. |
|
|
09.08.2018, 13:26
Beitrag
#3321
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Das ist kein Radweg, zumindest kein offizieller mit Blauschild. Es ist Schulweg von Kindern, von denen ein Teil noch den Gehweg nutzen muss oder darf. Den Kids bis zum 8. Geburtstag wurde so (bis zu einer der letzten Novellen, die dann auch den baulichen Radweg freigab) leider der halbe Verkehrsraum genommen ...Den Kids zwischen 8. und 10. Geburtstag wird immer noch der halbe Verkehrsraum genommen, denn ... Zitat (5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen. ... die Wahlfreiheit gilt nur bis zum 8. Geburtstag, die dürfen dann auch wild wechseln, sind vom Zickzack also nicht betroffen, genauso wie deren evtl. Begleiter?Zwischen 8. und 10. Geburtstag muss sich das Kind dann vorher entscheiden, Rad- oder Gehweg. Hat es es sich für Gehweg entschieden, gilt die Radwegausnahme nicht mehr, oder? Auf jeden Fall völliger Quark, sollte dort wegen Schulweg rumgemalt worden sein, da hülfe auch ein "Gehweg, Radfahrer frei" vollumfänglich ... btw: Nein, kann man nicht. Nur weil bei einem einspurigen Fahrrad mit ggfs. einspurigem Anhänger der Reifen den Gehweg nicht berührt, heißt das nicht, dass man nicht falsch fährt, denn auch Fahrradteile wie Lenker dürfen nicht in den Gehweg ragen: OLG Celle, Az. 9 U 190/00, zu finden hier im drittletzten Urteil dieses Blockes.Man kann durchaus kerzengerade da durchfahren, ohne die Linie überhaupt berühren zu müssen. Davon abgesehen gibt es auch mehrspurige Fahrräder und Anhänger, mit denen klappt das schon mit den Reifen nicht ... Mein Kettwiesel ist bspw. 90 cm breit ... |
|
|
09.08.2018, 14:00
Beitrag
#3322
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Netzfund aus Berlin von der ganz unfassbar gruseligen Art Pfff, Berliner. Die haben noch auf den Bäumen gesessen, da sind wir hier schon mit den Römern geradelt. Das kann die Stadt Hattersheim besser. Da würde nur die eine Linie aufgemalt. Was der Radfahrer an den Bäumen macht, ist sein Problem. |
|
|
09.08.2018, 14:28
Beitrag
#3323
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 337 Beigetreten: 19.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82486 |
Nein, kann man nicht. Nur weil bei einem einspurigen Fahrrad mit ggfs. einspurigem Anhänger der Reifen den Gehweg nicht berührt, heißt das nicht, dass man nicht falsch fährt, denn auch Fahrradteile wie Lenker dürfen nicht in den Gehweg ragen: OLG Celle, Az. 9 U 190/00, zu finden hier im drittletzten Urteil dieses Blockes. Davon abgesehen gibt es auch mehrspurige Fahrräder und Anhänger, mit denen klappt das schon mit den Reifen nicht ... Mein Kettwiesel ist bspw. 90 cm breit ... Du kennst schon die Funktion von dem da: Und wenn ich die von Dir verlinkte Seite ansehe, dann steht da erstmal "Die beiden Teile eines kombinierten Fuß- und Radweges [...]". Da sind wir hier doch meilenweit entfernt. Die hätten auch ein Labyrinth drauf malen können, es ist und bleibt ein reiner Fußweg. |
|
|
09.08.2018, 16:54
Beitrag
#3324
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
es ist und bleibt ein reiner Fußweg. Nö ... Man darf da radeln:<recycling>[Meine Antwort anderswo zu genau diesem Radweg auf "Leider ist nirgends definiert, woran man einen nicht benutzungspflichtigen Radweg erkennen soll. Üblicherweise sind aufgemalte Fahrradpiktogramme das mindeste. Weiße Linien machen keinen Radweg. Aber ohne verbindliche Regelung kann man gut und fruchtlos darüber streiten, ob etwas ein Radweg ist oder nicht."] Das ist die falsche Betrachtungsrichtung für diese Fragestellung ... Vor 1997 hielt man auch Radwege ohne Schild für benutzungspflichtig, da wäre die Frage richtig gewesen, ob man irgendeinen "Zierrat" als Radweg erkennen MUSS und so ein Knöllchen für Nichtnutzung des Radwegs riskiert. Seit 1997/98 ist die B-Pflicht an das Schild gekoppelt und diese Frage stellt sich so nicht mehr (nur noch allenfalls, wie weit das Schild gilt ...). Ohne Schild ist es ein BenutzungsRECHT, wenn man einen Radweg erkennt, d.h. man muss fragen, wann DARF ich "Zierrat" noch für einen Radweg halten, ohne ein Knöllchen für illegales Befahren eines Gehweges, Zierstreifens, Parkstreifens, ... oder was man sonst noch so durch anderes Pflaster oder Linien abtrennen könnte von einem Gehweg oder wie man einen solchen verzieren könnte ... Da auch b-pfl. Radwege mit Schild oft durch anderen Belag, andere Pflasterfarbe, einen einfachen Strich, ... abgetrennt werden beim Vz 241, gilt "Im Zweifel für den Angeklagten" und bei einem sehr ähnlichen Konstrukt, was ein durchschnittlicher Mensch deswegen für einen Radweg halten könnte, darf man nicht zu Lasten des Radlers, der ein (vermeintliches) Recht nutzen will,nicht so auslegen, dass jeder hätte erkennen müssen, dass hier zwei Gehwege von einander getrennt werden oder der Gehwegbereich auf die rechte oder linke Seite beschränkt werden soll oder was auch immer man mit der Zickzacklinie hätte ausdrücken können. Denn was soll es sonst sein. Wenn Konstrukte, die Radwegen ähnlich sehen könnten, nicht als solche gedacht sind, muss dies durch Beschilderung klargestellt werden. Interessant ist die Frage, wie man einen ehemaligen 240er Weg (gemeinsamer G+R) als nicht mehr b-pfl. Radweg ausweist, ohne mit "Gehweg, Schleichradler frei" ein Tempolimit auch bei Abwesenheit von Fußgängern zu verhängen. In DEM Fall könnten Fuß+Rad-Piktogramme was bewirken im Sinne des obigen Vertrauensschutzes, auch wenn das so in der StVO, VwV-StVO oder ERA2010 nicht direkt drin steht ... Mit erkennbarer Trennung bräuchte man keine Radpiktogramme. Man könnte allenfalls mit Fußg.-Piktogrammen in Zweifelsfällen klarstellen, dass ein anders gemusterter Bereich AUCH ein Gehweg ist oder so ... PS: Die Frage, wann MUS ich solchen Zierrat als Radweg erkennen, stellt sich zwar nicht für den Radler, wohl aber für den Fußgänger, der dort ja nicht laufen darf. Falls es überhaupt Knöllchen für Latschen auf dem Radweg gibt, taucht diese Frage wieder auf ... Da könnte er sagen, bei der Geometrie kann das kein Radweg sein. Im Zweifel dürfen hier weder der Fußgänger, noch der Radler ein Knöllchen bekommen ... </recycling> |
|
|
16.09.2018, 00:56
Beitrag
#3325
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 264 Beigetreten: 30.08.2013 Wohnort: Badnerin in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 69774 |
Netzfund... Mountainbiker vor!
https://twitter.com/johann_boresch/status/1...878762064265217 -------------------- Viele Grüße vom
CLSgirl |
|
|
16.09.2018, 01:52
Beitrag
#3326
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
|
|
|
10.11.2018, 08:11
Beitrag
#3327
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 |
Radfahrer absteigen auf einem Z-240-beschilderten Wegelchen im saarländischen Reinheim. Sogar mit aufgemalten Haltelinien - und Furt!
Das muss laut Auskunft der Gemeindeverwaltung Gersheim so, weil da wegen schlechter Sichtbeziehungen die Querung einer Zufahrt zu einer KiTa(!) sooooo gefährlich sei. Auf der Fahrbahn ist auch deshalb T 30 (von 7 bis 17 Uhr) angeordnet. Naja. Ich bedanke mich zumindest für die Klarstellung, dass das bebläute Wegelchen nicht zur Vorfahrtstraße gehört und ich es daher nicht benutzen muss. -------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
|
|
|
10.11.2018, 08:29
Beitrag
#3328
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Mit Elterntaxis soll man sich halt nicht anlegen.
Ab wo darf man denn wieder aufsteigen? Landes- oder Bundesgrenze? -------------------- |
|
|
10.11.2018, 08:32
Beitrag
#3329
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
|
|
|
10.11.2018, 08:39
Beitrag
#3330
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 |
Zitat ...und dazu passt ja dann auch der Gehwegparker Schutzstreifenparkerin. Den "Schutzstreifen" sieht man halt einfach nicht mehr... Zitat Was hängt eigentlich für ein Zusatzzeichen unter dem einmündenden 205er? Diese Info findeste in dem Blogbeitrag, wenn du das Foto anklickst. Aber nun gut, dann muss ich hier gleich noch eine weitere Pointe verraten: Zitat Ab wo darf man denn wieder aufsteigen? Landes- oder Bundesgrenze? Ich vermute mal, an der Haltelinie. Weil dann hat man ja die Furt, die einen Vorrang signalisiert. Also nur mal kurz anhalten, absteigen und gleich wieder aufsteigen. -------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
|
|
|
10.11.2018, 09:00
Beitrag
#3331
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Der Gehwegparker muss so da stehen, da er sonst den Schutzstreifen für Radler vollständig blockieren würde. So nimmt er demokratisch und sozial den Radlern und Fußgängern jeweils einen Teil ihrer Fläche weg. Irgendwo muss er ja stehen.
Auf dem Zusatzzeichen unter dem einmündenden Z205 steht bestimmt, dass Vorrang vor querenden Radlern besteht und man diese plattfahren darf. Wozu hat man sonst einen SUV mit Kuhfänger angeschafft? -------------------- |
|
|
10.11.2018, 11:57
Beitrag
#3332
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
eine weitere Pointe verraten: Ich weiß, wo dieses Schilder früher montiert waren ... Im alten "Mutterland" sozusagen ... In #1429 wäre das Urteil verlinkt, funkt aber nicht, einfach meinen Beitrag von letzter Nacht bemühen mit aktuellen Link ... Dort musste man wegen wirklich schlechter Sicht letztlich den Radweg opfern ... Hier vermag ich aber eigentlich keine schlechte Sicht zu erkennen ... |
|
|
10.11.2018, 12:19
Beitrag
#3333
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 |
Es war eine Gehweg-Schutzstreifenparkerin. Ich unterhielt mich als ich die Fotos machte kurz mit ihr und zwei anderen Anwohnern. Sie hatte auch erwähnt, dass sie kurze Zeit vorher wegen der Missachtung des angeordneten T 30 geblitzt wurde. Halbhüftiges Parken in der hier praktizierten Form ist (mind.) zwischen Rhein und Mosel in fast allen Dörfern und Städten Tradition und daher auch in gewisser Weise Gewohnheitsrecht. Die StVB von Pirmasens z. B. teilte mir letztens nebenbei mit, dass das Gehwegparken in aller Regel nicht sanktioniert wird, wenn 1 m Gehweg-Restbreite verbleiben...!
Zitat Auf dem Zusatzzeichen unter dem einmündenden Z205 steht bestimmt, dass Vorrang vor querenden Radlern besteht und man diese plattfahren darf. Den Regelungsgehalt des "5 m" gut wiedergegeben. Zum Fahrbahnrand sind es übrigens nach meiner Schätzung höchstens 3,5 m. Muss man dann also gar keine Vorfahrt gewähren...!? Zitat Hier vermag ich aber eigentlich keine schlechte Sicht zu erkennen ... Zumindest der Baum rechts der Ausfahrt schränkt aber schon den Blick auf die dort (nach Aussagen der dortigen Anwohner) ständig verkehrenden <1-Meter-"Schutzstreifen"-Geisterradler ein wenig ein. -------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
|
|
|
10.11.2018, 12:31
Beitrag
#3334
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Was mir gerade noch beim Weiterblättern im Blog auffällt: Auch hier ist eine Furt markiert. Ein Blick in die VwV-StVO zu § 9 wäre für alle hilfreich ...
|
|
|
10.11.2018, 19:18
Beitrag
#3335
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 109 Beigetreten: 01.05.2018 Mitglieds-Nr.: 83522 |
Zitat Auf dem Zusatzzeichen unter dem einmündenden Z205 steht bestimmt, dass Vorrang vor querenden Radlern besteht und man diese plattfahren darf. Den Regelungsgehalt des "5 m" gut wiedergegeben. Zum Fahrbahnrand sind es übrigens nach meiner Schätzung höchstens 3,5 m. Muss man dann also gar keine Vorfahrt gewähren...!? Unabhängig von der tatsächlichen Entfernung zur Querfahrbahn sollte es dieses Zusatzzeichen in der freien Wildbahn gar nicht geben. Die VwV zur StVO sagt dazu im Abschnitt zu den Paragraphen 39-43 unter III. 16 c) Entfernungs- und Längenangaben sind auf- oder abzurunden. Anzugeben sind z. B. 60 m statt 63 m, 80 m statt 75 m, 250 m statt 268 m, 800 m statt 750m, 1,2 km statt 1235 m. |
|
|
11.11.2018, 16:08
Beitrag
#3336
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 |
Unabhängig von der tatsächlichen Entfernung zur Querfahrbahn sollte es dieses Zusatzzeichen in der freien Wildbahn gar nicht geben. Die VwV zur StVO sagt dazu im Abschnitt zu den Paragraphen 39-43 unter III. 16 c) Entfernungs- und Längenangaben sind auf- oder abzurunden. Anzugeben sind z. B. 60 m statt 63 m, 80 m statt 75 m, 250 m statt 268 m, 800 m statt 750m, 1,2 km statt 1235 m. Es ist auch das erste 205er, welches ich jemals (bewusst) wahrgenommen habe, mit einem derartigen Zusatzzeichen. Bösartig ist ja, dass das hier ja nur angebracht wurde, um dem Radfahrer wirklich auf Teufel komm raus seine Vorfahrt auf seinem Wegelchen rauben zu wollen. Wobei wenn der Radfahrer abgestiegen ist, isser ja Fußgänger... und dann hat er ja eh wieder Vorrang. Auch vor Muttis Hausfrauenpanzer-Taxi. Zur Rundung: Bei kleineren Werten kann man wohl schon davon ausgehen, dass hier nicht unbedingt auf den "vollen" 5. Meter, sondern dann auf den vollen Meter auf- oder abgerundet hätte werden müssen. Also dürfte da höchstens 3 oder 4 m draufstehen. Naja, da die nächsthöhere Verkehrsbehörde eh immer total ausgelastet ist und mit anderen Baustellen nicht hinterherkommt, werde ich es wohl mal mit einer Fachaufsichtsbeschwerde beim saarländischen Ministerium probieren. -------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
|
|
|
11.11.2018, 20:39
Beitrag
#3337
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1439 Beigetreten: 20.05.2014 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 72608 |
Wobei wenn der Radfahrer abgestiegen ist, isser ja Fußgänger... und dann hat er ja eh wieder Vorrang. Auch vor Muttis Hausfrauenpanzer-Taxi. Nicht vor denen, die aus der Seitenstraße herauskommen.
-------------------- Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.
Internet ≠ Realität |
|
|
17.11.2018, 17:22
Beitrag
#3338
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 |
Apropos Fußgänger: Die Furt deutet ja allerdings auch zumindest wieder einen Vorrang an.
Ist das eigentlich in irgendwelchen Richtlinien vorgeschrieben, bei welcher Art Einmündung ein abgesenkter Bordstein gebaut werden muss / soll? Grade an dieser Ausfahrt, die ja wirklich ausschließlich der Anbindung des KiTa-Grundstückes dient, hätte ich das hier für wesentlich sinnvoller gehalten. In dem Falle hätten doch Fußgänger dann auch wieder Vorrang vor Grundstücksausfahrern, oder irre ich mich...!? -------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
|
|
|
29.11.2018, 13:07
Beitrag
#3339
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2068 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 |
Eine der viel befahrensten Straßen, die auch von vielen Rafahrern genutzt wird, wurde dermaßen umgebaut, das selbst rechtsabbbiegende Radfahrer mit rechtsabbiegenden LKWs in Konflikt kommen. Jetzt wurde ein Schild aufgestellt: Hamburgize https://binged.it/2E3WDEQ
-------------------- |
|
|
29.11.2018, 13:21
Beitrag
#3340
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1439 Beigetreten: 20.05.2014 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 72608 |
Also haben abbiegender Bus, LKW und Rad jeweils eigene Grünphasen?
-------------------- Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.
Internet ≠ Realität |
|
|
29.11.2018, 13:37
Beitrag
#3341
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2068 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 |
Die Radfahrenden und Zufußehenden haben eine eigene Grünphase.Normalerweise konnte man dort auch ohne eine Grünphase beachten zu müssen,abbiegen.
Jetzt nicht mehr. -------------------- |
|
|
29.11.2018, 13:55
Beitrag
#3342
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1132 Beigetreten: 06.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75009 |
(...) Jetzt wurde ein Schild aufgestellt: Hamburgize https://binged.it/2E3WDEQ Wo ist da das Problem? (...) Normalerweise konnte man dort auch ohne eine Grünphase beachten zu müssen,abbiegen. Jetzt nicht mehr. Ah da, gefunden -------------------- Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
|
|
|
29.11.2018, 18:15
Beitrag
#3343
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Ich sehe das Problem woanders: (Hervorhebungen von mir, ähh, also, von meinereinem)
Zitat StVO §9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. [...] Da wäre schon die erschöpfende Lösung drin. -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
|
|
|
29.11.2018, 19:13
Beitrag
#3344
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Das ist die tödliche Lösung.
-------------------- |
|
|
29.11.2018, 20:21
Beitrag
#3345
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Weil auch hier die Opfer dafür sorgen müssten, dass sie ungeschoren bleiben?
-------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
|
|
|
30.11.2018, 07:03
Beitrag
#3346
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Weil sie bereits jetzt mit der Ausrede
Zitat toter Winkel oder Zitat plötzlich aufgetaucht umgefahren werden. Ca. 1 Toter/Woche.
-------------------- |
|
|
30.11.2018, 10:00
Beitrag
#3347
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Diesen Ansatz muss man nur noch ein bisschen weiter führen, und dann werden Rad Fahrende aus Sicherheitsgründen gleich ganz weg gesperrt. Halte ich nicht für richtig.
Wenn ich mal Lust darauf habe, suche ich mal nach einem Hamburger Radfahrförderungsprogramm. Wird bestimmt interessant, Anspruch und Wirklichkeit zu vergleichen. -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
|
|
|
01.12.2018, 06:57
Beitrag
#3348
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Man könnte auch den Verursacher des Problems belangen. Also Fahrzeugführern mit Halssteifigkeit oder falsch eingestellten Spiegeln. Und Radwegen, die Geradeausverkehr rechts von Rechtsabbiegern auf der Fahrbahn führen, ohne dass die Verkehrsströme durch LZA zeitlich getrennt werden.
Dafür braucht man nicht gleich den Radverkehr verbieten. -------------------- |
|
|
11.12.2018, 14:01
Beitrag
#3349
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Wahnsinn! Hatten wir das schon?
Örtlichkeit in Stade. Es handelt sich um einen Zweirichtungsradweg. Ich wette, jeder Radling, der vom Radweg aus Richtung Norden (Heidbecker Damm) kommend, linksabbiegend der Vorfahrtsstraße in die Gottlieb-Daimler-Straße folgen will, wird entweder von aus gleicher Richtung geradeaus dem Heidbecker Damm folgenden Autofahrern umgenietet, oder von ebensolchen, die aus Süden kommen und nach Norden oder auch rechts rum nach Osten fahren wollen. Während in Süd-Nord-Richtung fahrende radlinge wohl oft der Meinung sein dürften, sie hätten Vorfahrt, obwohl das gegenüber dem von Ost nach West geradeaus fahrenden Verkehr, als auch gegenüber aus Norden kommenden, nach Westen rechtsabbiegenden Fahrzeugen nicht der Fall ist. Oder soll da in wenigstens einer der Situationen eine Wartepflicht aus § 10 greifen? M.E. nein. Das ist zu werten, wie bei einem an einer Einmündung nach rechts rum weiterführenden radweg, wenn man geradeaus fährt, da hat man auch Vorfahrt, Skizze: -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
11.12.2018, 15:36
Beitrag
#3350
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Wahnsinn! Hatten wir das schon? Das Bild kommt mir bekannt vor ... Weiß bloß nicht, ob von hier oder aus FB oder von woanders her ...Ich wette, jeder Radling, der vom Radweg aus Richtung Norden (Heidbecker Damm) kommend, linksabbiegend der Vorfahrtsstraße in die Gottlieb-Daimler-Straße folgen will, wird entweder von aus gleicher Richtung geradeaus dem Heidbecker Damm folgenden Autofahrern umgenietet, oder von ebensolchen, die aus Süden kommen und nach Norden oder auch rechts rum nach Osten fahren wollen. Aus humanitären Gründen muss ich diese gewinnträchtige Wette leider ablehnen ... ... und leiber rechtzeitig vorher auf die Fahrbahn wechseln ... Während in Süd-Nord-Richtung fahrende radlinge wohl oft der Meinung sein dürften, sie hätten Vorfahrt, Aber klar doch!!! Schließlich verstößt doch NIEMALS NIE NICHT gegen die VwV-StVO!!!1Zitat II. Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist. Oder soll da in wenigstens einer der Situationen eine Wartepflicht aus § 10 greifen? Interessante Fragestellung, erinnert mich an den Roten Sand in BHV, falls Du Dir das schon reingezogen haben solltest ...M.E. nein. Das ist zu werten, wie bei einem an einer Einmündung nach rechts rum weiterführenden radweg, wenn man geradeaus fährt, da hat man auch Vorfahrt, Skizze: Wenn man in Deiner Skizze das graue ggfs. fälschlich als weiterführenden Radweg interpretieren täte, täte man nicht von einem anderen Straßenteil in die parallel laufende Fahrbahn wechseln und man hätte auf jeden Fall Vorrang ggü. Abbiegern von vorne/hinten. Wenn man wirklich in die Fahrbahn einfährt, wie bei Dir skizziert, wird es bzgl. dieser Vorränge evtl. kritisch, wobei § 9 m.E. auch dann immer noch über § 10 stehen sollte und nur der Fall ggü. einem Geradeausfahrer in grüner Richtung nach § 10 zu beurteilen sein sollte. Bzgl. Vorfahrt ggü. Deinem orangenen sollte das aber irrelevant sein, weil der grüne nicht in die Fahrbahn des orangenen einfährt, sondern nur quert, der Radweg der "grünen" Straße ist ja kein anderer Straßenteil der "orangenen" Str. Bei Vorfahrt kann man ja auch rückwärts auf dem Dach und so den weiterführenden "Radweg" verfehlen ... § 8 also weiterhin anzuwenden. Das ganze auf abknickende Vorfahrtsstraßen zu übertragen, übersteigt im Moment noch meine geistigen Fähigkeiten, muss ich noch länger drüber sinnieren ... |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 08:30 |