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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Mueck
Beitrag 29.08.2021, 13:04
Beitrag #3501


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Oops, stimmt, dazu müssen aber die Fahrbahn und der andere Straßenteil zusammengehören, sonst ist es eine komplett andere Straße und kein anderer Straßenteil. Für aus der Seitenstraße Kommende ist es eher eine andere Straße und falls man entlang der Vorfahrtstr. so radeln könnte, wäre er arg weit abgesetzt ...
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Söne spitze Steine
Beitrag 30.08.2021, 02:08
Beitrag #3502


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Der Radweg verläuft eine ganze Weile parallel zum Islandufer. Während die Fahrbahn mit einem Z206 an der Südstraße endet, wird der Radweg in einem weeeiten Bogen nach rechts auf die Südstraße geführt.

Der Linksabbieger in Gegenrichtung auf diesen Radweg wird auch schon vor der Einmündung Islandufer auf den Radweg geführt. Daher habe ich den EIndruck, als wäre der Radweg eine separate Einmündung.


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Mueck
Beitrag 30.08.2021, 16:29
Beitrag #3503


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Markierungen sind Verkehrszeichen und die gehen doch allgemeinen Regeln vor ...
Ein übermalter Bordstein ist also keiner mehr? think.gif
Auf der anderen Seite geht's irgendwie auch nicht mehr hoch mit der Absenkung ... thread.gif
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Bleifuß
Beitrag 30.08.2021, 16:39
Beitrag #3504


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Zitat (Söne spitze Steine @ 30.08.2021, 03:08) *
...Daher habe ich den EIndruck, als wäre der Radweg eine separate Einmündung.

So wird man das wohl im Zweifel sehen müssen. Der Radweg ist dort wohl mehr als fünf Meter von der Fahrbahn abgesetzt und daher als gesonderte Straße zu betrachten, die mit der Fahrbahn, auf der das Vz 206 steht, nichts mehr zu tun hat. Daher gilt das Vz 206 dort auch nicht.
Im Grunde genommen ist das eine Situation, wie sie außerorts häufig vorkommt.

Also § 10, weil man von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn einfährt. Der Begriff "Einmündung" im Sinne der Vorfahrtsregeln ist hier formal nicht ganz richtig.
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rapit
Beitrag 30.08.2021, 16:47
Beitrag #3505


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Zitat (Mueck @ 30.08.2021, 17:29) *

Doch, na klar. Die Bordsteinfarbe ist irrelevant.


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Söne spitze Steine
Beitrag 31.08.2021, 03:36
Beitrag #3506


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Also ich sehe da kein Bordstein.


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mir
Beitrag 31.08.2021, 11:16
Beitrag #3507


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Sieht aus der Perspektive wie ein freilaufender Rechtsabbieger aus, Sonderversion für Radfahrer. Da müsste dann aber auch ein eigenes Schild hin, macht man ja bei der Autoversion auch.

Ja, § 10 ist da wohl tatsächlich nicht. Ich rate zur verschärften Anwendung von § 1.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Mueck
Beitrag 31.08.2021, 20:07
Beitrag #3508


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Zitat (Söne spitze Steine @ 31.08.2021, 04:36) *
Also ich sehe da kein Bordstein.
In meinem Link sieht man ihn besser trotz Übertünchens, wovon rapit ja meint, das wäre irrelevant, sowas aber auch ...
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Söne spitze Steine
Beitrag 02.09.2021, 02:13
Beitrag #3509


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Ohne Worte. Das SOTP ist eine (photoshopte) Re­mi­nis­zenz an die Original-Markierung.


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Söne spitze Steine
Beitrag 14.09.2021, 19:26
Beitrag #3510


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Dusseldorf. Ich dachte, sowas käme nur in Wuppertal vor.

Sollte Z241 lt. VwV eigentlich zwischen Geh- und Radweg stehen, oder rechts von beiden?


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emscherblick
Beitrag 14.09.2021, 20:20
Beitrag #3511


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Für mich ist die Position fast optimal. Vielleicht noch ein wenig zu nah am Radweg platziert im Lichtraumprofil. Rechts auf dem Gehweg wäre es wieder eine Einschränkung für Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen. Zwischen Geh- und Radweg nimmt es Ausweichmöglichkeiten in Gefahrensituationen. Ich vermeide es nach Möglichkeit, zwischen mittig stehenden schildern und parkenden Fahrzeugen zu fahren. Das Dooring-Risiko ist für mich dann Unkalkulierbarkeit. (in diesem Fall kommt das natürlich nicht zum tragen.) In den VwV ist mir zum Standort des VZ 241 nichts in Erinnerung.
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eckolot
Beitrag 20.09.2021, 12:43
Beitrag #3512


Neuling


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Zitat (Söne spitze Steine @ 14.09.2021, 20:26) *
Dusseldorf. Ich dachte, sowas käme nur in Wuppertal vor.

Sollte Z241 lt. VwV eigentlich zwischen Geh- und Radweg stehen, oder rechts von beiden?


Hier ist deine Sicht der Dinge doch zielfremd. Hier ist der Standort des Schildermastes gut gewählt, da dieser keine Behinderung auslöst.
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helmet lampshade
Beitrag 20.09.2021, 14:43
Beitrag #3513


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Das Schild ist aber in Bezug auf die lage der Wege ungewöhnlich platziert. Tagsüber mag leicht ersichtlich sein, wo Rad-und Gehwegteil liegen. Nachts ist das schwieriger und dann kommen dann noch dunkle schlecht reflektierende Hindernisse dazu.
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Hick-Hack
Beitrag 03.10.2021, 12:03
Beitrag #3514


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Bei uns steht nach längeren Baumaßnahmen die Freigabe einer Kreuzung kurz bevor. Zuvor war die Situation vergleichbar, aber nun wird neu beschildert. Da die Baumaßnahme noch nicht gänzlich beendet ist, nur eine Zeichnung, noch kein Bild. Vor Ort soll wohl folgende Radverkehrsführung vorliegen:



Es geht um das Z. 205 für den Radweg. Außer diesem Schild deutet alles darauf hin, dass der Radweg hier bevorrechtigt ist (Stop-Schild der kreuzenden Fahrbahn, Z 138, Furtmarkierung). Das 205 war jahrelang abmontiert, die Kreuzung aufgrund der Baumaßnahmen sehr lange im ständigen Wandel.

Ist das Z. 205 hier Unsinn und wie sähe es bei einem Unfall hier aus? Laut Unfallatlas wird hier jährlich mindestens ein Radunfall erfasst.
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HeLi
Beitrag 03.10.2021, 13:32
Beitrag #3515


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Mich irritieren in der skizzierten Situation zwei Auffälligkeiten:
1. Die beschilderte Vorfahrtregelung ist in sich widersprüchlich. Entweder Z. 205 (Vorfahrt gewähren) in der einen Richtung oder Z. 206 (STOP) in der querenden Richtung. Beides zusammen bildet eine Wattestäbchenfalle: Und wenn sie nicht verhungert sind, dann stehen sie noch heute - und warten darauf, dass einer von beiden seine Wartepflicht verletzt.
2. Der Geh- und Radweg sieht (auch in der Furt) so aus, als wäre er ein gemeinsamer und eben nicht auf zwei voneinander abgetrennte Wegeflächen unterteilt sei.


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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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Hick-Hack
Beitrag 03.10.2021, 15:26
Beitrag #3516


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Zitat (HeLi @ 03.10.2021, 14:32) *
2. Der Geh- und Radweg sieht (auch in der Furt) so aus, als wäre er ein gemeinsamer und eben nicht auf zwei voneinander abgetrennte Wegeflächen unterteilt sei.

Da war ich bloß etwas zeichenfaul. Es ist ganz klar ein getrennter Fuß- und Radweg. Der gesamte Bereich ist aufgepflastert, aber (natürlich) nur die Radfurt markiert.

Meine Vermutung(!) ist, dass man nicht wollte, dass die von der Hauptstraße abbiegenden Kfz besonders viele eigentlich vorfahrtberechtigte Radfahrer umfahren und man den Radlern daher das 205er vorgesetzt hat und man sich keine Gedanken über die unklare Vorfahrtlage mit dem Querverkehr gemacht hat. Dass im Endeffekt dadurch die Straßenbegleitung des Radweges entfällt, macht sich im Alltag schlicht nicht bemerkbar. Wenn die Baumaßnahmen beendet sind, werde ich mich wohl mal an die zuständige Behörde wenden.
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Brian Basco
Beitrag 03.10.2021, 17:55
Beitrag #3517


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Das Zeichen 205 hat aber nichts mit dem Vorrang vor Abbiegern im Längsverkehr zu tun, oder?
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Mueck
Beitrag 03.10.2021, 19:34
Beitrag #3518


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Zitat (Brian Basco @ 03.10.2021, 18:55) *
Das Zeichen 205 hat aber nichts mit dem Vorrang vor Abbiegern im Längsverkehr zu tun, oder?
Nicht im geringsten.
Wenn der Radweg zur Straße gehört, dann hat der Radfahrer Vorrang, Punkt.
Es gibt für diesen Fall kein vorrangentziehendes Vz.

Das Konstrukt mit dem 205 funktioniert nur dann, wenn der Radweg eigenständig ist ( = die Straße hat dann keinen Radweg mehr).

VwV-StVO:
Zitat
Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Zu Absatz 2
I. Als Radverkehrsführung über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten. Radverkehrsführungen können ferner das Linksabbiegen für den Radverkehr erleichtern. Das Linksabbiegen im Kreuzungsbereich kann durch Abbiegestreifen für den Radverkehr, aufgeweitete Radaufstellstreifen und Radfahrerschleusen gesichert werden. Das Linksabbiegen durch Queren hinter einer Kreuzung/Einmündung kann durch Markierung von Aufstellbereichen am Fahrbahnrand bzw. im Seitenraum gesichert werden.
...
Zu Absatz 3
I. Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.
1. Von der Straße abgesetzt, nicht Fahrbahn!
2. Nur bei Zweifeln, ob er dazu gehört. Gehört er zweifelsfrei dazu (wenn 9 von 10 Autofahrern das durch Hupen bestätigen! ;-) ), gibt es keinen Spielraum.

Im Zweifel können Zweifel auch anders als mit 205 beseitigt werden.
Hat man hier 5x getan:
- 206 vor dem Radweg
- mit Haltelinie
- mit Aufpflasterung
- mit Furt
- und noch'n Warnschild!

Nur das 205 ist noch verdreht, das soll sicher in Richtung des Abbiegers zeigen ... whistling.gif
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Küstengold
Beitrag 04.10.2021, 07:52
Beitrag #3519


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Zitat (Söne spitze Steine @ 14.09.2021, 20:26) *


Dusseldorf. Ich dachte, sowas käme nur in Wuppertal vor.

Sollte Z241 lt. VwV eigentlich zwischen Geh- und Radweg stehen, oder rechts von beiden?

Was gibt es daran auszusetzen?
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helmet lampshade
Beitrag 04.10.2021, 11:40
Beitrag #3520


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Missverständliche Platzierung (nachts, Nebel,,)
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Küstengold
Beitrag 04.10.2021, 15:16
Beitrag #3521


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Die unterschiedliche Pflasterung sollte man schon erkennen können.
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helmet lampshade
Beitrag 04.10.2021, 15:45
Beitrag #3522


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Wenn man die Ästhetik der Wegeführung nicht mit Piktogrammen und Linien verunstalten will, könnte man ja auch im linken Teil des Bildes, die ganzen störenden Stricheleien weglassen.
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rapit
Beitrag 18.11.2022, 12:49
Beitrag #3523


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Warum tut sich eigentlich hier nichts mehr?

Wie komme ich hier legal links rum?
Wenn ich von gegenüber komme. 2x295 Gründe machen mich irgendwie stutzig. rolleyes.gif

Wobei das ein rein fiktives Problem ist, man kommt nämlich lebendig gar nicht bis zur Wartelinie: nahezu 100% der Autofahrer dort sind Rechtsabbieger, schauen auf den von links herannahenden Verkehr und rechnen nicht damit, dass ein Radling von rechts aus nach links abbiegen will! crybaby.gif

Ich weiß auch nicht, warum das da so hingepinselt wurde!
Ich hatte da früher nie Probleme, mich bergab radelnd links einzuordnen und dann abzubiegen.

Was die rote Asphaltkunst da soll, weiß ich nicht! ranting.gif
Und habe die Stadt höflich gebeten, das wieder wegzumachen. Da ist eine Schule in der Nähe! Wenn da ein Kind versucht, wie es jetzt gemalt wurde, links abzubiegen, ist es tot!


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Mueck
Beitrag 18.11.2022, 21:01
Beitrag #3524


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Zitat (rapit @ 18.11.2022, 12:49) *
Wie komme ich hier legal links rum?
Wenn ich von gegenüber komme. 2x295 Gründe machen mich irgendwie stutzig. rolleyes.gif


Für Radler hat man doch in 295 Linien extra zwei Löcher gelassen ... whistling.gif
Autofahrer dagegen ... sadwalk.gif

Zitat (rapit @ 18.11.2022, 12:49) *
Ich hatte da früher nie Probleme, mich bergab radelnd links einzuordnen und dann abzubiegen.
Es gibt genug Radler, die sich dieses Einordnen nicht trauen oder nicht beherrschen ...
Da sind schnell Forderungen im Raume, "da was zu machen", insbesondere wenn eine Schule mit vielen besorgten Eltern in der Nähe ist ... thread.gif
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Söne spitze Steine
Beitrag 19.11.2022, 02:47
Beitrag #3525


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Zitat (Küstengold @ 04.10.2021, 07:52) *
Was gibt es daran auszusetzen?
Der Radweg beginnt mitten auf dem (reinen) Gehweg.

Zitat (rapit @ 18.11.2022, 12:49) *
Wie komme ich hier legal links rum?
Einfach den Lenker nach links bewegen, Radweg verlassen (der führt nämlich geradeaus) und sich in die Linksabbiegespur einordnen.

Oder kommst du von gegenüber? Dann isses dasselbe. Der Radweg endet vor der Kreuzung und dort ist ein Mobbingstreifen = keine Benutzungspflicht. Und von da ordne ich mich immer links auf die Fahrbahn ein.
Der Pseudolinksabbieger auf der rechten Seite ist in der Tat Kokolores, aber auf üblichem Niveau der Radverkehrsführung. Niemand käme auf die Idee, Rechtsabbieger- und Geradeausfahrspur zu vertauschen. Beim Radverkehr ist das eher die Regel.


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rapit
Beitrag 19.11.2022, 23:20
Beitrag #3526


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Ja, um den Kokolores-Pseudolinksabbieger (gegenüber) vom rechten Fahrbahnrand aus geht es mir. So ein Schwachfug! ranting.gif


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tom62
Beitrag 21.11.2022, 00:10
Beitrag #3527


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Zu dem Bild: Es handelt sich um eine Behelfsampel an einer Landesstraße in Niedersachsen, aufstellt, um den umgeleiteten Autoverkehr von einer im Bau befindlichen Bundesstraße zu leiten.

Angehängte Datei  zavpi88t.jpg ( 170.73KB ) Anzahl der Downloads: 10


Es ist ein kombinierter (gemeinsamer), in Gegenverkehr (beidseitig) befahrbarer Geh-/Radweg innerorts. Klar, dass der Radfahrer aus der Sicht des Fotografen rechts an dem Betonklotz vorbeifährt, aber wie sieht es mit einem entgegenkommenden Radfahrer aus? Der müsste doch auch rechts vorbeifahren, oder darf die Radfahrer:in auch links vorbeifahren?

Zuerst habe ich das Bild an die für die Bundes-/Landesstraße zuständigen Verkehrsbehörde geschickt, das ist die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Sie konnten mir die Frage nicht beantworten.

Dann habe ich das Bild an die Gemeinde incl. Polizeistation des Örtchens geschickt. Von der weiß ich, dass sie gegen den an einigen Stellen nur 1m breiten kombinierter (gemeinsamer), in Gegenverkehr (beidseitig) befahrbarer Geh-/Radweg innerorts sind, da laut Zusatzverordnung die Unfallgefahr zu hoch sei, um so etwas zu erlauben. Die Gemeinde hat nicht direkt geantwortet, sondern hat die mail an die übergeordnete Polizeibehörde (für zwei Landkreise zuständig), Abteilung Verkehr, weitergeleitet. Dort schrieb der Pressesprecher der Polizei. Er meinte, er wüsste auch nicht, ob man links oder rechts vorbeifahren soll. Außerdem sei er nicht dafür zuständig. Er hätte meine email aber an die zuständige Behörde weitergeleitet, das sei angeblich die Verkehrsbehörde des unseres Landkreises (die Polizei hat ihren Sitz im anderen Landkreis).
Nun weiß ich von der Verkehrsbehörde des Landkreises aus der Tageszeitung, dass sie den Weg auch am liebsten zurückbauen würde. Die Unfallgefahr dort war schon mehrfach in der Zeitung Thema. Außerdem, wieso sollten sie eine Lichtanlage, die den Verkehr einer Bundesstraße auf eine Landesstraße umleitet, mitten auf dem Geh-/Radweg installieren?
Aus der Verkehrsbehörde des Landkreises interessiert sich niemand dafür, ob man links oder rechts an einem Betonklotz auf der Fahrbahn vorbeifahren soll. Normalerweise müsste ein Verkehrspolizist das doch wissen, dafür sind sie schließlich ausgebildet?


edit: Was ich noch vergessen habe: Die Fußgängerampel ist eine reine Fußgängerampel. Es gibt keine Ampel für Fahrradfahrer. Mein Bestreben, sich korrekt nach StVO zu verhalten, endet regelmäßig in einem Hupkonzert.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 21.11.2022, 17:28
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst


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Gruß
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Mueck
Beitrag 21.11.2022, 12:54
Beitrag #3528


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Die Ecke kam mir doch irgendwie bekannt vor ... thread.gif
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rapit
Beitrag 21.11.2022, 15:47
Beitrag #3529


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Woraus soll sich denn die Pflicht, rechts am Betonklotz vorbeizufahren, ergeben?

Schau doch mal in § 2 rein: es ist möglichst weit rechts zu fahren. Wenn es nicht möglich ist, fährt man also links an einem Hindernis vorbei.


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Söne spitze Steine
Beitrag 23.11.2022, 04:04
Beitrag #3530


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Ganz normale Radverkehrsführung, sag ich doch. Das geht soweit, daß der gegenläufige Radverkehr bei grüner Ampel mit Gegenverkehr durch Grünpfeilschild rechnen muß.


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Tom Jones
Beitrag 28.05.2023, 17:53
Beitrag #3531


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Da soll nochmal jemand behaupten, in Deutschland gibt es nicht genug Radwege, hier sind welche ...



Hier gefunden.
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Mueck
Beitrag 08.09.2023, 21:24
Beitrag #3532


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Für Anfang/Ende linksseitiger Pflichtradwege braucht's eigentlich Querungshilfen laut VwV-StVO.

Gilt das auch, wenn der linksseitige Radweg sich dort aus linksseitigem Gehweg, Schleichradler frei entwickelt?
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Explosiv
Beitrag 09.09.2023, 09:26
Beitrag #3533


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Eigentlich ja.
Wobei eigentlich ja eigentlich kein Wort ist, auf das man vertrauen kann.


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Mueck
Beitrag 09.09.2023, 11:01
Beitrag #3534


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Ich müsste die Videomitschnitte noch genauer auswerten, aber uneigentlich kann ich mich an keine nennenswerten existenten Querungshilfen in dem Landstrich erinnern ... whistling.gif
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Mueck
Beitrag 28.09.2023, 23:33
Beitrag #3535


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Fahr(g)Rd8 ist ein fast fertiger Premiumradweg laut Webseite, den ich mir vor 3 Wochen und 5 Tagen mal genauer angeschaut habe, also ich gerade mitsamt Rad in der alten Heimat war. Der Bahnübergang war noch nicht ganz fertig, aber sonst sah er gut aus, Schilder standen an den Enden und an den Zufahrten schon: Fahrradstraße, bis auf einen Abschnitt sogar Rad only ...

In einem anderem Forum wurde nun ein Bild eingestellt, dass den nun fertigen BÜ zeigt,
weiß nicht ob frei lesbar, textliche Beschreibung: Drängelgitter und "Radfahrer absteigen"-Schild solo am BÜ ...

Wird das Deutschlands erst Fahrradstraße mit solchen "Features"? Oder gibt es schon eine solche Fahrradstr.?
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ulm
Beitrag 29.09.2023, 04:36
Beitrag #3536


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Mueck
Beitrag 29.09.2023, 22:17
Beitrag #3537


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Hmmm ... Dann müssen wir die Frage ...
Zitat (Mueck @ 29.09.2023, 00:33) *
textliche Beschreibung: Drängelgitter und "Radfahrer absteigen"-Schild solo am BÜ ...

Wird das Deutschlands erste Fahrradstraße mit solchen "Features"? Oder gibt es schon eine solche Fahrradstr.?
.... ohne Bildbsp. diskutieren ...
Man sieht eh nur einen langweiligen BÜ mit Andreaskreuzen, mäßigen Drängelgittern, "Radfahrer absteigen"-Schild und viel Platz für Umfahrungen der Gitter ... whistling.gif
Die Fahrrafstraßenschilder stehen eh ganz woanders ...

---PS:---
Zitat (Mueck @ 29.09.2023, 23:06) *
.... ohne Bildbsp. diskutieren ...
Oder doch mit, Ich seh's gerade auf Facobook, angeblich öffentl. Gruppe
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ulm
Beitrag 30.09.2023, 06:13
Beitrag #3538


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Ich vermisse hinter dem Bahnübergang das Schild "Radfahrer aufsteigen"...
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Hoheneicherstation
Beitrag 30.09.2023, 07:35
Beitrag #3539


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Es geht wahrscheinlich nicht um das Überfahren des BÜ, sondern um das Durchfahren des Drängelgitters.
Wenn an dem Bügel ein Radler hängen bleibt und auf die Stürze schnauzt, soll bestimmt die Stadt dafür zahlen ... think.gif

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mir
Beitrag 30.09.2023, 13:23
Beitrag #3540


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Der Wert dieser Gitter erschließt sich mirf nicht.

Ich hatte schon mal eine Überquerung eines solchen BÜ mit einer größeren Truppe - da dienen diese Gitter überhaupt nicht der Sicherheit. Jeder ist nur mit der Bewältigung dieser vermaledeiten Gitter beschäftigt (der eine mit Tandem, der andere mit ausladenderen Gepäcktaschen, einer mit Kind auf Kindersitz, das ist bei der üblichen Bauform alles schon ein Problem). Die Aufmerksamkeit ist nicht darauf, ob Züge kommen.

Klar, es sollte dann immer nur einer im Gleisbereich sein. Wenn man aber sowieso davon ausgehen muss, dass alle aufmerksam und vorsichtig im Umgang mit BÜs sind, wozu braucht's dann diese Gitter überhaupt?

Immerhin gibt's im gezeigten Bild einigen Platz zwischen Gleisen und Drängelgitter, und die Gitter sind großzügig. Beides ist oft nicht der Fall.



Zitat (Hoheneicherstation @ 30.09.2023, 08:35) *
Wenn an dem Bügel ein Radler hängen bleibt und auf die Stürze schnauzt, soll bestimmt die Stadt dafür zahlen ... think.gif


Ist aber Unsinn. An den ganzen anderen Einbauten im Straßenbereich steht auch nicht "bitte absteigen". Zudem ist das Hindernis gut erkennbar und sicher nach irgendwelchen sinnlosen Vorschriften erforderlich, da haftet niemand dem Radfahrer dafür, der bei der Durchfahrt strauchelt.


--------------------
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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Brian Basco
Beitrag 30.09.2023, 14:45
Beitrag #3541


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Zitat (ulm @ 30.09.2023, 07:13) *
Ich vermisse hinter dem Bahnübergang das Schild "Radfahrer aufsteigen"...


Wieso? Das müsste dann doch "Fußgänger aufsteigen" sein...
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Mueck
Beitrag 30.09.2023, 21:02
Beitrag #3542


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Zitat (ulm @ 30.09.2023, 07:13) *
Ich vermisse hinter dem Bahnübergang das Schild "Radfahrer aufsteigen"...
Laut diesen Ausführungen sollte ein kurzer, mit Lichtgeschwindigkeit ausgeführter Abstieg reichen, der gleitend in einen Wiederaufstieg übergeht, so dass man es kaum wahrnimmt whistling.gif , denn abgestiegen wäre der Radler Fußgänger, an den das Schild gar nicht gerichtet ist, alleinstehend erst recht nicht ...


Zitat (mir @ 30.09.2023, 14:23) *
Ich hatte schon mal eine Überquerung eines solchen BÜ mit einer größeren Truppe - da dienen diese Gitter überhaupt nicht der Sicherheit. Jeder ist nur mit der Bewältigung dieser vermaledeiten Gitter beschäftigt (der eine mit Tandem, der andere mit ausladenderen Gepäcktaschen, einer mit Kind auf Kindersitz, das ist bei der üblichen Bauform alles schon ein Problem). Die Aufmerksamkeit ist nicht darauf, ob Züge kommen.
Eben.
Oder der von mir in Facebook erwähnte Fall einer Liegedreiradlerin mit Handicap, die bei Aschaffenburg letztlich zu Tode kam, weil sie durch das Umlaufgitter den BÜ nicht mehr rechtzeitig VERLASSEN konnte, so'n @§"! Gitter bremst nicht das Ein-, sondern auch das Ausfahren ... ranting.gif

Zitat (mir @ 30.09.2023, 14:23) *
Klar, es sollte dann immer nur einer im Gleisbereich sein. Wenn man aber sowieso davon ausgehen muss, dass alle aufmerksam und vorsichtig im Umgang mit BÜs sind, wozu braucht's dann diese Gitter überhaupt?
Bin dafür, diese Fahrradstraße fahrradstraßenüblich auch für Kfz freizugeben, denn sobald Autos dort fahren würden, ginge es auch ohne Umlaufsperren, Millionen von Feldweg-BÜs in Schland beweisen das ... thread.gif
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silenz
Beitrag 30.09.2023, 21:20
Beitrag #3543


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Zitat (Mueck @ 30.09.2023, 22:02) *
Laut diesen Ausführungen sollte ein kurzer, mit Lichtgeschwindigkeit ausgeführter Abstieg reichen, der gleitend in einen Wiederaufstieg übergeht, so dass man es kaum wahrnimmt whistling.gif , denn abgestiegen wäre der Radler Fußgänger, an den das Schild gar nicht gerichtet ist, alleinstehend erst recht nicht ...


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Mueck
Beitrag 01.10.2023, 10:09
Beitrag #3544


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So ungefähr, nur noch schneller, dass es keiner mitfilmen kann, weil es zwischen zwei Einzelbildern passiert... whistling.gif
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silenz
Beitrag 04.10.2023, 11:59
Beitrag #3545


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https://maps.app.goo.gl/2G4osEZXXcegKGVp6

Ganz tolle Stelle.

Vor der Brücke endet ein Schutzstreifen im spitzen Winkel vor dem Hochbord. Auf der Brücke war früher einmal ein getrennter Geh- und Radweg, dann wurde die Beschilderung auf Gehweg/Radfahrer frei geändert, aktuell wurde die Beschilderung entfernt.

Es ist jetzt also bestenfalls noch ein Gehweg, auf dem man einen "anderen" Radweg interpretieren könnte.

Kfz-Fahrer sehen das Ende des Schutzstreifens und springen im Quadrat, wenn Radfahrer die Fahrbahn benutzen, was diese rechtlich gesichert müssen.

Kann man diese Bepinselung einfach so belassen, wenn man den Radweg abschafft?
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DMHH
Beitrag 04.10.2023, 13:22
Beitrag #3546


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Zitat (silenz @ 04.10.2023, 12:59) *
Vor der Brücke endet ein Schutzstreifen im spitzen Winkel vor dem Hochbord.

wobei es nach näherem Betrachten der Straßenaufnahmen den Anschein hat, als wäre es immerhin eine 0-Absenkung.
Sprich: bei Schnee/Matsch/Laub jetzt eher keine größere Gefahr, sich ausgerechnet an der Bordsteinkante aufzuhängen und hinzulegen...

und bei der Pflastermalerei auf dem Brückenkörper selbst:
nunja, ich persönlich sähe dort einen "sonstigen Radweg". Oder aber eine Parkmarkierung. narr.gif
rolleyes.gif

bestehen lassen kann man es vermutlich schon - ob sinnvoll oder gar angeraten ist, steht wohl auf einem anderen Blatt unsure.gif
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Mueck
Beitrag 05.10.2023, 08:26
Beitrag #3547


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Ich würde den vmtl. 80 cm breiten "Zierstreifen" wohl nie benutzen (außer bei Autostau rolleyes.gif ) und auf der Fahrbahn mittiger fahren als der ansonsten vorbildliche Radler in Google StreetView, aber trotzdem: Es ist eindeutig ein anderer Radweg nach § 2, auf der anderen Brückenseite sogar mit Piktogrammen verziert ...
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Söne spitze Steine
Beitrag 05.10.2023, 17:25
Beitrag #3548


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Wir haben eine Straße mit rund 800 Fahrzeugen/Spitzenstunde für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, wobei die letzten Meter wegen der verengten Brücke als Hochbordradweg geführt wird (1 m breit und blauer Loll, Aufstellstreifen in Schleppkurve entlangfahrender Kfz).

Als „normaler“ Verkehrsteilnehmer gehe ich davon aus, daß eine Einbahnstraße, in der ich mit Gegenverkehr (Fahrrad) rechnen muß, durch das entsprechende Zusatzzeichen 1000-32 Radverkehr kreuzt von links und rechts angekündigt wird. Das ist hier nicht der Fall. Erst im weiteren Verlauf, konkret der ersten Zufahrt (Bordstein), wo ein weiteres Z220 steht, ist das ZZ darunter angebracht.

Als Begründung wird genannt, daß der Bereich der Brücke ja wegen des Radwegs gar nicht freigegeben sei.

Ich halte es allerdings für wirklichkeitsfremd, an jeder Einmündung noch einmal nach dem Z220 Ausschau halten zu müssen, um festzustellen, ob der Radverkehr dort in Gegenrichtung fahren darf oder nicht.

Freilich gibt es eine ganze Reihe von Konflikten, weil Autofahrer aufgrund der eingangs erwähnten fehlenden ZZ entgegenkommende Radfahrer anhupen oder anschreien und dadurch zurechtweisen.

Das ist auch keine Wohn-, sondern Durchgangsstraße bei rund 4,5 Meter Breite und 7.000 Kfz DTV.

Wer hat den nun mit den ZZ recht?


--------------------
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Mueck
Beitrag 05.10.2023, 18:11
Beitrag #3549


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Stünde das 220 erst im Bereich des Radwegs oder wäre der Radweg als Radstreifen mit dickem 295 abgetrennt, so wie es wohl mal war (das ist doch grau überpinselt, oder?), hätte man recht: kein Zz nötig, weil abseits der Fahrbahn. Mit schmalem 340 dagegen ... Teil der Fahrbahn würde ich sagen und damit im Einzugbereich des 220. Für den Radler irrelevant, wenn er kein 220 am Übergang hat. Relevanz für Autos aber auch eher Null wg. Rechtsfahrgebot
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azrael
Beitrag 05.10.2023, 20:42
Beitrag #3550


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Ergänzungen zu dem Post von @Söne spitze Steine:

Es handelt sich bei dem Thema um die Hünefeldstraße in Wuppertal. Die Straße beginnt auf dem Bild von @Söne spitze Steine auf der anderen Seite der Brücke.

Das Bild von @Söne spitze Steine befindet sich etwa hier:
https://www.google.com/maps/@51.2653795,7.1...1&entry=ttu

Die Hünefeldstraße sieht man hier:
https://www.google.com/maps/@51.265332,7.17...1&entry=ttu

Hintergrund zu dem Thema:
Die Hünefeldstraße ist eine Einbahnstraße Richtung Westen und wird als Ausweichstrecke für die parallel verlaufende B7 genutzt. Bis jetzt gab es auf ihr Radwege in beiden Richtungen auf den Gehwegen, sieht man auch noch auf den Streetview Bildern.

Seit August gibt es die Radwege auf den Gehwegen nicht mehr, dafür gilt in der Straße Tempo 30 und sie ist für Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

Wenn man sich die Straße in Streetview ansieht kann man sich ja vorstellen wie gut das funktioniert...

Für weitere Informationen und Leserbriefe dazu:
https://www.google.com/search?q=h%C3%BCnefe...4Bg&ucbcb=1

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