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Gast_Hattuschili_* |
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#1
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Immer öfter fällt mir auf, dass viele PKW-Fahrer bei jeglichen Lichtverhältnissen mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren. Heute morgen hatte ich in einer Diskussion die Meinung vertreten, dass das Fahren mit Standlicht generell verboten ist und bei entsprecheden Sichtbehinderungen lediglich die Kombination Fahrlicht und Nebellampen zugelassen ist. Ich konnte dieses aber gerade ![]() ![]() - Gibt es hier einschlägige Vorschriften, oder muss man aus den Tatbestandsnr. des Bussgeldkataloges ableiten ? -Wie würde die Anschuldigung lauten, wenn jemand mit entsprechender Beleuchtung "erwischt" würde ? - wie hoch wäre ein event. Bussgeld ? - Gab es event. in der ehem. DDR eine Rechtsvorschrift, die so eine Kombination zuliess ? Vielen Dank |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1042 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: bei Bad Kreuznach Mitglieds-Nr.: 44 ![]() |
Fahren mit Nebelleuchten und Begrenzungsleuchten (Standlicht) ist nicht nur erlaubt, sondern auch insbesondere bei starkem Nebel die einzig sinnvolle Kombination.
Bei Abblendlicht ist durch den asymetrischen Lichtkeil zur Ausleuchtung des rechten Fahrbahnrandes und generell durch das "hoch" angebrachte Fahrlicht die Blendung durch die Reflektion am Nebel relativ stark. Der Nebel wird so noch stärker zur undurchsichtigen Suppe. Nebellampen sind bewußt sehr tief am Fahrzeug angebracht, die Reflektion ist somit nicht so stark, in der Regel ist dicht über dem Boden der Nebel auch nicht so dicht, somit wird die Reflektion weiter vermindert. Gesetzliche Bestimmungen siehe hier:§17 (3) -------------------- Es gibt solche und solche, aber mehr solche wie solche !
frei übersetzt aus dem Schwäbischen: s gibt sottiche un sottiche, aba meh sottiche wie sottiche |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2901 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 9 ![]() |
@Fridloin: In diesem Ausnahmefall hast du recht!
Generell ist diese Kombination aber nicht erlaubt, da §17 StVO Abs. 2 Zitat Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. und §17 StVO Abs.3 Zitat Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Die Nebelscheinwerfer heißen nicht umsonst so! Bei einigermaßen passablen Sichtverhältnissen dürfen die Nebelscheinwerfer nicht eingeschaltet sein. Für die Verfolgung kommt es darauf an, ob das als Tatmehrheit oder Tateinheit gewertet wird. Das alleinige Fahren mit Standlicht und das Einschalten der Nebelscheinwerfer bei guter Witterung wird jeweils mit 10EURO belegt. -------------------- Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter) Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht. |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1042 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: bei Bad Kreuznach Mitglieds-Nr.: 44 ![]() |
Natürlich gilt das nur, wenn durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich beeinträchtigt wird.
Nur dann dürfen Nebelscheinwerfer überhaupt eingeschaltet werden. In Metern ausgedrückt bedeutet das: Sichtweite kleiner als ca. 200m -------------------- Es gibt solche und solche, aber mehr solche wie solche !
frei übersetzt aus dem Schwäbischen: s gibt sottiche un sottiche, aba meh sottiche wie sottiche |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1042 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: bei Bad Kreuznach Mitglieds-Nr.: 44 ![]() |
Hi Chris,
Du warst mal wieder schneller. ![]() -------------------- Es gibt solche und solche, aber mehr solche wie solche !
frei übersetzt aus dem Schwäbischen: s gibt sottiche un sottiche, aba meh sottiche wie sottiche |
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Gast_Don Scotto_* |
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#6
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hmmm doofe Frage:
Warum darf denn nicht nur mit Standlicht gefahren werden? Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass dadurch der falsche Anschein eines parkendes Autos gegeben wird, aber irgendwie... naja ok wäre verständlich, dennoch finde ich vor allem die netten Standlichtringe beim 5er schick, wäre doch schad wenn man mich deswegen zur Kasse bittet (und nein ich bin kein Nebenscheinwerferfahrer ![]() Ich fände es persönlich auch eine Frechheit, deswegen irgendwann angehalten zu werden, solang in Berlin grob geschätzt jedes fünfte Auto falsch eingestellte bzw. sogar halb defekte Scheinwerfer hat. Übrigens sollte man auch nicht beleuchtete Fahrradfahrer deutlich schwerer bestrafen (als es jetzt schon eventuell ist), ist zwar ein nettes Reaktionsspiel und Nachprüfen ob der Bremsassistent bzw. das ABS noch funktionieren, aber auf Dauer will ich eigentlich nicht mit den psychologischen Folgen zu kämpfen haben, einen ungeschützten Radfahrer umgenietet zu haben (Musste ich jetzt einfach loswerden, nachdem mir mal wieder ein unbeleuchteter Radfahrer beim Rechtsabbiegen geisterfahrend vor die Nase gefahren ist. Irgendwie verkrampfe ich mich bei Vollbremsungen auch dermaßen, dass mir der Oberschenkel immer noch weh tut ![]() |
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Gast_Gerhard_* |
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#7
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Wie die Bezeichnung Standlicht schon aussagt handelt es sich um eine Beleuchtung die zur Absicherung des stehenden Fahrzeugs in der Nacht dienen soll.
Früher (heute nur noch vereinzelt) gabs dazu noch eine Parklichtschaltung (Blinkerhebel links schaltete das linke Standlicht und die linke Rückleuchte an) |
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#8
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Zitat (Klaus Krabbert @ 18.01.2004, 07:50) Anm. Mod.: Das Posting, welches hier zitiert worden ist, ist aus moderativen Gründen gelöscht worden. steveluke (Mod) ![]() ![]() -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_Uwe K._* |
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#9
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 87 Beigetreten: 16.09.2003 Mitglieds-Nr.: 72 ![]() |
@Gerhard
Bitte definiere frueher?? Ich kenne kein Auto, dass diese Schaltung nicht hat und zwar sogar fuer rechts und links. Klar ich kenne nicht alle Auto's dieser Welt, aber diese Schaltung ist doch wohl "Standard" oder irre ich mich da gewaltig??? Biggles |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Die angesprochene Sonderregelung für BaWü halte ich auch für einen vorgezogenen Aprilscherz.
Standlichter heißen auch Begrenzungsleuchten. Sie sind dazu dazu, die seitliche Begrenzung der Fahrzeuge nach vorne kenntlich zu machen (§ 51 Abs. 1 StVZO), und können naturgemäß das Abblendlicht nicht ersetzen. Wenn man den § 17 StVO Satz für Satz durchliest, ergibt sich doch von ganz alleine, wann mit welcher Beleuchtung gefahren werden darf und unter welchen Bedingungen z.B. auch Begrenzungsleuchten in Kombination mit Nebelscheinwerfern zulässig sind. |
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#12
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Zitat (Biggles @ 18.01.2004, 12:08) @Gerhard Bitte definiere frueher?? Ich kenne kein Auto, dass diese Schaltung nicht hat und zwar sogar fuer rechts und links. Klar ich kenne nicht alle Auto's dieser Welt, aber diese Schaltung ist doch wohl "Standard" oder irre ich mich da gewaltig??? Biggles Das funktionierte meist nur bei deutschen Auto's. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2901 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 9 ![]() |
Zitat (Biggles @ 18.01.2004, 12:08) @Gerhard Bitte definiere frueher?? Ich kenne kein Auto, dass diese Schaltung nicht hat und zwar sogar fuer rechts und links. Klar ich kenne nicht alle Auto's dieser Welt, aber diese Schaltung ist doch wohl "Standard" oder irre ich mich da gewaltig??? Biggles Ich kenne eigentlich nur Autos einer Marke, die diese Standlichtschaltung haben: Und das sind die Volkswagen aus Wolfsburg. Unser alter Nissan Sunny, unser jetziger Opel Astra, mein früherer Ford Escort und unser nagelneuer Peugeot 307 haben das auf jeden Fall alle nicht. -------------------- Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter) Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht. |
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Gast_Josef_* |
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#14
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Zitat ("Chris") Ich kenne eigentlich nur Autos einer Marke, die diese Standlichtschaltung haben: Und das sind die Volkswagen aus Wolfsburg. Die Mercedes-Benz haben sie auch. |
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Gast_Uwe K._* |
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#15
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Zitat (Josef @ 18.01.2004, 17:36) Die Mercedes-Benz haben sie auch. Die neuen aber am Lichtschalter und nicht am Blinkerhebel |
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Gast_Dio_* |
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#16
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Ich habe unlängst in der Zeitung gelesen, dass man sehr wohl mit Standlicht fahren darf - allerdings nur am Tag. Nachts bzw. in den Situationen, wo man laut Gesetz mit Licht fahren muss, darf man nur Abblendlicht (bzw. Fernlicht in den vorgesehenen Situationen) benutzen.
Ob man tagsüber mit Standlicht, Abblendlicht oder gar keinem Licht fährt, ist dem Gesetz egal (bei uns, in anderen Ländern gibts Licht am Tag als Vorschrift - kommt bei uns sicher auch irgendwann). |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Zitat Ich habe unlängst in der Zeitung gelesen, dass man sehr wohl mit Standlicht fahren darf - allerdings nur am Tag. Zitat Ob man tagsüber mit Standlicht, Abblendlicht oder gar keinem Licht fährt, ist dem Gesetz egal Ich weiß nicht, in welchem Land du lebst, aber in D ist es dem Gesetz eben nicht egal. Darf ich erneut auf § 17 StVO verweisen? -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Gast_Guest_* |
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#18
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Hmm, vielleicht darf man es in Deutschland ja auch (noch) nicht, gelesen habe ich das auch in einer österreichischen Zeitung. Die Verkehrsgesetze der einzelnen Länder werden ja erst schrittweise aneinander angepasst.
An sich ist es eh schwachsinnig, tagsüber mit Standlicht zu fahren, weils ja überhaupt nix bringt (man siehts ja bei Sonne nicht mal). Ich fahre tagsüber jedenfalls mit Abblendlicht (nachts natürlich auch ![]() |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 799 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 32 ![]() |
Thema Standlicht: Mich wundert nur, daß es am Tag verboten sein soll, nur mit Standlicht zu fahren.
Im Vergleich zu einem unbeleuchteten Auto bringt das Standlicht zumindest keine Nachteile -> Warum also bestrafen? Über Leute, die bei Dunkelheit mit Standlicht fahren, brauchen wir uns nicht zu unterhalten... P.S. Mein Opel Senator hat auch noch "Parklicht" am Blinkerhebel... Grobi -------------------- Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 3792 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main) Mitglieds-Nr.: 40 ![]() |
Also zu Zeiten, zu denen ja eigentlich ueberhaupt nicht mit Licht gefahren werden muss - sprich am hellichten Tage, - da wird es sicherlich nichts ausmachen, wenn trotzdem jemand das Standlich anhat. Man sieht's ja quasi sowieso nicht.
Zum Parklicht - ich habe diese Parklichtschaltung auch mal gesehen, aber nur relativ selten. An meinen Autos hatte ich diese Schaltung noch nie gehabt. Frueher - und damit meine ich wirklich meine Jugendzeit vor 40 Jahren, da gab es ebenfalls ein Parklicht, aber das war nicht diese Parklichtschaltung! Damals gab es an der Seite des Fahrzeuges ein kleines Laempchen, eine Birne drin, nach hinten war das Glas rot, nach vorne weiss. Das war das Parklicht und durfte innerhalb von Ortschaften nachts benutzt werden. Ausserhalb war zum Parken komplettes Standlicht vorgeschrieben. Das war auch die Zeit, in der es gerade noch die letzten Winker gab, die Vorlaeufer der heutigen Blinker. Es handelte sich um ein ca 15 cm langes rotes Teil, welches hinter der Tuer aus dem Holm herauskam und auf- und abwinkte. Wer kann sich denn an so etwas noch erinnern? -------------------- Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker) |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Zitat Frueher - und damit meine ich wirklich meine Jugendzeit vor 40 Jahren, da gab es ebenfalls ein Parklicht, aber das war nicht diese Parklichtschaltung! Damals gab es an der Seite des Fahrzeuges ein kleines Laempchen, eine Birne drin, nach hinten war das Glas rot, nach vorne weiss. Zitat Das war auch die Zeit, in der es gerade noch die letzten Winker gab, die Vorlaeufer der heutigen Blinker. Zitat Wer kann sich denn an so etwas noch erinnern? Ich kann mich an beides erinnern, obwohl ich ein bisschen jünger als du bin. Ein ehemaliger Nachbar fuhr bis in die 90-er Jahre hinein einen uralten Ovali-Käfer aus den 50-ern, Top Zustand! Der Käfer hatte sowohl Winker (Blinker allerdins auch nachgerüstet) sowie die Parkleuchte. Mehr zum Thema "Blinkergeschichte" gibt's z.B. hier auf einer Themenseite von BOSCH! -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: im Südwesten von Hamburg Mitglieds-Nr.: 49 ![]() |
Auch die bayrischen Autobauer aus München haben in ihren Pkw´s das Parklicht in die Blinkschaltung eingebaut. Zumindest bis zum Jahre 2000.
Gruss Werner |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6223 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
§17 StVO Abs.3 sagt aus, dass bei erheblicher Sichtbehinderung am Tage
mit Abblendlicht zu fahren ist. Nun gibt es die Faustregel, dass wenn deutlich mehr als die Hälfte mit Abblendlicht am Tage fahren, mit Abblendlicht zu fahren ist. Sind dann die Voraussetzungen für §17(3) erfüllt oder nicht? Anders gesprochen, gibt es am Tag (nicht Dämmerung) Sichtverhältnisse bei denen auschließlich mit Abblendlicht gefahren werden muss? |
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 87 Beigetreten: 16.09.2003 Mitglieds-Nr.: 72 ![]() |
Wegen der "Parklichtschaltung" hakte ich ja "nur" nach, weil ich nicht wirklich ein Auto kenne, welches diese Schaltung nicht hat, zumindestens fuer die Fahrerseite ... Bin halt etwas verwundert, da es sich durch "alle" Fahrzeugklassen zieht: Trabbi (Bj. 85), Lada (Bj. 90), Opel's (Bj.97 & andere), VW's, Peugot's, Fiat's ... (Bj. ???) Will hier niemanden angreifen oder so, bin halt nur diese Schaltung gewoehnt, auch wenn ich sie eher selten nutze ...
Biggles |
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Gast_Uwe K._* |
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#25
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Also diese Parklichtschaltung mittels Blinkerhebel haben: VW, Opel, Ford, BMW usw.
Muss ich Biggles zustimmen, kenne das auch nur so. Mercedes hat die Schaltung mittlerweile im Lichtschalter als 2 weitere Stufen integriert. |
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#26
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Peugeot hat diese Schaltung definitiv nicht.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 87 Beigetreten: 16.09.2003 Mitglieds-Nr.: 72 ![]() |
@Matte
Zwecks Peugot: Ich mag' es nicht beschwoeren, da ich mit den Auto's meiner Eltern nicht sooooo oft unterwegs bin, um es genau zu sagen, noch nie wirklich war :-) Naja, sei's drum, es ging hier ja urspruenglich auch um was ganz anderes, also zurueck zum Hauptthema ... Biggles |
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2901 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 9 ![]() |
Zitat Peugeot hat diese Schaltung definitiv nicht. Kann ich bestätigen!! Zumindest unser 307 hat sowas nicht, ebenso der 205, den ich mal kurzzeitig ausgeliehen hatte. Und unser Opel Astra ('97!!) hat das auch nicht, naja sei's drum, der der's hat soll froh sein, wer's nicht hat kommt auch so zurecht. -------------------- Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter) Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht. |
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#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 507 Beigetreten: 19.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1389 ![]() |
Also ich habe ja auch schon einiges an fahrzeugen gefahren.
Also Seat Toledo bj 92 hat es für links und recht Opel omega A86-ca.96/B96-2002/C 2002- offen hat es auch für beide seiten Kadett E BJ 87 hatte es. Seat MArbella bj 88 hatte es. Astra F BJ 98 Hat es vielleicht bei dir Sicherung defeckt, -------------------- Wer später bremst, ist länger schnell!!!
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2901 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 9 ![]() |
Zitat (Eydti @ 21.01.2004, 19:28) Astra F BJ 98 Hat es vielleicht bei dir Sicherung defeckt, Nun ja, dann muss ich mir das wohl noch mal anschauen! Eigentlich war ich aber der festen Überzeugung, dass unser Astra das von Anfang an nicht hatte, d.h. nicht Sicherung defekt. -------------------- Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter) Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht. |
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#31
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Dann lebt dein Vater aber nicht nach der StVO der BRD.
Anm.Mod.: Das Posting, auf den sich dieser Beitrag von Matte bezieht, wurde aus moderativen Gründen gelöscht. Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 22.01.2004, 08:12 -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1377 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 5 ![]() |
@Chris:
Beim Astra meines Bruders gehts auch nicht (neueres Modell). Vielleicht hat Opel das aus Gründen der Materialeinsparung abgeschafft. Bei Vectra A gings z.B. noch. |
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Gast_Uwe K._* |
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#33
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Zitat (Frauke Kleinschmidt @ 21.01.2004, 21:41) Anm.Mod.: Das Original Des hier zitierten Beitrags wurde aus moderativen Gründen gelöscht. steveluke Ja, stimmt doch..... ![]() |
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#34
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Zitat (Uwe Kusnezow @ 21.01.2004, 22:04) Zitat (Frauke Kleinschmidt @ 21.01.2004, 21:41) Anm.Mod.: Das Original des hier zitierten Beitrags wurde aus moderativen Gründen gelöscht. steveluke Ja, stimmt doch..... ![]() Ich sag jetzt nix... ![]() ![]() ![]() -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_Guest_* |
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#35
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In manchen Ländern Europas (z.B. Grossbritannien) wird mit Standlicht ("sidelights") bei Dämmerung gefahren, oder tagsüber bei Situationen, wo Abblendscheinwerfer ("dipped headlights") noch nich vonnöten wären.
Ohnehin sind die Lichtvorschriften in Europa unterschiedlich, besonders wenn es um Auchtagsüberabblendscheinwerfer (sorry, den Deutschen Fachausdruck hierfür kenn' ich nicht) handelt: in Skandinawien immer Pflicht, in Polen im Winterhalbjahr, in Deutschland etwa verboten? Allerdings fahren auch hierzulande viele mit Abblendicht auf der Autobahn, egal welcher Zeit und egal welches Wetter. Finde ich auch vernünftig. Der Argument der Motorradfahrer, die wurden bei einen allgemeinen Lichtimmeranschaltenpflicht ein Vorteil verlieren, finde ich doof. Wer nicht rast oder zwischen Autokolonnen sich quetscht, braucht diesen Vorteil nicht. Dogmatix Info Mod: Es nennt sich Tagfahrlicht Gruss Uwe K. Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 22.01.2004, 13:44 |
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#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 87 Beigetreten: 16.09.2003 Mitglieds-Nr.: 72 ![]() |
Also bei Opel heist das Tagfahrlicht. Ich hab's bei meinem nachgeruestet, nutze es aber nur in den Wintermonaten (im Sommer Sicherung raus und aus ists ...) Wie das gesetzlich heist ...??? Verboten ist es uebrigens nicht, es verbietet dir niemand das Licht auch tagsueber anzumachen und wenn das fuer dich eine Elektronik uebernimmt ist das auch nicht verboten ...
Biggles |
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Gast_Uwe K._* |
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#37
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Wenn ich nicht irre, ist es vorgeschrieben, dass Kraftfahrzeuge, die nach ab dem 01.01.2003 erstmals zugelassen werden mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein müssen. Dieses Tagfahrlicht kann abschaltbar sein, oder?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Das ist mir nun völlig neu...
![]() -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Beitrag
#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Das wäre mir auch neu, m. W. gibt es eine solche Regelung nicht.
![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#40
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 507 Beigetreten: 19.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1389 ![]() |
Es war im gespräch, ob man das nicht wie in manch anderen Ländern auch zur Pflicht machen sollte, dass weiß ich. Nur dann kamen die Stimmen auf, das man dann eventuell die motoradfahrer nicht mehr so beachtet weil dann alle mit lich fahren würden.
-------------------- Wer später bremst, ist länger schnell!!!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Tach zusammen.
Also, dass eine Tagfahrlichtschaltung in Deutschland Pflicht wäre, muß ein Gerücht sein. Ich werde mir demnächst einen Mercedes VITO (mit Pkw-Zulassung) zulegen, und der hat's nicht. Im Gegenteil, im Prospekt wird darauf hingewiesen, daß ab Mai '04 (gegen Aufpreis, versteht sich) ein "Fahrlicht-Manager" lieferbar sein soll, der bei Dunkelheit und Regen automatisch das Licht anknipst. Daraus schließe ich, dass Mercedes meint, es sei normal, bei Nicht-Dunkelheit und Nicht-Regen OHNE Licht zu fahren. Der VOLVO V 40 meiner Frau hat 'ne Tagfahrlichtschaltung. Feine Sache! Schalterstellung 0 = Licht aus (funktioniert auch bei Fahrt), Schalterstellung 1 = Standlicht (funktioniert auch bei Fahrt, Nebellampen sind zuschaltbar, Parklichtschaltung NICHT vorhanden), Schalterstellung 2 = Licht an bei Zündung an, Licht aus (auch Standlicht aus!) bei Zündung aus. Der Schalter steht bei und grundsätzlich auf "2". Die Möglichkeit "Licht an, weggehen und später leere Batterie vorfinden" ist beim V40 mit Sicherheit ausgeschlossen (es sei denn, man läßt beim Weggehen die Zündung eingeschaltet). Die Leute gewöhnen sich auch langsam daran, daß mit Taglicht gefahren wird. Noch vor ein paar Jahren wurden wir immer vom Gegenverkehr angefunzelt, in letzter Zeit nie mehr. Doc P.S. Wenn schon von offizieller Seite das Fahren mit Taglicht propagiert wird, warum stehen dann hinter Tunneln immer noch diese Schilder, die ans Licht- Wieder-Aus-Machen erinnern? Überflüssig + kostet Geld... -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#42
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Ich habe in November ein MB Viano testgefahren, der hatte ein über den Bordcomputer einschaltbares Tagfahrlicht. So viel ich es verstanden habe, unterscheidet sich ein Tagfahrlicht vom Abblendlicht in dem beim Ersten die Rücklichter nicht miteingeschaltet werden, beim Zweiten wohl.
In England gibt es weder Tagfahrlichtpflicht noch -verbot: früher hatten alle Volvos und Saabs dort serienmässig Tagfahrlicht; dies war nur mit Entnahme der entsprechender Sicherung auszuschalten, z.B. bei Fahrten oder evtl. Stationierung auf dem Continent. Theoretisch besteht beim Besuch in Länder, die auf der andere Strassenseite fahren, ein Pflicht Klebemasken auf die Scheinwerfer anzubringen um entgegenkommende Fahrer nicht zu blenden. Tut aber fast keiner. Dogmatix |
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#43
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 507 Beigetreten: 19.01.2004 Mitglieds-Nr.: 1389 ![]() |
Ich kanne nur die zusatzlichter, die man von Hella kaufen kann. Der unterschied liegt in der Leistung der Beleuchtung. Abblendlicht hat 55W und das Tagfahrlicht von helle 5W und ist fast genauso hell. Nur der PReis ist der hammer. 99€ da sind nebelleuchten billiger ^^
-------------------- Wer später bremst, ist länger schnell!!!
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#44
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Nur der PReis ist der hammer. 99€ da sind nebelleuchten billiger ^^ Und verbotener ![]() mfg Stefan |
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#45
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Es gibt offenbar immer mehr oder weniger sinnvolle Schaltungen in neuen Fahrzeugen. Ein "Auto-Modus" scheint immer beliebter zu werden. Na gut, wenn das Auto alles selber richtig macht, hat auch keiner etwas dagegen.
Nur durch Schaltung alleine läßt sich kein Tagfahrlicht erzeugen. Es müssen eigenständige Leuchten sein, gekennzeichnet sind sie mit "RL". Die Tagfahreuchten müssen automatisch abschalten, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. mfg Stefan |
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#46
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 87 Beigetreten: 16.09.2003 Mitglieds-Nr.: 72 ![]() |
Also es gibt wohl 2 Möglichkeiten fuer das Tagfahrlicht: 1x ueber das normale Abblendlicht (inklusive Standlicht und Ruecklicht) und 1x ueber zusaetzliche Lampen, wie die von Hella vertriebenen, die halt nur vorne irgendwo hingebammelt werden. Allerdings ist mir letzteres zu aufwendig, zumal bei meinem Opel alle Leitungen schon lagen und nur noch 1 spezielles Relais und eine Sicherung rein mussten ... Bei den neuen Vectra C kann man es programmieren lassen, also nicht selbst via Boardcomputer oder so und dann leuchtet auch wieder die normale Beleuchtung ...
Biggles |
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#47
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat 1x ueber das normale Abblendlicht (inklusive Standlicht und Ruecklicht) Das ist dann aber kein Tagfahrlicht, sondern nur ein permanent geschaltetes Abblendlicht ![]() mfg Stefan |
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#48
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 87 Beigetreten: 16.09.2003 Mitglieds-Nr.: 72 ![]() |
@Stefan
Ich will hier nicht anfangen Korinten zu k... ![]() Biggles |
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#49
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Zitat Das ist dann aber kein Tagfahrlicht, sondern nur ein permanent geschaltetes Abblendlicht "Tagfahrlicht" (ohne gleichzeitig mitleuchtendes Rücklicht) halte ich für unsinnig, wenn nicht sogar gefährlich! Wenn ich ohnehin schon mit Licht fahre, machen die paar Watt für Rücklichter, Begrenungsleuchten etc. auch nichts mehr aus. Wie soll denn das gehen mit der automatischen Tagfahrlichtschaltung, wenn dabei nur die vorderen Scheinwerfer leuchten und sonst nichts? Heißt das, ich muß bei Einbruch der Dunkelheit selbst daran denken, daß ich jetzt auch die Rücklichter anknipsen muß?? Das halte ich für höchst gefährlich. Gesetzt den Fall, ich fahre nachts los und vergesse mein Licht einzuschalten. Ganz ohne Licht merke ich, daß ich nichts sehe. Wenn ich dazu zu blind bin, funzelt mich halt der Gegenverkehr an und weckt mich (und zwar im Normalfall, bevor es knallt). Wenn ich aber im Dustern mit Scheinwerfern, aber ohne Rücklicht losfahre, merke ich so lange überhaupt nichts, bis mir der Hintermann draufrauscht... Und ein solcher Schwachsinn wird tatsächlich verkauft?!? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#50
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@Doc
Die Tagfahrleuchten haben ja auch deutlich weniger Leistung als das Abblendlicht, sodaß man dadurch nicht selber besser sieht, aber besser gesehen wird. @Biggles Also 1997 hat es in Deutschland noch keine Tagfahrleuchten gegeben. Ich glaube eher, daß das die "skanidinavische Variante" des Dauerlichtes ist. Die Tagfahrleuchten werden auch ohne Schlußleuchten und Kennzeichenleuchten geschaltet. mfg Stefan |
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