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> "Das dürfen die doch gar nicht!", Was hab ich wieder gelacht...
DerAlex
Beitrag 22.11.2005, 15:54
Beitrag #1


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Heute mittag:
Kamerad der Spätschicht kommt zum Dienst und erzählt einem Kameraden der Frühschicht: "Paß auf in Kleinkleckersdorf (richtigen Namen weiß ich nicht mehr)! Da wird aus einer Mülltonne geblitzt."
Frühschicht-Kamerad (FK): "Das dürfen die doch gar nicht! Die Geräte müssen doch sichtbar stehen!" rofl1.gif
Ich: "Ja, klar! Am besten noch mit nem großen Schild 100m vorher und einer gelben Rundumleuchte drauf."
FK: "Ok, aber in den USA da dürfen die wirklich nur blitzen, wenn vorher ein Schild steht. Und in Bayern machen die das auch so..."

Herrlich! Was kennt ihr so für Mythen, die einfach nicht auszurotten sind?


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steveluke
Beitrag 22.11.2005, 15:57
Beitrag #2


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Zitat (DerAlex @ 22.11.2005, 15:54)
Was kennt ihr so für Mythen, die einfach nicht auszurotten sind?

Wenn ich jetzt anfinge zu schreiben, würde das wahrscheinlich ein elendig langer Monolog... blink.gif

Ich warte auch mal gespannt ab... cool.gif


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ts1
Beitrag 22.11.2005, 16:01
Beitrag #3


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Zitat (DerAlex @ 22.11.2005, 15:54)
Was kennt ihr so für Mythen, die einfach nicht  auszurotten sind?
- Blitzen dient der Verkehrssicherheit.
- Blitze blenden nicht. rolleyes.gif


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MfG Thomas
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Commodore25E
Beitrag 22.11.2005, 16:08
Beitrag #4


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Blitzer dürfen nicht auf Privatgrund stehen
Blitzer dürfen nicht am Ortsschild stehen
usw. usf. etc. pp.


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RA XDiver
Beitrag 22.11.2005, 16:10
Beitrag #5


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-Die haben mich vor länger als drei Monaten geblitzt, die Sache ist verjährt.
-Eine Trunkenheitsfahrt gibt immer Punkte

.
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steveluke
Beitrag 22.11.2005, 16:18
Beitrag #6


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Passt zwar nicht direkt, aber in dem Zusammenhang fallen mir auch humorvolle Einlassungen ein wie z.B.:

- "Ich kenne Herrn [...] persönlich" (hier ist wahlweise der Name des Polizeipräsidenten, Landrates oder Bürgermeisters einzufügen)

- "Sie sind allein und ich bin allein, also können Sie mir gar nix, es steht nämlich Aussage gegen Aussage"

- "Sie hören von meinem Rechtsanwalt!"


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Commodore25E
Beitrag 22.11.2005, 16:23
Beitrag #7


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Zitat (steveluke @ 22.11.2005, 16:18)
- "Ich kenne Herrn [...] persönlich" (hier ist wahlweise der Name des Polizeipräsidenten, Landrates oder Bürgermeisters einzufügen)

- "Sie sind allein und ich bin allein, also können Sie mir gar nix, es steht nämlich Aussage gegen Aussage"

- "Sie hören von meinem Rechtsanwalt!"

Grööööööööööööööööööööööööööhl

rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


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Plexar
Beitrag 22.11.2005, 16:33
Beitrag #8


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Letztens hat die Polizei auf der Straße vor meiner Firma geblitzt. Die Autos wurden angehalten, und da recht wenig Platz auf der Straße ist, wurden die Fahrzeuge auf einen (privaten) Hof gewiesen, wo ich meinen Parkplatz angemietet habe. Nun habe ich mir den Spass erlaubt und habe mit der Fernbedienung das Tor etwas geschlossen, haben etwas dämlich durch die Gegend geschaut, dann aber die Kontrolle abgebrochen. Meine Frage: darf die Schmier einfach auf ein privates Gelände umleiten, ohne den Eigentümer zu fragen?

Vielen Dank im voraus.
Plex
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steveluke
Beitrag 22.11.2005, 16:35
Beitrag #9


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@ Plexar:

Nein, in diesem Fall darfst du die Beamten zu Recht bitten, dein Grundstück nicht zu benutzen.


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Commodore25E
Beitrag 22.11.2005, 16:40
Beitrag #10


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Zitat (Plexar @ 22.11.2005, 16:33)
.. die Schmier einfach ...

Und das tue ich zum Putzen auf den Boden wink.gif


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Coyota
Beitrag 22.11.2005, 16:44
Beitrag #11


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- juckt mich nicht, ich habe eh keinen Führerschein mehr !
- die müssen mir das Eichprotokoll zeigen !
- wenn 3 Leute bezeugen, daß ich in der Firma war, können die mir gar nix !


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RA XDiver
Beitrag 22.11.2005, 16:54
Beitrag #12


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- Ich brauch keinen Anwalt bei nem § 315b.... tongue.gif


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Commodore25E
Beitrag 22.11.2005, 16:55
Beitrag #13


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Am geilsten finde ich "Aussage gegen Aussage" laugh.gif laugh.gif


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Commodore25E
Beitrag 22.11.2005, 16:56
Beitrag #14


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Zitat (RA XDiver @ 22.11.2005, 16:54)
- Ich brauch keinen Anwalt bei nem § 315b.... tongue.gif

Nachtigall, ick hör dir trappsen wink.gif


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Luxfur
Beitrag 22.11.2005, 16:57
Beitrag #15


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Das "Aussage gegen Aussage" ist wahrscheinlich der Evergreen schlechthin wink.gif

Rekordverdächtig fand ich aber auch:
-"Nein nein, das stimmt schon, der Rettungssanitäter darf ihnen Blut abnehmen..." (und ich bekam doch meinen Arzt zur Blutabnahme biggrin.gif)


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Medusa
Beitrag 22.11.2005, 17:15
Beitrag #16


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Zitat (DerAlex @ 22.11.2005, 15:54)
Herrlich! Was kennt ihr so für Mythen, die einfach nicht  auszurotten sind?

D. erkennt ausl. EU-FEs ohne wenn und aber an.

shutup.gif <duckundwech>
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RA XDiver
Beitrag 22.11.2005, 17:17
Beitrag #17


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Dann fairerweise aber auch:

-Mit dem durch uns vermittelten Schein werden Sie in D keine Probleme haben.

-Selbstverständlich steht Ihnen auch nachher unser Vertragsanwalt jederzeit zur Verfügung.

shutup.gif shutup.gif


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steveluke
Beitrag 22.11.2005, 17:18
Beitrag #18


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"Mit Ihnen rede ich doch gar nicht. Ich rede nur mit Ihrem Kollegen, der hat mehr Sterne auf der Schulter!"

(... sagte der Mann zu dem Oberkommissar und deutete dabei auf den Obermeister...) laugh2.gif


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Luxfur
Beitrag 22.11.2005, 17:25
Beitrag #19


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Lalala... Steveluke, was hast du denn da für nen depperten Sepp erwischt? Ich habe mir ja inzwischen angewöhnt die Beamten gleich mit dem Dienstgrad ansprechen, schindet hier auf dem Land noch echt Eindruck rofl1.gif

"Hey, du darfst meinen Roller nicht abschleppen, das ist Diebstahl."
(Nachdem die Polizei konsequent die Straße vor der Schule räumen ließ, die von Rollern zugepflastert war)


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Coyota
Beitrag 22.11.2005, 17:42
Beitrag #20


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Zitat (Luxfur @ 22.11.2005, 16:57)
"Nein nein, das stimmt schon, der Rettungssanitäter darf ihnen Blut abnehmen..." (und ich bekam doch meinen Arzt zur Blutabnahme biggrin.gif)

Na, ganz so ist es nicht. Der Arzt darf die Blutabnahme schon an mediz. Assistenzpersonal deligieren. Nur Untersuchung und Gutachten muß er "eigenhändig" machen.

Gruß von COYOTA thread.gif


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GSX-R
Beitrag 22.11.2005, 17:48
Beitrag #21


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- Ich hab mir ´ne CD an den Rückspiegel gehängt, jetzt kann man mich nicht mehr lasern.

- Haarspray auf´s Nummernschild. Dann kann man es auf den Foto vom Blitzer nicht mehr erkennen...


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Luxfur
Beitrag 22.11.2005, 20:53
Beitrag #22


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Zitat (Coyota @ 22.11.2005, 17:42)
Zitat (Luxfur @ 22.11.2005, 16:57)
"Nein nein, das stimmt schon, der Rettungssanitäter darf ihnen Blut abnehmen..." (und ich bekam doch meinen Arzt zur Blutabnahme biggrin.gif)

Na, ganz so ist es nicht. Der Arzt darf die Blutabnahme schon an mediz. Assistenzpersonal deligieren. Nur Untersuchung und Gutachten muß er "eigenhändig" machen.

Gruß von COYOTA thread.gif

Aber ohne Arzt nichts zu delegieren... die medizinische Gesandtschaft bestand ja nur aus dem Sani... rolleyes.gif


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DerAlex
Beitrag 22.11.2005, 21:07
Beitrag #23


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- Die police.gif police.gif klingeln bestimmt nicht am Wochenende oder an einem Feiertag um nach dem Fahrer auf meinem Blitzerfoto zu fragen.
(genau das ist einer Kameradin von mir passiert)


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GSX-R
Beitrag 22.11.2005, 21:11
Beitrag #24


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- Radargeräte messen nicht mehr über 230 km/h rofl1.gif


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blue0711
Beitrag 22.11.2005, 21:15
Beitrag #25


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Kanufahrn blink.gif


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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MickyMaus
Beitrag 22.11.2005, 21:15
Beitrag #26


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Zitat (GSX-R @ 22.11.2005, 21:11)
- Radargeräte messen nicht mehr über 230 km/h rofl1.gif

- Die Polizei blitzt nicht in 30er Zonen, dafür sind die Messgeräte zu ungenau
- Wenn ich geblitzt werde, lege ich Einspruch ein und sage, dass ich das Schild nicht gesehen habe. Dann werden die das Verfahren schon einstellen.


--------------------
Viele Grüße,
MM
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GSX-R
Beitrag 22.11.2005, 21:16
Beitrag #27


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Zitat (MickyMaus @ 22.11.2005, 21:15)
- Wenn ich geblitzt werde, lege ich Einspruch ein und sage, dass ich das Schild nicht gesehen habe. Dann werden die das Verfahren schon einstellen.

Klar: Wie soll ich bei Tempo 285 ein so kleines Schild lesen können???? blink.gif rofl1.gif


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Strike Eagle
Beitrag 22.11.2005, 21:27
Beitrag #28


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- Radarkontrollen werden nicht bewacht.
http://www.alschreiber.org/images/speed.jpg
laugh2.gif


--------------------
Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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GSX-R
Beitrag 22.11.2005, 21:31
Beitrag #29


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Zitat (Strike Eagle @ 22.11.2005, 21:27)

rofl1.gif laugh2.gif laugh.gif

Da würde ich´s mir viermal überlegen... rofl1.gif


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nadderl
Beitrag 22.11.2005, 21:46
Beitrag #30


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Sagt mal wollt ihr das ich vom Stuhl kippe vor lauter Lachen?? rofl1.gif laugh2.gif


--------------------
Hier bin ich registriert, tut auch gar nicht weh
Kampf gegen Leukämie
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Beitrag 22.11.2005, 21:47
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Wenn ich mehr als 250 km/h fahre, ist auf dem Radarfoto nur ein Schatten zu sehen! laugh.gif


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Wer, wenn nicht wir? Wann, wenn nicht jetzt?
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frankenstein
Beitrag 22.11.2005, 21:51
Beitrag #32


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Zitat (nadderl @ 22.11.2005, 21:46)
Sagt mal wollt ihr das ich vom Stuhl kippe vor lauter Lachen?? rofl1.gif crybaby.gif

Das würde sich hier niemand trauen!? cool.gif wink.gif


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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MickyMaus
Beitrag 22.11.2005, 21:54
Beitrag #33


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Zitat (Strike Eagle @ 22.11.2005, 21:27)

Sag mal, ist das neuerdings dein Lieblingsbild?


--------------------
Viele Grüße,
MM
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Achim
Beitrag 22.11.2005, 21:56
Beitrag #34


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Zitat (MickyMaus @ 22.11.2005, 21:54)
Zitat (Strike Eagle @ 22.11.2005, 21:27)

Sag mal, ist das neuerdings dein Lieblingsbild?

Scheint so tongue.gif


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Strike Eagle
Beitrag 22.11.2005, 21:58
Beitrag #35


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Nö, ist es schon länger. smile.gif
(Zumindest was Verkehrpics angeht)


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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Luxfur
Beitrag 23.11.2005, 01:04
Beitrag #36


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-Auf dem Bild kann man meine Augen nicht erkennen, da kann der Richter mir garnichts.
-Na und? Mein letzter Punkt ist seit letzter Woche genau zwei Jahre her, ist doch egal das ich gestern geblitzt wurde
-Meine Probezeit ist aber schon um, wenn der Gerichtstermin ist
-Wenn ich mit Fernlicht fahre ist es egal ob das Abblendlicht funktioniert [...] Ja, auch innerorts, da fahr ich ja auch mit Fernlicht.


--------------------
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Hanshan
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.11.2005, 01:09
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"Meine blauen Leuchtstoffröhren haben ein E-Prüfzeichen, also sind sie als Unterbodenbeleuchtung erlaubt tongue.gif"

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Beitrag 23.11.2005, 01:14
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Zitat
- Radargeräte messen nicht mehr über 230 km/h


Messen schon, aber die Eichung geht nur bis 250 km/h (das ist jetzt kein Mythos). tongue.gif


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Coyota
Beitrag 23.11.2005, 01:14
Beitrag #39


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-wenn die mir die Messung auf der Laserpistole nicht zeigen, dürfen die das nicht verwerten !

- den Alkohol hab ich in den 20 min getrunken, bevor die Polizei kam rolleyes.gif (tatsächlich passiert, Fahrer eines Gestränkelasters mit fast 2 Promille) rofl1.gif

- ich habe zwei Bier getrunken vor 3 Stunden yes.gif (tatsächlich passiert, geblasene 2,3 Promille)

- in Kurven wird nicht geblitzt
- nach 3 Uhr morgens wird nicht geblitzt


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Strike Eagle
Beitrag 23.11.2005, 01:16
Beitrag #40


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Passend dazu, eher als Joke:
- Polizisten schießen doch eh nie scharf und gezielt. scared.gif


--------------------
Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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chriziko
Beitrag 23.11.2005, 05:19
Beitrag #41


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Zitat (steveluke @ 22.11.2005, 17:18)
"Mit Ihnen rede ich doch gar nicht. Ich rede nur mit Ihrem Kollegen, der hat mehr Sterne auf der Schulter!"

(... sagte der Mann zu dem Oberkommissar und deutete dabei auf den Obermeister...) laugh2.gif

jetzt bin ich verwirrt. ich dachte bisher immer, die haben beide zwei sterne (der eine grün, der andere silbern) stimmt das nicht?


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...ja, mir san mi´m Radl da!
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steveluke
Beitrag 23.11.2005, 05:32
Beitrag #42


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Zitat (chriziko @ 23.11.2005, 05:19)
jetzt bin ich verwirrt. ich dachte bisher immer, die haben beide zwei sterne (der eine grün, der andere silbern) stimmt das nicht?

POK hat zwei silberne, POM hat drei grüne.


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Josh
Beitrag 23.11.2005, 07:56
Beitrag #43


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Zitat
Na und? Mein letzter Punkt ist seit letzter Woche genau zwei Jahre her, ist doch egal das ich gestern geblitzt wurde


Den versteh ich nicht so richtig...
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Arthur Dent
Beitrag 23.11.2005, 11:38
Beitrag #44


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-Da war noch <beliebige Breite eintragen> Platz auf dem Gehweg, deshalb darf man dort parken.
-Aber Moppeds (Roler, Mofas) darf man doch auf dem Gehweg abstellen.
-Ich park seit Jahren immer so, da können die mir doch nicht jetzt einfach ein Knöllchen dafür austellen.
-Bei der Ausfahrt aus einem VB gilt doch rechts vor links.
-Wer hinten draufknallt hat immer Schuld.
-Radfahrer müssen immer auf dem Radweg fahren.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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STVO?
Beitrag 23.11.2005, 11:57
Beitrag #45


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Zitat (steveluke @ 23.11.2005, 05:32)
Zitat (chriziko @ 23.11.2005, 05:19)
jetzt bin ich verwirrt. ich dachte bisher immer, die haben beide zwei sterne (der eine grün, der andere silbern) stimmt das nicht?

POK hat zwei silberne, POM hat drei grüne.

und der polpräs hat einen goldenen stern

- wenn es kracht, dann hat immer der radfahrer nicht aufgepasst

- der mercedes hatte die eingebaute vorfahrt, deshalb ist er nicht schuld am unfall

- ich war doch nur kurz am geldautomaten (parkte im absoluten halteverbot)

- ich habe sie gar nicht gesehen (nach dem rechtsabbiegen ohne radfahrerblick)
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STVO?
Beitrag 23.11.2005, 12:10
Beitrag #46


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Zitat (Coyota @ 23.11.2005, 01:14)
- den Alkohol hab ich in den 20 min getrunken, bevor die Polizei kam rolleyes.gif (tatsächlich passiert, Fahrer eines Gestränkelasters mit fast 2 Promille) rofl1.gif

wenn jemand in eine verkehrskontrolle kommt und auf diesen schrecken in anwesenheit eines beamten ne flasche vodka (0,7) öffnet und halb leert, dann ist das gar nicht einfach nachzuweisen, ob er zuvor alkohol getrunken hat. jedenfalls hat er einen zeugen dafür, dass er den alkohol erst nach seiner fahrt zu sich genommen hat.

dann müßten die beamten ihm schon sofort das blut entnehmen, um das festzustellen. eigentlich gute ausrede. aber wer hat denn auch gleich ne flasche vodka im handschuhfach. ich fahre immer mit 0/000, so viel vodka würde mich schon reichlich überwindung kosten.

vielleicht waren in den zwei bier ja auch hochprozentige sachen drin, dann kann das ja stimmen oder dazu noch was getrunken und sich nur noch an die zwei bier erinnert rofl1.gif
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Coyota
Beitrag 23.11.2005, 12:22
Beitrag #47


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Zitat (STVO? @ 23.11.2005, 12:10)
Zitat (Coyota @ 23.11.2005, 01:14)
- den Alkohol hab ich in den 20 min getrunken, bevor die Polizei kam  rolleyes.gif  (tatsächlich passiert, Fahrer eines Gestränkelasters mit fast 2 Promille)  rofl1.gif

wenn jemand in eine verkehrskontrolle kommt und auf diesen schrecken in anwesenheit eines beamten ne flasche vodka (0,7) öffnet und halb leert, dann ist das gar nicht einfach nachzuweisen, ob er zuvor alkohol getrunken hat. jedenfalls hat er einen zeugen dafür, dass er den alkohol erst nach seiner fahrt zu sich genommen hat. ..

Der behauptete Nachtrunk lässt sich mit einer 2.Blutprobe und einer Begleitstoffanalyse recht einfach widerlegen... wink.gif

In diesem konkreten Fall hatte ein Getränkelaster bei HOLAB angeliefert. Dem Disponenten des HOLAB fiel auf, daß der Fahrer stark nach Alkohol roch und er verständigte die Polizei (Revier 2 min entfernt). Die lies ihn sofort (20 min nachdem er vor den HOLAB gefahren war) blasen -> um die 2 Promille.

Auf der Polizeiwache behauptete der Fahrer, er habe 2 oder 3 Flachmänner Wodka während des Abladens getrunken. Es ist unmöglich, damit auf 2 Promille zu kommen ! Auf die Frage, wo die leeren Flaschen denn seien, sagte er, im Papierkorb des Parkplatzes -> hihi, da gibts gar keine Papierkörbe. Der Disponent hatte den Fahrer auch während des gesamten Entladens beobachtet und ihn nichts trinken sehen.

Nun ja, jetzt zahlt der Gutste eben auch die 2.Blutprobe mit 1/2 h Abstand... Die Polizei hat wirklich mit Engelszungen auf ihn eingeredet, daß er diese Behauptung doch lassen soll und damit keine Chance, durchzukommen, aber für die 2.Blutprobe nochmal über 100 € fällig werden. Naja, wer nicht will, der hat schon.

Gruß von COYOTA thread.gif


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Lexus
Beitrag 23.11.2005, 12:45
Beitrag #48


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Macht nüscht, dass sie mir die Fahrerlaubnis entzogen haben, ick fahr sowieso immer nur mit ner Fotokopie


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Eddie
Beitrag 23.11.2005, 12:56
Beitrag #49


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Da können Sie nicht parken, da ist ABSOLUTES Halteverbot.
(die StVO kennt nur die Begriffe Haltverbot (Z.283) und eingeschränktes Haltverbot (Z.286) - ein ABSOLUTES gibt's nicht tongue.gif )

Gruß Eddie


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MickyMaus
Beitrag 23.11.2005, 13:34
Beitrag #50


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Zitat (Eddie @ 23.11.2005, 12:56)
Da können Sie nicht parken, da ist ABSOLUTES Halteverbot.
(die StVO kennt nur die Begriffe Haltverbot (Z.283) und eingeschränktes Haltverbot (Z.286) - ein ABSOLUTES gibt's nicht tongue.gif )

Gruß Eddie

Bzw. wenn die Leute dann so ganz abenteuerliche Kombinationen wie
- Parkverbot (eingeschränktes Haltverbot)
- absolutes Haltverbot ("normales" Haltverbot)
erfinden...

Und aus gegebenem Anlass:

Zitat
Ok, war ne blöde Aktion, stimmt. Wer 300 Sachen fährt, kann nicht mehr wirklich auf Verkehrszeichen achten


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Viele Grüße,
MM
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