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> Zweizeilig - Einzeiliges Kennzeichen Quad
KLF250
Beitrag 19.10.2005, 19:33
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich habe an meinem Quad vorne und hinten ein Zweizeiliges Kennzeichen.
Nun brauche ich aber vorne eine Einzeiliges, weil der eine oder andere Umbau vorgenommen werden soll und da stört das große Kennzeichen.

Die Damen von der Zulassungsstelle meinten daß das nicht möglich sei, es seinen nur Zweizeilige Kennzeichen gestattet.

Gibt es eine Ausnahmegenemigung? Wo bekomme ich sowas her. Hilft das wenn ich eventuell eine schreiben vom TÜV hätte, wo das drinsteht was für ein Kennzeichen ich vorne brauche???
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THOR
Beitrag 19.10.2005, 19:48
Beitrag #2


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Quads haben PKW-Zulassung.

Ein einzeiliges ist somit (Bodenabstand bei der Montage bachten) natürlich möglich.

Selbst Motorräder dürfern inzwischen einzeilig fahren.

Die § werden Dir die Profis nachliefern.

Das vorab zur Beruhigung. wavey.gif


--------------------
Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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Gast_Forenknecht_*
Beitrag 20.10.2005, 14:03
Beitrag #3





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Zitat (KLF250 @ 19.10.2005, 20:33)
Die Damen von der Zulassungsstelle meinten daß das nicht möglich sei, es seinen nur Zweizeilige Kennzeichen gestattet.

Na... da leben die Damen aber etwas hinter dem Mond. Einschlägig ist §60 StVZO iVm. Anlage Va (oder auch Vb) StVZO. Hier sind keine Regelungen getroffen, welche Kennzeichen (einzeilig/zweizeilig) wo angebaut werden müssen. Insbesondere vorne ist man sehr frei, da kann man nehmen was besser passt bzw. gefällt. Hinten kann das mit der Ausleuchtung beim einzeiligen ein Problem sein, muß aber nicht... Zu beachten sind natürlich die Sichtwinkel, aber das dürfte i.a. auch kein Problem darstellen.
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