Transporter bis 3,5t - als LKW eingetragen |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Transporter bis 3,5t - als LKW eingetragen |
30.01.2006, 11:53
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 23.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15583 |
gilt bei einem Transporter bis 3,5t, welcher wahlweise als LKW eingetragen wurde das Sonntagsfahrverbot? Auch wenns nicht zu Gewerblichen Zwecken ist? |
||||
|
|||||
|
30.01.2006, 11:56
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 741 Beigetreten: 09.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12814 |
Zitat (Heiko0512 @ 30.01.2006, 11:53) Hallo Leute gilt bei einem Transporter bis 3,5t, welcher wahlweise als LKW eingetragen wurde das Sonntagsfahrverbot? Auch wenns nicht zu Gewerblichen Zwecken ist? Hallo An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. das betrifft dich also nicht. es sei den, du willst einen anhänger mitführe, wobei es egal ist ob gewerblich oder nicht. holger -------------------- |
|
|
30.01.2006, 12:24
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 |
Ist eine Zugmaschine in diesem Sinne ein LKW? Daher im Frühjahr und Herbst große Sportbootstrailer hinter einem Unimog? Unimog < 7,5 t, aber mit Anhänger?
|
|
|
30.01.2006, 12:30
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 |
Wann ist gewerblich? Der Zweck der Fahrt oder Haltereigenschaft?
Daher Beispiel großer Bootstrailer, zum Transport privat vom "guten Bekannten", Baufirmaeigner, den Unimog ausgeliehen, Privatfahrt oder gewerblich, Lenkzeiten, Fahrtenschreiber, Begleitdokumente, Frachtpapiere? Steuer- oder buchhalterliche Behandlung der Privatkilometer nicht beachtet. |
|
|
30.01.2006, 12:42
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Zitat gilt bei einem Transporter bis 3,5t, welcher wahlweise als LKW eingetragen wurde das Sonntagsfahrverbot? Es gibt keine wahlweise Eintragung als LKW. Entweder es ist ein LKW oder nicht. Wenn LKW, dann Sonntagsfahrverbot mit Anhänger. mfg Stefan |
|
|
30.01.2006, 12:46
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 769 Beigetreten: 29.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4607 |
Hallo,
entscheidend für das Sonntagsfahrverbot sind zwei Dinge. 1. Fahrzeugtyp lt. Fahrzeugschein 2. zul. Gesamtgewicht. Das Sonntagsfahrverbot gilt für: - LKW über 7,5t zul. Gesamtgewicht - LKW jeglichen Gewichts mit Anhänger - Sattelzüge dementsprechend dürfen fahren: - Sattelzugmaschinen ohne Auflieger - LKW bzw. Kleintransporter bis 7,5t - Zugmaschinen auch mit bis zu 2 Anhängern - Sonstige KFZ, z.B. Wohnmobile, Feuerwehrfahrzeuge usw., auch über 7,5t Daher: Zitat gilt bei einem Transporter bis 3,5t, welcher wahlweise als LKW eingetragen wurde das Sonntagsfahrverbot? Wahlweise gibt's nicht. Entweder er ist lt. Fahrzeugpapieren ein LKW oder er ist ein PKW Kombi o.ä. Das Fahrzeug selbst darf auf jeden Fall fahren, bei Eintragung als LKW darf sonntags kein Anhänger mitgeführt werden. Zitat Auch wenns nicht zu Gewerblichen Zwecken ist? Gewerblich oder nicht spielt dabei keine Rolle. Zitat Ist eine Zugmaschine in diesem Sinne ein LKW? Nein, eine Zugmaschine ist kein LKW sondern eine Zugmaschine. Zitat Daher im Frühjahr und Herbst große Sportbootstrailer hinter einem Unimog? Unimog < 7,5 t, aber mit Anhänger? Sofern der Unimog als Zugmaschine eingetragen ist, darf er sonntags fahren. Egal wie schwer und egal wieviele Anhänger. Gruß, Michael |
|
|
30.01.2006, 14:46
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 23.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15583 |
Danke für die Antworten :-)
|
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.01.2025 - 14:06 |