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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 10.03.2012, 10:49
Beitrag #601





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Zitat (zathras @ 09.03.2012, 20:05) *
Zitat (rapit @ 09.03.2012, 18:28) *
Zitat (münsterland-radler @ 09.03.2012, 18:26) *
Es gibt noch eine Fußgängerampel, die gilt.

... noch. Aber nicht mehr lange.

Die Furten grenzen nichtmal annähernd aneinander. Da kann bei der Formulierung von § 53 noch so viel gemogelt werden – ich sehe nicht, wie die Fußgängerampel(n) hier von Belang sein sollte(n).

Beim indirekten Abbiegen gilt immer die Fußgängerampel (bzw. "dient zur Orientierung"), egal ob die Furten aneinander angrenzen oder nicht.
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Pogge
Beitrag 10.03.2012, 10:54
Beitrag #602


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Zitat (münsterland-radler @ 10.03.2012, 10:49) *
Beim indirekten Abbiegen gilt immer die Fußgängerampel (bzw. "dient zur Orientierung"), egal ob die Furten aneinander angrenzen oder nicht.

Und Du kannst uns sicher auch sagen, wo das steht think.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 10.03.2012, 11:28
Beitrag #603





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Ja, auf Seite 28 (PDF-Seite 16) oder StVO §§ 37 und 53
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Pogge
Beitrag 10.03.2012, 11:54
Beitrag #604


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Zitat (münsterland-radler @ 10.03.2012, 11:28) *
Ja, auf Seite 28 (PDF-Seite 16) oder StVO §§ 37 und 53


In §53 sehe ich das Wort "weiterhin", das gilt also nur da, wo es vorher auch schon galt!
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 10.03.2012, 17:09
Beitrag #605





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Eben, das galt doch nach alter StVO schon?

In §37 findet es sich auch im Abs. 2:
Zitat
Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild einer Fußgängers oder eines Fahrrades angezeigt. Für Fußgänger ist die Farbfolge Grün - Rot - Grün; für Radfahrer kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während Fußgänger die Fahrbahn überschreiten, so haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.
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Pogge
Beitrag 10.03.2012, 17:18
Beitrag #606


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Deine Markierungen sind aber ganz schön sinnentstellend! Das ist wohl eigentlich so gemeint:

Zitat
Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild einer Fußgängers oder eines Fahrrades angezeigt. Für Fußgänger ist die Farbfolge Grün - Rot - Grün; für Radfahrer kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während Fußgänger die Fahrbahn überschreiten, so haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.


sonst könnte man das auch so lesen:
Zitat
Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbildeiner Fußgängers oder eines Fahrrades angezeigt. Für Fußgänger ist die Farbfolge Grün - Rot - Grün; für Radfahrer kann sie so sein.
rolleyes.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 10.03.2012, 17:21
Beitrag #607





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Ja, kann man meiner Meinung nach auch, jedenfalls wenn
Zitat
Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.

bedeutet, dass auch alle anderen Richtungen als die durch den Pfeil angegebene gesperrt sind (was Auffassung des/eines BGH ist, siehe einen anderen Thread).
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rapit
Beitrag 10.03.2012, 19:16
Beitrag #608


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der BGH bezieht das auf exakt jene Abbiegespur, zu der die Pfeilampel gehört. Dann darf man eben von dieser Spur nicht geradeaus fahren, wenn die Abbiegeampel rot zeigt.
Und bei Abbiegegrün darf man auch nicht geradeaus, wenn die Geradeausampel rot zeigt.
Was ist daran so schwer? Aber egal, denn:

Das (der BGH) spricht genau gegen Deine Meinung.

Denn der der Straßenmalkunst folgende Radling steht ja gerade nicht an der Fußgängerfurt, im Besispiel nicht mal in der Nähe derselben.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Mitleser
Beitrag 12.03.2012, 14:46
Beitrag #609


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Gerade wurde in einer anderen Diskussion eine Stelle mit einem solchen Bockmist verlinkt, den ich zwanghaft mal hier reinsetzen muss. Auch wenn mir einleuchtet was man vermutlich wollte, aber was soll das?!! ranting.gif (Gegenseite mit wahrnehmbarer Absenkung)

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oscar_the_grouch
Beitrag 13.03.2012, 01:53
Beitrag #610


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Schlagzeile in Berlin: Mehr Kontrollen in der Hauptstadt -Polizei will besseren Schutz für Radfahrer
"Denn die Beamten in den Direktionen sind aufgefordert, Gefahrenquellen für Radfahrer auf den Straßen umgehend zu beseitigen"
Na endlich wird mal gegen miese Radwege, Baustellen auf Radwegen und diverse Radler-Schilda vorgegangen und mehr kontrolliert was die SVB angeordnet und dann aufgestellt wurde.
Oder hab ich da was falsch verstanden ? Gibt es diese Probleme gerade in Berlin gar nicht ?
Und nach welcher StVO wird denn nun verwarnt, wenn ich so zBsp an Angebotsstreifen denke ?
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helmet lampshade
Beitrag 13.03.2012, 09:56
Beitrag #611


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Zitat (oscar_the_grouch @ 13.03.2012, 01:53) *
"Denn die Beamten in den Direktionen sind aufgefordert, Gefahrenquellen für Radfahrer auf den Straßen umgehend zu beseitigen"

Wenn tatsächlich 6 Radfahrer im letzten Jahr in Berlin beim passieren einer grünen(!) Ampel getötet wurden, wäre das ein wichtiger Punkt zum Nachhaken.
Hoffentlich nicht mit Broschüren, in denen Radfahrern erklärt wird, dass Grün oft "eher mehr so Gelb" ist und dass LkWs eingebaute Vorfahrt haben, sondern mit geänderten Ampelschaltungen oder abgeschafften Radweg als Ergebnis.
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Pogge
Beitrag 13.03.2012, 09:58
Beitrag #612


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Zitat (helmet lampshade @ 13.03.2012, 09:56) *
sondern mit geänderten Ampelschaltungen oder abgeschafften Radweg als Ergebnis.


oder Rechtsabbiegeverbot für LKW ohne Beifahrer!
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 13.03.2012, 15:17
Beitrag #613





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Na, die Richtung, in die es geht, ist doch schon mal gut: weniger Rad-Licht-Kontrollen am schon hellen Morgen (11 Uhr wird genannt), dafür mehr Abbieger-Kontrollen. (so steht's im Link)
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haidi
Beitrag 13.03.2012, 16:45
Beitrag #614


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Zitat (Pogge @ 13.03.2012, 09:58) *
Zitat (helmet lampshade @ 13.03.2012, 09:56) *
sondern mit geänderten Ampelschaltungen oder abgeschafften Radweg als Ergebnis.


oder Rechtsabbiegeverbot für LKW ohne Beifahrer!


Ich bin für die Verpflichtung für einen geschulten Beifahrer, der bei Unfällen Mitschuld bekommt, wenn er ihn durch Schauen oder Mahnen (z.B. Abstand) verhindern hätte können. Würde auch die HIV-Kassa massiv entlasten.

Hannes
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Baghira
Beitrag 14.03.2012, 12:22
Beitrag #615


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Auf dem Weg zur Arbeit habe ich ein über die ganze Breite des Rad/Fußweges langendes Schlagloch, das zudem noch vor einem Drängelgitter liegt, zu überwinden. Nach längerem Ärgern(das ist nicht das einzige Schlagloch, auf dem Weg zur Arbeit gibts noch einige gleichartige mehr, habe ich dem Wegewart eine kleine Mail geschrieben. Antwort kam nicht. Nur, das Schlagloch war heute weg. huh.gif . Innerhalb einer Woche hat die Stadt das hinbekommen ein Schlagloch zu reparieren!
Das hat mich schon arg erstaunt, dass sowas so schnell gehen kann.
Zumindest gibt es einen Grund weniger auf die Radwege zu schimpfen.


--------------------
Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.03.2012, 12:26
Beitrag #616


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Zitat (Baghira @ 14.03.2012, 12:22) *
Antwort kam nicht. Nur, das Schlagloch war heute weg. huh.gif


Ist doch schön smile.gif

Bei uns kommt in solchen Fällen nicht nur keine Antwort - es passiert auch sonst nix crybaby.gif
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Baghira
Beitrag 14.03.2012, 13:21
Beitrag #617


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 14.03.2012, 12:26) *
Zitat (Baghira @ 14.03.2012, 12:22) *
Antwort kam nicht. Nur, das Schlagloch war heute weg. huh.gif


Ist doch schön smile.gif

Bei uns kommt in solchen Fällen nicht nur keine Antwort - es passiert auch sonst nix crybaby.gif



Ist auch schön! Ich war nicht auf so eine prompte Erledigung gefasst. War wohl der falsche Smilie. Eigentlich war ich drauf gefasst, dass ich vielleicht eine Anwort bekomme, aber dass das Schlagloch so bleibt.


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Gruß Christian


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Replica
Beitrag 14.03.2012, 23:51
Beitrag #618


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vielleicht nicht direkt Radweg, aber Mecker, gerade eben auf dem Nachhauseweg gesehen:

igO-Straße mit breiter Fahrbahn, Seitenstreifen (dort wird nicht geparkt) und Bürgersteig (kein Radweg, reiner Gehweg).
Auf ca. 100 ist auf dem Bürgersteig der einen Seite Baustelle, Absperrgitter rechts auf dem Seitenstreifen, gerade links der Fahrbahnbegrenzung ebenfalls Absperrgitter, sodass sich ein Korridor bildet.
Am "Eingang" des Korridors steht ein vereinsamtes "Radfahrer absteigen". Mit viel Wohlwollen könnte man das _evtl._ einsehen: Der Seitenstreifen wird zum Gehweg (hätte man aber einfacher ein 239er hinhängen können). Der Radfahrer, der den Seitenstreifen langkommt, macht sich zum Fußgänger auf dem "vorrübergehenden Gehweg" (auch wenn VZ239 da nicht steht).
ABER: Den anderen "Eingang", der ja linksseitig liegt, ziert ebenso ein "Radfahrer absteigen". Hä?

Andere Frage: Ist es der STVB möglich, einen Sonderweg mit wassergebundener Decke zum benutzungspflichtigen Radweg zu machen? Damit meine ich nicht, ob manche STVB'en das tun, sondern ob es der Rechtslage nach erlaubt sein kann. Wie seht ihr das?


--------------------
Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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Dlarah
Beitrag 15.03.2012, 07:02
Beitrag #619


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Ein Radweg hat "baulich angelegt" zu sein. Jetzt kann man natürlich spitzfindig sein und sagen, dass ein wassergebundener Weg doch von Mutter Natur, oder vom lieben Herrgott baulich angelegt worden ist.

Abgesehen davon ist "wassergebunden" genau so ein Euphemismus wie die "thermische Abfallbehandlung".



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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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mir
Beitrag 15.03.2012, 07:54
Beitrag #620


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Zitat (Replica @ 14.03.2012, 23:51) *
Andere Frage: Ist es der STVB möglich, einen Sonderweg mit wassergebundener Decke zum benutzungspflichtigen Radweg zu machen? Damit meine ich nicht, ob manche STVB'en das tun, sondern ob es der Rechtslage nach erlaubt sein kann. Wie seht ihr das?


Ja, das ist prinzipiell erlaubt.


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Aqua-Cross
Beitrag 15.03.2012, 08:34
Beitrag #621


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Wassergebundene Decken halte ich im Prinzip für garnicht so schlecht. Es muß nicht jeder Feldweg teuer asphaltiert werden. Für benutzungspflichte Radwege im speziellen halte ich die allerdings für generell ungeeignet. Der Unterhaltungsaufwand zur Rechtfertigung einer Benutzungspflicht steht einfach in keinem respektablen Verhältnis.
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mir
Beitrag 15.03.2012, 08:56
Beitrag #622


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Die Bauleute von der Stadt hier meinen, daß ein wassergebundener Weg auf die Dauer teurer sei als eine Asphaltdecke, und wenn's nach ihnen ginge, würden sie alles asphaltieren. Den großen Eingriff in die Natur sehe ich da auch nicht. Anscheinend gibt's aber halt irgendwelche Richtlinien, die was anderes vorsehen.

Auch wenn die RWBP an sich zulässig ist: Man könnte die Argumentation der SVB zur Benutzungspflicht mal auf die Probe stellen. Wenn die Benutzungspflicht besteht, dann liegt ja nach Meinung der SVB eine besondere Gefahr vor. Diese liegt vermutlich auch im Winter vor. Wassergebundene Radwege können aber nicht geräumt werden. Also gehört da dann auch ein asphaltierter Radweg hin, schon alleine aus Sicherheitsgründen.


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oimara
Beitrag 15.03.2012, 10:36
Beitrag #623


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Zitat (mir @ 15.03.2012, 08:56) *
... Wenn die Benutzungspflicht besteht, dann liegt ja nach Meinung der SVB eine besondere Gefahr vor. Diese liegt vermutlich auch im Winter vor.

Manche StVB sehen das wohl nicht so eng:

fotografiert am 10.03.
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Aqua-Cross
Beitrag 15.03.2012, 11:56
Beitrag #624


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Zitat (mir @ 15.03.2012, 08:56) *
Die Bauleute von der Stadt hier meinen, daß ein wassergebundener Weg auf die Dauer teurer sei als eine Asphaltdecke, ...


Das kommt auf die Art der Nutzung an. Somal asphaltierte Feldwege selten mit einem normgerechten Aufbau vesehen werden. Spätestens, wenn da mal ein Versorgungsträger mit nem Rohrgraben durch muß hat man sich dann ein ständiges Ärgernis geschaffen. Das ist halt auch immer eine Einzelfallentscheidung.
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granny
Beitrag 15.03.2012, 13:05
Beitrag #625


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Zitat (Aqua-Cross @ 15.03.2012, 11:56) *
[Haltbarkeit wassergebundener Decken] Das kommt auf die Art der Nutzung an.

Wassergebundene Decken leiden weniger durch Schwerverkehr als v.a. durch Starkregen.

Zitat
Somal asphaltierte Feldwege selten mit einem normgerechten Aufbau vesehen werden.

Werden wassergebundene Wege denn öfter als "selten" normgerecht aufgebaut? thread.gif

Zitat
Spätestens, wenn da mal ein Versorgungsträger mit nem Rohrgraben durch muß hat man sich dann ein ständiges Ärgernis geschaffen. Das ist halt auch immer eine Einzelfallentscheidung.

Was sind das für "Feldwege", die man wegen Rohrleitungen so oft aufreißen müsste, dass Asphalt ein "ständiges" Ärgernis wäre?

Zitat (oimara @ 15.03.2012, 10:36) *
Manche StVB sehen das wohl nicht so eng:

fotografiert am 10.03.

Was ist das eigentlich für ein lustiges Zusatzzeichen unter dem Z.244 (nach 1970er StVO)?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 15.03.2012, 13:17
Beitrag #626





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Das würde eigentlich auch hierher passen (der zweite Teil des Beitrags).
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Aqua-Cross
Beitrag 15.03.2012, 15:54
Beitrag #627


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@ granny

A) Das hängt vom örtlichen Gefälle ab. Es ist halt wie beschrieben immer eine Einzelfallentscheidung. Ich wehre mich nur dagegen, daß jeder Feld- und Wiesenweg eine Asphaltdecke zu bekommen hat. Vielfach ist das nur dem falschen Anspruchsdenken der Menschen geschuldet. "Ich muß mit meinem Auto immer und überall hinkommen" oder "Das ist meine Abkürzung zum Einkaufen, ich will nicht über die Hauptstraße, auch wenn die eigentlich dafür gedacht ist." etc. usw. und sofort. Ich kenne bei uns im Umland Gemeinden mit deutlich unter 20.000 Einwohner die ein über tausend Kilometer langes Straßennetz haben. Das ist in Asphaltbauweise einfach nicht mehr tragbar, somal es bei den meisten Wegen reichen würde, wenn dort der Bauer mit seinem Traktor lang kommt. Letzt endlich war es in den 60 und 70er Jahren, als sich dieses Anspruchsdenken durchgesetzt hat auch nicht nicht tragbar. Darum ist die Asphaltdecke in diesen Fällen vielfach auch viel zu dünn und der Unterbau nicht frostsicher. Ich rede an dieser Stelle übrigens nicht primär von vielgenutzten Radwegen!

B) Das kann ich ehrlich gesagt garnicht pauschal beurteilen. Bei uns in der Gegend sind fast alle Wege ausnahmslos asphaltiert. Die Mächtigkeit der Asphaltschilchten von 2 bis max. 4 cm ist in jedem Fall nicht normgerecht und stellt uns heute immer wieder vor Probleme. (siehe C)

C) Es geht nicht darum, wie oft man diese Wege öffnen muß. Das Problem besteht viel mehr darin, daß man Asphalt-Wege ohne eine normgerechte Schichtstärke und mit unzureichender Frostsicherheit nicht wieder fachgerecht geschlossen bekommt. An den Anschlussfugen werden auf Grund des Setzungsverhalten und durch die geringe Schichtstärke des Asphaltes immer wieder Risse auftreten. In Folge dessen fallen immer wieder reparaturen an, die Aufgrund des verwendeten Materials Asphalt nicht gerade zum Schnäppchenpreis zu haben sind. Man darf dabei nicht vergessen, daß die Anzahl der Firmen die Asphalt fachgerecht einbauen und auch für Kleinflächen ausrücken in den letzten Jahren nicht gerade gestiegen ist. Dazu ist Asphalt ein ziemlich wertvoller Rohstoff geworden. Das alles wirkt sich massiv auf den Preis aus.

Für welche Sanierungsmaßnahmen sich in der Folge und auf politischen Druck hin oftmals entschieden wird, um der Bevölkerung keinen Infrastrukturrückbau verkaufen zu müssen (Konzentration auf die wirklich benötigten Straßen und rechtzeitige Reparatur von Schäden, bevor es richtig teuer wird) würde im Schilda-Fred sicherlich ganze Seiten füllen. Vielleicht hat der Doc aus Bückburg die Geschichte mit der "Düsteren Straße" in Bad Oeynhausen mitbekommen. Ich kenne das ganze zwar nur aus der Zeitung, aber ob der Entscheidungen die dort politisch getroffen worden ist, kann man sich nur noch an den Kopf fassen.
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granny
Beitrag 15.03.2012, 16:38
Beitrag #628


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Zitat (Aqua-Cross @ 15.03.2012, 15:54) *
Ich wehre mich nur dagegen, daß jeder Feld- und Wiesenweg eine Asphaltdecke zu bekommen hat. Vielfach ist das nur dem falschen Anspruchsdenken der Menschen geschuldet. "Ich muß mit meinem Auto immer und überall hinkommen"

Es ging in diesem Zweig der Diskussion um die Frage, ob wassergebundene Decken für einen benutzungspflichtigen Radweg taugen. Ich halte jedenfalls das Ansinnen, Radfahrer von einer bestens asphaltierten Fahrbahn auf solch ein Feuchtbiotop verweisen zu wollen, für überzogenes Anspruchsdenken - der Kraftfahrer.
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Aqua-Cross
Beitrag 15.03.2012, 16:45
Beitrag #629


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Vollste Zustimmung! Das hatte ich aber in Beitrag #621 schon angedeutet. Daher vielleicht das kleine Missverständnis. wavey.gif
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velo
Beitrag 19.03.2012, 11:54
Beitrag #630


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An dieser Stelle sei auf eine interessante Entwicklung in Großbrittanien, spezieller London, hingewiesen. Nachdem vor einigen Monaten eine Journalistin der London Times von einem linksabbiegenden (englisches Pendant zum klassichen Rechtsabbiegerunfall) LKW schwer verletzt wurde, startete die Times eine Kampagne, die mehr Sicherheit für Radfahrer zum Ziel hatte. Diese Kampagne ist äusserst erfolgreich und stiess auf breites Interesse in der Bevölkerung. Eine Entwicklung, die in Deutschland kaum vorstellbar ist - das Thema Radverkehrssicherheit wird zu einem wichtigen Wahlkampfthema bezüglich der Bürgermeisterwahl in London und die London Transport Authority sieht sich mit einer Anklage wegen "corporate manslaughter" konfrontiert, weil sie die Hinweise eines Sicherheitsaudits ignoriert hatte und dadurch ein Radfahrer getötet wurde.

Die Themenseite der Times findet sich hier: http://www.thetimes.co.uk/tto/public/cyclesafety/

Auf Deutsch kann man hier eine kurze Zusammenfassung lesen, in der darauf hingewiesen wird, dass auch in Italien und Österreich die Kampagne der Times aufgegriffen wird:

http://www.rad-spannerei.de/blog/2012/03/1...er-radmanifest/


--------------------
§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Hane
Beitrag 20.03.2012, 10:05
Beitrag #631


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Zitat (Replica @ 14.03.2012, 23:51) *
Andere Frage: Ist es der STVB möglich, einen Sonderweg mit wassergebundener Decke zum benutzungspflichtigen Radweg zu machen? Damit meine ich nicht, ob manche STVB'en das tun, sondern ob es der Rechtslage nach erlaubt sein kann. Wie seht ihr das?
Naja, es gibt kein glasklares Nein sondern nur ein bedingtes:
Zitat (VwV)
Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß [...] die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügenden Zustand gebaut und unterhalten wird
Wassergebundene Wege haben grob den doppelten Rollwiderstand wie asphaltierte. Es ist also nur zulässig, wenn man annähme, dass leichtes Fahren nicht zu den Erfordernissen gehört. Wer solche Wege bläut, sagt aus, das ein zügiges Vorankommen und Ankommen für Radfahrer nicht erforderlich ist.


--------------------
John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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Beitrag 20.03.2012, 10:41
Beitrag #632


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Die Bezirksregierung Münster hält wassergebundene Decken für konform mit dem zitierten VwV-Ausschnitt. Auf deren Webseite nachzulesen in einer Schulungspräsentation der STVB'en zur Novelle 2009.


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Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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Schattenfell
Beitrag 02.04.2012, 14:00
Beitrag #633


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Kann jemand meine Beobachtung bestätigen, dass bei nicht vorhandenem Radweg gefühlte 99 Prozent der Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren, wenn direkt rechts an die Fahrbahn ein breiterer Grünstreifen angrenzt und stattdessen der Gehweg jenseits des Grünstreifens benutzt wird? Warum mag das so sein? Fühlt es sich komisch an, wenn man nicht jederzeit absteigen und auf dem Gehweg weiterschieben kann? Oder führt der optische Eindruck der Straße dazu, dass Radfahrer sich dort nicht wohlfühlen?
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Aqua-Cross
Beitrag 02.04.2012, 14:54
Beitrag #634


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Bei uns fährt sogar knapp die Hälfte der "Fahrrad-Rambos" wink.gif auf dem Gehweg, wenn sich dieser in einer Tempo 30-Zone befindet. Ich glaube viele gerade von den nicht so dynamischen Fahrern sehen im Fahrrad weniger ein Fahrzeug, als viel mehr eine Laufmaschine, also ist man neben der Fahrbahn "richtig" aufgehoben. Das erklärt auch warum vielfach kreuz und quer, sowie Abseits der üblichen Verkehrs-Regeln gefahren wird. Das Verhalten vieler Autofahrer ("Das ist meine Straße! ranting.gif ") tut dann ein übriges dazu.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 02.04.2012, 23:34
Beitrag #635





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Zitat (Schattenfell @ 02.04.2012, 15:00) *
Kann jemand meine Beobachtung bestätigen, dass bei nicht vorhandenem Radweg gefühlte 99 Prozent der Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren, wenn direkt rechts an die Fahrbahn ein breiterer Grünstreifen angrenzt und stattdessen der Gehweg jenseits des Grünstreifens benutzt wird? Warum mag das so sein? Fühlt es sich komisch an, wenn man nicht jederzeit absteigen und auf dem Gehweg weiterschieben kann? Oder führt der optische Eindruck der Straße dazu, dass Radfahrer sich dort nicht wohlfühlen?

Leider nein, denn überall wo Grünflächen, Hecken oder Ähnliches zwischen einer Fahrbahn und einem Gehweg sind, kommt auch

oder Ähnliches hin (ein freigegebener Fußweg mindestens).

Viel mehr konnte ich beobachten, dass ich innerorts nicht der einzige Radfahrer bin, der sich auf die Fahrbahn traut. Selbst bei angeordneter Benutzungspflicht sah ich (als auf dem Geh- und Radweg Fahrender) schon Fahrradfahrer, die zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fuhren.

Außerorts wird fast immer der Geh- und Radweg benutzt wenn vorhanden, nur manche Rennradfahrer machen da mal Ausnahmen (und ich auch ab und zu).


Was ich aber, nicht nur bei Radfahrern, zurzeit sehe, ist ein vermehrter Einsatz von Warnwesten, Helmen und Blinklichtern.
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Schattenfell
Beitrag 06.04.2012, 01:39
Beitrag #636


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Vergesst alles, was ich jemals über die Radverkehrsanlagen in Wedel, in Hamburg, in Rendsburg oder sonstwo gesagt habe: ich nehme alles zurück. Wirklich alles.

Ich bin gerade dabei mein neues Bike auszufahren und trieb mich heute in Eckernförde herum. Ja, genau das Eckernförde mit dem lustigen Verkehrsberuhigten Bereich mit allem drum und dran. Ich hatte ja schon damals etwas gewundert, ob wohl in Eckernförde eine andere Straßenverkehrs-Ordnung gilt, denn im Netz gab es Aussagen zu lesen, nach denen im Verkehrsberuhigte Bereich eine Geschwindigkeit von etwa 20 Kilometern pro Stunde gelten sollte. Nun weiß ich aber: in Eckernförde gilt definitiv eine andere Straßenverkehrs-Ordnung.

Wie ich halt so bin war ich natürlich mit dem Rad unterwegs. Das ist auf den buckeligen Radwegen neben den Landstraßen immer ein bisschen blöd, da sind 15 bis 20 Kilometer stellenweise schon das höchste der Gefühle. Nebenbei nehme ich auch alles zurück, was ich jemals über Radwege an Landstraßen gesagt habe. Das ist ja alles Käse.

Irgendwann dann erreichte ich Eckernförde und freute mich schon, dass man dem Radweg kein blaues Schild spendiert hatte und ich auf der Fahrbahn radeln durfte — bis ich diese Markierung auf dem Boden sah:



Naja, kann ja mal passieren, wenngleich man diesen linksseitigen Radweg theoretisch gar nicht benutzen dürfte, bis man weiter hinten am rettenden Zeichen 240 vorbeikommt. Dumm gelaufen, aber hin und wieder kann ja mal ein Verkehrsschild vergessen worden sein oder abhanden kommen, das kennt man ja als engagierter Radfahrer.

Was aber dann kam, habe ich so auch noch nicht erlebt. Ich bog nach links in eine Straße ab und wurde freudig mit einem benutzungspflichtigen Radweg auf der linken Straßenseite begrüßt:



Schade, dachte ich, aber es wurde noch komplizierter, denn nach der nächsten Kreuzung fehlte plötzlich das blaue Schild — an dieser Stelle war also gar nichts zu machen, da war Fahrbahnradeln angesagt:



Das erste Auto überholt, das zweite auch, das dritte auch, das vierte hupt, das fünfte hupt, das sechste hupt und brüllt was von „Radweg“, das siebte hupt. Wenn einer mit der Hupe spielt, müssen das offenbar alle anderen nachmachen. Na gut, mir wurde das zu dumm, also schob ich auf dem linksseitigen Radweg, der immer wieder mit tollen Zeichen markiert war, die als Ersatz für eine vernünftige Beschilderung herhalten müssen:



Von der anderen Seite ist das Ding übrigens auch nicht benutzungspflichtig:



Mittendrin allerdings schon:



Obige Straße soll sozusagen stellvertretend für Eckernförde herhalten: so geht das da nämlich die ganze Zeit. Das ist alles total bescheuert. Man fährt irgendwo eine Straße entlang auf einem benutzungspflichtigen Radweg. Dann ist der ab der nächsten Kreuzung plötzlich nicht mehr benutzungspflichtig, aber wenn man sich zum Fahrbahnradeln erdreistet, bekommt man umgehend vom nächsten Autofahrer die Leviten gelesen. Dann endet der Radweg auf der rechten Seite und man soll wahrscheinlich links weiterradeln, aber es gibt nicht einmal ein Schild, das sowas erlauben oder vorschreiben könnte. Da bleibt also gar keine andere Wahl als auf der Fahrbahn zu radeln — bis dann plötzlich an der übernächsten Kreuzung oder am dritten Laternenpfahl wieder ein blaues Schild hängt und den Weg bis zur nächsten Kreuzung wieder benutzungspflichtig macht. Zum Beispiel darf man hier wohl dank der Pfeile auf dem Boden links radeln, ein Schild sucht man nämlich vergebens:



Das ist total verrückt. Vor allem darf man überhaupt nicht auf die Idee kommen, auf der Fahrbahn zu radeln. Solche aggressiven Autofahrer wie in Eckernförde habe ich tatsächlich noch nie erlebt. In diesem Ort werden die Benutzungspflichten im Sinne von § 45 StVO alleine dadurch gerechtfertigt, dass die Autofahrer bei Radfahrern auf der Fahrbahn ausrasten und den Gegner auf die Motorhaube nehmen. Man hat also die Wahl: entweder absteigen und schieben oder auf der Fahrbahn früher oder später dumm angemacht und gefährdet werden oder einfach so fahren wie es alle anderen machen, also links oder rechts auf dem Radweg oder auf dem Gehweg, je nachdem was gerade vorhanden und ganz egal was eigentlich beschildert ist. Und dann wundert man sich noch, dass die Leute anderswo auch immer auf der linken Straßenseite oder auf dem Gehweg rollen. Fehlt ja nur noch, dass dieser Vorsitzende vom Osnabrücker Fußgänger-Club hier herumläuft und von der anderen Seite gegen die Radfahrer kämpft.

Wahrscheinlich darf hier implizit auf der linken Straßenseite gefahren werden und wenn das dann mal explizit verboten ist, dann sieht das so aus:



So ein kleines Highlight ist ja auch dieser Fußgängerüberweg:



Der Radweg wird knallhart über den Überweg geführt, biegt dann aber — Magie! — im rechten Winkel nach rechts ab und endet in diesem Fahrradsymbol. Das soll mal jemand kapieren — hoffentlich kommt da kein AutoBILD- oder Motorwelt-Leser und holzt die Radfahrer um, weil die ja auf dem Zebrastreifen nicht fahren dürfen oder so.

Ein zweites Highlight ist dieser neu gebaute Kreisverkehr. Hier hat man es ja noch geregelt bekommen, den Radverkehr mit Zeichen 240 am Ende des Radweges auf den Gehweg zu helfen:



Für die Gegenrichtung war leider kein Zeichen vorhanden, also muss man erstmal auf der Fahrbahn radeln und sich dort anhupen und gefährden lassen, bis dann zwei Kreuzungen weiter plötzlich wieder ein blaues Schild auf der linken Seite auftaucht:



Natürlich sind auch die restlichen Gehwege entlang des Kreisverkehres unbeschildert, wobei man ja davon ausgehen muss, dass der Radfahrer hier gefälligst auf dem Gehweg und ganz bestimmt nicht auf der Fahrbahn im Kreis fahren soll:



Ganz hinten geht’s dann überland zum nächsten Ort, aber nicht einmal die Strecke konnte man beschildern. Aber sei es drum, habt ihr schonmal sowas gesehen? Fünf Meter sind die magische Entfernung aus den Verwaltungsvorschriften, ja? Scheiß egal, an diesem Arm wurde der Radverkehr knappe fünfzig Meter nach innen verschwenkt, da stellt sich dann auch keine Vorfahrtsfrage mehr.



Schade, dass die meisten Radfahrer auf dem Weg in oder raus aus der Stadt trotz fehlender Beschilderung auf der gegenüberliegenden Straßenseite verkehren werden und gar nicht in den Genuss dieser Verschwenkung geraten. Ich könnte mir vorstellen, dass da nach dem dritten oder vierten Mal so manch einer freiwillig auf der Fahrbahn kreiselt, anstatt diesen Umweg zu fahren. Und wenn man sich erstmal an die Fahrbahn gewöhnt hat, dann bleibt man ja womöglich auch drauf… thread.gif



Bei Schnee und Eisglätte darf man also auf eigene Gefahr radeln, ja? whistling.gif Diesen Eigene-Gefahr-Kram hat das Bauamt ja auch gefressen, die hängen das überall hin, sogar auf einigen Parkplätzen. Soll wohl darauf hindeuten, dass die Stadt die Straßen nicht zu räumen gedenkt.

Und hier droht Gefahr von Schritt fahrenden Fahrrädern:



Aber ich glaube nicht, dass ich da noch mal mit dem Rad hinfahren werde. Das war mir echt zu stressig.
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rapit
Beitrag 06.04.2012, 08:57
Beitrag #637


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Foto 13 (das mit der kopfstehenden Busmarkierung) gehört aber besser nach Schilda, oder? wacko.gif


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willi
Beitrag 06.04.2012, 09:00
Beitrag #638


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Vielleicht fahren im Busverkehr in Eckernförde ja Wendezüge.
Muß ich bei Gelegenheit mal drauf achten. think.gif
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granny
Beitrag 06.04.2012, 13:07
Beitrag #639


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Zitat (Schattenfell @ 06.04.2012, 01:39) *
Mittendrin allerdings schon:


So eine "Anordung" quer zur Fahrtrichtung ist ja schon bei Z.240 ziemlich daneben (man stelle sich nur den "Abzocke"-Aufschrei vor, wenn ein so verdrehtes Z.274 mitten auf einer Strecke durch Blitzer davor und danach in beiden Fahrtrichtungen durchgesetzt würde...)
Falls das Z.241 aber so gemeint ist ("bei Bedarf bitte im Geiste um 90° drehen und dann beachten!"), dann besitzt es auch für die beiden Richtungen eine unterschiedliche Aussage, und ist deshalb wegen Perplexität nichtig laugh2.gif

Aber danke für deine ausführliche Dokumentation, die einmal mehr zeigt, dass die Beschilderung von Radwegen definitiv keinerlei "klarstellende" Wirkung besitzt.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 06.04.2012, 19:29
Beitrag #640





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@Schattenfell:
Ich kann jetzt keinen großen Unterschied zum Münsterland feststellen, ist doch alles ganz normal...
(wobei es hier auf manchen Straßen die Autofahrer stört, wenn da Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, und auf manchen nicht. Nach welchen Kriterien das geht, ist mir aber nicht klar, irgendwie sowas wie vorhandene Radwege spielen eine Rolle aber nur außerorts oder wenn sie nicht nach Bürgersteig aussehen aber an Bundesstraßen auch wenn sie wie Bürgersteige aussehen und da sollen Radfahrer dann gefälligst auf dem Gehweg fahren wenn es doch keinen Radweg gibt oder so ähnlich)
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sigggi
Beitrag 06.04.2012, 19:47
Beitrag #641


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Zitat (Schattenfell @ 06.04.2012, 02:39) *
Wahrscheinlich darf hier implizit auf der linken Straßenseite gefahren werden und wenn das dann mal explizit verboten ist, dann sieht das so aus:



Wenn das so aussieht, dann ist Radfahren in der gesamten Strasse verboten.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 06.04.2012, 20:38
Beitrag #642





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Das habe ich hier im Forum schon öfter gelesen, halte ich aber für absoluten Blödsinn, jedenfalls praktisch gesehen.

Zeichen 254 verbietet m. M. n. das Radfahren auf der Straßenseite, auf der es aufgestellt ist.
Wenn also links
(ggf. mit Zusatzszeichen wie
)
und rechts

steht,
dann heißt das, dass Radfahrer an der Stelle von der linken auf die rechte Straßenseite wechseln müssen, weil ab da nur noch der rechte und nicht mehr der linke Radweg benutzt werden darf.
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Pogge
Beitrag 06.04.2012, 21:33
Beitrag #643


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Zitat (münsterland-radler @ 06.04.2012, 21:38) *
Das habe ich hier im Forum schon öfter gelesen, halte ich aber für absoluten Blödsinn, jedenfalls praktisch gesehen.

Naja, in Gegenden, wo man die deutsche StVO anwendet, würde man eher das hier:
Zitat
Zeichen 254 verbietet m. M. n. das Radfahren auf der Straßenseite, auf der es aufgestellt ist.
Wenn also links
(ggf. mit Zusatzszeichen wie
)
und rechts

steht,
dann heißt das, dass Radfahrer an der Stelle von der linken auf die rechte Straßenseite wechseln müssen, weil ab da nur noch der rechte und nicht mehr der linke Radweg benutzt werden darf.

als "absoluten Blödsinn" bezeichnen. Was bin ich froh, dass ich hier lebe rolleyes.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 07.04.2012, 01:28
Beitrag #644





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Was würdest du als Blödsinn bezeichnen, mein Verständnis von Verkehrszeichen oder die beschriebene Art, wie sie aufgestellt sind?

Also ich kenne zwei Stellen im Dorf, die genau so beschildert sind (inklusive Zusatzzeichen).
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Pogge
Beitrag 07.04.2012, 09:36
Beitrag #645


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Zitat (münsterland-radler @ 07.04.2012, 02:28) *
Was würdest du als Blödsinn bezeichnen, mein Verständnis von Verkehrszeichen oder die beschriebene Art, wie sie aufgestellt sind?


Die Auffassung, ein Verkehrsverbot könnte sich nur auf einen Teil einer Strasse beziehen! Oder zeig mir doch mal, wo in der StVO das steht.

Die "Notwendigkeit" einer solchen Beschilderung entsteht doch nur daraus, dass man durch die Durchseuchung des Stadtbildes mit Blauschildern den gemeinen Verkehrsteilnehmer im Glauben lässt, man dürfe ohne explizites Verbot grundsätzlich auf Gehwegen radfahren.
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Replica
Beitrag 07.04.2012, 10:09
Beitrag #646


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Hinzu kommt, dass das Verbotsschild in Schattenfells Beispiel gar nicht aufgestellt werden darf, da es nicht zwingend notwendig ist. Es trifft (wenn es denn nur für den linken Radweg gedacht ist) die gleiche Regelung, die auch ohne Schild herrscht.


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Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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sigggi
Beitrag 07.04.2012, 11:47
Beitrag #647


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Zitat (Replica @ 07.04.2012, 11:09) *
Hinzu kommt, dass das Verbotsschild in Schattenfells Beispiel gar nicht aufgestellt werden darf, da es nicht zwingend notwendig ist. Es trifft (wenn es denn nur für den linken Radweg gedacht ist) die gleiche Regelung, die auch ohne Schild herrscht.


Das Radwegschild auf der rechten Seite darf nicht aufgestellt werden, da die Strasse ja für Radfahrer gesperrt ist - ein Teufelskreis.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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granny
Beitrag 07.04.2012, 11:55
Beitrag #648


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Zitat (Replica @ 07.04.2012, 10:09) *
Es trifft (wenn es denn nur für den linken Radweg gedacht ist) die gleiche Regelung, die auch ohne Schild herrscht.

Man beachte auch, dass der vermeintliche Radwegstreifen nur 3 Betonsteine breit ist, und also nur 60cm lichte Breite hat, weil die Fahrbahn und der Restgehweg ohne Trennstreifen unmittelbar angrenzen. Da herrscht auch schon in der Fahrtrichtung ein (implizites) Fahrverbot für Fahrräder, weil niemand (!) so einen schmalen Streifen beradeln kann, ohne regelmäßig verbotswidrig den Luftraum fremder Straßenteile mitzubenutzen.
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zathras
Beitrag 07.04.2012, 15:44
Beitrag #649


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Die lichte Breite von 60 cm wäre in der Tat ein Problem, wenn unterschiedliches Pflaster verschiedene Straßenteile voneinander abgrenzen könnte...
Ist dieser Radweg denn in Gegenrichtung irgendwie beschildert?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 07.04.2012, 20:17
Beitrag #650





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Stimmt, bei Schattenfells Beispiel ist das so.

Bei meinen wäre es so, dass man vorher links radeln muss/darf, und mit dem Schild der Radweg auf der Straßenseite beendet werden soll.
Wenn nur der linke Radweg nicht benutzt werden soll (der rechte aber schon), steht Z. 254 meistens alleine, also ohne Zusatzzeichen. Rechts ist dann ein benutzungspflichtiger Radweg.
(Beispielbilder gab es ja schon zur Genüge.)
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