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#101
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 ![]() |
Zitat (cheffe @ 09.03.2004, 18:48) ... hier der passende Wagen (Üdlütz Speedster - nach unten scrollen) zum stilechten Cruisen durch Kreuzberg. ![]() He!! Fettes Respekt, Alter!! ![]() ![]() P.S. Soll ich mal ein Foto von meinem verbeulten Mischi reinstellen??? |
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Gast_Guest_* |
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#102
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@pädäx:
Also von mir aus darfst Du mit [1] herumfahren mich stört es nicht, da mich* i.A. Nebelscheinwerfer weniger blenden und somit belästigen (§1) als das Xenon Zeugs. Nachts siehst Du allerdings zuwenig Beschissen ist dagegen [5]: Xenon UND Nebelscheinwerfer *Die Meisten fühlen sich aber offenbar von [1] stärker belästigt als von [2], sorry ![]() |
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#103
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6223 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Der Guest war ich....
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Gast_Pädäx_* |
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#104
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Tja, was soll ich da sagen, ich fahr dann eben mit meiner coolen Karre eben weiter so rum
![]() ![]() ich will so bleiben wie ich bin..... |
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Gast_Uwe K._* |
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#105
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Zitat (Pädäx @ 09.03.2004, 19:30) Tja, was soll ich da sagen, ich fahr dann eben mit meiner coolen Karre eben weiter so rum ![]() Mach das.... ![]() |
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#106
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Ich dachte das ist Papa's Auto?
![]() -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_Guest_* |
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#107
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Zitat (Uwe Kusnezow @ 09.03.2004, 19:39) Zitat (Pädäx @ 09.03.2004, 19:30) Tja, was soll ich da sagen, ich fahr dann eben mit meiner coolen Karre eben weiter so rum ![]() Mach das.... ![]() Da ist ja gar nicht das Fahren mit NSW aufgeführt ![]() Oder fällt das unter Tatbestands-Nr. 73? ![]() |
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Gast_Pädäx_* |
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#108
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Wenn dads Auto gehört auch meinem Vater, nur muss der mit seinem Dienstwagen den ganzen Tag rumkurven (Ford Focus). Da bleibt mir nur der BMW...
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Gast_Uwe K._* |
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#109
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Zitat (Guest @ 09.03.2004, 19:49) Da ist ja gar nicht das Fahren mit NSW aufgeführt ![]() Oder fällt das unter Tatbestands-Nr. 73? ![]() Ja, siehe auch hier. |
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#110
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Zitat (Guest @ 09.03.2004, 19:12) Diese kleine Erbse macht aber den Unterschied aus, ob Beleuchtung Bild 1 erlaubt ist oder nicht. ![]() Wenn du die "Erbse" Nebelscheinwerfer meinst, dann hast du in diesem Punkt Recht. Ich hatte als "Bild1" lediglich die Leuchtringe in Erinnerung und dabei die Nebelscheinwerfer vergessen (lag daran, dass die Bilderfolge eine Seite zurück liegt und ich nicht nochmal zurück geblättert und nachgeschaut und habe). -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#111
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 ![]() |
@Rolf
Zitat P.S. Soll ich mal ein Foto von meinem verbeulten Mischi reinstellen??? Ja, aber mit vollem Programm (Unterbodenbeleuchtung, blauen Waschdüsen und Neonröhre auf der Heckablage....) ![]() -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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#112
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 ![]() |
Wie sieht es denn hier aus? Darf man so fahren?
![]() Zur Beachtung: Bei keinem der beiden Fahrzeuge ist das Standlicht eingeschaltet. Beim rechten leuchten nur die Hauptscheinwerfer und beim linken nur die Nebelscheinwerfer. Auch die Rückleuchten sind nicht mit eingeschaltet. -------------------- |
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Gast_Guest_* |
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#113
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#114
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 ![]() |
Die Umfeldbeleuchtung ist doch nur an, wenn du das Auto öffnest, bzw. zum Ein- und Aussteigen, aber nicht während der Fahrt!
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#115
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Zur Beachtung: Bei keinem der beiden Fahrzeuge ist das Standlicht eingeschaltet. Beim rechten leuchten nur die Hauptscheinwerfer und beim linken nur die Nebelscheinwerfer. Auch die Rückleuchten sind nicht mit eingeschaltet. Beide Schaltungsvarianten sind unzulässig. mfg Stefan |
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#116
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@Stefan Süßmann
Warum denn? Davon steht nix in der StVO. -------------------- |
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#117
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Warum denn? Davon steht nix in der StVO. Wetten doch? Ohne jetzt die genauen Quellen zu suchen: Abblendlicht und auch Nebelscheinwerfer dürfen nur zusammen mit den Begrenzungsleuchten, Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung eingeschaltet werden können. mfg Stefan |
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#118
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 ![]() |
Hmmm... klingt überzeugend.
Und wie ist das mit Tagfahrlicht (TFL)? -------------------- |
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Gast_Guest_* |
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#119
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Stefan Süßmann hat recht. Das steht in der §§ 50 und 51 STVZO.
Aber was ist Tagfahrlicht? ![]() |
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#120
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Und wie ist das mit Tagfahrlicht (TFL)? Die Tagfahrleuchten leuchten alleine. Sie müssen aber automatisch abgeschaltet werden, wenn die anderen Beleuchtungen eingeschaltet werden. mfg Stefan |
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#121
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 ![]() |
Das ist bei beiden Fahrzeugen als TFL gedacht. Sie sind auch so geschalten, dass sie mit dem Einschalten des Standlichts aus gehen.
StVZO §49a sagt: (5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für 1. Parkleuchten, 2. Fahrtrichtungsanzeiger, 3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung), 4. Arbeitsscheinwerfer an a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, 5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen ___________________ Wo finde ich den Anhang zum nachlesen?! ![]() -------------------- |
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#122
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Google?
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#123
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 826 Beigetreten: 01.10.2003 Wohnort: Daheim Mitglieds-Nr.: 235 ![]() |
@Tom
Habt ihr auf Euren Passat-Seiten auch sinnvolle Infos zum Nachruesten, z. B. ueber eine Lendenwirbelstuetze? -------------------- 640 Kilobyte sind genug für jeden (Bill Gates, 1981)
wer spaeter bremst ist laenger tot (Lideloh, 2004) |
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#124
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 ![]() |
@lideloh
Da brauchst wohl du einen neuen Sitz. Was hast du für ein Modell? (BJ?) Ansonsten: Anmelden und fragen. Irgendeiner wird da schon was wissen. ![]() -------------------- |
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#125
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 826 Beigetreten: 01.10.2003 Wohnort: Daheim Mitglieds-Nr.: 235 ![]() |
3B1998Variant
![]() -------------------- 640 Kilobyte sind genug für jeden (Bill Gates, 1981)
wer spaeter bremst ist laenger tot (Lideloh, 2004) |
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#126
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 ![]() |
Ich vermute mal, du hast die Sitze vom Basismodell? Da die Lendenwirbelstütze direkt in den Sitz integriert ist, brauchst du entweder einen neuen Sitz, oder du gehst zu ATU (oder so) holst dir so einen Rückenkeil und ziehst 'nen Sitzbezug drüber.
![]() Aber der neue Sitz wäre da wohl die elegantere Lösung. Gibts bei diversen Verwertern sicher auch für günstiges Geld. Wenn du mehr Fragen hast, meld dich einfach an. Da wird dir geholfen. ![]() -------------------- |
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#127
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 ![]() |
Ich habe jetzt den Anhang zu StVZO § 49a Abs. Satz 2 Nr. 5 gefunden.
Zitat ECE-Regelung Nr. 87 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tagfahrleuchten für Kraftfahrzeuge (BGBl. 1995 II S. 36). Jetzt bin ich aber immer noch nicht schlauer... ![]() Denn da steht: Zitat Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 87 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Leuchten für Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 87) Vom 14. Dezember 1994 Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 12. Juni 1965 zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1968 (BGBl. 1968 II S. 1224) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden: Artikel 1 Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene ECE-Regelung Nr. 87 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Leuchten für Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge wird hiermit in Kraft gesetzt. Der Wortlaut der ECE-Regelung Nr. 87 wird mit einer amtlichen deutschen Übersetzung als Anhang zu dieser Verordnung veröffentlicht.*) Artikel 2 (1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem die ECE-Regelung Nr. 87 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die in Artikel 1 genannte ECE-Regelung Nr. 87 für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt. (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Bonn, den 14. Dezember 1994 Der Bundesminister für Verkehr Matthias Wissmann Was bedeutet das denn nun für die TFL? Da ist schon wieder von einem Anhang die Rede... ![]() -------------------- |
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#128
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Zitat Jetzt bin ich aber immer noch nicht schlauer... Na dann schau mal da: Lichttechnische Einrichtungen mfg Stefan |
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#129
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@Stefan Süßmann
Danke. Da steht als "Muster eines Genehmigungszeichens: E4". Bedeutet das, dass nur Scheinwerfer mit E4 als TFL genutzt werden dürfen, oder dass zum Beispiel Scheinwerfer mit der Nummer E4 verwendet werden dürfen? -------------------- |
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#130
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Da steht als "Muster eines Genehmigungszeichens: E4". Bedeutet das, dass nur Scheinwerfer mit E4 als TFL genutzt werden dürfen, oder dass zum Beispiel Scheinwerfer mit der Nummer E4 verwendet werden dürfen? Nein, das "E4" gibt nur das Land an, in dem die Prüfung vorgenommen wurde. Entscheidend ist nur, daß überhaupt eine Prüfung vorgenommen wurde. Die Tagfahrleuchten haben die Kennzeichnung "RL". Damit wird die Verwendung der Leuchte festgelegt. mfg Stefan |
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#131
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 ![]() |
Darf ich dann keine bereits ab Werk an meinem Fahrzeug vorhandenen Scheinwerfer (Haupt- oder Zusatzscheinwerfer) als TFL nutzen, sofern da kein RL dran steht?
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#132
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Darf ich dann keine bereits ab Werk an meinem Fahrzeug vorhandenen Scheinwerfer (Haupt- oder Zusatzscheinwerfer) als TFL nutzen, sofern da kein RL dran steht? Genau. Jede Leuchte ist genau für ihren Verwendungszweck zugelassen und sonst für nichts. mfg Stefan |
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#133
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 ![]() |
Interessanterweise werden aber z.B. in Finnland die Autos so ausgeliefert, dass die Hauptscheinwerfer gleichzeitig als TFL funktionieren. Gibt es da für D wieder eine Sonderregelung? Ich dachte TFL wäre EU-weit geregelt?
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#134
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Interessanterweise werden aber z.B. in Finnland die Autos so ausgeliefert, dass die Hauptscheinwerfer gleichzeitig als TFL funktionieren. Gibt es da für D wieder eine Sonderregelung? Ich dachte TFL wäre EU-weit geregelt? Es ist ja möglich, eine Kombination aus z.B. Abblendlicht und Tagfahrleuchte zu bauen und so zu prüfen. Bei Brems- und Schlußleuchten ist das ja schon ewig so. Ein Scheinwerfer mit Abblendlicht und Tagfahrleuchte hätte dann sicher eine zusätzliche Glühlampenfassung für die Tagfahrleuchte. In Skandinavien ist ja das Dauerabblendlicht ohnehin üblich. Es wäre also auch denkbar, daß es in Finnland zulässig wäre den Abblendlichtscheinwerfer als Tagfahrleuchte zu schalten. mfg Stefan |
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#135
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Dor Heeme Mitglieds-Nr.: 2199 ![]() |
Nein, da ist keine extra Glühlampe drin. Es gibt aber so weit ich weiß eine Widerstandsschaltung, so dass das TFL nicht so hell leuchtet, wie das Abblendlicht.
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Gast_Guest_* |
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#136
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Zitat (Biggles @ 18.01.2004, 12:08) @Gerhard Bitte definiere frueher?? Ich kenne kein Auto, dass diese Schaltung nicht hat und zwar sogar fuer rechts und links. Klar ich kenne nicht alle Auto's dieser Welt, aber diese Schaltung ist doch wohl "Standard" oder irre ich mich da gewaltig??? Biggles Also ich fahre einen Mazda 323f Baujahr 99 und der hat sowas nicht !!! |
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#137
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 206 Beigetreten: 15.02.2004 Wohnort: BW Mitglieds-Nr.: 1840 ![]() |
![]() ![]() dürfte so etwas gar nicht mehr zur Debatte stehen oder? naja, ein alltägliches Problem. Gruß und schönen Abend noch Heiko ![]() -------------------- "Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so stimmen die Worte nicht, und stimmen die Worte nicht, so kommen auch die Werke nicht zustande." (Konfuzius, chin. Philosoph 551-479 v. Chr.)
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#138
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 206 Beigetreten: 15.02.2004 Wohnort: BW Mitglieds-Nr.: 1840 ![]() |
!! oh sorry, Kommentar is glaub i überflüssig !!
da habe ich mich wohl in der Seite verguckt. heiko ![]() -------------------- "Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so stimmen die Worte nicht, und stimmen die Worte nicht, so kommen auch die Werke nicht zustande." (Konfuzius, chin. Philosoph 551-479 v. Chr.)
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Gast_Uwe K._* |
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#139
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Kann ja mal passieren.....
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#140
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 206 Beigetreten: 15.02.2004 Wohnort: BW Mitglieds-Nr.: 1840 ![]() |
Danke für Dein Verständnis
![]() Ich versteh trotzdem nicht wie man über solche klar geregelten Geschichten Jahrelang rumdiskutieren kann. Grüßle aus dem Allgäu Heiko ![]() -------------------- "Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so stimmen die Worte nicht, und stimmen die Worte nicht, so kommen auch die Werke nicht zustande." (Konfuzius, chin. Philosoph 551-479 v. Chr.)
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Gast_Guest_* |
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#141
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Viele Leute waren ja der Meinung, dass man mit Begrenzungslicht und Nebelleuchten nicht fahren darf. Einige muss man halt etwas länger überzeugen und solange immer noch Rückfragen kommen wird das auch ausdiskutiert. Ganz einfach.
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Gast_Uwe K._* |
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#142
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Zitat (Guest @ 12.03.2004, 18:24) Viele Leute waren ja der Meinung, dass man mit Begrenzungslicht und Nebelleuchten nicht fahren darf. Darf man auch nur bei starker Sichtbehinderung durch NSR und nicht bei Sonnenschein oder Dunkelheit ohne NSR!! |
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Gast_Guest_* |
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#143
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Zitat (Pädäx @ 09.03.2004, 07:18) sieht des net gut aus? cooles auto!!! will auch!!! ![]() |
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Gast_Gerhard_* |
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#144
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Zitat (Guest @ 14.03.2004, 16:04) Zitat (Pädäx @ 09.03.2004, 07:18) ![]() sieht des net gut aus? cooles auto!!! will auch!!! ![]() läufst du ständig vor der Kiste her? ![]() |
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#145
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
Zitat (Guest @ 14.03.2004, 16:04) Zitat (Pädäx @ 09.03.2004, 07:18) sieht des net gut aus? cooles auto!!! will auch!!! ![]() ![]() ![]() |
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#146
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 826 Beigetreten: 01.10.2003 Wohnort: Daheim Mitglieds-Nr.: 235 ![]() |
Mhuahuahuahuahua .....
![]() ![]() ![]() Ich wart schon auf den Thread "Fahren mit Heiligenschein und Hintern/-Hodenbeleuchtung und das Risiko verbrannter Eier" wegen fehlender Sicherung .... Mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmhuahuahuahuahua, ich kann nedd mehrundasmodaaachsmorgens .... oetteloettelschiggaschigaaa -------------------- 640 Kilobyte sind genug für jeden (Bill Gates, 1981)
wer spaeter bremst ist laenger tot (Lideloh, 2004) |
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#147
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 ![]() |
In Tunerkreisen werden diese Standlichtringe auch als 'angel eyes' bezeichnet. Da Engel bekanntlich immer unschuldig sind, kann das ja nicht verboten sein, oder?
Also: Standlicht ein, zu jeder Tages- und Nachtzeit - Ihr habt den Segen von ganz oben.... ![]() ![]() ![]() scnr Zitat cooles auto!!! will auch!!! Insidertip: Kaufen! ![]() -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#148
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Guests ![]() |
Coooole Schminkspiegel
![]() Da wird man ja richtig neidisch.... Und vor allem die Leute in der Schule.... Ach menno, wenn man nochmal 18 sein könnte und Papas BMW als den eigenen ausgeben könnte.... Es ist zu jeder Tages-/Nachtzeit verboten, mit Standlicht und NSW zu fahren. Da könnt ihr das noch so toll finden. Wer es trotzdem macht, muß halt eine leicht "erhöhte Straßennutzungsgebühr" bezahlen. TFL sind nur zulässig, wenn diese mit dem Einschalten des Abblendlichts bzw. des Standlichts erlöschen. Jede Manipulation bzw. Modifikation des Beleuchtungseinrichtung ist NICHT erlaubt. Ihr könnt noch tausendmal fragen, ob man das Stand-/Abblendlicht umbauen darf: NEIN, man darf es nicht. Um auf einen de ersten Poster einzugehen: Abblendlich inkl. allem drum und dran kostet 0,25l Sprit, TFL nur ca 0,05l, jeweils auf 100km. |
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Beitrag
#149
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 ![]() |
Zitat (Guest @ 07.04.2004, 20:00) Es ist zu jeder Tages-/Nachtzeit verboten, mit Standlicht und NSW zu fahren. Ich sehe zwar auch keinen ernsthaften Sinn, am Tage mit Standlicht zu fahren. Allerdings lautet der Vorwurf laut Tatbestandskatalog nur: "Sie fuhren mit Standlicht, obwohl sie die erforderlichen Beleuchtungseinrichtungen hätten benutzen müssen." Einen Vorwurf der nur lautet: "Sie fuhren mit ihrem Fahrzeug, wobei nur das Standlicht eingeschaltet war." gibt es im B-Katalog nicht. Dies könnte wiederum daraufhin deuten, dass ein Fahren mit Standlicht am Tage nicht geahndet werden kann, da es quasi unschädlich ist. Für alle die, die jetzt mit § 17 Abs. 2 StVO kommen: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." habe ich mir neulich (da mich dieses Problem auch schon beschäftigte) einen Richter am Amtsgericht (auch der ist nicht Gott, ihc weiß), der in der Hautpsache auch Verkehrssachen verhandelt, gefragt. Seine Antwort: § 17 Abs. 2 ist in engem Kontext zu Abs. 1 zu sehen. Das bedeutet, dass Abs. 2 (Fahren mit Standlicht allein) sich auf den Abs. 1 (bei Dämmerung, Dunkelheit usw) bezieht u nur dann ein Fahren verboten wäre, weil es am Tage unschädlich ist. Ich denke aber, das ist reine Interpretationssache u müsste wohl entweder gesetzlich klargestellt oder höchstrichterlich einmal entschieden werden. Ich bin auch ein Gegner der Standlicht-/NSW-Fahrer, kann aber keine direkte Ahndungsgrundlage für Fahren mit Standlicht am Tage entdecken. (siehe auch oben: Vorwurf des Tatbestandskatalogs). Bei NSW ist das hingegen eindeutig, nur bei entsprechenden Sichtverhältnissen. ![]() -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#150
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Guests ![]() |
Zitat Ich sehe zwar auch keinen ernsthaften Sinn, am Tage mit Standlicht zu fahren. vor allem, weil man es als fußgänger bei den meisten autos eh nicht sieht, weil es nicht so stark gebündelt wird, wie bei TFL. |
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