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> EU-Führerschein und Gutachten
Twetott03
Beitrag 16.01.2006, 19:32
Beitrag #1


Neuling
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Bin neu hier im Forum , darum kurz mein Problem:

Habe nach der Sperrfrist im Dez. 04 einen CZ.-Schein in Prestice gemacht.
War wahrhaftig nicht einfach.
Nach einem halben Jahr ohne Kontrollen usw. Schreiben der FEB, Erkenntnismitteilung von Grenzpolizeiposten Führt im Wald i9. S. Erwerb eines EU-Führerscheins in Tschechien.
Ohne das die Grenzpolizei mir irgent etwas mitgeteilt hatte bei der Passkontrolle.
Daraufhin würde mir die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens mit einer Frist von 2 Monaten gestellt.
Auf Nachfrage warum keine MPU sondern Gutachten, würde mir erklärt, daß ich ja eine amulante Alkoholtherapie vor 2 Jahren gemacht habe. Aus diesem Grund wird automatisch auf Abhängigkeit geschlossen.
Ich habe während der Therapie und vor allem nach der T&herapie zwei Jahre lang meine Leberwerte gesammelt und dann jetzt beim Gutachten eingebracht.

$Ergebnis des Gutachtes, welches ich dann nach längeren Bedenken, bei der FEB abgegeben habe lautet "....wird deshalb vorgeschlagen, Herrn T. in ein Überwachungsprogramm von 3-5Jahren zu nehmen, in dem er 1/4 jährlich einen Facharztbericht über seinen Zustand sowie einen Laborbericht vorlegen sollte in dem die Fahreignung zur Überprüfung vorgesehen werden sollte.

Die FEB ist dann zur Entscheidung gekomme, daß die FE mit folgender Auflage verbunden ist;-4 Jahre mit 1/4 jährlichen Abstand ein Attest eines Neurologen oä.
Damit gleichzeitig Blutleberwerte
und Teilnahme in einer Selbsthilfegruppe.-

Mein Strafregister:
1. Trunkenheit im Straßenverkehr mit 1996 mit 1,4 Promill.
2. Trunkenheit im ST.-Verkehr Fe. 2004 mit 1,2 Pro9mill.

Meine Fragejetzt: Ich habe ja demnächst dann die D. FE und dann noch die CZ,.Fahrerlaubnis.
Eine muß ich ja abgeben.
Wie verhalte ich mich. Es könnte ja sein, das ich ev. Schwierigkeiten mit dem Gutachter-Psyater und Neurologen bekomme.
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RA XDiver
Beitrag 16.01.2006, 19:39
Beitrag #2


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Zitat
Meine Fragejetzt: Ich habe ja demnächst dann die D. FE und dann noch die CZ,.Fahrerlaubnis.


Du hast weiterhin nur einen Führerschein. Mit der Entscheidung der Behörde darfst Du weiterhin Deinen CZ-FS nutzen, hast also eine Nutzungsuntersagung vermieden. Willst Du die Umschreibung in einen D-FS musst Du den CZ-Schein abgeben.


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Medusa
Beitrag 16.01.2006, 19:43
Beitrag #3


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Da hast Du ja ein Riesenglück, daß Dir die MPU erspart blieb. Siehe auch den EuGH Thread. Wieso wirst Du denn bald 2 FEs haben? Stellt Dir die FEB von sich aus eine dt. EU-FE aus? Besitzen darfst Du nur eine EU-FE. Bekommst Du eine neue mußt Du m. E. die alte abgeben. Wenn Du die Chance auf einen Umtausch haben solltest würde ich an Deiner Stelle sofort zulangen. Ob bisherige ausl. EU-FEs nach der geplanten 3. EU FE Rili noch anerkannt werden müssen, wenn gegen das Wohnsitzprinzip verstoßen wurde, ist noch offen. Das könnte noch Überaschungen geben. Mit einer dt. EU-FE wärst Du dann m. E. auf der sicheren Seite.
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Peter Lustig
Beitrag 16.01.2006, 21:18
Beitrag #4


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Wie schon erwähnt, wirst Du, wenn Du einen deutschen Führerschein haben willst, den CZ-FS abgeben müssen. Daran geht kein Weg vorbei, zumal die Behörde von Deinem CZ-FS auch bereits weiß. Umtauschen musst Du den CZ-FS jedoch nicht, da bei den FS aus den EU-Staaten grundsätzlich keine Umtauschpflicht mehr besteht.

Weniger mögliche Scherereien bei Kontrollen wirst Du jedoch vermutlich, wie Medusa schon angedeutet hat, mit einem deutschen Führerschein haben, da zumindest die grenznahen Polizeidienststellen, aber auch schon viele andere Polizeibeamte auf die besondere Problematik mit CZ-FS bereits geeicht sind (siehe auch Erkenntnismitteilung der Polizei in Furth im Wald).
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Mr.T
Beitrag 16.01.2006, 21:45
Beitrag #5


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Zitat (Medusa @ 16.01.2006, 19:43)
Da hast Du ja ein Riesenglück, daß Dir die MPU erspart blieb.

Da hat die FEB den § 13 FeV nicht richtig angewendet:
Bei zweimaligem Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr ist eine MPU erforderlich, ein äG reicht nicht aus.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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schmidt3121
Beitrag 16.01.2006, 23:30
Beitrag #6


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Zitat (Twetott03 @ 16.01.2006, 19:32)
Auf Nachfrage warum keine MPU sondern Gutachten, würde mir erklärt, daß ich ja eine amulante Alkoholtherapie vor 2 Jahren gemacht habe. Aus diesem Grund wird automatisch auf Abhängigkeit geschlossen.

Das verstehe ich jetzt nicht ganz.

L. G. schmidt3121
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Horex
Beitrag 17.01.2006, 01:06
Beitrag #7


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@Twetott03,
aufgrund deiner Alkoholabhängigkeit musstest du keine MPU machen und hast auch nicht das Recht aberkannt bekommen von der CZ-FE in D Gebrauch machen zu dürfen? Da stimmt doch was nicht, die haben sich bestimmt vertan, oder ? Oder liegt's daran das die 1,6 Promille nicht erreicht waren?
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Perplex
Beitrag 17.01.2006, 05:58
Beitrag #8


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Zitat (schmidt3121 @ 16.01.2006, 23:30)
Zitat (Twetott03 @ 16.01.2006, 19:32)
Auf Nachfrage warum keine MPU sondern Gutachten, wurde mir erklärt, dass ich ja eine ambulante Alkoholtherapie vor 2 Jahren gemacht habe. Aus diesem Grund wird automatisch auf Abhängigkeit geschlossen.
Das verstehe ich jetzt nicht ganz.
Das ist doch ganz logisch! blink.gif
Wer eine ambulante Alkoholtherapie gemacht hatte, der ist doch jetzt logischerweise Alkoholsüchtig. Sonst hätte er doch die Therapie nicht gemacht. Alles Klar?

Ich bin Deutscher, deswegen kann ich auch die deutsche Logik verstehen, trotzdem muss ich nicht immer einverstanden damit sein. wallbash.gif


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Twetott03
Beitrag 17.01.2006, 08:46
Beitrag #9


Neuling
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@Medusa:..ö.da hast Du ja ein Riesenglück, daß Dir die MPU erspart blieb.

Ob das ein Riesenglück ist, bezweifele ich.
Ambulante Alk.-Therapie dauert mindestens 1 Jahr mit wöchentlichen 3 Stunden Gruppentherapie, in der man ziemlich auseinander genommen wird. Die Abstinenz wird alle 2 Wochen überprüft und muß eingehalten werden.
Zum ärztlichen Gutachten bei einem Facharzt für Psychiatrie mit verkehrsmed. Qualifikation- , wird man erst zugelassen, wenn man anschließend nochmal 1 Jahr Abstinenz nachweisen kann.
Und jetzt dieses Überwachungsprogramm vierteljährlich auf 4 Jahre!
Da hätte ich dann doch lieber auf eine MPU hingearbeitet.

-Wg. CZ-FE zurückgeben, spreche ich heute mit FEB.
Danke, für den Rat. Finde dieses Forum super informativ.
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Twetott03
Beitrag 17.01.2006, 13:04
Beitrag #10


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@Horex: wörtlich von FEB

...das Gutachten innerhalb von 2 Monaten ,sonst schließen wir auf Nichteignung und entziehen Ihnen die FE.
Dabei hat die Entziehung der CZ.-FE die Wirkung, daß Sie mdas Recht verlieren, in der BRD ein KFZ. zuführen.
Außerdem hatten Sie , als Sie die CZ.-FE erwaben Ihren ordentlichen Wohnsitz in BRD.
Wir haben daher das KFZ.-Bu-Amt gebeten, die CZ,-Behörden zu ersuchen, Ihnen den CZ.-Führerschein wegzunehmen.

@Horex : Alle4s klar?
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Colio
Beitrag 17.01.2006, 13:21
Beitrag #11


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Zitat
Außerdem hatten Sie , als Sie die CZ.-FE erwaben Ihren ordentlichen Wohnsitz in BRD.
Wir haben daher das KFZ.-Bu-Amt gebeten, die CZ,-Behörden zu ersuchen, Ihnen den CZ.-Führerschein wegzunehmen.


Na da wünsch ich der FEB Behörde viel Spaß.Denn die Tschechen werden auch sagen das du deinen Wohnsitz in Tschechien hattest.
Und das soll erstmal die FEB beweisen können.

wavey.gif
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Horex
Beitrag 18.01.2006, 10:42
Beitrag #12


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Zitat (Twetott03 @ 17.01.2006, 13:04)
@Horex: wörtlich von FEB

...das Gutachten innerhalb von 2 Monaten ,sonst schließen wir auf Nichteignung und entziehen Ihnen die FE.
Dabei hat die Entziehung der CZ.-FE die Wirkung, daß Sie mdas Recht verlieren, in der BRD ein KFZ. zuführen.
Außerdem hatten Sie , als Sie die CZ.-FE erwaben Ihren ordentlichen Wohnsitz in BRD.
Wir haben daher das KFZ.-Bu-Amt gebeten, die CZ,-Behörden zu ersuchen, Ihnen den CZ.-Führerschein wegzunehmen.

@Horex : Alle4s klar?

So ganz klar nicht, wieso wollen die deutschen Behörden dir die CZ-FE entziehen? Sie können dir lediglich das Recht aberkennen von dieser in D Gebrauch zu machen, entziehen können die deutschen dir keine Ausländische FE.
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RA XDiver
Beitrag 18.01.2006, 11:14
Beitrag #13


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Das läuft doch auf dasselbe hinaus. cool.gif


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Twetott03
Beitrag 19.01.2006, 18:36
Beitrag #14


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@Horex

wörtlich von FEB:
"wir haben daher das KFZ.-Bundesamt gebeten, --die CZ-Behörden zu ersuchen--
Ihnen den CZ-Führerschein wegzunehmen.


Ist eigentlich bekannt, daß die 2 Jahresfristfür den FS erst mit Aushändigung des FS endet und nicht mit dem Neuantrag?
So Auskunft von FEB.
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Medusa
Beitrag 19.01.2006, 18:44
Beitrag #15


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Zitat (Twetott03 @ 19.01.2006, 18:36)
wörtlich von FEB:
"wir haben daher das KFZ.-Bundesamt gebeten, --die CZ-Behörden zu ersuchen--
Ihnen den CZ-Führerschein wegzunehmen.

Welchen Grund sollte es für die CZ geben darauf einzugehen, wenn in der CZ die EU-FE vorher nach dortigem Recht erteilt wurde? Ich tippe auf Rundablage wink.gif
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