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> Fahren mit Standlicht und Nebellampen
Rolf Tjardes
Beitrag 09.03.2004, 19:12
Beitrag #101


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Zitat (cheffe @ 09.03.2004, 18:48)
... hier der passende Wagen (Üdlütz Speedster - nach unten scrollen) zum stilechten Cruisen durch Kreuzberg. tongue.gif

He!! Fettes Respekt, Alter!! gap.gif dribble.gif

P.S. Soll ich mal ein Foto von meinem verbeulten Mischi reinstellen???
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2004, 19:18
Beitrag #102





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@pädäx:
Also von mir aus darfst Du mit [1] herumfahren mich stört es nicht, da mich* i.A. Nebelscheinwerfer weniger blenden und somit belästigen (§1) als das Xenon Zeugs.
Nachts siehst Du allerdings zuwenig

Beschissen ist dagegen [5]: Xenon UND Nebelscheinwerfer

*Die Meisten fühlen sich aber offenbar von [1] stärker belästigt als von [2], sorry laugh.gif
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helmet lampshade
Beitrag 09.03.2004, 19:26
Beitrag #103


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Der Guest war ich....
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Gast_Pädäx_*
Beitrag 09.03.2004, 19:30
Beitrag #104





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Tja, was soll ich da sagen, ich fahr dann eben mit meiner coolen Karre eben weiter so rum biggrin.gif




ich will so bleiben wie ich bin.....
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 09.03.2004, 19:39
Beitrag #105





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Zitat (Pädäx @ 09.03.2004, 19:30)
Tja, was soll ich da sagen, ich fahr dann eben mit meiner coolen Karre eben weiter so rum biggrin.gif

Mach das.... whistling.gif
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Matte
Beitrag 09.03.2004, 19:39
Beitrag #106


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Ich dachte das ist Papa's Auto? blink.gif


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2004, 19:49
Beitrag #107





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Zitat (Uwe Kusnezow @ 09.03.2004, 19:39)
Zitat (Pädäx @ 09.03.2004, 19:30)
Tja, was soll ich da sagen, ich fahr dann eben mit meiner coolen Karre eben weiter so rum biggrin.gif

Mach das.... whistling.gif

Da ist ja gar nicht das Fahren mit NSW aufgeführt mad.gif
Oder fällt das unter Tatbestands-Nr. 73? think.gif
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Gast_Pädäx_*
Beitrag 09.03.2004, 19:53
Beitrag #108





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Wenn dads Auto gehört auch meinem Vater, nur muss der mit seinem Dienstwagen den ganzen Tag rumkurven (Ford Focus). Da bleibt mir nur der BMW... biggrin.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 09.03.2004, 20:11
Beitrag #109





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Zitat (Guest @ 09.03.2004, 19:49)
Da ist ja gar nicht das Fahren mit NSW aufgeführt mad.gif
Oder fällt das unter Tatbestands-Nr. 73? think.gif

Ja, siehe auch hier.
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steveluke
Beitrag 09.03.2004, 20:30
Beitrag #110


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Zitat (Guest @ 09.03.2004, 19:12)
Diese kleine Erbse macht aber den Unterschied aus, ob Beleuchtung Bild 1 erlaubt ist oder nicht. wink.gif

Wenn du die "Erbse" Nebelscheinwerfer meinst, dann hast du in diesem Punkt Recht.
Ich hatte als "Bild1" lediglich die Leuchtringe in Erinnerung und dabei die Nebelscheinwerfer vergessen (lag daran, dass die Bilderfolge eine Seite zurück liegt und ich nicht nochmal zurück geblättert und nachgeschaut und habe).


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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cheffe
Beitrag 10.03.2004, 13:14
Beitrag #111


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@Rolf

Zitat
P.S. Soll ich mal ein Foto von meinem verbeulten Mischi reinstellen???

Ja, aber mit vollem Programm (Unterbodenbeleuchtung, blauen Waschdüsen und Neonröhre auf der Heckablage....) laugh.gif


--------------------
Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Tom
Beitrag 10.03.2004, 13:46
Beitrag #112


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Wie sieht es denn hier aus? Darf man so fahren?


Zur Beachtung:
Bei keinem der beiden Fahrzeuge ist das Standlicht eingeschaltet. Beim rechten leuchten nur die Hauptscheinwerfer und beim linken nur die Nebelscheinwerfer. Auch die Rückleuchten sind nicht mit eingeschaltet.


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Gast_Guest_*
Beitrag 10.03.2004, 13:53
Beitrag #113





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Ist eigentlich das erlaubt?

http://www.phaeton.ch/vwphaeton/img/sic_li...ld_bil_lead.jpg
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Tom
Beitrag 10.03.2004, 14:08
Beitrag #114


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Die Umfeldbeleuchtung ist doch nur an, wenn du das Auto öffnest, bzw. zum Ein- und Aussteigen, aber nicht während der Fahrt!


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Stefan Süßmann
Beitrag 10.03.2004, 14:32
Beitrag #115


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Zitat
Zur Beachtung:
Bei keinem der beiden Fahrzeuge ist das Standlicht eingeschaltet. Beim rechten leuchten nur die Hauptscheinwerfer und beim linken nur die Nebelscheinwerfer. Auch die Rückleuchten sind nicht mit eingeschaltet.


Beide Schaltungsvarianten sind unzulässig.

mfg

Stefan
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Tom
Beitrag 10.03.2004, 14:37
Beitrag #116


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@Stefan Süßmann

Warum denn? Davon steht nix in der StVO.


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Stefan Süßmann
Beitrag 10.03.2004, 14:43
Beitrag #117


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Zitat
Warum denn? Davon steht nix in der StVO.


Wetten doch?

Ohne jetzt die genauen Quellen zu suchen:

Abblendlicht und auch Nebelscheinwerfer dürfen nur zusammen mit den Begrenzungsleuchten, Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung eingeschaltet werden können.

mfg


Stefan
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Tom
Beitrag 10.03.2004, 14:45
Beitrag #118


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Hmmm... klingt überzeugend.

Und wie ist das mit Tagfahrlicht (TFL)?


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Gast_Guest_*
Beitrag 10.03.2004, 14:49
Beitrag #119





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Stefan Süßmann hat recht. Das steht in der §§ 50 und 51 STVZO.
Aber was ist Tagfahrlicht? think.gif
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Stefan Süßmann
Beitrag 10.03.2004, 14:52
Beitrag #120


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Zitat
Und wie ist das mit Tagfahrlicht (TFL)?


Die Tagfahrleuchten leuchten alleine. Sie müssen aber automatisch abgeschaltet werden, wenn die anderen Beleuchtungen eingeschaltet werden.


mfg

Stefan
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Tom
Beitrag 10.03.2004, 15:06
Beitrag #121


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Das ist bei beiden Fahrzeugen als TFL gedacht. Sie sind auch so geschalten, dass sie mit dem Einschalten des Standlichts aus gehen.

StVZO §49a sagt:
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen
___________________

Wo finde ich den Anhang zum nachlesen?! blink.gif


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Matte
Beitrag 10.03.2004, 16:04
Beitrag #122


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Google?


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lideloh
Beitrag 10.03.2004, 16:09
Beitrag #123


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@Tom
Habt ihr auf Euren Passat-Seiten auch sinnvolle Infos zum Nachruesten, z. B. ueber eine Lendenwirbelstuetze?


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wer spaeter bremst ist laenger tot (Lideloh, 2004)
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Tom
Beitrag 10.03.2004, 17:04
Beitrag #124


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@lideloh
Da brauchst wohl du einen neuen Sitz.
Was hast du für ein Modell? (BJ?)
Ansonsten: Anmelden und fragen. Irgendeiner wird da schon was wissen. biggrin.gif


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lideloh
Beitrag 10.03.2004, 17:43
Beitrag #125


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3B1998Variant whistling.gif


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Tom
Beitrag 10.03.2004, 20:03
Beitrag #126


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Ich vermute mal, du hast die Sitze vom Basismodell? Da die Lendenwirbelstütze direkt in den Sitz integriert ist, brauchst du entweder einen neuen Sitz, oder du gehst zu ATU (oder so) holst dir so einen Rückenkeil und ziehst 'nen Sitzbezug drüber. biggrin.gif
Aber der neue Sitz wäre da wohl die elegantere Lösung. Gibts bei diversen Verwertern sicher auch für günstiges Geld.
Wenn du mehr Fragen hast, meld dich einfach an. Da wird dir geholfen. yes.gif


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Tom
Beitrag 11.03.2004, 15:03
Beitrag #127


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Ich habe jetzt den Anhang zu StVZO § 49a Abs. Satz 2 Nr. 5 gefunden.

Zitat
ECE-Regelung Nr. 87 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tagfahrleuchten für Kraftfahrzeuge (BGBl. 1995 II S. 36).


Jetzt bin ich aber immer noch nicht schlauer... blink.gif
Denn da steht:
Zitat
Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 87 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Leuchten für Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 87)

Vom 14. Dezember 1994
Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 12. Juni 1965 zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1968 (BGBl. 1968 II S. 1224) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:


Artikel 1
Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene ECE-Regelung Nr. 87 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Leuchten für Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge wird hiermit in Kraft gesetzt. Der Wortlaut der ECE-Regelung Nr. 87 wird mit einer amtlichen deutschen Übersetzung als Anhang zu dieser Verordnung veröffentlicht.*)


Artikel 2
(1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem die ECE-Regelung Nr. 87 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die in Artikel 1 genannte ECE-Regelung Nr. 87 für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt.

(3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Bonn, den 14. Dezember 1994

Der Bundesminister für Verkehr

Matthias Wissmann


Was bedeutet das denn nun für die TFL? Da ist schon wieder von einem Anhang die Rede... mad.gif


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Stefan Süßmann
Beitrag 11.03.2004, 15:05
Beitrag #128


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Zitat
Jetzt bin ich aber immer noch nicht schlauer... 


Na dann schau mal da:

Lichttechnische Einrichtungen

mfg

Stefan
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Tom
Beitrag 11.03.2004, 15:13
Beitrag #129


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@Stefan Süßmann
Danke.
Da steht als "Muster eines Genehmigungszeichens: E4". Bedeutet das, dass nur Scheinwerfer mit E4 als TFL genutzt werden dürfen, oder dass zum Beispiel Scheinwerfer mit der Nummer E4 verwendet werden dürfen?


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Stefan Süßmann
Beitrag 11.03.2004, 15:21
Beitrag #130


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Zitat
Da steht als "Muster eines Genehmigungszeichens: E4". Bedeutet das, dass nur Scheinwerfer mit E4 als TFL genutzt werden dürfen, oder dass zum Beispiel Scheinwerfer mit der Nummer E4 verwendet werden dürfen?


Nein, das "E4" gibt nur das Land an, in dem die Prüfung vorgenommen wurde. Entscheidend ist nur, daß überhaupt eine Prüfung vorgenommen wurde. Die Tagfahrleuchten haben die Kennzeichnung "RL". Damit wird die Verwendung der Leuchte festgelegt.

mfg

Stefan
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Tom
Beitrag 11.03.2004, 15:39
Beitrag #131


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Darf ich dann keine bereits ab Werk an meinem Fahrzeug vorhandenen Scheinwerfer (Haupt- oder Zusatzscheinwerfer) als TFL nutzen, sofern da kein RL dran steht?


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Stefan Süßmann
Beitrag 11.03.2004, 15:46
Beitrag #132


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Zitat
Darf ich dann keine bereits ab Werk an meinem Fahrzeug vorhandenen Scheinwerfer (Haupt- oder Zusatzscheinwerfer) als TFL nutzen, sofern da kein RL dran steht?


Genau. Jede Leuchte ist genau für ihren Verwendungszweck zugelassen und sonst für nichts.

mfg

Stefan
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Tom
Beitrag 11.03.2004, 15:53
Beitrag #133


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Interessanterweise werden aber z.B. in Finnland die Autos so ausgeliefert, dass die Hauptscheinwerfer gleichzeitig als TFL funktionieren. Gibt es da für D wieder eine Sonderregelung? Ich dachte TFL wäre EU-weit geregelt?


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Stefan Süßmann
Beitrag 11.03.2004, 16:01
Beitrag #134


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Zitat
Interessanterweise werden aber z.B. in Finnland die Autos so ausgeliefert, dass die Hauptscheinwerfer gleichzeitig als TFL funktionieren. Gibt es da für D wieder eine Sonderregelung? Ich dachte TFL wäre EU-weit geregelt?


Es ist ja möglich, eine Kombination aus z.B. Abblendlicht und Tagfahrleuchte zu bauen und so zu prüfen. Bei Brems- und Schlußleuchten ist das ja schon ewig so. Ein Scheinwerfer mit Abblendlicht und Tagfahrleuchte hätte dann sicher eine zusätzliche Glühlampenfassung für die Tagfahrleuchte.

In Skandinavien ist ja das Dauerabblendlicht ohnehin üblich. Es wäre also auch denkbar, daß es in Finnland zulässig wäre den Abblendlichtscheinwerfer als Tagfahrleuchte zu schalten.


mfg

Stefan
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Tom
Beitrag 11.03.2004, 16:13
Beitrag #135


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Nein, da ist keine extra Glühlampe drin. Es gibt aber so weit ich weiß eine Widerstandsschaltung, so dass das TFL nicht so hell leuchtet, wie das Abblendlicht.


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Gast_Guest_*
Beitrag 12.03.2004, 13:08
Beitrag #136





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Zitat (Biggles @ 18.01.2004, 12:08)
@Gerhard

Bitte definiere frueher?? Ich kenne kein Auto, dass diese Schaltung nicht hat und zwar sogar fuer rechts und links. Klar ich kenne nicht alle Auto's dieser Welt, aber diese Schaltung ist doch wohl "Standard" oder irre ich mich da gewaltig???

Biggles

Also ich fahre einen Mazda 323f Baujahr 99 und der hat sowas nicht !!!
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hbuhl
Beitrag 12.03.2004, 17:48
Beitrag #137


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think.gif Ich denke der Betroffene hat erst kürzlich die Fahrschule besucht, da think.gif
dürfte so etwas gar nicht mehr zur Debatte stehen oder?

naja, ein alltägliches Problem.


Gruß und schönen Abend noch

Heiko cool.gif


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"Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so stimmen die Worte nicht, und stimmen die Worte nicht, so kommen auch die Werke nicht zustande." (Konfuzius, chin. Philosoph 551-479 v. Chr.)
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hbuhl
Beitrag 12.03.2004, 17:51
Beitrag #138


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!! oh sorry, Kommentar is glaub i überflüssig !!
da habe ich mich wohl in der Seite verguckt.

heiko whistling.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 12.03.2004, 17:54
Beitrag #139





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Kann ja mal passieren..... laugh.gif
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hbuhl
Beitrag 12.03.2004, 18:12
Beitrag #140


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Danke für Dein Verständnis tongue.gif

Ich versteh trotzdem nicht wie man über solche klar geregelten Geschichten Jahrelang rumdiskutieren kann.

Grüßle aus dem Allgäu

Heiko cool.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 12.03.2004, 18:24
Beitrag #141





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Viele Leute waren ja der Meinung, dass man mit Begrenzungslicht und Nebelleuchten nicht fahren darf. Einige muss man halt etwas länger überzeugen und solange immer noch Rückfragen kommen wird das auch ausdiskutiert. Ganz einfach.
smile.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 12.03.2004, 18:27
Beitrag #142





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Zitat (Guest @ 12.03.2004, 18:24)
Viele Leute waren ja der Meinung, dass man mit Begrenzungslicht und Nebelleuchten nicht fahren darf.

Darf man auch nur bei starker Sichtbehinderung durch NSR und nicht bei Sonnenschein oder Dunkelheit ohne NSR!!
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Beitrag 14.03.2004, 16:04
Beitrag #143





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Zitat (Pädäx @ 09.03.2004, 07:18)
sieht des net gut aus?


cooles auto!!! will auch!!! crybaby.gif
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Gast_Gerhard_*
Beitrag 14.03.2004, 16:10
Beitrag #144





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Zitat (Guest @ 14.03.2004, 16:04)
Zitat (Pädäx @ 09.03.2004, 07:18)


sieht des net gut aus?

cooles auto!!! will auch!!! crybaby.gif

läufst du ständig vor der Kiste her? laugh.gif
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Jack Daniels
Beitrag 14.03.2004, 23:47
Beitrag #145


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Zitat (Guest @ 14.03.2004, 16:04)
Zitat (Pädäx @ 09.03.2004, 07:18)


sieht des net gut aus?


cooles auto!!! will auch!!! crybaby.gif

wavey.gif BMW hat von denen so viele das sie sogar welche verkaufen.
dry.gif Da ist den BMW-Designern ein schönes Proletendetail eingefallen.
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lideloh
Beitrag 15.03.2004, 08:13
Beitrag #146


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Mhuahuahuahuahua ..... laugh.gif laugh.gif laugh.gif
Ich wart schon auf den Thread "Fahren mit Heiligenschein und Hintern/-Hodenbeleuchtung und das Risiko verbrannter Eier" wegen fehlender Sicherung .... Mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmhuahuahuahuahua, ich kann nedd mehrundasmodaaachsmorgens .... oetteloettelschiggaschigaaa


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cheffe
Beitrag 15.03.2004, 16:29
Beitrag #147


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In Tunerkreisen werden diese Standlichtringe auch als 'angel eyes' bezeichnet. Da Engel bekanntlich immer unschuldig sind, kann das ja nicht verboten sein, oder?
Also:
Standlicht ein, zu jeder Tages- und Nachtzeit - Ihr habt den Segen von ganz oben.... laugh.gif tongue.gif laugh.gif
scnr

Zitat
cooles auto!!! will auch!!!

Insidertip: Kaufen! wink.gif


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Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Gast_Guest_*
Beitrag 07.04.2004, 19:00
Beitrag #148





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Coooole Schminkspiegel tongue.gif
Da wird man ja richtig neidisch.... Und vor allem die Leute in der Schule.... Ach menno, wenn man nochmal 18 sein könnte und Papas BMW als den eigenen ausgeben könnte....

Es ist zu jeder Tages-/Nachtzeit verboten, mit Standlicht und NSW zu fahren. Da könnt ihr das noch so toll finden. Wer es trotzdem macht, muß halt eine leicht "erhöhte Straßennutzungsgebühr" bezahlen.

TFL sind nur zulässig, wenn diese mit dem Einschalten des Abblendlichts bzw. des Standlichts erlöschen.

Jede Manipulation bzw. Modifikation des Beleuchtungseinrichtung ist NICHT erlaubt. Ihr könnt noch tausendmal fragen, ob man das Stand-/Abblendlicht umbauen darf: NEIN, man darf es nicht.

Um auf einen de ersten Poster einzugehen: Abblendlich inkl. allem drum und dran kostet 0,25l Sprit, TFL nur ca 0,05l, jeweils auf 100km.
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aaaaallex
Beitrag 07.04.2004, 20:14
Beitrag #149


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Zitat (Guest @ 07.04.2004, 20:00)
Es ist zu jeder Tages-/Nachtzeit verboten, mit Standlicht und NSW zu fahren.

Ich sehe zwar auch keinen ernsthaften Sinn, am Tage mit Standlicht zu fahren. Allerdings lautet der Vorwurf laut Tatbestandskatalog nur:

"Sie fuhren mit Standlicht, obwohl sie die erforderlichen Beleuchtungseinrichtungen hätten benutzen müssen."

Einen Vorwurf der nur lautet:

"Sie fuhren mit ihrem Fahrzeug, wobei nur das Standlicht eingeschaltet war."

gibt es im B-Katalog nicht.

Dies könnte wiederum daraufhin deuten, dass ein Fahren mit Standlicht am Tage nicht geahndet werden kann, da es quasi unschädlich ist.

Für alle die, die jetzt mit § 17 Abs. 2 StVO kommen:

"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."

habe ich mir neulich (da mich dieses Problem auch schon beschäftigte) einen Richter am Amtsgericht (auch der ist nicht Gott, ihc weiß), der in der Hautpsache auch Verkehrssachen verhandelt, gefragt. Seine Antwort: § 17 Abs. 2 ist in engem Kontext zu Abs. 1 zu sehen. Das bedeutet, dass Abs. 2 (Fahren mit Standlicht allein) sich auf den Abs. 1 (bei Dämmerung, Dunkelheit usw) bezieht u nur dann ein Fahren verboten wäre, weil es am Tage unschädlich ist.

Ich denke aber, das ist reine Interpretationssache u müsste wohl entweder gesetzlich klargestellt oder höchstrichterlich einmal entschieden werden.

Ich bin auch ein Gegner der Standlicht-/NSW-Fahrer, kann aber keine direkte Ahndungsgrundlage für Fahren mit Standlicht am Tage entdecken. (siehe auch oben: Vorwurf des Tatbestandskatalogs).

Bei NSW ist das hingegen eindeutig, nur bei entsprechenden Sichtverhältnissen. wavey.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 08.04.2004, 07:03
Beitrag #150





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Zitat
Ich sehe zwar auch keinen ernsthaften Sinn, am Tage mit Standlicht zu fahren.


vor allem, weil man es als fußgänger bei den meisten autos eh nicht sieht, weil es nicht so stark gebündelt wird, wie bei TFL.
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