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> Polizei mit Blaulicht auf BAB - überholen erlaubt?
octane
Beitrag 24.11.2005, 14:03
Beitrag #1


Neuling
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Hi!

Am Wochenende sind wir auf der Autobahn unterwegs gewesen. Wir näherten uns einem Polizeifahrzeug was das Blaulicht eingeschaltet hatte und ca. 100 km/h gefahren ist (weiß jetzt nicht mehr auf welcher Spur).

Darf ich das Fahrzeug überholen?

Wir waren uns nicht sicher und sind etwa 5 km hinterher gefahren. Dann wurde das Blaulicht ausgeschaltet worauf hin wir überholt haben.

Wie sieht es aus bei Rettungswagen? Die fahren ja oftmals nur ca. 140km/h. darf ich diese überholen?
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NAKED
Beitrag 24.11.2005, 14:04
Beitrag #2


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Das Sondersignal ist nicht mit einem Überholverbot gleichzusetzen. Überholen ist also erlaubt.


ABER: Nur mit besonderer Vorsicht! Das Sondersignal hat ja schon seinen - manchmal nicht auf den ersten Blick erkennbaren - Grund!
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durban
Beitrag 24.11.2005, 15:24
Beitrag #3


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und man darf natürlich das Fahrzeug auf keinen Fall behindern...
Also sollte man in diesen Fällen sehr (!) vorauschauend fahren und prüfen, ob der Überholvorgang wirklich was bringt und ob man nicht gleich nach dem Überholen hinter einem sich auf der linken Spur befindlichen LKW hängt. denn dann stellt man für den RTW ein vermeidbares Hindernis dar.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Kölnfahrer
Beitrag 24.11.2005, 15:32
Beitrag #4


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Zitat (octane @ 24.11.2005, 14:03)
(weiß jetzt nicht mehr auf welcher Spur).

Das ist aber, wie man sieht, für Deine Frage ziemlich entscheidend... whistling.gif


--------------------
"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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magnum88
Beitrag 24.11.2005, 15:41
Beitrag #5


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Zitat (octane @ 24.11.2005, 14:03)
Wie sieht es aus bei Rettungswagen? Die fahren ja oftmals nur ca. 140km/h. darf ich diese überholen?

Ist ja putzig...

Die Richtgeschwindigkeit auf der BAB beträgt 130 km/h.
Vor mir fährt ein Rettungswagen mit "nur" 140 km/h und Sondersignal.

Aus welchem Grund sollte ich dieses Fahrzeug und dann wegen der erforderlichen Differenzgeschwindigkeit mit mindestens 160 km/h überholen?

Damit ich dann mit 200 km/h evtl. in eine frische Unfallstelle presche?

Sollte der RTW bei der nächsten Ausfahrt verlassen, kann ich meine ursprüngliche Geschwindigkeit wieder aufnehmen. So viel Zeit muss sein!


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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NAKED
Beitrag 24.11.2005, 15:45
Beitrag #6


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@ magnumm88

Es gibt oft genug die Situation, dass gerade ein RTW auf der Fahrt von der Einstzstelle ins Krankenhaus relativ langsam mit Sondersignal fährt. Da gibt es keinen Grund, warum ich nicht überholen sollte.

Klar ist, dass immer wenn die Lage auch nur minimalst unklar ist, sich das Überholen von selbst verbietet.
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Uwe
Beitrag 24.11.2005, 15:57
Beitrag #7


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Warum sollte ich auf der Autobahn nicht schneller als 140 Km/h fahren?


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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magnum88
Beitrag 24.11.2005, 16:13
Beitrag #8


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Zitat (NAKED @ 24.11.2005, 15:45)
@ magnumm88

Es gibt oft genug die Situation, dass gerade ein RTW auf der Fahrt von der Einstzstelle ins Krankenhaus relativ langsam mit Sondersignal fährt. Da gibt es keinen Grund, warum ich nicht überholen sollte.

Klar ist, dass immer wenn die Lage auch nur minimalst unklar ist, sich das Überholen von selbst verbietet.

Wenn der Krankenwagen relativ langsam fährt, überhole ich auch. Aber nicht mit, wie oben doch genau beschrieben, bei über 140 km/h.


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NAKED
Beitrag 24.11.2005, 16:14
Beitrag #9


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@ magnum88

Klar. "Nur" ca. 140 ist eine nicht ganz angemessene Aussage. wink.gif
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magnum88
Beitrag 24.11.2005, 16:17
Beitrag #10


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Zitat (Uwe @ 24.11.2005, 15:57)
Warum sollte ich auf der Autobahn nicht schneller als 140 Km/h fahren?

Ich habe meine Meinung zu einem konkreten Fall dargestellt.

Wenn kein Rettungswagen mit 140 km/h und Sondersignal vor mir ist, fahre ich manchmal auch schneller als die Richtgeschwindigkeit.


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helmet lampshade
Beitrag 24.11.2005, 18:12
Beitrag #11


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Zitat (magnum88 @ 24.11.2005, 15:41)
Die Richtgeschwindigkeit auf der BAB beträgt 130 km/h.
Vor mir fährt ein Rettungswagen mit "nur" 140 km/h und Sondersignal.

Weiterer Vorteil. Wenn man dahinter bleibt, kommt man schneller durch den Stau scared.gif
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blue0711
Beitrag 24.11.2005, 23:49
Beitrag #12


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Mal abgesehen davon, dass ich ein wenig bezweifle, dass ein RTW 140 fährt:

Sollte das wegen eines Unfalls sein, wird man wohl sehr bald die restlichen Blaulichter vor Ort zu Gesicht bekommen, die Einsatzfahrzeuge der Polizei dürften regelmässig schneller da sein als der RTW. Also mache ich mir wegen eines eventuellen Unfalls keine grossartigen Gedanken, höchstens, dass ich hernach ein wenig genauer auf meine Sichtweite achte. wink.gif

Ansonsten würde ich nur einen Grund für das nichtüberholen sehen, wenn das Fahrzeug mit SoSi die Bahn offenbar absperrt, zB indem es auf beiden linken Fahrspuren fährt (zB bei 3spurig).

Bei RTW wie schon oben angemerkt: Der kann auch mal langsamer fahren, weil er einfach einen Patienten möglichst schonend ins KH bringen möchte. Das SoSi soll dann verhindern, das ihm jeder im Weg rumfährt. Aber mit Überholen tu ich dem nix.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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dete
Beitrag 25.11.2005, 07:10
Beitrag #13


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abgewichen:
@octane, das war richtig so, in solchen Fällen liegt meist eine Meldung über etwaige Gegenstände auf der BAB vor, wenn die Strecke dann überprüft wurde, Blaulicht aus und alles wird gut.

Gruß dete
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blue0711
Beitrag 25.11.2005, 08:43
Beitrag #14


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Wage ich zu bezweifeln. Wenn es sich um grössere Gegenstände handelt, von denen eine unmittelbare Gefahr ausgeht, lässt das Fahrzeug niemanden vorbei (links über der vorletzten Fahrstreifenbegrenzung fahrend).

Bei kleineren Gegenständen glaub ich nach einigen eigenen Erfahrungen nicht, dass so ein Aufhebens dadrum gemacht wird.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Canariz
Beitrag 27.11.2005, 13:50
Beitrag #15


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Schonmal überlegt, daß ein Fahrzeug das mit Blaulicht auf der BAB unterwegs ist, eventuell zu einem Unfall fährt?
Eventuell zu einer ungesicherten Unfallstelle hinter der nächsten kurve, von der die Beamten nichteinmal etwas wissen müssen? (Dann würden sie sicher den verkehr runterbremsen)

Ich für meinen Teil würde auf der BAB niemals ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht überholen.
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magnum88
Beitrag 27.11.2005, 13:56
Beitrag #16


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Zitat (Canariz @ 27.11.2005, 13:50)
Ich für meinen Teil würde auf der BAB niemals ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht überholen.

thumbup.gif

...so wie jeder vernünftige VT.


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NAKED
Beitrag 27.11.2005, 14:25
Beitrag #17


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Zitat (magnum88 @ 27.11.2005, 13:56)
...so wie jeder vernünftige VT.

Es kommt doch nun wirklich auf die Situation an!

Allein dadurch, dass es ein Polizeifahrzeug ist, das mit Blaulicht auf der BAB fährt, ist doch nicht im geringsten gesagt, dass Überholen nicht sinnvoll sein kann!

Da wäre ich wohl schon mehrfach völlig unvernünftig gewesen... whistling.gif

Es ist doch situationsbedingt zu unterscheiden:

Besteht eine unklare Verkehrslage (z.B. wie oben beschrieben mit der möglicherweise verlorenen Ladung, von der ich nichts wieß), dann überholt man natürlich besser nicht.

Ist aber die Situation klar (z.B. Sicherung der Polizei eines Schwertransportes, der z.B. in einigen km durch das dortige Fehlen der 3. Fahrspur dann nicht mehr überholt werden kann), dann gibt es absolut keinen Grund, nicht zu überholen, ganz im Gegenteil.

Quintessenz:

1. Die Frage des TE ist dahingehend zu beantworten, dass Blaulicht nicht gleich Überholverbot ist (wurde ja bereits ausgeführt)
2. Wie so oft im Leben: "Es kommt drauf an..." wink.gif
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blue0711
Beitrag 28.11.2005, 03:08
Beitrag #18


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Zitat (Canariz @ 27.11.2005, 13:50)
Schonmal überlegt, daß ein Fahrzeug das mit Blaulicht auf der BAB unterwegs ist, eventuell zu einem Unfall fährt?

Schon mal den ganzen Thread gelesen? VOR dem Antworten? cool.gif

Gruss
kai


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Babyauto
Beitrag 28.11.2005, 05:21
Beitrag #19


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Blaulicht allein ist nur zum Absichern (z. B. Unfallstelle, Schwertransporte, ect.) da. Irgendwelche Sonderrechte dürfen nur in Verbindung von Blaulicht und Martinshorn in Anspruch genommen werden, auch wenn es in der Praxis z. T. anders gehandhabt wird (wenn dann was passiert, hat der cop.gif die A....karte gezogen).
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Andreas
Beitrag 28.11.2005, 07:20
Beitrag #20


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Zitat (Babyauto @ 28.11.2005, 05:21)
Irgendwelche Sonderrechte dürfen nur in Verbindung von Blaulicht und Martinshorn in Anspruch genommen werden,

Das stimmt nicht, die Sonderrechte nach § 35 StVO sind überhaupt nicht an Blaulicht und Martinshorn gekoppelt. Selbst ein Zivilfahrzeug der Polizei darf Sonderrechte in Anspruch nehmen. Was du meinst sind die sog. "Wegerechte".


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Canariz
Beitrag 28.11.2005, 13:30
Beitrag #21


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Zitat (Andreas @ 28.11.2005, 07:20)
Zitat (Babyauto @ 28.11.2005, 05:21)
Irgendwelche Sonderrechte dürfen nur in Verbindung von Blaulicht und Martinshorn in Anspruch genommen werden,

Das stimmt nicht, die Sonderrechte nach § 35 StVO sind überhaupt nicht an Blaulicht und Martinshorn gekoppelt. Selbst ein Zivilfahrzeug der Polizei darf Sonderrechte in Anspruch nehmen. Was du meinst sind die sog. "Wegerechte".

Selbst ein Polizeibeamter mit seinem Privatfahrzeug darf SOnderrechte wahrnehmen.
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Kölnfahrer
Beitrag 28.11.2005, 13:46
Beitrag #22


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Zitat (Babyauto @ 28.11.2005, 05:21)
Irgendwelche Sonderrechte dürfen nur in Verbindung von Blaulicht und Martinshorn in Anspruch genommen werden,

Falscher Thread. Eine solche Aussage in diesen Ordner. tongue.gif


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F. Urlaub
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bayernschandi
Beitrag 29.11.2005, 15:49
Beitrag #23


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Ich glaube, meine Freunde police.gif haben einfach vergessen, dass blaue Licht
auszuschalten. Ist jemanden schon mal aufgefallen, rotes Display "BITTE
FOLGEN", auch schon gelegentlich mal vergessen auszuschalten, plötzlich
folgen etliche Autofahrer, wie bei "Rattenfänger von Hameln" rofl1.gif rofl1.gif
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GM_
Beitrag 29.11.2005, 16:20
Beitrag #24


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Selbst einem notorischen Schnellfahrer und BAB-Vielfahrer passiert es nur alle Jubeljahre, dass man ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht einholt, das NICHT die Bahn sperren sondern wirklich schnell voran kommen will. Konkret kann ich mich grade nur an einen einzigen Fall erinnern, das war damals ein Audi 80, der bei 180 aus dem letzten Loch pfiff. Damals habe ich mir diese Frage auch gestellt, habe es dann aber bleiben lassen, weil die Strecke eher kurvig war. Er hat dann bald die BAB verlassen.

Was ich dagegen öfter überholt habe sind RTWs mit Blaulicht - warum nicht ? Natürlich ohne Behinderung.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Medusa
Beitrag 29.11.2005, 16:20
Beitrag #25


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Zitat (bayernschandi @ 29.11.2005, 15:49)
Ist jemanden schon mal aufgefallen, rotes Display "BITTE
FOLGEN", auch schon gelegentlich mal vergessen auszuschalten, plötzlich
folgen etliche Autofahrer, wie bei "Rattenfänger von Hameln" rofl1.gif  rofl1.gif

Die Vorstellung .. grööhhlll rofl1.gif
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magnum88
Beitrag 30.11.2005, 09:38
Beitrag #26


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Zitat (bayernschandi @ 29.11.2005, 15:49)
Ist jemanden schon mal aufgefallen, rotes Display "BITTE
FOLGEN", auch schon gelegentlich mal vergessen auszuschalten, plötzlich
folgen etliche Autofahrer, wie bei "Rattenfänger von Hameln" rofl1.gif  rofl1.gif

Das ist heuer im Sommer auf der A 3 irgendwo bei Würzburg passiert.

Die Beamten vergaßen ihr Display auszuschalten, fuhren auf einen Parkplatz und wunderten sich, dass ihnen ein Pkw folgte. Es stellte sich dann heraus, dass der Fahrer kurz zuvor einen Tankbetrug begangen hatte und dachte, er sei schon ertappt. rofl1.gif

War damals auch in den überörtlichen Zeitungen zu lesen.


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libellle
Beitrag 30.11.2005, 10:37
Beitrag #27


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Zitat (bayernschandi @ 29.11.2005, 15:49)
plötzlich folgen etliche Autofahrer, wie bei "Rattenfänger von Hameln"

Ich dachte immer, das "Bitte Folgen" gilt nur auf den Wagen direkt dahinter. Oder etwa nicht???
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octane
Beitrag 30.11.2005, 14:33
Beitrag #28


Neuling
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Zitat (magnum88 @ 24.11.2005, 15:41)
Zitat (octane @ 24.11.2005, 14:03)
Wie sieht es aus bei Rettungswagen? Die fahren ja oftmals nur ca. 140km/h. darf ich diese überholen?

Ist ja putzig...

Die Richtgeschwindigkeit auf der BAB beträgt 130 km/h.
Vor mir fährt ein Rettungswagen mit "nur" 140 km/h und Sondersignal.

Aus welchem Grund sollte ich dieses Fahrzeug und dann wegen der erforderlichen Differenzgeschwindigkeit mit mindestens 160 km/h überholen?

Damit ich dann mit 200 km/h evtl. in eine frische Unfallstelle presche?

Sollte der RTW bei der nächsten Ausfahrt verlassen, kann ich meine ursprüngliche Geschwindigkeit wieder aufnehmen. So viel Zeit muss sein!


Hi!
Ich wollte damit nicht sagen, dass ich alles überholen muss was langsamer ist als ich. Aus dem Alter bin ich auch raus :-) Mit den 140 meinte ich die Höchstgeschwindigkeit von z.B. einem RTW.
Wollte nur wissen was ist, wenn ich 200 fahre und ein Fahrzeug mit Blaulicht sehe. Abbremsen und dahinter einordnen (so haben wir es beim Polizeifahrzeug gemacht) oder vorsichtig vorbeifahren?
Das Fahrzeug fuhr übrigens rechts oder in der Mitte (3 Spuren insgesamt) nur noch mal zur genauen Erklärung.
Danke für die Antworten
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KJK
Beitrag 02.12.2005, 18:09
Beitrag #29


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Aus aktuellem Anlass buddel´ ich diesen Thread mal wieder aus:

Dank der grosszügigen Mietwagenzuweisung der Firma Sept (oder so ähnlich) gelang es mir gestern auf der Fahrt Richtung Berlin auf ein mit ca. 220km/h "cruisendes" laugh2.gif Blaulichtfahrzeug aufzulaufen. Überholen war allerdings nicht drin, da es konsequent die linke Spur nutzte. Die Lücken rechts wären auch zu kurz dazu gewesen. Nach einigen Kilometern nahm es dann Gas weg und sortierte sich rechts ein - kurz Blaulicht aus (-> Signal für mich, dass ich vorbeidarf) und an der nächsten Ausfahrt rechts ´raus.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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