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> Merkmale des Polnischen FS
mt777
Beitrag 22.11.2005, 21:28
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, erst maleinen schöenen Gruß an alle Leidensgenossen wink.gif

Und meinen Einstand muss ich gleich mit einer Frage beginnen, ich habe schon die Suchfunktion benutzt und etwas zum Thema gefunden.

Ich interessiere mich für einen Polnischen FS nun habe ich einmal einen FS aus Polen gesen und der sah eindeutig nicht wie ein Dt.er aus (ich weiß ja wie ein Dt.er aussieht da ich ihn mal ein paar Jahre in der Börse hatte crybaby.gif.

Er war in Folie eingeschweißt (ist das so üblich in PL?), habe schon hier im Forum über Durchsichtregister was gelesen, das würde ja den Folie-Papier-FS erklären. Nur dass ich nicht letztlich dann doch eine Fälschung in Händen halte.

Kann mir bitte jemand ein Bild von einem polnischen FS in den Thread posten?

Danke für eure Geduld, mt777
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strichachtdoktor
Beitrag 23.11.2005, 01:02
Beitrag #2


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Ich habe kein Foto. Habe jetzt auch nicht vor, meinen Schein hier hereinzustellen. Aber:
Vorderseite:
oben lks: PL weiß in blauem EU-Rechteck mit 12-Sternen-Kreis in gelb
daneben: RZRCZPOSPOLITA POLSKA und PRAWO JAZDY dazwischen: Durchsichtregister "PL", weiß in Dunkelrosa.
Unter "PL weiß in blauem EU-Rechteck"(s.o.) ein grosses Foto in Farbe, linkes Ohr frei (wichtig!)
rechts daneben die 9 Haupterläuterungen: Name, Vorname, Geburtstag und -ort, Ausstellungsdatum des Dokumentes, Gültigkeit (Strich für unbegrenzt bei Klasse A und B), Ausstellende Behörde und ihre Kontrollnummer, Nummer des Führerscheins, Unterschrift, Adresse, Klassen in Buchstabenkurzform.
10. Merkmal ist ein kleines Foto ganz rechts in den Kunststoff eingelassen und schwarzweiss.
Unter dem Foto ist ein Hologramm.
Dieses Papier-/Kunststoffgebilde hat mehrere Hologramme: Eine Siegelreihe oben, dann Wellen in der Mitte und ein Balken, durch Wellen unterbrochen unten. Mittendrin eine Kombination aus Wasserzeichen und Tiefdruck, zeigt ein PL.
Rückseite:
Feld 13 oben links, dann nach rechts die Rückseite des Durchsichtregisters von vorne, diesesmal in schwarz-weiss, dann die Felder 9,10, 11 und 12. In 9 die Symbole und die Klassen in Buchstaben, in 10 das Datum der Erteilung der FE neben der entsprechenden Klasse, 11 Gültigkeit, 12 Einschränkungen/Extras.
Unter der 13 links ist ein Bar-Code, darunter eine Nummer, beginnend mit einem Buchstaben, die sonst nirgendwo auftaucht, darunter von 1-12 die Legende auf Polnisch.
Im Kunststoff der Rückseite sind 20 kleine PL-Hologramme und Wellen.
Das rosafarbene Papier trägt schräg in klein das Wort Führerschein bzw. Fahrerlaubnis in allen EU-Sprachen, vorne und hinten.

Ich glaube das ist so komplett. Wenn Du sowas in Händen hälst, dann isses wohl ein Original.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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mt777
Beitrag 23.11.2005, 06:09
Beitrag #3


Neuling


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Danke für die schnelle Antwort!

Und der Schein selbst ist aber nicht wie der deutsche eine Plastikkarte wie eine Kreditkarte, sondern in Folie geschweißtes Papier ja?
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Peter Lustig
Beitrag 23.11.2005, 09:48
Beitrag #4


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Muster (hier dürfte es sich aber wohl noch um den Vorgänger handeln)
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mt777
Beitrag 23.11.2005, 13:03
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (Peter Lustig @ 23.11.2005, 09:48)
Muster (hier dürfte es sich aber wohl noch um den Vorgänger handeln)

Danke Peter, ja aber so ähnlich sieht der neue auch aus, zumindest mit der Einschweißung. Das waren ja meine bedenken, da ich dieses Format vorher noch nicht gesehen hatte.
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Peter Lustig
Beitrag 23.11.2005, 14:53
Beitrag #6


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So, hier ist der aktuelle polnische Führerschein:
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mt777
Beitrag 23.11.2005, 17:51
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (Peter Lustig @ 23.11.2005, 14:53)
So, hier ist der aktuelle polnische Führerschein:

Boah, super, danke Peter für deine Mühe!!!
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strichachtdoktor
Beitrag 24.11.2005, 21:57
Beitrag #8


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So sieht er aus, sag´ich doch ... wink.gif


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mt777
Beitrag 24.11.2005, 22:03
Beitrag #9


Neuling


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Zitat (strichachtdoktor @ 24.11.2005, 21:57)
So sieht er aus, sag´ich doch ... wink.gif

Ja und danke nochmal für eure Mühen smile.gif wavey.gif
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FLin
Beitrag 25.11.2005, 21:09
Beitrag #10


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Polnische Fahrerlaubnis hin oder her.
wenn du dein Fahrerlaubnis in deutschland verloren hast, hilft dir auch dein polnischer führerschein in deutschland nichts.
solltest du in eine kontrolle geraten, oder auch nur geblitzt werden wird es bitter für dich.
wenn dir der schein in deutschland entzogen wurde und du die deutsche fahrerlaubnis nur unter bestimmten auflagen in deutschland wieder bekommst, darfst du erst wieder IN DEUTSCHLAND fahren wenn du eben diese auflagen erfüllt hast.
du kannst dir auch sicher sein, wenn du als deutscher in eine kontrolle kommst und du einen ausländischen Füphrerschein hinlegst, dass "die" cop.gif dann schon genau hinschauen.
eine mpu ist demnach doch das kleinere übel, und so schlimm wie noch vor zwei jahren sind diese mpu`s auch nimmer.
also nicht alles glauben was einem über mpu so erzählt wird.
gruß
FLin (Fahrlehrerin)
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Andreas
Beitrag 25.11.2005, 21:23
Beitrag #11


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Offensichtlich war deine Fahrlehrerfortbildung etwas oberflächig, ich empfehle daher zunächst das Studium unserer FAQ: wink.gif

FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Medusa
Beitrag 25.11.2005, 21:27
Beitrag #12


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Zitat (FLin @ 25.11.2005, 21:09)
.. und so schlimm wie noch vor zwei jahren sind diese mpu`s auch nimmer.

Was hat sich denn in den letzten 2 Jahren bei der MPU geändert? think.gif
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mt777
Beitrag 26.11.2005, 08:48
Beitrag #13


Neuling


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Zitat (Andreas @ 25.11.2005, 21:23)
Offensichtlich war deine Fahrlehrerfortbildung etwas oberflächig, ich empfehle daher zunächst das Studium unserer FAQ:  wink.gif

FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)

Hallo, also ich habe ja die 185 Tage Regel beachtet, bin mit Bürgerkarte in PL gemeldet und habe somit legal den PL EU FS erworben stimmt?

Ich habe keine Sperrfrist mehr im KBA aber MPU Anspruch besteht. Kann ich mit meinem PL Schein nun unbehelligt fahren in D?

Ja und mit MPU geändert? Ich habe damals 90€ allein fürs Vorgespräch bezahlt indem mir gesagt wurde dass ich erst gar nicht probieren brauche selbige zu machen?! think.gif

Und @FLin ich verstehe ja dass deutsche Fahrlehrer auch ihr Geld verdienen wollen, aber naja... Schade dass die Geldgier immer auf den Rücken des kleinen Mannes ausgetragen wird. ranting.gif
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FLin
Beitrag 26.11.2005, 20:05
Beitrag #14


Neuling


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ich hab ja nicht gesagt, dass der führerschein wieder eingezogen wird.
aber solange die auflagen für deutschland nicht erfüllt sind, darf mit dem ausländischen schein auch nicht in deutschland gefahren werden.
der führerschein bleibt.
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Andreas
Beitrag 26.11.2005, 20:07
Beitrag #15


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Zitat (FLin @ 26.11.2005, 20:05)
aber solange die auflagen für deutschland nicht erfüllt sind, darf mit dem ausländischen schein auch nicht in deutschland gefahren werden.

Falsch, zumindest bei EU-Führerscheinen kann der Betreffende zunächst in D fahren.

Hast du dir unsere FAQ überhaupt durchgelesen?? think.gif


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mt777
Beitrag 27.11.2005, 18:15
Beitrag #16


Neuling


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Zitat (Andreas @ 26.11.2005, 20:07)
Zitat (FLin @ 26.11.2005, 20:05)
aber solange die auflagen für deutschland nicht erfüllt sind, darf mit dem ausländischen schein auch nicht in deutschland gefahren werden.

Falsch, zumindest bei EU-Führerscheinen kann der Betreffende zunächst in D fahren.

Hast du dir unsere FAQ überhaupt durchgelesen?? think.gif

Was meinst du mit zunächst?
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Medusa
Beitrag 27.11.2005, 18:24
Beitrag #17


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Falls man in D. von einer MPU bedroht ist kann man sich schnell eine NU einfangen.
Siehe unseren kleinen rofl1.gif EuGH Thread
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Peter Lustig
Beitrag 27.11.2005, 18:28
Beitrag #18


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Du musst damit rechnen, dass Dir aufgrund des in D drohenden MPU-Erfordernisses ein Schreiben Deiner zuständigen Führerscheinstelle über die Aberkennung des Rechts, von Deiner ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch machen zu dürfen, sofern Du keine positive MPU nachweisen kannst, ins Haus flattert (Rechtsgrundlage § 46 Abs. 4, 5 FeV), in den einschlägigen Threads hier im Forum, z.B. dem von Medusa verlinkten, auch Nutzungsuntersagung genannt. Diese behördliche Verfügung ist regelmäßig mit der Anordnung des Sofortvollzugs verbunden, so dass Du ab diesem Zeitpunkt in D ohne Fahrerlaubnis bist und Dich strafbar machst, wenn Du trotzdem fährst.

@FLin
Bevor Du hier noch mehr Ammenmärchen erzählst, solltest Du Dich tatsächlich einmal fachkundig machen. wink.gif

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 27.11.2005, 18:30
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Mustafa Örogan
Beitrag 04.12.2005, 09:51
Beitrag #19


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Zitat (mt777 @ 26.11.2005, 08:48)
Ja und mit MPU geändert? Ich habe damals 90€ allein fürs Vorgespräch bezahlt indem mir gesagt wurde dass ich erst gar nicht probieren brauche selbige zu machen?!

Ich hatte damals in Mainz auch ein Vorgespräch für 130 DM
und in diesem hat mich der Mann da dermaßen beleidigt
das ich schon flüchten wollte.Was soll sich denn geändert haben
bei der MPU,milder oder noch schlimmer?
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bobby01
Beitrag 09.12.2005, 21:43
Beitrag #20


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Also ich weiß nicht wo du deine Prüfung gemacht hast, aber das hier in D nicht mit PL FE gefahren werden darf ich Humbuck.
Die Deutschen Behörden habe keine Handhabe mit oder ohne MPU mich haben sie vor einiger Zeit mit 5 Streifenwagen in der Innenstadt verfolgt, und die Straße gesperrt
Ich mußte dann in convoy mit zur Wache, und nach mehren Gesprächen, und Faxen sagten mir die cop.gif ich könne weiter fahren.
Eine Woche später stellten sich mich wieder und auch da Telefonate, und Gespräche mit Stvb und auch da, und die sagten ich kann weiter fahren, aber es könnte eine MPU auf mich zu kommen, bis heute nichts, und auch die Anzeigen wegen Fahren Ohne worden eingstellt.
Die wollten mir so richtig an die karre p.... aber sie haben keine Handhabe, und ich fahre mit meinem CZ Karte weiter. laugh2.gif whistling.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 09.12.2005, 21:49
Beitrag #21


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... die werden die FEB informieren und dann nehemn die Dinge ihren Lauf (MPU-Aufforderung, NU).
Wahrscheinlich versuchen die police.gif noch immer, auch Beweise für eine Verurteilung wegen FoF zu sammeln. Die allerdings wird schwierig, da Du ja eine FE hast.
Alles Weitere zu dem Thema findest Du im bereits erwähnten EuGH-Thread - beleuchtet aus allen Richtungen ...


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