Radweg-Mecker-Foto-Thread |
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Radweg-Mecker-Foto-Thread |
20.08.2006, 19:26
Beitrag
#51
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
Meines Erachtens nach geht hier der Radweg nur bis zum Zone 30 Schild, da ja bekanntermaßen in 30-Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege exestieren dürfen.
-------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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20.08.2006, 19:33
Beitrag
#52
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Meines Erachtens nach geht hier der Radweg nur bis zum Zone 30 Schild, da ja bekanntermaßen in 30-Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege exestieren dürfen. Ich bereite gerade einen Brief diesbezüglich an. In Buxtehude gibt es davon reichlich. Dafür war ich heute auf Bestandsaufnahmefahrt. Dabei sind auch ein paar Foddos abgefallen, die ich morgen mal einstellen will. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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21.08.2006, 14:43
Beitrag
#53
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 28.07.2006 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 21614 |
Meines Erachtens nach geht hier der Radweg nur bis zum Zone 30 Schild, da ja bekanntermaßen in 30-Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege exestieren dürfen. Bin leider im Archiv nicht fündig geworden: Entfällt die Benutzungspflicht in 30er Zonen, oder muß man sich wie sonst üblich auch in 30er Zonen an die Benutzungspflicht halten, selbst wenn diese nicht den Verwaltungsvorschriften entspricht? |
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21.08.2006, 15:10
Beitrag
#54
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Bin leider im Archiv nicht fündig geworden: Entfällt die Benutzungspflicht in 30er Zonen, oder muß man sich wie sonst üblich auch in 30er Zonen an die Benutzungspflicht halten, selbst wenn diese nicht den Verwaltungsvorschriften entspricht? Das Ende einer Benutzungspflicht muß ein Radfahrer selber finden, da das Ende eben nicht zwangsläufig ausgeschildert ist sondern nur manchmal netterweise.Da die Benutzungspflicht an jeder Kreuzung endet, an der das Blauschild nicht wiederholt wird und das sogar nur in der Verwaltungsvorschrift steht, kann man wohl davon ausgehen, daß sie an jedem 30er-Zonenbeginn ebenfalls endet. Hier kann man sogar die Straßenverkehrsordnung bemühen, die sich an jeden Verkehrsteilnehmer richtet und nicht nur an die Verwaltung. Stehne Blauschilder jedoch in einer 30er-Zone, müssen sie wohl mißachtet werden, wenn man sicher unterwegs sein will.. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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21.08.2006, 15:19
Beitrag
#55
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 28.07.2006 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 21614 |
Da die Benutzungspflicht an jeder Kreuzung endet, an der das Blauschild nicht wiederholt wird und das sogar nur in der Verwaltungsvorschrift steht, kann man wohl davon ausgehen, daß sie an jedem 30er-Zonenbeginn ebenfalls endet. Hier kann man sogar die Straßenverkehrsordnung bemühen, die sich an jeden Verkehrsteilnehmer richtet und nicht nur an die Verwaltung. Ja, der Teil war mir schon klar. Stehne Blauschilder jedoch in einer 30er-Zone, müssen sie wohl mißachtet werden, wenn man sicher unterwegs sein will.. Ja an so etwas hatte ich gedacht, wobei ich den Teil "wenn man sicher unterwegs sein will" jetzt nicht verstehe. Was wäre also, wenn erst das 30er Schild kommt und direkt dahinter das Z237? Kann man dieses dann einfach ignorieren? |
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21.08.2006, 15:48
Beitrag
#56
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
wobei ich den Teil "wenn man sicher unterwegs sein will" jetzt nicht verstehe. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass man im allgemeinen auf der Straße sicherer ist, als auf einem Radweg! Und ignorieren kann man wohl sicher jedes Blauschild, doch ob man es darf, ist leider eine andere Frage. In einer Tempo-30 Zohne verbietet die StVO (wie Hane schon erwähnt hat) die RWBP, damit ist man mit dem ignorieren schon mal (fast) auf der sicheren Seite Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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21.08.2006, 16:15
Beitrag
#57
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 28.07.2006 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 21614 |
Und ignorieren kann man wohl sicher jedes Blauschild, doch ob man es darf, ist leider eine andere Frage. In einer Tempo-30 Zohne verbietet die StVO (wie Hane schon erwähnt hat) die RWBP, damit ist man mit dem ignorieren schon mal (fast) auf der sicheren Seite Ich muss hier meine Unfähigkeit eingestehen: Ich finde die entsprechende Passage in der STVO nicht (wie kann man nach "Tempo 30" suchen, der Suchalgorithmus meckert da rum), könnt ihr mir helfen. Und besteht ein Unterschied zwischen "Tempo 30 Zone" und einem normalen "Tempo 30" Schild.
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21.08.2006, 17:09
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#58
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
Und ignorieren kann man wohl sicher jedes Blauschild, doch ob man es darf, ist leider eine andere Frage. In einer Tempo-30 Zohne verbietet die StVO (wie Hane schon erwähnt hat) die RWBP, damit ist man mit dem ignorieren schon mal (fast) auf der sicheren Seite Ich muss hier meine Unfähigkeit eingestehen: Ich finde die entsprechende Passage in der STVO nicht (wie kann man nach "Tempo 30" suchen, der Suchalgorithmus meckert da rum), könnt ihr mir helfen.Das Steht in § 45 Abs. 1c: Zitat 1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregelung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig. Zitat Und besteht ein Unterschied zwischen "Tempo 30 Zone" und einem normalen "Tempo 30" Schild. EIn normales Tempo 30 Schild bezieht sich nur auf die betreffende Straße bzw. Strecke, Nebenstraßen sind hier also nicht miterfasst.
-------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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21.08.2006, 20:23
Beitrag
#59
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
So, die angedrohten Bilder:
Ob da eine Quote erfüllt werden mußte? Fördergelder? Als Ortskundiger weiß man selbstredend, daß man als Radfahrer über einen sehr schmalen, zu schmalen (1,80, nicht die geforderten 2,50) Weg an die nächste Straße kommt. Nur warum dann das Sackgassenschild. Die Verkehrsteilnehmer, für die es eine Sackgasse ist, sind nur geduldete Gäste, die es als Anlieger sowieso wissen. Wobei, ist das ein gültiges Zusatzzeichen, dürfen sie also wirklich da rein? Es gibt definitv keine vorfahrtsregelnden Zeichen. Den Radfahrern wird durch die Farbgebung des Pflasters aber eine Vorfahrt suggeriert. Da bin ich doch froh, daß Durchschnittsverkehrsteilnehmer gut genug sind, die Fehler der Straßenverkehrtbehörde auszubügeln. Hier verwendet ein Sachbearbeiter die Fahrradstraßenschilder wie Fahrradwegschilder, richtungsbezogen nicht zonenbezogen. Die Straße ist so belebt, wei sie aussieht. Außerorts ist es ein Wirtschaftsweg, gleichwohl eine öffentliche Straße, der noch nicht mal als Schleichweg oder Abkürzung etws nützt. Innerorts liegt dort der Dorfsportplatz an und ein Stückchen weiter beginnt sogar eine 30erzone. Die vorgeschriebene sorgfältige Prüfung, die zur Freigabe linksseitiger Radwege, welche sogar grundsätzlich nicht erlaubt sind, notwendig ist, muß seeeehr sorgfältig gewesen sein. Welcher Depp von Bauarbeiter hat da einen Radweg erfunden, gerade an der allerblödesten Stelle der ganzen Straße. Sonst gibt es dort nämlich keine Blauschilder. Hier auf dem Radweg zu parken ist wirklich oberdreist. Da wäre überall Platz bis zum Abwinken. Gegenüber ibt es sogar einen Wendeplatz für Busse. Aber wenigstens hat er nicht wärend der Fahrt telephoniert. Das Handy hatter der Fahrer nämlich am Ohr. Es ist eine 30erzone. Bei der baulichen Anlage nicht wirklich verwunderlich. Der Radweg links ist übrigens in beide Richtungen freigegeben. Legal kommt man also noch nicht mal an die Stelle, von der an man um die verkehrberuhigende Maßnahme herumgeleitet wird. Offensichtlich wurde die als so wichtig angesehen, daß dafür Geld ausgegeben wurde. Aber man solle die Autofahrer nur ja nicht so sehr beruhigen, daß sie hinter einem Radfahrer hinterher fahren müßten. Dabei wäre Radfahrer eine gute und kostenlose Verkehrsberuhigung. Der Angebotsstreifen dahinter ist übrigen relativ gut gelungen, links der Rechtsabbieger. Aber benutzen darf man ihn dennoch nicht. EDIT: Ich bin zu müde. Wer noch Rechtschreib- oder Tippfäla findet, darf sie behalten. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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21.08.2006, 20:47
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#60
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Man erschließe ein Wohngebiet, baue neben die Fahrbahn einen monströsen Radweg und trage dann wegen der Raserei die Fahrbahn zu einem Drittel wieder ab und versehe den verbleibenden Rest der Fahrbahn zur Verkehrsberuhigung mit Pollern. Gibt vermutlich dreimal Fördermittel, einmal Wohngebiet erschließen, einmal Radwegbau, einmal Verkehrsberuhigung und eine Strassenlandschaft deren Ausmaße jeder Bundesstrasse zur Ehre gereicht.
Angehängte Datei(en)
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21.08.2006, 21:12
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#61
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Sehe ich das richtig, der Radweg ist rechts? So schön unmittelbar an den Hecken längs, ohne jedes Sichtdreieck? Damit die Fußgänger auch zweimal den Radweg überwueren müssen, wenn sie zum Nachbarn wollen? Und eine 30erzone auch noch! Was immer die geraucht haben, ...
-------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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21.08.2006, 21:30
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#62
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
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22.08.2006, 09:26
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#63
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 28.07.2006 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 21614 |
@Arthur Dent: Danke.
Viel schlimmer finde ich hier die bauliche Anlage des Radweges. Welcher Depp war hier der Meinung, ein Fahrradfahrer würde auf diesem Holperzeugs fahren, wenn rechts oder links genug Platz auf dem Asphalt ist? (Mit nur diesem Bild schwer zu sagen, aber ich würde wohl einen Schwenk nach rechts machen, bis zur Haltestelle, wo wieder Asphalt zu sein scheint. |
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22.08.2006, 10:18
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#64
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1760 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 |
Schöne Bilder mal wieder!
Wer hätte Lust, gelungene oder zumindest akzeptable Radwege zu fotografieren? (Nein, Fahrbahn-Fotos gelten nicht.) Dann könnten wir einen Positiv-Thread eröffnen. Mir ist klar, dass das problematisch ist, weil das Prinzip "Radweg" in sich schon fraglich ist. Dennoch wird es Radwege wohl noch eine Weile geben, ebenso RadlerInnen, die sie fordern (Stichwort "gefühlte Sicherheit"). Vielleicht könnte ein wenig Beratung helfen: "Sowas kannst du benutzen (bauen), ohne dich selber (die Zielgruppe) übermäßig zu gefährden." Fotos wären dafür geeigneter als Verwaltungsvorschriften. Selbstverständlich gehört ein Hinweis auf grundsätzliche Benutzungsfreiwilligkeit dazu. Was meint ihr? @Hane, ich habe mir zwei deiner Bilder herausgepickt, weil sie nichts Besonderes sind. Das macht sie so interessant. Welcher Depp von Bauarbeiter hat da einen Radweg erfunden, gerade an der allerblödesten Stelle der ganzen Straße. Sonst gibt es dort nämlich keine Blauschilder. Ich darf nochmal übersetzen für die, die nicht so tief im Thema stecken: Erst durch das Blauschild "gemeinsamer Geh- und Radweg" entsteht die Pflicht, den Bordstein nach oben zu überwinden und in die Bau-/Engstelle einzufahren - ausgerechnet dort, wo es für die Fußgänger eng wird. In Hamburg wird diese unsinnige Beschilderung an fast jeder Hochbord-Minibaustelle verwendet. Ziemlich sicher wird diese Benutzungspflicht gar nicht beabsichtigt (und vermutlich wird ein Nichtbefolgen nicht sanktioniert). Das würde weniger passieren, wenn alle Verkehrsteilnehmer die gesamte Straße als Verkehrsweg ansehen würden, und eben nicht nur die Fahrbahn "du meinst Fahrbahn". Ich glaube, die Beiseitefahrerinnen wollen oft höflich sein. Ihnen ist nur nicht klar, dass neben der Fahrbahn noch mehr Fortbewegungsstreifen existieren, die sie dann blockieren. -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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22.08.2006, 13:24
Beitrag
#65
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2054 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10 |
Wer hätte Lust, gelungene oder zumindest akzeptable Radwege zu fotografieren? Diesen Radweg, der mir mal in der Nähe von Montpellier unter die Räder gekommen ist, fand ich eigentlich halbwegs annehmbar. montpellier.jpg ( 35.81KB ) Anzahl der Downloads: 66 Gruß, diomega -------------------- |
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22.08.2006, 13:42
Beitrag
#66
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Viel schlimmer finde ich hier die bauliche Anlage des Radweges. Welcher Depp war hier der Meinung, ein Fahrradfahrer würde auf diesem Holperzeugs fahren, wenn rechts oder links genug Platz auf dem Asphalt ist? (Mit nur diesem Bild schwer zu sagen, aber ich würde wohl einen Schwenk nach rechts machen, bis zur Haltestelle, wo wieder Asphalt zu sein scheint. Genau dieses Stück habe ich hier schon einmal eingstellt, etwas weiter Oben, eben weil nur der Radweg gepflastert ist und alles drumherum geteert. Ich fahre meistens auf dem Streifen zwischen Radweg und Fahrbahn.Wer hätte Lust, gelungene oder zumindest akzeptable Radwege zu fotografieren? Ich könnte Bilder der Radwege machen, die ich nutze. Dabei gibt es nur leider ein Problem, es ist nur ein typischer innerörtliche Radweg dabei. Und den nutze ich auch nur, um das Linksabbiegeverbot zu umfahren. Typische Überlandradwege benutze ich öfters. Das liegt aber daran, daß es weniger Einfahrten gibt. In Hamburg sind die Sonderwege entlang der Hauptdeiche oft in einem guten Zustand (durch den Deich guter Unterbau) und haben naturgemäß wenige Einfahrten. Dabei kenne ich nur einen benutzungspflichtigen davon, am Neßhauptdeich, der wiederum ein ganz eigenes Probleme hat (Airbus).Nein, Fahrbahn-Fotos gelten nicht. Du gönnst uns aber auch gar nichts!
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23.08.2006, 21:02
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#67
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
So schön unmittelbar an den Hecken längs, ohne jedes Sichtdreieck? Jepp. Ich habe die Örtlichkeit heute noch einmal besichtigt und ich muß mich ein wenig korrigieren. Offenbar war nur eine Sorte Schilder vorrätig, denn in Gegenrichtung (Zweirichtungsradweg) ist der Radweg auf der hell gekachelten Seite. Das ist ja genial. |
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24.08.2006, 16:13
Beitrag
#68
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2068 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 |
gfelungene Radwege fotografieren ist eine schwere Aufgabe.Das Fotografierren selber nicht,aber das finden...
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24.08.2006, 16:15
Beitrag
#69
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
Ich kenne ein paar wirklich gelungene Radwege, die sind jedoch durch die Bank nicht Straßenbegleitend
Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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24.08.2006, 16:16
Beitrag
#70
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 |
In der Tat. Es gibt zwar in Dortmund welche, die ich benutze, aber wirklich akzeptabel sind die eigentlich nicht.
Wir könnten die Auswahl auf nicht straßenbegleitende Radwege ausdehnen. Da wüsste ich auf Anhieb... verdammt. Keine Handvoll... ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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05.09.2006, 18:45
Beitrag
#71
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Was soll man dazu noch sagen? Schöner kann man eine für Radwege typische Gefahr nicht verdeutlichen. Aber wenn wir schon dabei sind: Wie wäre es hier mit den Zeichen 105 und 116? Ansonsten wäre 112, 123, 125, 136 und 138 regelmäßig angebracht oder auch an jeder Kreuzung oder Einmündung dieses hier: Achtung.gif ( 1.84KB ) Anzahl der Downloads: 4 -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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09.09.2006, 23:00
Beitrag
#72
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 64 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10993 |
Das müsste Mannheim sein, genauer die Bismarckstraße. Die Ampel wird auch so grün, was der Druckknopf soll frage ich mich aber auch. Vielleicht war da mal früher eine Fußgängerampel. Sind anfangs mal ausgestiegen und haben gedrückt. Hat aber, außer den Mundwinkeln meines Hintermanns, nichts verändert. |
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09.09.2006, 23:43
Beitrag
#73
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1345 Beigetreten: 14.06.2005 Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz Mitglieds-Nr.: 10319 |
Und ignorieren kann man wohl sicher jedes Blauschild, doch ob man es darf, ist leider eine andere Frage. In einer Tempo-30 Zohne verbietet die StVO (wie Hane schon erwähnt hat) die RWBP, damit ist man mit dem ignorieren schon mal (fast) auf der sicheren Seite Ich muss hier meine Unfähigkeit eingestehen: Ich finde die entsprechende Passage in der STVO nicht (wie kann man nach "Tempo 30" suchen, der Suchalgorithmus meckert da rum), könnt ihr mir helfen.Das Steht in § 45 Abs. 1c: Zitat 1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregelung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig. Jetzt hab ich mal die Formulierung genau gelesen: Wenn sich nun doch ein Radweg in der Tempo 30-Zone befindet, ist dann nicht eher die Tempo 30 Zone unzulässig als der Radweg? Das heißt dann RWBP ja, aber Tempo 50 - oder? -------------------- Gruß, Michael
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10.09.2006, 10:11
Beitrag
#74
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 |
Wenn sich nun doch ein Radweg in der Tempo 30-Zone befindet, ist dann nicht eher die Tempo 30 Zone unzulässig als der Radweg? Da hast Du völlig recht.Zitat Das heißt dann RWBP ja, aber Tempo 50 - oder? Leider müssen auch unzulässig angeordnete Verkehrszeichen beachtet werden. Du kannst aber im konkreten Fall gegen die Anordnung der Zone 30 Widerspruch einlegen - die Radwegschilder dürften dann ziemlich schnell abgenommen werden. ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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19.09.2006, 08:19
Beitrag
#75
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
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"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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21.09.2006, 20:49
Beitrag
#76
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Man kann einen Radweg nicht nur mit einen hahnebüchenen Schilderwald versehen, man kann ihn auch an unmöglicher Stelle enden lassen. Man stößt auf einen freilaufenden Rechtsabbieger und kann legal nur in die Strasse einbiegen, aus der man gerade gekommen ist, dann allerdings unter Missachtung eines benutzungspflichtigen Radweges.
Alternativ kann man sämlichte Sperrlinien und Sperrflächen ignorieren oder als Insider den Radweg 200m an der letzten Möglichkeit vor der Kreuzung verlassen und sich vernünftig einordnen. |
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01.10.2006, 16:06
Beitrag
#77
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 |
Ich hab heute mal ein paar Fotos gemacht. In Dortmund wird in Sachen Radwege ja ziemlich viel Mist gebaut, daher hab ich mich noch zurückgehalten.
In den beiden Bildern sieht man die ideale, total übersichtliche Stelle, um einen linksseitigen Radweg enden zu lassen, findet Ihr nicht auch? Im zweiten Bild stehe ich direkt neben dem Schild. Man sieht nicht wirklich was. Der Gegenverkehr wird auch nicht per Z.138 gewarnt. Es gilt in beiden Richtungen Tempo 50. Dass die Wiederholung der linksseitigen Benutzungspflicht ein paar Meter weiter vorn bei der letzten Einmündung vergessen wurde, überrascht auch nicht weiter. pa010001.jpg ( 124.04KB ) Anzahl der Downloads: 25 pa010002.jpg ( 108.43KB ) Anzahl der Downloads: 28 (Ort: Dortmund-Dreihausen (ja, das heißt genau deshalb so) nördlich von Asseln) Das nächste Bild zeigt etwas für Dortmund Typisches: Was die anordnende Behörde wahrscheinlich meinte und was durch die aufgestellten Schilder wirklich ausgesagt wird, ist oft unterschiedlich. Ich denke jedenfalls, eigentlich sollte hier pa010007.jpg ( 129.57KB ) Anzahl der Downloads: 29 (Ort: Dortmund-Klinikviertel, Möllerstraße/Ecke Beurhausstraße) Der dunkelgraue Teil des Wegs soll laut Z.241 eine Einmündung weiter vorn ein Radweg sein. Die Bake mittendrauf steht schon seit Monaten da, um das Loch abzusichern. Die Benutzungspflicht korrekterweise aufzuheben, bis der Schaden beseitigt ist, fällt der Stadt natürlich nicht ein. pa010008.jpg ( 121.82KB ) Anzahl der Downloads: 26 (Ort: Dortmund-Barop, Stockumer Straße/Ecke Am Surck) ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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16.10.2006, 10:58
Beitrag
#78
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 28.11.2003 Mitglieds-Nr.: 770 |
Ich hab's schon im Radarforum gepostet, aber hier in diesen Thread passt es ja ideal rein:
Ich muss hier mal meinem Ärger Luft machen. Ich fahre nämlich fast täglich mit dem Fahrrad. Eine temporäre Baustelle kann man ja mal tolerieren, doch irgendwann ist Schluss mit lustig. Stein des Anstoßes ist der U-Bahn-Bau in Köln, der noch bis 2010 dauern soll. Dafür wurde nun ein Teil der U-Bahn-Strecke am Hbf gesperrt und ein Ersatzbusverkehr eingerichtet. Ohne nachzudenken wurde dafür einfach eine neue Haltestelle geschaffen, die nun im Ein-Minuten-Takt angefahren wird. Die KVB hat dazu einfach den Radweg mit Absperrband gesperrt: Und in der Gegenrichtung so: Auf das Schild hat die KVB lapidar geschrieben, dass hier nun Radfahrer absteigen sollen. Das ist nicht alles. Auf einer Gesamtlänge von 2km geht der Radweg so weiter: Diese Baustelle existiert bereits seit mehreren Monaten, ebenso wie die nächste: Hier ist nun ein Gerüst in der Tordurchfahrt (hinter dem weißen Transporter). Und dann dies: Damit nicht genug gibt es noch diesen regulären(!) Weg, der für Fußgänger UND Radfahrer vorgesehen ist: und ein paar Meter weiter: Die Bilder habe ich zu verkehrsarmen Zeiten aufgenommen, normalerweise ist hier relativ viel Fußgängerbetrieb. Fahren nur mit Dauerklingeln möglich. Beschweren bringt nichts, die antworten ja noch nicht einmal auf Einsprüche, die ich per Einschreiben bereits eingelegt habe. Die neuen provisorischen Haltestellen ärgern nicht nur Radfahrer. Dadurch dass der Bus - wie im ersten Bild zu sehen - dauerhaft eine Spur blockiert und im Minutentakt der nächste kommt, hatte sich am Freitag ein Rückstau von 2km Länge in der Innenstadt gebildet. Teilweise kam nur ein (!) Auto pro Ampelphase über eine Kreuzung, so langsam ging es vorwärts. Die neue "Bushaltestelle" hat das Fass jedenfalls endgültig zum Überlaufen gebracht und ich werde ab sofort nur noch und ausschließlich auf der Fahrbahn mit dem Rad fahren. P.S. Warum kann man denn bei euch keine Bilder hochladen? -------------------- Hier steht Schleichwerbung für www.radarforum.de
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16.10.2006, 11:21
Beitrag
#79
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 |
Hatte es auch schon im Radarforum gesehen - wirklich traurig. Aber leider nicht nur in Köln völlig normale Vorgehensweise bei Baustellen. Korrekt wäre, die Lollis für die Baudauer zuzuhängen bzw. durchzustreichen, wie es bei anderen Verkehrsschildern ja auch gemacht wird.
Was das Bilder hochladen angeht - das wollen die Admins halt nicht. Ich glaube, aus Platz- und Trafficgründen. ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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16.10.2006, 18:24
Beitrag
#80
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
Tja, dann kann es auf der Fahrbahn ja eigentlich nicht so gefährlich sein, wenn man den Radweg einfach sperren kann...
MickyMaus hat aber bestimmt gute Argumente, warum das ein absoluter Einzelfall ist... schliesslich hat die Verkehrsplanung für Radfahrer ja große Fortschritte gemacht... -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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14.11.2006, 12:40
Beitrag
#81
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
-------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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14.11.2006, 12:59
Beitrag
#82
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1006 Beigetreten: 18.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16854 |
(ohne Worte) Wegen dem roten Schild oder wegen der Gitterstäbe? Das rote Schild halte ich für durchaus vernünftig, da man als Radfahrer nicht in das Dunkle hineinsehen kann. Als fahrradschiebender Fußgänger kann man rechtzeitig auf entgegenkommende Fußgänger reagieren. |
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14.11.2006, 13:05
Beitrag
#83
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
Wegen dem roten Schild oder wegen der Gitterstäbe? Wegen des roten Schildes. Zitat Das rote Schild halte ich für durchaus vernünftig, da man als Radfahrer nicht in das Dunkle hineinsehen kann. Ich nicht. 1. kann man dort relativ gut sehen, wegen der Gitterfront 2. ist das kein allgemeiner Ein- und Ausgang sondern die Zu"fahrt" oder besser der Zugang zu einer Fahrradabstellanlage 3. wenn man schon so eine Abstellanlage baut, kann man doch auch eine echte Zufahrt einplanen. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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07.02.2007, 20:22
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#84
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 816 Beigetreten: 03.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8652 |
Schade, warum hat keinen diesen Thread in dem verlinkt?
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10.02.2007, 21:26
Beitrag
#85
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Es gibt hier zwar einige User, die hier immer herumunken, schlechte Radwege gab es früher und nun würde alles besser werden, die absurdesten Bauwerke kann man allerdings an neuen Radwegen bewundern:
Hier schrumpft ein grunderneuerter Zweirichtungsradweg inklusive lustiger Pflasterung auf weniger als eine Fahrradbreite: Es gibt aber auch in gewissem positive Veränderungen.Wenn ich auch die Tatsache, dass es dort einen Radweg gibt, immer noch hochgradig affig finde, es ist in den letzten Wochen wenigstens das Schild ausgetauscht worden: |
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14.03.2007, 17:45
Beitrag
#86
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
Letzten Sonntag, klasse Wetter und ich hatte lust auf Radfahren und Fußball gucken. Also fahr ich ins Dattelner Ostringstadion um mir ein Kreisligaspiel anzuschauen (Germania - FC RE 96, 2:3). Hin fahr ich am Kanal entlang über Henrichenburg, zurück über Waltrop. Kaum wieder auf Dortmunder Boden entdecke ich dieses ca. 10 Meter kurze "Prachtstück"
Zur Erläuterung: Der Fotograf schaut in die Emscherallee in südliche Richtung, direkt hinter der Kreuzung Königsheide. Im Rücken des Fotografen gibt es keinen rechten Radweg, dafür einen (in Fahrtrichtung süd) einen linken 240er, erst unmittelbar vor beginn dieses "Radwegs" kann auf die rechte Seite gewechselt werden (man erkennt rechts am Bildrand noch ein Stück Ampelmast und auch ein paar Striche der Radfahrer-/Fußgängerfurt sind unten zu sehen) Kann man sich hier mal auf Goolge Maps ansehen. Mich würde ja mal brennend die Begründung interessieren, warum hier das 237er nach $45 Abs 9 "aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist"?!? -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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14.05.2007, 21:57
Beitrag
#87
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1760 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 |
Als Neumitglied der Schuhfraktion möchte ich über diesen Radweg meckern:
blindweg.jpg ( 29.39KB ) Anzahl der Downloads: 0 Herbert-Weichmann-Str. in HH Das Foto ist nicht so toll. Auf dem ZZ unter dem dreieckigen Schild mit dem Fußgängerlein ist ein Blindenzeichen zu sehen, daneben steht "Blinde". Dasselbe ist auch kurz vor dem Baum nochmal auf den Die Fahrbahn hat zwei Fahrstreifen in dieselbe Richtung (welche allerdings je nach Uhrzeit nicht immer dieselbe ist). Da sowieso in regelmäßigen Abständen in zweiter Reihe geparkt wird, reicht der Platz neben den FalschparkerInnen für eine Art Fahrradstreifen völlig aus (getestet). Überholt wird dann halt auf dem anderen Fahrstreifen. Das Verkehrsaufkommen kenne ich nur als gering. Erhöht diese Anordnung wirklich die Sicherheit der RadfahrerInnen und v.a. der blinden FußgängerInnen? -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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16.05.2007, 10:51
Beitrag
#88
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Gegen die Katastrophen von weiter oben kann dieser hier nicht anstinken, aber das "bitte" finde ich direkt nett ( -- wenn auch nicht hinreichend. Ich habe mich auf der Fahrbahn fortbewegt. Schließlich ist das Gerät im Bild ein Fahrzeug und keine Gehhilfe)
(Dollnstein/Altmühltal, Richtung Süden nach Wellheim) Als Neumitglied der Schuhfraktion möchte ich über diesen Radweg meckern: ääh, was bitteschön ist die Schuhfraktion? -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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16.05.2007, 15:35
Beitrag
#89
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
Oh, aber mit viel Liebe zum Detail gestaltet, der Radweg, @ Dlarah.
-------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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16.05.2007, 18:55
Beitrag
#90
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1760 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 |
ääh, was bitteschön ist die Schuhfraktion? Im Zweifelsfall bin ich das:Komisch ist eigentlich nur, dass es noch keine Fußgängerfraktion gibt Hier!(Schuh-, Kinderwagen-, Fahrrad-, Inliner- & Autofraktion, und Bus-, LKW- und ganz besonders Rollstuhlsympathisantin) Wäre es vielleicht möglich, doch noch einen Schuh ergänzen? Und Handkarren sind mein Steckenpferd. Es handelt sich immerhin um eine sehr große Gruppe von Verkehrsteilnehmern. Apropos Steckenpferde, das wäre doch auch 'ne hübsche Fraktion ... -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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17.05.2007, 07:59
Beitrag
#91
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Es gehört zwar eher zu den Kuriositäten, aber da es sich um Radrouten über Treppen handelt, passt es schon hier hin.
Da ich gerade die Gelegenheit hatte, vier Wochen zwecks Weiterbildung in BaWü zu verweilen, war das Fahrrad natürlich mit um die, Dank lehrgangsteilnehmerfreundlicher Stundenplangestaltung üppig vorhandene freie Zeit auszufüllen. Bei einer dieser Gelegenheiten entdeckte ich dieses Kuriosum: IMG_0322_1.jpg ( 75.35KB ) Anzahl der Downloads: 23 Eine ausgeschilderte Radroute führt auf dieses Loch in der Wand, hinter dem sich eine Treppe verbirgt. Was ist das? Da ich mit leichtem Rennrad unterwegs war und nicht mit vollbepacktem Reiserad hat die Neugier über meine Abneigung mit dem Fahrrad Treppen zu steigen gesiegt und und ich kletterte nach oben: IMG_0320_1.jpg ( 62.28KB ) Anzahl der Downloads: 8 und befand mich auf dem Mittelstreifen der Autobahn : Die oberdämliche Gehwegbeschilderung habe ich dann gepflegt ignoriert und bin losgeradelt, auf der anderer Seite nach 1km ging es dann eine ebensolche Treppe wieder hinunter. Der Lärm mitten auf der Autobahn ist allerdings die Hölle. Wer es sich selber anschauen will, es ist die Rheinbrücke der A6 zwischen Mannheim und Ludwigshafen |
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17.05.2007, 11:19
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#92
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 |
Nungut, dieses Beispiel ist meiner Ansicht nach aber echt nichts zum Meckern. Immerhin wird so eine Möglichkeit zur Rheinquerung geschaffen - die nächste Brücke ist wie weit entfernt?
Man könnte natürlich als fundamentalistischer Rad-Aktivist auf die Idee kommen, Aufzüge zu verlangen, weil Treppensteigen mit (evtl. auch noch bepacktem) Fahrrad ja wohl echt unzumutbar ist... ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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18.05.2007, 10:33
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#93
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
Die nächsten Rheinbrücken sind in südlicher Richtung in Mannheim und nördlich in Worms, sind jeweils 12 - 13 km, glaube ich. Deshalb habe ich mich mit Kritik ja extra zurückgehalten. Bevor ich 25 km Umweg fahre, packe schließlich auch ich mal mein Rad ab.
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22.05.2007, 21:51
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#94
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1760 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 |
Man könnte natürlich als fundamentalistischer Rad-Aktivist auf die Idee kommen, Aufzüge zu verlangen ... [Scherz] Ach was, wer wird denn gleich sowas Teures fordern. Es gibt doch einen prima befahrbaren Weg da hoch! [/Scherz] ... und befand mich auf dem Mittelstreifen der Autobahn ...
-------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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22.05.2007, 22:36
Beitrag
#95
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 |
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23.05.2007, 17:56
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#96
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
ääh, was bitteschön ist die Schuhfraktion? Im Zweifelsfall bin ich das:Komisch ist eigentlich nur, dass es noch keine Fußgängerfraktion gibt Hier!(Schuh-, Kinderwagen-, Fahrrad-, Inliner- & Autofraktion, und Bus-, LKW- und ganz besonders Rollstuhlsympathisantin) Ah, ja, Danke! Hier habe ich auch noch etwas (München, Hansastraße, April 2007): Sieht aus dieser Perspektive sehr schlimm aus: Aber mit mehr Überblick muss man sagen, dass sie sich wirklich Mühe gegeben haben mit der Umleitung. Wenn man sich bockig stellt, müsste man sagen, dass der benutzungspflichtige Radweg nicht benutzbar ist, da nur per Hubschrauber erreichbar. Das andere ist ein, äh, anderer Radweg. -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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09.06.2007, 19:19
Beitrag
#97
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Den hier habe ich im wahrsten Sinne des Wortes "links liegen" gelassen (*).
Man stelle sich eine Gefällestrecke vor, mit der Möglichkeit, etwas Fahrt aufzunehmen. Dann ein Blauschild linker Hand, mit einer Bordstein Die Entscheidung auf "nicht benutzbar" ist aber sehr leicht zu treffen, denn auf mehr als (geschätzte) 90 cm Breite kommt das Weglein nicht. Es ist (als linksseitiger Radweg) sicherlich auch beidseitig gemeint und vermutlich von der Gegenseite aus auch blau gemacht; das habe ich aber nicht nachgeprüft. Ihlingen (Nähe Horb a. Neckar). Der Radweg verläuft oberhalb der Kreuzung, von SW nach NO. Nach < 500 m ist der Spuk vorüber und Radfahrer müssen dann doch die Gegenfahrbahn überqueren, um dann auf der Straße weiter zu fahren. (*) Ich hätte auch gar nicht drauf fahren dürfen, da mit dem Auto unterwegs ;-) -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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09.06.2007, 20:19
Beitrag
#98
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Oh, und ich sehe gerade, dass dieser Fall ein Musterexemplar für den Thread angepasste Geschwindigkeit zur Blauschilderkennung darstellt. Es wird also von Radfahrzeugführern verlangt, so langsam zu fahren, dass sie in derartigen Situationen rechtzeitig verzögern, Handzeichen geben (mitsamt Schulterblick vorher und nachher), sich links einordnen, Gegenverkehr durchlassen, nochmal Schulterblick, und dann das gegenüberliegende Ufer erklimmen können. Soll heißen: bergab mit Tempo 20 und weniger.
Das könnte man glatt mal drauf ankommen lassen... Als nachfolgender Autofahrer würde ich solch eine/n Radfahrer/in glatt für erklären. -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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19.06.2007, 15:07
Beitrag
#99
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 |
Dortmund-Mengede, Mengeder Str., Fahrtrichtung nach Norden. Nicht nur, daß der gemeinsame Rad- und Gehweg mit 1,92m Breite knapp 60cm unter dem Mindestmaß nach VwV-StVO liegt, nein wir werden mit der angebrachten Wegweisung regelrecht veräppelt:
Sieht gut aus? Nun ja, es gibt zum einen nicht ein Millimeter abgesenkten Bordstein zum anderen befindet sich zwischen Radweg und Fahrbahn auch noch ein Parkstreifen... (Blick aus der anderen Richtung. Das Bild entstand an einem Sonntag bei bestem Wetter, der Parkstreifen dürfte sonst voller sein.) -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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20.06.2007, 12:07
Beitrag
#100
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1760 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 |
Heute mal was ganz Normales:
'Ne Baustelle, mit der HH-üblichen Beschilderung: Der Vollständigkeit halber: Das blaue Schild ordnet eine Benutzungspflicht an. (Keine Ahnung, wie man dieser nachkommen soll ... Die "Auffahrt", die da zu sehen ist, ist nur mit max. 10 km/h benutzbar - da müsste man den nachfolgenden Verkehr (so denn da mal welcher wäre) ziemlich ausbremsen.) Der blaue LKW parkt dort. Vor der großen Baustelle ist zu Recht gar nichts an Beschilderung vorhanden. Das Sträßchen kenne ich auch nur als mäßig befahren und eher beschaulich. Hinter der Baustelle habe ich auf dem schmalen Gehweg auf den ersten Blick noch nichtmal mehr etwas gefunden, was man bei gutem Willen als "anderen Radweg" deklarieren könnte. Und so sieht es aus, wenn sich Leute begegnen: Hier die Engstelle im Detail: Die Baustellenausfehrt ist mit Schlamm verdreckt, der Belag ist notdürftig geflickt, die Breite ist ... nun ja. Den Sichtbereich der aus der Baustelle ausfahrenden LKW habe ich vergessen zu untersuchen. Warum schickt man Fahrräder ausgerechnet durch die gefährlichste Engstelle? Diese Bilder haben in wenigen Tagen hoffentlich allenfalls historische Aussagekraft. Ich habe die telefonische Zusage der Straßenverkehrsbehörde, die "versehentliche Benutzungspflicht" irgendwie zu entfernen. Meine Selbstanzeige wegen Nichtbefolgung des Z 240 wurde nicht aufgenommen. -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 00:15 |