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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Mitleser
Beitrag 03.09.2011, 09:04
Beitrag #401


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Teilweise zu schnell bzw. nicht situationsangemessen langsam genug, Seitenabstände, zu nah an (un)zulässig querenden Fußgängern, Fußgängerzone unzulässig befahrend, rechtsüberholen, an Engstelle Gegenverkehr nicht abwarten, ...
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willi
Beitrag 03.09.2011, 09:21
Beitrag #402


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Bei dem recht schnell würde ich ja zustimmen. War für das Tempo manchmal für mein Empfinden arg eng. Aber Fußgängerzone unzulässig befahren und rechts überholen kann ich jetzt nicht nachvollziehen. think.gif
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Mitleser
Beitrag 03.09.2011, 09:50
Beitrag #403


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Ein Zz "Radverkehr Schrittgeschwindigkeit" gibt doch keine Fußgängerzone frei - vom Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit mal abgesehen.
Rechtsüberholen bei 03:10.
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willi
Beitrag 03.09.2011, 10:46
Beitrag #404


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Zitat (Mitleser @ 03.09.2011, 10:50) *
Ein Zz "Radverkehr Schrittgeschwindigkeit" gibt doch keine Fußgängerzone frei
Jo. Hab ich gesehen. Ist doch aber vom Erfinder anscheinend so vorgesehen. Wenn es zum eigenen Vorteil ist, kann man sich ja mal dumm stellen. wink.gif

Rechts überholen ist doch erlaubt. (§5(8) StVO)
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mir
Beitrag 03.09.2011, 11:53
Beitrag #405


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Na, ob ein Richter nicht in einer "Radfahrer Schrittgeschwindigkeit" nicht eine Radfahrerfreigabe sieht, da wäre ich mir nicht so sicher.

Ich gebe bei solcher Art "Mißweisung" gerne mal der Straßenverkehrsbehörde Bescheid, der Standardfehler ist in Erlangen, daß ein "Radfahrer frei" nicht unter das Verbot der Einfahrt o.ä. geschraubt wird, sondern frei in der Gegend steht. Reaktion darauf ist Null. Offenbar rechnet man nicht damit, daß sich Radfahrer tatsächlich an Schilder halten wollen. Entweder kämpft man also a la Don Quichote mit der Bürokratie, hält sich an Verkehrsregelungen, die so weder sinnvoll noch beabsichtigt sind und ärgert sich darüber die Haare grau (meine Sache ist das nicht), oder man akzeptiert eben irgendwann wie 99 % aller Radfahrer, daß die Schilder wohl nicht immer ernst gemeint sind.

Ansonsten sehe ich in dem Video eigentlich Shared Space at its best, die Verkehrsregeln werden von allen VT großzügig ignoriert. Da laufen Fußgänger auf der Fahrbahn oder queren unmittelbar vor Fahrbahnverkehr, Die Autofahrer ignorieren Einfahrverbote und Parkregeln völlig, gehen routinemäßig an Engstellen auf deren Seite auf Kollisionskurs in die entgegenkommenden Radfahrer, diese weichen auf den Gehweg aus oder fließen förmlich durch die kleinsten Ritzen. Ein einziges Geschiebe und Gedränge.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Mitleser
Beitrag 03.09.2011, 12:01
Beitrag #406


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Zitat (willi @ 03.09.2011, 11:46) *
Zitat (Mitleser @ 03.09.2011, 10:50) *
Ein Zz "Radverkehr Schrittgeschwindigkeit" gibt doch keine Fußgängerzone frei
Jo. Hab ich gesehen. Ist doch aber vom Erfinder anscheinend so vorgesehen. Wenn es zum eigenen Vorteil ist, kann man sich ja mal dumm stellen. wink.gif
Dann soll es die StVB auch dranschreiben. Aber wer sich über andere VT und deren freie Interpretation von Vz und Regeln beschwert, muss auch sich auch selbst daran messen lassen.
@mir: Beim Richter mag ich Dir Recht geben, ändert aber nichts an der falschen Beschilderung und damit dem eigentlichen Verbot.

Zitat (willi @ 03.09.2011, 11:46) *
Rechts überholen ist doch erlaubt. (§5(8) StVO)
Stimmt eventuell. Die Frage war jedoch nicht nach erlaubt/verboten, sondern "was stört Dich?".
Und auch über erlaubt bin ich mir nicht so sicher: Da fährt ein Kastenwagen rückwärts in eine Parklücke und der Radler fährt im vorne im toten Winkel aus der Deckung des wartenden Fz in den Schwenkbereich; das ganze noch unmittelbar vor einer Kreuzung -> "besondere Vorsicht"?. Ob erlaubt oder nicht dürfte der Richter entscheiden, aber mich "stört es".
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.09.2011, 14:56
Beitrag #407


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Du bist doch durch eine Fahrradstraße gefahren, oder whistling.gif

Zitat (Mitleser @ 03.09.2011, 10:50) *
Rechtsüberholen bei 03:10.

Das ist eine "Fahrradstraße!"


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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mir
Beitrag 03.09.2011, 14:59
Beitrag #408


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Es scheint sich aber in erster Linie um einen großen Autoparkplatz zu handeln.


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willi
Beitrag 03.09.2011, 15:18
Beitrag #409


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.09.2011, 15:56) *
Das ist eine "Fahrradstraße!"
Die ist aber auch seltsam beschildert. Ich kann die VZ nicht so wirklich deuten. Und wie sie aussahen, als ich das letzte Mal in Frankfurt war, kann ich mich nicht erinnern. think.gif
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diomega
Beitrag 03.09.2011, 23:39
Beitrag #410


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Zitat (Schattenfell @ 22.08.2011, 14:56) *



Zitat (Schattenfell @ 22.08.2011, 20:36) *
Der Gefahr wegen gibt’s ja dort die Benutzungspflicht.


Sorry, dass ich nochmal ein im Thread schon abgehandeltes Thema hervorkrame. Aber zumindest laut StreetView von der Stelle, an der man auf diesen Radweg auffahren kann (letzte Einmündung vor Osdorfer Straße=Ostermeyerstraße), ist er schlicht garnicht benutzungspflichtig. Da ist doch weit und breit kein blau zu sehen(?)


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Schattenfell
Beitrag 03.09.2011, 23:43
Beitrag #411


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Zitat (diomega @ 04.09.2011, 00:39) *
Da ist doch weit und breit kein blau zu sehen(?)


Hier ist doch das Schild? think.gif

Das wäre ja ein Ding, wenn ein solcher Radweg an einer mehrspurigen Straße in Hamburg kein blaues Schild hätte whistling.gif
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diomega
Beitrag 04.09.2011, 00:29
Beitrag #412


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Hm. Ok. Übersehen.

Aber wenn man aus der Julius-Brecht-Str auf die Heinrich-Plett-Straße kommt. Ist dann dieser hässliche Stummel blau? (Ist in StreetView zwar nichts zu sehen, aber auch nicht auszuschließen). Denn wenn nicht, kommt man aus Richtung Julius-Brecht linksabbiegend am von Dir verlinkten 237er ja garnicht vorbei...wie sollte man da wissen... smile.gif


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Schattenfell
Beitrag 04.09.2011, 00:41
Beitrag #413


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Zitat (diomega @ 04.09.2011, 01:29) *
Denn wenn nicht, kommt man aus Richtung Julius-Brecht linksabbiegend am von Dir verlinkten 237er ja garnicht vorbei...wie sollte man da wissen... smile.gif


Man hat nunmal damals, als die Radverkehrsanlagen geplant wurden, nicht damit gerechnet, dass es jemals Radfahrer geben würde, die freiwillig auf der Fahrbahn direkt links abbiegen möchten. Also fährt man in der Julius-Brecht-Straße von der Fahrbahn über den Seitenstreifen auf diesen fünf Meter langen Radweg, überquert die Straße und biegt anschließend nach links ab, um dann prima das Zeichen 237 zu sehen.
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velo
Beitrag 04.09.2011, 20:32
Beitrag #414


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Zitat (Mitleser @ 03.09.2011, 12:01) *
Zitat (willi @ 03.09.2011, 11:46) *
Rechts überholen ist doch erlaubt. (§5(8) StVO)
Stimmt eventuell. Die Frage war jedoch nicht nach erlaubt/verboten, sondern "was stört Dich?".
Und auch über erlaubt bin ich mir nicht so sicher: Da fährt ein Kastenwagen rückwärts in eine Parklücke und der Radler fährt im vorne im toten Winkel aus der Deckung des wartenden Fz in den Schwenkbereich; das ganze noch unmittelbar vor einer Kreuzung -> "besondere Vorsicht"?. Ob erlaubt oder nicht dürfte der Richter entscheiden, aber mich "stört es".


Der vor mir hat den Rückwärtsgang reingehauen und ich bin aus dem Gefahrenbereich geflüchtet. Mach mal den Ton lauter, dann hörst Du, wie mich der Radfahrer hinter mir warnt. Dabei bin ich nicht im mindestens in den Schwenkbereich gefahren, da der Transporter in diesem Moment gar nicht weiter zurücksetzen konnte.

Das Problem ist, dass manchmal das Auge mehr sieht, als die Kamera.


--------------------
§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Schattenfell
Beitrag 04.09.2011, 20:47
Beitrag #415


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Heute erklärt die BILD die Verkehrsregeln.

Weil das so viele lesen, wird’s in den nächsten Wochen wieder lustig neben unzumutbaren oder anderen Radwegen:

Zitat
Wann darf ein Radfahrer überhaupt auf der Straße fahren?
Ist ein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer ihn benutzen. Wer trotzdem auf der Straße fährt, riskiert 15 Euro Strafe. Wer andere dabei behindert, zahlt 20 Euro.


Und das mit dem Vorrang am Fußgängerüberweg ist auch sehr pauschalisiert:

Zitat
Haben Radfahrer Vorrechte am Zebrastreifen?
Nicht wenn sie über den Zebrastriefen radeln. Sie müssen absteigen.


Ist aber auch die Frage, inwiefern man solche Artikel lesen sollte, wenn die Einleitung schon lautet:

Zitat
Radler gegen Autofahrer – der tägliche Kleinkrieg nervt beide Seiten. Autofahrer fragen sich: Dürfen die sich eigentlich alles erlauben?


Vielleicht sollte mal jemand fragen, ob Autofahrer sich eigentlich alles erlauben dürfen unsure.gif Falls mal wieder jemand ein paar Aggressionen bekommen möchte: in den Kommentaren geht es wieder heiß her.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.09.2011, 20:51
Beitrag #416





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Ich kann im Video und auf den Bildern keine einzige Fahrradstraße finden.

Das hier ist das richtige Zeichen.

Fahrrad oben, Schriftzug "Fahrradstraße" unten
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Heinz Wäscher
Beitrag 05.09.2011, 00:51
Beitrag #417


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"Marginale" Unterschiede whistling.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.09.2011, 00:59
Beitrag #418





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Aha - und was ist dann das:

Zeichen 237 auf weißer Trägertafel oder Zeichen 244?

In der alten StVO gab es noch gar keine "Fahrradstraße". (umso überraschender das Fahrradstraße-Zeichen mit dem "alten" Z.237 drin auf den Bildern)
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Mitleser
Beitrag 05.09.2011, 08:56
Beitrag #419


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.09.2011, 15:56) *
Zitat (Mitleser @ 03.09.2011, 10:50) *
Rechtsüberholen bei 03:10.
Das ist eine "Fahrradstraße!"
Und was ändert die -vermeintliche- Fahrradstraße an der Gültigkeit sonstiger Verkehrsregeln? Nichts. Und nochmal, die Frage war "was stört Dich", nicht "was war illegal".

Zitat (velo @ 04.09.2011, 21:32) *
Der vor mir hat den Rückwärtsgang reingehauen und ich bin aus dem Gefahrenbereich geflüchtet. Mach mal den Ton lauter, dann hörst Du, wie mich der Radfahrer hinter mir warnt. Dabei bin ich nicht im mindestens in den Schwenkbereich gefahren, da der Transporter in diesem Moment gar nicht weiter zurücksetzen konnte.
Ok, zur Seite geflüchtet und dann an der Seite überholt. whistling.gif
Die Verkehrslage bleibt aber mMn unklar (Kreuzung, Transporter kann auch in dem Augenblick anfangen zurückzusetzen wo Du in seinem toten Winkel bist, schließlich wurde der Platz durchs Rückwärtsfahren frei), das rechts vorbei "stört" mich daher trotz der Erklärung.

Zitat (velo @ 04.09.2011, 21:32) *
Das Problem ist, dass manchmal das Auge mehr sieht, als die Kamera.
Stimmt auffallend. Aber so war (und ist) halt meine Meinung nach Anblick des Videos.
Und nochmal, wir reden hier nicht davon, dass die Stelle im Radweg-Mecker-Thread sehr gut aufgehoben ist - wobei: welcher Radweg, welche Fahrradstraßen? ranting.gif

Zitat (münsterland-radler @ 05.09.2011, 01:59) *
Aha - und was ist dann das:
http://s7.directupload.net/file/d/2638/sdrwnp7x_jpg.htm
Zeichen 237 auf weißer Trägertafel oder Zeichen 244?
Ganz klar und ohne jeden anderen Diskussionsansatz Ersteres.
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Heinz Wäscher
Beitrag 05.09.2011, 13:24
Beitrag #420


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Zitat (Mitleser @ 05.09.2011, 09:56) *
Und was ändert die -vermeintliche- Fahrradstraße an der Gültigkeit sonstiger Verkehrsregeln? Nichts. Und nochmal, die Frage war "was stört Dich", nicht "was war illegal".

Das KFZ hat den Weg des Radfahrers versperrt bzw. den Radfahrer behindert indem es nicht zur Seite gefahren ist als der Radfahrer dort langfahren wollte.
Normalerweise haben KFZ in einer Fahrradstraße nichts zu suchen.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Kai R.
Beitrag 05.09.2011, 14:20
Beitrag #421


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Zitat (Schattenfell @ 04.09.2011, 21:47) *

den Unfug haben sie offensichtlich bei den Kollegen der Auto Bild von Freitag abgeschrieben.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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oscar_the_grouch
Beitrag 05.09.2011, 16:52
Beitrag #422


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Na dann hier mal was zum Entspannen.
Kann man das Urteil analog auf Baustellen anwenden ?

Blockieren von Radwegen
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Arthur Dent
Beitrag 05.09.2011, 16:55
Beitrag #423


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Zitat (oscar_the_grouch @ 05.09.2011, 16:52) *
Kann man das Urteil analog auf Baustellen anwenden ?

In wie fern? Willst du die Baustelle abschleppen lassen..? think.gif


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Schattenfell
Beitrag 06.09.2011, 03:35
Beitrag #424


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Es gibt eine Straße in der Nähe, die hat wohl einen so genanten anderen Radweg an beiden Seiten, der sich aber nur durch etwas dunklere Farbe unterscheidet und dementsprechend häufig von Fußgängern frequentiert wird. Und ja, man war nach Bauarbeiten nicht in der Lage, den Weg wieder vernünftig zusammenzusetzen:



Nun hätte man die Fahrradfahrer einfach auf der Fahrbahn fahren lassen können. Stattdessen wollte man einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn anlegen, schließlich ist man ja fortschrittlich. Radfahrstreifen und anderer Radweg, das kann ja nicht gutgehen — der Streifenwagen hat das gestern auch sofort durcheinander gebracht und, tja, das falsche markiert:



Der Witz ist eigentlich, dass man jede Einfahrt ausgespart und dementsprechend viel Farbe gespart hat:



Manchmal fällt es schwer, keine hämischen Kommentare abzugeben. Was war denn da der Auftrag? „Malt da mal einen Radfahrstreifen hin“? Für sowas muss es doch einen Plan geben mit Skizzen und sowas?!? think.gif


Zitat (Kai R. @ 05.09.2011, 15:20) *
den Unfug haben sie offensichtlich bei den Kollegen der Auto Bild von Freitag abgeschrieben.


Ich habe das gestern um diese Zeit kommentiert whistling.gif
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klausimausi
Beitrag 06.09.2011, 06:02
Beitrag #425


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Zitat (Schattenfell @ 06.09.2011, 04:35) *
Ich habe das gestern um diese Zeit kommentiert whistling.gif
clapping.gif

Nur werden das die B**d-Leser wohl kaum lesen crybaby.gif


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 06.09.2011, 06:35
Beitrag #426





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Hallo Schattenfell

Zitat
Leider ist längst nicht jeder Anderer Radweg so leicht zu erkennen, besonders wenn sich Rad- und Gehweg nur durch die Art oder Farbe der Pflasterung unterscheiden, wobei es nicht nur zwischen verschiedenen Städten, sondern bereits von Straße zu Straße variierende Farben und Muster gibt.

Hier solltest du etwas nachbessern und ergänzen, dass sich die Farbgebung und Art des Weges auch häufig innerhalb einer Straße ändert.

Beispiele:

(zu Beispiel 2 findest du Fotos auf Seite 5 - Nr. 2 in dem Beitrag)

Zitat
Übrigens darf ein benutzungspflichtiger Radweg auch verlassen werden, wenn nicht ersichtlich ist, dass er zum eigentlichen Ziel führt, wenn er nicht straßenbegleitend geführt wird oder Radfahrer an Kreuzungen direktes Linksabbiegen praktizieren wollen.

Hierzu habe ich eine Frage: Gilt das auch für linksseitige Radwege?
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superdiesel
Beitrag 06.09.2011, 13:43
Beitrag #427


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Zitat (Schattenfell @ 04.09.2011, 21:47) *

Oho.

Ein Blogbeitrag von Critical-Mass-Hamburg zu eben diesem BILD-Thema wurde sogar von der heutigen 6-vor-9-Rubrik im Bildblog verlinkt. Das bringt Leser auf die Site. smile.gif

Hast du, Schattenfell, eigentlich bei dem Hamburger Blogbeitrag die Finger drin?


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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Schattenfell
Beitrag 06.09.2011, 13:59
Beitrag #428


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Zitat (superdiesel @ 06.09.2011, 14:43) *
Ein Blogbeitrag von Critical-Mass-Hamburg zu eben diesem BILD-Thema wurde sogar von der heutigen 6-vor-9-Rubrik im Bildblog verlinkt. Das bringt Leser auf die Site. smile.gif


Vor allem bringt es den Server um die Ecke. Wenn man um kurz nach neun angerufen wird, weil die Webseiten nicht mehr erreichbar sind, den Server neustartet und stumpft guckt, dass wieder alles läuft, um sich dann wieder pennen zu legen, dann wundert man sich umso mehr, warum man alle paar Minuten wieder geweckt wird. Irgendwann hat es mich stutzig gemacht, dass kurz vor neun die Last deutlich anstieg, was mich dann wiederum zur Vermutung verleitete, dass der Artikel es bis ins BILDblog geschafft hat. Das hätte ich allerdings auch sehen können, wenn ich mir angeschaut hätte, woher die Besucher denn alle kommen.


Zitat (superdiesel @ 06.09.2011, 14:43) *
Hast du, Schattenfell, eigentlich bei dem Hamburger Blogbeitrag die Finger drin?


Kann sein — stimmt da was nicht? unsure.gif
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superdiesel
Beitrag 06.09.2011, 16:17
Beitrag #429


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Zitat (Schattenfell @ 06.09.2011, 14:59) *
Stimmt da was nicht? unsure.gif

Nein, alles Bestens!

Hatte nur eben vermutet, aber nicht gewußt, ob du der Autor bist. War reine Neugierde von mir. wink.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 06.09.2011, 22:56
Beitrag #430


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Zitat (Schattenfell @ 06.09.2011, 04:35) *
Manchmal fällt es schwer, keine hämischen Kommentare abzugeben. Was war denn da der Auftrag? „Malt da mal einen Radfahrstreifen hin“? Für sowas muss es doch einen Plan geben mit Skizzen und sowas?!? think.gif

Kein Blauschild = kein Radweg, das müssen also Parkmakierungen sein whistling.gif


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Schattenfell
Beitrag 07.09.2011, 09:16
Beitrag #431


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Zitat (Heinz Wäscher @ 06.09.2011, 23:56) *
das müssen also Parkmakierungen sein whistling.gif


Ah, deshalb auch die Lücken vor den Einfahrten laugh2.gif Die Interpretation gefällt mir laugh2.gif
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Schattenfell
Beitrag 07.09.2011, 12:19
Beitrag #432


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Hurra, hurra, in Wedel gibt es keine Fahrradunfälle mehr, denn seit neustem gibt es an einer Ampel einen Bike-Spot!!! Ich erspare diesem Beitrag Fotos von der Stelle, denn man hat es wieder einmal geschafft, gefährlichen Blödsinn zu produzieren. Ich bin langsam wirklich fassungslos.

Immerhin hat man das Ding an einer Kreuzung installiert, die tatsächlich lästig zu befahren ist, weil ein Haus Fußweg und Radweg an der Seite etwas einengt. Das ist aber eigentlich egal, weil der Bike-Spot den toten Winkel der Kraftfahrzeuge beheben möchte, was an jeder anderen Kreuzung genauso nötig wäre. An dieser hingegen darf man in der Querstraße auch auf dem linken Radweg fahren, zumindest wird das mit einigen Pfeilen auf dem Radweg so angedeutet und die Radfahrer kapieren natürlich nicht, dass das nur bis zu einer bestimmten Stelle gilt. Jedenfalls kommen aus der Querstraße immer ziemlich viele Radfahrer auf der linken Straßenseite an, um dann nach rechts abzubiegen, die aber vom Bike-Spot nicht erfasst werden, wenngleich sie das größere Problem sind.

Naja, gut. Man hat also da diesen Sensor an einem Radweg der Hauptverkehrsstraße installiert. Dieser Sensor erkennt leider gerade mal jedes dritte Fahrrad, dafür aber immerhin etwa jedes zwanzigste Auto. Verlass ist auf das System schon mal nicht und viele Fehlalarme gibt’s obendrein. Sobald das Ding meint einen Radfahrer erkannt zu haben fängt das gelbe Licht an der Kreuzung an zu blinken. Das mag ja Teil des Ablaufes sein, aber der Radfahrer muss erst noch vierzig Meter bis zur Kreuzung zurücklegen. Ich habe es ausprobiert: selbst wenn ich mit 30 Sachen dort angekachelt komme, erlischt das Licht kurz bevor ich die Kreuzung erreiche. Fahre ich mit dem Durchschnittstempo eines normalen Radfahrers, so ist noch viel früher Schluss.

Dafür blinkt das Ding aber auch auf, wenn die Fahrradampel gerade rot zeigt. Da denkt man also als Verkehrsteilnehmer aus dem Querverkehr, dass jetzt irgendwo ein Fahrrad herkommen müsste, wenn das Ding so eindringlich davor warnt. Bis die Fahrradampel wieder grün bekommt, hat der Bike-Spot den Radfahrer längst vergessen, dann bleibt’s duster.

Laut der Homepage ist dieses Verhalten sogar gewollt. Aber ich bin mir sicher, dass die Firma Nissen sich dabei etwas gedacht haben wird.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 07.09.2011, 20:19
Beitrag #433





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Hallo Schattenfell

Was spricht an der Stelle gegen das bereits bekannte gelbe Blinklicht? (Es blinkt bei Grün der Fußgänger-/Radfahrerampel und noch ein bisschen in den ersten Momenten der Rotphase.)
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Schattenfell
Beitrag 07.09.2011, 20:20
Beitrag #434


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Zitat (münsterland-radler @ 07.09.2011, 21:19) *
Was spricht an der Stelle gegen das bereits bekannte gelbe Blinklicht?


Ist nicht modern und nicht von Nissen.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 07.09.2011, 20:37
Beitrag #435





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Autsch - sie bewerben es als "Fahrradampel" ... wenn das mal nicht zu Missverständnissen führt

Schattenfell, du kannst ja mal alle Kreuzungen mit Radwegen dort melden und schauen, wie darauf reagiert wird...

Edit: Das hier beantwortet wohl, warum die "Bikespot"-Anlage nicht so funktioniert wie du es dir vorstellst:
Zitat
Löst bikespot aus, wenn der Fahrradfahrer vor einer roten Ampel steht?

Antwort:
Nein, denn Untersuchungen des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club) haben ergeben, dass in diesem Fall
Fahrzeugführer und Fahrradfahrer Blickkontakt aufnehmen, wenn die Ampel auf Grün wechselt.



Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass kein Gewöhnungseffekt entsteht.

Edit 2:
Zitat
Löst bikespot aus, wenn der Radfahrer eine rote Ampel übersieht?

Antwort:
Ja, bikespot arbeitet unabhängig von der Ampelschaltung und würde auch auslösen,
wenn der Radfahrer das rote Haltesignal missachtet.


Irgendwie kann das doch nicht funktionieren...
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Ichtyos
Beitrag 07.09.2011, 20:51
Beitrag #436


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Zitat (Schattenfell @ 07.09.2011, 13:19) *
Dafür blinkt das Ding aber auch auf, wenn die Fahrradampel gerade rot zeigt. Da denkt man also als Verkehrsteilnehmer aus dem Querverkehr, dass jetzt irgendwo ein Fahrrad herkommen müsste, wenn das Ding so eindringlich davor warnt. Bis die Fahrradampel wieder grün bekommt, hat der Bike-Spot den Radfahrer längst vergessen, dann bleibt’s duster.

Laut der Homepage ist dieses Verhalten sogar gewollt. Aber ich bin mir sicher, dass die Firma Nissen sich dabei etwas gedacht haben wird.


Steht doch in den FAQs:
Zitat
Löst bikespot aus, wenn der Radfahrer eine rote Ampel übersieht?

Antwort:
Ja, bikespot arbeitet unabhängig von der Ampelschaltung und würde auch auslösen,
wenn der Radfahrer das rote Haltesignal missachtet.


IMHO ist das eine seeeeehr pragmatische Funktion. whistling.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 08.09.2011, 04:55
Beitrag #437


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Ist das Blinkdingens mit dem anglizistischen Namen eigentlich legal?
Und was wäre, wenn sich ein KFZ-Führer bei einem Unfall mit einem Radfahrer auf dieses Blinkdingens beruft?

(Und wo kommt eigentlich der Strom für das Teil her, das muß ja richtig Geld gekostet haben thread.gif )


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 08.09.2011, 09:45
Beitrag #438





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Die Grundlage dafür wird wohl §38 der StVO sein:

Zitat
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden.
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dopero
Beitrag 08.09.2011, 10:19
Beitrag #439


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Zitat
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden.

Da Autos für den Radfahrer wohl eher eine Gefahr für Leib und Leben darstellen als Radfahrer für Autos, wendet sich der Bikespot doch eigentlich an den falschen Verkehrsteilnehmer.
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Hane
Beitrag 08.09.2011, 15:46
Beitrag #440


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Zitat (dopero @ 08.09.2011, 10:19) *
Da Autos für den Radfahrer wohl eher eine Gefahr für Leib und Leben darstellen als Radfahrer für Autos, wendet sich der Bikespot doch eigentlich an den falschen Verkehrsteilnehmer.
yes.gif
Zitat (StVO)
Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild einer Fußgängers oder eines Fahrrades angezeigt.
Zusammen mit der Tatsache, dass gelbes Blinklicht üblicherweise einen Nachrang bedeutet, möchte ich mir gar nicht ausmalen, was bei einigen Dosisten im Kopf vor sich geht.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.09.2011, 01:36
Beitrag #441





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Was ist dann mit Gefahrenzeichen 138 mit Zusatzzeichen 1000-21, um auf eine Radfahrerfurt hinzuweisen?
Ist das dann auch nicht zulässig?

Diese Kombination ist (allerdings nur mit scharfem Blick) in diesem Beitrag zu sehen.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Fortsetzung von hier

Es wird also ein Zweirichtungsradweg befahren.


Weiter geht's - und zwar im Kreisverkehr, mit:

Zeichen 205 - was sonst?

Das Zeichen auf der Gegenseite ließ sich bereits erahnen.

Es ist superwichtig, dass der Zweirichtungsweg auf der gegenüberliegenden Seite fortgesetzt wird.

Denn nur wenig später folgt das hier:

Zeichen 254 - Verbot für Fahrräder

Ein erster Blick zur gegenüberliegenden Straßenseite:


Das wird mit einem zweiten Blick genauer betrachtet:

Oha, Zeichen 240 - also Benutzungspflicht

Nur wenige Meter weiter wandelt sich die Radwegoberfläche:

(hier habe ich übrigens auf die Fahrbahn gewechselt)


Aaah, endlich! Fahrbahnnutzung (Schutzstreifen) ist angesagt.

Die Freude währt leider nicht lange:

Am Kreisverkehr geht es wieder mit Radwegen weiter.
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Nerari
Beitrag 09.09.2011, 06:59
Beitrag #442


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Zitat (Hane @ 08.09.2011, 16:46) *
Zitat (StVO)
Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild einer Fußgängers oder eines Fahrrades angezeigt.


Mensch Hane, das hatten wir doch schon mal dry.gif . Der von dir zitierte § gilt für Wechsellichtzeichen nach §37 StVO. Dort steht er auch. Mit gelbem Blinklicht nach §38 hat er null komma null zu tun. Das hatte ich bereits erläutert smile.gif
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Hane
Beitrag 09.09.2011, 16:26
Beitrag #443


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Zitat (Nerari @ 09.09.2011, 06:59) *
und wirst dabei anderen eine buchstabengetreue Auslegung vor. Ampeln mit Symbol gelten für die im Symbol dargestellten und für andere nicht. Oder meinst Du, Autofahrer müssten sich an die Fahrrad-Fussgänger-Ampel halten, weil diese nicht in der Straßenverkehrsordnung vorkommt und deswegen nur auf die Farbe zu reduzieren sei?

Die volle, gelb blinkende Scheibe mit Gefahrenzeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-21 wäre die Wahl gewesen.


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Heinz Wäscher
Beitrag 09.09.2011, 19:29
Beitrag #444


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Zitat (münsterland-radler @ 09.09.2011, 02:36) *

Am Kreisverkehr geht es wieder mit Radwegen weiter.

Keine verkleinerten Zeichen 205 für die Radfahrer an sämtlichen Fußgängerüberwegen vorhanden?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 10.09.2011, 03:49
Beitrag #445





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Nein, die Radwege am folgenden Kreisverkehr sind kreisfahrbahnbegleitend und sollen wohl vorrangig sein. (Laut StVO hat jedoch nur der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorrang, §8 1a.*)
Das wird hier aber sowieso ständig gemischt - hatte es neulich noch am Radweg an einem anderen Kreisverkehr, wo ich dann - wie das Schild es vorschreibt - angehalten und Vorfahrt gewährt habe. Der Autofahrer, dem ich seine Vorfahrt gewähren wollte, hielt auch an, und gab mir zu verstehen (ich meine durch Nicken oder Blicke, könnte aber auch ein Handzeichen gewesen sein), dass ich fahren kann. Das ist ja eine super Regelung, wenn sie sowieso auf "gegenseitige Verständigung" hinausläuft (das war nicht das erste Mal, dass dort ein Autofahrer für mich als Radfahrer hielt, obwohl ich als solcher dort Z.205 habe - alle Autofahrer, bei denen ich es dort feststellen konnte, halten den Radweg für fahrbahnbegleitend und halten an, um Vorrang zu gewähren)

Am gezeigten Kreisverkehr wurde mir auch Vorrang gewährt, aber ich glaube, ich wurde erst spät gesehen bzw. die Fahrer hatten vermutet, dass ich rechts ausfahren möchte. Jedenfalls schauten sie überrascht.

*) oder auch nicht - §9 (3) widerspricht diesem - was gilt denn nun (ohne vorrangregelnde Verkehrszeichen)?
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Nerari
Beitrag 10.09.2011, 05:22
Beitrag #446


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Zitat (Hane @ 09.09.2011, 17:26) *
Ampeln mit Symbol gelten für die im Symbol dargestellten und für andere nicht.

Ampeln und die Anordnung, dass sie mit Symbol nur für die dargestellten VT gelten, sind in §37 StVO zu finden, das gelbe Blinklicht in §38 StVO. Beides zu vermengen ist, und da machst du deinem Namen wirklich Ehre, hanebüchener Unsinn wink.gif
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Dlarah
Beitrag 10.09.2011, 16:25
Beitrag #447


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Zitat (Heinz Wäscher @ 09.09.2011, 20:29) *
Keine verkleinerten Zeichen 205 für die Radfahrer an sämtlichen Fußgängerüberwegen vorhanden?

Sowas gibt es doch sowieso nicht. Size does NOT matter - die kleinen gelten genauso für die ganze Straße wie irgendwelche großen. Ist dann natürlich anders *gemeint* gewesen, das zählt aber nicht.


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Schattenfell
Beitrag 12.09.2011, 09:53
Beitrag #448


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Ich muss wohl mal einen Blick in den aktuellen SPIEGEL werfen. Die Titelgeschichte verspricht ja einen sehr ausgewogenen und gut recherchierten Artikel whistling.gif
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mir
Beitrag 12.09.2011, 12:02
Beitrag #449


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Hoffentlich haben sie nicht versucht, Verkehrsregeln zu erklären dry.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.09.2011, 15:13
Beitrag #450


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Wie soll man dann diesen Artikel werten in dem eigentlich nur Bekanntes berichtet wird think.gif

Zitat (Dlarah @ 10.09.2011, 17:25) *
Ist dann natürlich anders *gemeint* gewesen, das zählt aber nicht.

Trotzdem stehen diese "500 €" whistling.gif teuren Dinger an vielen Kreisverkehren ohne Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Radfahrers think.gif


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