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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
mir
Beitrag 20.05.2012, 14:48
Beitrag #801


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Jo, Du hast das gut erkannt. crybaby.gif

Ich halte das allerdings für ein mulitkausales nichtlineares Geschehen mit positiver Rückkoppluing, solange das so weiter läuft. [Ellenlanger Rant vor dem Absenden entfernt]


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oscar_the_grouch
Beitrag 21.05.2012, 23:05
Beitrag #802


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endlich erschliesst sich mir auch die Frage wie man benutzungspflichtige Radwege beendet. Mit einer BusEndhalte-Wartestelle

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dopero
Beitrag 22.05.2012, 09:28
Beitrag #803


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Zitat (oscar_the_grouch @ 21.05.2012, 23:05) *
endlich erschliesst sich mir auch die Frage wie man benutzungspflichtige Radwege beendet. Mit einer BusEndhalte-Wartestelle

Ich sehe nur einen Seitenstreifen. Und dann steht der Bus doch richtig, oder?
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mir
Beitrag 22.05.2012, 09:31
Beitrag #804


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Ganz abgesehen davon: warum können Radfahrer nicht einfach mal ein paar Minuten warten? whistling.gif


P.S.: Ist da unter dem Bus nicht eine Unterführung? thread.gif


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Mitleser
Beitrag 22.05.2012, 09:36
Beitrag #805


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Zitat (dopero @ 22.05.2012, 10:28) *
Ich sehe nur einen Seitenstreifen. Und dann steht der Bus doch richtig, oder?

Nee, ist ein Radweg, sogar ein "richtiger".
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dopero
Beitrag 22.05.2012, 09:40
Beitrag #806


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Zitat (Mitleser @ 22.05.2012, 09:36) *
Nee, ist ein Radweg, sogar ein "richtiger".

Und warum wird mal wieder vorwiegend mit Zeichen 295 markiert?
Ich dachte es bestand in einem anderen Thread mal der Konsens das man Radstreifen durchgehend mit Zeichen 340 markieren sollte.
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Mitleser
Beitrag 22.05.2012, 09:43
Beitrag #807


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Ein (benutzungspflichtiger) Radweg auf der Fahrbahn hat Vz 237 und Vz 295 (an Einfahrten und Kreuzungen natürlich in unterbrochener Ausführung) und je nach Laune auch Fahrradpiktogramme.
Ein "Angebotsstreifen" hat nur Vz 340 und Fahrradpiktogramme.
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.05.2012, 10:09
Beitrag #808


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@dopero: auch wenn mitleser ja schon geantwortet hat, warum glaubst du mir nicht, das ich ein blaues rundes Schild am Anfang des RW erkennen konnte?
Sonst waere das hier ja nicht einstell wuerdig und ich wollt mir halt einfach ein Bild sparen.

@mitleser: nicht in dieser Situation... muss Z295 auch an Busshaltestellen unterbrochen sein, oder hat der Bus sonst Pech?
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Mitleser
Beitrag 22.05.2012, 10:22
Beitrag #809


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Zitat (oscar_the_grouch @ 22.05.2012, 11:09) *
@mitleser: nicht in dieser Situation
Wie meinen?

Zitat (oscar_the_grouch @ 22.05.2012, 11:09) *
muss Z295 auch an Busshaltestellen unterbrochen sein, oder hat der Bus sonst Pech?
Der Radweg endet an dieser Einmündung. Ein Endzeichen ist mMn nicht erforderlich (wenngleich manchmal wünschenswert); es fehlt ja auch an sonstigen Radwegenden (insbesondere bei Hochbordwegen), wenn der Radweg im rechten oder spitzen Winkel in die Fahrbahn einfließt.
Und hier beginnt ein neuer(!) Radweg. Dazwischen gibt es nur Fahrbahn.
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Hane
Beitrag 22.05.2012, 10:34
Beitrag #810


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Zitat (oscar_the_grouch @ 22.05.2012, 10:09) *
muss Z295 auch an Busshaltestellen unterbrochen sein, oder hat der Bus sonst Pech?
Bei Zeichen 340 darf der Bus dort halten aber nicht parken. Für eine Endhaltestelle ist diese Lösung doppel gewöhnungsbedürftig.

Bei einem Zeichen 295 mit 237 dürfte der Bus gar nicht halten.

Interessant finde ich auch, dass am Beginn und Ende üblicherweise die Abgrenzungen zur Fahrbahn fe len. Die Unterbrechungen an Ausfahrten sind auch unnötig, da die Linie in solchen Fällen überfahren werden darf.


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rapit
Beitrag 22.05.2012, 10:41
Beitrag #811


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Darf ich mich an dieser Stelle nochmal mit dieser gelungenen Variante ins Spiel bringen?



Zunächst besteht links neben dem Parkstreifen ein benutzungspflichtiger Radweg.

An der Bushaltestelle sind die Markierungen 295 nicht vorhanden, dahinter beginnen sie mit neuer Beschilderung wieder.

Aber was das Radwegschild am Beginn der Busbucht soll, ist mir ein Rätsel. think.gif


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helmet lampshade
Beitrag 22.05.2012, 10:58
Beitrag #812


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Zitat (Mitleser @ 22.05.2012, 11:22) *
Und hier beginnt ein neuer(!) Radweg.

Rechts neben der Rechtsabbiegerspur?
Den Planer sollte man teeren und federn! Andererseits beklagen die Medien bei der hierzulande üblicheren Variante die Radfahrer müssten "mitten zwischen Autos und LkW" fahren.
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Mitleser
Beitrag 22.05.2012, 11:09
Beitrag #813


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Naja, bei der Positionierung (Ausrichtung) der unterbrochenen(!) Haltelinie für den folgenden indirekten Linksabbieger ist die Führung am rechten Fahrbahnrand doch nur Kleinkram.

Ach ja, haben die indirekten Linksabbieger eigentlich mittlerweile ein eigenes Lichtzeichen? Weil das können sie ja nicht sehen. Oder sollen die nicht extra aufgehalten werden sondern mit ihrem ursprünglichen Grün der Ostseestraße die gesamte Kreuzung queren - das wären interessante Räumzeiten.
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rapit
Beitrag 22.05.2012, 11:14
Beitrag #814


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@helmet: das war einfach zu verlockend, ich musste Dein Foto mal auf einen anderen wesentlichen Aspekt reduzieren:



Wie biegt man da eigentlich rechts ab?

Da wird wieder die Intelligenz des VT gefordert: Das 205er soll für beide Richtungen gelten, das Geradeausschild nur für die, die links vorbeifahren...
Als ob Pfeile auf der Fahrbahn nicht reichen würden?


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Nerari
Beitrag 22.05.2012, 11:41
Beitrag #815


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Zitat (rapit @ 22.05.2012, 11:41) *
Aber was das Radwegschild am Beginn der Busbucht soll, ist mir ein Rätsel. think.gif


Da fehlt wohl das "Ende"-Schild darunter unsure.gif
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dopero
Beitrag 22.05.2012, 11:42
Beitrag #816


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Zitat (oscar_the_grouch @ 22.05.2012, 10:09) *
@dopero: auch wenn mitleser ja schon geantwortet hat, warum glaubst du mir nicht, das ich ein blaues rundes Schild am Anfang des RW erkennen konnte?

Ich glaube dir gerne das das so gedacht ist. Jedoch gibt es die Möglichkeit als Verkehrsteilnehmer erst nach dem VZ 237 auf diese Straße einzubiegen, ohne das VZ 237 wiederholt wird.
Für mich ist alles was danach kommt ein Angebotsstreifen mit Fahrradpiktogramm, der gelegentlich von einem Seitenstreifen unterbrochen wird.
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Mitleser
Beitrag 22.05.2012, 11:51
Beitrag #817


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@dopero:

Auch wenn Fundamentalopposition manchmal Spaß macht, aber es ist doch allgemein anerkannt, dass Vz -auch und gerade solche für Sonderwege- nicht an jeder Einfahrt und jedem Mittelinseldurchbruch wiederholt werden müssen.
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rapit
Beitrag 22.05.2012, 11:53
Beitrag #818


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Zitat (Nerari @ 22.05.2012, 12:41) *
Zitat (rapit @ 22.05.2012, 11:41) *
Aber was das Radwegschild am Beginn der Busbucht soll, ist mir ein Rätsel. think.gif


Da fehlt wohl das "Ende"-Schild darunter unsure.gif

Da hing noch niemals ein "Ende" drunter.

Seit der Radweg vor ein paar Jahren angelegt wurde, hängt das so da.


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dopero
Beitrag 22.05.2012, 12:00
Beitrag #819


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Zitat (Mitleser @ 22.05.2012, 11:51) *
@dopero:
Auch wenn Fundamentalopposition manchmal Spaß macht, aber es ist doch allgemein anerkannt, dass Vz -auch und gerade solche für Sonderwege- nicht an jeder Einfahrt und jedem Mittelinseldurchbruch wiederholt werden müssen.

Ist nicht oscar_the_grouch derjenige, der sich, wenn es um Parkplätze geht, solcher Fundamentaloppositionen bedient?
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Mitleser
Beitrag 22.05.2012, 12:05
Beitrag #820


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Es ist mMn ein Unterschied, ob man
a) sich gegen die gefestigte Meinung wendet, dass Vz nicht an jeder neuen Einfahrmöglichkeit wiederholt werden müssen - zumal wenn die Regelung wie hier offenkundig ist oder
b) sich lieber an den Wortlaut der StVO als an den gegenläufigen, vermuteten Willen der StVB hält.

Aber wir werden OT.
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rapit
Beitrag 22.05.2012, 12:17
Beitrag #821


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Zitat (Mitleser @ 22.05.2012, 13:05) *
wir werden OT.

geht das in dem Fred hier?

Aber oscar will ich auch mal außen vor lassen.

Wo steht denn, dass ein VZ 237 nur bis zur nächsten Einmündung gilt?

Ich meine nicht, dass es dor wiederholt werden soll, sondern ich meine die Fortgeltung, das ist doch ähnlich wie mit VZ 274, das endet ja auch nicht an der Kreuzung, obwohl der Einfahrende es nicht sieht.


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Hane
Beitrag 22.05.2012, 12:20
Beitrag #822


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Zitat (Mitleser @ 22.05.2012, 11:51) *
Auch wenn Fundamentalopposition manchmal Spaß macht, aber es ist doch allgemein anerkannt, dass Vz -auch und gerade solche für Sonderwege- nicht an jeder Einfahrt und jedem Mittelinseldurchbruch wiederholt werden müssen.
Wie kommst Du denn darauf? Das sind keine Streckenverbote.

Wird ein Sonderweg unterbrochen, dann hört er an dieser Stelle auf und ein neuer beginnt auf der anderen Seite. Für den gelten die Schilder an einem anderen Sonderweg selbstverständlich nicht. Die Wiederholung wurde in einer älteren Fassung der Verwaltungsvorschrift für jeder Kreuzung oder Einmündung sogar explizit gefordert.


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rapit
Beitrag 22.05.2012, 12:26
Beitrag #823


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@Hane: hast Du Dir die vergooglelinkte Strecke angesehen, und richtig gelesen, was @Mitleser schrieb?

Es geht nicht um Kreuzungen, es geht um Einfahrten (Grundstückszufahrten) und linksseitige Einmündungen (im vorliegenden Fall sogar nur Mittelinseldurchbrüche).

Da endet der einmal beschilderte Sonderweg nicht.


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Hane
Beitrag 22.05.2012, 12:34
Beitrag #824


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Doch, ich habe es mir angesehen. Ein Radfahrstreifen ist durch Zeichen 295 abgetrennt. Wird wie bei der Supermarktausfahrt versucht, ihn mit einer Leitlinie abzutrennen, hat irgendjemand etwas falsch gemacht, denn dort an der Einfahrt gibt es keinen Radfahrstreifen. Der endet vor der Einfahrt. Was hinter der Einfahrt los war, spielt für den Seitenstreifen danach keine Rolle.

Und die Wiederholung wurde für jede Einmpndung gefordert, nicht nur für solche von Rechts.


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helmet lampshade
Beitrag 22.05.2012, 12:39
Beitrag #825


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Zitat (Hane @ 22.05.2012, 13:20) *
Wird ein Sonderweg unterbrochen, dann hört er an dieser Stelle auf und ein neuer beginnt auf der anderen Seite. Für den gelten die Schilder an einem anderen Sonderweg selbstverständlich nicht. Die Wiederholung wurde in einer älteren Fassung der Verwaltungsvorschrift für jeder Kreuzung oder Einmündung sogar explizit gefordert.

Über dieses schöne Beispiel (Flash-Video) wie ein Sonderweg bzw die Sondernutzung eines Gehweges ziemlich unauffällig enden kann und die Polizei anschließend Gehwegradler abkassieren kann wird in drf diskutiert. Meiner Meinung nach ist die Polizei formal im Recht, aber es sieht so aus, als sei das Radeln auf dieser Fläche durchaus so gewollt, es fehlen halt die Schilder..
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Mitleser
Beitrag 22.05.2012, 12:43
Beitrag #826


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@Hane:

Der Sonderweg entsteht allein Kraft Vz 237. Das Vz 295 ist keine notwendige Bedingung, sondern dient nur der klarstellenden Begrenzung/Abtrennung. Daher ist eine kurzzeitige Unterbrechung des Vz 295 unschädlich für den Sonderweg.

Und: Mittelinseldurchbruch != Einmündung (von links)
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rapit
Beitrag 22.05.2012, 12:55
Beitrag #827


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Zitat (Hane @ 22.05.2012, 13:34) *
die Wiederholung wurde für jede Einmündung gefordert, nicht nur für solche von Rechts.

Wo steht das?

Zitat (Mitleser @ 22.05.2012, 13:43) *
Der Sonderweg entsteht allein Kraft Vz 237. Das Vz 295 ist keine notwendige Bedingung, sondern dient nur der klarstellenden Begrenzung/Abtrennung.

najaaa, hmm. Ich denke, ich weiß, was Du meinst, aber ich denke, die anderen nicht.

Für einen Sonderweg brauchst Du zwingend einen von der Fahrbahn abgetrennten Teil.
Zitat (StVO zu VZ 237, Anm. Ziff.1)
Radfahrer dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht)

Diese Fahrbahnabtrennung kann entweder durch Markierung oder durch bauliche Maßnahmen erreicht werden (z.B. Bordsteine).

Üblicherweise nimmt man bei Markierungen VZ 295.

Wobei an Einfahrten die durchgehende Markierung gerne unterbrochen wird, was ja auch sinnvoll ist.

Sobald die Markierung endet, hat man keine Fahrbahnabtrennung mehr, der Radweg endet also zwingend.




Aber wo steht eigentlich, dass man nur VZ 295 und nicht eine unterbrochene Markierung nehmen kann? whistling.gif
Nurmal so als Denkanstoß, insbesondere wenn man sich den weiteren Verlauf der Straße an der Ampel anschaut, da hat man ein schönes Beispiel.


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Hane
Beitrag 22.05.2012, 13:50
Beitrag #828


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Zitat (Mitleser @ 22.05.2012, 12:43) *
Daher ist eine kurzzeitige Unterbrechung des Vz 295 unschädlich für den Sonderweg.
Zitat (VwV-StVO zu § 2)
Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg.
Zitat (StVO zu Zeichen 295)
Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.
Es besteht kein Grund, warum das Zeichen 295 unterbrochen werden muss, da das Überfahren für einen solchen Fall explizit erlaubt ist. Damit muss die Unterbrechung des Zeichen 295 einen anderen Grund haben. Wenn sich nicht ganz genau an der Unterbrechung ein Gullideckel oder etwas in der Preisklasse befindet, dann gibt es dort keinen Radfahrstreifen.


Zitat (rapit @ 22.05.2012, 12:55) *
Zitat (Hane @ 22.05.2012, 13:34) *
die Wiederholung wurde für jede Einmündung gefordert, nicht nur für solche von Rechts.

Wo steht das?
Zitat (alte VwV-StVO zu den Zeichen 237 @ 240 und 241)
Sie sind an jeder Kreuzung und Einmündung zu wiederholen.
Da die allermeisten Radfahrstreifen noch vor September 2009 angeordnet worden sein dürften ...

Zitat (rapit @ 22.05.2012, 12:55) *
Sobald die Markierung endet, hat man keine Fahrbahnabtrennung mehr, der Radweg endet also zwingend.
Oder die Fahrbahn!

Zitat (rapit @ 22.05.2012, 12:55) *
Aber wo steht eigentlich, dass man nur VZ 295 und nicht eine unterbrochene Markierung nehmen kann? whistling.gif
Zitat (VwV-StVO)
Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg.
Zitat (VwV-StVO)
Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild "Fahrräder" markierter Teil der Fahrbahn.



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Mitleser
Beitrag 22.05.2012, 13:59
Beitrag #829


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Zitat (Hane @ 22.05.2012, 14:50) *
Zitat (Mitleser @ 22.05.2012, 12:43) *
Daher ist eine kurzzeitige Unterbrechung des Vz 295 unschädlich für den Sonderweg.
Zitat (VwV-StVO zu § 2)
Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg.
Die VwV besagt nur, wie die Verwaltung etwas zu handhaben hat. Für die Rechtswirkung ist sie (weitestgehend) irrelevant, es kommt nur auf die StVO an.

Zitat (Hane @ 22.05.2012, 14:50) *
Zitat (StVO zu Zeichen 295)
Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.
Es besteht kein Grund, warum das Zeichen 295 unterbrochen werden muss, da das Überfahren für einen solchen Fall explizit erlaubt ist. Damit muss die Unterbrechung des Zeichen 295 einen anderen Grund haben. Wenn sich nicht ganz genau an der Unterbrechung ein Gullideckel oder etwas in der Preisklasse befindet, dann gibt es dort keinen Radfahrstreifen.
Wie Du weiter unten selbst geschrieben hast, stammen die meisten Radweg von vor dem 01.09.2009. Und da durfte gemäß Wortlaut ein Vz 295 nicht überfahren werden.

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Hane
Beitrag 22.05.2012, 14:15
Beitrag #830


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Zitat (Mitleser @ 22.05.2012, 13:59) *
irrelevant, es kommt nur auf die StVO an.
Die zwischen den Zeichen 295 und 340 unterscheidet.

Zitat (Mitleser @ 22.05.2012, 13:59) *
Und da durfte gemäß Wortlaut ein Vz 295 nicht überfahren werden.
Es wird schon seinen Grund haben, warum die Verwaltung nicht auf die geänderte Rechtslage reagiert. Auch stelle ich die Absolutheit dieser Aussage auch in der alten Fassung in Frage.


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rapit
Beitrag 22.05.2012, 14:19
Beitrag #831


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Zitat (Hane @ 22.05.2012, 15:15) *
Zitat (Mitleser @ 22.05.2012, 13:59) *
irrelevant, es kommt nur auf die StVO an.
Die zwischen den Zeichen 295 und 340 unterscheidet.


Falsch! die VwV unterscheidet. Die StVO nicht. Die VwV ist aber nichts verbindliches!


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Beitrag 22.05.2012, 17:06
Beitrag #832


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Zitat (rapit @ 22.05.2012, 12:14) *
@helmet: das war einfach zu verlockend, ich musste Dein Foto mal auf einen anderen wesentlichen Aspekt reduzieren:



Wie biegt man da eigentlich rechts ab?

Da wird wieder die Intelligenz des VT gefordert: Das 205er soll für beide Richtungen gelten, das Geradeausschild nur für die, die links vorbeifahren...
Als ob Pfeile auf der Fahrbahn nicht reichen würden?

Ich glaube da gab es noch ein VZ205 für Rechtsabbieger - die Kreuzung wird derzeit umgebaut
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granny
Beitrag 22.05.2012, 17:40
Beitrag #833


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Zitat (rapit @ 22.05.2012, 15:19) *
Die VwV ist aber nichts verbindliches!

Aber natürlich haben VwV auch Außenwirkung für den gemeinen Verkehrsteilnehmer. Da nicht nur die Straßenverkehrsbehörde, sondern auch die Polizei und die Bußgeldbehörde für den Straßenverkehr zuständige "Verwaltung" ist, ergibt sich zumindest, dass diese Behörden deshalb keine Ordnungswidrigkeiten unterstellen oder verfolgen können, die sich nach den Regeln und Begriffsbestimmungen der VwV StVO richten.
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Hane
Beitrag 22.05.2012, 19:48
Beitrag #834


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Zitat (rapit @ 22.05.2012, 14:19) *
Falsch! die VwV unterscheidet. Die StVO nicht. Die VwV ist aber nichts verbindliches!
Die VwV kann nichts verbindlich machen aber das Gegenteil sehr wohl, weil die gesamte Exekutive daran gebunden ist. Und die braucht man, um etwas zu ahnden.

Zum Anderen unterscheidet die StVO. Man braucht logischerweise eben eine Fahrbahnbegrenzung, um etwas von der Fahrbahn abzugrenzen. Hat man aber nur eine Leitlinie, wir die Rdverkehrtführung als Schutzstreifen und Teil der Fahrbahn genannt.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 22.05.2012, 20:16
Beitrag #835





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Zitat (helmet lampshade @ 22.05.2012, 13:39) *
Zitat (Hane @ 22.05.2012, 13:20) *
Wird ein Sonderweg unterbrochen, dann hört er an dieser Stelle auf und ein neuer beginnt auf der anderen Seite. Für den gelten die Schilder an einem anderen Sonderweg selbstverständlich nicht. Die Wiederholung wurde in einer älteren Fassung der Verwaltungsvorschrift für jeder Kreuzung oder Einmündung sogar explizit gefordert.

Über dieses schöne Beispiel (Flash-Video) wie ein Sonderweg bzw die Sondernutzung eines Gehweges ziemlich unauffällig enden kann und die Polizei anschließend Gehwegradler abkassieren kann wird in drf diskutiert. Meiner Meinung nach ist die Polizei formal im Recht, aber es sieht so aus, als sei das Radeln auf dieser Fläche durchaus so gewollt, es fehlen halt die Schilder..

Gibt es das Video auch in Nicht-Flash-Version (z. B. über Youtube)? Ich würd's mir eigentlich gerne ansehen.
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Mitleser
Beitrag 23.05.2012, 11:48
Beitrag #836


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Zitat (granny @ 22.05.2012, 18:40) *
Aber natürlich haben VwV auch Außenwirkung für den gemeinen Verkehrsteilnehmer. Da nicht nur die Straßenverkehrsbehörde, sondern auch die Polizei und die Bußgeldbehörde für den Straßenverkehr zuständige "Verwaltung" ist, ergibt sich zumindest, dass diese Behörden deshalb keine Ordnungswidrigkeiten unterstellen oder verfolgen können, die sich nach den Regeln und Begriffsbestimmungen der VwV StVO richten.
Zitat (Hane @ 22.05.2012, 20:48) *
Zitat (rapit @ 22.05.2012, 14:19) *
Falsch! die VwV unterscheidet. Die StVO nicht. Die VwV ist aber nichts verbindliches!
Die VwV kann nichts verbindlich machen aber das Gegenteil sehr wohl, weil die gesamte Exekutive daran gebunden ist. Und die braucht man, um etwas zu ahnden.

Die VwV mag die beteiligten Behörden binden, jedoch ausschließlich im Innenverhältnis. Wenn sich eine Behörde entschließt, entgegen einer Vorgabe in einer VwV zu ahnden, dann hat dies für den Betroffenen keine direkt helfende Auswirkung. Die Prüfung ob ein Verstoß vorliegt, erfolgt allein anhand der (St)VO. Und wenn ein solcher Verstoß vorliegt, dann kann die Behörde ihn ahnden.
Natürlich kann die vorgesetzte Behörde der Ahndungsbehörde im Nachhinein die Leviten lesen. Sie kann jedoch idR das Verfahren nicht an sich ziehen bzw. rückwirkend eingreifen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 23.05.2012, 12:11
Beitrag #837


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So sehen Radwege aus!
Geht auch schön bergab, so daß man einen netten Schwung bekommt...










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granny
Beitrag 23.05.2012, 12:16
Beitrag #838


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Zitat (Mitleser @ 23.05.2012, 12:48) *
Die Prüfung ob ein Verstoß vorliegt, erfolgt allein anhand der (St)VO. Und wenn ein solcher Verstoß vorliegt, dann kann die Behörde ihn ahnden.

Die Prüfung eines Sachbearbeiters bei der Bußgeldstelle, ob ein Verstoß vorliegt, ist IMO zunächst genauso rein internes Verwaltungshandeln, das zum von dir erwähnten "Innenverhältnis" gehört, wie die einer Beschilderung/Markierung vorausgehende interne Prüfung eines Sachbearbeiters bei der Straßenverkehrsbehörde, welche Beschilderung/Markierung sachlich gerechtfertigt ist. Klar, die Verfolgungsbehörde kann fahrlässig oder vorsätzlich durchaus entgegen der auch sie eigentlich bindenden VwV handeln. Nur hätte das nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. think.gif
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granny
Beitrag 23.05.2012, 12:38
Beitrag #839


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Zitat (oscar_the_grouch @ 23.05.2012, 13:11) *
So sehen Radwege aus!

Die um 180° gedrehten Piktogramme suggerieren, der Weg sei in beiden Richtungen freigegeben. Dem ist aber in der Wahrschauer Straße nicht so.
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Mitleser
Beitrag 23.05.2012, 12:47
Beitrag #840


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Zitat (granny @ 23.05.2012, 13:16) *
Die Prüfung eines Sachbearbeiters bei der Bußgeldstelle, ob ein Verstoß vorliegt, ist IMO zunächst genauso rein internes Verwaltungshandeln, das zum von dir erwähnten "Innenverhältnis" gehört, wie die einer Beschilderung/Markierung vorausgehende interne Prüfung eines Sachbearbeiters bei der Straßenverkehrsbehörde, welche Beschilderung/Markierung sachlich gerechtfertigt ist. Klar, die Verfolgungsbehörde kann fahrlässig oder vorsätzlich durchaus entgegen der auch sie eigentlich bindenden VwV handeln. Nur hätte das nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. think.gif
Ich bezweifle ja (BTT) schon, ob die VwV wirklich eine ausschließliche Bauvorgabe für einen Radweg enthält oder an der von @Hane benannten Stelle nur eine Definition des Wortes "Radfahrstreifen". Und ebenso, ob sie nur die StBB und die StVB bindet oder auch Verfolgungsbehörden.
Aber über die Frage "was ist Rechtsstaat(lichkeit)" im Allgemeinen und wie stehen VwVen dazu, haben wohl schon etliche Juristen promoviert.

Zitat (granny @ 23.05.2012, 13:38) *
Die um 180° gedrehten Piktogramme suggerieren, der Weg sei in beiden Richtungen freigegeben. Dem ist aber in der Wahrschauer Straße nicht so.
Bei beiden Piktogrammen fährt der Radler Richtung Süden. Er ist nur doppelt dargestellt, damit die ein- und die ausfahrenden VT das Piktogramm eindeutig wahrnehmen können.
Ich sehe da keinen "Hinweis" auf gegenläufige Freigabe.
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Hane
Beitrag 23.05.2012, 13:36
Beitrag #841


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Zitat (Mitleser @ 23.05.2012, 11:48) *
Wenn sich eine Behörde entschließt, entgegen einer Vorgabe in einer VwV zu ahnden, dann hat dies für den Betroffenen keine direkt helfende Auswirkung.
Zitat (GG Art. 20 Abs. 3)
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Die vollziehende Gewalt hat keine andere Wahl als sich an Recht und Gesetz zu halten. Jede andere Wahl wäre nichtig. Da kannst Du den Kampfmister fragen.


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mir
Beitrag 23.05.2012, 13:39
Beitrag #842


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Nichtig wär's nicht, lediglich rechtswidrig smartass.gif


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granny
Beitrag 23.05.2012, 13:55
Beitrag #843


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Zitat (Mitleser @ 23.05.2012, 13:47) *
Zitat (granny @ 23.05.2012, 13:38) *
Die um 180° gedrehten Piktogramme suggerieren, der Weg sei in beiden Richtungen freigegeben.
Bei beiden Piktogrammen fährt der Radler Richtung Süden. Er ist nur doppelt dargestellt, damit die ein- und die ausfahrenden VT das Piktogramm eindeutig wahrnehmen können.
Ich sehe da keinen "Hinweis" auf gegenläufige Freigabe.

Ich denke, man kann von Autofahrern, die einen Radweg kreuzen, durchaus erwarten, dass sie Fahrradpiktogramme auch dann als solche erkennen, wenn sie auf dem Kopf (bzw. wie es IMO "richtig" gemacht wäre, auf der Seite) stehen.
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Mitleser
Beitrag 23.05.2012, 13:57
Beitrag #844


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Macht die Behörde mal mehr als notwendig, um auf Radler hinzuweisen, ist es auch wieder nicht recht? Zumal aus der Windschutzscheibenperspektive die gedrehten Symbole definitiv leichter erkannt werden und die Ein-/Ausfahrt auch entsprechend breit ist.

Und wie begründest Du den oben von Dir gegebenen EInwand, dass es wie eine beidseitige Freigabe aussieht?
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granny
Beitrag 23.05.2012, 14:14
Beitrag #845


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Zitat (Mitleser @ 23.05.2012, 14:57) *
Und wie begründest Du den oben von Dir gegebenen EInwand, dass es wie eine beidseitige Freigabe aussieht?

Wer so oberflächlich ist, dass er ein einzelnes auf dem Kopf stehendes Piktogramm schon nicht mehr als Fahrrad wahrnimmt, der wird wohl kaum erkennen, welche Fahrtrichtung das auf dem Kopf stehende Fahrrad hat, wenn es mit einem Sinnbild kombiniert wird, das nicht auf dem Kopf steht. Was bleibt, ist der flüchitge (und gleichwohl das Alltagsverhalten prägende) Eindruck "hier fahren Fahrräder auch andersherum"... Wer Lust hat, kann sich ja mal neben eine solche Ausfahrt stellen, und ein paar Fußgänger fragen, was die weißen Piktogramme zu bedeuten haben.
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velo
Beitrag 23.05.2012, 14:23
Beitrag #846


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Neulich aus dem Auto heraus entdeckt:

Titel: Auf Kollisionskurs mit dem Bus
Tatort: Frankfurt a.M. Am Martinszehnten

Anfang, linksseitige Benutzungspflicht wird angeordnet (alle Links führen zu Google Streetview): http://g.co/maps/3fhud

Danach kommen zwei Einmündungen, auf Streetview sind keine Wiederholungen der Anordnung zu sehen, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich welche gesehen habe. Allerdings gibt es auch keine sichere Querungsmöglichkeit, so daß wohl unabhängig von der Existenz von Schildern davon ausgegangen werden kann, dass der Radweg weiterhin entgegen der Fahrtrichtung benutzt werden darf.

Und hier kommt man dann an: http://g.co/maps/v258y


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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helmet lampshade
Beitrag 23.05.2012, 17:05
Beitrag #847


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Zitat (münsterland-radler @ 22.05.2012, 21:16) *
Zitat (helmet lampshade @ 22.05.2012, 13:39) *
Zitat (Hane @ 22.05.2012, 13:20) *
Wird ein Sonderweg unterbrochen, dann hört er an dieser Stelle auf und ein neuer beginnt auf der anderen Seite. Für den gelten die Schilder an einem anderen Sonderweg selbstverständlich nicht. Die Wiederholung wurde in einer älteren Fassung der Verwaltungsvorschrift für jeder Kreuzung oder Einmündung sogar explizit gefordert.

Über dieses schöne Beispiel (Flash-Video) wie ein Sonderweg bzw die Sondernutzung eines Gehweges ziemlich unauffällig enden kann und die Polizei anschließend Gehwegradler abkassieren kann wird in drf diskutiert. Meiner Meinung nach ist die Polizei formal im Recht, aber es sieht so aus, als sei das Radeln auf dieser Fläche durchaus so gewollt, es fehlen halt die Schilder..

Gibt es das Video auch in Nicht-Flash-Version (z. B. über Youtube)? Ich würd's mir eigentlich gerne ansehen.

Youtube
Der Meinung des antiAdfc Youtube-Nutzers kann ich nicht so ganz nachvollziehen, wahrscheinlich lässt sich aber nur mit Ortskenntnis beurteilen, wie klar die Weiterführung für Radfahrer geregelt ist. Dass vom im Video und hier erkennbare roten Radstreifen offenbar rechtwinklig in die "Blessenstätte" abgebogen werden soll ist nicht so direkt ersichtlich
Besser wäre allerdings hier gewesen, das durchgängige Befahren der Fahrbahn zu empfehlen, Benutzungspflichtig ist der Radweg offenbar nicht
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Aqua-Cross
Beitrag 23.05.2012, 19:19
Beitrag #848


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Ich komme ja nun aus der Ecke und teile die Einschätzung der Polizei. Da ist kein Radweg mehr und ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Beschilderung existiert meiner Meinung nach generell nicht. Was mir aber nicht einleuchtet ist die Tatsache, daß die Polizei als Ordnungsbehörde in solch strittigen Fällen es nicht bei einer mündlichen Verwarnung ohne Verwarngeld belassen kann. Der Radfahrer wird soviel zwischen Fahrbahn, Radweg und Geh-/Radweg hin und her gescheucht, daß in solchen Fällen einfach auch zu unabsichtlichen Fehleinschätzungen kann. Meine Meinung.
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Replica
Beitrag 23.05.2012, 20:26
Beitrag #849


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Zitat (Aqua-Cross @ 23.05.2012, 20:19) *
Da ist kein Radweg mehr und ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Beschilderung existiert meiner Meinung nach generell nicht.

Seh ich auch so.
Wobei ich manchmal das Gefühl habe, das manche Behörden nichts dagegen haben, wenn Bürgersteige als solche benutzt werden bzw. das durch gewisse Beschilderungen den VT so suggerieren (vielleicht ja auch ungewollt).

2 Beispiele
Ich komme aus einer Siedlungsstraße zur Vorfahrtstraße. Am Vorfahrt-achten-Schild thront ein "Radfahrer von beiden Seiten". Blick nach links ... Blick nach rechts ... ker, wo isn da der Radweg? Der Bürgersteig ist einfarbig/ungeteilt, nach links stand ein Schild "Gehweg".
Bei Zwangsradwegen in eine Richtung ist dieses Zusatzschild auch sehr häufig anzutreffen.

Bei einem Straßenneubau in einer Tempo30Zone sollen beidseitig Bürgersteige neu entstehen, der eine ist deutlich breiter und soll ein kombinierter Geh- und Radweg sein, der aber aus bekannten Gründen nicht mit dem blauen Schild verziert werden darf. So jedenfalls die Planung der Behörde, die im Gemeinderat durchgewunken wurde. Bin ja mal gespannt, wie das da in fertig aussieht.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 23.05.2012, 23:10
Beitrag #850





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Zitat (oscar_the_grouch @ 23.05.2012, 13:11) *

Was macht der gelbe Lastwagen auf dem Radweg?!

(Ja, ich kenne Stellen, an denen Radwege so aussehen, allerdings sind sie dann für Linienverkehr freigegeben.)

Zitat (helmet lampshade @ 23.05.2012, 18:05) *
Zitat (münsterland-radler @ 22.05.2012, 21:16) *
Zitat (helmet lampshade @ 22.05.2012, 13:39) *
Zitat (Hane @ 22.05.2012, 13:20) *
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Gibt es das Video auch in Nicht-Flash-Version (z. B. über Youtube)? Ich würd's mir eigentlich gerne ansehen.

Youtube

Danke sehr!
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