Radweg-Mecker-Foto-Thread |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Radweg-Mecker-Foto-Thread |
11.12.2018, 16:13
Beitrag
#3351
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
11.12.2018, 17:04
Beitrag
#3352
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Ich glaube eben noch ans Christkind und dass es mir die Lösung unter den Weihnachtsbaum legen könnte ..
|
|
|
11.12.2018, 17:13
Beitrag
#3353
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Komisch, das erkennen doch alle VT, wie jede andere Beschilderung auch, mit einem beiläufigen Blick. Und insbesondere Fahrradregeln sind schon für 11jährige ein Klacks. Folgerichtig ... sollte man alle Motorfahrzeugführer durch Schüler ersetzen. Wär ja zum Lachen, wenn's nicht zum Heulen wäre.
Der linksabbiegende Rad Fahrende muss seine Radverkehrsführung sowieso verlassen. Dann besser ganz früh, und (siehe Vorschreiber) in den Fahrbahnverkehr einreihen und sich links einordnen. -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
|
|
|
11.12.2018, 17:27
Beitrag
#3354
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Der linksabbiegende Rad Fahrende muss seine Radverkehrsführung sowieso verlassen. Ich glaube, dass darf er gar nicht ... Zitat § 9 (2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen. Dann hätten wir doch eine Teillösung, die rapit suchte ... Jedenfalls für den linksabbiegenden Radler ... Geht nur indirekt mit "Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen beachten" ... Beide? 3? 4? 5? Doch lieber aufs Christkind warten ... Oder eben weit vorher runter ... |
|
|
13.12.2018, 17:32
Beitrag
#3355
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Wenn ein Radweg aber nicht zu meinem Ziel führt, brauche ich da auch nicht drauf zu fahren. Nun kann man streiten, ob das jenseitige Eck der Kreuzung für den Linksabbieger schon nicht mehr, oder immer noch, zur Fahrtrichtung "nach links weg" dazugehört.
And now for something completely different: Die Stadt Ulm hat eine Menge Baustellen, und jetzt ist eine davon in der Magirusstraße, gegenüber der Apotheke. Dort war bisher immer die Folge Bordstein / kombinierter Rad-Gehweg / Parkplatz mit Querbuchten vorzufinden. Die Beschilderung hat sich nicht geändert, aber das vorherrschende Bild ist jetzt Bordstein / Längsparker / bisschen Restgehweg / Bauzaun auf der Grundstücksgrenze. Das Ganze beginnend auf der Ecke Söflinger Str. bis hin zum Beginn der Baumreihe auf Höhe der Hausnummer 35 ("Muay Thai"). Lohnt es sich, mal ganz unverfänglich nachzufragen, für wie "zwingend notwendig" der Radweg dort behördlicherseits eingeschätzt wird, wenn man gegen ein vollflächiges Beparken nicht einschreiten will? Vielleicht ist der Radweg ja gar nicht mehr nötig?! Und vielleicht noch mit der Zusatzfrage, "Wenn da nix passiert, kann ich meine Kiste auch gefahrlos da hinstellen?" ? -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
|
|
|
08.01.2019, 21:58
Beitrag
#3356
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 264 Beigetreten: 30.08.2013 Wohnort: Badnerin in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 69774 |
Feststellung des Tages... Berliner Autofahrer überholen zu eng
Zitat Auch das Radmesser-Projekt des Tagesspiegels kam zum Ergebnis, dass Autofahrer an Radstreifen nicht mehr Abstand halten als auf Straßen ohne Radstreifen. Bei dem Satz frage ich mich ja, ob das ernsthaft vorher einer geglaubt hat . -------------------- Viele Grüße vom
CLSgirl |
|
|
09.01.2019, 08:51
Beitrag
#3357
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Ich hätte eigentllich das Gegenteil erwartet, dass also bei Radfahrstreifen und Schutzstreifen enger überholt wird. Von dem Gedanken her, wenn jeder in seinem "Fahrstreifen" bleibt, ist alles in Ordnung.
-------------------- |
|
|
09.01.2019, 09:29
Beitrag
#3358
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 |
Feststellung des Tages... Berliner Autofahrer überholen zu eng Zitat Auch das Radmesser-Projekt des Tagesspiegels kam zum Ergebnis, dass Autofahrer an Radstreifen nicht mehr Abstand halten als auf Straßen ohne Radstreifen. Bei dem Satz frage ich mich ja, ob das ernsthaft vorher einer geglaubt hat . Sicherheitsabstand ist kein Selbstzweck. Die Gefahr, dass es zur Seitenkollision kommt, ist mit Streifen tatsächlich sehr viel geringer: Erstens abstrakt, weil das Überfahren der Linie kategorisch (bei Z.295) bzw. situativ (bei Z.340) *beiden* Überholpartnern, also Kraft- _+_ Radfahrern gleichermaßen, verboten ist. Zweitens konkret, weil die Trenn- bzw. Leitlinie verkehrstechnisch eine vorzügliche "Peilhilfe" darstellt, die das Einhalten einer vorgegebenen Fahrlinie, wiederum für Kraft- _+_ Radfahrer gleichermaßen, massiv erleichtert. Stellt euch einfach vor, was los wäre, wenn es in engen Autobahnbaustellen keine Leitlinien zwischen den verengten Fahrstreifen gäbe... Hinzu kommt drittens, dass die Fahrlinie für den Überholer auch dadurch sehr viel sicherer fokussiert wird, weil er zum Vorbeifahren weder aus- noch einzuscheren braucht. Wer erst gar keinen Spurwechsel macht, kann sich aber auch nicht im Zeitpunkt des Spurwechselns fatal verschätzen... Quintessenz: Die statistische Glockenkurve der Abstandsverteilung wird schmaler, weil die Linien die zu Unfällen führenden groben (negativen...) Ausreißer weitgehend eliminieren. Dadurch wird die Verringerung des Abstands-Mittelwertes sicherheitstechnisch problemlos tolerierbar. Die Diffarmierung der Flächen als "Scherz-" oder gar "Todes-" bzw. "Mordstreifen" resultiert nicht aus objektiver Unsicherheit, sondern primär aus dem unguten Gefühl der Radfahrerschaft, wenn da massive Objekte einfach ungefragt in die kulturell definierte "intime Zone" (= Kreis, der von den ausgestreckten Armen beim 360°-Kreiseln überstrichen würde) eindringen. Und sekundär resultiert sie aus dem Trommelfeuer der von Radstreifen-Parkern genervten PBL-Freunde, die dieses ungute Gefühl geschickt instrumentalisieren, damit die träge Verwaltung eine Radinfra erstellt, die mit baulichen Barrieren wirksam vor haltenden KFZ "protected" wird. Ein Letztes noch: habt ihr schonmal versucht, mit einem rollenden Fahrrad willentlich einen plötzlichen "90°-"Schlenker von mehr als einem halben Meter zu machen? Ich habs probiert. Geht nicht. |
|
|
09.01.2019, 23:26
Beitrag
#3359
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3266 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Sicherheitsabstand ist kein Selbstzweck. Die Gefahr, dass es zur Seitenkollision kommt, ist mit Streifen tatsächlich sehr viel geringer: Das gilt aber nur so lange wie die Nebenfahrbahn breit genug für einen Bus oder LKW ist und der Radstreifen ausnahmsweise mal breiter ist als eine Rolle Raufasertapete. Oder nur so lange wie der, oft viel zu schmale, Radstreifen nicht direkt neben parkenden Autos verläuft. Die Gefahr von Seitenkollisionen ist generell nicht so hoch im Verhältnis zu anderen Gefahren die man auf dem Rad erlebt. Allerdings bin ich der Meinung, dass Radstreifen die Gefahr von Seitenkollisionen erhöht oder zumindest begünstigt. -------------------- |
|
|
10.01.2019, 06:36
Beitrag
#3360
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 999 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
Folgender Aspekt bei den Seitenabständen wird auch kaum beachtet:
In den allermeisten Fällen ist die Transportaufgabe des Autos eine Person von A nach B zu bringen. In diesen Fällen fahren die Autofahrer aber einen überflüssigen Beifahrersitz neben sich spazieren und sind somit breiter als notwendig. Und verhindern damit selbst, das Sie legal, also mit den geforderten Sicherheitsabständen, überholen können. |
|
|
14.01.2019, 07:50
Beitrag
#3361
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 331 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70652 |
@granny
Ich will das von Dir geschrieben gar nicht anzweiflen, aber auf 90% der Schutzstreifen muß ich, um korrekte Abstände nach Rechts einzuhalten, mit dem Lenker schon lmehr oder weniger links über der Schutzstreifenbegrenzung fahren. Und dann wird das Spurdenken der Überholer wirklich gefährlich. -------------------- "Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
|
|
|
14.01.2019, 09:51
Beitrag
#3362
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 |
@granny Ich will das von Dir geschrieben gar nicht anzweiflen, aber auf 90% der Schutzstreifen muß ich, um korrekte Abstände nach Rechts einzuhalten, mit dem Lenker schon lmehr oder weniger links über der Schutzstreifenbegrenzung fahren. Definiere "korrekte Abstände". Das ist IMO nur ein Problem, wenn es rechts Längsparker oder schmale Gehwege mit sehr viel Fußverkehr gibt. Eine einfache Bordsteinkante dagegen beißt nicht. |
|
|
14.01.2019, 14:39
Beitrag
#3363
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 |
Definiere "korrekte Abstände". Das ist IMO nur ein Problem, wenn es rechts Längsparker oder schmale Gehwege mit sehr viel Fußverkehr gibt. Ich würde sie so definieren, dass man keine Mitschuld bei einem Dooringunfall bekommt, denn Längsparkstände sind doch fast die Regel, denn die Ausnahme. Ich halte von Streifen auch daher nix; wundert mich, dass du die gut findest...!? Sie fördern das (was du wohl mit "sicherer Fokussierung" meinst) Spurdenken ("Passt scho") und somit auch das Überholen trotz Gegenverkehr, wenn es eigentlich wegen nicht ausreichenden Abstands nicht dafür reicht. Man versucht also, Leute von den Gehwegen runterzuholen - und bietet denen sowas an. Die sind vom 1. Engüberholen dann so traumatisiert ("Ja, wie? Der Streifen schützt mich ja gar nicht!"), dass Sie dann halt wieder Hochbords fordern! An Längsparkstreifen hat dieser Schrott überhaupt nix verloren. Außerdem kann man grade auf Radfahrstreifen dann vor einem herschleichende Omis gar nicht mehr überholen. Und "Schutzstreifen" sind eh überflüssig, da man als Motorist ja nur "Bedarf" haben muss, um jene zu benutzen. Zitat Eine einfache Bordsteinkante dagegen beißt nicht. Aber gefühlt 80 % der Mitglieder der Fahrradhelmkirche verweisen immer auf Bekannte, die (ohne Helm) mit dem Kopf genau auf eine Bordsteinkante fielen - und deshalb verstarben...! -------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
|
|
|
14.01.2019, 15:14
Beitrag
#3364
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 |
Man versucht also, Leute von den Gehwegen runterzuholen - und bietet denen sowas an. Die sind vom 1. Engüberholen dann so traumatisiert ("Ja, wie? Der Streifen schützt mich ja gar nicht!"), dass Sie dann halt wieder Hochbords fordern! Ich sehe im Moment bloß eine gut geölte Kampagne, deren Kesseltreiben das Engüberholen mit plakativen Begriffen a la "Mord-/Todesstreifen"entgegen den Tatsachen zum Hauptproblem des Radverkehrs hochstilisiert und so die Leute erst in Heerscharen von der Fahrbahn vertreibt (und das auch schon ganz *ohne* Streifen...). "Du hast Angst vorm Schwarzen Mann im Keller, Kind? Das hab' ich auch, mein Kleines, und deshalb sollten wir von jetzt an den Keller zusperren und ihn einfach gar nicht mehr benutzen! Papi baut uns ganz bestimmt bald einen wunderschönen Schuppen in den Garten. Dazu brauchen wir bloß ein paar Fördermittel vom Bürgermeister. Am besten wir gehen morgen dahin, und du erzählst ihm, wie böse der Schwarze Mann immer guckt!" |
|
|
14.01.2019, 16:09
Beitrag
#3365
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 |
Ich sehe im Moment bloß eine gut geölte Kampagne, deren Kesseltreiben das Engüberholen mit plakativen Begriffen a la "Mord-/Todesstreifen"entgegen den Tatsachen zum Hauptproblem des Radverkehrs hochstilisiert und so die Leute erst in Heerscharen von der Fahrbahn vertreibt (und das auch schon ganz *ohne* Streifen...). "Du hast Angst vorm Schwarzen Mann im Keller, Kind? Das hab' ich auch, mein Kleines, und deshalb sollten wir von jetzt an den Keller zusperren und ihn einfach gar nicht mehr benutzen! Papi baut uns ganz bestimmt bald einen wunderschönen Schuppen in den Garten. Dazu brauchen wir bloß ein paar Fördermittel vom Bürgermeister. Am besten wir gehen morgen dahin, und du erzählst ihm, wie böse der Schwarze Mann immer guckt!" "Kampagne" würde ich es nicht nennen. Aber klar, man muss sich schon fragen, für was z. B. dieses Tagesspiegelprojekt wirklich gut sein soll? Ich persönlich halte es ja auch für kontraproduktiv, alles, was einen Radfahrer nicht mit 1,5 m überholt, gleich als "gefährlich" darzustellen. 1 Meter tuts eigentlich auch dicke; für mich beginnt es erst ab einem halben Meter, "unangenehm" zu werden. Der Abstand ist dabei aber nicht das Einzige, das hängt auch von der Masse des Fahrzeugs und der Geschwindigkeitsdifferenz ab. Ich halte ja generell nix davon, das Radfahren ganz allgemein als gefährlich darzustellen. DAS schien aber der Sinn dieses Projekts zu sein? Obwohl die viel gemessen haben - passiert ist ja gar nix. Es war halt unangenehm. Ja, mei - fast das ganze Leben ist unangenehm! Für mich gehören Fahrräder auf die Fahrbahn. Ohne (alles wieder nur verkomplizierende) Extrawürste, auch in Form von Pinseleien; die haben nämlich meiner Ansicht nach im Vergleich zur "puren" Fahrbahn nur Nachteile. Wer nicht erwachsen werden will, soll halt weiter auf dem Gehweg rumeiern... -------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
|
|
|
14.01.2019, 17:18
Beitrag
#3366
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Für was das Projekt gut ist? Wie bereits geäußert wurde, um dem gefühlten Problem Fakten an die Seite zu stellen. Damit man objektiv beurteilen kann, ob es überhaupt ein Problem oder nur ein Gefühl gibt.
Und man mag persönlich der Meinung sein, ein Meter oder ein Dreiviertel eines Solchen genügten auch. Das darf man aber niemandem aufzwingen, und Gerichte haben halt entschieden, es müssen wenigstens 1,5 m sein und je nach Situation auch mal 2 m, aber niemals unter 1,5 m. Und ja, es gibt wenige, aber imho leicht zunehmende Unfälle im Längsverkehr (Smombie am Steuer). Und das Unsicherheitsgefühl ist das, was die Menschen umtreibt und dazu, lieber auf schlechtem Hochbord zu fahren als auf guter Fahrbahn. Und diese gefühlte Unsicherheit würde halt nachlassen, wenn tatsächlich nur noch mit mindestens 1,5 m lichtem(!) Abstand überholt würde. Wozu Streifen aller Art auf der Fahrbahn, egal, ob sie davon wegdefiniert wurden oder nicht, in der derzeitigen Ausführung gerade nicht beitragen. Jeder auf seiner Spur, passt. Eben nicht. -------------------- |
|
|
14.01.2019, 19:42
Beitrag
#3367
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 |
Und man mag persönlich der Meinung sein, ein Meter oder ein Dreiviertel eines Solchen genügten auch. Das darf man aber niemandem aufzwingen, und Gerichte haben halt entschieden, es müssen wenigstens 1,5 m sein und je nach Situation auch mal 2 m, aber niemals unter 1,5 m. Die Amtsgerichte befassen sich im Zivilprozess mit Fällen, bei denen der Abstand am Ende negativ war. Da gibt es dann daran, dass der Autofahrer nicht genügend Abstand gehalten hat, auch nicht mehr viel zu deuten. Dieses "billige" Nachtreten der Richterschaft kennt man auch aus anderen Fällen, wo eindeutige Tatumstände dazu missbraucht werden, um der Legislative ins Handwerk zu pfuschen, z.B. beim wiederholten Versuch, bei Kollisionen mit recht eindeutiger Schuldfrage im Nebensatz eine informelle Helmpflicht über die zivilrechtliche Hintertür einzuführen. Deswegen lassen die Richtwerte aus den Urteilen keinerlei Rückschluss darauf zu, dass ein Unterschreiten bereits den Tatbestand einer Verkehrsordnungwidrigkeit oder gar ~straftat erfülle. 1,5 Meter Abstand ist bloß eine hinreichendes, aber kein notwendiges Merkmal eines regelkonformen Überholvorganges. Zitat Und das Unsicherheitsgefühl ist das, was die Menschen umtreibt und dazu, lieber auf schlechtem Hochbord zu fahren als auf guter Fahrbahn. Lass bitte die unerträgliche Beschönigung von gefährlichen Ordnungswidrigkeiten als (von bösen Autofahrern "erzwungenes") Kavalliersdelikt. |
|
|
14.01.2019, 20:23
Beitrag
#3368
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Zitat Und das Unsicherheitsgefühl ist das, was die Menschen umtreibt und dazu, lieber auf schlechtem Hochbord zu fahren als auf guter Fahrbahn. Lass bitte die unerträgliche Beschönigung von gefährlichen Ordnungswidrigkeiten als (von bösen Autofahrern "erzwungenes") Kavalliersdelikt. Was hat Dich gestochen? Wo beschönige ich das? Ich finde es scheiße. Aber ich verstehe, warum Menschen so handeln. Das entschuldigt nix, ist aber ein Punkt, an dem man ansetzen kann. -------------------- |
|
|
15.01.2019, 09:37
Beitrag
#3369
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 822 Beigetreten: 21.05.2015 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 76261 |
Mal was anderes: Da kann man natürlich in der Baustelle eine Benutzungspflicht anordenen: Bordstein hoch, am Schildermast vorbeimogeln und wieder den Bordstein runter. Link zu Streetview.
Das von mir und Streetview abgeschnittene Vz. ist übrigens ein 357er. |
|
|
15.01.2019, 18:07
Beitrag
#3370
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 |
Vermutlich meinen die wohl in den ERA mit einer "sicheren Querungsmöglichkeit" vor linksseitig angeordneten 240ern sowas...!?
-------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
|
|
|
15.01.2019, 20:16
Beitrag
#3371
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 999 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
Ich würde den als nicht benutzungspflichtig weil nicht fahrbahnbegleitend einschätzen. Und deswegen darf man da auch auf die "sichere Querungsmöglichkeit" verzichten.
|
|
|
15.01.2019, 20:35
Beitrag
#3372
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 |
Die Sperrfläche sichert den Radweg auf jeden Fall gegen jedwede Nutzung mit Fahrrädern ab.
Zitat Ich würde den als nicht benutzungspflichtig weil nicht fahrbahnbegleitend einschätzen. Ich ja auch. Aber man könnte es denjenigen, die das Ding (warum auch immer...) benutzen wollen, ja auch irgendwie ermöglichen. Gegen Sperrflächen und durchgezogene Linien vor linken 240ern hab ich überhaupt nix einzuwenden, bitte mehr davon; meinetwegen könnten die da gerne auch noch Mittelleitplanken aufstellen! -------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
|
|
|
16.01.2019, 06:37
Beitrag
#3373
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 999 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
Zitat Ich würde den als nicht benutzungspflichtig weil nicht fahrbahnbegleitend einschätzen. Ich ja auch. Aber man könnte es denjenigen, die das Ding (warum auch immer...) benutzen wollen, ja auch irgendwie ermöglichen. Geht doch: Absteigen, über die Strasse schieben, wieder aufsteigen. Wer Radwege liebt nimmt dies sicherlich in Kauf |
|
|
16.01.2019, 08:41
Beitrag
#3374
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 |
Wer absteigt, ist aber kein Radfahrer mehr. Außerdem macht das ja eh keiner - und nichtige Verwaltungakte (Z 240 vs. Sperrfläche) heben sich meiner Ansicht nach zu Gunsten des Radfahrers quasi gegenseitig auf. Also eine tolle Möglichkeit, Radwege ohne Benutzungspflicht zu realisieren.
Es gibt da ja nur zwei Möglichkeiten, wie derartiger Blödsinn entstehen kann: 1. Behörde / Baulastträger wissen das; ist denen aber egal, weil sind ja "nur Radfahrer". 2. die sind vollkommen unfähig. -------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
|
|
|
16.01.2019, 08:44
Beitrag
#3375
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Einfach geradeaus weiterfahren, bis das Z295 endet. Dann wenden und den Radweg als Rechtsabbieger erreichen. Fertig.
-------------------- |
|
|
16.01.2019, 08:49
Beitrag
#3376
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
|
|
|
16.01.2019, 19:18
Beitrag
#3377
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 |
Einfach geradeaus weiterfahren, bis das Z295 endet. Dann wenden und den Radweg als Rechtsabbieger erreichen. Fertig. Stimmt, das ginge auch! Um bspw. einen 300 m langen Geh- und Radweg zu benutzen, fahren wir 200 m hin, 200 m zurück und dann die 300 m auf dem Geh- und Radweg! Und hoffen und beten, dass am Ende des linken Weges nicht erneut eine Sperrfläche oder ein Z 295 auftaucht...! Gibts hier in der Gegend übrigens auch einige... Zitat Wenn 1. wahr ist, ist automatisch auch 2. wahr. Wissentliche Unfähigkeit halte ich aber schon für schlimmer als "bloße" Unfähigkeit. -------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
|
|
|
17.01.2019, 07:25
Beitrag
#3378
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Ich glaube eher, dass der gezeigte Weg woanders hinführt, als die Fahrbahn. Und wenn ich dorthin will, wo der Weg hinführt, und nicht dahin, wo die Fahrbahn hinführt, dann hat mein vorgeschlagenes Manöver durchaus Sinn.
Dass man das auch besser gestalten kann, ist davon unbenommen. Man rechnet wohl nicht mit dem regeltreuen Radler. -------------------- |
|
|
17.01.2019, 09:18
Beitrag
#3379
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 04.11.2018 Mitglieds-Nr.: 84389 |
Ich glaube eher, dass der gezeigte Weg woanders hinführt, als die Fahrbahn. Und wenn ich dorthin will, wo der Weg hinführt, und nicht dahin, wo die Fahrbahn hinführt, dann hat mein vorgeschlagenes Manöver durchaus Sinn. Dass man das auch besser gestalten kann, ist davon unbenommen. Man rechnet wohl nicht mit dem regeltreuen Radler. Ja, man muss oft rätseln, wohin derartige Wegelchen einen wohl führen mögen? Der hier endet nach 300 Metern schon wieder, an der gleichen Kreisstraße. Und 200 m weiter wird man erneut (ohne "sichere Querungsmöglichkeit") nach links geschickt. "Sinn machen" halte ich bei solchen Fahrmanövern in diesem Zusammenhang aber für eine eher gewagte Aussage. Sowas wird doch angeblich immer nur dann angeordnet, weil die Fahrbahn "viel zu gefährlich" ist. Und dann schlägst du vor, auf so einer Todespiste auch noch irrwitzige Wendemanöver zu vollziehen... Denen ist es schlicht egal, ob Radfahrer diesem Murks "legal" benutzen können oder nicht; das zeigt auch die Tatsache, dass in der Pfalz 90 % aller Touri-Routen mit Z 250 gesperrt sind. Und sich trotz mehrerer Hinweise kein Schwein drum kümmert, daran was zu ändern. Aber man kann sich ja trotzdem mit dem tollen "Radwege-Netz" brüsten. -------------------- Ich werde dieses Forum hier in Zukunft aufgrund der unterirdischen Diskussionskultur nicht mehr mit meiner Anwesenheit beehren.
|
|
|
17.01.2019, 11:48
Beitrag
#3380
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Da sollte man mal abwarten, ob ein Bürgermeister sich pressewirksam auf ne Radtour begibt und mitfahren. Bei jedem Passieren eines Z250 ein Photo machen und hinterher entsprechende Anzeigen schreiben. Möglichst auch pressewirksam.
Und gegen die folgenden Einstellungen Widerspruch einlegen. -------------------- |
|
|
17.01.2019, 12:35
Beitrag
#3381
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
|
|
|
21.03.2019, 22:49
Beitrag
#3382
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 264 Beigetreten: 30.08.2013 Wohnort: Badnerin in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 69774 |
Ich habe etwas überlegen müssen, was der richtige Thread ist
Die Tatsache, dass man in Lübeck (IN LÜBECK!!!!) einen Radweg für so unzumutbar befindet, dass er gesperrt wird, würde gut und gerne in den Kuriositätenthread passen... ... andererseits sieht der Radweg in der Gegenrichtung nicht besser aus, hat ein Blauschild + Warnung vor Schäden und passt insofern auch hier gut rein. -------------------- Viele Grüße vom
CLSgirl |
|
|
22.03.2019, 10:00
Beitrag
#3383
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 |
... andererseits sieht der Radweg in der Gegenrichtung nicht besser aus, hat ein Blauschild + Warnung vor Schäden und passt insofern auch hier gut rein. Wahrscheinlich handelt es sich bei dem Z.254 um ein Radfahrer-Denkmal (so wie die nach Rechtsabbieger-Tragödien gerne angebrachten Trixi-Spiegel). |
|
|
23.03.2019, 01:07
Beitrag
#3384
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 264 Beigetreten: 30.08.2013 Wohnort: Badnerin in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 69774 |
Gerade mal gegooglet, ob ich zu dem Radweg was finde - tatsächlich, es war mehrfach in der Zeitung, zum Beispiel Lübecks schlimmster Radweg in der Roeckstraße ist gesperrt
Und es gibt Pläne... Zitat Auf der Roeckstraße gilt ab sofort in beide Richtungen Tempo 30. Markierungen für die Radfahrer würden im Frühjahr aufgebracht. Im nächsten Jahr wird dann auch der Radverkehr stadteinwärts auf die Fahrbahn geführt. 2019 werden die Gehwege ausgebaut.
Rund 10 000 Fahrzeuge und 3000 Radfahrer sind in der Roeckstraße täglich unterwegs. Dazu kommen 400 Busse. Der Stadtverkehr hat sich immer gegen die jetzige Lösung gewehrt. „Das ist nicht glücklich für uns“, sagt Unternehmenssprecherin Gerlinde Zielke, aber ein paar Sekunden Verzögerung würden nicht ins Gewicht fallen. -------------------- Viele Grüße vom
CLSgirl |
|
|
23.03.2019, 08:13
Beitrag
#3385
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Warum lässt man einen Sonderweg derart verlottern?
Und bei 400 Bussen täglich finde ich es den Radfahrern gegenüber fast schon unverschämt, eine angenehme Alternative zum Fahrbahnradeln wegzunehmen. Ich bin normalerweise ein Befürworter des Fahrbahnradelns, aber bei der durch die Bäume zwangsweise vorhandenen Aufteilung des Verkehrsraumes ist es doch kontraproduktiv für die Sicherheit, den Sonderweg brachliegen zu lassen. |
|
|
23.03.2019, 20:30
Beitrag
#3386
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 264 Beigetreten: 30.08.2013 Wohnort: Badnerin in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 69774 |
Eigentlich lässt sich das mit einem Satz beantworten: Es ist Lübeck, und Lübeck und "Umgang mit Radverkehr" ist eine Katastrophe
Wobei der alte Radweg auch ohne die Wurzelaufbrüche eine Zumutung war. Viel zu schmal und keine Chance zum Überholen. Und die genannten Zahlen an Autos gibt es wohl nur zu Stoßzeiten. Ich hab an der Straße noch nie übermäßig viel Verkehr erlebt (war aber halt auch nie im Berufsverkehr da unterwegs). Kann man jetzt diskutieren, ob man wegen vielleicht 2-3 Stunden am Tag einen megaschmalen Radweg braucht. Als Alternative - von mir aus. Aber bitte nicht mit Blaulolli. -------------------- Viele Grüße vom
CLSgirl |
|
|
27.03.2019, 02:06
Beitrag
#3387
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Als ich den in drf gefundenen Link (Rennradfahrer schwer verletzt: Ein Autofahrer hat in der Nähe von Klötze zwei Rennradfahrer ausgebremst. Einer der beiden verletzte sich schwer.) las, ergab sich ein interessanter Beifang:
Die Krux mit dem Seitenstreifen Da gab's doch zwischen Magde- und Burg glatt einen einseitigen Seitenstreifen, der im Zweirichtungsverkehr als "Radweg" betrieben wurde, den man nun "leider" entwidmen musste ... Impression bei Mapillary |
|
|
27.03.2019, 06:39
Beitrag
#3388
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Da gab's doch zwischen Magde- und Burg glatt einen einseitigen Seitenstreifen, der im Zweirichtungsverkehr als "Radweg" betrieben wurde, den man nun "leider" entwidmen musste ... Wer plant sowas? Wer genehmigt sowas? Ich bin irgendwie fassungslos! Können Menschen echt so dumm sein? |
|
|
27.03.2019, 07:54
Beitrag
#3389
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3029 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Welche Menschen meinst Du damit denn genau?
Wegen der Aussage „Wenn die Radfahrer den Radweg entgegen der Fahrbahn nutzen, besteht kein Versicherungsschutz“ auch den Sprecher des ADFC? |
|
|
27.03.2019, 13:45
Beitrag
#3390
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Da er nach Planern und Genehmigern fragte, wird er wohl eher nicht den ADFCler meinen ...
Bzgl. Fassungslosigkeit könnte es aber auch Menschen umfassen, die gegen die Aufhebung dieser Lösung sind ... Als planungsbeschleunigende Erstmaßnahme wäre dort nun 70 angebracht ... |
|
|
27.03.2019, 14:32
Beitrag
#3391
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Ich schrieb doch darüber
Wer plant sowas? Die meinte ich also in erster Linie. Wer genehmigt sowas? Der ADFCler wurde hoffentlich verkürzt zitiert, denn so, wie es dort steht, ist seine Aussage schlicht Quatsch. Und, ja, ich muss es erweitern: Wer gegen die sofortige Aufhebung dieser Gegenverkehrslösung ist, gefährdet Menschenleben. Nebenbei: Gibt es eigentlich Querunshilfen, damit ich den Gegenverkehrswahnsinn lebendig erreiche und verlasen kann? Wer ohne bauliche Trennung einen Radweg entgegen der normalen Fahrtrichtung plant, genehmigt oder fortbestehen lässt, handelt in meinen Augen verantwortungslos. |
|
|
27.03.2019, 16:07
Beitrag
#3392
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 999 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
Nebenbei: Gibt es eigentlich Querunshilfen, damit ich den Gegenverkehrswahnsinn lebendig erreiche und verlasen kann? Am Beginn gibt es eine Ampelanlage,am Ende nichts. Dazwischen gibt es eine weitere Kreuzung ohne Querungshilfe. Und den "Experten" von der Verkehrswacht hier ist offensichtlich auch nichts aufgefallen. Da geht wohl nur um Rad weg. |
|
|
27.03.2019, 16:17
Beitrag
#3393
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Traurig...
|
|
|
27.03.2019, 18:23
Beitrag
#3394
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1169 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
Mit einer transportablen Schutzwand zwischen Radweg und Fahrbahn, transportablen Ampeln an den Einmündungen als Querungshilfe und einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 könnte man den Radweg innerhalb von einer Woche wieder legal und sicher aktivieren. Ist aber offenbar nicht gewünscht.
|
|
|
28.03.2019, 18:04
Beitrag
#3395
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Die transportable Schutzwand müsste schon ziemlich massiv sein (Transportbeton! chrhrrrhhhrrr ), damit sie nicht bei etwas Wind und/oder einem Lastzug mit 80 km/h und 0,8 m Abstand davon fliegt.
-------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
|
|
|
28.03.2019, 19:58
Beitrag
#3396
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1169 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
Transportable Schutzwände sind das, was in Autobahnbaustellen bei Verschwenkungen in die Gegenfahrbahn zwischen den Richtungsfahrbahnen aufgebaut wird: https://www.ibotech.eu/transportable-schutzeinrichtung.php
Die Dinger wiegen 900 kg pro 6-m-Element, sind miteinander verschraubt und halten zumindest PKW recht zuverlässig davon ab, auf die andere Seite zu gelangen. |
|
|
28.03.2019, 21:30
Beitrag
#3397
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Uups. OK. Ich hatte da so ne Art Sichtschutzplane vor Augen. "Transportbeton" kommt aber durchaus hin
-------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
|
|
|
29.03.2019, 08:49
Beitrag
#3398
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Transportable Schutzwände [...] https://www.ibotech.eu/transportable-schutzeinrichtung.php Verstehe ich die dort stehende Werbeaussage falsch? Zitat Extrem geringer Wirkungsbereich
|
|
|
29.03.2019, 10:39
Beitrag
#3399
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1169 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
Wirkungsbereich ist der Bereich, den die Barriere benötigt, um ihre Wirkung zu entfalten (bzw. auf den die Barriere einwirkt), sprich die Strecke, die die Barriere verschoben wird, wenn ein Fahrzeug einschlägt, plus die Beite der Barriere selbst. Im Normversuch mit PKW sind das bei dieser Barriere 30 cm, mit LKW 70 cm.
|
|
|
31.03.2019, 20:56
Beitrag
#3400
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Da gab's doch zwischen Magde- und Burg glatt einen einseitigen Seitenstreifen, der im Zweirichtungsverkehr als "Radweg" betrieben wurde, Das Grauen ist näher, als man denkt ... Was aus der einen Richtung noch erträglich aussieht: ... sieht in meiner Fahrtrichtung anders aus: Aber zum Glück muss ich ... ... neu aufgestellte Fahrräder mit Licht und Pedale ja hoffentlich nicht mehr beachten? |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 08:23 |