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> Haftung bei Schäden durch Bordsteinrampe
ollidiekante
Beitrag 29.11.2005, 23:19
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebe Leser,

heute ist mir leider ein erheblicher Schaden durch eine Bordsteinrampe
am Kfz entstanden, die beim Überfahren hochstieg und das Auto beschädigt hat.
Daher die große Bitte, ob jemand weiß, ob es dazu eine Rechtslage oder Fälle gibt.

Ein Anwohner einer bereits erschlossenen Strasse hat die Garagenauffahrt nicht abgesenkt, sondern eine 3-teilige Metallrampe in den Rinnstein gelegt um über den Bürgersteig auf die Garageneinfahrt fahren zu können.

Diese Metallrampen sind ca. 25 cm breit, 1m lang und liegen im Rinnstein auf Pflastersteinen auf, die natürgemäß uneben sind. Die Staße ist sonst geteert.

Im Dunkeln haben wir diese Metallrampen nicht sehen können und haben diese touchiert; mit lautem Getöse sind sie gegen das Fahrzeug geschlagen, wodurch der Reifen, die Felge und der Seitenschweller stark beschädigt worden sind.

Die Polizei konnte ad hoc nichts dazu sagen und hat nur auf die evtl. Genehmigungspflicht der Gemeinde für diese Rampen think.gif hingewiesen.

Wenn sich in diesem Moment ein Fußgänger auf dem Bürgersteig befunden hätte, wären durch die umherfliegenden Metallrampen schlimmste Verletzungen möglich gewesen.

Daher die Frage: Wer ist hier haftbar zu machen ?
Der Hauseigentümer, die Gemeinde (falls sie dies genehmigt hat) oder ich selber ?
Spielt es eine Rolle inwieweit ich auf der Straße rechts gefahren bin , und ich somit
diese Metallrampen überfahren habe ?

Vielen Dank vorab für die hilfreichen Antworten.

Grüße
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CvR
Beitrag 29.11.2005, 23:36
Beitrag #2


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Für den Schaden sollte derjenige verantwortlich sein, der die Teile dahingelegt hat. Vermutlich der Hauseigentümer. Dieser wird sich jedoch möglicherweise uneinsichtig zeigen.

Ob er dir wohler gesonnen wird, wenn du erwähnst, dass §315b StGB, "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr", mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden kann und du ihm erläuterst, dass er genau diesen Verstoß begangen hat, vermag natürlich niemand zu erahnen.

Sollte sich der Hauseigentümer weigern, den Schaden zu begleichen, würde ich diesen Vorfall auf jeden Fall der Polizei anzeigen...

edit: Ich seh grad, ich hab
Zitat
Die Polizei konnte ad hoc nichts dazu sagen und hat nur auf die evtl. Genehmigungspflicht der Gemeinde für diese Rampen  hingewiesen.

überlesen.

Da haben die police.gif wohl gepennt... Selbst wenn diese Rampen genehmigt wären, so wären sie ordentlich zu befestigen gewesen. Einfaches Hinlegen genügt imho nicht.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Eddie
Beitrag 30.11.2005, 06:08
Beitrag #3


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Wenn diese Rampen in die Strasse hineinragen, so müssten sie IMHO auch zur Warnung gekennzeichnet werden:


(Quelle:www.sicherestrassen.de)

Gruß Eddie


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