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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
silenz
Beitrag 20.12.2024, 21:23
Beitrag #3651


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https://maps.app.goo.gl/tAPL3651NkQ1M4Au5?g_st=ac

Selten dämliches Ende eines Schutzstreifens
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Mueck
Beitrag 21.12.2024, 11:31
Beitrag #3652


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Ende?

Zur Freude der Radfahrer wird er dort doch breiter!!1
... busbreit ...

Die selten dämliche Unterbrechung ist doch dort, wo er in den vermutlichen Angebotsradweg übergeht, weil genau dort ein Bäumle heimtückisch vor sich hingewachsen ist ...
https://www.google.com/maps/@51.1693734,6.8...SoASAFQAw%3D%3D
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silenz
Beitrag 21.12.2024, 14:54
Beitrag #3653


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Ja, da fährt der Ortsunkundige erst arglos holpernd auf die Bushaltestelle, und vergisst vor lauter Baum die Verkehrsbeobachtung nach hinten.
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F117
Beitrag 21.12.2024, 16:44
Beitrag #3654


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Zitat (silenz @ 21.12.2024, 14:54) *
vergisst vor lauter Baum die Verkehrsbeobachtung nach hinten.

Wenn er/sie/es so dösig ist, sollte er/sie/es einfach zu Fuß gehen ... Den Baum kann er/sie/es stumpf ignorieren, weil er/sie/es fahrend dort gar nicht hinkommt. Aber wenn eine solche Situation eine/n Radling schon überfordert ...


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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sigggi
Beitrag 21.12.2024, 17:12
Beitrag #3655


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Ganz meine Meinung.
Das gilt generell für Radfahrer die sich nur trauen Rad zu fahren wo es Radverkehsanlagen gibt.
In dem Beispiel hier würde ich diesen illegalen Radstreifen einfach ignorieren, wäre ich mit dem Rad unterwegs.
Auch würde mir niemals in den Sinn kommen hinter dem Baum in Richtung Werksausfahrt zu schwenken um auf den "Radweg" dort zu schwenken.
ABER.
Da kommen wir dann zum nächsten Problem.
Das sind die Autofahrer die mit Radfahrern auf "ihrer" Fahrban nicht zurecht kommen.
Auch die sollten einfach zu Fuss gehen. Um es mal mit deinen Worten zu sagen.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.12.2024, 22:01
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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mkossmann
Beitrag 21.12.2024, 17:29
Beitrag #3656


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Ich frage mich auch, wie viele Autofahrer dann aufgrund des Z.240 100 m weiter einen benutzungspflichtigen linksseitigen Radweg entlang der Kappelerstr. halluzinieren .
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sigggi
Beitrag 21.12.2024, 19:49
Beitrag #3657


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Laut Beschilderung gilt das Schild aber nicht für den Weg an der Kappelerstr..
Dort zweigt links noch ein Weg ab. Das Schild kann nur für diesen Weg gelten.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.12.2024, 22:01
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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dopero
Beitrag 21.12.2024, 20:00
Beitrag #3658


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Warum? An den meisten linksseitigen Radwegen steht das Schild auch an dieser Position.
Mir stellt sich eher die Frage, warum ein abzweigender Weg, an dem ich keinen Wegweiser erkennen kann und damit auch unklar ist wo er hinführt, benutzungspflichtig ausgeschildert werden müsste. Oder wie man aus der verlinkten Richtung überhaupt StVO konform fahrend dorthin kommen könnte.
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Tanker
Beitrag 21.12.2024, 23:48
Beitrag #3659


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Gestern zufällig gesehen. Lt. dem Forum ist es doch verboten Ampeln zu umfahren. Warum müssen es dann die Radfahrer hier? Die Ampel von der andeen Seite damit es deutlicher wird. Ein paar Meter weiter wird es auch noch mal interessant. Denn da hört der Schutzstreifen auf.
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sigggi
Beitrag 22.12.2024, 03:31
Beitrag #3660


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Zitat (dopero @ 21.12.2024, 20:00) *
Warum? An den meisten linksseitigen Radwegen steht das Schild auch an dieser Position.
Mir stellt sich eher die Frage, warum ein abzweigender Weg, an dem ich keinen Wegweiser erkennen kann und damit auch unklar ist wo er hinführt, benutzungspflichtig ausgeschildert werden müsste. Oder wie man aus der verlinkten Richtung überhaupt StVO konform fahrend dorthin kommen könnte.

Ich erkenne dort ein Schild mit rotem Pfeil und Fahrradsymbol welches nach links zeigt.
Zusätzlich noch Z.240.
Eindeutiger geht es nicht, ein benutzungspflichtiger Radweg zweigt nach links ab.
Wie man als Radfahrer dort überhaupt hinkommt - wen interessiert das???
Vor allem wenn ich weiter auf der Kappeler Str. weiter radeln möchte würde mich das Schild garnicht interessieren - betrifft mich ja nicht.
Aber trotzdem gut gemacht, hat man doch wieder etwas für den Radverkehr getan. rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


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mkossmann
Beitrag 22.12.2024, 07:45
Beitrag #3661


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Zitat (dopero @ 21.12.2024, 20:00) *
Mir stellt sich eher die Frage, warum ein abzweigender Weg, an dem ich keinen Wegweiser erkennen kann und damit auch unklar ist wo er hinführt, benutzungspflichtig ausgeschildert werden müsste.

So ein Blauchild hat zwei Funktionen:
Es verbietet Anderem als dem durch das Schild erlaubten Verkehr den Weg zu benutzen.
Und erst an zweiter Stelle kommt das Verbot für Radfahrer, eine danebenliegende Fahrbahn zu befahren
Zitat (sigggi @ 21.12.2024, 19:49) *
]Laut Beschilderung gilt das Schild aber nicht für den Weg an der Kappelerstr..
Deswegen habe ich auch "halluzinieren" geschrieben
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dopero
Beitrag 22.12.2024, 08:37
Beitrag #3662


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Zitat (sigggi @ 22.12.2024, 04:31) *
Ich erkenne dort ein Schild mit rotem Pfeil und Fahrradsymbol welches nach links zeigt.
Und so ein nicht in der StVO aufgeführtes Schild nach Merkblatt der FGSV trifft im Zusammenhang mit einem Vorschriftzeichen der StVO für Verkehrsteilnehmer welche Anordnung?
Deswegen ist für mich hier unklar, auf was sich das Zeichen 240 hier beziehen soll.
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sigggi
Beitrag 22.12.2024, 12:01
Beitrag #3663


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Zitat (dopero @ 22.12.2024, 08:37) *
Und so ein nicht in der StVO aufgeführtes Schild nach Merkblatt der FGSV trifft im Zusammenhang mit einem Vorschriftzeichen der StVO für Verkehrsteilnehmer welche Anordnung?
Gar keine Anordnung. Es zeigt nur wo der Weg lang geht. Das Zeichen 240 sagt dann aus was es für ein Weg ist.

Zitat (dopero @ 22.12.2024, 08:37) *
Deswegen ist für mich hier unklar, auf was sich das Zeichen 240 hier beziehen soll.
Auf den Weg der nach links abzweigt. Es steht rechts am Weg, dort wo Verkerhszeichen stehen sollen.
Würde der Weg entlang der Kappeler Str. gemeint sein, müsste das Schild rechts neben diesem Weg stehen.


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silenz
Beitrag 22.12.2024, 16:20
Beitrag #3664


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Zitat (Tanker @ 22.12.2024, 00:48) *
Gestern zufällig gesehen. Lt. dem Forum ist es doch verboten Ampeln zu umfahren. Warum müssen es dann die Radfahrer hier?

Ich verstehe nicht, wo man da eine Ampel umfährt? Im Sinne von sich an einer roten Ampel auf irgendwelchen Nebenwegen vorbeimogeln..
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mkossmann
Beitrag 22.12.2024, 18:40
Beitrag #3665


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Zitat (dopero @ 22.12.2024, 08:37) *
Deswegen ist für mich hier unklar, auf was sich das Zeichen 240 hier beziehen soll.

Die Kappelerstr. führt anschließend auf einer Brücke über die Münchenerstr. die offenbar als Stadtautobahn ausgebaut ist. Der Weg links führt dann zu einem Weg neben der Münchenerstr. . Und das 240er sagt hier nur: KFZ-Verkehr darf nicht auf dem Weg links fahren.
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Söne spitze Steine
Beitrag 02.01.2025, 01:09
Beitrag #3666


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Große Preisfrage für diese intelligente Radverkehrsführung.

(Weiß gar nicht, ob wir das Vorfahrtthema für diese Kreuzung schon mal hatten, das Abbiegen auf den Schutzstreifen hatten wir schon mal.)

Es geht um diese Kreuzung über die Wupper:

Foto vom W-Weg in Richtung I-Ufer und S-Straße.

Sowohl vom W-Weg (Nord-Süd-Richtung), als auch von der S-Straße (Süd-Nord-Richtung) ist Z301 angeordnet. Von Westen und Osten ist auf dem I-Ufer jeweils Z206 angeordnet.

Situation: Der Radfahrer (dunkelblaue Linie/Pfeil) möchte vom W-Weg nach links in das I-Ufer abbiegen. Vom östlichen I-Ufer (grüne Linie/Pfeil) möchte ein Pkw rechts abbiegen.

Gilt das Zeichen 301 in Nord-Süd-Richtung (vom W-Weg bis zur S-Straße) über den gesamten Kreuzungsbereich (türkis hinterlegt), oder muß der PKW (grüne Linie) nur den Verkehr aus der S-Straße beachten, und hat dann Vorrang vor dem abbiegenden Radfahrer (dann Vorfahrt nach § 9 (3))?

Normalerweise ist die Frage klar: Der Radfahrer kann auf Vorfahrt vertrauen und muß § 9 (3) lediglich für den Geradeausverkehr aus der S-Straße beachten.
Da der Radfahrer im konkreten Fall vor der Einmündung abbiegt, in die er dann linke Hand auf einen Zweirichtungsradweg fährt, ist das in der Praxis gar nicht klar: Der gemeine Pkw-Fahrer schaut nur nach links, da kommt keiner, also fährt er los und dem Radfahrer in den Weg (bzw. umgekehrt).


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ulm
Beitrag 02.01.2025, 07:03
Beitrag #3667


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Die Einmündung in den freigegebenen linksseitigen Zweirichtungsradweg ist so weit abgesetzt, dass ich mich als Pkw-Fahrer aus dem I-Ufer kommend dann schon auf dem bevorrechtigten W-Weg fühle.
Aus Selbsterhaltungstrieb des Radfahrers würde ich mich definitiv nachrangig fühlen.

Schön viel auf die Straße gemalt und damit eine wunderbar gefährliche Situation erzeugt! ranting.gif thumbdown.gif wallbash.gif
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Explosiv
Beitrag 02.01.2025, 09:14
Beitrag #3668


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Sehe ich genau umgekehrt. Schau nicht auf die Fahrlinien, die liegen wirklich weit auseinander. Schau auf den Einmündungsbereich selber. Da liegt die einmündende Fahrbahn fast direkt am einmündenden Zweirichtungsradweg. Ein Auto auf der Fahrbahn würde sich zum Rechtsabbiegen weit rechts auf dieser Fahrbahn halten und damit sehr dicht am Zweirichtungsradweg in die S-Straße einbiegen. Beim Passieren des Radwegs wäre somit der Einbiegevorgang noch nicht komplett abgeschlossen, und der einbiegende Autofahrer somit Wartepflichtig gegenüber dem linksabbiegenden Radler, der vom W-Weg kommt. Damit man das überblicken kann, ist das Stopschild angeordnet.


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dopero
Beitrag 02.01.2025, 10:22
Beitrag #3669


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Zitat (Explosiv @ 02.01.2025, 10:14) *
Ein Auto auf der Fahrbahn würde sich zum Rechtsabbiegen weit rechts auf dieser Fahrbahn halten und damit sehr dicht am Zweirichtungsradweg in die S-Straße einbiegen.
So kann man Einbiegen. Weil dann aber das Fahrzeug schon schräg steht, hat man schlechte Sicht nach Links. Deswegen würde ich geradeaus bis zur Haltelinie fahren.
Der großzügige Radius nach rechts wurde vermutlich wegen den hier verkehrenden Buslinien so gestaltet.
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Pogge
Beitrag 02.01.2025, 11:24
Beitrag #3670


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Der abbiegende Radfahrer bekommt doch durch die Rakete ausdrücklich Vorfahrt gegenüber dem Querverkehr!
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Mueck
Beitrag 02.01.2025, 12:40
Beitrag #3671


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Auf dem Foto ehen die Einmündungen näher aneinander aus als in der Skizze, also mal die Stelle bei Google Maps gesucht, was die Skizze bestätigt:
Ich würde das eher als zwei Einmündungen hintereinander sehen wollen.
Die Rakete gibt Vorfahrt vorm Islandufer-West. Ob sie bis Islandufer-Ost gilt, ist "irrelevant", weil dort ja kein nachzuordnender Verkehr von rechts kommt und der Verkehr von links schon nach RvL wartepflichtig ist. Rakete dort, wenn vmtl. vorh., ist nur fü den Gegenverkehr relevant.
Der Radweg Islandufer-Ost ist quasi als 4. Arm an die Einmündung Islandufr-West angebunden, macht die Einmündung also zur Kreuzung ohne Vz für diesen Arm, vmtl. lungern da also abgesenkte Bordsteine im Boden rum?
Das Bild lässt offen, ob man als linksabbiegender Radler auf das asphaltierte oder rotgepflasterte Radwegende geführt wird. Aus Senkrechtperspektive dürfte das Abbiegen auf das asphaltierte Ende gelingen.
Aber irgendwas fehlt da doch, lass mich überlegen ...
Achja, die Freigabe für das linksseitige Radeln ...
Im Bild nur sehr schwer zu erkennen, aber meine Vermutung bestätigt Google StreetView:
Linksseitige Freigabe nicht vorhanden ...
... denn "Radler im Gegenverkehr" ist das flasche Schild ... thread.gif
... und ob das wirklich ein Bordstein nach § 10 ist ... Aber die Diskussion hatten wir dort womöglich schon, denn die Stelle kommt sicher einigen sehr bekannt vor ... rolleyes.gif
Wie bei StreetView die Autos an den Rand des für Fußgänger verbotenen reinen Gehwegs kommen, weiß vmtl. mal wieder keiner ... thread.gif
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Söne spitze Steine
Beitrag 02.01.2025, 12:56
Beitrag #3672


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Die Skizze ist direkt vom Orthofoto abgemalt.

Der Zweirichtungsradweg ist nicht benutzungspflichtig. Anders kommste aber nicht hoch zum Hauptbahnhof.


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m01
Beitrag 31.01.2025, 18:43
Beitrag #3673


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VwV zu §2 Absatz 4 Zweirichtungsradwege: "Auf baulich angelegten Radwegen..."
Landshut: "ach, Breitstrich reicht auch."
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mkossmann
Beitrag 03.03.2025, 15:45
Beitrag #3674


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Nicht exakt ein Foto sondern ein Clip: Wegmarkierung und Beschilderung. Wie ist diese Markierung/Beschilderung rechts für Radfahrer zu interpretieren ? Links des Z.295 ein nicht benutzungspflichtiger Radweg, und rechts davon auf dem Gehweg dürfen Radfahrer auch fahren, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit ? thread.gif
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helmet lampshade
Beitrag 19.03.2025, 10:32
Beitrag #3675


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Es stellt sich mal wieder die Frage, ob etwas Farbe ausreicht um einen Fußweg in einen "anderen Radweg" zu verwandeln. Ich würde die Linie hier als unbeachtlich, da nicht mit VZ241 verknüpft ansehen
Wie sähe es z.B hier aus. Der "Radweg" unterscheidet sich vom Gehweg durch eine leicht unterschiedliche Einfärbung (auf dem Foto schlechter zu erkennen als in der Realität).
Man könnte einwenden, dass im Videobeispiel die Trennung ja glasklar erkennbar sein, nur: wo hört die Erkennbarkeit auf? Insofern halte ich die malerei, gerade wegen ihrer Vergänglichkeit für ungeeignet, Rechte oder Pflichten zu vermitteln
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Mueck
Beitrag 19.03.2025, 23:32
Beitrag #3676


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Im Fall im Video ist die weiße Linie selbst ein Verkehrszeichen, von daher könnte man wirklich sagen, ein einfaches "Gehweg, Schleichradler frei" reicht nicht, da muss was eindeutigeres hin:
thread.gif
Anders in der Tullastr. (wo ein Umbau ansteht, ob auch die Stelle, müsste ich nachschauen, könnte auch online beim Planungsausschuss irgendwann die letzten Monate zu finden sein):
Zitat (helmet lampshade @ 19.03.2025, 10:32) *
Wie sähe es z.B hier aus. Der "Radweg" unterscheidet sich vom Gehweg durch eine leicht unterschiedliche Einfärbung (auf dem Foto schlechter zu erkennen als in der Realität).
... , nur: wo hört die Erkennbarkeit auf? Insofern halte ich die malerei, gerade wegen ihrer Vergänglichkeit für ungeeignet, Rechte oder Pflichten zu vermitteln
Pflasterfarben sind kein Vz, also reicht m.E. schon mal ein einfaches "Gehweg, Schleichradler frei" zum Umdefinieren.

Ob ein Strich oder ein Pflasterfarbenunterschied reicht ...

Da muss man fragen: Für was?

Pflichten vermittelt es dem Radler ja eh nicht.

Da das nach § 2 (4) S. 3 Rechte zum Radeln auf dem abgetrennten Teil erteilt, wird man großzügig sein müssen, wenn bei real vorhandener Trennung ein Radfahrer dieses Recht erkennt, auch wenn die Reste der Trennung nur noch schwach erkennbar sind (interessant ist da die Wartburgstr. zwischen Hohenzollern- und Breite Str.: drängt sich wirklich nicht mehr auf, ist aber immer noch schwach wahrnehmbar), denn es gilt ja "Im Zweifel für den Angenagten" oder so ...
Unklarheiten gehen nach OLG Jena zulasten der Verwaltung, die müsste, wenn die Interpretation nicht dem Willen der SVB entspräche, das durch VZ oder Umbau klarstellen. Ob ein einfaches reicht oder obiges nötig wäre ... whistling.gif

Pflichten könnte es Fußgängern vermitteln Nicht auf'm Radweg rumdabbe ...
Aber auch da gilt bei zu schlechter Erkennbarkeit umgekehrt "Im Zweifel ..."
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ulm
Beitrag 20.03.2025, 05:57
Beitrag #3677


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Ich hätte ja eher vermutet, dass das eine Freigabe für das Gehwegparken ist.. whistling.gif
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helmet lampshade
Beitrag 20.03.2025, 09:34
Beitrag #3678


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@Mück Probleme gibt es an der Stelle eher zwischen Radfahrern und Fußgängern "Nunner vom Rattweesch!" "Fohr off de Strooss!"
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Mueck
Beitrag 20.03.2025, 11:14
Beitrag #3679


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Zitat (Mueck @ 19.03.2025, 23:32) *
Anders in der Tullastr. (wo ein Umbau ansteht, ob auch die Stelle, müsste ich nachschauen, könnte auch online beim Planungsausschuss irgendwann die letzten Monate zu finden sein):
PlanA 12.9.24: Kriegt durchgehend Schmutzstreifen, Ex-Radweg dort wird renaturiert ... thread.gif

Zitat (helmet lampshade @ 20.03.2025, 09:34) *
@Mück Probleme gibt es an der Stelle eher zwischen Radfahrern und Fußgängern "Nunner vom Rattweesch!" "Fohr off de Strooss!"
Wie gesagt definiert hier das Schild m.E. die komplette Breite um zum GEHweg, R frei, von daher hat der erste Unrecht, der zweite nur insofern, als das nur eine von zwei Optionen ist ...
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helmet lampshade
Beitrag 21.03.2025, 11:06
Beitrag #3680


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Zitat (Mueck @ 20.03.2025, 11:14) *
PlanA 12.9.24: Kriegt durchgehend Schmutzstreifen, Ex-Radweg dort wird renaturiert ... thread.gif

1.25-1.5m breiter Schmutzstreifen neben 3m Restfahrbahn. Also bei schmalem Rad und schmalem Auto könnte es gerade noch passen mit dem Abstand. Hauptsache die Parkplätze bleiben oder es kommt noch etwas grün dazu. wallbash.gif Wir sind schon im Jahre 2025 in Karlsruhe?
Ok- man muss da nicht fahren, es gibt Alternativen, oder es gäbe sie, wenn man irgendwie durchs Höpfner Gelände käme
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Mueck
Beitrag 21.03.2025, 12:09
Beitrag #3681


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Zitat (helmet lampshade @ 21.03.2025, 11:06) *
1.25-1.5m breiter Schmutzstreifen neben 3m Restfahrbahn. Also bei schmalem Rad und schmalem Auto könnte es gerade noch passen mit dem Abstand. Hauptsache die Parkplätze bleiben oder es kommt noch etwas grün dazu. wallbash.gif Wir sind schon im Jahre 2025 in Karlsruhe?
Der Fuß- und Radentscheid hat es mit Verweis auf E-Klima etc.pp. scharf kritisiert, dass die Planungsfehler in den schon fertigen Teilen einfach fortgesetzt werden ...
Zitat (helmet lampshade @ 21.03.2025, 11:06) *
Ok- man muss da nicht fahren, es gibt Alternativen, oder es gäbe sie, wenn man irgendwie durchs Höpfner Gelände käme

Die nächstmögliche Passage ... huh.gif
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helmet lampshade
Beitrag 21.03.2025, 14:15
Beitrag #3682


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Zitat (Mueck @ 21.03.2025, 12:09) *
Der Fuß- und Radentscheid hat es mit Verweis auf E-Klima etc.pp. scharf kritisiert, dass die Planungsfehler in den schon fertigen Teilen einfach fortgesetzt werden ...

Und das, obwohl man heute schon sieht, dass es zu eng wird
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