Ermittlung eingestellt, Staatsanwaltschaft ermittelt nicht |
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Ermittlung eingestellt, Staatsanwaltschaft ermittelt nicht |
16.11.2005, 23:26
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Hier noch ein paar Bilder vom Unfallort Lohnt es sich da noch etwas zu unternehmen? Den Schaden an meinem Rad habe ich bis heute noch nicht vollständig ersetzt bekommen. Zitat April 2005
Anzeige Am ...04.05 fuhr ich mit meinem Rad, wie jeden Tag von der Arbeit kommend, auf dem linksseitigen, benutzungspflichtigen Radweg von Ort"X" nach Ort"Y" entlang der Strasse "Z". An der Kreuzung zum "XY" endet der Radweg in Richtung "Y". Um meine Fahrt auf der Strass "Z" fortsetzen zu können muss ich mich hier in die Linksabbiegespur der Kreuzung "XY" einordnen. So tat ich es auch am besagten Tag. Die Fahrerin des Linienbusses K-VB... der KVB, aus der Strasse "XY" kommend, sah mich und gewährte mir vorschriftsmässig die Vorfahrt. Nachdem ich mich in der Linksabbiegespur aufgestellt hatte, stellte sich der Bus direkt neben mich. Als die Strasse "Z" frei war fuhr ich los und kurz danach auch der Bus und drängte mich an den Fahrbahnrand der Strasse. In dem Moment, als der Bus leicht meine linke Schulter berührte schrie ich laut und trat gegen den Bus um auf mich aufmerksam zu machen damit er von mir weg schwenkt. Da der Bus aber weiter nach rechts zog musste ich von der Strasse in den Grasstreifen ausweichen, meine Geschwindigkeit betrug zu dem Zeitpunkt etwa 30 Km/h, die Strasse ist dort leicht abschüssig. In diesem Moment bangte ich um mein Leben, da ich Angst hatte wegzurutschen und dann unter die Räder zu geraten. An der Bushaltestelle am S-Bahnhof hielt dann der Bus. Ich fuhr bis an das Seitenfenster der Fahrerin vor um sie wegen ihrer Fahrweise zur Rede zu stellen. Ich gab der Fahrerin zu verstehen das Fenster zu öffnen, da sie nicht reagierte klopfte ich noch mehrmals mit dem Handrücken an das Fenster, doch auch dann kam keine Reaktion von ihr. So fuhr ich dann gerade aus weiter nach "Y". Kurz danach fuhr auch die Busfahrerin an und fuhr mir in mein Hinterrad, welches dadurch einen Totalschaden erlitt (andere Schäden am Fahrrad werden noch begutachtet) und ich stürzte, mich dabei aber nicht verletzte. Was die Fahrerin bewog so zu handeln will ich nicht beurteilen. Dieser Unfall wurde durch Polizeibeamte aufgenommen. Die Busfahrerin und ein anwesender KVB Mitarbeiter warfen mir immer wieder mein angebliches Fehlverhalten an der Kreuzung "Z" - "XY", und auch meinen Tritt gegen den Bus vor, dies äusserten sie auch mehrmals gegenüber den beiden anwesenden Polizeibeamten. Daraufhin machte ich den Vorschlag sofort diesen Kreuzungsbereich zu besichtigen und die Verkehrssituation dort zu klären. Zum Einen weil ich dort schon öfters Konflikte mit Kraftfahrern, auch Busfahrern, hatte und zum Anderen, weil ich ja weiterhin jeden Tag dort mit dem Rad lang fahren muss, lag mir an einer Klärung. Da dies aber abgelehnt wurde und ich davon ausgehen muss, dass die Busfahrerin in der gleichen Situation wieder so handelt, erstatte ich hiermit Anzeige gegen die Busfahrerin für das Abdrängen von der Fahrbahn an der Kreuzung "Z" - "XY" und wegen der Tatsache, dass sie mich bzw. mein Fahrrad danach angefahren hat. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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17.11.2005, 00:46
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 891 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2267 |
Irgendein Kommentar seitens der Staatsanwaltschaft, warum das Verfahren eingestellt wurde? Und übrigens: wegen was hast du denn die Busfahrerin angezeigt? Sachbeschädigung? Versuchte Körperverletzung? Falls ersteres, würde ich mich über die Einstellung nicht wundern, denn da müsste der Tante ja Vorsatz nachgewiesen werden...was schwer bis unmöglich ist...
Wegen irgendwelcher Prognosen gibts hier andere, die da viel mehr Ahnung von haben, mal abwarten |
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17.11.2005, 06:30
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
@ Siggi:
Du fragst, ob es sich lohne noch etwas zu unternehmen; ich lese daraus, dass du mit dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft nicht zufrieden bist. Dazu musst du dir aber vergegenwärtigen, dass der Unfall, den du gleichsam bei der StA angezeigt hast, bereits von der Polizei vor Ort bewertet und aufgenommen worden ist. Die StA kann somit davon ausgehen, dass sie automatisch und auf dem Dienstwege davon Kenntnis erhalten würde, wenn dem Sachverhalt irgendetwas strafrechtlich relevantes zugrunde liegen würde bzw. zugrunde gelegen hätte. Es ist daher verständlich, dass die StA es ablehnt, von sich aus zusätzliche parallele Ermittlungen aufzunehmen und dein Anliegen negativ bescheidet. Die StA wird sich hier auf das Ergebnis der polizeilich erfolgten Unfallaufnahme verlassen. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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17.11.2005, 09:58
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Zitat (sigggi @ 16.11.2005, 23:26) Meine Unfallanzeige vom April wurde nun von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Hier noch ein paar Bilder vom Unfallort Lohnt es sich da noch etwas zu unternehmen? Den Schaden an meinem Rad habe ich bis heute noch nicht vollständig ersetzt bekommen. Ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall gegen den Beschluss der Staatsanwaltschaft Einspruch beim General-Staatsanwalt eingelegt. Das kannst du selbst mit einfachem Brief machen. Im übrigen berührt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens deine zivilrechtlichen Ansprüche nicht. Evtl. wurde die Einstellung auch mit einer Auflage (Zahlung eines Betrages) verbunden? Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 17.11.2005, 10:02 -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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17.11.2005, 11:46
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Erst einmal hoffe ich, dass dir nichts passiert ist. Beim Lesen deines Beitrags ist es mir kalt den Rücken runtergelaufen, was sich so einige Leute (u.a. auch Busfahrer) ausdenken, um seinem Gegenüber zu zeigen, "was Sache ist".
Aber vielleicht verstehst du nun, was ich vor einiger Zeit zum Verhalten von Radfahrern gesagt habe: Du bist immer darauf angewiesen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer (insbesondere die "Stärkeren") dein offensives Radlerverhalten akzeptieren. Auf der anderen Seite musste ich auch ganz schön schlucken, was du dir rausgenommen hast: Zitat In dem Moment, als der Bus leicht meine linke Schulter berührte schrie ich laut und trat gegen den Bus um auf mich aufmerksam zu machen damit er von mir weg schwenkt Zitat Ich gab der Fahrerin zu verstehen das Fenster zu öffnen, da sie nicht reagierte klopfte ich noch mehrmals mit dem Handrücken an das Fenster, doch auch dann kam keine Reaktion von ihr. Könnte man durchaus auch als versuchte Sachbeschädigung werten (so eine Reparatur einer Seitenverkleidung oder einer Scheibe beim Bus kann auch ne Menge Geld kosten). Im ersten Fall wäre ich auf den Grünstreifen gefahren und hätte den Bus passieren lassen und mich nicht weiter aufgeregt. Sicher hätte der Busfahrer dann nichts gelernt (aber hat er das so getan?!?). Keine Frage: Das Verhalten des Busfahrers wird durch nichts gerechtfertigt, aber du hättest es vermeiden können. Abgesehen davon hat der Bus Anfahrvorrecht: Zitat (§20 Abs.5 StVO) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. Klar dass er dich dabei nicht umfahren darf. Aber im Endeffekt stellt sich mir die Frage: Was willst du jetzt noch erreichen? Dem Busfahrer einen reinwürgen? Denn ich denke, dass du deinen Schaden von der Versicherung ersetzt bekommst. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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17.11.2005, 12:09
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 539 Beigetreten: 07.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14387 |
tja was macht man wenn einem als radfahrer ein anderer verkehrsteilnehmer egal ob mit auto, lkw oder bus zu dicht auf die pelle rückt. darf man bei unter 40cm dem autofahrer auf das autodach hauen (vorausgesetzt es gibt keine sachbeschädigung dabei)wenn man keine hupe hat?
klar den stinkefinger darf man dem fahrer nicht entgegenstrecken, aber wie soll man seine aufregung luft machen. dem autofahrer kann ja nicht viel passieren, so der allgemeine tenor. aber was ist zu erwarten, wenn sich eine 60-jährige oma erschrickt und dabei vom fahrrad fällt und der nachfolgende autofahrer kann nicht rechtzeitig bremsen? darf wer auch immer so dicht an einen radfahrer/motorradfahrer heranfahren, das der angst um seine füße hat, wenn er an einer ampel wartet? wie dicht darf man an einem anderen verkehrsteilnehmer vorbeifahren, und wo steht das? |
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17.11.2005, 12:13
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (STVO? @ 17.11.2005, 12:09) tja was macht man wenn einem als radfahrer ein anderer verkehrsteilnehmer egal ob mit auto, lkw oder bus zu dicht auf die pelle rückt. darf man bei unter 40cm dem autofahrer auf das autodach hauen (vorausgesetzt es gibt keine sachbeschädigung dabei)wenn man keine hupe hat? Eben das fett gedruckte kannst du nicht von vorn herein ersehen. Wenn du einen Ring aufhast oder der Lack etwas dreckig war, kann schon ein Lackschaden entstanden sein. Zitat wie dicht darf man an einem anderen verkehrsteilnehmer vorbeifahren, und wo steht das? Das ergibt sich aus entsprechenden Urteilen bzw. Richtlinien. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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17.11.2005, 12:29
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Zitat (MickyMaus @ 17.11.2005, 12:13) Zitat (STVO? @ 17.11.2005, 12:09) tja was macht man wenn einem als radfahrer ein anderer verkehrsteilnehmer egal ob mit auto, lkw oder bus zu dicht auf die pelle rückt. darf man bei unter 40cm dem autofahrer auf das autodach hauen (vorausgesetzt es gibt keine sachbeschädigung dabei)wenn man keine hupe hat? Eben das fett gedruckte kannst du nicht von vorn herein ersehen. Wenn du einen Ring aufhast oder der Lack etwas dreckig war, kann schon ein Lackschaden entstanden sein. Da bin ich der Meinung, dass der Autofahrer sich diese Folge selbst zurechnen lassen muss. Ein Radfahrer kann nicht erst vorher Berechnungen anstellen, ob eventuell ein Kratzer entstehen könnte, wenn er sein Leben bzw. Gesundheit retten will. Der Kraftfahrer hat auf schwächere VT Rücksicht zu nehmen und vor allen Dingen seitlichen Abstand zu halten, dann wird ihm wohl auch keiner aufs Dach klopfen. -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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17.11.2005, 16:29
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (magnum88 @ 17.11.2005, 12:29) Da bin ich der Meinung, dass der Autofahrer sich diese Folge selbst zurechnen lassen muss. Ein Radfahrer kann nicht erst vorher Berechnungen anstellen, ob eventuell ein Kratzer entstehen könnte, wenn er sein Leben bzw. Gesundheit retten will. Wenn jetzt der Radfahrer ein Messer (oder weniger theatralisch einen Schlüssel) zückt und Spuren im Lack hinterlässt, dann ist das auch in Ordnung? Nein, auch wenn dich der Autofahrer auf übelste abgedrängt hast, darfst du sein Auto nicht vorsätzlich anfassen. Du darfst ihn anschreien (nicht beleidigen!) und alles andere auch. Meinetwegen auch mit dem Finger an die Scheibe klopfen. Aber eben nicht mit der ganzen Hand auf den Lack o.ä. Denn: Mit dem Schlag auf das Dach des Autos musst du kein Leben oder deine Gesundheit retten. Anders sieht es natürlich aus, wenn du dich vom Auto abstoßen willst und es dabei beschädigst. Zitat Der Kraftfahrer hat auf schwächere VT Rücksicht zu nehmen und vor allen Dingen seitlichen Abstand zu halten, dann wird ihm wohl auch keiner aufs Dach klopfen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Natürlich hat ein Autofahrer Rücksicht zu nehmen. Wenn ein Bankräuber gerade aus der Bank flüchtet (und ganz klar ersichtlich ist, dass er die Bank gerade ausgeraubt hat), darfst du ihn auch nicht mit dem Messer niederstrecken. Auch wenn er gerade etwas verbotenes getan hat. Stichtwort der gesamten Diskussion: Verhältnismäßigkeit der Mittel. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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17.11.2005, 16:59
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Zitat (MickyMaus @ 17.11.2005, 16:29) Zitat (magnum88 @ 17.11.2005, 12:29) Da bin ich der Meinung, dass der Autofahrer sich diese Folge selbst zurechnen lassen muss. Ein Radfahrer kann nicht erst vorher Berechnungen anstellen, ob eventuell ein Kratzer entstehen könnte, wenn er sein Leben bzw. Gesundheit retten will. Wenn jetzt der Radfahrer ein Messer (oder weniger theatralisch einen Schlüssel) zückt und Spuren im Lack hinterlässt, dann ist das auch in Ordnung? Wie kommst du auf Messer und Schlüssel? Zitat Nein, auch wenn dich der Autofahrer auf übelste abgedrängt hast, darfst du sein Auto nicht vorsätzlich anfassen. Wenn mich ein Autofahrer "auf das Übelste" abdrängen würde, würde ich, um meine körperliche Unversehrtheit zu retten, noch zu ganz anderen Mitteln greifen, als "sein Auto vorsätzlich anfassen". Zitat Du darfst ihn anschreien (nicht beleidigen!) und alles andere auch. Meinetwegen auch mit dem Finger an die Scheibe klopfen. Aber eben nicht mit der ganzen Hand auf den Lack o.ä. Denn: Mit dem Schlag auf das Dach des Autos musst du kein Leben oder deine Gesundheit retten. Was wäre "alles andere"? ansonsten wie oben! Zitat Anders sieht es natürlich aus, wenn du dich vom Auto abstoßen willst und es dabei beschädigst. Abstoßen darf ich mich? Aber dann mit der flachen Hand! Zitat Wenn ein Bankräuber gerade aus der Bank flüchtet (und ganz klar ersichtlich ist, dass er die Bank gerade ausgeraubt hat), darfst du ihn auch nicht mit dem Messer niederstrecken. Auch wenn er gerade etwas verbotenes getan hat. Etwas weit hergeholt. Zitat Stichtwort der gesamten Diskussion: Verhältnismäßigkeit der Mittel. Eben. Und deswegen darf ein bedrängter Radfahrer meiner Meinung nach durchaus mit einem Klaps aufs Dach oder gegen die Scheibe auf sich aufmerksam machen... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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17.11.2005, 17:27
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (magnum88 @ 17.11.2005, 16:59) Wenn mich ein Autofahrer "auf das Übelste" abdrängen würde, würde ich, um meine körperliche Unversehrtheit zu retten, noch zu ganz anderen Mitteln greifen, als "sein Auto vorsätzlich anfassen". Wir reden hier nicht vom Moment, wo du abgedrängt wirst, sondern wenn du dich in der Diskussionsphase mit dem Autofahrer befindest. Und wissen müsstest, was du tust. Zitat Was wäre "alles andere"? ansonsten wie oben! Alles andere deiner Meinungsäußerung. Sachbeschädigung gehört nicht dazu. Zitat Abstoßen darf ich mich? Aber dann mit der flachen Hand! Nein, als Reflexreaktion sicher auch mit allem anderen. Der Unterschied zwischen Reflex und Vorsatz ist relativ eindeutig. Z.B. bei Siggi im Ausgangsthread: Zitat ...und trat gegen den Bus um auf mich aufmerksam zu machen... Nicht, um sich abzustoßen (um so sein Leben zu retten), sondern um auf sich aufmerksam zu machen. Und da gibt es Mittel, die von der Verhältnismäßigkeit her besser passen. Zitat Eben. Und deswegen darf ein bedrängter Radfahrer meiner Meinung nach durchaus mit einem Klaps aufs Dach oder gegen die Scheibe auf sich aufmerksam machen... Eben nicht. Wenn ein "milderes" Mittel in jenem Moment möglich ist, dann ist dies zu wählen. Der Vergleich mit dem Bankräuber ist zwar relativ weit hergeholt, aber auch da gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ein Messer ist mit Sicherheit nicht verhältnismäßig. Beinstellen schon eher. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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17.11.2005, 17:58
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Zitat (MickyMaus @ 17.11.2005, 17:27) Zitat (magnum88 @ 17.11.2005, 16:59) Wenn mich ein Autofahrer "auf das Übelste" abdrängen würde, würde ich, um meine körperliche Unversehrtheit zu retten, noch zu ganz anderen Mitteln greifen, als "sein Auto vorsätzlich anfassen". Wir reden hier nicht vom Moment, wo du abgedrängt wirst, sondern wenn du dich in der Diskussionsphase mit dem Autofahrer befindest. Und wissen müsstest, was du tust. Von einer Diskussionsphase war nicht die geringste Rede. Alles weitere wird mit Sicherheit nicht hier geklärt werden können, das machen Radfahrer und Kraftfahrzeugbenutzer unter sich auf der Straße aus. Und wenn sie sich nicht einig werden, dann eben mit Nachspiel. Dort wird man allerdings nicht so weit hergeholt diskutieren. -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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17.11.2005, 18:04
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Zitat (MickyMaus @ 17.11.2005, 17:27) Zitat ...und trat gegen den Bus um auf mich aufmerksam zu machen... Nicht, um sich abzustoßen (um so sein Leben zu retten), sondern um auf sich aufmerksam zu machen. Und da gibt es Mittel, die von der Verhältnismäßigkeit her besser passen. Die Origialaussage von siggi steht hier: Zitat In dem Moment, als der Bus leicht meine linke Schulter berührte schrie ich laut und trat gegen den Bus um auf mich aufmerksam zu machen damit er von mir weg schwenkt. Siggi schrieb ausdrücklich, "damit er von mir wegschwenkt". Wenn schon zitieren und kommentieren, dann bitte nicht sinnwidrig. -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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17.11.2005, 18:28
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1345 Beigetreten: 14.06.2005 Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz Mitglieds-Nr.: 10319 |
ich wundere mich über den Diskussionsverlauf:
Auf der einen Seite steht das Abdrängen eines Fahrrades in den Grünstreifen und das tatsächliche Anfahren mit erheblichen Sachschäden. Beides stellt offenbar eine große Gefährdung auch der Person dar. Auf der andere Seite stehen mögliche Lackschäden durch den Tritt zur Aufmerksamkeiterheischung nachdem der TE bereits vom Bus berührt wurde und möglich Beschädigung durch das Klopfen an eine Seitenscheibe... ...und die Diskussion hier dreht sich um letzteres. Der Schwerpunkt sollte hier doch wohl das schwerwiegendere Verhalten der Busfahrerin sein. In diesem Zusammenhang fände ich die Meinung der Polizei sehr interessant, leider ist diese nicht widergegeben. Sigggi, könntest du den Sachverhalt bezüglich der anderen Stimmen und des Inhaltes der Einstellung usw. noch vervollständigen? (oder gibt es einen Vorgängerthread aus dem April?) Anhand der Bilder habe ich den Eindruck, dass die Busfahrerin wegen des baulichen Eindrucks davon ausgeht, dass der linke Radweg weitergeht und sie wollte dir entsprechend klar machen, dass du auf der Straße nichts zu suchen hast. ...siehst du das auch so? -------------------- Gruß, Michael
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17.11.2005, 18:39
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Zitat (Michael_ @ 17.11.2005, 18:28) ich wundere mich über den Diskussionsverlauf: Auf der einen Seite steht das Abdrängen eines Fahrrades in den Grünstreifen und das tatsächliche Anfahren mit erheblichen Sachschäden. Beides stellt offenbar eine große Gefährdung auch der Person dar. Auf der andere Seite stehen mögliche Lackschäden durch den Tritt zur Aufmerksamkeiterheischung nachdem der TE bereits vom Bus berührt wurde und möglich Beschädigung durch das Klopfen an eine Seitenscheibe... ...und die Diskussion hier dreht sich um letzteres. Nicht nur du... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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17.11.2005, 19:42
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4118 Beigetreten: 20.11.2004 Wohnort: JO31JJ Mitglieds-Nr.: 6817 |
Hi sigggi.
Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie die Situation war. Zitat (sigggi) Die Fahrerin des Linienbusses K-VB... der KVB, aus der Strasse "XY" kommend, sah mich und gewährte mir vorschriftsmässig die Vorfahrt. Nachdem ich mich in der Linksabbiegespur aufgestellt hatte, stellte sich der Bus direkt neben mich. Als die Strasse "Z" frei war fuhr ich los und kurz danach auch der Bus und drängte mich an den Fahrbahnrand der Strasse. In dem Moment, als der Bus leicht meine linke Schulter berührte schrie ich laut und trat gegen den Bus um auf mich aufmerksam zu machen damit er von mir weg schwenkt. Da der Bus aber weiter nach rechts zog musste ich von der Strasse in den Grasstreifen ausweichen, meine Geschwindigkeit betrug zu dem Zeitpunkt etwa 30 Km/h, die Strasse ist dort leicht abschüssig. Wenn ich Dein Posting richtig interpretiere, war folgende Situation: die Busfahrerin wollte Dir (ordungsgemäß) Vorfahrt geben, da Du von rechts gekommen warst. Dann hast Du dich rechts neben den Bus gestellt, um gleichzeitig mit ihm nach links abzubiegen. Beim Abbiegevorgang musst Du ja kräftig in die Pedale getreten haben da "......meine Geschwindigkeit betrug zu dem Zeitpunkt etwa 30 Km/h.....". Nach meinem dafürhalten wolltest Du unbedingt VOR dem Bus um die Kurve herum sein. Wenn ich mir jetzt noch das Bild (das 3. Bild war es - glaube ich) ansehe, dann sehe ich dort, das die Strassenbreite nur knapp 3-3,2 m beträgt. Somit ist überhaupt kein Platz für einen Bus UND ein Rad. Wenn es sich um einen Gelenkbus gehandelt hat, ist es u.U. möglich, das die Busfahrerin Dich überhaupt nicht sehen konnte bzw. gesehen hat, das Du (durch Dein Tempo) auch neben ihr bist. Je nach dem, was auf der Abbiegespur (der Hauptstrasse) los ist, könnte es sein, das die Busfahrerin sogar gezwungen war leicht nach rechts zu fahren, um einen Kontakt mit dem Fzg auf der Abbiegespur zu vermeiden. Jetzt noch zum "Tritt": Du hast dankenswerterweise Dein defektes Rad fotographiert. Dort sieht man, das Du KLICK-Pedale angebaut hast. MWn kommt man garnicht so schnell aus den Pedalen heraus um "auf die Schnelle" dem Bus einen Tritt zu verpassen. War es nicht vielleicht so, das es Dich geärgert hat, das Du nicht VOR dem Bus fahren konntest, sondern HINTER dem Bus? Und deswegen im Vorfeld schon das linke KLICK-Pedal gelöst hast? Und mit dem Anfahren an der Haltestelle/Fahrbahnverschwenkung kann ich Dir (aus eigener Erfahrung als Busfahrer) sagen: Einen Gelenkbus kannst Du nicht so ohne weiteres direkt zum Stillstand kriegen, ohne das du Fahrgäste gefährdest. Vielleicht war der Abstand zu kurz, um mit einer Betriebsbremsung den Bus anzuhalten. Ich kann mir nur sehr schlecht vorstellen, das die KVB-Kollegin EXTRA Dir hintendrauf gefahren ist. Gruß Eddie -------------------- Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...
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17.11.2005, 19:59
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 16.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10411 |
Zitat Ich kann mir nur sehr schlecht vorstellen, das die KVB-Kollegin EXTRA Dir hintendrauf gefahren ist. Ich schon, da ich in einer Tempo 30 Zone mit nicht benutzungspflichtigen Radweg schon ähnliches erlebt habe. (Bus kam entgegen, hatte PKW in 2. Reihe auf seiner Seite und fuhr mit Absicht (habe ihn an Haltestelle zur Rede gestellt) voll auf mich zu. |
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17.11.2005, 20:28
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (Michael_ @ 17.11.2005, 18:28) Der Schwerpunkt sollte hier doch wohl das schwerwiegendere Verhalten der Busfahrerin sein. In diesem Zusammenhang fände ich die Meinung der Polizei sehr interessant, leider ist diese nicht widergegeben. Sigggi, könntest du den Sachverhalt bezüglich der anderen Stimmen und des Inhaltes der Einstellung usw. noch vervollständigen? (oder gibt es einen Vorgängerthread aus dem April?) Das Verhalten der Busfahrerin ist sicherlich nicht schön, aber erstens hat Siggi sich anscheinend sehr provozierend verhalten: - Tritt gegen den Bus - trotz Klickpedalen (war mir erst nicht aufgefallen) - Schlagen gegen die Scheibe - Missachten der Anfahrtvorfahrt Ist keine Rechtfertigung für das Verhalten der Busfahrerin (falls ihr Verhalten Absicht war - was ich so ohne weitere Quellen nicht behaupten will), aber es sind natürlich Emotionen beteiligt. Und wenn die Busfahrerin berechtigterweise von der Einhaltung ihres Anfahrvorrechts ausgeht (ich kann verstehen, warum sie einem Radfahrer, der sich so provokant verhalten hat, keine Vorfahrt gewähren will, auch wenn er schnell weg wäre), dann ist das Anhalten (siehe Eddies Beitrag) ziemlich schwierig, kein Wunder bei der Schwungmasse (zur Größenordnung kann Eddie sicherlich auch etwas sagen). Dass seine Klage wegen des Abdrängens seitens der Busfahrerin abgewiesen wurde, kann ich verstehen. Was heißt "nicht vollständig ersetzt bekommen"? M.E. hat Siggi hier eine Teilschuld. U.a. wegen der Vorfahrtnahme an der Bushaltestelle. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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17.11.2005, 20:34
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 16.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10411 |
Zitat Missachten der Anfahrtvorfahrt Wie kann Siggi die Anfahrtvorfahrt denn missachten, wenn er an der Haltestelle auf Höhe der Busfahrerin ist, dann wieder weiterfährt und erst da vom Bus getroffen wird. (Lest doch mal seinen Text) Soll er denn, nachdem er offensichlich am Bus vorbei war wieder zurückfahren, damit der Bus seine Anfahrtvorfahrt ausüben kann? |
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17.11.2005, 20:48
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Naja, das einzige, was wir haben, ist Siggis Beschreibung ggü der Staatsanwaltschaft:
Zitat ... So fuhr ich dann gerade aus weiter nach "Y". Kurz danach fuhr auch die Busfahrerin an und fuhr mir in mein Hinterrad, ... Was ist "kurz danach"? Der Schaden, wie er am Fahrrad sichtbar ist, kann auch durch ein gleichzeitiges Anfahren des Busses (oder eben eine Sekunde - kurz - danach) zu Stande gekommen sein. Ohne zweite oder gar dritte Schilderung der Situation bin ich hier vorsichtig (allein wegen der Überreaktion von Siggi vorher - Tritt und Schlag) mit einer Einschätzung. Und im Zweifel sehe ich hier eine gleichzeitige Anfahrt (passt auch zeitlich - Siggi will auf sich aufmerksam machen, Bus fährt los, also fährt Siggi auch los) als durchaus realistisch. Und dann hat eben der Bus Vorfahrt. EDIT: Auf den Satz "So fuhr ich dann gerade aus weiter nach "Y"." bezogen: Glaubt ein hier Anwesender, dass sich Siggi derart aufregt (gegen den Bus tritt, gegen die Scheibe schlägt) und nachdem sich nichts tut, einfach sagt: "Hm, was solls, fahr ich halt weiter". ICH NICHT! -------------------- Viele Grüße,
MM |
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17.11.2005, 21:14
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 620 Beigetreten: 13.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10276 |
Ich kann die Diskussion hier absolut nicht nachvollziehen. Diese Aktion der Busfahrerin war lebensgefährlich!!!!!!!!!!!!!!! Und ihr regt euch darüber auf, dass Siggi vor die Scheibe klopft????? Hallooo?!?!?!?!?
Zitat (Eddie @ 17.11.2005, 19:42) Dann hast Du dich rechts neben den Bus gestellt, um gleichzeitig mit ihm nach links abzubiegen Falsch, der Bus hat sich neben Siggi gestellt. Zitat (Eddie @ 17.11.2005, 19:42) Nach meinem dafürhalten wolltest Du unbedingt VOR dem Bus um die Kurve herum sein. Wenn ich mir jetzt noch das Bild (das 3. Bild war es - glaube ich) ansehe, dann sehe ich dort, das die Strassenbreite nur knapp 3-3,2 m beträgt. Somit ist überhaupt kein Platz für einen Bus UND ein Rad. Allein deswegen hätte sich der Bus nicht neben Siggi stellen dürfen sondern hintenanstellen müssen.Zitat (MickyMaus @ 17.11.2005, 20:28) - Tritt gegen den Bus - trotz Klickpedalen Wenn man befürchtet vom Bus überrollt zu werden, ist es wohl menschlich, alles in seiner Macht stehende zu tun, den Busfahrer auf sich aufmerksam zu machen. Zitat (MickyMaus @ 17.11.2005, 20:28) - Schlagen gegen die Scheibe Siggi schrieb von "Klopfen". Was legitim ist um einen Fahrer zum Runterlassen der Scheibe zu bewegen, zumal er kurz vorher in einen Unfall verwickelt war.Zitat (MickyMaus @ 17.11.2005, 20:28) - Missachten der Anfahrtvorfahrt In dieser Situation hatte der Bus keine Anfahrtvorfahrt. Siehe auch Beitrag von @Rad_und_Autofahrer dazu. Zitat (MickyMaus @ 17.11.2005, 20:48) Auf den Satz "So fuhr ich dann gerade aus weiter nach "Y"." bezogen: Glaubt ein hier Anwesender, dass sich Siggi derart aufregt (gegen den Bus tritt, gegen die Scheibe schlägt) und nachdem sich nichts tut, einfach sagt: "Hm, was solls, fahr ich halt weiter". ICH NICHT! Erst hältst du Siggi vor, er hätte mit dem Klopfen vor die Scheibe viel zu heftig reagiert, jetzt hältst du ihm auf einmal vor, er hätte zu lasch reagiert. Ja was denn nun?
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17.11.2005, 21:26
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1345 Beigetreten: 14.06.2005 Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz Mitglieds-Nr.: 10319 |
Hallo Eddie,
ich denke genauso, dass es nötig ist, hier auch die Sicht der Fahrerin zu betrachten, auch wenn das ohne weitere Information nur Spekulation sein kann. Zitat (Eddie @ 17.11.2005, 19:42) Beim Abbiegevorgang musst Du ja kräftig in die Pedale getreten haben da "......meine Geschwindigkeit betrug zu dem Zeitpunkt etwa 30 Km/h.....". Nach meinem dafürhalten wolltest Du unbedingt VOR dem Bus um die Kurve herum sein. Da hast du ganz sicher recht. Ein fitter Radfahrer beschleunigt allerdings beim Anfahren deutlich schneller als ein Bus, so schreibt es Sigggi auch: "Als die Strasse "Z" frei war fuhr ich los und kurz danach auch der Bus" Sigggi dürfte also in und vermutlich auch am Ende der Kurve noch VOR dem Bus und damit im Sichtfeld gewesen sein. Die Fahrerin hat also in der folgende Situation überholt und das offenbar viel zu eng. Zitat (Eddie @ 17.11.2005, 19:42) Wenn ich mir jetzt noch das Bild (das 3. Bild war es - glaube ich) ansehe, dann sehe ich dort, das die Strassenbreite nur knapp 3-3,2 m beträgt. Somit ist überhaupt kein Platz für einen Bus UND ein Rad. Wenn es sich um einen Gelenkbus gehandelt hat, ist es u.U. möglich, das die Busfahrerin Dich überhaupt nicht sehen konnte bzw. gesehen hat, das Du (durch Dein Tempo) auch neben ihr bist. Je nach dem, was auf der Abbiegespur (der Hauptstrasse) los ist, könnte es sein, das die Busfahrerin sogar gezwungen war leicht nach rechts zu fahren, um einen Kontakt mit dem Fzg auf der Abbiegespur zu vermeiden. Du meinst sicher die Fahrstreifenbreite. Wenn die Verkehrsdichte auf den Bildern typisch ist und da die Zielstrasse anscheinend auch nicht frei befahrbar ist (Schild) kann ich mir gut vorstellen, dass die Abbiegespur normalerweise frei ist. Dann können Busse die Kurve leicht schneiden und damit genügen Abstand zum Rand halten. Ich kann mir vorstellen, dass in diesem Moment für die Fahrerin unerwartet ein Fahrzeug auf der Abbiegespur aufgetaucht ist und sie deshalb wie von dir beschrieben nach rechts auswich und Sigggi dabei "vergessen" hatte. @Sigggi auf welcher Höhe des Busses wurdest du touchiert? Das wäre dann ein gefährlicher Fahrfehler, aber kein absichtliches in den Graben drängen. Das Weitere waren dann vielleicht die hochkochenden Emotionen. Mal spekuliert: Vielleicht bemerkte sie den Fahrfehler und wollte deswegen kein Gespräch an der Fahrertür? Anschließend passiert dann der nächste Fehler weil der Kopf noch nicht klar genug war, z.B. auch wegen des wütenden Radfahrers, der ja vielleicht sogar Angst ausgelöst hat? Zitat (Eddie @ 17.11.2005, 19:42) Und mit dem Anfahren an der Haltestelle/Fahrbahnverschwenkung kann ich Dir (aus eigener Erfahrung als Busfahrer) sagen: Einen Gelenkbus kannst Du nicht so ohne weiteres direkt zum Stillstand kriegen, ohne das du Fahrgäste gefährdest. Vielleicht war der Abstand zu kurz, um mit einer Betriebsbremsung den Bus anzuhalten. Kleine Fehler sind im Bus offenbar nicht so leicht korrigierbar wie im PKW, richtig? Zitat (Eddie @ 17.11.2005, 19:42) Ich kann mir nur sehr schlecht vorstellen, das die KVB-Kollegin EXTRA Dir hintendrauf gefahren ist. Ich kann mir das auch nicht vorstellen. Meine Erfahrung auf dem Rad ist, dass lange Busse nach einem Überholvorgang immer mal wieder viel zu früh wieder nach rechts einschwenken, wenn ich noch neben dem hinteren Busteil fahre. Das ist immer ganz schön beängstigend. Eddie, überholt man einen Radfahrer "nach Gefühl", was bedeuten würde, dass man die Dauer zum Überholen eines schnellen Radler leicht mal unterschätzt? Oder ist es vielleicht im Spiegel über die lange Entfernung gar nicht so leicht zu beurteilen, ob man den Radler schon hinter sich gelassen hat? Gruß, Michael P.S. Mickys Bewertung von Tritt und Klopfen ist gut klar geworden, oder? Diese Diskussion kann man damit abschließen, finde ich. -------------------- Gruß, Michael
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17.11.2005, 21:39
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Ich kann speziell die Detaildiskussionen hier nicht nachvollziehen.
1) Selbst das Schlagen gegen eine Fahrzeugscheibe mit der Hand, IMHO sogar mit einem sonstigen leichten, relativ weichen Gegenstand ist NICHT geeignet, einen Schaden herbeizuführen. Diese Scheiben sind selbst mit einem Hammer nicht so ohne weiteres zu beschädigen. Ein solches Verhalten könnte höchstens als provozierend empfunden werden. Allerdings uU nachvollziehbar, je nach Vorgeschichte. 2) Klickpedale behindern höchstens Unerfahrene Radler in ihren bewegungen. Die Ausklinkbewegung erfolgt nach kurzer Zeit völlig ohne Nachdenken, kann also sehr wohl innerhalb einer Affekthandlung durchgeführt werden. 3) Ein Fahrzeug ist für einen schalltechnisch "unbewaffneten" VT ein undurchdringliches Hinderniss bzgl. Kommunikation. Wie jeder weiss, gibt aber die Karosserie Schläge sehr vernehmbar an den Innenraum weiter. IMHO also durchaus ein verhältnismässiges Mittel, um Schaden von einem selbst fernzuhalten. In dieser Situation muss man IMHO auch eine Reflexhandlung zugestehen, da sowohl der sich nähernde Bus, als auch der Grünstreifen eine erhebliche Gefährdung für den Radfahrer darstellen. Unklar ist die Kreuzungssituation. Ich kenne zwar selbst das Phänomen, das Kraftfahrer grundsätzlich davon ausgehen, dass sie schneller als ein Fahrrad sind, was imnnerhalb des Kreuzungsbereichs regelmässig nicht zutrifft. Allerdings muss ich als Radfahrer schon aus Eigenschutz genau damit rechnen und mir entweder vorher Platz schaffen oder eben nachgeben und nicht auf meinem Vorrecht bestehen. Dazu gehört auch, die Länge des betreffenden Fahrzeugs mitzubedenken. Bei dem Auffahrunfall, der folgte, sehe ich im Augenblick nichts, was eine Teilschuld des TE rechtfertigen würde. Wer den Bus bereits passiert hat, muss nicht mehr anhalten. Zudem führt der Bus an der gezeigten Stelle IMHO einen Fahrstreifenwechsel nach links durch. Die für den Busfahrer wesentlich deutlichere, aber insgesamt etwas unklare Fahrstreifenkennzeichnung an dieser Stelle kann man dem TE nicht zur Last legen. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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17.11.2005, 21:42
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Zitat (Eddie @ 17.11.2005, 19:42) Hi sigggi. Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie die Situation war. Wenn ich Dein Posting richtig interpretiere, war folgende Situation: die Busfahrerin wollte Dir (ordungsgemäß) Vorfahrt geben, da Du von rechts gekommen warst. Dann hast Du dich rechts neben den Bus gestellt, um gleichzeitig mit ihm nach links abzubiegen. Beim Abbiegevorgang musst Du ja kräftig in die Pedale getreten haben da "......meine Geschwindigkeit betrug zu dem Zeitpunkt etwa 30 Km/h.....". Nach meinem dafürhalten wolltest Du unbedingt VOR dem Bus um die Kurve herum sein. Wenn ich mir jetzt noch das Bild (das 3. Bild war es - glaube ich) ansehe, dann sehe ich dort, das die Strassenbreite nur knapp 3-3,2 m beträgt. Somit ist überhaupt kein Platz für einen Bus UND ein Rad. Wenn es sich um einen Gelenkbus gehandelt hat, ist es u.U. möglich, das die Busfahrerin Dich überhaupt nicht sehen konnte bzw. gesehen hat, das Du (durch Dein Tempo) auch neben ihr bist. Je nach dem, was auf der Abbiegespur (der Hauptstrasse) los ist, könnte es sein, das die Busfahrerin sogar gezwungen war leicht nach rechts zu fahren, um einen Kontakt mit dem Fzg auf der Abbiegespur zu vermeiden. Jetzt noch zum "Tritt": Du hast dankenswerterweise Dein defektes Rad fotographiert. Dort sieht man, das Du KLICK-Pedale angebaut hast. MWn kommt man garnicht so schnell aus den Pedalen heraus um "auf die Schnelle" dem Bus einen Tritt zu verpassen. War es nicht vielleicht so, das es Dich geärgert hat, das Du nicht VOR dem Bus fahren konntest, sondern HINTER dem Bus? Und deswegen im Vorfeld schon das linke KLICK-Pedal gelöst hast? Und mit dem Anfahren an der Haltestelle/Fahrbahnverschwenkung kann ich Dir (aus eigener Erfahrung als Busfahrer) sagen: Einen Gelenkbus kannst Du nicht so ohne weiteres direkt zum Stillstand kriegen, ohne das du Fahrgäste gefährdest. Vielleicht war der Abstand zu kurz, um mit einer Betriebsbremsung den Bus anzuhalten. Ich kann mir nur sehr schlecht vorstellen, das die KVB-Kollegin EXTRA Dir hintendrauf gefahren ist. Gruß Eddie Hier mal ein paar Klarstellungen. Das Abdrängen Der Bus wartet ordnungsgemäss am Stopschild vor dem Übergang siehe Fotos. Ich stellte mich vor den Bus in die Linksabbiegespur. Kurz darauf stellte sich der Bus neben mich. Da die Spur dort höchstens 3m breit ist, war zwischen mir und dem Bus keine 20cm mehr Zwischenraum. Als die Hauptstrasse frei war bog ich dann links ab. Zum warten hatte ich keine "Lust" da ich nicht vom ausschwenkenden Heck des Gelenkbusses auf die Kreuzung katapultiert werden wollte. Die Fahrerin behauptete zwar sie hätte bereits vor mir in der Linksabbiegespur gestanden, dies ist aber durch schriftliche Zeugenaussagen wiederlegt. Ich hatte vor dem Bus meinen Abiegevorgang beendet. Der Bus setze sich dann neben mich und drängte mich ab. Zu beachten ist, dass die Bushaltestelle siehe Fotos nur 100m weiter ist und dort auch nur 30 Km/h erlaubt sind. Der Überholvorgang war also in vielerlei Hinsicht verkehrswiedrig und völlig überflüssig. Die Busfahrerin hat mich die ganze Zeit gesehen Zum Thema Klickpedale sage ich nur. Leute - macht ihr Radsort? Ich fahre jährlich 16 - 18 000 km Strasse oder Gelände. Ich bin genau so schnell aus solchen Pedalen wie von einem anderen Pedal. Auch wage ich zu behaupten, dass meine Fahrtechnick, aus vielen Jahren Radsport, dazu beigetragen hat, dass nichts Schlimmeres passiert ist. Ein ungeübter Radfahrer wäre bei diesem Adrängvorgang wahrscheinlich gestürzt, mit unabsehbaren Folgen. Zum Zusammenstoss Ich stand am linken Seitenfenster des Fahrersitzes. Dann fuhr ich wieder los und kurz danach auch der Bus. Die nächste Ampel war von dieser Stelle aus 30m entfernt siehe Fotos und sie zeigte rot und es standen zei Fahrzeuge bereits vor der Ampel. Deshalb fuhr ich mit entsprechender Geschwindigkeit. Ich war bereits vor den Bus in die Geradeausspur geschwenkt als dieser anfuhr. Etwa 10m hinter dem Ende der Busspur fuhr mir dann der Bus hinten rein. Die Frage ist weshalb der Fahrer (in) den Bus derart beschleunigte. 10 m weiter hätte der Bus sowieso stehen bleiben müssen wegen der roten Ampel. Die Aussage der Fahrerin, sie sei zuerst losgefahren ist völlig absurd. An dieser Stelle hat die Strasse eine Steigung von etwa 6% . Wäre ich nach dem Bus losgefahren, hätte ich auf einer Strecke von etwa 20 m den fahrenden Bus überholen müssen vor ihm einschwenken müssen bis ich mich mit dem Bus wieder in gerader Linie befinde. Denn der Aufprall war frontal von hinten. Ich bin zwar ein relativ guter Radsportler, doch solch ein Sprintvermögen hat noch nicht einmal Sprintstar Erik Zabel. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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17.11.2005, 21:57
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#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Zitat (Michael_ @ 17.11.2005, 18:28) Anhand der Bilder habe ich den Eindruck, dass die Busfahrerin wegen des baulichen Eindrucks davon ausgeht, dass der linke Radweg weitergeht und sie wollte dir entsprechend klar machen, dass du auf der Straße nichts zu suchen hast. ...siehst du das auch so? Ganau darauf hat sich die ganze Diskussion mit den später anwesenden Polizisten, der Fahrerin und dem beigerufenen Rechtsbeistand der Fahrerin und mir reduziert. Die Fahrerin fühlte sich provoziert da sie annahm ich fahre nur über den Übergang. Als ich mich vor sie stellte ist ihr die "Hutschnur geplatzt" Mir wurde provozierendes verkehrswiedriges Verhalten vorgeworfen, da ich nicht auf dem "Radweg" weitergefahren bin. Ich machte mehrmals den Vorschlag die 150m weit entfernte Kreuzung zu besichtigen um die Sache zu kären. Darauf liess sich weder die Polizei, noch die Busfraktion ein. Mir wurde vom Polizisten schliesslich noch uneinsichtiges Verhalten vorgeworfen. Wodurch ich eventuell ein Teilschuld bekommen würde. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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17.11.2005, 22:04
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#26
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Was soll an Deinem verhalten an der ersten Kreuzung verkehrswidrig gewesen sein?
Die Nutzung der Strasse ist ja wohl nicht verboten, weder explizit, noch durch den vorhandenen Radweg, da dieser augenscheinlich ohne erkennbaren Zusammenhang zur Strasse auf die Überführung hinauf führt. Was soll also der Vorwurf, wie wurde dieser inhaltlich begründet? Gruss kai Nebenbei kann ein "sich provoziert fühlen" nicht Grund für ein Ab- oder Bedrängen sein. -------------------- Gruß Kai
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17.11.2005, 22:07
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#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (sigggi @ 17.11.2005, 21:42) Ich stand am linken Seitenfenster des Fahrersitzes. Dann fuhr ich wieder los und kurz danach auch der Bus. Du trittst gegen den Bus, dann Und dann fährst du ohne weitere Maßnahmen weiter? Das sollen wir glauben? Zitat Die Aussage der Fahrerin, sie sei zuerst losgefahren ist völlig absurd. Es steht Aussage gegen Aussage. Du sagst: Du bist zuerst losgefahren Sie sagt: Sie ist zuerst losgefahren. Wenn wir jetzt neutral schauen, seid ihr gleichzeitig losgefahren. Und dann hat sie die Anfahrvorfahrt. Auch wenn sie ne Rote Ampel hat. Ich finds nicht gut, was sie da gemacht hat. Aber ich sehe auch, dass du sie durchaus provoziert hast. Und das ist wie gesagt das Resultat deiner offensiven Fahrweise. Sorry, ist aber so. Nebenbei, wieviel hast du von deinem Schaden zurückbekommen? -------------------- Viele Grüße,
MM |
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17.11.2005, 22:11
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#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (blue0711 @ 17.11.2005, 22:04) Was soll an Deinem verhalten an der ersten Kreuzung verkehrswidrig gewesen sein? Ich sehe hier kein verkehrswidriges Verhalten an der ersten Kreuzung, nur ein provozierendes Verhalten. Beim gleichzeitigen (?) Losfahren ist m.E. ein Verstoß gegen das Anfahrvorrecht des Busses, das eine Teilschuld beim späteren Unfall rechtfertigt. Ich würde dabei auf etwa 20-25% tippen. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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17.11.2005, 22:20
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#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Zitat (MickyMaus @ 17.11.2005, 22:07) Zitat (sigggi @ 17.11.2005, 21:42) Ich stand am linken Seitenfenster des Fahrersitzes. Dann fuhr ich wieder los und kurz danach auch der Bus. Du trittst gegen den Bus, dann Und dann fährst du ohne weitere Maßnahmen weiter? Das sollen wir glauben? Zitat Die Aussage der Fahrerin, sie sei zuerst losgefahren ist völlig absurd. Es steht Aussage gegen Aussage. Du sagst: Du bist zuerst losgefahren Sie sagt: Sie ist zuerst losgefahren. Wenn wir jetzt neutral schauen, seid ihr gleichzeitig losgefahren. Und dann hat sie die Anfahrvorfahrt. Auch wenn sie ne Rote Ampel hat. Ich finds nicht gut, was sie da gemacht hat. Aber ich sehe auch, dass du sie durchaus provoziert hast. Und das ist wie gesagt das Resultat deiner offensiven Fahrweise. Sorry, ist aber so. Nebenbei, wieviel hast du von deinem Schaden zurückbekommen? Was willst Du denn für Massnahmen machen wenn Du vor einem geschlossenen Bus stehst ????? Wer zuerst angefahren ist und wer nicht, belegen zum einen Zeugenaussagen. Zum anderen spricht die reine Physik dagegen. Entfernung von der Stelle wo ich die Fahrerin ansprach bis zum Aufprallpunkt etwa 20 m. Jetzt stell dir vor der Bus fährt vorher los und ich muss ihn auf diesem kuzen Stück bei 6% Steigung überholen, vor ihn schwenken und zwar so, dass ich auch wieder gerade vor dem Bus stehe. Dass der Bus nicht geschlichen ist sieht man ja an meinem verbogenen Hinterrad. Übrigens, dass nicht mehr passiert ist verdanke ich meinem Spiegel am Helm. Als ich schon am Motorgeräsch hörte, dass der Bus ziemlich stark anfährt sah ich in meinen Rückspiegel und sah nur noch die grosse Silhouette der Busses im Spiegel. In dem Moment ging ich reflexartig aus dem Sattel. Was bewirkte, dass der Aufprall sich nicht so stark auf meinen ganzen Körper übertragen konnte und das Rad unter mir hervorschiessen konnte. Vom Schaden habe ich bis jetzt nicht mal die Hälfte bekommen. Das aber auch nur weil die gegnerische Seite die erhöhte Betriebsgefahr des Busses berücksichtigt. An dem Ereignissen sei ich, so ihre Ansicht, selber Schuld gewesen, da ich angeblich provozierend und rücksichtslos gefahren bin. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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17.11.2005, 22:23
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#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1345 Beigetreten: 14.06.2005 Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz Mitglieds-Nr.: 10319 |
Zitat (sigggi @ 17.11.2005, 21:57) Die Fahrerin fühlte sich provoziert da sie annahm ich fahre nur über den Übergang. Als ich mich vor sie stellte ist ihr die "Hutschnur geplatzt" Mir wurde provozierendes verkehrswiedriges Verhalten vorgeworfen, da ich nicht auf dem "Radweg" weitergefahren bin. Hat sie wirklich zugegeben, dich wegen Provokation in den Graben gedrängt zu haben? Eine Provokation als angemessen Rechtfertigung für Abdrängen und Umfahren, diese Ansicht kann sich doch allen Ernstes kein Polizist oder Staatsanwalt zu eigen machen. Der Verlauf des Verfahrens ist mir ziemlich unklar, kannst du mal die Eingangsfragen von Hannes beantworten? Zitat (Hannes @ 17.11.2005, 00:46) Irgendein Kommentar seitens der Staatsanwaltschaft, warum das Verfahren eingestellt wurde? Und übrigens: wegen was hast du denn die Busfahrerin angezeigt? Sachbeschädigung? Versuchte Körperverletzung? Gab es vielleicht Auflagen für die Fahrerin, die zur Einstellung geführt haben? Letztendlich riskiert sie mit ihrem Verhalten den Job, oder? -------------------- Gruß, Michael
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17.11.2005, 22:29
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#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Zitat (Michael_ @ 17.11.2005, 22:23) Zitat (sigggi @ 17.11.2005, 21:57) Die Fahrerin fühlte sich provoziert da sie annahm ich fahre nur über den Übergang. Als ich mich vor sie stellte ist ihr die "Hutschnur geplatzt" Mir wurde provozierendes verkehrswiedriges Verhalten vorgeworfen, da ich nicht auf dem "Radweg" weitergefahren bin. Hat sie wirklich zugegeben, dich wegen Provokation in den Graben gedrängt zu haben? Ne ne. Sie hat immer wieder meine angeblich provozierende Fahrweise eingeräumt. Dass sie mich deshalb abgedrängt hat, hat sie natürlich nicht gesagt. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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17.11.2005, 22:31
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#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1345 Beigetreten: 14.06.2005 Wohnort: Zwischen Hessen, BW und der Pfalz Mitglieds-Nr.: 10319 |
Die "Hutschnur" stammt also von dir?
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17.11.2005, 22:32
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#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Zitat (MickyMaus @ 17.11.2005, 22:11) Ich sehe hier kein verkehrswidriges Verhalten an der ersten Kreuzung, nur ein provozierendes Verhalten. Provozierend??? Das erklär mal genauer und auch gleich wie man sich als Radfahrer in solchem Fall anders verhalten soll um, deiner Meinung nach, nicht zu "provozieren". -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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17.11.2005, 22:33
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#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (sigggi @ 17.11.2005, 22:20) Was willst Du denn für Massnahmen machen wenn Du vor einem geschlossenen Bus stehst ????? ICH wäre stehengeblieben und hätte die "erhitzte" Busfahrerin fahren lassen. Zitat Wer zuerst angefahren ist und wer nicht, belegen zum einen Zeugenaussagen. Zum anderen spricht die reine Physik dagegen. Wer faktisch zuerst angefahren ist, ist nahezu egal. SIE hatte Vorfahrt. Zitat Jetzt stell dir vor der Bus fährt vorher los und ich muss ihn auf diesem kuzen Stück bei 6% Steigung überholen, vor ihn schwenken und zwar so, dass ich auch wieder gerade vor dem Bus stehe. Ich versteh dich ja, aber das Gesetz sieht es anders. Zitat Dass der Bus nicht geschlichen ist sieht man ja an meinem verbogenen Hinterrad. Übrigens, dass nicht mehr passiert ist verdanke ich meinem Spiegel am Helm. Als ich schon am Motorgeräsch hörte, dass der Bus ziemlich stark anfährt sah ich in meinen Rückspiegel und sah nur noch die grosse Silhouette der Busses im Spiegel. In dem Moment ging ich reflexartig aus dem Sattel. Was bewirkte, dass der Aufprall sich nicht so stark auf meinen ganzen Körper übertragen konnte und das Rad unter mir hervorschiessen konnte. Bestreitet keiner. Ich sehe aber, dass du sie provoziert hast. Aber nochmal: Wieviel Geld hast du zurückbekommen? -------------------- Viele Grüße,
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17.11.2005, 22:39
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#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (sigggi @ 17.11.2005, 22:32) Das erklär mal genauer und auch gleich wie man sich als Radfahrer in solchem Fall anders verhalten soll um, deiner Meinung nach, nicht zu "provozieren". Wie bereits gesagt: Tritt gegen den Bus (Alternative: Rettung auf den Grünstreifen. Beim Tritt hättest du dich weiter verletzen können) Klopfen gegen die Scheibe (wahrscheinlich auch nicht wortlos) Warum hast du dich nicht direkt vor den Bus gestellt, dass sie nicht losfahren kann und bist rein zu ihr? Schließlich hat es ja an der ersten Kreuzung schon einen Unfall gegeben. Warum fährst du so "ohne weiteres" weiter? -------------------- Viele Grüße,
MM |
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17.11.2005, 22:40
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#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Zitat (MickyMaus @ 17.11.2005, 22:33) Zitat (sigggi @ 17.11.2005, 22:20) Was willst Du denn für Massnahmen machen wenn Du vor einem geschlossenen Bus stehst ????? ICH wäre stehengeblieben und hätte die "erhitzte" Busfahrerin fahren lassen. Zitat Wer zuerst angefahren ist und wer nicht, belegen zum einen Zeugenaussagen. Zum anderen spricht die reine Physik dagegen. Wer faktisch zuerst angefahren ist, ist nahezu egal. SIE hatte Vorfahrt. Man Micky. Du musst zugeben heute versuche nicht zynisch zu werden, doch es fällt mir bei deinen Aussagen immer schwerer. Was weiss ich denn wie lange der Bus dort an der Haltestelle stehen bleiben will. Ne Stunde, 10 Minuten oder 3 Sekunden???? So lange ein Bus keine Anzeichen macht loszufahren, fährt man ja wohl vorbei. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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17.11.2005, 22:51
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Zitat (MickyMaus @ 17.11.2005, 22:39) Warum hast du dich nicht direkt vor den Bus gestellt, dass sie nicht losfahren kann und bist rein zu ihr? Schließlich hat es ja an der ersten Kreuzung schon einen Unfall gegeben. Warum fährst du so "ohne weiteres" weiter? Du wirst es nicht glauben. Ich hatte nur vor die Fahrerin zur Rede zu stellen und sie darauf aufmerksam machen, dass ich richtig gefahren bin und dass sie bei ihrer nächsten Route mal auf die Verkehrsituation dort genauer achtet. Da schien mir das Seitenfenster genau der richtige Ort. Meinst Du denn die hätte mich in ihren Bus gelassen wenn ich mein Rad direkt vor sie gestellt hätte. Diese Erfahrung hatte ich schon mal. Da macht man sich schön zum Kasper. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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17.11.2005, 22:54
Beitrag
#38
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Zitat (MickyMaus @ 17.11.2005, 22:33) Aber nochmal: Wieviel Geld hast du zurückbekommen? Nicht mal die Hälfte. Habe ich weiter oben nächträglich angemerkt und genauer erklärt. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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17.11.2005, 23:06
Beitrag
#39
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Zitat (sigggi @ 17.11.2005, 23:20) Zum anderen spricht die reine Physik dagegen. Entfernung von der Stelle wo ich die Fahrerin ansprach bis zum Aufprallpunkt etwa 20 m. Jetzt stell dir vor der Bus fährt vorher los und ich muss ihn auf diesem kuzen Stück bei 6% Steigung überholen, vor ihn schwenken und zwar so, dass ich auch wieder gerade vor dem Bus stehe. Dass der Bus nicht geschlichen ist sieht man ja an meinem verbogenen Hinterrad. Das würde ich allerdings trotz allem in Frage stellen. Zum einen kann man mit Klickpedalen beim Anfahren schon deutlich flotter losziehen als ein KFZ, gerade auf den ersten 10-20m, auch bei leichter Steigung. Ich selber erlebe es selten, dass mich ein KFZ VOR Ende der Kreuzung überholt, wenn ich fahre und nicht radle (Stuttgart=Topographie!). Zum anderen kann der Bus eben nicht schnell gewesen sein, so wie das ganze Fahrrad aussieht. Das Hinterrad verbeult sich aufgrund der bei diesen Felgen recht hohen Speichenspannung bei leicht seitlich punktuell einwirkender Kraft sehr schnell. Da reichen wenige km/h mit entsprechender Trägheit. Ein starkes Auffahren wäre IMHO nicht ohne massiven Sturz abgegangen; nix gegen deine Fahrkünste, aber den Stoss eines Busses mit mehr als ca. 10 km/h hälst Du nicht. Demnach lässt sich das an der Stelle nicht klären. Aber nochmal meine Frage zu den Fahrspuren: Aus Sicht des auf dem normalen Fahrstreifen fahrenden führt die Geradeaus-Spur weiter, die Bushaltebucht mutiert zur Busspur und mündet in eine Rechtsabbiegerspur. Damit wäre das Ausscheren des Busses dort ein Fahrstreifenwechsel. IMHO eine völlig andere Situation, denn dann gilt der Anfahrvorrang nicht mehr. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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17.11.2005, 23:07
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (sigggi @ 17.11.2005, 22:40) Man Micky. Du musst zugeben heute versuche nicht zynisch zu werden, doch es fällt mir bei deinen Aussagen immer schwerer. Siggi, ich finde es echt scheiße, was die Busfahrerin da gemacht hat. Da gibt es keine Diskussion darum. Wenn sie es absichtlich gemacht hat, umso mehr. Deswegen hoffe ich ja auch für dich, dass du deinen Schaden voll ersetzt kriegst und insbesondere, dass dir nichts passiert ist. Das ist hier nicht die Frage. Ich will auch nicht irgendwelche Grundsatzdiskussion führen Jetzt kommt das große Aber: Du musst zugeben, dass deine Art (so wie du dich hier im Forum gibst, würde ichs auch auf der Straße von dir erwarten) provokativ ist. Und jetzt schildere ich dir mal die Situation, wie ich sie mir vorstellen kann, wie es der Busfahrerin vorgekommen ist: Vielleicht war die Busfahrerin von deinem Verhalten (Wechsel vom Radweg auf die Straße) einfach völlig überrascht und konnte damit nicht umgehen ("alle anderen Radfahrer sind immer auf dem Radweg weitergefahren"). Und ist halt noch nie mit nem Radfahrer rechts neben sich abgebogen. Hat die Situation einfach überschätzt. Dann sieht sie vielleicht noch im Rückspiegel, wie sie dich streift. Du dann auch noch nach dem Bus trittst. Nicht jeder Verkehrsteilnehmer macht dann logisch nachvollziehbare Handlungen. Ich hätte angehalten. Aber sie war vielleicht einfach nur geschockt. An der Haltestelle klopfst du dann an ihr Fenster (hat sie dich wahrgenommen?). Der "Schiß" wird nur noch größer. So schnell wie möglich weg. Alle drin? Gasgeben, hab ja Anfahrvorfahrt. Wo ist der Radfahrer hin? Rückspiegel? Ich weiß nicht, was so eine A-Säule vom Bus alles verschluckt. Aber eins kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen: Warum sollte sie dich umfahren wollen? Sie weiß wieviele Tonnen sie da unter ihrem Hintern hat und wahrscheinlich auch, dass es in 90% äußerst schlimm für den Radler ausgehen würde. Das würde bedeuten, dass sie dich umbringen wollte?!? Warum sollte sie das tun?!? Das wenigste, was sie riskiert, ist ihr Job. Zitat Was weiss ich denn wie lange der Bus dort an der Haltestelle stehen bleiben will. Ne Stunde, 10 Minuten oder 3 Sekunden???? So lange ein Bus keine Anzeichen macht loszufahren, fährt man ja wohl vorbei. Hat der Bus links geblinkt? Zitat Du wirst es nicht glauben. Ich hatte nur vor die Fahrerin zur Rede zu stellen und sie darauf aufmerksam machen, dass ich richtig gefahren bin und dass sie bei ihrer nächsten Route mal auf die Verkehrsituation dort genauer achtet. Da schien mir das Seitenfenster genau der richtige Ort. Ich glaube es dir ohne weiteres. Angesichts der Tatsache, dass es an der vorherigen Kreuzung bereits zum Unfall gekommen ist (sie hat dich berührt), machst du dich überhaupt nicht zum Kasper, wenn du dich davorstellst. Und wenn sie den Bus nicht aufmacht, rufst du eben die Polizei. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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17.11.2005, 23:36
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Ich hab "mein" Vorfahrtsproblem hier nochmal durch Übereinanderlegen der Bilder veranschaulicht:
IMHO ist hier für den normalen VT keine reine Haltebucht zu erkennen, sondern eher eine Spur mit Haltestelle. Ich würde ohne Ortskenntnis an dieser Stelle in voller Überzeugung den Bus NICHT vorlassen. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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17.11.2005, 23:49
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Rechts ist m.E. eine Haltestelle, an der rot markierten Stelle endet die Busspur.
Das bedeutet, wenn der Bus dort gehalten hat und anfährt (oder anfahren will), zieht §20 Abs.5 StVO: Zitat Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. Die Abfahrt bedingt in jedem Fall das Verlassen der dort endenden Busspur. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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18.11.2005, 00:22
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 87 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6963 |
@MickyMaus
Gar nicht so unwahrscheinlich, deine Darstellung der Sicht der Busfahrerin, aaber: Zitat Du musst zugeben, dass deine Art (so wie du dich hier im Forum gibst, würde ichs auch auf der Straße von dir erwarten) provokativ ist. Das kann die Busfahrerin ja nicht wissen, Siggis Verhalten an der ersten Kreuzung war völlig korrekt. Zitat Vielleicht war die Busfahrerin von deinem Verhalten (Wechsel vom Radweg auf die Straße) einfach völlig überrascht und konnte damit nicht umgehen ("alle anderen Radfahrer sind immer auf dem Radweg weitergefahren"). Überrascht OK, provoziert darf sie sich hier einfach nicht fühlen. Zitat Und ist halt noch nie mit nem Radfahrer rechts neben sich abgebogen. Das sollte sie auch nie! Zitat Hat die Situation einfach überschätzt. ...und vorher selbst herbeigeführt. (darf einem Berufskraftfahrer einfach nicht passieren!) Zitat Dann sieht sie vielleicht noch im Rückspiegel, wie sie dich streift. Du dann auch noch nach dem Bus trittst. Zitat Nicht jeder Verkehrsteilnehmer macht dann logisch nachvollziehbare Handlungen. Jeder vielleicht nicht, aber wir reden hier von der Fahrerin eines Linienbusses, da lege ich die Messlatte höher. Und es geht hier immerhin um Unfallflucht! Zitat Aber sie war vielleicht einfach nur geschockt. An der Haltestelle klopfst du dann an ihr Fenster (hat sie dich wahrgenommen?). Der "Schiß" wird nur noch größer. So schnell wie möglich weg. Alle drin? Gasgeben, hab ja Anfahrvorfahrt. Wo ist der Radfahrer hin? Rückspiegel? Wer so reagiert, hat am Steuer eines Linienbusses nichts verloren! Zitat Ich weiß nicht, was so eine A-Säule vom Bus alles verschluckt. Nunja, eben war er noch neben dem Bus, Radfahrer neigen nur selten dazu, sich in Luft aufzulösen, also war er noch da. Seh ich ihn nicht, darf ich nicht anfahren. Nebenbei: Anfahrvorrang sehe ich hier nicht, der besteht gegenüber nachfolgendem Verkehr, nicht gegenüber Fahrzeugen, die sich neben dem Bus befinden, also schon überholen. Zitat Aber eins kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen: Warum sollte sie dich umfahren wollen? Das kann ich mir allerdings auch nicht erklären. Allerdings (und ab hier mit deutlichem Sarkassmus): Zitat Nicht jeder Verkehrsteilnehmer macht dann logisch nachvollziehbare Handlungen. Zitat So schnell wie möglich weg. Alle drin? Gasgeben... Da fällt mir spontan (und auch wirklich nur ganz leise und ganz stark überspitzt) das Wort "Amok" ein.
-------------------- http://www.youtube.com/watch?v=NJNJZR_H-u4 bei Verkehrskontrollen kommt Rotwein am besten
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18.11.2005, 00:36
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#44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (Deutrans @ 18.11.2005, 00:22) Das kann die Busfahrerin ja nicht wissen, Siggis Verhalten an der ersten Kreuzung war völlig korrekt. Keine Frage, nur hat die Busfahrerin das nicht gesehen. Zitat Überrascht OK, provoziert darf sie sich hier einfach nicht fühlen. Wieder Zustimmung, kann aber trotzem so sein. Zitat Zitat Und ist halt noch nie mit nem Radfahrer rechts neben sich abgebogen. Das sollte sie auch nie! Zitat Zitat Hat die Situation einfach überschätzt. ...und vorher selbst herbeigeführt. (darf einem Berufskraftfahrer einfach nicht passieren!) Zitat Jeder vielleicht nicht, aber wir reden hier von der Fahrerin eines Linienbusses, da lege ich die Messlatte höher. Und es geht hier immerhin um Unfallflucht! Zitat Wer so reagiert, hat am Steuer eines Linienbusses nichts verloren! Wieder volle Zustimmung. Wer so einen Unfall (mit-)verursacht, der sollte seinen Job an den Nagel hängen! Aber es ist alles soweit möglich. Zitat Nunja, eben war er noch neben dem Bus, Radfahrer neigen nur selten dazu, sich in Luft aufzulösen, also war er noch da. Seh ich ihn nicht, darf ich nicht anfahren. Wieder keine Einwände... Zitat Nebenbei: Anfahrvorrang sehe ich hier nicht, der besteht gegenüber nachfolgendem Verkehr, nicht gegenüber Fahrzeugen, die sich neben dem Bus befinden, also schon überholen. Die StVO sagt: "Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten" und beschränkt das nicht auf noch kommende Fahrzeuge. Auch wenn ich deiner Interpretation folgen kann. Sie ist bei normalen Haltestellen auch sinnhaft (da sich die Fz neben dem Bus nicht auflösen können), nur im o.a. Fall endet die Busspur und andere Spuren beginnen, so dass der Bus vorfahren kann. Zitat Allerdings (und ab hier mit deutlichem Sarkassmus): Zitat Nicht jeder Verkehrsteilnehmer macht dann logisch nachvollziehbare Handlungen. Zitat So schnell wie möglich weg. Alle drin? Gasgeben... Da fällt mir spontan (und auch wirklich nur ganz leise und ganz stark überspitzt) das Wort "Amok" ein.Sicherlich nicht weit hergeholt. "Panik" passt auch. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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18.11.2005, 18:06
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#45
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Zitat (blue0711 @ 17.11.2005, 23:06) Zum einen kann man mit Klickpedalen beim Anfahren schon deutlich flotter losziehen als ein KFZ, gerade auf den ersten 10-20m, auch bei leichter Steigung. Ich selber erlebe es selten, dass mich ein KFZ VOR Ende der Kreuzung überholt, wenn ich fahre und nicht radle (Stuttgart=Topographie!). Zum anderen kann der Bus eben nicht schnell gewesen sein, so wie das ganze Fahrrad aussieht. Das Hinterrad verbeult sich aufgrund der bei diesen Felgen recht hohen Speichenspannung bei leicht seitlich punktuell einwirkender Kraft sehr schnell. Da reichen wenige km/h mit entsprechender Trägheit. Ein starkes Auffahren wäre IMHO nicht ohne massiven Sturz abgegangen; nix gegen deine Fahrkünste, aber den Stoss eines Busses mit mehr als ca. 10 km/h hälst Du nicht. Demnach lässt sich das an der Stelle nicht klären. Gruss kai Also Kai Was heist denn seitlich einwirkende Kraft. Ich habe doch nun schon oft genug gesagt, dass mir der Bus frontal von hinten reingefahren ist. Zum "Glück" kann ich nur sagen. Denn hätte ich nur etwas schräg zum Bus gestanden wäre ich seitlich umgekipt. Den Stoss des Busses habe ich auch nicht gehalten. Mein Rad schoss bei dem Aufprall regelrecht unter mir hervor. Mein Glück war nur, dass ich in dem Moment schon aus dem Sattel gegangen bin. Zur Stabilität der Laufräder kann ich nur sagen, dass hochwertige Laufräder in alle Richtungen sehr stabil sind, eben weil die Speichenspannung sehr hoch ist. Da bedarf es schon einer grösseren Krafteinwirkung um so eine Rad zu verformen. Mein Hinterrad war sehr hochwertig und hat schon sehr viel ausgehalten. Immerhin war der Aufprall so stark, dass auch ein Ausfallende und ein Bremssockel verbogen waren. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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18.11.2005, 18:35
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#46
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
Mir drängen sich hier mehrere Fragen auf.
Was für eine Strafe hätte die Busfahrerin erwartet, wenn sie dieselbe Nummer mit einem Autofahrer abgezogen hätte? Wie hoch sind denn die Strafen für einen derart gefährlichen Überholvorgang zwischen PKW? Selbst wenn der zweite Zwischenfall, so wie manche hier vermuten, von Siggi verschuldet worden sei (was ich mir nicht vorstellen kann), was ist dann mit der Ahndung des ersten Zwischenfalls? -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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19.11.2005, 01:21
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#47
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (velo @ 18.11.2005, 18:35) Selbst wenn der zweite Zwischenfall, so wie manche hier vermuten, von Siggi verschuldet worden sei (was ich mir nicht vorstellen kann), was ist dann mit der Ahndung des ersten Zwischenfalls? Keine Schwarz-Weiß-Malerei. Ich vermute nicht, dass Siggi den Unfall verschuldet hat, sondern bin lediglich der Meinung (kann mich natürlich auch irren), dass er eine Teilschuld hat. Denn ich sehe hier einen Anfahrvorgang eines Busses von der Haltestelle. Diese Teilschuld würde ich jedoch weit unter der Hälfte (eben wegen der Verhältnisse der Kräfte und Verstöße) ansiedeln. Würde spontan etwa 20% Teilschuld annehmen. Zum zweiten Teil der Frage (den finde ich persönlich viel interessanter): Hier hat ein Unfall stattgefunden (auch wenn "nur" ein kleiner, bei dem Siggi - Gott sei Dank - nicht verletzt wurde). Demnach ist das, was die Busfahrerin dort getan hat, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. LEIDER stehen die beiden Unfälle in keinem kausalen Zusammenhang miteinander (außer dem emotionalen). Deshalb kann ein Fehlverhalten im ersten Unfall (Unfallflucht) m.E. nicht auf den zweiten Unfall übertragen werden. Daher die 20% Teilschuld ALLEIN beim zweiten Unfall. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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20.11.2005, 23:02
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#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
[quote=Michael_,17.11.2005, 22:23] [QUOTE=sigggi,17.11.2005, 21:57] Der Verlauf des Verfahrens ist mir ziemlich unklar, kannst du mal die Eingangsfragen von Hannes beantworten?
[QUOTE=Hannes,17.11.2005, 00:46]Irgendein Kommentar seitens der Staatsanwaltschaft, warum das Verfahren eingestellt wurde? Und übrigens: wegen was hast du denn die Busfahrerin angezeigt? Sachbeschädigung? Versuchte Körperverletzung?[/QUOTE] Gab es vielleicht Auflagen für die Fahrerin, die zur Einstellung geführt haben? Letztendlich riskiert sie mit ihrem Verhalten den Job, oder? [/quote] Ich habe Anzeige erstattet für das Abrängen und den Auffahrunfall. Die Polizei nahm damals nur den Auffahrunfall auf, von der Abdrängaktion wollte sie von mir gar nichts hören. Das "Verfahren" der Staatsanwaltschaft verlief, was mich betrifft, nur so, dass ich im April Anzeige mit Fotos und dem Text erstattet habe und im November Bescheid bekam dass, das Ermittlungsverfahren gemäss § 153 Absatz 1 Strafprozessordnung, eingestellt wird. Irgendwelche Anfragen zum Sachverhalt oder anderweitige Zwischenbescheide gab es nie. Auch weiss ich nicht wie sich die gegnerische Seite zum Unfall gegenüber der Staatsanwaltschaft geäussert hat. Da ich aber nicht annehme, dass sich da die Aussagen decken, wundert mich es eben noch mehr, dass da, ohne weitere Nachfragen, das Verfahren eingestellt wird. Ob es irgendwelche Auflagen gibt, weiss ich auch nicht. Ich kann mich jedenfalls dem Eindruck nicht wehren, dass mich die Sache bei der Staatsanwaltschaft in ein schlechters Licht grückt hat als die Busfahrerin. Sollte sie dort ihre Version vom Hergang berichtet haben die mir vorliegt für das zivilrechtliche Vefahren, vermute ich das ganz stark. Nur habe ich durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ja keine Möglichkeit die Sache zu klären, da es ja zu keinem Prozess kommt. Dort wäre dann die Möglichkeit gewesen den Hergang zu klären. Das die Fahrerin in den entscheidenen Punkten den Hergang anders darstellt als er war, das belegen schriftliche Zeugenaussagen und die Verkehrssituation vor Ort. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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21.11.2005, 10:54
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#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
Ich habe hier noch einen Fall gefunden, bei dem ein Radfahrer, der von hinten angefahren wurde, eine Anzeige wegen Körperverletzung bekam:
Zitat Die Strafanzeige erfolgte durch die beiden Polizeibeamten gegen mich, die Staatsanwaltschaft ermittelte erstaunlicherweise auch gegen mich wegen Körperverletzung(!). [...] Alle Aussagen der Fraktion der Autofahrer (überwiegend nachweislich falsch) und die Schäden am Auto waren im Unfallbericht komplett, sämtliche Aussagen von mir und zwei weiteren Radfahrern wurden unterlassen, falsch wiedergegeben oder ignoriert, wichtige Schäden am Rennrad fehlen im Bericht oder noch skandalöser, sind am Rennrad überhaupt nicht vorhanden. Hier kann man die ganze geschichte nachlesen: http://www.sanio.org/Karlheinz/Karlheinz_1.html Sind das nun bedauerliche Einzefälle, oder kommt soetwas doch öfter vor, als man gemeinhin denkt? Eine Erklärung für solche Fälle könnte in der ausdauernden Berichterstattung der Medien über "Rambo-Radfahrer" liegen, welche dermassene Vorurteile erzeugt, dass eine unbefangene Beurteilung der Sachlage nicht mehr möglich ist. Natürlich möchte ich solche Fälle nicht verallgemeinern, es kommt immer auf die unfallaufnehmenden Beamten vor Ort, sowie Staatsanwalt und Richter an. Ich habe auch schon von Fällen gehört, wo Beamte sich engagiert und vorurteilsfrei für die Belange eines von einem Unfall betroffenen Radfahrer eingesetzt haben. Allerdings verstehe ich nicht, wie solch ein Abdrängmanöver völlig ungeahndet bleiben kann. Das grenzt schon an Strafvereitelung im Amt. Hier wird einfach nach dem Motto "wer so Radfahrt ist automatisch schuldig" gehandelt und dementsprechend ergebnisorientiert ermittelt. -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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21.11.2005, 20:33
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Zitat (velo @ 21.11.2005, 10:54) Hier kann man die ganze geschichte nachlesen: http://www.sanio.org/Karlheinz/Karlheinz_1.html Besonders über diesen Satz hier Zitat Darüber hinaus leistet die Polizei nach Verkehrsunfällen Opferschutz und Opferhilfe. kann ich nur lachen. Während der Unfallaufnahme begann es wie aus Eimern zu Regnen . Mein Rad war Schrott und ich wusste nicht wie ich nach hause kommen sollte. Ich fragte die Polizeibeamten ob ich mal über ihr Telefon meine Frau benachrichtigen könnte, damit sie mich abholen kann. sie lehnten ab, liessen mich mit meinem Schrottrad im Regen stehen und fuhren davon. Von hier aus noch mal einen Herzlichen Dank an die Kölner Polizei -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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