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> Problem -> Umschreibung CZ-FS
bigbiker
Beitrag 25.01.2006, 18:18
Beitrag #1


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Hallo all,

Im DEZ 04 hab ich meinen CZ-FS rechtmäßig erworben, und diesen auch der FSST vorort gemeldet. Diese hat mir ein bedenkenloses Fahren erlaubt. Vier Monate später wollte ich diesen Umschreiben lassen, dieser wird aber nicht umgeschreiben weil aus dem Ausstellerland noch keine information zurück gekommen sei.

Jetzt würde ich gerne meinen (B) FS auf (BE) ergänzen wollen. Kann mir das von der FSST vorort verweigert werden?

Sollte ich den FS doch ergänzen dürfen, ist es dann nicht so das sie mir dann doch einen DE ausstellen müssten?

Sollte es nicht zu einer umschreibung kommen, wie ist das dann wenn die 10 Jahre rum sind und der schein verlängert werden muss?

Schon mal vielen dank an alle.

Mfg
bigbiker

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Peter Lustig
Beitrag 25.01.2006, 20:39
Beitrag #2


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Warum hast Du den FS in CZ erworben? Wolltest Du damit eine MPU umgehen oder den FS nur billiger bekommen?

Liegt der Grund in der zweiten Alternative, müsste die deutsche FS-Stelle den CZ-FS, bei dem es sich um einen gültigen amtlichen FS handelt, umschreiben bzw. nach Vorliegen der Voraussetzungen (Fahrschule, Prüfungen) auch erweitern, wobei aufgrund der Erweiterung ebenfalls ein deutscher FS ausgestellt werden und der CZ-FS eingezogen werden muss.
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Andreas
Beitrag 25.01.2006, 20:44
Beitrag #3


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Zitat (bigbiker @ 25.01.2006, 18:18)
dieser wird aber nicht umgeschreiben weil aus dem Ausstellerland noch keine information zurück gekommen sei.

Will die FS-Stelle überprüfen ob der FS echt ist und hat bisher von den Behörden aus CZ keine Mitteilung erhalten?? think.gif


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bigbiker
Beitrag 25.01.2006, 20:53
Beitrag #4


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ich hab den schein des Geldes wegen drüben gamacht, also keine MPU pflicht oder sowas. die sache mit der FS-Klasse (BE) hab ich irgendwie verschwitzt.


Was genau die FSST hier überprüfen will sagen die mir nicht, nur das sie noch keine Info von den CZ behörden htten und somit nicht umschreiben können!!
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Peter Lustig
Beitrag 25.01.2006, 20:58
Beitrag #5


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Möglicherweise will sich die FS-Stelle durch die Anfrage in CZ nur vergewissern, ob es sich bei Deinem FS um ein echtes, amtliches Dokument oder ggf. um eine Fälschung handelt. think.gif
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bigbiker
Beitrag 25.01.2006, 21:03
Beitrag #6


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[quote=Andreas,25.01.2006, 20:44] [/QUOTE]
Will die FS-Stelle überprüfen ob der FS echt ist und hat bisher von den Behörden aus CZ keine Mitteilung erhalten?? think.gif [/quote]
ach noch was :

Also der FS ist sicherlich zu 100% OK. Ich habe den Schein selbst beantragt Fahrschule besucht, Prüfung abgelegt, und den FS auf dem amt selbst abgehohlt.

Auch die Polizei vor ort hatte sich bereits über die echtheit überzeugen können, bisher keine probleme.

Ich denke die Ümschreibung ist eine Schikane der DE Behörden .................. think.gif
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bigbiker
Beitrag 25.01.2006, 21:05
Beitrag #7


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Zitat (Peter Lustig @ 25.01.2006, 20:58)
Möglicherweise will sich die FS-Stelle durch die Anfrage in CZ nur vergewissern, ob es sich bei Deinem FS um ein echtes, amtliches Dokument oder ggf. um eine Fälschung handelt. think.gif

und wie lange kann sowas dauern? fals sie überhaubt antworten sollten shutup.gif
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Peter Lustig
Beitrag 25.01.2006, 21:08
Beitrag #8


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Dann frag doch einfach einmal bei Deiner FS-Stelle nach, warum es so lange dauert und wie es dann ggf. weitergeht. Alles Andere sind nur Spekulationen und möglicherweise auch Vorurteile. wink.gif

Im Übrigen kannst Du doch bis auf Weiteres mit dem FS aus CZ fahren, musst nur bei einem Anhängerbetrieb aufpassen. § 6 Abs. 1 FeV zu Klasse B:
Zitat
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
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Medusa
Beitrag 25.01.2006, 21:11
Beitrag #9


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@bigbiker - Halte uns bitte auf dem laufenden, wie es mit Deiner Umschreibung weitergeht.
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bigbiker
Beitrag 25.01.2006, 21:13
Beitrag #10


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Zitat (Peter Lustig @ 25.01.2006, 21:08)
Dann frag doch einfach einmal bei Deiner FS-Stelle nach, warum es so lange dauert und wie es dann ggf. weitergeht. Alles Andere sind nur Spekulationen und möglicherweise auch Vorurteile. wink.gif

Im Übrigen kannst Du doch bis auf Weiteres mit dem FS aus CZ fahren, musst nur bei einem Anhängerbetrieb aufpassen. § 6 Abs. 1 FeV zu Klasse B:
Zitat
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Ich habe bereits schriftlich angefragt: es wurde geantwortet, das ich mich noch zu gedulten hätte und ich schon informiert werden würde wenn eine entsprechende information vorläge. Der Brief war irgendwie unverschämt geschrieben.

Anhänger:

Das heißt ja dann doch das ich einen anhänger mitführen darf, solange ich nicht die 3,5 t. überschreite, oder ?
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Perplex
Beitrag 25.01.2006, 21:19
Beitrag #11


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Zitat (bigbiker @ 25.01.2006, 18:18)
Jetzt würde ich gerne meinen (B) FS auf (BE) ergänzen wollen. Kann mir das von der FSST Vorort verweigert werden?
Grundsätzlich kann die Verwaltungsbehörde alles verweigern. Dann musst Du die Behörde verklagen, was dann unter Umständen 2 - 3 Jahre dauern kann. blink.gif

Ich kenne allerdings kein Gesetz, wonach eine Umschreibung nur deswegen verweigert werden könnte, weil die ausstellende Behörde nicht antwortet. rolleyes.gif

Ich glaube aber, dass die Behörde im Endeffekt darauf abzielt, die Einhaltung der 185 Tage zu überprüfen.

@bigbiker
Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn Du in Deutschland die Klasse B in einer Fahrschule neu machen wolltest? Ich denke, dass das auch verweigert werden müsste, weil die Führerscheinstelle Kenntnis von der ausländischen Fahrerlaubnis hat.


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bigbiker
Beitrag 25.01.2006, 21:23
Beitrag #12


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Zitat (Medusa @ 25.01.2006, 21:11)
@bigbiker - Halte uns bitte auf dem laufenden, wie es mit Deiner Umschreibung weitergeht.

ja das mach ich gerne, ..............

aber die warterei nervt. mich langsam, wir schreiben Jan 2006, meine beantragen liegt bereits 11 Monat zurück, Aber meine Geld wolten sie gleich.
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Peter Lustig
Beitrag 25.01.2006, 21:24
Beitrag #13


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Zur Anhängerfrage:

Ja, Du darfst auch mit der Klasse B allein einen Anhänger ziehen. Dieser darf entweder keine höhere zulässige Gesamtmasse als 750 kg haben oder aber es gilt die 2. Alternative, die ich am besten anhand einiger Beispiele erläutere:
1. Zugfahrzeug Leergewicht bzw. Leermasse (steht im Fahrzeugschein) 1750 kg, zul. Gesamtgewicht bzw. Gesamtmasse des Anhängers ebenfalls 1750 kg --> FE-Klasse B in diesem Extremfall noch ausreichend.
2. Zugfahrzeug Leermasse 1000 kg, Wohnanhänger zGG 900 kg --> ebenfalls mit FE-Klasse B zu fahren.
3. Geländewagen Leermasse 1500 kg, Anhänger zGG 1800 kg. Hier übersteigt das zGG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs, obwohl die Gesamtmasse des Gespanns von 3500 kg nicht überschritten wird, damit nicht mehr zulässig.
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Medusa
Beitrag 25.01.2006, 21:26
Beitrag #14


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Zitat (bigbiker @ 25.01.2006, 21:05)
und wie lange kann sowas dauern? fals sie überhaubt antworten sollten  shutup.gif

M.W. dauern Anfragen an Prag bzgl. CZ EU-FEs ca. 3 Monate.

Zitat (Thommy Bumm @ 25.01.2006, 21:19)
Ich glaube aber, dass die Behörde im Endeffekt darauf abzielt, die Einhaltung der 185 Tage zu überprüfen.

Wozu soll das nach dem Kapper Urteil gut sein?

Zitat (bigbiker @ 25.01.2006, 21:23)
aber die warterei nervt. mich langsam, wir schreiben Jan 2006, meine beantragen liegt bereits 11 Monat zurück, Aber meine Geld wolten sie gleich.

Ich würde einen Anwalt einschalten
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bigbiker
Beitrag 25.01.2006, 21:27
Beitrag #15


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Zitat (Thommy Bumm @ 25.01.2006, 21:19)
Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn Du in Deutschland die Klasse B in einer Fahrschule neu machen wolltest? Ich denke, dass das auch verweigert werden müsste, weil die Führerscheinstelle Kenntnis von der ausländischen Fahrerlaubnis hat.

ich hab noch nicht nachgefragt ob dies überhaubt möglich wäre, wollte mich erst mal hier schlau machen. Auserdem will ich nicht den (B) noch mal machen sondern nur ergänzen mit den Kennzeichen (E) "BE".
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Perplex
Beitrag 25.01.2006, 21:38
Beitrag #16


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Zitat (Medusa @ 25.01.2006, 21:26)
Zitat (Thommy Bumm @ 25.01.2006, 21:19)
Ich glaube aber, dass die Behörde im Endeffekt darauf abzielt, die Einhaltung der 185 Tage zu überprüfen.
Wozu soll das nach dem Kapper Urteil gut sein?
Weil sie eine Umschreibung immer verweigern, wenn die 185 Tage nicht eingehalten wurden! shutup.gif


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Peter Lustig
Beitrag 25.01.2006, 21:41
Beitrag #17


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Zitat (Thommy Bumm @ 25.01.2006, 21:38)
Weil sie eine Umschreibung immer verweigern, wenn die 185 Tage nicht eingehalten wurden! shutup.gif

Woher weißt Du das so sicher? wink.gif
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bigbiker
Beitrag 25.01.2006, 21:48
Beitrag #18


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Zitat (Thommy Bumm @ 25.01.2006, 21:38)
Weil sie eine Umschreibung immer verweigern, wenn die 185 Tage nicht eingehalten wurden! shutup.gif

ich dachte die 185 Tage dürfe nicht in frage gestellt werden ........... ?
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Medusa
Beitrag 25.01.2006, 21:51
Beitrag #19


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Zitat (Thommy Bumm @ 25.01.2006, 21:38)
Weil sie eine Umschreibung immer verweigern, wenn die 185 Tage nicht eingehalten wurden! shutup.gif

D. muß doch auch so schon oft genug in EU-FE Angelegenheiten vor dem EuGH antreten rofl1.gif. Ich glaube nicht, daß es D. in diesem Punkt auf einen Prozeß ankommen lassen würde twinkle.gif.
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Mr.T
Beitrag 25.01.2006, 21:54
Beitrag #20


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Zitat (Peter Lustig @ 25.01.2006, 21:24)
1. Zugfahrzeug Leergewicht bzw. Leermasse (steht im Fahrzeugschein) 1750 kg, zul. Gesamtgewicht bzw. Gesamtmasse des Anhängers ebenfalls 1750 kg --> FE-Klasse B in diesem Extremfall noch ausreichend.

Da muss ich leider korrigierend einschreiten wink.gif
Wenn das Zugfahrzeug eine Leermasse von 1750 kg hat, ist die zGM auf jeden Fall höher. Mit dem Anhänger (zGM 1750 kg) liegt die zGM des Zuges somit über 3,5 t, also wird BE benötigt!


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Peter Lustig
Beitrag 25.01.2006, 21:58
Beitrag #21


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Arrrgghh! Erwischt! blushing.gif Danke für die Korrektur, bevor wir unseren TE noch ins Unglück stürzen. wavey.gif
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Cabarete
Beitrag 30.01.2006, 19:17
Beitrag #22


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Hallo, zusammen. Habe auch deswegen, weil es billiger war 2004 FS in CZ gemacht. Ließ meinen FS ebenfalls auf dem Landratsamt registrieren. Fahre seither ohne Probleme, wurde auch schon 2 mal angehalten, die Pol. ließ mich nach sehr genauer Fahrzeugkontrolle weiterfahren. Letztes Jahr wollte ich Antrag auf Umschreibung in D-EU FS stellen. das wurde mir verweigert. Begründung: Ich hätte den FS unrechtmäßig erworben, weil ich die 185 Tage nicht in CZ gewohnt habe. Daraufhin habe ich mitgeteilt, daß es damals noch nicht nötig war 185 Tage in CZ zu wohnen, und es Sache des Ausstellerlandes sei dies zu überprüfen. Das ist nun 9 Monate her. Seither keine Mitteilung des Landratsamtes mehr.
Wo leben wir denn?

MfG. Cab.
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bigbiker
Beitrag 31.01.2006, 08:12
Beitrag #23


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Hi Cabarete,

also bei mir ist es zu 100% genauso gelaufen wie bei dir. "11 Monate"

Die DE-Behörden können es einfach nich aktzeptieren. Immer wieder muss man höhren/sehen (Fehrnsehen usw.) das die DE ständig gegen andere EU-Stadten vorgehen wollen.

Wann ist damit endlich Schluß, entweder EU oder nicht EU.

Beim erwerb meiner Fahrerlaubnis musste ich erkennen das der FS keines wegs larri fari ist sondern meiner meinung nach teileweise besser geschult wird als in DE (Meine Tochter hat den DE zum selben zeitpunkt erworben). In DE geht es immer nur um´s Geld.

Den bei meinem Umschreibungsantrag musste ich auch sofort bezahlen, wie sich bisher herausstellte um sonnst.

Servus all think.gif
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bigbiker
Beitrag 31.01.2006, 08:27
Beitrag #24


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eine info von RA XDiver hätte mich interessiert.
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bigbiker
Beitrag 08.02.2006, 10:41
Beitrag #25


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Ich kenne allerdings kein Gesetz, wonach eine Umschreibung nur deswegen verweigert werden könnte, weil die ausstellende Behörde nicht antwortet. rolleyes.gif



in meinem Fall scheint das aber so zu sein. Kann hier im Forum jemand von einer geklückten Umschreibung berichten, oder wird dies gennerell hier in DE verweigert.

Wenn dem so ist, wie bitte soll das dann für den Leuten weiter gehen die ihren EU-FS nur aus Kostengründen in einem andern EU-Stadt gemacht haben ? think.gif
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nasowas
Beitrag 08.02.2006, 12:26
Beitrag #26


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Hallo bigbiker,
habe gestern zufällig Plus-Minus auf ARD gesehen. Da kam ein Bericht wo Studenten aus Augsburg Ihren FE
in einer Ferienfahrschule in Dessau machen wollten. Dies wurde Ihnen von der FEB Augsburg mit der Begründung verweigert Dessau hätte nur 90.000 EW gegenüber Augsburg 250.000 EW und es wäre mit der Verkehrssicherheit nicht vereinbar dass Sie Ihren FE in Dessau machen. Nach dem Motto Dass Geld bleibt bei uns. Der zweit BGM von Augsburg sagte, dies ist eine Anweisung,so zu verfahren, des Innenministeriums und diese sei eng auszulegen. Da wiehert der Amtsschimmel. Warum nicht wieder Schlagbäume in Bayern ?
nasowas
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RA XDiver
Beitrag 08.02.2006, 12:32
Beitrag #27


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Ist zwar immer noch der falsche Bereich, aber egal. wink.gif

Die Begründung der Versagung ist natürlich albern. Aber die örtliche Gebundenheit der FE-Prüfung ist nunmal eindeutig in der FeV festgelegt (Wohnort). Daher hätte die Behörde auch eine etwas "weniger medienwirksame" Begründung mit gleichenm Ergebnis verwenden können.

Das gleiche Ergebnis wäre auch in anderen BL so herausgekommen. Ausnahmeanträge von der Ortspflicht werden selten genehmigt.


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bigbiker
Beitrag 08.02.2006, 12:43
Beitrag #28


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Zitat (nasowas @ 08.02.2006, 12:26) *
Hallo bigbiker,
habe gestern zufällig Plus-Minus auf ARD gesehen.


na ja, dem Fehrnsehen schenke ich wenig vertrauen, ist meist eh nur dösiges gerede. Ich hatte vor ca. einem Jahr den auftritt von SternTV auf RTL gesehen. Natürlich muss betrug bestraft werden.

Aber wenn man mal genauer hingesehen hat, wollen die damit nur erreichen das die Mitbürger dies lassen.

Ich frage mich aber warum sollen sie das, jeder EU-Bürger hat nun mal das recht den Schein zu erwerben wo er will "sofern die 185 T eingehalten wurden" aber den DE passt das natürlich wieder mal nicht, wie so vieles.

desweitern hat Tschechien die 185 T. regelung erst später umgesetzt,
aber trodem wollen die DE-Behörden die im Grünen bereich erworbenen FS nicht anerkennen. dry.gif
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Medusa
Beitrag 08.02.2006, 17:27
Beitrag #29


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Zitat (bigbiker @ 08.02.2006, 10:41) *
Kann hier im Forum jemand von einer geklückten Umschreibung berichten, oder wird dies gennerell hier in DE verweigert.

In einem anderen Forum habe ich von 2 erfolgten Umschreibungen in Bayern gelesen.
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Cabarete
Beitrag 15.02.2006, 11:40
Beitrag #30


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Zitat (Medusa @ 08.02.2006, 17:27) *
Zitat (bigbiker @ 08.02.2006, 10:41) *

Kann hier im Forum jemand von einer geklückten Umschreibung berichten, oder wird dies gennerell hier in DE verweigert.

In einem anderen Forum habe ich von 2 erfolgten Umschreibungen in Bayern gelesen.



Hallo, Medusa
Vielleicht könntest Du uns das Forum nennen?
Dann könnte man eventuell mit den Leuten in Kontakt kommen.

Danke MfG. Cab.
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Medusa
Beitrag 21.02.2006, 23:29
Beitrag #31


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Zitat (Cabarete @ 15.02.2006, 11:40) *
Zitat (Medusa @ 08.02.2006, 17:27) *

Zitat (bigbiker @ 08.02.2006, 10:41) *

Kann hier im Forum jemand von einer geklückten Umschreibung berichten, oder wird dies gennerell hier in DE verweigert.

In einem anderen Forum habe ich von 2 erfolgten Umschreibungen in Bayern gelesen.



Hallo, Medusa
Vielleicht könntest Du uns das Forum nennen?
Dann könnte man eventuell mit den Leuten in Kontakt kommen.

Danke MfG. Cab.


Sorry, gerade erst gelesen .. . In dem anderen Forum sind auch Vermittler aktiv. Deshalb ist eine Verlinkung im VP nicht zulässig.
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bigbiker
Beitrag 06.03.2006, 16:03
Beitrag #32


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Hallo zusammen,

nur mal so nebenbei; es sind jetzt 13 Monate seit beantragung meiner Umschreibung vergangen.
kann so eine beantragung verjähren oder änliches ?

ich bekomme einfach keine auskunft von der FSST vor ort. blushing.gif

Gruß all
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Trucker
Beitrag 06.03.2006, 16:20
Beitrag #33


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Mit nem Anwalt mal eine Untätigkeitsklage versucht?


--------------------
Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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bigbiker
Beitrag 06.03.2006, 21:43
Beitrag #34


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wär für mich dan wohl mit weitern kosten verbunden, die sich warscheinlich nicht lohnen. In Deutschland gegen irgendwelche behörden zu klagen ist wohl sinnlos und sehr nervig.

Gruß
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RA XDiver
Beitrag 06.03.2006, 21:58
Beitrag #35


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Bei der Bearbeitungszeit könnte es sogar sein, dass die klage durchgeht. Normalerweise muss innerhalb von drei Monaten zumindest ein Zwischenbescheid ergehen. Bei über einenm Jahr würde ich diese Klageart tatsächlich mal in Erwägung ziehen.


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Nicht-Hase
Beitrag 06.03.2006, 22:24
Beitrag #36


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Zitat (nasowas @ 08.02.2006, 12:26) *
Da kam ein Bericht wo Studenten aus Augsburg Ihren FE in einer Ferienfahrschule in Dessau machen wollten. Dies wurde Ihnen von der FEB Augsburg mit der Begründung verweigert Dessau hätte nur 90.000 EW gegenüber Augsburg 250.000 EW und es wäre mit der Verkehrssicherheit nicht vereinbar dass Sie Ihren FE in Dessau machen. Nach dem Motto Dass Geld bleibt bei uns. Der zweit BGM von Augsburg sagte, dies ist eine Anweisung,so zu verfahren, des Innenministeriums und diese sei eng auszulegen. Da wiehert der Amtsschimmel. Warum nicht wieder Schlagbäume in Bayern ?
nasowas


Die Uhren in Bayern laufen schon seit jeher anders, das gilt für alle Gesetzes-Bereiche. whistling.gif whistling.gif
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bigbiker
Beitrag 07.03.2006, 09:18
Beitrag #37


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Zitat (RA XDiver @ 06.03.2006, 21:58) *
Bei der Bearbeitungszeit könnte es sogar sein, dass die klage durchgeht. Normalerweise muss innerhalb von drei Monaten zumindest ein Zwischenbescheid ergehen. Bei über einenm Jahr würde ich diese Klageart tatsächlich mal in Erwägung ziehen.



kann ein X beliebiger Anwalt in DE gewählt werden, oder muss dieser vor ort sein ?
ich dachte dabei an .....................

gruß
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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 07.03.2006, 12:36
Beitrag #38


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Es kann ein beliebiger Anwalt in D gewählt werden:)
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Trucker
Beitrag 07.03.2006, 13:13
Beitrag #39


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Zitat (MitgliedVerkehrsportal @ 07.03.2006, 12:36) *
Es kann ein beliebiger Anwalt in D gewählt werden:)

Wobei dann aber die Reisekosten bezahlt werden müssen vorallem hat nicht jeder Anwalt eine Zulassung an jedem Gericht.


--------------------
Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Andreas
Beitrag 07.03.2006, 13:26
Beitrag #40


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Zitat (Trucker @ 07.03.2006, 13:13) *
vorallem hat nicht jeder Anwalt eine Zulassung an jedem Gericht.


Das ist m. W. mittlerweile nicht mehr erforderlich. unsure.gif


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Medusa
Beitrag 07.03.2006, 22:23
Beitrag #41


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Wenn die FEB eine Umschreibung der CZ B EU-FE verweigert, gäbe es ja noch die Möglichkeit die B CZ EU-FE in D. zu einer D BE EU-FE zu erweitern twinkle.gif. Dazu hätte ich 2 Fragen: 1. Kann die FEB die Erweiterung irgendwie unterbinden? 2. Kann mit man dem Versuch einer Erweiterung zu BE seine B EU-FE in Gefahr bringen, falls man die Prüfung zur BE EU-FE nicht besteht?
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hann(e)s
Beitrag 08.03.2006, 08:01
Beitrag #42


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wäre es, bei all' dem hickhack und den unsicherheiten nicht vielleicht doch besser, den E eben auch dort zu machen, wo der B herkommt? man muss doch abwägen und sehen, was kommt unter ´m strich dabei ´raus? ist es wert, aufwand zu betreiben, um den fs früher zu bekommen? oder ist es zweckmäßiger, hier gegen bürokratismus u.a. u.u. lange anzukämpfen?


--------------------
MfG. Hann(e)s
--
(Schreibfehler entdeckt? Noch alte oder doch neue Schreibweise? Oder meine individuelle, wenn ich gerade weder die alte, noch die neue verstehe? Oder doch Flüchtigkeitsfehler?)
PN/eMail
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bigbiker
Beitrag 14.03.2006, 10:21
Beitrag #43


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Hallo all,

neue erkenntnisse zum Thema:

Ich wurde heute Morgen durch der zuständigen FSST vorort Telefonisch informiert,
das die Anfrage aus Tschechien zurück sei. (Keine weitere infos erhalten)

Um die beantragte Umschreibung durchführen zu können, müsse ich meinen CZ-FS
vorerst abgeben um eine prüfung der echtheit durchführen zu lassen.

Ich fragte ob ich dann weiterfahren dürfe! Ja das sei kein problem.
Bei eine Fahrzeugkontrolle solle ich mich auf der FSST berufen.
(etwas schriftliches könne man mir nicht erteilen).

Was meint ihr hierzu: ich dachte eigentlich bewiesen zu haben das der FS echt sei.
bereits ein Richter hat meinen FS in die Hand gehalten.

Was würdet ihr tun .................... wäre doch was für unseren RA. XDIVER wavey.gif
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Medusa
Beitrag 14.03.2006, 11:09
Beitrag #44


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Nach den bisherigen Erfahrungen zum Umgang D. mit EU-FEs leide ich vielleicht an Paranoia, aber ohne Anwalt würde ich überhaupt nicht mehr mit der FEB sprechen.
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bigbiker
Beitrag 14.03.2006, 11:17
Beitrag #45


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Hi Medusa

ich kann mir doch nicht immer wegen jeder kleinigkeit einen Anwalt hinzuziehen, (der Kostet Geld).

Ich frage mich nur warum eine weiter Überprüfung erforderlich ist. Vor einem Jahr hies es das der
FS OK sei und ich ohne bedenken fahren könne.

Nach beantragung der US anfrag an Tschechien ....... anfrage nach Monaten erfolgt.

jetzt soll ich eine erneute überprüfung folge leisten ............... Warum frage ich mich?
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Medusa
Beitrag 14.03.2006, 11:22
Beitrag #46


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Klar kostet der Geld. Aber wie lange wartest Du jetzt schon, daß Deine EU-FE umgeschrieben wird? Und jetzt dieses "seltsame" Ansinnen, daß Du Deine EU-FE ohne Beleg zur Überprüfung abgeben sollst ..
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bigbiker
Beitrag 14.03.2006, 11:27
Beitrag #47


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da hasst du wohl recht ....................

Hab soeben mit meinem Anwalt Telefonisch gesprochen.

Ich soll erfragen warum eine Weiter überprüfung erforderlich sei und was noch zu überprüfen wäre?

Die abgabe des FS sollte nur dann erfolgen wenn bereits ein D-FS für mich ausgestellt sei
(also nur im Austausch). think.gif
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Medusa
Beitrag 14.03.2006, 11:28
Beitrag #48


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Ich finde Dein Anwalt sollte direkt mit der FEB sprechen, nicht mit Dir als Umleitung dazwischen.
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bigbiker
Beitrag 14.03.2006, 20:17
Beitrag #49


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das ich mit meinem Anwalt gesprochen habe sollte erst mal reichen, die informationen
waren doch erst mal hilfreich für mich.

die Frage ist doch die:

Wie oft wollen die denn noch den FS überprüfen, dies hat vor einem Jahr schon die
Polizei zwei mal erledigt, und die FSB selbst sagte das dieser OK sei und ich ohne
bedenken Fahren könnte.

Mann Mann, wo sind wir hier eigentlich, im Deppenland oder was ranting.gif
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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 14.03.2006, 23:15
Beitrag #50


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Zitat (bigbiker @ 14.03.2006, 20:17) *
Mann Mann, wo sind wir hier eigentlich, im Deppenland oder was ranting.gif

rofl1.gif



Quotierung richtig gestellt

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 15.03.2006, 10:40
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