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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 01.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16440 ![]() |
ich haben mir einen alten Traktor (Ez 1960, Vmax 20 Km/h lt Brief) mit einachsigem Eigenbau-Anhänger (alt, ohne Zulassung und ABE/BE) gekauft. Ich will den Traktor zum Holz holen aber eben auch zu anderen Transportaufgaben einsetzen. Ich habe FS B,C1(171), BE, C1E, CE 79(C1E>12000kg, L<=3), M, L (174,174). Wir haben keinen luf Betrieb angemeldet, der Traktor soll deswegen auf schwarze Nummern zugelassen werden. Ich gehe davon aus, dass ich den Traktor fahren und dort auch Anhänger (auch 2-Achser?) anhängen darf. Wie sieht es mit dem beschriebenen einachsigen Anhänger aus? Den darf ich nach meinem Verständnis von § 18 StVZo (keine luf-Betrieb/ggF keine luf-Aufgabe) nicht mit 25 Km/h Schild benutzen. Eine Zulassung auf schwarze Nummern wäre die Lösung, doch weiß ich nicht wie es geht, da er ohne die erforderlichen Papiere doch eigentlich nicht zulassungsfähig ist. Angeblich brauche ich nur eine Art „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vom TÜV, die je nach Befragtem zwischen 50 und 2000 EUR kostet. In div. Foren wird oft die Meinung vertreten, dass es möglich und rechtens sei den Anhänger mit 25 Km-Schild zu betreiben, da der Traktor ohnehin nicht schneller fahren kann. Interessant weder die Zulassungsstelle (telefonisch) als auch ein befragter Pol konnten mir sagen was nun los ist??? ![]() Hier im Forum habe ich bei den alten Beiträgen nicht leider noch nicht Klärung auf alle meine Fragen gefunden, Danke an alle im voraus. |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Zitat (eelser @ 01.02.2006, 15:34) ich haben mir einen alten Traktor (Ez 1960, Vmax 20 Km/h lt Brief) mit einachsigem Eigenbau-Anhänger (alt, ohne Zulassung und ABE/BE) gekauft. Ich will den Traktor zum Holz holen aber eben auch zu anderen Transportaufgaben einsetzen. Ich habe FS B,C1(171), BE, C1E, CE 79(C1E>12000kg, L<=3), M, L (174,174). Ich gehe davon aus, dass ich den Traktor fahren und dort auch Anhänger (auch 2-Achser?) anhängen darf. Du darfst den Traktor (auch mit 2achs-Anhänger) mit BE fahren, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Traktors 3,5t nicht überschreitet. Liegt das zGG des Traktors zwischen 3,5 und 7,5t, so darfst du ihn mit C1 fahren, das Zuggesamtgewicht (Traktor und (2achs-)Anhänger) darf mit C1E aber 12t nicht überschreiten. Zitat Wir haben keinen luf Betrieb angemeldet, der Traktor soll deswegen auf schwarze Nummern zugelassen werden. Sollte unproblematisch sein... Zitat Wie sieht es mit dem beschriebenen einachsigen Anhänger aus? Den darf ich nach meinem Verständnis von § 18 StVZo (keine luf-Betrieb/ggF keine luf-Aufgabe) nicht mit 25 Km/h Schild benutzen. Korrekt. Zitat Eine Zulassung auf schwarze Nummern wäre die Lösung, doch weiß ich nicht wie es geht, da er ohne die erforderlichen Papiere doch eigentlich nicht zulassungsfähig ist. Angeblich brauche ich nur eine Art „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vom TÜV, die je nach Befragtem zwischen 50 und 2000 EUR kostet. Richtig, du gehst zum TÜV, lässt dort eine Abnahme des Anhängers durchführen. Mit diesem Papier gehst du dann zur Zulassungsstelle und beantragst neue Fahrzeugpapiere. Zitat In div. Foren wird oft die Meinung vertreten, dass es möglich und rechtens sei den Anhänger mit 25 Km-Schild zu betreiben, da der Traktor ohnehin nicht schneller fahren kann. Nur bei ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Einsatz. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 01.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16440 ![]() |
@CvR
Danke, das brachte Licht ins Halbdunkel. Wie sieht es eigentlich mit einem 2-achser Buwagen aus (nur so ne Idee)? Auch der müsste mE dann zugelassen werden? Ansonsten: Irgendeine Vorstellnug was so eine TÜV-Abnahme kosten darf? Nochmal Danke |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Zitat (eelser @ 01.02.2006, 16:40) @CvR Danke, das brachte Licht ins Halbdunkel. Wie sieht es eigentlich mit einem 2-achser Buwagen aus (nur so ne Idee)? Auch der müsste mE dann zugelassen werden? Imho dürfte ein Bauwagen zulassungsfrei sein, sofern er nicht schneller als 25 km/h bewegt wird und entsprechend gekennzeichnet ist. Es wäre allerdings eine Betriebserlaubnis für den Bauwagen erforderlich. Dies gilt allerdings nur so lange, wie der Bauwagen auch tatsächlich ein Bauwagen ist ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 769 Beigetreten: 29.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4607 ![]() |
Hallo,
im Bereich der Fahrerlaubnisklassen bedarf die Ausführung noch der Ergänzung: Zitat Du darfst den Traktor (auch mit 2achs-Anhänger) mit BE fahren, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Traktors 3,5t nicht überschreitet. Da der Traktor sehr wahrscheinlich dann wohl als Zugmaschine zugelassen ist, dürfen auch zwei Anhänger (auch zwei- oder 3-achsige) angehängt werden. Zitat Liegt das zGG des Traktors zwischen 3,5 und 7,5t, so darfst du ihn mit C1 fahren, das Zuggesamtgewicht (Traktor und (2achs-)Anhänger) darf mit C1E aber 12t nicht überschreiten. Wichtig ist aber, dass das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Traktors dabei nicht überschreiten darf. Sollte dein Traktor also z.B. 4t zul. Gesamtgewicht haben und leer 3t wiegen, so wäre schon bei einem Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht von 3t, also einem Zuggesamtgewicht von 7t Schluß, nicht erst bei 12t. Dieser Punkt wird bei C1E sehr oft übersehen! Desweiteren ist noch eine aus dem alten 3er resultierende beschränkte CE-Klasse vorhanden. Bei Einachsanhängern (oder Tandemachsanhängern bis 1m Achsabstand) darf also hier auch bei 3,5 bis 7,5t Traktorgewicht ohne Fahrerlaubnisrechtliche Grenze alles angehängt werden. Ebenso dürfen zulassungsfreie Anhänger unbeschränkt mitgeführt werden (ohne Achsbeschränkung) Da aber der Traktor ja nur eine bbH von 20km/h hat und der TE auch Klasse L mit der Ziffer 174 (und vermutlich 175, denn 2*174 ist es bestimmt nicht) hat, ist alles vorher beschriebene hier eigentlich unnötig: Zitat 174 Klasse L - gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind 175 Klasse L - auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm Ziffer 174 und 175 erweitern Klasse L auf alle entsprechenden Fahrzeuge (Traktoren usw.) auch bei nicht land- und forstwirtschaftlicher Nutzung. Die Anhänger benötigen die Kennzeichnung von 25km/h nur dann, wenn das Zugfahrzeug schneller ist, was ja hier anscheinend nicht der Fall ist. Fahrerlaubnisrechtlich ist das Gespann also kein Problem. Klasse L mit 174 reicht. Gruß, Michael |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 89 Beigetreten: 06.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11059 ![]() |
Hi,
Warum solltest Du keine grüne Nummer bekommen? Dazu benötigst du keinen Betrieb in der Land- und Forstwirtschaft. WIr haben unseren Traktor ganz normal von der Zulassungsstelle auf grüne Nummer angemeldet bekommen. Danach kam ein Schreiben vom Finanzamt, dass man ausgefüllt zurückschicken mußte. In diesen Schreiben mußte man sich verpflichenten nur Fahrten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft durzuführen. Jetz kann ich in den Wald fahren und Holz machen, ich kann Ackern, ich kann alles machen was im weitesten mit Landwirtschaft zu tun hat. ABER ich darf keine Gipskartonplatten auf dem Baumarkt holen, weil das ja nix mit Landwirtschaft zu tun hat und damit die Steuerfreiheit entfallen würde. Also einfach grünen Nummer holen und erklärung beim Finazamt einreichen. Gruß |
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Beitrag
#7
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 09.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14460 ![]() |
Hi, Warum solltest Du keine grüne Nummer bekommen? Dazu benötigst du keinen Betrieb in der Land- und Forstwirtschaft. Das ist nicht ganz korrekt. Die Vergabe der "Grünen Nummer", also Steuerfreiheit für Land- und Forstwirtschaft regeln die zuständigen Finanzämter. Hier gibt es Ermessensspielräume. Das geht von "jeder Traktor ist steuerfrei" bis "nur für Betriebe die mind. xxx EUR Gewinn erwitschaften". Bei uns z.B. muss man die Beitragsrechnung der landwirtschaftlichen BG einreichen. Stephan |
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Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 12.06.2007 Mitglieds-Nr.: 32788 ![]() |
Hallo Zusammen,
das interessiert mich jetzt schon etwas genauer. Welches Finanzamt erlaubt ein Grünes Kennzeichen, für den Traktor eines Privatmannes, der mit dem Schlepper kein Geld verdient, sondern nur so zum Spass mal Holz aus dem Wald holt oder aus Gefälligkeit oder nur so zum Spass eine Wiese mäht? Bitte am liebsten gleich mit Namen und Tel. Nummer, sowas suche ich auch noch. Unser Finanzamt macht da leider so nicht mit. Vielen Dank für eine ausführlich Information dazu. Kajott |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 07:29 |