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> Problem -> Umschreibung CZ-FS
bigbiker
Beitrag 24.03.2006, 06:50
Beitrag #51


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Hallo wieder,

nach einem Anschreiben an die zuständige FB mit der frage warum einen weitere überbrüfung notwendig sei.
Wurde mir heute mit einem schreiben geantwortet.
Das Umschreibungen ausländischer Dok. nach §§30 ff FeV die weißung vorläge, die dem LKA vor zu legen.

Was ich nicht verstehen kann ist: Tschechien hat geantwortet, alles OK durch BKA. Polizei vor ort, alles OK.
Und jetzt auch noch das LKA München, was soll den das Bitte.

Hat hier im forum keiner eine antwort auf meine fragen?

Gruß dry.gif
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Chef3
Beitrag 24.03.2006, 08:40
Beitrag #52


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Zitat (bigbiker @ 24.03.2006, 06:50) *
Hallo wieder,

nach einem Anschreiben an die zuständige FB mit der frage warum einen weitere überbrüfung notwendig sei.
Wurde mir heute mit einem schreiben geantwortet.
Das Umschreibungen ausländischer Dok. nach §§30 ff FeV die weißung vorläge, die dem LKA vor zu legen.

Was ich nicht verstehen kann ist: Tschechien hat geantwortet, alles OK durch BKA. Polizei vor ort, alles OK.
Und jetzt auch noch das LKA München, was soll den das Bitte.

Hat hier im forum keiner eine antwort auf meine fragen?

Gruß dry.gif


Zitat
§ 30 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum


(3) Der Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Außerdem hat der Antragsteller sämtliche weitere Führerscheine abzuliefern, soweit sie sich auf die EU- oder EWR-Fahrerlaubnis beziehen, die Grundlage der Erteilung der entsprechenden deutschen Fahrerlaubnis ist. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet die Führerscheine unter Angabe der Gründe über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Behörde zurück, die sie jeweils ausgestellt hatte.


Wenn sich alle Behörden auch an die von ihnen selbst benannten Gesetze halten würden, wäre
das Leben viel einfacher... da steht doch ganz klar:

neuer Führerschein gegen Abgabe des alten... Rücksendung alter FS an die ausstellende Behörde über das KBA...

da steht nichts von:

erstmal alten Fürerschein abgeben und dann bis zum "Sankt-Nimmerleins-Tag" warten... Rücksendung an das BKA

Lustig, was sich Beamte alles einfallen lassen. Man fragt sich, ob das aus D****heit, sorry - Unwissenheit - oder vorsätzlich gemacht wird.

Gruß,
Chef3


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bigbiker
Beitrag 24.03.2006, 11:13
Beitrag #53


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Hallo Chef3

dein für mich nütlicher Beitrag bewegt mich dazu ein erneutes schreiben an die zuständige behörde zu senden.

vielen dank erst mal dry.gif
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bigbiker
Beitrag 24.03.2006, 13:03
Beitrag #54


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ich bitte noch mal´s um Hilfe,

In der Rückantwort von der FB steht noch geschrieben :

(Laut Weisung des Bayrischen Staatsministerium des inneren sind alle zur Umschreibung vorgelegten Tschechischen Führerscheine dem Landeskriminalamt in München zu übersenden).

Kann mir hier jemand dazu was berichten oder auf einem link verweisen?

vielen dank
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Andreas
Beitrag 24.03.2006, 15:59
Beitrag #55


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Bevor überhaupt ein deutscher FS ausgestellt wird möchte die FS-Stelle natürlich gerne wissen, ob der vorgelegte ausländische FS überhaupt echt ist. Bei der Vielzahl von gefälschten CZ-FS die sich im Umlauf befinden, ist dieses Ansinnen wohl mehr als berechtigt.


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Medusa
Beitrag 24.03.2006, 17:03
Beitrag #56


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Für die Überprüfungszeit sollte man aber ein entsprechendes Ersatzdokument bekommen, mit dem man auch im EU Ausland fahren kann.
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Andreas
Beitrag 24.03.2006, 20:27
Beitrag #57


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...und wie stellst du dir das vor?? Meinst du er bekommt einen deutschen FS wenn noch nicht mal sicher ist ob der ausländische FS überhaupt echt ist?? blink.gif Ein vorläufiger Fahrausweis o. ä. würde im Ausland nichts nutzen da er dort nicht gültig ist.


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Medusa
Beitrag 24.03.2006, 20:41
Beitrag #58


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Eine dt. EU-FE wäre natürlich die netteste Variante twinkle.gif. Aber Ernsthaft - bekommt man denn wenigstens eine Zusicherung, in welchem Zeitraum man die CZ EU-FE, alternativ eine dt. EU-FE, zurück erhält? Es kann doch nicht erwartet werden, daß man auf unbestimmte Zeit auf sein Recht auch im EU Ausland zu fahren verzichtet?
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Andreas
Beitrag 24.03.2006, 21:47
Beitrag #59


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Zitat (Medusa @ 24.03.2006, 20:41) *
Aber Ernsthaft - bekommt man denn wenigstens eine Zusicherung, in welchem Zeitraum man die CZ EU-FE, alternativ eine dt. EU-FE, zurück erhält?


Sicher nicht, woher soll die FS-Stelle wissen wie lange das LKA zur Überprüfung des ausländischen FS braucht?? think.gif Bis nicht klar ist ob der ausländische FS echt ist, gibt es keinen deutschen FS.


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bigbiker
Beitrag 24.03.2006, 21:47
Beitrag #60


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Zitat (Andreas @ 24.03.2006, 15:59) *
Bevor überhaupt ein deutscher FS ausgestellt wird möchte die FS-Stelle natürlich gerne wissen, ob der vorgelegte ausländische FS überhaupt echt ist. Bei der Vielzahl von gefälschten CZ-FS die sich im Umlauf befinden, ist dieses Ansinnen wohl mehr als berechtigt.



Hallo Andreas,

vermutlich hasst du nicht meinen ganzen beitrag gelesen, den da hab ich beschrieben das der FS
von den verschiedensten behörden bereits gebrüft wurde, das BKA hat eine anfrage an Tschechien gestellt und 14 monate die rückinfo, alles ok

jetzt soll er auch noch vom LKA München in augenschein genommen werden.

findes du das noch OK
man bedenke doch § 30 Abs. 3
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hopla
Beitrag 25.03.2006, 02:46
Beitrag #61


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Chef3
Beitrag 25.03.2006, 15:37
Beitrag #62


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Zitat (Medusa @ 24.03.2006, 20:41) *
Es kann doch nicht erwartet werden, daß man auf unbestimmte Zeit auf sein Recht auch im EU Ausland zu fahren verzichtet?


Nicht nur im Ausland - auch im Inland. Immerhin ist der FS ja erstmal abgegeben. Der kontrollierende Polizist lacht sich doch kaputt, wenn ich ihm die Story erzähle "das xy-Amt hat gesagt ich soll solange ohne fahren...". rofl1.gif

Und genau darum geht es doch - mit allen (legalen und illegalen) Mitteln verhindern, daß der Betroffene weiterhn fahren kann.

Gruß,
Chef3


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bigbiker
Beitrag 29.03.2006, 05:51
Beitrag #63


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was mint ihr: soll ich erneut eine schreiben an die FSST senden, dem den Scheine einfach so abgeben
ohne jegliches Dokument oder bescheinigung kann das doch nicht normal sein.

§30 Abs. 3 da stehts doch eindeutig .....................

Xdriver, ein beitrag von die über diesem Thema wär net schlecht.

gruß
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mirko1
Beitrag 19.04.2006, 23:21
Beitrag #64


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Zitat (bigbiker @ 24.03.2006, 22:47) *
Hallo Andreas,

vermutlich hasst du nicht meinen ganzen beitrag gelesen, den da hab ich beschrieben das der FS
von den verschiedensten behörden bereits gebrüft wurde, das BKA hat eine anfrage an Tschechien gestellt und 14 monate die rückinfo, alles ok

jetzt soll er auch noch vom LKA München in augenschein genommen werden.

findes du das noch OK
man bedenke doch § 30 Abs. 3

War fast klar das Andreas darauf nicht Antwortet sad.gif
ich denke das was da mit dir passiert obwohl der Fs schon von mehreren Stellen auf seine Echtheit geprüft wurde + die Rückmeldung von CZ das der FS OK ist und nun nochmal abgeben und überprüfen ist nix anderes als Willkür.
Als ob der DE-FS was besonderes wäre...verklag die guten Beamten. Kann ja nicht angehen das ne Umschreibung über 1 Jahr dauert. Willkür....
geb die Geschichte an die Presse weiter
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bigbiker
Beitrag 09.05.2006, 20:54
Beitrag #65


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Hi, die angelegenheit an die Presse weiter zu geben ist hier in DE wohl eher nicht sehr sinnvoll, hier sind alle gegen den FS aus den nachbarländer anderer EU-Stadten. Sie RTL Beiträge in den letzten 2 jahren, JA JA wir deutschen sind die besten die alles könner die sieger der Welt. In meinen Augen ist Deutschland ein riesen großer Wichtigmacher haufen mit viel großmäulern und besserwisser. Und wenn uns die Regierung auf dem Kopf scheißt nehmen wir das auch noch hin und sagen nix. Das zum Thema Deutschland.

Ich habe meine angelegenheit bereits meinem Anwalt übergeben der umgehend mit der zuständigen Fsst kontakt aufgenommen hat, diese bis heute wieder ohne antwort. Seid dem sind weitere 2 Monat vergangen. Das ist Deutschland. Hierzu hätte ich gerne mal die Herren Andreas und Xdiver gehört !!! aber na ja.

ist schon eine schöne geschichte meine angelegneheit mit dem Tschechischen Führerschein, findet ihr nicht auch? Ich glaube auch das sich in meinem Fall ein sehr guter Anwalt beweißen hätte können ..................

Gruß an all
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mirko1
Beitrag 11.05.2006, 11:13
Beitrag #66


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da haste recht, unsere Anwäte gucken auch nur auf Ihre Tasche,
mit der rechten Hand Predigen
mit der linken Hand einschieben.

In DE wird recht gebogen geschoben so wie es den Beamten eben passt, vertreten ihre AUffassung und setzen die durch ob nun recht oder nicht spielt keine Rolle, die sollten am besten wissen das Grauzonen EU-FS genauso "wie vor gemacht" ausgenutzt werden, nur durchsetzen tun es die die am längeren Hebel sitzen und nennen es dann Recht oder Verkehrssicherheit.
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RA XDiver
Beitrag 11.05.2006, 12:03
Beitrag #67


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Zitat
Ich habe meine angelegenheit bereits meinem Anwalt übergeben der umgehend mit der zuständigen Fsst kontakt aufgenommen hat, diese bis heute wieder ohne antwort. Seid dem sind weitere 2 Monat vergangen. Das ist Deutschland. Hierzu hätte ich gerne mal die Herren Andreas und Xdiver gehört !!!


Was willst Du hören? Wenn die Behörde auf stur schaltet, bleibt Dir immer noch die Untätigkeitsklage. Aber das hatte ich schon beschrieben. Erwartest Du eine ausführliche Einzelfallanalyse? Bittesehr, ich schick Dir ne Honorarvereinbarung.

Zitat
da haste recht, unsere Anwäte gucken auch nur auf Ihre Tasche,
mit der rechten Hand Predigen
mit der linken Hand einschieben


Sowas nennt man Unternehmertum. Arbeitest Du umsonst?

Im übrigen ist das eine ziemlich böswillige Formulierung. Sowohl Lexus als auch meine Person haben hier bereits wesentlich mehr kostenlose Infos gegeben, als bspw. der besagte Kollege aus F´thal an seine (zahlende) Kundschaft herausgibt.


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Chef3
Beitrag 11.05.2006, 13:02
Beitrag #68


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Zitat (RA XDiver @ 11.05.2006, 14:03) *
Im übrigen ist das eine ziemlich böswillige Formulierung. Sowohl Lexus als auch meine Person haben hier bereits wesentlich mehr kostenlose Infos gegeben, als bspw. der besagte Kollege aus F´thal an seine (zahlende) Kundschaft herausgibt.


rofl1.gif ... auch nicht schlecht. Da ist was wahres dran... allerdings helfen selbst die kostenlosen Info's wenig, aber da könnt Ihr ja nichts dran ändern. Wie gesagt: nichts genaues weiss man nicht. Ich könnte niemals Anwalt werden - ich würde irgendwann verzweifeln - oder Amoklaufen...

Jedenfalls von meiner Seite vielen Dank für diese Info's - und für die Online-Zeit...

Gruß,
Chef-3


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mirko1
Beitrag 06.06.2006, 13:16
Beitrag #69


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@RAXDIver

meine Aussage oben bezog sich auf den RA von Bigbiker

nicht auf dich oder Lexsus

Sollte auf keinen Fall generell verstanden werden, (hätte mich klarer aus drücken sollen)
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