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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Bonsai-Brummi
Beitrag 07.05.2012, 13:35
Beitrag #751


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Zitat (mir @ 07.05.2012, 14:27) *
... Z220, das mangels Fahrbahn auch nichts regelt thread.gif


Eben - und genauso wenig kann das VZ241 im vbB regeln: Beides nur überflüssige Dekoration tongue.gif

Die Markierung kann also in der Tat nur eine Parkfläche darstellen yes.gif
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helmet lampshade
Beitrag 07.05.2012, 13:44
Beitrag #752


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Da war kein "Künstler" zugange.. whistling.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.05.2012, 13:53
Beitrag #753


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Der Künstler ist da immer noch zugange - wetten? rolleyes.gif
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rapit
Beitrag 07.05.2012, 13:57
Beitrag #754


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blink.gif kann Euch gerade nicht folgen unsure.gif
Was meint Ihr wegen des Künstlers?


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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mir
Beitrag 07.05.2012, 14:00
Beitrag #755


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Nun ja, das GG gewährt ja der Kunst eine besondere Freiheit. Vielleicht sind das alles gar keine Verkehrsregelungen, sondern einfach moderne Installationskunst? think.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
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helmet lampshade
Beitrag 07.05.2012, 14:26
Beitrag #756


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 07.05.2012, 14:53) *
Der Künstler ist da immer noch zugange - wetten? rolleyes.gif

Aber nicht um eine Flasche Domdechaney
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.05.2012, 14:46
Beitrag #757


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bääh, nee... wacko.gif

Wie wär's mit einem vom Künstler persönlich gestalteten roten Stein? unsure.gif
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sigggi
Beitrag 07.05.2012, 17:06
Beitrag #758


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Zitat (münsterland-radler @ 07.05.2012, 00:07) *
Hallo sigggi

Interessant, der selbe Gedanke kam mir vor dem Lesen des verlinkten Themas auch.
Als erster Schritt und kurzfristige Lösung halte ich es für denk- und machbar. Da ich aber möchte, dass Kraft- und Radfahrer künftig auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche in einem harmonischen und guten Miteinander fahren können, kann das für mich keine langfristige Lösung sein. Diese muss der Rückbau der Radwege, sprich deren Abschaffung durch Abriss, sein.


Die blaue Idee würde auch dafür sorgen, dass dies geschieht.
Überflüssige Radwege wird man schnell daran erkennen, dass sie Niemand mehr benutzt.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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helmet lampshade
Beitrag 07.05.2012, 17:29
Beitrag #759


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 07.05.2012, 15:46) *
bääh, nee... wacko.gif

? Hochheimer Wein ("Hock") ist doch nicht so schlecht? Bekommt nur nicht immer dem Portmonee
Zitat
Wie wär's mit einem vom Künstler persönlich gestalteten roten Stein? unsure.gif

Bildhauer? Ich dachte an ein anderes Metier..
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.05.2012, 17:37
Beitrag #760


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Zitat (helmet lampshade @ 07.05.2012, 18:29) *
Bildhauer?


wavey.gif
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helmet lampshade
Beitrag 07.05.2012, 23:25
Beitrag #761


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@BB: Meinten wir doch den Gleichen. Aber Rot?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 08.05.2012, 09:32
Beitrag #762





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Zitat (sigggi @ 07.05.2012, 18:06) *
Zitat (münsterland-radler @ 07.05.2012, 00:07) *
Hallo sigggi

Interessant, der selbe Gedanke kam mir vor dem Lesen des verlinkten Themas auch.
Als erster Schritt und kurzfristige Lösung halte ich es für denk- und machbar. Da ich aber möchte, dass Kraft- und Radfahrer künftig auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche in einem harmonischen und guten Miteinander fahren können, kann das für mich keine langfristige Lösung sein. Diese muss der Rückbau der Radwege, sprich deren Abschaffung durch Abriss, sein.


Die blaue Idee würde auch dafür sorgen, dass dies geschieht.
Überflüssige Radwege wird man schnell daran erkennen, dass sie Niemand mehr benutzt.


Hallo sigggi

Genau das wird niemals geschehen, wenn die Radwege nicht rückgebaut werden!
Die blaue Idee würde lediglich an der rechtlichen Seite etwas ändern, aber nichts an der praktischen.

Schließlich wird man auf die "anderen rechten Radwege" ("rechte Radwege ohne die Zeichen ...") ja auch verbannt, obwohl man sie rein rechtlich gesehen schon jetzt nicht mehr benutzen müsste.

Ich möchte eine Änderung auf der praktischen Seite, und da hilft nur Radwege-Rückbau!


Wie willst du, wenn du nur versuchst, die "blaue Idee" umzusetzen, Radfahrern und Kraftfahrern klarmachen, dass sie beide auf der Fahrbahn fahren dürfen, und wofür der Radweg rechts davon dann noch gut ist? Das bräuchte enorm kostenaufwendige Werbekampagnen, und da lassen sich von dem Geld dafür besser und wirksamer die Radwege rückbauen.
Schließlich würde die blaue Idee neben den Kosten der Werbekampagne auch noch Schilder benötigen, die vermitteln, dass Fahrbahnradeln von nun an erlaubt ist.
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Aqua-Cross
Beitrag 08.05.2012, 10:25
Beitrag #763


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Ich halte einen vollen technischen Rückbau sämtlicher Radwege weder für sinnvoll, noch für finanziell machbar und auch sonst ist es nicht vermittelbar. Es gibt viele Personen die Radwege gerne benutzen. An Hauptstraßen außerhalb der Ortschaften (dort wo es keine Hofzufahren) und nur wenigen Kreuzungen gibt, gehöre ich häufig dazu. Bei schlecht gebauten Knotenpunkten oder innerhalb geschlossener Ortschaften wieder nicht. Für mich bleiben solche technischen und baulichen Maßnahmen aber immer Einzelfallentscheidungen. Das ist auch meine persönliche Erfahrung aus der beruflichen Praxis.

Das Hauptproblem hat aus meiner Sicht drei Ursachen:

a) Schlechte Einzelfallentscheidungen der Behörden

b) Eine generell viel zu komplizierte Art der Beschilderung. (Allein die Regelungen zur Benutzungspflicht übersteigt doch das Verständnis eines durchschnittlich interessierten Verkehrsteilnehmers bei weitem. Nicht weil er zu dumm ist, sondern weil diese ganzen Details einen Verdruss schaffen)

c) Eine aus "b" folgende uneinheitliche Reaktion sämtlicher Verkehrsteilnehmer und Anordnungspraxis der Behörden. (Das geht mitunter bis zur völligen Ignorierung der Regel, weil man sie nicht nachvollziehen kann.)


Der blaue Weg würde den Punkt B sofort und ohne Probleme beheben, weil er die Schilder auf das beschränkt, was der Volksmund daraus macht. denn mehr als die Erkenntnis "Da ist ein Radweg" bleibt bei den meisten doch eh nicht übrig. Der blaue Weg würde auch helfen den Punkt A rechtssicher umgehen zu können. Ist der Radweg scheiße, dann fährt man eben legal auf der Fahrbahn. Es bleibt unterm Strich „nur noch“ das Problem sämtliche Verkehrsteilnehmer massiv davon in Kenntnis zu setzen, dass Fahrräder Fahrzeuge und keine Laufmaschinen sind und grundsätzlich erst einmal auf die Fahrbahn gehören. Diese Erkenntnis zu verbreiten dürfte im Rahmen des blauen Weges wesendliche einfach sein, da es nicht mehr dieses komplizierte hin und her zwischen Benutzungspflicht, Freigabe des Gehweges und der Fahrbahnbenutzungspflicht gibt.

Ich finde die Idee vom „blauen Weg“ richtig gut, da es ganz genau meine Überzeugung vom Straßenverkehr wieder gibt: Mach die Regeln einfach, dann kommen die Leute besser damit klar. Mein Lieblingsthema in dieser Hinsicht ist ja bekanntlich der Kreisel, beim dem je nach Ausführung ständig andere Regeln bzgl. Fußgängern und Radfahrern existieren. Furchtbar und gefährlich!
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Ostfriese69
Beitrag 08.05.2012, 11:09
Beitrag #764


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Zitat (münsterland-radler @ 08.05.2012, 10:32) *
Genau das wird niemals geschehen, wenn die Radwege nicht rückgebaut werden!
Die blaue Idee würde lediglich an der rechtlichen Seite etwas ändern, aber nichts an der praktischen.


Da hast Du wahrscheinlich Recht. Heute Morgen erst wieder...ich fuhr auf der Fahrbahn, links davon ein Sonderweg, der allerdings keinerleich Beschilderung aufweist, ergo Fußweg.
Dies ist eine recht wenig befahrene Straße, vor allem um 06:15. Dies hinderte den Fahrer (generischer Maskulin) eines roten Nissan Micra nicht daran mit deutlich zu geringem Abstand zu überholen und dann beim Einscheren noch ordentlich zu schneiden und dabei den Vogel zu zeigen und dann auf den Sonderweg zu deuten.
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Replica
Beitrag 08.05.2012, 12:16
Beitrag #765


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Zitat (münsterland-radler @ 08.05.2012, 10:32) *
Genau das wird niemals geschehen, wenn die Radwege nicht rückgebaut werden!
Die blaue Idee würde lediglich an der rechtlichen Seite etwas ändern, aber nichts an der praktischen.


Ganz so drastisch würde ich das nicht sehen. Für mich persönlich wäre es gar kein Problem, wenn von heute auf morgen alle Radwege eingestampft wären, bin da aber nicht egoistisch. Auch weil mir gelegentliche Huper nichts ausmachen. Wobei es ja Regionen gibt, wo das rabiater zugehen soll.
Ansonsten würde es mir reichen (neben der blauen Idee), wenn nach und nach (etwa wenn eh Sanierungen anstehen) einige Radwege rückgebaut werden zu breiteren Fahrbahnen, außerörtlich meinetwegen auch mit Mehrzweckstreifen. Das scheint hier im Kreis momentan genau andersrum geplant, für Millionengelder sollen außerorts Fahrbahnen mit Seitenstreifen verschmälert und ein Radweg angelegt werden.

Zitat (münsterland-radler @ 08.05.2012, 10:32) *
Wie willst du, wenn du nur versuchst, die "blaue Idee" umzusetzen, Radfahrern und Kraftfahrern klarmachen, dass sie beide auf der Fahrbahn fahren dürfen, und wofür der Radweg rechts davon dann noch gut ist? Das bräuchte enorm kostenaufwendige Werbekampagnen, und da lassen sich von dem Geld dafür besser und wirksamer die Radwege rückbauen.
Schließlich würde die blaue Idee neben den Kosten der Werbekampagne auch noch Schilder benötigen, die vermitteln, dass Fahrbahnradeln von nun an erlaubt ist.

Werbemaßnahmen dürften wohl wesentlich kostengünstiger sein als Rückbau schon von ein paar Radwegen.
Ich glaube/hoffe, dass mit der blauen Idee eine Art (schleichender) Prozess in Gang kommt, in dessen Verlauf immer mehr Radfahrer mal das Fahrbahnfahren ausprobieren. Je mehr Radfahrer sich das dann trauen, desto gewöhnlicher wird das für den Kraftfahrer*. Auch hoffe ich, dass nach der blauen Idee Dinge wie Radweggefahren etc. deutlicher zur Sprache kommen, wenn niemand mehr "seine" blauen Schilder verteidigen muss.

Es gibt hier aufm Dorf eine ruhige (2000kfz/Tag, Tempo 50) Straße, wo mir in diesem Jahr schon mehrfach andere Radfahrer auf der Fahrbahn begegnet sind. Trotz (definitiv illegalem) benutzungpflichtigem Zweirichtungsradweg. Da war vom Jugendlichen bis zum langsamen Senior alles vertreten. Die Jahre davor war ich quasi der einzige Verrückte.

*Auch im Münsterland gibt es Gegenden mit seltenen Radwegen (noch). Dort wo für die Kraftfahrer Radfahrer auf der Fahrbahn was ganz normales ist, ist es dann auch völlig Problemlos, nicht auf dem doch mal vorhandenen Radweg zu fahren.
Das Gegenbeispiel ist Rheine, da ist das schon spürbar unangenehmer, im Emsland ebenso.


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"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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zathras
Beitrag 08.05.2012, 19:23
Beitrag #766


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Da hat sich die Stadt Herdecke ja mal was richtig hübsches einfallen lassen:



Früher gab es dort einen benutzungspflichtigen linken Radweg (den ich damals schon habe links liegen lassen... thread.gif). Dann wurde gut ein Jahr lang die Stützmauer saniert; währenddessen war die Straße in Gegenrichtung gesperrt, ebenso wie der komplette Geh-/Radweg, und aus dem rechten Seitenstreifen wurde ein Gehweg mit dem obligatorischen "Radfahrer absteigen". So weit, so gut.

Nun sind die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen, und da das Umwandeln von Radwegen in freigegebene Fußwege hier in der Gegend neuerdings im Trend zu liegen scheint, wollte man sich natürlich auch hier nicht lumpen lassen. Selbstverständlich kann man aber nicht zulassen, daß nun tatsächlich Radfahrer legal die Fahrbahn benutzen. Und was liegt da näher, als gleich die ganze Straße – inklusive des freigegebenen Fußwegs – mit einem Z. 254 Stück Blech für den Radverkehr zu sperren?

Radfahren wäre hier ja auch viel zu gefährlich, wenn die Autofahrer mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 70 50 30 Stundenkilometern angerast kommen...
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Replica
Beitrag 08.05.2012, 20:49
Beitrag #767


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Kostet immerhin 5€ weniger. Die tun halt was für Radfahrer.
Nennt sich Herdecke zufällig "fahrradfreundlich"? tongue.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 08.05.2012, 21:54
Beitrag #768





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Zitat
Es bleibt unterm Strich „nur noch“ das Problem sämtliche Verkehrsteilnehmer massiv davon in Kenntnis zu setzen, dass Fahrräder Fahrzeuge und keine Laufmaschinen sind und grundsätzlich erst einmal auf die Fahrbahn gehören.

Genau, und dazu würde man zusätzlich zu jedem Blauschild ein riesengroßes Schild mit der Aufschrift "Fahrräder dürfen hier auf der Fahrbahn fahren!" benötigen.
Da ein Schild ja gute 500 Euro kostet ...

Zitat
Ansonsten würde es mir reichen (neben der blauen Idee), wenn nach und nach (etwa wenn eh Sanierungen anstehen) einige Radwege rückgebaut werden zu breiteren Fahrbahnen

Wozu braucht man denn breitere Fahrbahnen? Bevor der Radweg da war, war die Fahrbahn doch auch nicht breiter (und ein Radverkehrsverbot gab es auch nicht).
Auf breiten Fahrbahnen wird man auch gerne mal an den Rand gedrängt oder zu dicht überholt, ich würde mir daher eher schmalere wünschen, denn da fahren die Autofahrer tendenziell eher komplett auf der Gegenspur zum Überholen.

Zitat
Das scheint hier im Kreis momentan genau andersrum geplant, für Millionengelder sollen außerorts Fahrbahnen mit Seitenstreifen verschmälert und ein Radweg angelegt werden.

Ich kenne eher die Variante breiter gut ausgebauter Seitenstreifen mit schmalem (natürlich benutzungspflichtigem) Radweg mit wassergebundener Oberfläche daneben.

Gerade außerorts müssen die Radwege vor allem abgeschafft werden. Dort gibt es zuhauf von der Fahrbahn abweichende Vorfahrtsregelungen und unnötige Verschwenkungen, und dort stört es die Autofahrer auch am meisten, wenn man auf der Fahrbahn fährt, auch wenn sie überholen könnten. Innerorts ist Fahrbahnradeln zum Glück weitestgehend akzeptiert. Aber auch die innerörtlichen Radwege müssen weg.


Ein konkretes Beispiel (für außerorts) habe ich auch noch:

Auf dem folgenden Bild erkennt man, wie ein Bus an der Haltestelle hält, um ein Schulkind auf dem Nachhauseweg aussteigen zu lassen.

Der Bus befindet sich also mit einer Geschwindigkeit von 0 km/h auf der Fahrbahn. Dabei wird er links überholt.
(Ich hätte es auch gerne näher, aber es ist eben ein Schnappschuß.)

Warum gesteht man dem Bus zu, sich mit Stillstand (!) auf der Fahrbahn zu befinden, während Radfahrer mit vielleicht 15 km/h von dort verbannt werden? Hier kann die Geschwindigkeit kein Argument mehr sein, denn der Radfahrer ist 15 km/h schneller als der Bus!

Weitere Bilder des Einmündungsbereichs, in dem sich die Haltestelle befindet:


Fast hätte ich es vergessen, aber das darf natürlich nicht fehlen: Die Stelle bei Google-Maps

Btw, mir fällt gerade mal auf, dass alles ringsrum wieder grün ist - hatte ich beim Fotografieren selbst noch nicht so sehr bemerkt...
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helmet lampshade
Beitrag 08.05.2012, 22:51
Beitrag #769


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Zitat (zathras @ 08.05.2012, 20:23) *
mit einem Z. 254 Stück Blech für den Radverkehr zu sperren?

Wenn das neu aufgestellt wurde, fehlt ja jeglicher Bestandsschutz mit dem man eine Noch-Gültigkeit des Schildes begründen könnte.
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zathras
Beitrag 09.05.2012, 00:11
Beitrag #770


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Ich habe eigentlich keine Zweifel daran, daß das Schild ungültig und damit völlig bedeutungslos ist. Und so dachten mutmaßlich auch zwei von drei Radlern, die dort während meiner Foto-Pause vorbeikamen. yes.gif

Unschlüssig bin ich mir nur, ob ich das Thema mal bei der Stadt ansprechen soll, denn wer weiß, was man stattdessen hinstellen würde...
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Beitrag 09.05.2012, 16:45
Beitrag #771


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Zitat (münsterland-radler @ 08.05.2012, 22:54) *
Zitat
Es bleibt unterm Strich „nur noch“ das Problem sämtliche Verkehrsteilnehmer massiv davon in Kenntnis zu setzen, dass Fahrräder Fahrzeuge und keine Laufmaschinen sind und grundsätzlich erst einmal auf die Fahrbahn gehören.

Genau, und dazu würde man zusätzlich zu jedem Blauschild ein riesengroßes Schild mit der Aufschrift "Fahrräder dürfen hier auf der Fahrbahn fahren!" benötigen.
Da ein Schild ja gute 500 Euro kostet ...

Ich glaube weniger, dass lokale Schilder einen Effekt bringen. sondern vielmehr die Kampagne/Info dahinter. Etwa eine breite Presse nach erfolgreicher blauer Idee.
Dass Kfz-Fahrer solche Schilder durchaus direkt wieder vergessen, zeigen mir etwa VZ.254. Da hat sich bei mir als Radfahrer noch überhaupt niemand beschwert.[*] Ebenso wie das Nichtvorhandensein von Schildern keinen Einfluss auf das Ärger-kundtun hat, jedenfalls in meinem Erfahrungshorizont.

Zitat
Wozu braucht man denn breitere Fahrbahnen? Bevor der Radweg da war, war die Fahrbahn doch auch nicht breiter (und ein Radverkehrsverbot gab es auch nicht).
Auf breiten Fahrbahnen wird man auch gerne mal an den Rand gedrängt oder zu dicht überholt, ich würde mir daher eher schmalere wünschen, denn da fahren die Autofahrer tendenziell eher komplett auf der Gegenspur zum Überholen.

Brauchen nicht, aber wenn vorher Platz für einen Radweg da war, dann wäre prinzipiell auch eine breitere Fahrbahn drin.

Zitat
Auf breiten Fahrbahnen wird man auch gerne mal an den Rand gedrängt oder zu dicht überholt, ich würde mir daher eher schmalere wünschen, denn da fahren die Autofahrer tendenziell eher komplett auf der Gegenspur zum Überholen.

Bei einer - ich nenns mal kritischen - Breite geb ich dir Recht. Ich würd jetzt mal so ausm Bauch sagen knapp über 3m Fahrspurbreite. Auf den Straßen mit Regelquerschitt RQ14, die hier jetzt umgebaut werden, funktioniert der Verkehr völlig problemlos. Den existenten Seitenstreifen kann man je nach Situation benutzen oder eben nicht. Selbst bei starkem Verkehr sehr entspannt, den es auf den umzubauenden Strecken aber gar nicht gibt (Kreisstraßen).

Zitat
Gerade außerorts müssen die Radwege vor allem abgeschafft werden.

Mofa brauchen ja auch keine.
Als hier agO ein Kreisel mit Radwegen "drumzu" gebaut wurde (wo nur einer der Arme nen Radweg hat), hatte ich nach den Gründen der RWBP gefragt und nach der Unterscheidung zu Mofa. Antwort: Gefahrenlage hoch genug für Schilder. Eine besondere Problematik für Mofa wurde nicht gesehen. Punkt Ende.

Zitat
Innerorts ist Fahrbahnradeln zum Glück weitestgehend akzeptiert.

Macht hier nicht den geringsten Unterschied ob igO oder nicht.


[*] kann ich ja nix dafür, wenn mir ortsunkundig keine Alternative aufgezeigt wird thread.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.05.2012, 23:03
Beitrag #772





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Zitat
Den existenten Seitenstreifen kann man je nach Situation benutzen oder eben nicht.

Das sieht (nicht nur) die Polizei aber nicht sehr gerne ("auf der Fahrbahn ist es gefährlich, als Führer eines langsamen Fahrzeugs müssen Sie den Seitenstreifen benutzen").

Die Schilder machen tatsächlich keinen großen Unterschied, deshalb will ich ja den Rückbau der Radwege anstatt nur die Schilder abzuschrauben (oder noch schlimmer alles so zu lassen und lediglich die "blaue Idee" drüberzustülpen).

Zitat
Brauchen nicht, aber wenn vorher Platz für einen Radweg da war, dann wäre prinzipiell auch eine breitere Fahrbahn drin.

Die Anlieger, denen die Grundstücke gehören, haben (allerdings auch nicht sofort) einem Radweg zugestimmt. Es ist unklar, ob sie dessen Umwandlung in eine Fahrbahn zustimmen würden. Außerdem frage ich mich, was man dann mit dem Straßengraben zwischen Fahrbahn und Radweg machen soll. Asphaltieren? Außerdem käme eine Fahrbahn mit reichlich Steigungsunterschied im Querschnitt heraus, weil die Radwege - zumindest an der K3 und der L811 - einen deutlichen Höhenunterschied zur Fahrbahn aufweisen.
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steveluke
Beitrag 10.05.2012, 12:02
Beitrag #773


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Bin ich in diesem Thread richtig?

Ich habe vorhin zufällig einen ca. 2m langen und großzügig breit angelegten kombinierten Geh-/Radweg entdeckt:

Angehängte Datei  Foto.jpg ( 55.17KB ) Anzahl der Downloads: 4


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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klausimausi
Beitrag 10.05.2012, 12:14
Beitrag #774


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Sorry, aber leider sehe ich da nichts ungewöhnliche think.gif


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 10.05.2012, 13:32
Beitrag #775





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Der Gehweg ist schon ziemlich zugewachsen. Ist da eine abknickende Vorfahrt? Immerhin wird Fußgängerverkehr durch das Geländer unterbunden.
Allerdings vermute ich, dass an der Stelle ziemlich viele Fußgänger einfach auf dem Radweg gehen.

(Es ist übrigens der richtige Thread.)
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steveluke
Beitrag 10.05.2012, 13:52
Beitrag #776


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Das VZ ist an der Ausfahrt eines Supermarktparkplatzes aufgestellt.


--------------------
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klausimausi
Beitrag 10.05.2012, 13:59
Beitrag #777


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Gut, dann ist's tatsächlich kurios ...


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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steveluke
Beitrag 10.05.2012, 14:08
Beitrag #778


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Einen knapp 1m breiten Sonderweg für Radfahrer und Fußgänger (VZ 241= Getrennter Fuß- und Radweg) halte ich auch an anderer Stelle für reichlich... bekloppt. rolleyes.gif


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klausimausi
Beitrag 10.05.2012, 15:04
Beitrag #779


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blink.gif
Ich sehe nur einen schmalen Gehweg und daneben einen offensichtlich schönen und breiten Radweg whistling.gif


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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steveluke
Beitrag 10.05.2012, 15:08
Beitrag #780


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Das vollständige Bild (oben handelte es sich um einen Ausschnitt):

Angehängte Datei  Foto.jpg ( 108.08KB ) Anzahl der Downloads: 5


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Odenwälder
Beitrag 10.05.2012, 15:18
Beitrag #781


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@Münsterland-Radler: Ich finde die Forderung, dass man sämtliche Radwege abschaffen sollte ziemlich bescheuert. Radwege sind wegen den Kreuzungen gefährlich. Auf den Abschnitten zwischen den Kreuzungen hingegen recht sicher. Auf Straßen agO überwiegen aber freie Abschnitte. Kreuzungen kommen zwar vor, dies allerdings relativ selten.

Wie wäre es mit folgender Regelung:

1. Jeder Radfahrer muss einen funktionierenden Tacho mitführen.
2. Torkelradler mit einer Geschwindigkeit von weniger als 7 km/h werden als Fußgänger gesehen und müssen sich auch entsprechend verhalten.
3. Radfahrer mit einer Geschwindigkeit von 7 - 15 km/h igO und von 7 - 25 km/h agO haben den Radweg, soweit vorhanden zu nutzen.
4. Radfahrer mit einer Geschwindigkeit von 15 - 25 km/h igO und 25 - 35 km/h agO haben die Wahlfreiheit, ob sie den Radweg nutzen, oder nicht.
5. Radfahrer mit Geschwindigkeiten >25 km/h igO und >35 km/h agO müssen die Fahrbahn nutzen.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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granny
Beitrag 10.05.2012, 16:22
Beitrag #782


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Zitat (münsterland-radler @ 09.05.2012, 23:03) *
Zitat
Den existenten Seitenstreifen kann man je nach Situation benutzen oder eben nicht.

Das sieht (nicht nur) die Polizei aber nicht sehr gerne ("auf der Fahrbahn ist es gefährlich, als Führer eines langsamen Fahrzeugs müssen Sie den Seitenstreifen benutzen").

Wo gibt es Polizisten, die sich um so einen Unsinn ernsthaft kümmern?

Der Verweis auf die unterstellte Gefahr läuft jedenfalls ins Leere. § 5 Abs. 6 StVO und die Erläuterung zu Z.295 in Anlage 2 zu § 41 StVO betreffen vermeidbare Behinderungen. Im Übrigen stellt die aus § 2 Abs. 5 resultierende Erlaubnis, den Seitenstreifen zu befahren, doch gerade die bewusste Abkehr von der bis 1997 gegebenen Seitenstreifenbenutzungspflicht dar. think.gif


Zitat (Odenwälder @ 10.05.2012, 15:18) *
Radwege sind wegen den Kreuzungen gefährlich. Auf den Abschnitten zwischen den Kreuzungen hingegen recht sicher.

Der Witz ist, dass Radwege überflüssig sind, weil genau das Gleiche auch auf die Fahrbahnen zutrifft.

Abgesehen davon ist weder die Gefahr durch den Schnellverkehr, die einen Radfahrer betrifft, noch die Belästigung, die der Radfahrer für diesen Schnellverkehr darstellt, tatsächlich größer, als das für viele KFZ (insbesondere motorisierten Zweiradverkehr) der Fall ist.
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Replica
Beitrag 10.05.2012, 16:44
Beitrag #783


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@Odenwälder
Deine Vorschläge würden die ohnehin schon komplexen Radverkehrs-Regeln nochmal wesentlich komplexer machen. Ich plädiere zwar auch nicht unbedingt davor, vorhandene Radweg von heute auf morgen rückstandslos einzuäschern, aber neue Radwege würde ich schon gegen breitere Fahrbahnen eintauschen wollen. Radwege liegen brach, wenn grad kein Radfahrer unterwegs ist, was gerade agO nun wahrlich nicht viele sind, von Ausnahmen mal abgesehen.
Den Platz der Radwege der Fahrbahn zugeschlagen, so läßt sich der Raum flexibler nutzen, was auch andere langsamere VT zugute kommt, die ja auf schmaleren Fahrbahnen mit höherer Wahrscheinlichkeit nicht direkt überholt werden können.
Ansonsten, wie granny schrieb, warum sollten eigentlich Radfahrer Radwege unbedingt benötigen, wenn es etwa bei Mofas keine Notwendigkeit gibt.


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Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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sigggi
Beitrag 10.05.2012, 17:11
Beitrag #784


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Zitat (münsterland-radler @ 10.05.2012, 00:03) *
oder noch schlimmer alles so zu lassen und lediglich die "blaue Idee" drüberzustülpen).

Du nichts verstanden - oder.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 10.05.2012, 17:16
Beitrag #785





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Hallo granny

Zitat
Wo gibt es Polizisten, die sich um so einen Unsinn ernsthaft kümmern?

Das war nicht der Hauptgrund, warum ich angehalten wurde. Dieser war nicht funktionierendes Licht.
Weil ich zuvor noch nie von der Polizei angehalten wurde, dachte ich erst, dass ich gar nicht gemeint gewesen wäre, und umfuhr das Polizeiauto, das auf den Seitenstreifen gefahren war, auf der Fahrbahn (nachdem ich mich versichert hatte, dass sie frei war!). Das sahen die Beamten wohl als Anlass, dass "verbotene" Fahrbahnradeln im Rahmen der Kontrolle zu erwähnen.
Das war um diese Kreuzung rum. Anhalten wollten sie mich vor der Kreuzung, aber weil Grün war, habe ich die Kreuzung überquert. (Es ist auch schon etwas her.)
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Odenwälder
Beitrag 11.05.2012, 00:29
Beitrag #786


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Zitat (Replica @ 10.05.2012, 17:44) *
@Odenwälder
Deine Vorschläge würden die ohnehin schon komplexen Radverkehrs-Regeln nochmal wesentlich komplexer machen. Ich plädiere zwar auch nicht unbedingt davor, vorhandene Radweg von heute auf morgen rückstandslos einzuäschern, aber neue Radwege würde ich schon gegen breitere Fahrbahnen eintauschen wollen. Radwege liegen brach, wenn grad kein Radfahrer unterwegs ist, was gerade agO nun wahrlich nicht viele sind, von Ausnahmen mal abgesehen.

Ich würde meine Regeln nicht als Gesetz sehen, sondern eher als Richtlinie. Tatsache ist, dass es zahlreiche Radler gibt, welche lieber den Gehsteig nutzen. Meiner Meinung nach sollen die das ruhig tun. Sie sollten sich dann aber wie ein Fußgänger mit Rädern benehmen. Insbesondere was die Geschwindigkeit betrifft.

Zitat
Den Platz der Radwege der Fahrbahn zugeschlagen, so läßt sich der Raum flexibler nutzen, was auch andere langsamere VT zugute kommt, die ja auf schmaleren Fahrbahnen mit höherer Wahrscheinlichkeit nicht direkt überholt werden können.


Problematisch. Ein Seitenstreifen muss so gestaltet sein, dass die langsamen Fahrzeuge, welche überholt werden, nicht gefährdet werden. Eine Fahrstreifen ist 3,50 m breit. Die komplette Fahrbahn somit 7 m. Ein Radweg hat in der Regel eine Breite von 2,50 m. Wenn wir jetzt noch einen Grünstreifen von einem Meter einfügen, dann haben wir einen Querschnitt* von 10,50 m. Diese Fläche kann verwendet werden. So könnte man den Grünstreifen asphaltieren. Dann würde folgende Verteilung entstehen. Seitenstreifen mit 1,75 Breite, 2 Fahrstreifen a 3,50 m, Seitenstreifen 1,75 m. Ein solcher Querschnitt würde aber eher zu folgender Fahrweise einladen: Drei Fahrstreifen a 3,50 m. Die Forschung hat auch ergeben, dass dieser Querschnitt sinnvoller ist, als der Querschnitt mit zwei Seitenstreifen. Allerdings in der 2+1 Verteilung. Die Seite, welche zwei Streifen hat, kann den Radfahrer ohne Probleme überholen. Die Seite, welche nur einen Streifen hat hängt aber hinter dem Radfahrer fest. Dies wird dadurch verstärkt, dass der Fahrer gar nicht auf den Gegenfahrstreifen ausweichen darf. Jetzt sind 3,50 m aber auch nicht so wenig, dass Kfz nicht trotzdem zum Überholen ansetzen würden. Die Wahrscheinlichkeit für tödliche Konflikte wäre hier sehr hoch. Entweder würde das Kfz mit hoher Geschwindigkeit gegen ein entgegenkommendes Kfz prallen, oder es würde den Radfahrer unter die Räder nehmen. Beides sollte aber nicht Sinn einer Straße sein.

Zitat
Ansonsten, wie granny schrieb, warum sollten eigentlich Radfahrer Radwege unbedingt benötigen, wenn es etwa bei Mofas keine Notwendigkeit gibt.

Die Notwendigkeit sehe ich durchaus auch beim Mofa. Nicht umsonst dürfen Mofas agO Radwege nutzen. Warum sollte die selbe Wahlfreiheit nicht auch beim Fahrrad möglich sein?
Warum wollt ihr den Radfahrer, welcher aufgrund seiner körperlichen Leistungsfähigkeit nur 10 km/h schnell ist auf die Straße zwingen? Damit er und nicht ihr beim überholt werden stirbt?
Wenn der Radfahrer 25 km/h fährt, dann sage ich ja gar nichts. Da hat man einen Zeitverlust von 108 Sekunden je Kilometer. Angesichts der Tatsache dass man solche Radfahrer meistens sehr bald überholen kann, zählt der Zeitverlust auch nicht wirklich. Allerdings bestehen unsere Straßen nicht nur aus Gefälle oder Ebenen, wo der Radfahrer mindestens 25 km/h schnell ist, sondern auch aus Steigungen. Wenn jetzt ein Radfahrer so eine Steigung mit 10 km/h befährt, dann steigt der Zeitverlust auf 324 Sekunden je Kilometer. Teilweise werden noch langsamere Geschwindigkeiten gefahren. Um die Steigung nicht noch schlimmer werden zulassen werden solche Strecken häufig mit vielen Kurven gebaut. Dies führt dazu, dass man den Radfahrer über eine viel längere Wegstrecke nicht überholen kann, da man durch die schlechte Sicht in den Kurven den Gegenverkehr gar nicht abschätzen kann.

Der Vergleich mit dem Mofa hinkt aber auch an anderer Stelle. Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern. (StVO §3(2)). Ein Mofafahrer würde also auch am Berg seine 25 km/h halten.


* Mir ist bekannt, dass zum Querschnitt noch mehr gehört, allerdings fällt dieses Mehr immer an, und wird daher nicht von mir erwähnt.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Dlarah
Beitrag 11.05.2012, 05:51
Beitrag #787


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Zitat (Odenwälder @ 11.05.2012, 01:29) *
Wenn jetzt ein Radfahrer so eine Steigung mit 10 km/h befährt, dann steigt der Zeitverlust auf 324 Sekunden je Kilometer. Teilweise werden noch langsamere Geschwindigkeiten gefahren. Um die Steigung nicht noch schlimmer werden zulassen werden solche Strecken häufig mit vielen Kurven gebaut. Dies führt dazu, dass man den Radfahrer über eine viel längere Wegstrecke nicht überholen kann, da man durch die schlechte Sicht in den Kurven den Gegenverkehr gar nicht abschätzen kann.


Dieser Fall ist doch schon abgedeckt: (§1 sowieso) und dann aber §5 (6):
Zitat (StVO §5 (6))
...Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist...
Der gilt auch für Radfahrer.


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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granny
Beitrag 11.05.2012, 08:44
Beitrag #788


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Zitat (Odenwälder @ 11.05.2012, 00:29) *
Zitat
Ansonsten, wie granny schrieb, warum sollten eigentlich Radfahrer Radwege unbedingt benötigen, wenn es etwa bei Mofas keine Notwendigkeit gibt.

Die Notwendigkeit sehe ich durchaus auch beim Mofa. Nicht umsonst dürfen Mofas agO Radwege nutzen. Warum sollte die selbe Wahlfreiheit nicht auch beim Fahrrad möglich sein?

Weil Radfahrer keinen Motor haben. Einem Mofafahrer, der einen Radweg ignoriert, werden "gute Gründe" zugesprochen - sofern der hinterherfahrende Autofahrer überhaupt registriert, dass das Hindernis auch anders könnte. Ein Radfahrer, der das Angebot, sich stantepede zu verpi##en ausschlägt, ist dagegen ein asozialer A#sch, der das nur macht, um den Autoverkehr zu behindern, und der deswegen* auch seinen eigentlich vorgeschriebenen Anspruch auf sicheres Überholtwerden einbüßt. Glaubt ihr nicht? IMO ist genau diese Motivation der Grund für die Hartnäckigkeit, mit der Benutzungspflichten allerorten angeordnet und hartnäckigst verteidigt werden.

*Radwege sind die Wurzel des Übels, das sie bekämpfen

Zitat
Warum wollt ihr den Radfahrer, welcher aufgrund seiner körperlichen Leistungsfähigkeit nur 10 km/h schnell ist auf die Straße zwingen? Damit er und nicht ihr beim überholt werden stirbt?

Verdreh mal nicht die Tatsachen. Radfahrer sterben nicht durch falsches Überholen**. Gerade deswegen nicht, weil sie relativ langsam fahren. Autofahrer und Motorradfahrer sterben beim Überholen.

** In 2010 kamen insgesamt 47 Radfahrer außerorts durch Fahrfehler von Kraftfahrern ums Leben. Wenn die Hälfte der Opfer durch einen der zahlreichen möglichen Vorrangfehler getötet wurde (das halte ich für sehr niedrig geschätzt!), und von der verbleibenden Hälfte widerum die Hälfte auf kleineren Kreisstraßen verunglückte, für die auch in hundert Jahren niemand einen Radweg bauen wird, dann verbleibt ein Einsparpotential von vielleicht 10 Opfern durch mehr außerörtliche Radwege. Sorry, wenn ich das so herzlos sage, aber diese Zahl ist für ein 90 Millionen-Volk Pillepalle, wegen dem kaum jemand etliche Milliarden in Baumaßnahmen stecken würde, wenn er damit nicht in Wahrheit ganz andere Absichten vorfolgte.

Zitat
Wenn jetzt ein Radfahrer so eine Steigung mit 10 km/h befährt, dann steigt der Zeitverlust auf 324 Sekunden je Kilometer.

Wo gibt es Straßen, die gleichzeitig regelmäßig so stark befahren (lückenloser Gegenverkehr) und so eng sind, dass Autos nicht innerhalb von wenigen Dutzend Metern ein Zweirad überholen können? Und dann gilt: je schneller das Zweirad, um so größer die Behinderung. Der Überholer muss doch bei einem Kleinkraftrad eine sehr viel größere Lücke im Gegenverkehr abwarten, als bei einem sich mit wenig mehr als Schritttempo bewegenden Fahrrad.
Die wahren Verkehrshindernisse für den MIV außerorts sind deshalb LKW. Die fahren zwar 60 km/h, aber an denen kommst du selbst bei minimalem Gegenverkehr quasi gar nicht vernünftig vorbei.
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helmet lampshade
Beitrag 11.05.2012, 09:03
Beitrag #789


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Zitat (granny @ 11.05.2012, 09:44) *
Verdreh mal nicht die Tatsachen. Radfahrer sterben nicht durch falsches Überholen**.

In diesem Fall sehe ich auch eher den Alkohol als Ursache. ("Ungebremst gerammt")
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granny
Beitrag 11.05.2012, 11:37
Beitrag #790


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Zitat (helmet lampshade @ 11.05.2012, 09:03) *
In diesem Fall sehe ich auch eher den Alkohol als Ursache. ("Ungebremst gerammt")

Ob Alkohol oder die ominöse "tiefstehende Sonne", Erschrecken, seitliches Touchieren oder volles Rammen: Fakt ist, dass all dies insgesamt im Jahr außerorts nur gut 20 tödliche Fälle betreffen dürfte.

Ich will nicht leugnen, dass schwere Unfälle im Längsverkehr hinzukommen könnten, wenn man die Benutzungspflicht aufhebt, erst recht, wenn man Nägel mit Köpfen machte und außerörtliche Sonderwege nur noch für Fußverkehr freigäbe. Dieses Plus würde aber m.E. locker durch einen entsprechenden Rückgang auf Seiten der radweginduzierten Fahrfehler (über)kompensiert. Abgesehen davon würde natürlich auch der gesamte motorisierte Zweiradverkehr ganz erheblich davon profitieren, wenn durch mehr Fahrbahnradler die allgemeine "Bike-Awareness" steigen würde.
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Odenwälder
Beitrag 11.05.2012, 13:47
Beitrag #791


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Zitat (Dlarah @ 11.05.2012, 06:51) *
Zitat (Odenwälder @ 11.05.2012, 01:29) *
Wenn jetzt ein Radfahrer so eine Steigung mit 10 km/h befährt, dann steigt der Zeitverlust auf 324 Sekunden je Kilometer. Teilweise werden noch langsamere Geschwindigkeiten gefahren. Um die Steigung nicht noch schlimmer werden zulassen werden solche Strecken häufig mit vielen Kurven gebaut. Dies führt dazu, dass man den Radfahrer über eine viel längere Wegstrecke nicht überholen kann, da man durch die schlechte Sicht in den Kurven den Gegenverkehr gar nicht abschätzen kann.


Dieser Fall ist doch schon abgedeckt: (§1 sowieso) und dann aber §5 (6):
Zitat (StVO §5 (6))
...Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist...
Der gilt auch für Radfahrer.

Naja. Ich habe mal etwas fett gemacht. An einer Steigungsstrecke wird es i.d.R. für einen Radfahrer keine geeignete Stelle geben. Schon alleine aus der Tatsache her, dass er anschließend kaum wieder anfahren könnte.

@Granny: Ich mache keine Unterschiede zwischen Mofa und Radfahrern. Bis auf die Tatsache, dass Mofas ihre 25 immer fahren, während Radfahrer teilweise auch deutlich langsamer fahren. Hier kann man über mehrere Kilometer nicht StVO konform überholen. Warum sollte ich mich dort nicht über einen langsamen Verkehrsteilnehmer aufregen? Es gibt dort für Radfahrer einen wunderschönen Radweg.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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granny
Beitrag 11.05.2012, 14:24
Beitrag #792


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Zitat (Odenwälder @ 11.05.2012, 13:47) *
Hier[/url] kann man über mehrere Kilometer nicht StVO konform überholen. Warum sollte ich mich dort nicht über einen langsamen Verkehrsteilnehmer aufregen?

Der mittlere Kilometer ist doch sogar zweispurig? think.gif

Aus der Perspektive eines Autofahrers, der seine außerorts standesgemäßen mindestens 100 + MWSt zu fahren beabsichtigt, gibt es außer irrationalen Befindlichkeiten keinen Unterschied zwischen einem Mofa und einem noch langsameren Fahrrad: für beides muss er bis zum unstandesgemäßen gefühlten Stillstand abbremsen, und am langsamen Fahrrad ist der Überholweg sogar deutlich kürzer. wavey.gif Die Krise kriegt der Kraftfahrer, weil der Mensch zur Gruppenab- und -ausgrenzung neigt, und er sich (nur) beim Radfahrer denkt "das ist auch schon wieder einer von >>denen<<". Du wirst als Radfahrer eben immer zuerst als Mitglied der Radfahrerschaft bewertet und dadurch für das Auftreten der andern mit in Sippenhaftung genommen. Als Mofafahrer bist du für einen Autofahrer dagegen zuerst ein Individuum, und nicht Mitglied von "ihr Mofafahrer".
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 11.05.2012, 16:47
Beitrag #793





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Zitat
Allerdings bestehen unsere Straßen nicht nur aus Gefälle oder Ebenen, wo der Radfahrer mindestens 25 km/h schnell ist, sondern auch aus Steigungen.

Die Gefälle und Steigungen sind aber hauptsächlich auf den Radwegen vorhanden, und nur ganz selten mal auf den Fahrbahnen (z. B. Brücke oder Flußniederung).
Die wenigen Steigungen, die es sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Radweg daneben gibt, fallen gleich oder auf der Fahrbahn geringer aus.
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Schattenfell
Beitrag 14.05.2012, 21:18
Beitrag #794


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Huiiii, schon wieder eine Radwegbenutzungspflicht…

was meint ihr denn hierzu? Den bisherigen Verlauf der Straße ziert eine Art Gehweg, den man wohl auch mit dem Rad nutzen darf, so genau weiß man das nicht. Zwei Kreuzungen zuvor weist ein seltsames Schild am rechten Ampelmast an, die Straßenseite zu wechseln, obwohl dort nur noch ein freigegebener Gehweg folgt, der inzwischen nicht mal mehr freigegeben ist. Schön, dass man auch solche Schilder abmontiert, aber die seltsamen Eigenkreationen am Ampelmast dann vergisst.

Zurück zum Ausgangsthema: ich stehe also auf der Geradeaus-Spur und sehe erst von dort, dass der rechte Radweg plötzlich benutzungspflichtig ist. Das Schild ist übrigens auch heute noch so verbogen, da hat sich nichts getan, deshalb habe ich den Lollie auch erst gar nicht so genau erkannt. Muss ich dann mein Rad seitwärts auf die Rechtsabbieger-Spur tragen oder kann ich in diesem Sinne der Benutzungspflicht einfach nicht nachkommen?

Das nächste Problem folgt gleich fünfzig Meter später, denn ich bin natürlich auf der Fahrbahn verblieben und kann schon wieder nicht auf den benutzungspflichtigen Radweg, weil ich ja nicht nach rechts abbiegen darf. Oder ist das etwa gar kein Abbiegen in diesem Sinne?

Der eigentliche Witz ist ja, dass ich dann wiederum fünfzig Meter später sowieso herunter auf die Fahrbahn in diesen komischen Streifen muss. Man kann natürlich argumentieren, dass eine solche Kreuzung, die ja zweifelsohne nicht sooo ohne ist, möglicherweise eine Radwegbenutzungspflicht rechtfertigen könnte — aber ich glaube ja fast, dass die Benutzung für Radfahrer in Ermangelung einer vernünftigen Ausgestaltung ohne Radweg ungefährlicher wäre.

Immerhin: ziemlich viele der Zeichen 237 wurden entfernt, leider aber nicht die dazugehörigen Pfeile auf den Radwegen, die in beide Richtungen zeigen und auch heute noch zum Geisterradeln animieren.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 14.05.2012, 21:57
Beitrag #795





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Hallo

Ich weiß, dass wir diesen Radweg schon mal hatten. Aber auf den bisherigen Fotos kamen die neuen Grünflächen, denen Pflastersteine zum Opfer fielen, nicht ganz so deutlich hervor:

Auf dem letzten Bild ist das Verkehrsschild für den Zweirichtungsradweg nochmals zu sehen (hatte ich schon mal eingestellt, allerdings ohne dass der Weg selbst dabei zu sehen war).

Ich finde es etwas zu eng, erst recht für Zweirichtungsverkehr. Auf dem ersten Bild ist auch ein Radfahrer zu sehen (der mich, obwohl ich am Rand stand, noch wegklingeln wollte - was bei der geringen Breite sogar verständlich ist) - so lassen sich die Verhältnisse gut abschätzen.
Falls man es auf dem Bild nicht so gut sieht (ich kann es aber erkennen): Es sind je nebeneinander 5 Pflastersteinreihen an den Bäumen und 9 Reihen nebeneinander zwischen den Bäumen. Die Flächen zwischen den Bäumen waren früher mal bis zur Bordsteinkante gepflastert.

Mal so nebenbei, auf dieser Straße wird man fürs Fahrbahnradeln nicht mal angehupt. Nehmen Autofahrer diesen Radweg eventuell gar nicht als solchen wahr?
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zathras
Beitrag 14.05.2012, 22:38
Beitrag #796


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Zitat (Schattenfell @ 14.05.2012, 22:18) *
ich stehe also auf der Geradeaus-Spur und sehe erst von dort, dass der rechte Radweg plötzlich benutzungspflichtig ist. Das Schild ist übrigens auch heute noch so verbogen, da hat sich nichts getan, deshalb habe ich den Lollie auch erst gar nicht so genau erkannt.

Interessant, der Lolli für die Querstraße nach rechts ist ja auch krumm! Ob das Zufall sein kann?
Wenn es in was-weiß-ich-wieviel Jahren niemand für nötig gehalten hat, ein gerades Schild aufzuhängen (oder zumindest das alte zurechtzubiegen), dann kann es auf der Fahrbahn ja nicht sooo gefährlich sein.

Zitat (Schattenfell @ 14.05.2012, 22:18) *
Muss ich dann mein Rad seitwärts auf die Rechtsabbieger-Spur tragen oder kann ich in diesem Sinne der Benutzungspflicht einfach nicht nachkommen?

Die Rechtsabbiegespur ist zum Rechtsabbiegen da. Wenn überhaupt müßtest Du über die Geradeausspur auf die Kreuzung fahren, und dann einen großen Schlenker nach rechts auf den Radweg machen.

Zitat (Schattenfell @ 14.05.2012, 22:18) *
Das nächste Problem folgt gleich fünfzig Meter später, denn ich bin natürlich auf der Fahrbahn verblieben und kann schon wieder nicht auf den benutzungspflichtigen Radweg, weil ich ja nicht nach rechts abbiegen darf. Oder ist das etwa gar kein Abbiegen in diesem Sinne?

Ich wüßte nicht, wie man dort legal auf den Radweg kommen sollte. Macht aber nichts, denn allein schon die Tatsache, daß der Radweg nur durch Rechtsabbiegen in die Seitenstraße erreichbar wäre, zeigt ja schon, daß er nicht fahrbahnbegleitend und damit auch nicht benutzungspflichtig sein kann.
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Schattenfell
Beitrag 15.05.2012, 00:10
Beitrag #797


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Hoppla, das hier finde ich ja noch besser: rechts endet der Radweg in einer Rampe auf der Fahrbahn, während ängstliche Radfahrer den Gehweg benutzen dürfen sollen, aber weder Fahrbahn noch Gehweg dürfen benutzt werden, weil auf der anderen Straßenseite das Zeichen 237 auf den Radweg ruft… den es dort aber in Blickrichtung überhaupt nicht gibt? think.gif Ob da jemand das Schild verdreht hat?


Zitat (zathras @ 14.05.2012, 23:38) *
Interessant, der Lolli für die Querstraße nach rechts ist ja auch krumm! Ob das Zufall sein kann?
Wenn es in was-weiß-ich-wieviel Jahren niemand für nötig gehalten hat, ein gerades Schild aufzuhängen (oder zumindest das alte zurechtzubiegen), dann kann es auf der Fahrbahn ja nicht sooo gefährlich sein.


Och, bei uns wird auch immer argumentiert, es sei doch auf der Fahrbahn so gefährlich, aber man findet leider nie Zeit, um das so genannte Straßenbegleitgrün zurechtzustutzen, so dass die blauen Schilder überhaupt sichtbar sind.


Zitat (zathras @ 14.05.2012, 23:38) *
Die Rechtsabbiegespur ist zum Rechtsabbiegen da. Wenn überhaupt müßtest Du über die Geradeausspur auf die Kreuzung fahren, und dann einen großen Schlenker nach rechts auf den Radweg machen.


Das kann es ja auch nicht sein, da werde ich ja relativ bald von einem rechtsabbiegenden Auto mitgenommen, das in der Querstraße gleich auf die linke Spur drängt.


Zitat (zathras @ 14.05.2012, 23:38) *
Ich wüßte nicht, wie man dort legal auf den Radweg kommen sollte. Macht aber nichts, denn allein schon die Tatsache, daß der Radweg nur durch Rechtsabbiegen in die Seitenstraße erreichbar wäre, zeigt ja schon, daß er nicht fahrbahnbegleitend und damit auch nicht benutzungspflichtig sein kann.


Oder auch so. Ich kann mir sowieso nicht vorstellen, warum diese Zirkusnummer sicherer als die Fahrbahnradelei sein sollte.
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granny
Beitrag 15.05.2012, 07:44
Beitrag #798


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Zitat (Schattenfell @ 15.05.2012, 01:10) *
Ich kann mir sowieso nicht vorstellen, warum diese Zirkusnummer sicherer als die Fahrbahnradelei sein sollte.

Ich auch nicht. Dass dennoch kaum jemand Anstoß an diesem Bockmist nimmt, hat fünf Gründe:

1) Fahrradunfälle sind gottlob auch mit Radverkehrsführungen sehr selten. An einer einzelnen Kreuzungen hat man deshalb seltenst die Gelegenheit, so viele Unfälle zusammenzubekommen, dass eine bestimmte Führung als konkret gefährlich auffallen kann. Wenn das ausnahmsweise doch der Fall ist, dann wird aber jedenfals immer nur "vorwärts" geändert - also in Richtung noch mehr Separation (Ampel/Drängelgitter/Z.205 etc.).

2) Weil Fahrradunfälle gottlob auch mit Radverkehrsführungen selten sind, fällt es leicht, im dann doch mal auftretenden Einzelfall nicht "das System" haftbar zu machen, sondern "den Blödmann", der falsch gehandelt hat.

3) Es fehlt der Vergleich. Dadurch, dass das Fahrbahnradeln schlagartig aufhört, sobald eine Radverkehrsführung auch nur angeboten wird, hat man bis zum völligen Rückbau des Radweges keine Möglichkeit mehr, die Risiken der Alternative zu beobachten.

4) Radverkehrsanlagen und Beschilderungen als Ausdruck und Nachweis behördlichen Eingreifens verlagern die gefühlte Verantwortung für die Verkehrsrisiken nicht nur von den Behörden zurück zu den Bürgern, sondern im speziellen Fall der Radverkehrsanlagen gleich auch noch von den kraftfahrenden zu den radfahrenden Bürgern. Das ist offenbar nicht nur den kraftfahrenden Ex-Alleintätern lieber so, sondern auch den radfahrenden Nun-nach-Kräften-Mittätern.

und last but not least
5) Radwege werden doch nicht wirklich wegen der Sicherheit gebaut und ausgewiesen. wavey.gif
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helmet lampshade
Beitrag 15.05.2012, 09:06
Beitrag #799


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Zitat (granny @ 15.05.2012, 08:44) *
und last but not least
5) Radwege werden doch nicht wirklich wegen der Sicherheit gebaut und ausgewiesen. wavey.gif

Die Gegend sieht auch nicht so aus als würden die Einheimischen (dort) viel Radfahren oder Zufußgehen. Rennräder und mountainbikes werden wahrscheinlich eher im SUV bewegt
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oscar_the_grouch
Beitrag 17.05.2012, 15:41
Beitrag #800


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ganz ehrlich? Ich verstehe jeden Radling der irgendwann sag, Scheiß auf Schilder und den Rest:



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