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> Kann mein Antrag auf Führerschein abgelehnt werden, 3 Anzeigen Alkohol und Medikamente
Gast_Dominic_*
Beitrag 21.01.2004, 04:55
Beitrag #1





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Hi Leute ,


Ich bin Psychisch Krank habe Depressionen und Angst und Panikattacken bzw. muss dagegen noch Medikamente nehmen darunter auch Benzodiazepine, So letztes Jahr im September hab ich mit ein Freund von mir viel Alk getrunken und wir haben beide zusammen viele Medikamente genommen also ich habe meine Medikamente wo ich gegen Angst und Panikattacken bekomme überdosiert in der Nacht bin ich in 2 Schlägereien verwickelt wurden einmal wegen Körperverletzung und 1x wegen Schwerer Körperverletzung und die dritte Anzeige wegen Nötigung ich hatte zusätzlich zu den Medikamenten über 1,9 Promille das Happy end war dann auf der Intensivstation.

Nach 3 Tagen bin ich dann aufgewacht und hatte ein totaler Filmriss und konnte mich an nichts mehr erinnern. Ich wurde dann von der Polizei abgeholt vom Krankenhaus und nachhause gefahren, dort habe ich dann weiter geschlafen weil ich müde war noch von den ganzen Tabletten, dann am nächsten morgen gegen 7:30 Uhr klingelt es an der Tür und vor der Türe standen ein Krankenwagen ein Notarztwagen und ein Polizei Bus die haben mich dann abgeholt und in eine geschlossene Psychiatrie untergebracht, (irgendwie hat der Arzt vom Krankenhaus 4 Tage später herausbekommen das ich psychisch Krank bin ) .

So dann war ich in der Psychiatrie und hab auch gleich mit dem Stadion Arzt geredet er hat mich für 3 Tage dort gelassen dann durfte ich wieder gehen 2 Monate später musste ich dann zur Polizei zur Vernehmung wegen den Straftaten dazu hab ich nichts sagen können weil ich wie gesagt ein totaler Film Riss hatte.

Ich trinke seit dem kein Alkohol mehr und Psychisch bin ich auch wieder Okay ich habe aber keine Anzeige bekommen wegen den Medikamenten weil ich die vom Arzt verschrieben bekommen habe und nicht auf den Schwarzmarkt gekauft habe.

So und im Dezember habe ich angefangen mit den Führerschein Klasse B und Klasse A ich habe den Antrag beim Rathaus gestellt und warte jetzt bis er erteilt wird oder auch nicht?
Genau ich hab total vergessen zuschreiben wie alt ich bin, also ich bin 18 Jahre geworden im September und habe keinen richtigen Führerschein bis auf eine Prüfbescheinigung Mofa.

Ich habe diese Straftaten also nicht im Zusammenhang vom Straßenverkehr begangen.

Ich warte jetzt auf die Gerichtsverhandlung noch ich habe ein Rechtsanwalt eingeschaltet und er meint ich bekomme eine Auflage zur weiterhin einer Ambulanten Psychotherapie und vielleicht noch eine Bewährung.

Jetzt meine Frage könnte es Probleme geben das der Antrag abgelehnt wird? Anzeigen für Drogen habe ich keine wie gesagt.

Wenn der Antrag abgelehnt wird hab ich echt ein Problem weil ich mittlerweile schon fast fertig mit den Führerschein bin ich habe fast alle Theorie und Praxistunden für die Klasse B erledigt und natürlich schon die hälfte bezahlt für den Führerschein.

Ich freue mich auf eine Antwort

Gruß

Dominic
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Gast_Dominic_*
Beitrag 21.01.2004, 05:00
Beitrag #2





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Ich hab noch was vergessen zu sagen letzten Freitag hab ich ein Brief vom Landratsamt wegen dem Antrag bekommen sie bräuchten noch eine Auskunft ich habe schon Angst bekommen das es was im Zusammenhang mit meiner Straftaten zutun hatte.

Diesen Montag hab ich dann Angerufen und gefragt was für eine Auskunft sie haben möchten sie haben mich nur gefragt ob ich beide Führerscheine zusammen machen will Klasse A und B dann habe ich gesagt erst möchte ich den B machen dann meinten sie ok dann werden wir ihn bestellen mehr wollten sie nicht wissen .


Gruß

Dominic wavey.gif
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Peter Lustig
Beitrag 21.01.2004, 08:05
Beitrag #3


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Wird ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt, hat die Fahrerlaubnisbehörde auch die Eignung des Antragstellers zu überprüfen. Dazu zieht sie alle ihr bekannten Fakten heran und ist berechtigt, im Zweifelsfall eine MPU oder eine medizinische Untersuchung verlangen. (§ 11 FeV).

Lies Dir bitte den § 11 FeV durch und entscheide dann selbst, inwieweit Du Dich ggf. zu Deinem eigenen, aber auch dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde offenbaren willst.
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John Doe
Beitrag 22.01.2004, 18:19
Beitrag #4


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Hi Dominic,

mal ab von dem, was die Behörde weiß oder tun könnte: Es gibt auch so etwas wie Eigenverantwortung. Du solltest Dir wirklich noch einmal genau überlegen, was Du da tust - es sei denn Deine psychische Erkrankung wäre inzwischen vollständig abgeklungen (was Dir natürlich zu wünschen wäre, aber wäre dem so, hättest Du wohl nicht gefragt).

Du hast ja sicher einmal Deine Ärzte gefragt, ob Du denn Auto fahren könntest. Wenn ja, hast Du auch von der Behörde nichts zu befürchten. Eine psychische Erkrankung ist kein absoluter Hinderungsgrund, wenn keine Schübe zu erwarten sind und die Behandlung mit der Teilnahme am Strassenverkehr vereinbar ist. Verschweigst Du Fakten, obwohl Du genau weißt, daß Du momentan als KFZ-Führer ungeeignet bist, machst Du Dich nur unglücklich, denn der Unfall kommt bestimmt - und dann kommt ohnehin alles ans Licht.

Zum Thema A-Schein kann man nur sagen: Medikamente haben im Blut eines Motorradfahrers nichts verloren! Punkt. Erweise Dir selbst und allen anderen den Gefallen und setze Dich niemals auf ein Motorrad, solange Du noch Medikamente nehmen mußt. Du wirst Dich sonst möglicherweise bereits in der Ausbildung totfahren.
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