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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 09.09.2005 die nach den Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Thüringen und Saarland entstandene Unsicherheit über die Anwendung der maximal 5-jährigen Tilgungshemmung gem. § 29 Abs. 6 StVG entschieden und den Standpunkt des OVG Saarland bestätigt. Demnach wird auch auf sog. Altfälle - Entragungen im VZR vor dem 01.01.1999 - die selbe Regelung angewendet wie auf alle Neufälle auch. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Danke für den Hinweis,
![]() ![]() ich habe das dann gleich mal in die FAQ eingestellt und eines meiner Postings dort zum x-ten mal überarbeitet. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Kann jetzt bitte noch einer von den Geistesriesen einem armen Würstchen wie mir in einfachen Sätzen die Bedeutung dieses Urteils erklären??
![]() ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Typischer Fall:
Entzug der Fahrerlaubnis wegen 2,1 Promille durch Strafbefehl mit weniger als 90 Tagessätzen Geldstrafe Ende 1994. Der Betroffene scheut die MPU und macht bis jetzt keinen Versuch mehr, den Führerschein wieder zu bekommen. Es bleibt aber seine einzige Straftat. Dann gilt: die Sache wurde im Verkehrszentralregister nach 5 Jahren getilgt (altes Recht, siehe FAQ). Auch im Bundeszentralregister ist schon alles getilgt. Die Tat kann dann aber nach der Übergangsregelung des § 65 (9) STVG trotzdem 10 Jahre lang gegen den Betroffenen verwendet werden bei der Frage, ob er ohne MPU wieder einen Führerschein bekommt. Die Frage war jetzt, ob die Startverzögerung gemäß § 29 (5) STVG für die 10 Jahresfrist, von der in § 65 (9) explizit nichts drinsteht, auch für solche Altfälle gilt. Nach der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts, der die anderen Gerichte wohl folgen werden, gilt die Startverzögerung auch für Altfälle. Das heißt, das im vorliegenden Fall eine Fahrerlaubnis ohne MPU erst Ende 2009 erworben werden kann. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Danke...
![]() Da wäre ich nach dem Tag heute nicht mehr hintergekommen. ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Könnte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch irgendwie - wo?? - angefochten werden?
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Das Urteil des BVerwG könnte noch vor dem Bundesverfassungsgericht, dem EUGH sowie dem Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte angefochten werden.
Allerdings sehe ich kein Argument, mit dem die Klägerin dort Recht bekommen könnte. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#8
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 02.08.2009 Wohnort: Württemberg Mitglieds-Nr.: 49822 ![]() |
der Link zu dem Urteil funktioniert nicht mehr, ist es überarbeitet?
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Das ist ein Link zu einer anscheinend nicht mehr existierenden Seite. In de FAQ findest du die Verlinkung zum Urteil auf der Homepage des BVerwG.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Und auch auf der Homepage von @Lexus findet sich das Urteil noch:
Link auf verkehrslexikon.de. Man kann anscheinend solche Links dadurch reparieren, dass man "ra-x-ius" durch "verkehrslexikon" und die Endung "htm" durch "php" ersetzt. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 214 Beigetreten: 13.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46863 ![]() |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 22:46 |