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> Führerschein/Tschechien
fcmlars
Beitrag 24.12.2005, 10:50
Beitrag #1


Neuling
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Beiträge: 34
Beigetreten: 19.10.2004
Mitglieds-Nr.: 6211



    
 
Ich weiß das hier schon unendlich viel geschrieben wurde aber nachdem ich gelesen habe und gelesen habe weiss ich immer noch nicht richtig woran ich nun bin.
Desshalb möchte ich meinen Sachverhalt schildern und hoffe Ihr können mir weiterhelfen.

Im Oktober 2004 machte ich meinen Führerschein in Tschechien.Im Juni diesen Jahres kam es zu der ersten Kontrolle.Die Polizei akzeptierte den Führerschein nicht als Begründung meinten sie ich müsse dort einen Wohnsitz haben oder gehabt haben.Sie zogen den Führerschein zwar nicht ein aber untersagten mir die Weiterfahrt drohten mir mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein und sagten Sie machen eine Meldung ans Straßenverkehrsamt.

Mich interessierte das alles herzlichst wenig ich fuhr ab den nächsten Tag wie gewohnt weiter erstmal ohne Folgen zu der Anzeige kam es auf jeden Fall nicht.Im Oktober erhielt ich Bescheid vom Strassenverkehrsamt ich möchte bitte dort erscheinen und den Tschechischen Führerschein vorlegen was ich auf anraten meines Anwalts nicht tat.Dieser schickte jedoch eine Kopie dorthin.

Anfang Dezember kam ich erneut in eine Verkehrskontrolle die Cops zogen den Führerschein ein-und drohten wieder mit einer Anzeige.Letzte Woche bekam ich Bescheid bis 31.01.06 ein MPU Gutachten vorzulegen.Über mein Anwalt teilte ich nun mit das ich hierzu nicht bereit bin.

Wagt jemand eine Prognose wie die Sache ausgeht-natürlich unverbindlich!!!

P.S. Muss dazu noch mitteilen das mein deutscher Führerschein 1998 nach wiederholter Trunkenheitsfahrt eingezogen wurde die Sperre ging von Januar 99 bis Januar 2000.
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Uwe
Beitrag 24.12.2005, 10:56
Beitrag #2


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Gruppe: Banned
Beiträge: 6580
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Mitglieds-Nr.: 15



Um genau dieses Thema geht es im EuGH-Thread. Einige andere User sind auch davon betroffen.

Ich weiss, es ist viel Lesestoff darin, eigentlich zu viel. Die Frage kann aber auch nicht ohne weiteres mit wenigen Worten beantwortet werden.

Um einem zweiten ähnlich umfangreichen EuGH-Thread vorzubeugen bitte ich Dich, dem oben verlinkten Thread zu folgen. Ich stelle diese Frage dort ein.

Direktlink zur Frage

Grüße, Uwe


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