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Prober
Beitrag 25.09.2010, 17:13
Beitrag #1


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Habe mir Auto gekauft, dass vor 14 Tagen durch den TÜV gefallen ist. Der Vorbesitzer hat das Auto nach dem TÜV-Termin abgemeldet.

Kann ich mit dem Auto zur Nachprüfung für 10€ der muß ich das volle Programm, ASU und TÜV, machen ?

Falls die Nachprüfung klappt, wann muss ich das nächste mal zum TÜV. Der Monat wo die TÜV-Prüfung (Nachprüfung) stattgefunden hat oder der Monat wo der TÜV fällig war ?
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ben83
Beitrag 26.09.2010, 11:50
Beitrag #2


Neuling
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Hey Prober,

also ein abgemeldetes Fahrzeug bekommt immer "frischen Tüv", sprich wieder zwei volle Jahre.

Ob das mit der Nachprüfung so funktioniert weiß ich nicht sicher, müsste meiner Meinung nach aber schon, da die HU ja FIN-bezogen und nicht Halter/Kennzeichen bezogen durchgeführt wird.

Viel Erfolg.
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nixchecker
Beitrag 28.09.2010, 15:25
Beitrag #3


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Der Termin zur nächsten HU bei der Nachuntersuchung ist genau so, als ob die HU schon von vorn herein positiv abgeschlossen wäre.


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Grüße vom Nixchecker
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Kai R.
Beitrag 28.09.2010, 17:31
Beitrag #4


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Hallo,

einer Wiedervorführung steht innerhalb der 6Wochen-Frist nichts im Weg. Du wirst aber die HU immer nur für zwei Jahre ab dem Monat der Erstvorführung erhalten.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Prober
Beitrag 28.09.2010, 21:41
Beitrag #5


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Die Frist ist 6 Wochen ? Dann schaffe ich es noch den Wagen rechtzeitig fertig zu machen.


Vielen Dank für die Hilfe.
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nixchecker
Beitrag 29.09.2010, 07:23
Beitrag #6


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Eine Nachuntersuchung ist nur innerhalb von 4 Wochen nach der HU möglich. Wurde diese Frist überschritten, ist eine neue HU fällig. Dann bekommst Du für ein abgemeldetes Fahrzeug auch wieder volle 2 Jahre bis zur nächsten HU, unabhängig von der ursprünglichen Fälligkeit.


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Grüße vom Nixchecker
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Kai R.
Beitrag 29.09.2010, 07:56
Beitrag #7


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Zitat (nixchecker @ 29.09.2010, 08:23) *
Eine Nachuntersuchung ist nur innerhalb von 4 Wochen nach der HU möglich. Wurde diese Frist überschritten, ist eine neue HU fällig. Dann bekommst Du für ein abgemeldetes Fahrzeug auch wieder volle 2 Jahre bis zur nächsten HU, unabhängig von der ursprünglichen Fälligkeit.

streng genommen ist die Frist ein Monat. Ansonsten hast Du Recht.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Stefan Süßmann
Beitrag 29.09.2010, 09:00
Beitrag #8


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Zitat
Falls die Nachprüfung klappt, wann muss ich das nächste mal zum TÜV. Der Monat wo die TÜV-Prüfung (Nachprüfung) stattgefunden hat oder der Monat wo der TÜV fällig war ?


Das kommt darauf an, an wen du gerätst :-)
Dieser Fall ist nicht explizit gereglt. Ich tendiere eher zum Monat der letzten Fälligkeit. Vor dem 01.12.1999, als es noch keine Rückdatierung gab, hatte eine Nachuntersuchung auch keine verlängernde Wirkung. Es gab immer den Monat der Erstuntersuchung als Frist für die nächste Untersuchung.

Aber ich bin sicher, dass wir das Ergebnis bald erfahren werden.

mfg

Stefan
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Sachse
Beitrag 29.09.2010, 17:33
Beitrag #9


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Ist eigenlich ganz einfach.

Da Du ja nur eine NK für 10,-€ haben möchtest, kann sich Deine Plakettenlaufzeit nur auf das Datum der Fälligkeit der HU beziehen bzw. in Hessen und dem Saarland, auf den Monat der Durchführung der HU ( siehe vorliegenden Untersuchungsbericht ).


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Prober
Beitrag 03.10.2010, 10:52
Beitrag #10


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Werde die Nachprüfung nicht machen. Bei der Nachprüfung müssen alle Mängel beseitigt werden, und ein Fehler ist schwer zu beseitigen. Wird dann als leichter Mangel durchgehen. Zudem dauert es 4 Wochen, bis nen Ersatzteil da ist.
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Sachse
Beitrag 04.10.2010, 12:18
Beitrag #11


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Zitat (Prober @ 03.10.2010, 11:52) *
Werde die Nachprüfung nicht machen. Bei der Nachprüfung müssen alle Mängel beseitigt werden, und ein Fehler ist schwer zu beseitigen. Wird dann als leichter Mangel durchgehen. Zudem dauert es 4 Wochen, bis nen Ersatzteil da ist.



? --> Welchen Mangel vermutest Du als Gering, mit 4 Wochen Lieferzeit ?


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Stefan Süßmann
Beitrag 04.10.2010, 12:34
Beitrag #12


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Bestimmt die LWR wavey.gif
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Sachse
Beitrag 04.10.2010, 13:55
Beitrag #13


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Zitat (Stefan Süßmann @ 04.10.2010, 13:34) *
Bestimmt die LWR wavey.gif



Da gibt es inzwischen in Hessen bei fast jeder Zulassungstelle eine Ausnahmegenehm. für. laugh2.gif


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arnolt
Beitrag 04.10.2010, 14:29
Beitrag #14


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Pluspolabdeckungen von Akkumulatoren sollen inzwischen auch schon Lieferzeiten haben.


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Alles wird gut.

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Prober
Beitrag 04.10.2010, 16:28
Beitrag #15


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LWR ist nicht der Mangel. Ist nen US-Fahrzeug, fehlende LWR dürfte eingetragen sein.

Blöder Mangel ist eine dauerhaft brennende CEL. Ein Sensor vom Automatikgetriebe dürfte der Grund sein.

Dann einseitige Wirkung der Handbremse. Da will ich neue Backen und Federn in die Trommeln machen. Dauert 2-4 Wochen bis Teile aus den USA da sind.
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