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> Auto mit 5 Sitzen aber 6 Personen fahren..., welche folgen?
kampet
Beitrag 30.11.2005, 18:55
Beitrag #1


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hi,
was passiert, wenn ich mit mein Auto 6 Personen mit nehme obwohl mein Auto nur 5 Sitze hat.

Welche Strafe würde mich erwarten, wenn ich die Polizei anhält?

Welche auswürkung hat das auf meine Probezeit?

danke
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NAKED
Beitrag 30.11.2005, 18:56
Beitrag #2


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Wenn alle anderen Vorschriften eingehalten werden, dann ist das zulässig und demzufolge gibt es keinerlei Konsequenzen.
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kampet
Beitrag 30.11.2005, 19:01
Beitrag #3


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Zitat (NAKED @ 30.11.2005, 18:56)
Wenn alle anderen Vorschriften eingehalten werden, dann ist das zulässig und demzufolge gibt es keinerlei Konsequenzen.

welche anderen vorschirften meinst du genau?

Also zwei Personen vorne und vier personen hinten....

Anschnallen können sich ja nur die verdoren personen und wahrscheinlich zwei hintere...
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lensen
Beitrag 30.11.2005, 19:02
Beitrag #4


Neuling
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@NAKED

das ist mir neu. Wir wurden damals mit sieben man in einem 6 Sitzer Klein LKW angehalten und eine Strafe oder Bußgeld gab es auch nur weiter kann ich dazu nichts sagen da alles weitere die Verwaltung erledigt hat. Begründung: In der Zulassung des Fahrzeuges stand eben das die maximal zulässige Anzalt an zu befördernden Personen 5 Betragen darf. Das verstehe ich so das der Fahrer Plus 5 weitere 6 ergeben und somit hatten wir einen Mann zu viel on Board


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Gruss Lensen
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NAKED
Beitrag 30.11.2005, 19:02
Beitrag #5


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Insbesondere das zGG muß beachtet werden.

Natürlich darf der Fahrer auch nicht behindert werden...
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Luxfur
Beitrag 30.11.2005, 19:02
Beitrag #6


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Wenn jmd. für den ein Gurt vorhanden ist nicht angeschnallt ist kostet es 30€. Aber ihn nicht dich, es sei denn du hast ihm gegenüber eine Garantenstellung.
Solange das zGG des Wagens nicht überschritten ist und die Vollbeladung dich nicht beim sicheren Führen des PKW hindert ist daran nichts auszusetzen.


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Hanshan
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NAKED
Beitrag 30.11.2005, 19:04
Beitrag #7


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Zitat (lensen @ 30.11.2005, 19:02)
Begründung: In der Zulassung des Fahrzeuges stand eben das die maximal zulässige Anzalt an zu befördernden Personen 5 Betragen darf.

Das steht eigentlich nicht drin, sondern die Anzahl der Sitzplätze! Und das ist was völlig anderes!

Wäre schon interessant, nach welcher Vorschrift da ein Bußgeld erlassen worden ist... whistling.gif
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kampet
Beitrag 30.11.2005, 19:06
Beitrag #8


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und was ist mit mir als fahrer?
was erwartet mich?
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lensen
Beitrag 30.11.2005, 19:07
Beitrag #9


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Hallo,

ja ok kann auch so gewesen sein das die Anzahl der Sitzplätze drin stand. ist schon fast 2 jahre her als das war. Ich werd mich morgen aber mal in der firma bemühen und nachfragen ob ich mir das mal anschauen darf und dann melde ich mich wieder

mal zu dem klein lkw es ein naja ich will mal sagen spezialumbau (sprinter) für unsere firma gewesen also die eintragungen in der zulassung hatten sogar ein 2. blatt angeheftet.


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Gruss Lensen
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NAKED
Beitrag 30.11.2005, 19:08
Beitrag #10


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Nochmal:

So lange das zGG des Fahrzeugs nicht überschritten wird und du als Fahrer nicht behindert wirst, ist das absolut legal!

Auch die Insassen haben nichts zu befürchten, so lange alle vorhandenen Sicherheitsgurte angelegt werden. Derjenige, für den es dann keinen Gurt mehr gibt, hat auch nichts zu befürchten!

Es ist absolut OK!
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lensen
Beitrag 30.11.2005, 19:09
Beitrag #11


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ja ich glaube dir das. wie gesagt ich bemühe mich morgen und melde mich dann wieder


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Gruss Lensen
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Enrico
Beitrag 30.11.2005, 21:43
Beitrag #12


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Zitat (NAKED @ 30.11.2005, 19:08)
...Derjenige, für den es dann keinen Gurt mehr gibt, hat auch nichts zu befürchten!

Es ist absolut OK!

Doch hat er.
Wenn ein Unfall passiert hat er zu fürchten, durch das Fahrzeug "zu fliegen". mad.gif


--------------------
Gruß Enrico


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diomega
Beitrag 30.11.2005, 22:41
Beitrag #13


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Hier die ultimative FAQ zum Thema wink.gif

Mehr Personen im Auto als Sitzplätze, Paragraph
Zu sechst im Auto
Im Auto mit sechs Personen
Personentransport
6 Personen in PKW der für 5 zugelassen ist?
Mitnahme von zusätzlichen Personen erlaubt??
mit 6 Personen im Pkw
wieviele Personen darf ich im pkw befördern?
Mit 6 Personen im Auto
Auto überfüllt, Auto zu voll, was passiert?
hat mein Fahrlehrer recht?
Wieviele Personen darf ich befördern?, Also darf ich Leute im Auto stapeln?
Personenbeförderung, Wieviele Personen darf man mitnehmen?
Verwirrende Aussage meines Fahrlehrers . Wer kennt, Wieviele Personen dürfen in einem PKW mitfahren?
Mehr Personen im Fahrzeug als erlaubt, Was passiert dann?
Wieviele Mitfahrer im PKW?
Fahren mit zu vielen Personen
Auto mit 5 Sitzen aber 6 Personen fahren..., welche folgen?

smile.gif

Gruß,
diomega


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Enrico
Beitrag 30.11.2005, 22:46
Beitrag #14


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Zitat (diomega @ 30.11.2005, 22:41)
Hier die ultimative FAQ zum Thema wink.gif

...
Wieviele Personen darf ich befördern?, Also darf ich Leute im Auto stapeln?
...
smile.gif

Gruß,
diomega

Der offensichtliche Urvater dieser Frage laugh2.gif

Aber hättest Du diese Liste nicht wenigstens in der richtigen Chronologie auflisten können? whistling.gif wavey.gif


--------------------
Gruß Enrico


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borstel
Beitrag 30.11.2005, 23:18
Beitrag #15


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und was ist mit Kindern?
z.B. bei Kindergeburtstagen bringen wir die Kinder immer heim? Jetzt sind es aber meistens mehr als 4. Wenn ich jetzt 5 oder 6 im Auto habe passiert nix, natürlich mit der entsprechenden Vorsicht fahrend?


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Torsten

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Shokkel
Beitrag 30.11.2005, 23:51
Beitrag #16


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darf man eigentlich die 6 person auch in den kofferraum stecken ?

Gruß

dennis
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Luxfur
Beitrag 01.12.2005, 01:19
Beitrag #17


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Im Grunde ja, wenn du die Menschen die ja damit zur Ladung werden entsprechend sicherst... und daran wirds wohl in aller Regel scheitern wink.gif
Was man allerdings als Rechtsgrundlage gegen den Kofferraumtransport heranziehen sollte wüsste ich nicht...


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Hanshan
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kampet
Beitrag 01.12.2005, 12:31
Beitrag #18


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moment...
ich darf wirklich eine person im Kofferraum befödern?
ohne das mir als Fahrer was passiert? und wenn es unfall gesieht?
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Goetz
Beitrag 01.12.2005, 12:32
Beitrag #19


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Hallo ?? ich kann's nicht ganz glauben??

Ich habe einen Kombi mit 5 Sitzen. Könnte ich ja hinten im Kofferraum auch noch zwei oder drei Leute hocken lassen! Gurte sind nicht vorhanden, müssen also auch nicht angelegt werden. Ein Sitz ist auch nicht erforderlich, wenn ich mehr Personen befördern darf, als das Auto sitze hat.

Ich kann mich aber erinnern, daß das Mitfahren auf der Ladefläche verboten ist.
Kofferraum = Ladefläche ?!

Wie ist das dann bei einem Kleintransporter ?? Stelle ich hinten eine Couch rein und setze Leute drauf = o.k. ???

Das kann doch so nicht stimmen!!
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libellle
Beitrag 01.12.2005, 15:27
Beitrag #20


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Hm, wir haben in unserem Kombi hinten auf der Ladefläche zwei Sitze (Sonderausstattung bei Mercedes). Ist das dann immer noch Ladefläche???
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tobi.k
Beitrag 01.12.2005, 16:22
Beitrag #21


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@ goetz

habe mal gehört, das du auf der ladefläche eines transporters, kleinlasters, pritschenwagen etc. 9 leute, minus vohandene plätze im fahrzeug, mitnehmen darfst. hat mich auch etwas gewundert, scheint aber wirklich erlaubt zu sein. er dürfen IMHO sogar mehr sein, wenn du einen entsprechende personenbeförderungsschein hast.

bei der bundeswehr gabs das ja früher auch, das die soldaten hinten auf dem lkw mitfuhren oder bei den landwirten die ihre arbeiter aufs feld raus fahren.

gruß tobias
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kampet
Beitrag 21.04.2006, 01:56
Beitrag #22


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irgendwie verstehe ich das noch nicht ganz..
was ist wenn sich nur die zwei vorderen sich anschnallen und die 4 hinteren icht, weil es zu eng ist.

was passiert dann?
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Luxfur
Beitrag 21.04.2006, 02:03
Beitrag #23


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Dann müssen drei von ihnen je EUR 30 zahlen, der vierte ist kostenfrei wink.gif.
Solltest du gegenüber einem der vieren eine Garantenstellung haben, dann zahlst du an seiner statt.

Hier hatte ich das aber auch mal, m.E. recht ausführlich, beschrieben.


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kampet
Beitrag 22.04.2006, 04:34
Beitrag #24


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ok,
jetzt ist mir alles klar...
wurde einer von euch schon mal von den cop.gif angehalten wegen so einer sacher?

Stimmt das auch, dass man dann nicht so weiter fahren darf?

am besten ist ja die selbsterfahrung mit der police.gif aber dadrauf möchte ich gern verzichten biggrin.gif
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fritz440kombi
Beitrag 28.04.2006, 19:23
Beitrag #25


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Zitat (NAKED @ 30.11.2005, 21:04) *
Zitat (lensen @ 30.11.2005, 19:02)
Begründung: In der Zulassung des Fahrzeuges stand eben das die maximal zulässige Anzalt an zu befördernden Personen 5 Betragen darf.

Das steht eigentlich nicht drin, sondern die Anzahl der Sitzplätze! Und das ist was völlig anderes!



Nachdem aber keine Stehplätze da sind, ist die Kopfzahl 6+1 ausschlaggebend, 6 Leute sind verboten, nachdem auch Gurtenpflicht auf allen Plätzen besteht.


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Luxfur
Beitrag 28.04.2006, 20:04
Beitrag #26


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So ein unglaublicher Blödsinn.
Oben finden sich genug Links wo selbst der unbedarfteste User sich die richtigen Antworten raussuchen könnte. Ich habe auch eine meiner längeren Ausarbeitungen dazu bereits verlinkt... warum eigentlich, wenn es keiner liest?


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Nebukad
Beitrag 29.04.2006, 16:20
Beitrag #27


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Sat 1 meldet grade, dass mehr Personen als eingetragene Sitzplätze ab 01.05. verboten sind.
(Wobei die mal wieder nicht wirklich Ahnung haben, als nächstes haben sie mal wieder den verkehrsberuhigten Bereich zur Spielstraße umbenannt und behauptet, dass Kinder nicht verpflichtet sind mit dem Spielen aufzuhören, wenn ein Auto durchfahren möchte und der Fahrer rechtlich gesehen warten kann bis er schwarz wird.)

Das Bundesministerium für Verkehr schreibt dazu nur:

Zitat
Aufgrund europäischer Vorgaben gilt weiterhin ab Mitte Mai 2006, dass nur noch so viele Personen in Kraftfahrzeugen befördert werden dürfen, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.


Bedeutet dies, dass die StVO am 01.05. geändert wird und Mitte Mai dann ein weiteres mal?
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Luxfur
Beitrag 01.05.2006, 19:04
Beitrag #28


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Nein... das bedeutet dass man bei Sat1 immer nur an den 1. des Monats denkt, weil es dann die Gehaltsschecks gibt und man dann wieder für fast 30 Tage eine Denk- (oder beim Fernsehen: Kreativ-)pause einlegen darf.

Die Info des BMV legt zumindest nahe, dass es im Mai erneut eine Änderungsverordnung zur StVO gibt... wenn nicht wäre die Angabe nämlich falsch whistling.gif.


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Honkie
Beitrag 10.05.2006, 06:01
Beitrag #29


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Zitat
Aufgrund europäischer Vorgaben gilt weiterhin ab Mitte Mai 2006, dass nur noch so viele Personen in Kraftfahrzeugen befördert werden dürfen, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

lightbulb.gif Das ist jetzt bei mir noch nicht angegangen! sad.gif
Nach der Änderung bedeutet das schon, dass jetzt nur noch so viele drin sitzen dürfen, wie Sitzplätze vorhanden??
Außerdem bedeutet der §21 STVO nach der letzten Änderung auch das Verbot der Mitnahme auf Ladeflächen außer im Baustellenbereich und da dann auch Anzahl unabhängig?
Das waren doch mal max. 8 Personen, und von und zur Arbeit, und Verrichtung von Arbeit, oder Begleitung der Ladung, oder?
Damit wäre dann ja endlich dieser Transport untersagt, oder?

Gruß Honkie wavey.gif
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Nucki
Beitrag 10.05.2006, 08:24
Beitrag #30


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Honkie
Beitrag 11.05.2006, 06:35
Beitrag #31


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Jo, habe ich eben auch schon gelesen und damit erübrigt sich dieser Thread wohl auch, dann hat sich das ja vorerst geklärt! tongue.gif

Gruß Honkie
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