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> STRAFTAT???? HILFE!!! Grosses Problem!!!, Straftat auf der Landstrasse!!!
Andreas
Beitrag 02.11.2005, 20:29
Beitrag #31


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Zitat (blue0711 @ 02.11.2005, 19:17)
Wo ist hier ein Kennzeichenmissbrauch,

§ 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG:

"Wer in rechtswidriger Absicht
.
.
.
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt

Daran könnte man zumindest einmal denken... think.gif

Zitat
PS: Und wtf ist ein Schandi?


Bayer. Mundart für Gendarm = Polizist. tongue.gif


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Lexus
Beitrag 02.11.2005, 20:56
Beitrag #32


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Eddi hatte recht: Da ich im Gegensatz zu meiner Voraussage doch schon was gepostet hatte, kann ich auch noch mal was schreiben:

Das Problem liegt hier nicht in der Kausalität; da keine Wirkung da ist, braucht man auch nicht nach einer Ursache zu suchen.

Das Problem liegt darin, dahinter zu kommen, ob es lediglich eine abstrakte oder doch schon eine konkrete Gefahr war.

Wenn es keinerlei Mit- oder Gegenverkehr und auch keinerlei Insassen gegeben hätte, dann wäre es sicherlich eine nur abstrakte Gefahr gewesen.

Wenn man unter bestimmten gegebenen Umständen davon ausgehen muss, dass nach dem zu erwartenden Verlauf der Entritt eines Schadens naheliegt, spricht man von einer Gefahr. Eine solche Gefahr im Straßenverkehr kann mehr abstrakter Natur sein: Es ist davon auszugehen, dass ein bestimmtes verkehrswidriges Verhalten zu einer möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder von Sachen führen kann. Auch schon der bloße Gebrauch eines motorisierten Fahrzeugs stellt bereits eine abstrakte Gefährdung anderer oder von Sachen dar.

Von solcher abstrakten Gefährdung zu unterscheiden ist allerdings eine konkrete Gefahr; eine konkrete Gefährdung ist oftmals die Voraussetzung dafür, dass es überhaupt zur Anwendung eines bestimmten Straftatbestandes kommen kann. Aber auch die Anwendung erhöhter Geldbußen bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bußgeldkatalog setzt oftmals eine konkrete Gefährdung oder sogar den Eintriit eines Schadens voraus.

Was versteht man nun unter konkreter Gefährdung?

Über die ihr ohnehin innewohnende Gefährlichkeit hinaus muss eine Handlung unter Beachtung der gegebenen Umstände zu einer kritischen Situation geführt haben, in der die Möglichkeit eines Schadenseintritts derartig gesteigert wurde, dass der Schadenseintritt wahrscheinlich wurde.

Nur eine entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts reicht hierfür nicht aus; auch ein Gleichgewicht in der Beurteilung zwischen bloßer Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts reicht nicht aus. Vielmehr muss eine bedrohliche Nähe eines Schadenseintritts gegeben sein. Im fließenden Verkehr wird man dieses Erfordernis bei einem sog. Beinahe-Unfall als gegeben ansehen müssen.

Auch wenn bei einem bestimmten Verkehrsverhalten und unter den gerade vorliegenden Gegebenheiten der reale Eintritt eines Schadens nicht mehr gänzlich vom Handelnden gesteuert werden kann, sondern nur noch vom Zufall abhängig ist, liegt bereits eine konkrete Gefährdung vor.

Diese Maßstäbe gelten auch für die Gefährdung eines Beifahrers.

Für mich ist es nicht aus der Welt, anzunehmen, dass die Fahrer von entgegenkommenden Fahrzeugen vor dem ganz urplötzlich in der Dunkelheit vor ihnen auftauchenden unbeleuchteten Gegenverkehr erschrocken sind und z. B. mit einem gewissen Lenkradverhalten ausgewichen sind; vielleicht fuhren sie auch mehr in der Straßenmitte und mussten tatsächlich stark ausweichen, weil es nur noch vom Zufall abhing, ob es zu einem Unfall kam oder nicht (Beinahe-Unfall)

Insofern wird es wohl sehr entscheidend darauf ankommen, was die Zeugen, die sich ja immerhin zu einer Anzeige veranlasst gesehen haben, der Polizei über die Auswirkungen des Fahrverhaltens gesagt haben.

Ich wär mir da der 10 € noch längst nicht so sicher.


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blue0711
Beitrag 02.11.2005, 23:28
Beitrag #33


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Aus der Erklärung heraus könnte ja eine Aussage der Beamten, dass die beiden nur mit Mühe die Spur halten konnten, schon bereits für die Annahme einer konkreten Gefährdung der Insassen reichen.
Es wäre dann ja immerhin auch in Grenzen dem Zufall überlassen, ob sie weiterhin dem Strassenverlauf hätten folgen können oder in die Pampa rauschen ohne weitere beteiligung.

So, wie der TE das beschreibt, haben die Beamten das ganze ja etwas beobachtet. Wäre also nicht ganz abwegig.

Gruss
kai


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Burkhard
Beitrag 03.11.2005, 00:40
Beitrag #34


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Es sind alles Spekulationen. RA XDiver hat seine Aussage auf die vorliegenden Informationen gestützt. Und denen ist nunmal weder eine konkrete Gefährdung anderer (sprich Erfolgsdelikt) noch die Absicht, sich durch Ausschalten der Beleuchtung, der Feststellung durch die Polizei zu entziehen, zu entnehmen. Also auch kein Kennzeichenmissbrauch.


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bayernschandi
Beitrag 03.11.2005, 09:31
Beitrag #35


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Nochmal für jene, dies nicht wissen, in Bayern bezeichnet man einen Polizei-
beamten als "Schandi" (ist keine Beleidigung/bös gemeinte Äußerung/ist
umgangssprachlich).
Zum Kennzeichenmißbrauch wäre zu erwähnen, dass durch das Ausschalten
des Lichts auch das Kennzeichen nicht abzulesen ist. Bei rechtswidriger Absicht
des bösen Buben liegt hier der Tatbestand vor !! Wichtig aber eindeutig, die
rechtswidrige Absicht und die kann ich schon durch geschicktes Vernehmen des
Beamten herauskitzeln, glaubt mir, hab sehr gute Erfahrungen hier, auch mehrfach
vor Amtsgerichten kam es zu Verurteilungen
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Burkhard
Beitrag 03.11.2005, 09:41
Beitrag #36


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Zitat (bayernschandi @ 03.11.2005, 09:31)
Wichtig aber eindeutig, die rechtswidrige Absicht und die kann ich schon durch geschicktes Vernehmen des Beamten herauskitzeln, glaubt mir, hab sehr gute Erfahrungen hier, auch mehrfach vor Amtsgerichten kam es zu Verurteilungen

Warum vernimmst du denn den Beamten? Ich würde doch lieber den Beschuldigten vernehmen. rofl1.gif cop.gif


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bayernschandi
Beitrag 03.11.2005, 09:46
Beitrag #37


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O.K., bei fast allen Beiträgen finde ich es nur Schade, dass kurz auf das eigentliche
Problem eingegangen wird und anschließend sich gegenseitig bombadiert
wird, mit fachlichen Exzessen und sich sehr häufig über andere lustig gemacht
wird.......Schade.....Schade......
Der Sinn des Verkehrsportals sollte eigentlich ein anderer sein ?!?!?
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Burkhard
Beitrag 03.11.2005, 09:56
Beitrag #38


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@bayernschandi sorry, aber das Portal lebt auch davon, dass hier und da mal ein kleiner Spaß gemacht wird. Und die gesetzten Smileys sollten das nur unterstreichen.

Selbstverständlich hast du Recht, dass durch geschickte Vernehmungstaktik der besondere Vorsatz, sprich die Absicht, herausgearbeitet werden kann. Vielleicht ist es ja auch so, dass im vorliegenden Fall genau hierauf von den Kollegen abgezielt wird. Und wenn der TE tatsächlich das Licht letztlich ausgeschaltet hat, um sich der Identifikation seines Fahrzeugs zu entziehen, unanhängig davon, ob er sich zuvor einen "Spaß" erlauben wollte, dann ist es auch ein Kennzeichenmissbrauch. giveup.gif cheers.gif


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Lanie
Beitrag 03.11.2005, 11:02
Beitrag #39


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Muß erst immer was passieren, daß es eine Straftat wird? Wenn ich Richterin wäre, wärt ihr alle ins Gefängnis gegangen mad.gif Wie kann man nur so leichtsinnig sein. *kopfschüttel* sad.gif
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GSX-R
Beitrag 03.11.2005, 11:04
Beitrag #40


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Zitat (Lanie @ 03.11.2005, 11:02)
Muß erst immer was passieren, daß es eine Straftat wird? Wenn ich Richterin wäre, wärt ihr alle ins Gefängnis gegangen  mad.gif Wie kann man nur so leichtsinnig sein. *kopfschüttel*  sad.gif

Dann wärst Du aber nicht lange Richterin, bzw. in der Berufung wäre Dein Urteil zerpflückt worden.

Auch und besonders Richter sind an die von Anderen vorgegebenen Gesetze gebunden. wink.gif


P.S. Nicht, dass mein Rechtsempfinden viel anderes sagen würde. Aber das ist hier halt nicht ausschlaggebend.

Der Beitrag wurde von GSX-R bearbeitet: 03.11.2005, 11:05


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Commodore25E
Beitrag 03.11.2005, 11:19
Beitrag #41


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Zitat (Lanie @ 03.11.2005, 11:02)
Muß erst immer was passieren, daß es eine Straftat wird? Wenn ich Richterin wäre, wärt ihr alle ins Gefängnis gegangen mad.gif Wie kann man nur so leichtsinnig sein. *kopfschüttel* sad.gif

Für was wäre ich ins Gefängnis gegangen????

Was habe ich getan???


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Lexus
Beitrag 03.11.2005, 11:24
Beitrag #42


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Ich möchte doch noch mal eine Strafttat nach § 315 c Abs. 1 Nr. 2 d StGB (grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Zu-Schnell-Fahren an unübersichtlichen Stellen) in die Debatte werfen:

Das Gesetz definiert nirgendwo, was eine unübersichtliche Stelle ist; aber die Rechtssprechung hat stets angenommen, dass Nebel, Dunkelheit oder sonstige Sichthindernisse eine Straße unübersichtlich machen. Da man dem Sichtfahrgebot entsprechend nur so schnell fahren darf, dass man vor einem unverhofft auftauchenden Hindertnis jederzeit anhalten kann, dürfte in der Dunkelheit maximal Schrittgeschwindigkeit ohne eigene Beleuchtung zulässig sein.

Wenn nun ein entgegenkommendes Fahrzeug ein anderes entgegenkommendes Fahrzeug überholt, weil es infolge der fehlenden Fahrzeugbeleuchtung von einer zum Überholen freien Strecke ausgeht, dann hängt ein Unfall nur noch vom Zufall ab, so dass bei Gegenverkehr auch stets eine konkrete Gefahr gegeben ist.

Ich hab da keine Schwierigkeiten, die wesentlichen Merkmale als gegeben anzusehen, die einzige Schwierigkeit sehe ich noch beim Merkmal der Rücksichtslosigkeit, weil das Motiv hier ja Freizeitspaß war. Aber auch darüber dürfte man mit der Annahme einer verkehrsfeindlichen Gesinnung, die ihre eigenen Amüsierinteressen über die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer stellt, noch hingwegkommen.

Mir gefällt die Wertung nicht, dass jemand im Nebel ganz schnell im Bereich des § 315 c ist, wenn er zu schnell fährt, man aber jemanden nicht bestrafen können soll, der bei Dunkelheit ohne ausreichende Fremdbeleuchtung überhaupt fährt, wenn Mit- oder Gegenverkehr vorhanden ist.

Ich weise auch mal auf folgende Parallele hin: Der BGH geht von einer konkreten Gefahr für einen Beifahrer aus, wenn der Fzg-Füher so stark betrunken ist, dass er das Fahrzeug überhaupt nicht mehr sicher führen kann. Auch dabei muss es keineswegs zu einem Fahrfehler kommen, sondern allein die Verkehrsdichte kann die Erwartung auslösen, der Fahrer werde eine längere Fahrt nicht ohne Zwischenfall meistern können und es hänge allein vom Zufall ab, ob sich die Gefahr auch verwirkliche oder nicht.

Der BGH hat eine konkrete Gefahr angenommen, wenn man ohne wirksame Bremse losfährt, weil auch dann der Eintritt oder Nichteintritt eines Unfalls nur vom Zufall abhängt.

Ich kann einen Unterschied zwischen Fahren ohne Bremse oder bei Dunkelheit ohne Beleuchtung nicht erkennen.


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blue0711
Beitrag 03.11.2005, 11:46
Beitrag #43


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Das meinte ich in meinem vorhergehenden Post:

Ohne Beleuchtung ist es dem zufall überlassen, ob der Fahrzeugführer überhaupt dem Strassenverlauf folgen kann. Die Sichtweite steht in keinem Verhältnis zur Geschwindigkeit und somit hat der fahrzeugführer eigentlich keine Möglichkeit mehr, auch nur das Verbleiben auf der Strasse hinreichend sicherzustellen, selbst Ortskenntnis vorausgesetzt.

Insoweit würde mir das auch ohne Gegen- und Mitverkehr für eine konkrete Gefährdung reichen.

Gruss
kai


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Commodore25E
Beitrag 03.11.2005, 11:54
Beitrag #44


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Zitat (blue0711 @ 03.11.2005, 11:46)
.... auch nur das Verbleiben auf der Strasse hinreichend sicherzustellen, selbst Ortskenntnis vorausgesetzt.....

Zitat
Es kamen auch Autos von der Gegenfahrbahn uns entgehen was allerdings für uns kein Problem war weil wir so gut es ging die Spur gehalten haben


Das sagt doch alles...........


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Lanie
Beitrag 03.11.2005, 11:56
Beitrag #45


Neuling


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Zitat
Für was wäre ich ins Gefängnis gegangen????

Was habe ich getan???


Du doch nicht, der Geisterfahrer und seine "treuen Gefährten" (Mitfahrer), dem das Leben anderer völlig egal ist. ^^
Wie kann man nur auf solche Ideen kommen? *argh* Warum merken manche Menschen erst, daß sie leben, wenn sie es übertreiben? Kann man nicht auch anders Spaß haben? Das verstehe ich jedenfalls nicht darunter! Wenn ich schon meinen FS hätte und Euch auf der Strecke entgegengekommen wäre, hätte ich sofort die Polizei angerufen und Euch angezeigt, Euch den FS weggenommen und das Auto zerschrotten lassen!
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Fiction Factory
Beitrag 03.11.2005, 13:54
Beitrag #46


Neuling


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Hallo an alle,

ich sehe schon, daß ich hier eine Welle in Gang gebracht habe. war zwar in dieser Dimension nicht geplant, aber so ist's auch recht.

RA, habe Respekt vor Deinem Wissen, keine Frage. In einer Hauptverhandlung einer (dieser?) Strafsache wäre es bestimmt interessant, Dich als "Gegner" zu haben. Und ungeachtet des Ausganges könnte ich mir vorstellen, anschließend mit Dir ein Bier trinken zu gehen.

Wir können hier diesen Fall jetzt drehen und wenden, wie wir wollen. Keiner hat irgend wie ganz recht, aber auch nicht ganz unrecht. Ich schlage vor: sofern unsere Täter uns über den Werdegang dieses Falles unterrichten wollen, warten wir das Urteil (möglicherweise über 2 Instanzen) ab und diskutieren dann den Ausgang durch. Macht bestimmt auch viel Spaß (-:

Aber unterlasse bitte diese Bemerkungen von wegen große Töne spucken. Das haben wir doch nicht nötig, oder?

Gruß, besonders an den Schandi (ich komme ebenso aus dem gelobten Land...),

Fiction Factory
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Bacardi
Beitrag 03.11.2005, 14:11
Beitrag #47


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Hallo Verkehrsraudi,

sollte die Ganze Geschichte wie du sagst eine Straftat sein, haben dich die Polzisten doch sicher auch i.S.d. Strafprozessordung belehrt, oder? Und haben sie dir dabei nicht die Straftat mitgeteilt?

Bei einer OWi wäre es übrigens ähnlich abgelaufen.

Also wenn das, wie du schilderst, die Ganze Geschichte war, denke ich, dass euch die Polizisten einen Denkzettel verpassen wollten, in dem sie mit euch ein deutliches verkehrserzieherisches Gespräch führten.

Ansonsten kann es natürlich durchaus sein, dass es am Sachverhalt noch eine andere Version gibt, nämlich die der Polizisten. Wer weiss wie die das ganze schildern.
Oder weist du (da du ja ohne Licht nicht weit sehen konntest) ob wegen dir ein Fahrzeugführer von der Fahrbahn abkam (evt. Fahrradfahrer).

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 03.11.2005, 14:17


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Wo es kein Gespräch mehr gibt, beginnt die Gewalt. (Sokrates)
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Quinnslicht
Beitrag 04.11.2005, 13:01
Beitrag #48


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Zitat (Bacardi @ 03.11.2005, 14:11)
Ansonsten kann es natürlich durchaus sein, dass es am Sachverhalt noch eine andere Version gibt, nämlich die der Polizisten. Wer weiss wie die das ganze schildern.
Oder weist du (da du ja ohne Licht nicht weit sehen konntest) ob wegen dir ein Fahrzeugführer von der Fahrbahn abkam (evt. Fahrradfahrer).


Richtig. Mitunter ist wichtig, was die Gegenseite dazu sagt.

Wenn man nicht einmal merkt, dass da ein Polizeiwagen hinter einem herfährt, kann es durchaus sein, dass man auch die Reaktionen des Gegenverkehrs nicht so richtig mitbekommen hat.

Und wenn man schon schreibt, dass man die Spur "so gut es ging" (!) gehalten hat, dann kann es durchaus sein, dass "so gut wie es ging" eben nicht "gut genug" war.

Und selbst wenn man glaubt, alles im Griff zu haben, kann es sein, dass ein Außenstehender, das völlig anders sieht.

Und wenn meine Spekulationen auch nur im Entferntesten zutreffen, kann es sein, dass im Polizeibericht mehr drin steht als von "Verkehrsraudi" beschrieben.
Und das könnte dann den Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung erfüllen.

Wenn die Polizisten den TE nur hätten "erschrecken" wollen, hätten sie wohl kaum zu so drastischen Maßnahmen gegriffen wie dem Abnehmen des Autoschlüssels?

lg
Quinnslicht


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"Kein Breitengrad, der nicht dächte, er wäre Äquator geworden, wenn alles mit rechten Dingen zugegangen wäre."
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Der Verkehrsraudi
Beitrag 22.11.2005, 15:39
Beitrag #49


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Hallo,

ich melde mich zurück wegen der Sache mit: "ohne Licht auf der Landstraße unterwegs"!!!!!! Den genauen Vorhergang hatte ich bereits vor einiger Zeit im Verkehrsportal geschildert (den Link dazu: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=30362 )!!!!!!!

Nun kam der Anhörungsbogen vom Polizeipräsidium in dem mir und meinem Kumpel die folgende Tat vorgeworfen wird:

„Sie werden des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gem §315 b StGB beschuldigt, in dem Sie mit dem Fahrzeugführer des BMW (Kennzeichen), Max Mustermann (2. beschuldigte Person), im öffentlichen Verkehrsraum ein Autorennen mit hoher Geschwindigkeit und teilweise in Schlangenlinie fuhren und trotz Dunkelheit die Beleuchtung des PKW an- und ausschalteten.“

Zum ersten, wir sind mit vorgeschriebener Geschwindigkeit gefahren und haben zweitens kein Autorennen veranstaltet!!!!! Wäre ein wenig banal ein Autorennen ohne Licht!!!!! Naja, wie auch immer soll ich mich zu diesem Tatvorwurf äußern!!!!
Mein Kumpel und ich haben den Anhörungsbogen zur gleichen Zeit bekommen und die Insassen von unseren Fahrzeugen haben auch zum gleichen Zeitpunkt ein Schriftstück zur Zeugenaussage bekommen!!!!!!

Meine Fragen:

1.) Wie soll ich mich (und mein Kumpel) im Anhörungsbogen zu dieser Tat äußern???? Ich habe mir gedacht zu schreiben das ich auf einer öffentlichen Strasse fuhr und mich entgegenkommende Fahrzeuge mit Lichthupe auf etwas aufmerksam machten. Demzufolge prüfte ich ob mein Licht ordnungsgemäß angeschaltet war und machte es aus diesem Grund aus und wieder an!!!!!!!..... Kann man sich so in etwa zur Tat äußern?????? (Mein Kumpel und die Insassen müssten dann wohl auch das gleiche in abgewandelter Form schreiben!!!!) Könnte das Klappen das wir damit freigesprochen werden?????????
2.) Mein Vorname bzw. mein Rufname ist im Anhörungsbogen falsch notiert!!!!! Könnte ich somit aus der Sache raus sein weil theoretisch ein anderer Name auf dem Anhörungsbogen steht????.............

ich wäre um nützliche Antworten sehr dankbar!!!!!!!!!
(Danke an alle die mir nützliche Antworten zu meinem letzten Beitrag gegeben haben)

Ich werde euch natürlich mit dem Verlauf dieser Anzeige im laufenden halten!!!!!

Mit freundlichen Grüßen DER VERKEHRSRAUDI

Anmerkung Moderator:
Threads zusammen geführt


Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 22.11.2005, 15:52
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Commodore25E
Beitrag 22.11.2005, 15:51
Beitrag #50


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Jetzt wirds Zeit für einen Anwalt, denn geht diese Anklage durch bist Du Deine FE los.

Was Du schreiben sollst darf Dir hier fast keiner sagen, da Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Nur soviel: Du mußt nichts Aussagen außer den Pflichtangaben zu Name, Anschrift etc.

Daß Dein Vorname falsch geschrieben ist ist ein heilbarer Makulaturfehler, also unerheblich.

Übrigens: Warum so viele !!!! und ??? Das steigert die Lesbarkeit nicht sonderlich....


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HaWeThie
Beitrag 22.11.2005, 15:54
Beitrag #51


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Zitat
Gem. Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dürfen Rechtsberatungen nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist (z.B. Rechtsanwälte). Bitte vermeiden Sie daher den Eintrag konkreter Rechtsfälle oder deren konkrete Beantwortung. Vielen Dank!


Zitat
1.) Wie soll ich mich (und mein Kumpel) im Anhörungsbogen zu dieser Tat äußern???? Ich habe mir gedacht zu schreiben das ich auf einer öffentlichen Strasse fuhr und mich entgegenkommende Fahrzeuge mit Lichthupe auf etwas aufmerksam machten.

Jau - mach ich auch demnächst: fahren ohne licht - und warten, bis mich andere aufmerksam machen.
Geht's noch?
Außerhalb der geschl.Ortschaft sieht man das sofort, wenn kein Licht an ist.
Innerhalb siehts etwas anders aus.
Was Ihr antworten sollt kann euer Anwalt euch sagen - ohne sieht's schlecht aus.

Zitat
und die Insassen müssten dann wohl auch das gleiche in abgewandelter Form schreiben!
du willst doch wohl niemanden zu einer Falschaussage vor Gericht (wo das Verfahren unweigerlich landen wird) veranlassen?

Zitat
Mein Vorname bzw. mein Rufname ist im Anhörungsbogen falsch notiert!!!!! Könnte ich somit aus der Sache raus sein weil theoretisch ein anderer Name auf dem Anhörungsbogen steht????.............
Vergiss es

Jung du hast sch... ähh Mist gebaut - steh' dazu.
Oder geh zum Anwalt


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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RA XDiver
Beitrag 22.11.2005, 15:57
Beitrag #52


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Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Das Beste für Dich (Euch) ist wohl, wenn zunächst die Klappe gehalten wird. Mit diesen netten Märchen lockt Ihr keinen Richter aus seinem Sessel.

Vor anwaltlicher akteneinsicht würde ich keinen, aber auch gar keinen Muchs von mir geben.

Abschließend soviel: Alleine kommt Ihr da unbeschadet nicht raus.


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Der Verkehrsraudi
Beitrag 22.11.2005, 15:58
Beitrag #53


Neuling
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Einen Anwalt?????? der ist verdammt teuer!!!!!! hab nämlich keine rechtschutzversicherung - ich weiß, ein kleines eigentor!!!! war letztens schon bei einem anwalt wegen einer blitzersache, der wollte einfach ma 150 euro haben um die akte vom ordnungsamt anzufordern........

kann ich mich auch selber verteidigen??? muss ja gehn......
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Der Verkehrsraudi
Beitrag 22.11.2005, 16:01
Beitrag #54


Neuling
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wie, warum darf mir hier keiner tipps zu dieser sache geben?????? ist doch alles anonym hier im portal!!!!!!!!!! ................... versteh ich nicht!!!!!!!!!!!!!!!!
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Tortenjan
Beitrag 22.11.2005, 16:03
Beitrag #55


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Natürlich kannst du es auch ohne Anwalt versuchen. Nur ohne Akteeinsicht und mit so bescheuerten Märchen ist dir eine Verurteilung sicher. Dann kannst du an den Kosten fürs Beratungsgespräch nochmal locker eine 0 drannhängen. Kapier es endlich, du hast mächrig in den topf mit der braunen Masse gegriffen, jetzt geht es nur noch um Schadensbegrenzung. Ärger und Kosten hast du jetzt schon genug an der Backe, mach die Sache nicht schlimmer als sie eh schon ist und laß dir vom Fachmann helfen, auch wenn das was kostet.


--------------------
errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Hornblower
Beitrag 22.11.2005, 16:04
Beitrag #56


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Höre auf, Erbsen zu zählen. Damit kommst Du nicht durch, und Polizisten haben ein verdammt gutes Gedächtnis. Du hast Mist gebaut und das hat man gesehen.

Ziehe bitte nicht Deine Freunde in Dein Fehlverhalten hinein. Weißt Du, was auf falsche Zeugenaussage steht?

Nimm Dir einen Anwalt, um möglichst glimpflich davonzukommen, aber sehe den Konsequenzen entgegen.

Gruß,

H.H.


P.S.: Du solltest mal Deine Tastatur überprüfen. Anscheinend hast Du ein Problem mit einem Trigger auf dem Ausrufe- und Fragezeichen.


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RA XDiver
Beitrag 22.11.2005, 16:04
Beitrag #57


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Zitat
wie, warum darf mir hier keiner tipps zu dieser sache geben?????? ist doch alles anonym hier im portal!!!!!!!!!! ................... versteh ich nicht!!!!!!!!!!!!!!!!


Weil Rechtsberatung = Einzelfallberatung nur durch dafür zugelassene Personen erteilt werden darf. Alles andere kann sehr teuer werden.

Zitat
kann ich mich auch selber verteidigen??? muss ja gehn......


Vom Grundsatz her ja, aber wenn ich Deine kläglichen Versuche von oben lese, befürchte ich, dass das Dein nächstes Eigentor gibt.

Ich sage das nicht oft, aber wenn Du überhaupt eine kleine Chgance haben willst, da vielleicht relativ billig rauszukommen, dann wirst Du wohl um einen Anwalt nicht herumkommen.

Ansonsten sparst Du bald viel Geld (KfzSteuer, Sprit, Versicherung) und das für vermutlich ein ganzes Jahr.


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nadderl
Beitrag 22.11.2005, 16:04
Beitrag #58


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Außerdem kann man mit dem RA auch Ratenzahlung vereinbaren blink.gif


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Commodore25E
Beitrag 22.11.2005, 16:05
Beitrag #59


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Und bitte laß die !!!!!!!!!!!!!!!!!! weg. Das NERVT crybaby.gif


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RA XDiver
Beitrag 22.11.2005, 16:08
Beitrag #60


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Zitat
Außerdem kann man mit dem RA auch Ratenzahlung vereinbaren


Das macht allerdings nicht jeder Kollege mit. In vielen Fällen (gerade in Strafsachen) heisst es eigentlich : Nur Bares ist Wahres! wink.gif


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nadderl
Beitrag 22.11.2005, 16:10
Beitrag #61


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Das magt schon sein aber wie heisst es immer so schön: Probieren geht über studieren. Einen Versuch ist es wert, Prozesskostenbeihilfe wird bei so was ja meines wissens nach auch nicht genehmigt??


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RA XDiver
Beitrag 22.11.2005, 16:11
Beitrag #62


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Im Strafverfahren heisst das Pflichtverteidigung. Und die gibt es in diesem Fall sicher nicht.

Da hätte er eh nichts von. Die Kosten holt sich der Staat via Gerichtskostenrechnung zurück.


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Der Verkehrsraudi
Beitrag 22.11.2005, 16:11
Beitrag #63


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Wozu ist denn dann dieses Verkehrsportal gedacht (........wenn keine Tipps erlaubt sind.....)?????? Bestimmt nicht um zu prahlen was man für eine scheisse gebaut hat!!!!!!! anwalt hin oder her, ein anwalt denk sich doch auch bloß ein paar gute geschichten aus und untermauert es mit ein paar paragraphen um den klienten aus der sache heraus zu boxen!!!!
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Tortenjan
Beitrag 22.11.2005, 16:13
Beitrag #64


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RA XDiver
Beitrag 22.11.2005, 16:15
Beitrag #65


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Zitat
ein anwalt denk sich doch auch bloß ein paar gute geschichten aus und untermauert es mit ein paar paragraphen um den klienten aus der sache heraus zu boxen!!!!


Das wird er sicherlich nicht tun. Sowas würde sich dann Strafvereitelung nennen. Lügengeschichten ausdenken ist nicht unser Job. Vielmehr geht es darum, mit rechtlich zulässigen Mitteln (und das geht weit über die Nennung von ein paar §§ hinaus) den Mandanten (Klienten hat eine andere Berufsgruppe) rauszuboxen.

Wie dem auch sei. Ohne genaue Akteneinsicht kann Dir ohnehin keiner sagen, was genau gegen Dich in der Hand gehalten wird. Dies ist aber die Grundlage für eine treffende Argumentation. Die kann Dir hier keiner vordiktieren, weil schlicht und einfach die Fakten nicht bekannt sind.

Ich dürfte zwar, tue es aus v.g. Gründen aber auch nicht. Dir etwas in den Mund zu legen, was vielleicht passt, wäre grob fahrlässig und nicht zu verantworten.


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Commodore25E
Beitrag 22.11.2005, 16:17
Beitrag #66


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@Verkehrsraudi.

Immer sachte, okay? Hier geben freundliche Menschen unentgeltlich Tips zur Milderung bzw. Abwehr von Straffolgen bzw. zu Straffolgen.

Hier sind keine Bezahlanwälte angestellt, und deshalb wird konkrete Rechtsber. hart geahndet.

Dir kann nur ein Anwalt helfen, denn Du stehst mit Sicherheit bald vorm Kadi, zumindest bekommst Du nette Schreiben der Obrigkeit.

Und die tun verdammt weh...


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nadderl
Beitrag 22.11.2005, 16:19
Beitrag #67


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Zitat (Tortenjan @ 22.11.2005, 16:13)
*FürdengoldenenPlonkamBandnominier*

Wat fürn Ding?


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Der Verkehrsraudi
Beitrag 22.11.2005, 16:19
Beitrag #68


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Was soll den genau in der Akte drinstehen???? Da steht doch auch nichts weiter drin als meine Daten, Tatvorwurf und der Bericht von der Polizei!!!!!!!
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Commodore25E
Beitrag 22.11.2005, 16:21
Beitrag #69


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Was glaubst Du, was alles in Akten stehen kann. Jede noch so kleine Bemerkung von Dir kann da stehen, und die kann das Zünglein an der Waage sein.

Zudem bekommen Anwälte ihr Examen nicht geschenkt, das ist harte Arbeit. Und die will zurecht gut entlohnt werden.


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nadderl
Beitrag 22.11.2005, 16:21
Beitrag #70


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Und genau um den Bericht geht es hauptsächlich! Und den kann eh nur ein Anwalt einsehen, du hast keine Möglichkeit in die Akte reinzuschaun

wieder mal zu spät dry.gif genau das hab ich gemeint


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RA XDiver
Beitrag 22.11.2005, 16:23
Beitrag #71


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Zitat
Tatvorwurf und der Bericht von der Polizei!!!!!!!


Und genau der ist das interessante. Was haben die Beamten genau gesehen (und zur Anzeige gebracht). Des Weiteren tauchen oft genug noch ein paar nette andere Goodies in derselben auf (z.B. unerwartete Zeugen u.ä.).

Aber was tippe ich mir hier die Finger wund. Mach es so wie Du es planst, dann verspreche ich Dir mind. 10-12 Monate ÖPNV und ein gutes Monatsnetto als Strafe.

Danach dann vielleicht noch ein wenig Ärger mit der FEB in Form einer kleinen MPU-Aufforderung. Insgesamt kostet der Spaß dann (Fahrkarten nicht inkl.) 2.500-3.000 EUR, wenn nicht mehr.

Da würde ich mir so langsam anfangen zu überlegen, ob sich die 1.000 EUR für eine ordentliche Verteidigung nicht doch lohnen.

Zitat
Und die will zurecht gut entlohnt werden


Wenn dem denn mal so wäre.... crybaby.gif crybaby.gif wink.gif


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NAKED
Beitrag 22.11.2005, 16:24
Beitrag #72


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@ Commodore

Sag mal, wie kannst du nur bei solchen Usern wie dem TE nur so ruhig bleiben? shutup.gif
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Sasquatch
Beitrag 22.11.2005, 16:27
Beitrag #73


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Zitat (nadderl @ 22.11.2005, 16:10)
Das magt schon sein aber wie heisst es immer so schön: Probieren geht über studieren.

Das ist zwar richtig, aber wie heisst es weiter so schön: Versuch macht kluch. Die meisten Kollegen werden mit Ratenzahlern schon ihre forensischen Erfahrungen gesammelt haben, weshalb da einige Grundsätze Raum greifen dürften. Einer davon ist bei mir, dass Ratenzahlung nur bei Mandanten gewährt wird, wo ich auch weiss, dass die Raten bedient werden. Gerade in Strafverfahren ist es oft so, dass der Mandant nach Abschluss des Verfahrens sich nur sehr schwer zur Ratenzahlung bewegen läßt. Das bindet nur unnötige Kräfte. In Strafverfahren gilt daher meistens der Grundsatz "Ohne Schuss kein jus", will heißen: erst Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten, dann wird gearbeitet.


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Der Verkehrsraudi
Beitrag 22.11.2005, 16:28
Beitrag #74


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ich stell ja die arbeit der anwälte auch nicht in frage!!!!!! warum darf ein anwalt der mich verteidigt in meine akte schauen und ich nicht????????? muss mich ja auch irgendwie verteidigen können und wenn das mit der besagten akte am besten geht warum darf ich nicht in die hineinsehen.... wenn theoretisch mein anwalt die akte angefordert und die bei sich zu liegen hat, darg ich denn über die schulter mit hineinschauen?????
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nadderl
Beitrag 22.11.2005, 16:30
Beitrag #75


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Wie auch damals bei mir geschrieben wurde: Du könntest beweismittel vernichten!


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Commodore25E
Beitrag 22.11.2005, 16:30
Beitrag #76


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@NAKED

Weil ich auch mal jung war und die eine oder andere Sch**** verzapft habe, wenn auch nicht so eklatant. Und Fehler machen wir alle mal. Nur muß man dies auch einsehen und die Fehler bei sich suchen, nicht bei Vadder Staat, Mutter Erde und den bösen Behörden, denn die machen nur ihren Job.

Auch unser TE wird dies noch lernen, ich fürchte aber, auf die sehr unangenehme Art und Weise dry.gif sad.gif


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RA XDiver
Beitrag 22.11.2005, 16:31
Beitrag #77


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Da spricht grundsätzlich nichts gegen. Aber die notwendigen Schlüsse wirst Du alleine daraus nicht ziehen (können). Man sieht´s an Deinen (verzweifelten) Versuchen der Ausredenfindung.

Zitat
warum darf ein anwalt der mich verteidigt in meine akte schauen und ich nicht???


Weil das so in der StPO vorgesehen ist. Da spielen schutzwürdige Interessen Dritter eine Rolle. Rest: siehe nadderl.


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Commodore25E
Beitrag 22.11.2005, 16:32
Beitrag #78


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Zitat (Der Verkehrsraudi @ 22.11.2005, 16:28)
wenn theoretisch mein anwalt die akte angefordert und die bei sich zu liegen hat, darg ich denn über die schulter mit hineinschauen?????

Du darfst, soweit ich weiß, im Beisein des Anwaltes direkt Einsicht nehmen und Dir Abschriften machen. Keine Kopien oder Fotos.

An RA XDiver: Bitte korrigieren, wenn falsch.....


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steveluke
Beitrag 22.11.2005, 16:32
Beitrag #79


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Zitat (Der Verkehrsraudi @ 22.11.2005, 16:28)
ich stell ja die arbeit der anwälte auch nicht in frage!!!!!! warum darf ein anwalt der mich verteidigt in meine akte schauen und ich nicht????????? muss mich ja auch irgendwie verteidigen können und wenn das mit der besagten akte am besten geht warum darf ich nicht in die hineinsehen.... wenn theoretisch mein anwalt die akte angefordert und die bei sich zu liegen hat, darg ich denn über die schulter mit hineinschauen?????

Du musst davon ausgehen, dass studierte Rechtswissenschaftler diese Akten -im Gegensatz zu einem Laien - mit juristischem Blick lesen - will heißen: Es ist zwar nicht unwichtig, was in der Akte steht, aber viel wichtiger ist die Frage, wie es juristisch zu bewerten ist und welche juristischen Wege/Strategien hier möglich bzw. untunlich sind.

Natürlich würde dir der Anwalt einen Akteneinsicht gewähren.


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Der Verkehrsraudi
Beitrag 22.11.2005, 16:33
Beitrag #80


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wenn ich die sicherheit bekommen könnte das mich der anwalt erfolgreich verteidigt dann hätte ich sofort einen anwalt genommen!!!!! wenns hart auf hart kommt darf ich vielleicht noch die anwaltskosten tragen und die srafkosten!!!! das ist mir zu heiß!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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